Titel: Erklärung des dem Abrah. Heinr. Chambers, Esq. in Bond Street in der Grafschaft Middlesex, ertheilten Patentes auf eine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von Materialien zur Bildung von Chausseen oder anderen Straßen, welche Materialien, auf diese Art bereitet, zugleich auch zu anderen nüzlichen Zweken dienen können. Den 18. März 1820.
Fundstelle: Band 6, Jahrgang 1821, Nr. XLIII., S. 257
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XLIII. Erklärung des dem Abrah. Heinr. Chambers, Esq. in Bond Street in der Grafschaft Middlesex, ertheilten Patentes auf eine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von Materialien zur Bildung von Chausseen oder anderen Straßen, welche Materialien, auf diese Art bereitet, zugleich auch zu anderen nüzlichen Zweken dienen können. Den 18. März 1820. Im Repertory of Arts, Manufactures et Agriculture. II. Series. N. CCXXVI. Maͤrz 1821. S. 193Baiern, Boͤhmen und Wuͤrtemberg sind die Koͤnigreiche in Deutschland, die die meisten Chausseen besizen; das eigentliche Oesterreich hat deren nur wenige; Sachsen und Preußen haben sie leider bisher noch groͤßtentheils nur auf dem Papiere. Nicht fuͤr die Straßenbau-Inspektoren in den Laͤndern, in welchen die Regierungen durch Errichtung und Unterhaltung von Chausseen vaͤterlich fuͤr das Wohl ihrer Unterthanen sorgen, sondern fuͤr einzelne Guͤterbesizer, die zu ihren Besitzungen fahrbare Straßen herstellen, fuͤr Gemeinden, die ihre oft grundlosen Wege fuͤr sich und andere fahrbar machen wollen, haben wir dieses in so mancher Hinsicht lustige Patent hier uͤbersezen und einruͤken lassen. Allerdings werden manche, vielleicht sogar viele, Ideen des Hrn. Chambers unter gewissen Verhaͤltnissen, vorzuͤglich in Gegenden, wo der Boden thonig und kein Mangel an Brennmaterials ist, ausfuͤhrbar und nuͤzlich seyn: allein, wie, wenn bei dem besten Materials zum Straßenbaue, Guͤterbesizer wie Gemeinden, lieber grundlose Wege als fahrbare Straßen haben, lieber sich Haͤlse und ihren Pferden Kreuz und Beine brechen wollen, als auf schoͤn geebnetem Wege hinzurollen? Und endlich, wie, wenn bei uns ein verstaͤndiger Guͤterbesizer, eine thaͤtige Gemeinde ihre Straßen mit gebranntem Thone und mit Schlaken bauen und bessern wollte, und ein Hr. Chambers verdammte sie dafuͤr, kraft eines Privilegiums, zur Strafe fuͤr ihren Fleiß eine horrende Buße zu bezahlen, und zwaͤnge sie, ihre Straßen von ihm allein machen zu lassen? A. d. Ueb.. Chamber's Bereitung oder Erzeugung von Materialien zur Bildung der Chausseen etc. Meine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von Materialien zur Bildung von Chausseen und zu anderen nuͤzlichen Zweken besteht im Brennen, Calciniren und Verglasen gewisser Erden oder erdiger Substanzen, und in Anwendung derselben nach dem Brennen, Calciniren, und Verglasen auf eine eigene unten beschriebene Weise zur Bildung und Ausbesserung der Straßen und Fußpfade; ferner in ihrer Benuͤzung zu anderen neuen und nuͤzlichen unten genannten Zweken. Die von mir hierzu gewaͤhlten Erden sind: Thon, Lehm, Mergel oder irgend eine andere, unter was immer fuͤr einem Nahmen