Titel: Ueber tragbare geruchlose Abtritte. Von Hrn. Matthien.
Fundstelle: Band 13, Jahrgang 1824, Nr. IX., S. 40
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IX. Ueber tragbare geruchlose Abtritte. Von Hrn. Matthien. Aus dem Mercure technologique. October 1823. S. 86. (Im Auszuge). Mit Abbildungen auf Tab. III. Fig. 25. und 26. Matthien, über tragbare geruchlose Abtritte. Wenn auch die Abtritte des Hrn. Darcet (siehe polytechn. Journ. B. 2. S. 338) unter allen bisher bekannten unstreitig die beßten sind, indem sie die Ursache des uͤblen Geruches entfernen, so haben sie doch den Nachtheil, daß sie sich gewoͤhnlich nur an neuen Gebaͤuden, nicht immer aber an aͤlteren, bereits bestehenden, anbringen lassen. Hr. Mathien ließ sich daher, um geruchlose Abtritte in jedem Hause anzubringen, und diese zugleich tragbar zu machen, auf folgende Einrichtung derselben im Jahre 1821 ein Patent ertheilen. A, ist ein Gewoͤlbe oder eine Grotte von 5 Quadratfuß Grundflaͤche und 6 bis 7 Fuß Hoͤhe entweder zu ebener Erde oder im Keller. Die Roͤhre B, nimmt den Unrath auf. In einer Laͤnge von 18 bis 20 Zoll unter ihrem Eintritte in das Gewoͤlbe theilt sich diese Roͤhre in drei Aeste, um den Unrath in die zwei Faͤsser D und E zu leiten. Der dikere Theil des Unrathes sinkt zu Boden, und der fluͤssige schwimmt oben auf, und wenn die beiden Faͤsser D und E voll sind, laͤuft dasjenige, was zu viel geworden ist, durch die Ueberlaufs-Roͤhren in die vorderen beiden Faͤsser F und G. Wenn endlich auch diese voll, oder beinahe voll sind, so nimmt man dieselben weg, und bringt andere an ihre Stelle, was auf eine sehr leichte Weise geschieht, und ohne allen Geruch, indem die Faͤsser hermetisch schließen. Man hat naͤmlich, zur Erleichterung dieser Operation, bei H und II Vorstoͤße angebracht. Das Ministerium des Inneren unterstuͤzt Hrn. Matthien bei seiner Unternehmung, zu welcher eine eigene Compagnie sich bildete (Compagnie Mathien, deren Hauptbureau zu Paris rue Chaume, Nro. 2., sich befindet) und welche das Publicum selbst auf alle moͤgliche Weise foͤrdert, indem sie nicht bloß die laͤstigen Reparationen an den Senkgruben erspart, sondern nach dem Durchsikern des Unrathes in benachbarte Brunnen und Keller auf das kraͤftigste vorbeugt, und, wie gesagt, vollkommen geruchlos ist. Die Kosten einer solchen Einrichtung sind nicht sehr bedeutend, sowohl in Hinsicht auf Errichtung als Unterhaltung derselben. Die Compagnie Matthien verlangt von den Hauseigenthuͤmern, welche sie damit bedienen soll, jaͤhrlich nur 40 Franken Zins, welcher vierteljaͤhrig mit 10 Franken zu entrichten kommt, und dann noch 2 Franken fuͤr die Wegschaffung eines jeden Fasses. Der Hauseigenthuͤmer hat auf seine Kosten dabei zu sorgen: 1tens, fuͤr Unterhaltung der Oeffnung, durch welche die Faͤsser herausgeschafft werden; 2tens, fuͤr Fuͤhrung der Roͤhre bis 5 Fuß uͤber dem Boden des Gewoͤlbes; 3tens, fuͤr Pflasterung des lezteren; 4tens, fuͤr eine Leiter zur allenfalls noͤthigen Besichtigung des Apparates und fuͤr einen Haken zur Herausschaffung der Faͤsser, wo dieser noͤthig seyn sollte. Diese Gewoͤlber bleiben bei dieser Vorrichtung so rein, daß Silber darin nicht anlaͤuft; ein deutlicher Beweis, daß kein geschwefeltes Wasserstoffgas sich in denselben entwikelt. Die Faͤsser, die der Compagnie angehoͤren, sind nicht bloß betheert, sondern auch mit Oehlfarbe stark angestrichen. Die Abnahme der Faͤsser geschieht, nach dem Zeugnisse der Commissaͤre, ohne allen uͤblen Geruch.