Titel: Verbesserter und vereinfachter Bau des Schlosses zum Abfeuern der Pistolen, Flinten und anderer Feuergewehre, worauf Isak Riviere, Büchsenmacher in Oxford-Street, Parish St. George, Hanoversquare, sich am 20. Mai 1825 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 20, Jahrgang 1826, Nr. XCIII., S. 336
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XCIII. Verbesserter und vereinfachter Bau des Schlosses zum Abfeuern der Pistolen, Flinten und anderer Feuergewehre, worauf Isak Riviere, Büchsenmacher in Oxford-Street, Parish St. George, Hanoversquare, sich am 20. Mai 1825 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. N. 62. S. 11. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Riviere's, verb. Bau d. Schlosses z. Abfeuern d. Pistolen etc. Fig. 27. zeigt eine gewoͤhnliche Vogelstinte im Durchschnitte sowohl im Schafte, als im Laufe. Sie ist eine sogenannte Schlagflinte das verbesserte Schloß laͤßt sich aber auch an einer Pulverflinte anbringen, a, ist der Lauf mit einer sogenannten Patentkammer oder Kappe. b, das Zaͤpfchen, durch dessen Oeffnung das Feuer der Knall-Composition zur Ladung gelangt, cc, die falsche Kappe, in welcher sich eine Oeffnung fuͤr den Hahn, d, befindet. Der Hahn, d, und die Nuß, oder der Tummler, e, sind aus einem Stuͤke. f, ist die Hauptfeder, die an der unteren Seite der falschen Kappe angebracht, und mit dem Tummler durch einen Drehezapfen verbunden ist. Die Kraft dieser Feder wirkt nach aufwaͤrts, und laͤßt den Hahn, wenn er los wird, mit großer Gewalt auf, b, fallen. Der Druker, g, und der Ausheber oder Buͤgel sind aus einem Stuͤke; h, ist die Aushebe- oder Buͤgel-Feder, welche den Ausheber und den Druker in ihrer Lage haͤlt. Der Patent-Traͤger nimmt bloß die Form des Stuͤkes, welches den Druker und den Ausheber oder Buͤgel bildet, das Anbringen der Hauptfeder an der falschen Kappe, und uͤberhaupt die neue Stellung der Theile eines Gewehrschlosses in Anspruch. Diese Vorrichtung laͤßt sich auch an Doppelflinten anbringenDas London Journal liefert eben daselbst auch noch des hochw, Hrn. Sommerville Patent auf Sperr-Flinten, die nie zufaͤlliger Weise losgehen koͤnnen, und wovon wir bereits im polyt. Journale Bd. XVIII. S. 268. Nachricht gaben; allein, die Beschreibung ist nicht bloß zu kurz, sondern den kleinen Figuren sind auch keine Buchstaͤben beigefuͤgt, so daß Beschreibung und Zeichnung gleich unverstaͤndlich sind. Wir muͤssen daher warten, bis das Repertory of Patent-Inventions uns bessere Beschreibungen und Abbildungen liefert, obschon die Sache bei uns in Deutschland lange bekannt ist. A. d. Ueb..

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