vorkommende, Erde, die nicht zu Staube zerfaͤllt, oder guter lebendiger Kalk wird, nachdem sie in dem Ofen gebrannt wurde, sondern die in der Hize desselben erhaͤrtet und verglaset: ein in geringer Menge in derselben vorkommender Kalk kann nicht schaden. Diese Erden muͤssen in Oefen oder Meilern gebrannt, und die Oefen selbst so nahe als moͤglich an der anzulegenden oder auszubessernden Straße, und an der zu brennenden Erde errichtet werden, aus dem einleuchtenden Grunde, alle Ausgaben fuͤr Zufahren derselben sowohl durch Pferde als durch Ochsen zu ersparen, worin einer der Hauptvortheile meines neuen Straßenbau-Systemes, das keine solche Auslagen noͤthig macht, besteht: denn bei demselben darf nur das noͤthige Feuermateriale und der wie unten gezeigt werden wird, zum Binden noͤthige Kalk herbeigefahren werden. Ich will durch meine Erfindung keines Weges den Gebrauch der Steine, des Schuttes oder anderer guter und harter Materialien, wo man sie an Ort und Stelle haben kann, und diese daher wohlfeiler als alles andere zu stehen kommen, uͤberfluͤßig machen; sondern ich beschranke sie vorzuͤglich nur auf jene schweren kalten lehmigen oder thonigen Gegenden, wo man keine guten und harten Materialien zum Straßenbaue findet, und diese nur mit vielen Auslagen aus der weiten Ferne herbeigeschaft werden koͤnnen. Die Vortheile meiner Methode sind daher einleuchtend, indem durch dieselbe Straßenbau-Materialien von der besten Art an Ort und Stelle selbst, wo sie am noͤthigsten sind, um einen verhaͤltnißmaͤßig sehr geringen Preis erzeugt werden; denn nach dieser Methode kann eine uͤber eine Streke Thonlandes oder uͤberhaupt uͤber brenn- und verglasbare Erde hinlaufende Straße durch diesen Thon und durch diese Erde selbst ausgebessert und verbessert werden. Die Mittel, deren ich mich in dieser Hinsicht bediene, und welche ich hiezu empfehle, sind: parallel laͤngs der Straße hin einen ungefaͤhr zwei (engl.) Fuß breiten Graͤben an einer oder an beiden Seiten derselben aufzuwerfen: die Tiefe dieser Graͤben muß betraͤchtlich genug seyn, um die Straße vollkommen troken zu legen. Die aus diesen Graͤben ausgeworfene Erde muß auf Haufen geschlagen und am Rande derselben entweder auf der Straße selbst, oder wenn nicht Plaz genug da ist, an irgend einer schiklichen Stelle so aufgeschichtet werden, daß die Basis oder der Grund des Haufens ungefaͤhr drei Fuß weit wird. In diesem Zustande laͤßt man die Erde so lang, bis sie an der Luft hinlaͤnglich troken geworden ist, um in den Ofen oder Meiler zum Brennen oder Verglasen gebracht zu werden, waͤhrend welcher Zeit sowohl die Straße selbst, als der Theil, aus welchem die ausgegraͤbene Erde aufgehaͤuft lag, durch die an der Seite gezogenen Graͤben bedeutend abgetroknet seyn wird. Die Oefen zum Brennen, Verkalken oder Verglasen der besagten Materialien muͤssen aus derselben ausgegraͤbenen Erde errichtet werden, und wenn eine neue Straße angelegt werden soll, so sollen diese Oefen nicht weiter als zehn Poles oder fuͤnf und fuͤnfzig YardsEin Yard ist 3 engl. Fuß. A. d. Ueb. von einander entfernt stehen, um die Auslagen zu ersparen, die das Zu- und