Titel: | Gewisse Verbesserungen an Rad- oder Hemmschuhen, worauf Jos. Johnson, an der Watterloobridge Wharf, Middlesex, am 16ten April 1823 sich ein Patent geben ließ. |
Fundstelle: | Band 15, Jahrgang 1824, Nr. LII., S. 281 |
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LII.
Gewisse Verbesserungen an Rad- oder Hemmschuhen,
worauf Jos. Johnson, an
der Watterloobridge Wharf, Middlesex, am 16ten April
1823 sich ein Patent geben ließ.
Aus dem Repertory of Arts, Manufactures and
Agriculture. Sept 1824. S. 202.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
Johnson's Verbesserungen an Rad- oder Hemmschuhen.
Diese Verbesserung an Radschuhen besteht in der Art, in
welcher man einen Stab (oder mehrere Staͤbe), der an dem oberen Ende der
Achse in der Naͤhe des Hintertheiles der Nabe, Oder an irgend einem anderen
Theile der Achse Langwied, des Kastens, der Feder oder der Deichsel oder Gabel, oder
irgendwo am Wagen, befestigt ist, fallen laͤßt, und dessen unteres Ende mit
einem Gelenke (oder mit mehreren) versehen ist, wodurch er an einem Schuhe aus
Eisen, Stahle oder aus irgend einem anderen Metalle, oder mit. Eisen oder Stahl oder
irgend einem Metalle besohltem Holze befestigt wird, welcher Schuh durch
verschiedene Vorrichtungen an verschiedenen Theilen des Wagens Mittelst Walzen mit
Riemen, Leinen, Striken oder Ketten oder auf andere zwekmaͤßige Weise an
Rollen, mit oder ohne Zahnrad, oder auch ohne Rollen, nach Belieben mittelst eines
Griffes, auf die Erde herabgelassen und gestellt werden kann. Dieser Stab kann, wenn
er auf obige Weise losgelassen wurde, nach Belieben von dem Kutscher, Bedienten,
oder demjenigen, der damit beauftragt ist, fallen gelassen werden, und wird dann,
wenn er innerhalb des Rades auf die Erde gekommen ist, einen Theil der Kutsche,
abgesehen von dem Rade, auf sich nehmen, und zwar nur an jener Seite, wo er
angewendet ist, und auf diese Weise eine Hemme oder einen Radschuh bilden. Der
Patenttraͤger bedient sich ferner auf die unten zu beschreibende Weise einer
oder mehrerer Querstangen oder Stuͤzen, um die oben erwaͤhnten Stabe
waͤhrend ihres Gebrauches in senkrechter Lage zu erhalten, sezt diese Stangen
oder Stuͤzen nach Belieben außer Thaͤtigkeit, um dadurch die Stangen
wieder unter die Kutsche gelangen zu lassen so daß das Rad wieder auf die Erde
kommen, und die Hemme aufgezogen werden kann, um noͤthigen Falles wieder
herabgelassen zu werden. Diese Hemme kann gebraucht werden, ohne daß die Person, die
sie besorgt, dort zu sizen braucht, wo sie angebracht ist. Die Fig. 1 bis 20 erklaͤren diese
Vorrichtungen, und der Stab ist entweder auch Holz oder aus Metall, oder aus beiden
zugleich.
Fig. 1 stellt
den Stab zum Theile mit einem Schuhe mit einem Gelenke vor. N. 5, der obere Theil, ist ein Ring mit den Seitenstuͤken,
Fluͤgeln oder Ohren, zur Aufnahme des oberen Endes eines hoͤlzernen
Stabes. N. 2 ist eine andere Weise denselben Zwek zu
erreichen, wie in N. 1 um einzuschrauben, oder so zu
befestigen, damit man wieder leicht los lassen kann.
N. 3 ist ein Auge zur Aufnahme von N. 1 und 2, und wird an der Achse oder irgendwo am Wagen
befestigt. N. 4 ist ein hohles Eisen zur Aufnahme des
unteren Endes des hoͤlzernen Grabes mit einem Gelenke. N. 5, mit einem Loche oder Einschnitte, worin die Kreuzstange sich
schieben laͤßt. B zeigt die Seitenansicht
zunaͤchst am Rade. A ist die Ansicht von vorne,
mit Durchschnitten in derselben Richtung, wie die Form der Kreuzstange; diese
Durchschnitte sind vollkommen noch ein Mahl so breit als die Kreuzstange, um den
Sporn C, Fig. 12, durchzulassen.
