Titel: | Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen, Gassen und öffentlichen Wegen, um Röhren einzulegen und herauszunehmen, worauf Joh. Williams, Buchhändler am Cornhill, in der City of London, dd. 18. October 1822 ein Patent erhielt. |
Fundstelle: | Band 10, Jahrgang 1823, Nr. LVIII., S. 337 |
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LVIII.
Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen, Gassen und öffentlichen Wegen,
um Röhren einzulegen und herauszunehmen, worauf Joh. Williams, Buchhändler am Cornhill, in der City of London, dd. 18. October 1822 ein Patent erhielt.
Aus dem Repertory of Arts, Manufactures and Agriculture. Maͤrz 1823. N. CCL. S. 204.
[Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen.]
Um das oftmalige Aufbrechen des Pflasters bei dem Einlegen und
Ausnehmen der Roͤhren zu vermeiden, lege ich Unterwege von verschiedener
Groͤße, Figur, Lage und von verschiedenen Materialien an, und um diese
anlegen zu koͤnnen, schlage ich vor, die Erde, uͤber die die Straße
hinlaͤuft, in gehoͤriger, d.i. zehn Fuß, Tiefe aufzugraben, und dann
eine Lage Ziegelsteine, andere Steine oder Eisen, beinahe horizontal oder vielmehr
etwas gewoͤlbt, fuͤnf Fuß breit auf die Sohle dieses Grabens zu legen
und Abzuͤge anzubringen, die in die Wasserleitung laufen; ferner zu jeder
Seite eine fuͤnf Fuß hohe Mauer aufzufuͤhren, und diese zu
uͤberwoͤlben, so daß der dadurch entstehende Gang in der Mitte 7 1/2
Fuß hoch wird; in jeder dieser senkrechten Mauern, alle 20 Fuß, 9 Zoll weite
Oeffnungen zu lassen, und drei Fuß von der Basis dieser Oeffnungen Roͤhren
gegen die Straßen, an deren Enden Gitter-Thuͤren angebracht sind, die man von
Innen oͤffnen kann. Aehnliche Oeffnungen muͤssen auch oben an dem
Gewoͤlbe, in Entfernungen von 100 Fuß zu 100 Fuß, gelassen werden, um dem
Lichte und der Luft Zugang zu gestatten, und 5 Fuß hohe, und 3 Fuß weite
Gaͤnge an jeder Seite der Mauer, wo diese Oeffnungen sich befinden,
angebracht werden. In diese Unterwege kann man von der Seite durch Thuͤren
und Gaͤnge, wo es immer noͤthig ist, aus den Haͤusern und
Gebaͤuden in den Straßen und Gassen gelangen, so wie in Keller, die unter den
Straßen gelegen sind. Die Hauptroͤhren werden auf eiserne Staͤnder,
oder auf irgend eine andere Weise, aufgelegt, und die Abzugs-Roͤhren zum
Dienste des Publicums durch die Roͤhren oder Oeffnungen in den Seitenmauern
gefuͤhrt. Diese Unterwege koͤnnen auch doppelt, oder parallel neben
einander, der eine fuͤr Wasser- der andere fuͤr Gas-Roͤhren,
oder in irgend einer erfoderlichen Anzahl gefuͤhrt werden, und zwar mit oder
ohne Verbindungs-Thuͤren aus einem in den anderen. Aus diesen Unterwegen und
Gaͤngen kann man auch, wenn man will, in die Kanaͤle und
Abzuͤge, oder in die Brunnen gelangen, um sie mit Roͤhren auszulegen
oder auszubessern, und uͤberhaupt wegen jeder Ursache, wegen welcher man
bisher das Pflaster aufreißen mußteWie man auf so etwas Triviales, in jeder besseren Stadt des suͤdlichen
Continentes seit Jahrhunderten allgemein Bekanntes und Gebrauchtes, ein
Patent nehmen kann, laͤßt sich leicht begreifen; wie man es aber
geben kann, dieß ließe sich schwerer erklaͤren, wenn man nicht
wuͤßte, daß die Schreiber, die Patente ertheilen, von allem was
Technologie betrifft, ex officio nichts wissen
duͤrfen. Wir haben dieses Patent bloß als ein Muster der Patente des
lezten Jahres hier mitgetheilt, damit unsere Leser sich an den Patent-Pilzen
erlustigen moͤgen. A. d. Ueb..