Abfuͤhren der Materialien zu und von den Oefen verursachen wuͤrde. Die Oefen koͤnnen von beliebiger Laͤnge, duͤrfen aber von der Basis nie breiter als sechs Yards seyn (die Dike der Seitenwaͤnde mit eingerechnet), welche an den ersten drei Fuß ihrer Hoͤhe zwischen dritthalb und drei Fuß in der Dike halten muͤssen. Der Grund, warum die Oefen oder Meiler auf diese Breite beschraͤnkt werden, ist, um sie mit Segeltuch, Flechtwerk oder Brettern bei nasser Witterung oder Plazregen schuͤzen oder deken zu koͤnnen, was solang hoͤchst noͤthig ist, bis die Oefen oder Meiler wenigstens vier bis fuͤnf Fuß hoch mit Feuermateriale und gut durchgehizter Erde angefuͤllt sind, wo man sie dann fuͤr ziemlich sicher gestellt halten darf. Die Feuer- und Straßenbau-Materialien koͤnnen in einem Ofen oder Meiler dieser Art fuͤnf bis sechs Fuß hoch eingetragen werden, und die Weist, wie dieß geschieht, so wie die Bauart des Ofens selbst ist folgende: Der Meiler oder Ofen besteht aus einer Hinter- und Vorder-Seite und aus zwei End-Waͤnden aus Thon oder Erde, wie oben bemerkt wurde. Durch die Hinter- und Vorder-Seite laufen Feuerloͤcher von ungefaͤhr neun Zoll Hoͤhe und einen Fuß Breite tiefer als die Flaͤche der inneren Erde oder die Sohle des Ofens, und ungefaͤhr sechs (engl.) Fuß von einander. Ein aͤhnliches Loch laͤuft durch den Mittelpunkt einer jeden der besagten Endwaͤnde. Graͤben oder Kanaͤle von ungefaͤhr einem (engl.) Fuß Breite und neun Zoll Tiefe werden in dem Boden innerhalb des Meilers von einem Feuerloche zu dem anderen gegenuͤber stehenden von der Hinter-Seite zur Vorder-Seite gezogen, und ein aͤhnlicher Kanal oder Graͤben laͤuft mitten durch den Meiler von einem Endloche zu dem anderen so, daß er alle vorigen Kanaͤle unter einem rechten Winkel durchkreuzt. Holz, Steinkohlen, Coks, Torf (Culm?), Schlaken und Steinkohlen-Asche (cinder-ashes, in London soil and breeze genannt), koͤnnen als Feuermateriale benuͤzt werden: in jedem Falle muͤssen aber Holzreiser in Buͤndel gebunden zuerst angewendet werden, um diese Feuer-Materialien in Gluth zu bringen, und diese Buͤndel muͤssen in die oberwaͤhnten Canaͤle oder Graͤben gelegt werden, welche man mit denselben ganz voll fuͤllen muß, und zwar so, daß die Reiser-Enden einiger dieser Buͤndel aus den besagten Feuerloͤchern hervorragen. Auf diese Weise wird ein Ofen oder Meiler von zwoͤlf Yards Laͤnge und sechs Yards Breite (die Waͤnde mit eingeschlossen) ungefaͤhr hundert trokene ReisebuͤndelIn England, wo Brennholz außerordentlich theuer ist, und alles Steinkohlen brennt, bedient man sich zum Unterzuͤnden der Reiserbuͤndel (Faggots), die theils bestimmte Groͤße, theils bestimmte Preise haben. A. d. Ueb. fordern. Auf diese Buͤndel kommt Scheiterholz oder anderes Brennmateriale, und das Ganze wird zwei (engl.) Fuß Hoch mit Thon oder anderer tauglicher Erde, die, wie gesagt, vorher an Luft und Sonne getroknet wurde, bedekt. Auf dieses Lager von zwei Fuß Maͤchtigkeit wird wieder soviel hartes Holz oder anderes Feuer-Materiale aufgetragen, als hinreichend ist um, wenn es durch und durch durchgluͤht, den roͤßten Theil des Eintrages in den Ofen