Titel: | Verbesserter und vereinfachter Bau des Schlosses zum Abfeuern der Pistolen, Flinten und anderer Feuergewehre, worauf Isak Riviere, Büchsenmacher in Oxford-Street, Parish St. George, Hanoversquare, sich am 20. Mai 1825 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 20, Jahrgang 1826, Nr. XCIII., S. 336 |
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XCIII.
Verbesserter und vereinfachter Bau des Schlosses
zum Abfeuern der Pistolen, Flinten und anderer Feuergewehre, worauf Isak Riviere, Büchsenmacher
in Oxford-Street, Parish St. George, Hanoversquare, sich am 20. Mai 1825 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. N. 62. S.
11.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
Riviere's, verb. Bau d. Schlosses z. Abfeuern d. Pistolen
etc.
Fig. 27.
zeigt eine gewoͤhnliche Vogelstinte im Durchschnitte sowohl im Schafte, als
im Laufe. Sie ist eine sogenannte Schlagflinte das verbesserte Schloß laͤßt sich aber auch an
einer Pulverflinte anbringen, a, ist der Lauf mit einer
sogenannten Patentkammer oder Kappe. b, das
Zaͤpfchen, durch dessen Oeffnung das Feuer der Knall-Composition zur Ladung
gelangt, cc, die falsche Kappe, in welcher sich
eine Oeffnung fuͤr den Hahn, d, befindet. Der
Hahn, d, und die Nuß, oder der Tummler, e, sind aus einem Stuͤke. f, ist die Hauptfeder, die an der unteren Seite der falschen Kappe
angebracht, und mit dem Tummler durch einen Drehezapfen verbunden ist. Die Kraft
dieser Feder wirkt nach aufwaͤrts, und laͤßt den Hahn, wenn er los
wird, mit großer Gewalt auf, b, fallen. Der Druker, g, und der Ausheber oder Buͤgel sind aus einem
Stuͤke; h, ist die Aushebe- oder
Buͤgel-Feder, welche den Ausheber und den Druker in ihrer Lage
haͤlt.
Der Patent-Traͤger nimmt bloß die Form des Stuͤkes, welches den Druker
und den Ausheber oder Buͤgel bildet, das Anbringen der Hauptfeder an der
falschen Kappe, und uͤberhaupt die neue Stellung der Theile eines
Gewehrschlosses in Anspruch. Diese Vorrichtung laͤßt sich auch an
Doppelflinten anbringenDas London Journal liefert eben daselbst auch
noch des hochw, Hrn. Sommerville Patent auf
Sperr-Flinten, die nie zufaͤlliger Weise losgehen koͤnnen, und
wovon wir bereits im polyt. Journale Bd.
XVIII. S. 268. Nachricht gaben; allein, die Beschreibung ist nicht
bloß zu kurz, sondern den kleinen Figuren sind auch keine Buchstaͤben
beigefuͤgt, so daß Beschreibung und Zeichnung gleich
unverstaͤndlich sind. Wir muͤssen daher warten, bis das Repertory of Patent-Inventions uns bessere
Beschreibungen und Abbildungen liefert, obschon die Sache bei uns in
Deutschland lange bekannt ist. A. d. Ueb..