N. 5 ist das Gelenk, welches den Stab das durch, daß
es sich nach jeder Form des Hades richtet, im Fallen die senkrechte Lage finden
laͤßt. G 6, H 7, I 8 sind andere Arten, die Gelenke zu bilden, welche als
gewoͤhnliche Knie-Gelenke dienen sollen. G 6 ist
eine in dem Schuhe gelassene Hoͤhlung zur Aufnahme des Stabes G 7, welcher durch die Zwinge G 10 niedergehalten wird, die uͤber jedes Ende des Gelenkes
laͤuft, und an dem Schuhe angeschraubt, oder auf irgend eine Weise befestigt
wird. H 6 ist gleichfalls eine in dem Schuhe gelassene
Hoͤhlung zur Aufnahme des Gelenkes des Stabes H
7, welcher durch eine Zwinge H 10 niedergehalten wird,
die mitten durch den Stab laͤuft. I 8 ist das
Ende eines Stabes, welches in eine Kugel oder Halbkugel von irgend einem Metalle
eingeschraubt ist, mit einem runden Niete, welches durch einen Querstift befestigt
ist, der in einer Hoͤhlung, N. 6, arbeitet, die
nach Gestalt der Kugel gebildet ist, und eine Zwinge I
10 hat, die an dem Schuhe angeschraubt ist. Der Stab mit seinem Schuhe und der Sohle
muß, wo er in Thaͤtigkeit ist, hinlaͤnglich lang seyn. das Rad, an
welchem er angebracht ist. Einen oder zwei Zoll hoch von der Erde zu heben. N. 11 ist eine eiserne oder staͤhlerne Sohle, von
verschiedener Laͤnge und Breite, nach dem Gewichte, welches sie zu
fuͤhren hat; eine Stage-Coacs z.B. braucht eine 12 Zoll lange, und 2 1/2 Zoll
breite. N. 12 ist die Kreuzstange mit dem Halsbande des
Auges, k, zur Aufnahme eines hoͤlzernen oder
eisernen Stabes; das Ende k wird auf dieselbe Welse
irgendwo am Wagen befestigt, wie oben von dem Stabe gesagt wurde; das andere Ende
muß gekruͤmmt seyn, um durch A N. 4,
durchzugehen, und die obere Kante muß rund und glatt seyn. Der Einschnitt
C haͤlt den Stab, waͤhrend seiner Arbeit,
aufrecht, und der Einschnitt D bestimmt die Entfernung,
in die der Stab nach seiner Loslassung laufen mag. E
nimmt einen Bolzen auf. F ist eine Zwinge, die an dem
Ende E aufgebolzt ist, und woran das Ende eines Riemens,
einer Leine oder Kette befestigt ist. N. 13 stellt den
Stab und die Kreuzstange vor, wie sie zur Arbeit niedergelassen sind. N. 14 und 15 sind staͤhlerne Federn, denn jede an
einer Spindel befestigt ist, und, indem sie auf die Kreuzstange druͤkt, wegen
des Einschnittes C, hindert, daß sie nicht durch das
Loch oder durch den Ausschnitt A 4
durchschluͤpft. N 14 kann entweder auswendig oder
in dem Gehaͤuse eingeschlossen gebraucht werden. N. 15 ist fuͤr den Gebrauch von außen, wie in N. 13 dargestellt ist. Das Loch, N. 4, A, muß so von eisernen Baken gebildet
werden, daß die Kreuzstange sich nicht darin verwikeln kann. Wenn man die Hemme
nachlassen will, muß man den Riemen oder die Leine, die an F befestigt ist, in die Hoͤhe ziehen, um dadurch die Kreuzstange zu
heben, damit der Sporn C, durch das Loch A, N. 4 durch kann. Wenn die Kreuzstange auf diese Weise
in die Hoͤhe gehoben ist, wird der Stab nicht lang senkrecht bleiben, sondern
das Rad wird durch die Bewegung des Wagens auf die Erde kommen, und den Stab
zwischen die Einschnitte C und D, auf der Kreuzstange zwangen; derselbe Riemen oder dieselbe Schnur oder
Kette, oder eine andere, die an dem Radschuhe befestigt ist, wird, wenn sie auf der
Rolle aufgewunden wird, den ganzen Apparat von der Erde in die Hoͤhe heben.
Der Patenttraͤger befestigt einen eisernen oder hoͤlzernen Leiter L an irgend einem schiklichen Theile des Wagens so, daß
der Stab waͤhrend des Aufwindens zwischen den Einschnitten C und D zuruͤk zur
Zwinge F hinter dem Einschnitte C in Fig.