zu brennen, kalciniren und zu verglasen, welcher immer in Stuͤken von verschiedener Form, in welchen diese Materialien gewoͤhnlich vorkommen, eingesezt werden muß. Aller bei dem Troknen erzeugte Staub muß bei Seite gethan werden (damit er nicht das Feuer ausloͤsche, wie wir unten zeigen werden), indem dieser feine Stoff die Einwirkung des Feuers hindern wuͤrde, da er alle Zwischenraͤume verschließt, und hierdurch den Zug verstopft. KelpSehr grobe Soda, die aus der Asche der See-Unkraͤuter ausgelaugt wird. A. d. Ueb., Farnkraͤuter, Abfaͤlle beim Beschneiden der Reben, Heu-Abfaͤlle, und andere Pflanzen, welche beim Verbrennen Alkali erzeugen, koͤnnen so mit der ausgegraͤbenen Erde gemengt werden, daß sie die Verglasung derselben beguͤnstigen; auch wohl Salz, Barille (Soda oder Natron), Pottasche oder Seifensiederasche kann zu diesem Zweke angewendet werden, wo man immer diese Artikel zu hinlaͤnglich niedrigen Preisen erhalten kann. Sollten Lage oder Umstaͤnde einen groͤßeren Ofen oder Meiler als den hier beschriebenen erfordern, so kann noch ein Stuͤk von gleichen Dimensionen daran angesezt werden, und zwar an der Ruͤk- oder Vorder-Seite, in welchem ersteren Falle die erste oder urspruͤngliche Ruͤk-Seite nur eine Scheidewand wird, und nicht uͤber achtzehn Zoll dik zu seyn braucht. Waͤren noch fernere Ansaͤze noͤthig, so koͤnnen diese dadurch gebildet werden, daß man die Endwaͤnde sechs Yards weiter ausdehnt, und entweder eine andere Scheidewand achtzehn Zoll dik auffuͤhrt, oder eine Endwand von dritthalb bis drei Fuß Dike. Diese Ansaͤze muͤssen jedoch alle gemacht worden seyn, ehe der Meiler angezuͤndet wird, und auf diese Weise koͤnnen Meiler von beliebigem Umfange noͤthigen Ortes errichtet werden, jedoch mit der Vorsicht, daß, wo immer Scheidewaͤnde gebildet werden, auch Loͤcher, gleichsam als Fenster, von ungefaͤhr achtzehn Zoll im Gevierte, gelassen werden, und zwar in einer Hoͤhe von beilaͤufig fuͤnfzehn bis achtzehn Zoll uͤber den unteren Feuerloͤchern, und gerade uͤber denselben zum leichteren Durchgange und zur Mitteilung des Feuers, welches beinahe an allen diesen Loͤchern zugleich anzusteken ist, immer jedoch zuerst an jener Seite des Meilers, welche im Winde (leeward) liegt. Der Einsaz eines Meilers kann beinahe nie durchaus so gebrannt, calcinirt oder verglast werden, daß alle Stuͤke gleich hart und von derselben Guͤte waͤren: denn dieß haͤngt von der Natur der eingesezten Erde, mit welcher man zu thun hat, von der Menge und Guͤte des Feuer-Materiales, von der Staͤrke und Richtung des Windes, der auf das Feuer wirkt, und von anderen Umstaͤnden ab, so daß man in jedem Meiler nach jedem Brande in Hinsicht auf Guͤte alles erhaͤlt, was zwischen gemeinem Ziegel und der haͤrtesten verglasten Substanz in der Mitte gelegen ist. Es muß also ausgeschieden werden, und Farbe und Haͤrte zeigt bald, was zu einander gehoͤrt. Was roth ist, nenne ich gebrannt; das hell Karmesin calcinirt; das außen schwaͤrzlich Rothe, inwendig dunkel Purpurfarbene und Zeitige, wie Bimsstein, geflossen, und das schwaͤrzlich Gruͤne, das wie Glas aussieht, vollkommen verglaset. Nebst diesen wird