Titel: Composition zur Verfertigung von Ziegeln oder Blöken von irgend einer beliebigen Form sowohl zum Bauen, als zu Verzierungen und anderen Zweken, worauf Joh. Brown und Wilh. Duderidge Champion, Kaufleute zu Bridgewater, sich am 5. Mai 1827 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 28, Jahrgang 1828, Nr. LXXII., S. 262
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LXXII. Composition zur Verfertigung von Ziegeln oder Bloͤken von irgend einer beliebigen Form sowohl zum Bauen, als zu Verzierungen und anderen Zweken, worauf Joh. Brown und Wilh. Duderidge Champion, Kaufleute zu Bridgewater, sich am 5. Mai 1827 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. April. 1828, S. 258. Duderidge Champion's Composition zur Verfertigung von Ziegeln. Die Patent-Traͤger wollen den sogenannten Bath-Stone nachahmen. Sie bedienen sich hierzu vorzuͤglich einer Art von Erde, die sie als „eine zaͤhe, lehmige, leichte Erde von graulicher Farbe beschreiben, welche sich, nachdem sie in gehoͤriger Dike angeruͤhrt wurde, in beliebige Form bringen laͤßt, und die sich an dem Ufer des Parret zwischen Hochwasser und halber Fluthhoͤhe zwei bis drei Meilen oder und unter Bridgewater findet.“ Diese Erde mengen sie mit einem Viertel oder mit drei Vierteln Thon, nach der verschiedenen Guͤte des lezteren: wenn der Thon sehr eisenschuͤssig ist, und sich sehr roth brennt, also schlecht ist, nehmen sie nur wenig von demselben; von dem leichten blauen Thone hingegen, den man zur Verfertigung der Dachziegel braucht, und der nach dem Brennen nur blaßroth wird, der folglich der beste ist, nehmen sie mehr. Beide Erdarten werden gehoͤrig unter einander gemengt, und Ende Herbstes auf Haufen geschlagen, in dem darauf folgenden Winter haͤufig umgestuͤrzt, und der vollen Einwirkung des Frostes ausgesezt, wodurch sie um vieles besser werden. Hierauf laͤßt man sie, mit der gehoͤrigen Menge Wassers durchgearbeitet, zwei Mahl oder noch oͤfter durch eine Thon-Muͤhle laufen, die, außer den gewoͤhnlichen horizontalen Messern, auch noch mit zwei oder drei senkrechten Messern versehen ist, damit der Thon gehoͤrig zertheilt wird. Die Arbeiter machen gern den Thon zu naß, damit sie sich leichter arbeiten; man muß sich aber wohl huͤten, zu viel Wasser zu nehmen. Der Blok, auf welchen die Formen fuͤr die Ziegel gestellt werden, soll, nach dem Antrage der Patent-Traͤger, an einer Seite mittelst Angeln mit der Form-Tafel in Verbindung stehen, so daß, wenn der Thon gehoͤrig in die Formen eingedruͤkt ist, das Ganze auf eine Seite hin umgeschlagen werden kann, ehe man das kleine Brett anwendet, auf welchem die rohen Ziegel, zum Troknen weggetragen werden. Dadurch soll die Form der Ziegel, besonders an den Eken, besser erhalten werden, die nach der gewoͤhnlichen Einrichtung sehr leiden. Der Sand, dessen man sich zum Formen der Ziegel bedient, soll reiner Kiessand, ohne allen beigemengten Kalk seyn, so wie man ihn bei Cutt, vier Meilen von Bridgewater, findet. Ziegel oder Bloͤke, welche Tafeln oder geschnittene Steine darstellen sollen, die nicht uͤber 50 Pfund schwer sind, koͤnnen auf obige Weise dargestellt werden: wenn sie aber schwerer sind, muͤssen sie so lange in den Modeln bleiben, bis sie in denselben troken genug geworden sind, um mit voller Sicherheit herausgenommen werden zu koͤnnen. Die Mischung, welche zu architektonischen Verzierungen verwendet wird, muß, nachdem sie zwei oder drei Mahl durch die Thonmuͤhle lief, mit Laͤufern auf einem langen Steine von drei