Titel: Art, die Leichname der Todten in den Särgen zu befestigen, worauf Joh. Hughes, Hosenhändler zu Barking in der Grafschaft Essen, sich am 11. September 1823 ein Patent geben ließ.
Fundstelle: Band 13, Jahrgang 1824, Nr. LXXI., S. 341
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LXXI. Art, die Leichname der Todten in den Särgen zu befestigen, worauf Joh. Hughes, Hosenhändler zu Barking in der Grafschaft Essen, sich am 11. September 1823 ein Patent geben ließ. Aus dem Repertory of Arts, Manufactures and Agriculture, Februar 1824. S. 129. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Fig. 23. Hughes's Methode die Leichname in Särgen zu befestigen. Diese Erfindung besteht in einem Extra-Boden des Sarges, auf welchem der Leichnam mittelst Platten, Ketten, Stangen, Federn, Baͤndern aus gegossenem oder geschlagenem Eisen, Stahle oder Metalle befestigt wird. Dieser Extra-Boden wird mit dem darauf befestigten Leichname an dem wirklichen Boden oder an den Seitenwaͤnden des Sarges mittelst Schloͤssern, Federn, Schnallen, Bolzen, Nieten, Schrauben, Naͤgeln auf irgend eine beliebige Art fest gemacht. Er kann aus Holz, Stahl, Eisen oder aus irgend einem anderen Metalle verfertigt werden: wenn er bloß aus Holz ist, so muß er mit eisernen Baͤndern versehen werden, damit man ihn nicht ausschneiden kann. Der Patent-Traͤger beschraͤnkt sich uͤbrigens nicht bloß auf diese hier angegebenen Befestigungsarten, und braucht auch nicht alle derselben auf ein Mahl, außer unter bestimmten Umstaͤnden. Anmerkungszeichen zu dieser Fußnote fehlt im Text. Fuͤr uns Deutsche kann diese Vorrichtung nicht jenes Interesse haben, wie fuͤr den Britten, der die Leichen seiner Lieben oft aus allen fuͤnf Welttheilen zusammen holen muß, und dabei in Gefahr ist, garstig betrogen zu werden. Wir koͤnnen sie indessen als Beitrag zur Kunst des Pakens benuͤzen. A. d. Ueb. A, ist der Zapfen, durch welchen, wenn er in dem Stiefel H, eingesezt wird, die beiden Boͤden an einander befestigt werden. H, wird an dem wahren Boden des Sarges angeschraubt oder angenietet. B, sind die Stifte, welche durch das Loch oben an dem Zapfen A, eingetrieben werden, und zwei oder mehrere Haͤlter in dem Stiefel heraus treiben und mittelst einer Schulter innerhalb dieses Stiefels festgehalten werden. K, ist ein anderer Zapfen mit einer Feder zum Heraustreiben der Haͤlter, wie oben angegeben wurde. C, ist ein Halsband um den Hals der Leiche. D, sind zwei andere Baͤnder: die zwei oberen Enden derselben gehen durch die Loͤcher in dem Halsbande, und werden mittelst Schrauben und Nieten unten auf dem Extra-Boden des Sarges angeschraubt; die anderen Enden dieser Baͤnder laufen unter die Arme des Leichnames und durch den Extra-Boden, und werden, so wie die oberen, unten an demselben angeschraubt. E, sind die Leibbaͤnder, die auf dieselbe Weise befestigt werden, wie die Knie- und Knoͤchelbaͤnder F, und G. L, eine unbestimmte Anzahl von zusammen genieteten oder geschweißten Baͤndern, welche ein Gitter oder einen Kaͤfig uͤber den ganzen Leichnam bilden, und auf obige Weise an dem Extra-Boden oder an den Waͤnden des Sarges befestigt sind. M, zeigt den Leichnam auf dem Extra-Boden befestigt.