stets noch eine Menge gebrannter Thon-Asche und Staubes erzeugt, welcher, obschon untauglich zum Straßenbau, nichts desto weniger als Besserungs-Mittel der Aeker hoͤchst schaͤzenswerth ist; so daß also bei diesem Verfahren nichts verloren geht und alles die allgemeine Auslage ersezen hilft. Es ist unvermeidlich, daß nicht eine gewisse Menge Asche und Standes waͤhrend dieser Arbeit zum Vorscheine kaͤme, indem, nachdem die rohen zur Verglasung bestimmten Materialien eingesezt wurden, und das Feuer oben an der Deke durchschlug, dieses zur Vollendung der Operation gedaͤmpft und zuruͤckgehalten werden muß, was am besten mittelst jener kleinen staubartigen Theile geschieht, welche bei dem Troknen und Ausnehmen dieser Materialien abfallen, und, wie wir oben erwaͤhnten, zu diesem Zweke bei Seite gelegt werden. Nachdem ich meine Methode den Thon oder die Erde auszugraͤben und zu troknen, und die Weise, wie der Ofen oder Meiler vor Regen geschuͤzt werden kann, um verglaste und andere harte Materialien zum Straßenbaue zu erhalten, beschrieben habe, will ich fortfahren die verschiedenen nuͤzlichen Zweke zu entwikeln, zu welchen die besagten Materialien angewendet werden koͤnnen, und worauf ich kraft meines Patentes ein ausschließliches Recht in Anspruch nehme: und zwar 1. auf wissenschaftlichen Bau oͤffentlicher Heerstraßen und anderer Straßen; 2. auf Trokenlegung der Laͤndereien; 3. auf Gartenwege, Fußpfade und Fahrwege in Lustgaͤrten; 4. auf Boden in Scheunen, Tennen, Kornboͤden, Pferde-, Kuͤhe- und Schweinstaͤllen und allen Oekonomie-Gebaͤuden; 5. auf Pflasterbette, worauf Pflaster mit Sicherheit ruhen kann; 6. auf Wassergraͤben, um Gebaͤude und Landungsplaͤze an der Wasserseite zu sichern; 7. endlich auf ein Surrogat fuͤr Asche oder Sand beim Moͤrtel- oder Porzolanamachen. Was erstens den wissenschaftlichen Bau oͤffentlicher Heerstraßen und anderen Straßen betrifft, so sind die nach meinem Patente erbauten Straßen in drei verschiedene Lager getheilt, wovon das erste ein undurchdringlicher Grund oder Floͤz, das zweite, ein Mittellager, der Koͤrper der Straße, und das dritte die aͤußere Bedekung oder Oberflaͤche derselben ist. Stuͤke von vier bis sechs Quadrat-Zollen der haͤrtesten im Ofen oder Meiler erzeugten Materialien werden zur Bildung des undurchdringlichen Floͤzes oder Grundes verwendet. Diese Stuͤke, obschon hoͤchst unregelmaͤßig in ihren Formen, werden auf einem vollkommen ebenen Bette von kleinen gebrannten oder kalcinirten Stuͤken, welche man stets bei Eroͤffnung des Ofens oder Meilers findet, so nahe als moͤglich neben einander gelegt. Die Zwischenraͤume zwischen diesen groͤßeren Stuͤken werden mit kleineren ausgefuͤllt, uͤber welche noch kleinere Stuͤke ausgestreut werden, welche die Loͤcher ausgleichen, und uͤber diese werden endlich noch feinere gesiebt, bis durch Rechen und Pochen das Floͤz oder der Grund vollkommen geebnet wurde. Hierauf wird das Ganze mit lebendigem Kalke und Wasser zusammengekittet, und dadurch undurchdringlich fuͤr den Regen, der auf seine Oberflaͤche herabfaͤllt, und mittelst der gehoͤrigen Convenitaͤt derselben seitwaͤrts in die Abzuͤge