| Titel: | Verbesserung in der Form der Nägel und Bolzen für Schiffe und andere zu befestigende Gegenstände, auf welche Alexander Law, Gießer, Commercial-Road, Hamlet of Mileend Old-Town, Parish of Stepney, sich am 17. Jul. 1821 ein Patent geben ließ. | 
| Fundstelle: | Band 12, Jahrgang 1823, Nr. LXXIV., S. 416 | 
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                        LXXIV.
                        Verbesserung in der Form der Nägel und Bolzen für
                           								Schiffe und andere zu befestigende Gegenstände, auf welche Alexander Law, Gießer, Commercial-Road, Hamlet
                           								of Mileend Old-Town, Parish of Stepney, sich am 17.
                              									Jul. 1821 ein Patent geben ließ.
                        Aus dem Repertory of Arts, Manufactures etc. September
                              									1823. S. 207. (Im Auszuge)
                        Law's verbesserte Form der Nägel und Bolzen.
                        
                     
                        
                           Meine Erfindung, sagt der Patent-Traͤger, besteht
                              									darin, daß ich den Bolzen und Naͤgeln eine solche Figur gebe, daß, wo sie
                              									einmahl eingetrieben oder eingeschlagen sind, sie durch keinen Stoß oder Zug mehr
                              									nachlassen und herausgehen koͤnnen. Dieß geschieht dadurch, daß ich ihnen
                              									vier, fuͤnf und mehrere Flaͤchen gebe, wodurch eben so viele
                              									einkeilende Winkel gebildet werden. Diese Seiten oder Winkel lasse ich um die Achse des Bolzens oder
                              									Nagels schraubenfoͤrmig laufen, so daß, wenn dieser in ein gehoͤrig
                              									vorgebohrtes Loch eingetrieben wird, er sich um seine Achse drehen muß, in dem
                              									Verhaͤltnisse als er durch die auf ihn wirkende Kraft in demselben
                              									fortschreitet. Koͤrper, die auf diese Weise verbolzt sind, halten weit fester
                              									an einander als mit gewoͤhnlichen Bolzen, indem die Bolzen nicht mehr los
                              									gemacht werden koͤnnen, ohne ein Stuͤk der dadurch zusammen
                              									gefuͤgten Koͤrper mit heraus zu reissen. Der Patent-Traͤger
                              									gibt bei Verfertigung dieser Bolzen denselben zuerst die Gestalt eines vielseitigen
                              									Prisma, und dreht dann dasselbe, wodurch eine Schraube entsteht, die so viele
                              									Gaͤnge, als das Prisma Kanten hat. Jedes Stuͤk eines solchen
                              									vielseitigen und gedrehten Prismas gibt dann einen Bolzen oder Nagel.
                           Er nimmt bloß diese Form der Naͤgel oder Bolzen als sein Patent-Recht in
                              									Anspruch, nicht aber die Weise, wie diese Form gegeben wird, was entweder durch Guß,
                              									durch Schmieden, oder durch Streken unter den Walzen und hierauf vorgenommenes
                              									Drehen geschehen kann.
                           Wenn die Bolzen oder Naͤgel gegossen werden sollen, so muͤssen zuerst
                              									Patronen oder Modelle, und nach diesen, die Model geformt werden, in welche das
                              									fluͤssige Metall gegossen wird. Wenn sie geschmiedet werden sollen, so darf
                              									man nur dem Nagel oder Kupferschmiede die Zahl der Seiten und den Grad der
                              									Schraubenkruͤmmung nach der Staͤrke des Bolzens oder Nagels angeben.
                              									Wenn sie endlich, was bei Verfertigung im Großen am zwekmaͤßigsten ist,
                              									gestrekt werden sollen, so bringt man sie, gehoͤrig erhizt, unter Walzen, in
                              									deren Oberflaͤche Furchen eingedreht wurden, wodurch sie eine beliebige
                              									Anzahl von Flaͤchen erhalten koͤnnen, und hierauf werden sie auf
                              									irgend eine gewoͤhnliche Welse, entweder ehe sie in Stuͤke von
                              									gehoͤriger Lange geschnitten werden, oder nach dem Schnitte, gedrehtDer Uebersezer glaubt, daß man den kleineren Bolzen und Naͤgeln die
                                    											vielseitige Form am leichtesten und einfachsten durch Zieheisen bei dem
                                    											gewoͤhnlichen Drahtzuge geben koͤnnte. A. d. Ueb.. Alle diese Verfahrungsarten nimmt der Patent, Traͤger nicht als sein
                              									Patent-Recht in Anspruch, will aber Niemanden in ganz England gestatten, sich derselben zu
                              									bedienen um Bolzen oder Naͤgeln dadurch die Schraubenform zu geben!!! Er
                              									bemerkt, daß, nachdem die Zaine ihre vielseitige Form waͤhrend des
                              									Durchganges durch die Walzen erhalten haben, er dieselben, bei ihrem Austritte aus
                              									den Walzen, noch durch ein zweites Walzenpaar laufen laͤßt, das eben so
                              									geformte Furchen besizt, aber kleinere Durchmesser und etwas groͤßere Furchen
                              									hat, wodurch diese Zaine, da das zweite Walzenpaar hinter dem ersten liegt,
                              									waͤhrend des Durchganges durch das zweite Paar den gehoͤrigen Grad von
                              									Drehung bekommen. Der Zain wird naͤmlich, wie er aus der ersten Walze kommt,
                              									an seinem Ende auf irgend eine schikliche Weise so gedreht, daß er um einen oder um
                              									zwei Winkel, je nachdem er naͤmlich mehr oder minder gedreht werden soll,
                              									anders in das zweite Walzenpaar eintritt, wodurch er aus diesem zweiten Walzenpaare
                              									regelmaͤßig gedreht austritt. Um den Grad von Drehung nach Belieben
                              									einzurichten, ist das Gestell, welches das zweite Walzenpaar fuͤhrt, so
                              									eingerichtet, daß die Walzen einander genaͤhert, oder von einander entfernt
                              									werden koͤnnen. Dieses Gestell kann auch so eingerichtet seyn, daß beide
                              									Walzen im Stande sind, sich um den Mittelpunct des Vielekes zu drehen, d.h., sich
                              									concentrisch mit diesem Mittelpuncte zu bewegen. Wenn, in diesem Falle, der
                              									vielseitige Zain aus dem ersten Walzenpaare in das zweite eingetreten ist, werden
                              									die Walzen (denn der Zain dreht sich, wie die Walzen sich drehen) so lang gedreht,
                              									bis der gehoͤrige Grad von Drehung oder Wendung zum Vorscheine kommt. Dann
                              									wird das Gestell in dieser Lage befestigt, und der Zain kommt aus den Rollen des
                              									zweiten Paares in dem Grade von Drehung oder Windung heraus, auf welchen die Walzen
                              									gestellt wurden. Und nun koͤnnen die Bolzen und Naͤgel in der
                              									verlangten Laͤnge geschnitten, und noͤthigen Falles mit ihren
                              									Koͤpfen versehen und gespizt werden.