Titel: Beschreibung des dem Thomas Dyson, Sensen-Manufacturisten zu Abbey-Dale in der Pfarre Sheffield der Grafschaft York ertheilten Patentes auf eine Verbesserung oder auf Verbesserungen an Hobeleisen und Drehemeisseln. Dd. 11. November 1820.
Fundstelle: Band 5, Jahrgang 1821, Nr. LV., S. 309
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LV. Beschreibung des dem Thomas Dyson, Sensen-Manufacturisten zu Abbey-Dale in der Pfarre Sheffield der Grafschaft York ertheilten Patentes auf eine Verbesserung oder auf Verbesserungen an Hobeleisen und Drehemeisseln. Dd. 11. November 1820. Aus dem Repertory of Arts, Manufactures et Agriculture. Juni 1821. Dyson's Verbesserung an Hobeleisen und Drehemeisseln. Ich erklaͤre, daß meine Erfindung in Folgendem deutlich beschrieben ist: sie besteht, in Hinsicht auf die Hobeleisen, aus einem losen Schneideisen (cutter), welches auf folgende Weise verfertigt und gebraucht wird. Man nehme ein Stuͤk duͤnnen Rollstahles, und schneide dasselbe nach der Form eines Hobeleisens, Schneideisen (cut-iron) genannt, und lasse die Hoͤhlung oder den Schliz bis zu dem oberen (naͤmlich dem stumpfen) Ende des Schneideisens hin laufen, versehe die beiden Eisen- oder Stahlplatten mit einer Schraube nach Art und Weise der jezt gebraͤuchlichen doppelten Hobels eisen (ein rundes Loch fuͤr die Schraube statt eines Schlizes ist alles was man braucht) und bringe zwischen diese Platten obiges Schneideisen: die Schraube wird es darin festhalten. Dieses Schneideisen wird durch die Platten gestelzt und gestaͤrkt, und kann, mittelst des Schlizes, durch bloßes Nachlassen der Schraube eingeschoben und herausgenommen, auch so lang vorgeschoben werden, bis es gaͤnzlich aufgearbeitet ist, wo sodann, wenn es noͤthig wird, ein neues eingesezt werden kann. Dasselbe kann auch bei den gegenwaͤrtig gebraͤuchlichen Doppelhobeln angewendet werden, wenn selbst die Schneideisen aufgearbeitet sind. Was die Drehemeissel betrifft, so ist meine Erfindung und die Art der Anwendung derselben durch die bei den Hobeleisen gegebene Erklaͤrung bereits hinlaͤnglich erlaͤutert: auch diese Drehemeissel bestehen aus einem losen Schneideisen, welches zwischen zwei Eisen- oder Stahlplatten kommt, welche an dem Zangenende zusammengeschweißt und mit einer Schraube, wie bei dem Hobeleisen, befestigt werden. Bemerkungen des Patenttraͤgers. Die großen Vorzuͤge, welche diese doppelten Hobeleisen mit doppelt verfeinerten Gußstahl-Schneideisen vor den uͤbrigen voraus haben, beruͤhr auf einer eigenen Methode des Haͤrtens und Caͤmentirens, wodurch ihrem gewoͤhnlichen Fehler, auszulassen oder an der Schneide sich zu drehen, vorgebeugt wird; uͤberdieß haben sie, da sie so duͤnn sind, kein schleifen noͤthig, indem ein Wezstein hinreicht um die Schneide stets in guter Ordnung zu erhalten. Den Hobeleisen fehlt es meistens an ungleicher Harte, und sie brechen, wenn sie sehr hart sind, oͤfters an der Schneide. Die Patent-Schneideisen sind aber durchaus von gleicher Harte, und taugen zur groͤbsten Arbeit, ohne daß sie an der Schneide braͤchen, oder sich umkehrten. Da ein neues Patent-Schneideisen um beinahe ein Drittel der Kosten des ganzen Artikels eingesezt werden kann, so ergibt sich hieraus eine bedeutende Ersparung fuͤr denjenigen, der davon Gebrauch macht. Der Patent-Traͤger kann mit Zuversicht seine aus Patent-Gußstahl verfertigten Schneideisen empfehlen, da sie besser sind als diejenigen, die nach irgend einer anderen Methode verfertigt werden.