ablaͤuft, welche parallel mit der Straße neben derselben hinziehen und sich in die Seitengraͤben entleeren. Ueberdieß sind unter der Oberflaͤche des undurchdringlichen Floͤzes noch Unter-Abzuͤge von einem Fuß bis zu fuͤnfzehn Zoll angebracht, und diese sowohl, als die eben erwaͤhnten Seiten-Abzuͤge werden durchaus (nicht theilweise) mit kleinen ausgesuchten Stuͤken der kalcinirten Materialien ausgefuͤllt, um sie von allem Staube oder kleineren Abfaͤllen frey zu halten; durch sie wird nicht nur der Moͤglichkeit einer Seiteneinsaugung des Wassers in die Straße vorgebeugt, sondern auch aller Regen, der auf die Oberflaͤche desselben fallen oder durch die Oberflaͤche durchsizen mag, aufgefangen und abgeleitet. Das mittlere Lager oder der Koͤrper der Straffe wird aus geflossenen und calcinirten Materialien gebildet, die so klein sind, daß sie durch Loͤcher von drei Quadratzollen im Wurfgitter durchgehen: die Deke hingegen oder die Oberflaͤche wird aus den kleineren Theilen der haͤrtesten Materialien mit Beihuͤlfe eines Theiles von Schutt (!) oder Ballast gebildet, und mit einer schweren Walze niedergewalzt. Die große Unregelmaͤßigkeit in der Form der verglasten, geflossenen und calcinirten Materialien, aus welchen der Grund, der Koͤrper und die Oberflaͤche meiner Straffe besteht, gibt ein solches System von Widerstand gegen das darauf druͤkende Gewicht, daß jeder Theil derselben die Eigenschaft und Staͤrke eines Bogens, welcher, auf einem Lager von Thon ruhend, das im trokenen Zustande erhalten und durch die Seiten (causeways) der Straffe gestuͤzt wird, im Stande ist, ohne eingedruͤkt zu werden, jedes Gewicht zu ertragen, welches gesezlich uͤber Straffen gefahren werden darf. 2) Nehme ich als ausschließliches Privilegium und Recht in Anspruch den Gebrauch und die Anwendung verglaster, geflossener und calcinirter oder gebrannter Thonerde oder anderer Erde, (leztere. so stark gebrannt, daß sie unfaͤhig ist Wasser einzusaugen) zum Auffuͤllen der Abzuggraͤben, die man Unterabzuggraͤben (under-drains) oder Landgraͤben (land-ditches) nennt. Diese Graͤben muͤssen vollkommen von ihrem Boden an bis hinauf zu ihrer Schulter oder bis an die oberste Kante, nachdem sie mit der gewoͤhnlichen dreiekigen Schaufel oder mit dem Spaten ausgestochen wurden, mit den Stuͤken oder Bruchstuͤken obiger Substanzen ausgefuͤllt werden. Auf diese Weise werden die inneren Seiten dieser Abzuggraͤben gestuͤzt, und gesichert gegen das Abfallen in den Graben, den sie sonst ausfuͤllen wuͤrden, und diese außerordentlich harten und scharf winkeligen Spizen aller dieser Theile verwehren zugleich den Maulwuͤrfen den Zutritt, die so haͤufig durch solche Abzuggraͤben durchziehen, wenn diese zum Theile mit kleinem Geroͤlle oder anderen Steinchen gefuͤllt sind. 3) Nehme ich bei meiner Erfindung als ausschließliches Recht in Anspruch das Deken der Treppelwege (towing-paths) an der Seite der Canaͤle und Fluͤsse, der Gaͤnge in den Garten und der Pfade durch Lustanlagen. 