Titel: Verbesserung an Schroten, worauf Joh. Manton, Büchsen-Macher in Hannover-Square, Middlesex, sich am 25. März 1825 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 19, Jahrgang 1826, Nr. XVI., S. 79
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XVI. Verbesserung an Schroten, worauf Joh. Manton, Buͤchsen-Macher in Hannover-Square, Middlesex, sich am 25. Maͤrz 1825 ein Patent ertheilen ließ. Aus Hrn. Gill's technical Repository. Nov. 1825. S. 295. (Auch im Repertory of Patent-Inventions. Decbr. 1825. S. 387.) Manton's, Verbesserung an Schroten. Diese Verbesserung ist vorzuͤglich auf Blei-Schrote anwendbar, die man gewoͤhnlich bei Vogel-Flinten zur Jagd braucht, und besteht darin, daß sie an ihrer Oberflaͤche mit Queksilber uͤberzogen werden, wodurch sie eine weiße Farbe bekommen, bequemer zum Gebrauche, reinlicher werden, und das geschossene Wildbret nicht so verderben, als wenn sie auf die gewoͤhnliche Weise zugerichtet sind, auch nicht so sehr an dem Laufe der Vogel-Flinte anhaͤngen. Der Verfasser nimmt die Bekleidung der Schrote mit Queksilber als seine Erfindung, und als sein Patent-Recht in Anspruch. Die Weise, wie er sie mit Queksilber uͤberzieht, ist folgende: er nimmt die Bleischrote, noch ehe sie mit Reißblei glasirt sind, und gibt sie in ein Kugel- oder faßfoͤrmiges Gefaͤß, welches geschlossen werden kann, und am besten aus Eisen ist. Dieses Gefaͤß erhaͤlt auf seiner Achse entweder eine kreisfoͤrmig sich drehende Bewegung, oder wird auf irgend eine schikliche Weise vorwaͤrts und ruͤkwaͤrts bewegt. In dieses Gefaͤß gibt er ungefaͤhr Einen Zentner Bleischrote, und beilaͤufig Ein Pfund Queksilber, und fuͤllt es beinahe voll mit Wasser. Dann ruͤhrt er, oder treibt er Alles schnell so lang um, bis das ganze Queksilber sich gleichfoͤrmig auf der Oberflaͤche der Schrote verbreitet und dieselbe uͤberzogen hat, worauf er sie sorgfaͤltig abwaͤscht. Die Schrote werden dann auf Tuch oder Canevaß ausgebreitet, der in einem Rahmen ausgespannt ist, und mit einem Schwamme oder Tuche gerieben, damit sie schneller troken werden. Sollten die Schrote ihre Silber-Farbe durch laͤngeres Aufbewahren verlieren, so koͤnnen sie dieselbe wieder erhalten, wenn man obige Operation an denselben wiederholt. Hr. Gill sagt in einer Bemerkung: „Wir haben Muster dieser verbesserten Schrote gesehen, die das denselben oben beigelegte Lob vollkommen zu bestaͤtigen scheinen, und den hohen Ruhm, den Hr. Manton sich als Buͤchsenmacher erwarb, ohne Zweifel noch mehr erhoͤhen. Der Uebersezer findet sich gedrungen, eine zweite Anmerkung zu diesem Patente beizuschreiben, und zu erklaͤren, daß diese Verbesserung nichts anderes, als eine Vergiftung der Schrote, sowohl fuͤr den Schuͤzen, der sie durch die Hand laufen laͤßt, als fuͤr denjenigen, der damit geschossenes Wild genießt, sind und werden muͤssen. Wie kann der Lord-Kanzler auf eine solche Giftmischerei ein Patent ertheilen? In Deutschland wuͤrde kein Polizei-Commissaͤr den Verkauf solcher Schrote, vielweniger die Fabrication derselben gestatten.