MaͤnnernDieß geschieht besser durch Maschinen, dergleichen im polytechn. Journale abgebildet sind. A. d. Ueb. nach und nach abgerieben werden. Ein Junge versieht den ersten Arbeiter mit dem rohen Materiale, und der erste Arbeiter arbeitet dem zweiten, der zweite dem dritten in die Haͤnde. Durch dieses Abreiben wird der Zeug gehoͤrig fein und frei von allen Kluͤmpchen. Bei dem Troknen muß man dafuͤr sorgen, daß das zu troknende Stuͤk vor den Sonnenstrahlen geschuͤzt wird, und dasselbe daher mit Brettern, Matten oder mit Stroh bedeken, damit es keine Risse bekommt. Nachdem die Waare gehoͤrig getroknet ist, wird sie auf die gewoͤhnliche Weise gebrannt. Die Patent-Traͤger nehmen den ausschließlichen Gebrauch der Erde, die am Parret gefunden wird, wenn sie auch noch anderswo in England gefunden werden sollte, und die Angeln an den Formen als ihr Patent-Recht in Anspruch. Das Repertory macht hieruͤber folgende Bemerkung. „Da die Patent-Traͤger sagen, daß auch der beste Thon, den sie mit der Parret-Erde mengen, sich roͤthlich brennt, so laͤßt sich nicht begreifen, wie die verschiedenen Artikel, die aus diesem Gemenge verfertigt werden, dem Bath-Steine, wie die Patent-Traͤger behaupten, aͤhnlich werden koͤnnen, es muͤßte nur in der Parret-Erde irgend etwas vorkommen, wodurch die Oxydation des in dem Thone vorkommenden Eisens gehindert wird, folglich auch die rothe Farbe beseitigt wird, die alle Aehnlichkeit mit dem Bath-Stone aufhebt. Dieß kann vielleicht der Fall seyn; denn wir sehen, daß Ziegel, bei deren Verfertigung man Steinkohlen-Asche statt des Sandes nimmt, weit heller und weniger roth aus dem Ofen kommen, indem die in dieser Asche noch vorhandenen brennbaren Theile die Oxydation des in dem Thone enthaltenen Eisens hindern. So koͤnnte es auch leicht moͤglich seyn, daß, da der Parret durch das lange Sedgemoor fließt, welches, wie sein Name andeutet, einst ein Moor oder Sumpfland war, in dem von dem Wasser abgesehen Thone so viel Pflanzenerde oder Torf enthalten ist, daß dadurch eine aͤhnliche Wirkung, wie durch die Kohlenasche bei Verfertigung der Ziegel, zum Vorscheine kommt.“ Diese Bemerkung verdient allerdings mehr Aufmerksamkeit, als man derselben bisher schenkte. Man beschaͤftigte sich bisher in der Toͤpferkunst, wenn man ja wissenschaftlich zu Werke ging, mehr mit der Analyse des Thones, als mit den Phaͤnomenen, die bei dem Brennen desselben Statt haben, und es ist nur zu gewiß, daß man durch verschiedene Zusaͤze, die man dem Thone beimengt, die Farbe desselben bei dem Brennen sehr veraͤndern kann. A. d. Ueb. „Die Parret-Erde mag den Patent-Traͤgern der Localitaͤts-Verhaͤltnisse wegen, immer Patent-Recht bleiben; wir glauben aber, daß es schwer seyn duͤrfte, den Ziegelbrennern zu verbiethen, von irgend einer „zaͤhen, lehmigen, leichten Erde von graulicher Farbe“ Gebrauch zu machen, weil diese Erde der Parret-Erde aͤhnlich ist; indem man eine solche Erde schon oft zum Ziegelschlagen benuͤzt hat, und die Parret-Erde selbst noch nicht genau genug ihrer Natur nach bekannt ist, um mit Sicherheit sagen zu koͤnnen, daß eine ihr aͤhnliche Erde, die anderswo gefunden wird, wirklich Parret-Erde ist.“ „Wir muͤssen endlich noch bemerken, daß man in Suffolck schon vor vielen Jahren weißliche Ziegel brannte, die dem Bath-Steine so aͤhnlich sehen, als die Ziegel der Patent-Traͤger demselben nur immer aͤhnlich sehen koͤnnen. Man findet Haͤuser von solchen Ziegeln in London, unter anderen eines an dem oͤstlichen Ende der Fenchurche-Straße.“