13 getrieben wird: waͤhlend des Auswindens nimmt er seine vorige
Stelle ein. Man kann besondere Riemen zum Aufheben der Querstange und Aufwinden des
Stabes brauchen; ein einziger an F befestigter Riemen
wird aber in einigen Faͤllen zu beiden Zweken dienen. N. 16 zeigt eine Kutsche, an welcher die Hemme niedergelassen ist; irgend
eine Kette von hinlaͤnglicher Staͤrke, um daß Werk zu halten, wird am
Ende des Schuhes N. 6 befestigt; das andere Ende ist
entweder an dem Vorderlager in der Mitte oder an dem gewoͤhnlichen
Befestigungsorte eingehaͤngt, und zwar in solcher Laͤnge, daß der Stab etwas außer
der senkrechten Lage und nach ruͤkwaͤrts steht. N. 17 ist ein Riemen, eine Leine, oder Kette, die mittelst
gewoͤhnlicher messingenen oder anderen Rollen an irgend einen bequemen Theil
der Kutsche, entweder innenwendig, oder vorne, oder nach oben oder
ruͤkwaͤrts hingeleitet wird. N. 18 ist ein
Haspel, eine Rolle oder ein Zahnstok, von gewoͤhnlichem Baue, mit oder ohne
Zahnraͤder, und mit einem Sperre-Rade und einem Haͤlter, um die Hemme
aufzuwinden, die hinlaͤnglich schwer ist, um die Schnur, die aufgewunden
wird, gehoͤrig zu spannen und an ihrer Stelle zum halten: zum Niederlassen
braucht man nur die beiden Haͤnde ohne Haspel. In einigen Faͤllen ist
ein Zahnstok und ein Rad bequemer. Bei dem Ausheben des Haͤlters oder
Sperrkegels laͤuft die Hemme hinab, und die Bewegung der Kutsche treibt den
Stab vorwaͤrts. N. 1 wird unter dem Theile, an
welchem es angebracht ist, senkrecht gezogen, und im Verhaͤltnisse zu seiner
Laͤnge die Kutsche auf jener Seite von der Erde emporheben, wie in N. 13. N. 19 stellt die
Hemme aufgewunden und zum Ablassen fertig dar. N. 20 ist
ein Gig, an welchem die Hemme auf eine neue Weise, naͤmlich an einer oder an
beiden Stangen der Gabel angebracht ist: der Stab muß hinlaͤnglich hoch seyn,
um diese Stangen in ihrer gewoͤhnlichen Lage zu halten. Das Rad kann in
diesem Falle von der Erde gehoben werden, oder nicht, wie der Kutscher will.
Noͤthigen Falles kann der Stab auch, wo die Umstaͤnde es fordern,
mittelst des Gelenkes A zusammengelegt und dadurch
verkuͤrzt werden. Ein Ende der Kette oder eines anderen Haͤlters wird
an die Zughaken oder irgend einen anderen Theil der Gabelstangen, und das andere
Ende an der Vorderseite des Schuhes befestigt. Die Kreuzstange wird auf dieselbe
Weise wie an anderen Kutschen angebracht, und die Hemme kann mit oder ohne Rollen
und Zahnraͤder gehoben und fallen gelassen werden: waͤhrend sie wirkt,
hat das Pferd nichts zu tragen, und in mehreren Faͤllen bewahrt sie das Pferd
vor dem Stuͤrzen. Diese Hemme kann nach Belieben eingelegt und ausgehoben
werden, waͤhrend der Wagen fortrollt; sie ist fuͤr Pferde und Menschen
und Guͤter sicherer, als irgend eine andere bisher gebraͤuchlicheWir enthalten uns aller Bemerkungen uͤber den Mysticismus dieser Beschreibung einer Patent-Erfindung; koͤnnen aber nicht umhin
unsere Verwunderung daruͤber zu aͤußern; wie der Lord
Siegelbewahrer das k. Siegel unter eine Erfindung druken kann, die jedem,
der sie anwendet, den Hals oder Arm und Beine und Rippen kosten muß. Denn
daß diese Hemme, zumahl bei der englischen Weise zu fahren, (58 engl. Meilen
in 6 Stunden!) außer dem Geleise angebracht, bei frei empor gehobenem Rade,
eine halsbrecherische Hemme ist, wird jeder Wagenmeister und Kutscher willig
eingestehen. A. d. Ueb..