4) Nehme ich gleichfalls in Anspruch die ausschließliche Anwendung meiner Erfindung um in ScheunenEs heißt im Originale: for the bottoming of ricks et stacks, d.h. um den Boden fuͤr Heu- und Getreide-Schober zu machen. Da bei uns, nicht wie in England, Korn- und Heu-Schober im Freyen gehalten werden, so uͤbersezten wir dieß durch Scheune. Was wuͤrden unsere Landsleute sagen, wenn sie nicht mehr das Recht haͤtten den Boden ihrer Scheune zu machen, wie es ihnen gefaͤllt, und wenn sie hohe Strafe oder wenigstens endlose Processe daruͤber zu fuͤhren haͤtten, daß es einem derselben einfiele, (wie es wirklich mehreren eingefallen ist) seine Scheune mit kleingestampften Ziegeln auszulegen, mit grobem Ziegelmehle zu uͤberstreuen und dann festzustampfen. A. d. Ueb., Tennen, Kornboͤden, Pferde-, Kuͤhe- und Schweinstaͤllen und allen anderen Oekonomie-Gebaͤuden Boden (mit oder ohne Kalk) zu legen, wodurch das Graben, Bruͤten, und der Aufenthalt der Ratten und anderer Ungeziefers unmoͤglich gemacht wird. 5) Nehme ich auch das ausschließliche Recht in Anspruch, meine Erfindung eines mit Kalk gesezten Floͤzes von verglaster, geflossener, oder calcinirter Thon- oder anderen Erde auf die Bereitung eines Bettes anzuwenden, auf welchem die Straffen von London und anderen Staͤdten mit Sicherheit ruhen koͤnnen, und das staͤte Einsinken und die Nothwendigkeit eines immerwaͤhrenden Ausbesserns am Fahrpflaster kraͤftig vermieden werden kann. 6) Nehme ich das ausschließliche Recht in Anspruch meine besagte Erfindung auf Wassergraͤben um Landungsplaͤze, Waarenhaͤuser und andere Gebaͤude anzuwenden, indem ich innenwendig an der aͤußeren Wand einen gewissen Raum, er mag mit Wasser und Kalk ausgesezt seyn oder nicht, mit diesen Materialien ausfuͤlle, um dem Graben, und Bruͤten der Ratten vorzubeugen, und zu hindern, daß sie weder in diese Waͤnde, noch in andere Theile des Gebaͤudes kommen. 7) Nehme ich gleichfalls das ausschließliche Recht in Anspruch, meine verglaste, geflossenen, oder calcinirten Materialien zur Erzeugung britischer Porzolana und zur Bildung eines ganz vorzuͤglichen Moͤrtels mit lebendigem Kalke anzuwenden, indem alle diese Materialien kein Wasser verschlingen, aͤußerst hart, hoͤchst unregelmaͤßig in Gestalt, und durchaus unaufloͤslich sind, da sie gar keine Erde besizen, welche nur im Mindesten im Wasser aufloͤslich waͤre. Obschon ich in der Beschreibung der Bildung der Oefen oder Meiler, und der Weise der Bereitung und des Gebrauches der Materialien so umstaͤndlich gewesen bin, binde ich mich jedoch an keine besondere Form, Dimension und Bauart dieser Oefen oder Meiler, auch nicht an die Materialien, aus welchen sie erbaut werden sollen, indem der große Zwek darin besteht, Materialien zu erhalten, welche dem Zustande der Verglasung so nahe als moͤglich kommen; und obschon das Verfahren, welches ich beschrieb, diesem Zweke entspricht, so betrachte ich doch, wenn gleich derselbe Zwek durch andere Mittel erreicht wirdO Patent-Wesen! Ist ein unmenschlicheres Unrecht denkbar, als Hr. Chambers hier in Anspruch nimmt. A. d. Ueb., und die Materialien so, wie ich oben sagte, gebraucht und angewendet werden, jedes solche Produkt und jeden Gebrauch desselben als zu meinem Patente gehoͤrig, und von demselben gedekt. Urkunde dessen etc.