Titel: Verbesserte Maschine zum Laden und Ausladen der Schiffe, worauf Wilh. Chapman, Mechaniker zu Newcastle upon Tyne, sich am 7ten Februar 1826 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 28, Jahrgang 1828, Nr. LXXIV., S. 265
Download: XML
LXXIV. Verbesserte Maschine zum Laden und Ausladen der Schiffe, worauf Wilh. Chapman, Mechaniker zu Newcastle upon Tyne, sich am 7ten Februar 1826 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. Februar. 1828. S. 322. Mit Abbildungen auf Tab. VI. Chapman's verbesserte Maschine zum Laden und Ausladen der Schiffe. Der Gegenstand dieses Patentes ist 1) eine verbesserte Vorrichtung die Steinkohlen aus den Grubenwagen in die Kohlenschiffe zu stuͤrzen, in welchen sie verfahren werden; 2) in einer verbesserten Methode, den Sand oder anderen Ballast auszuschiffen, und auf's Land zu schaffen. Die gewoͤhnliche Weise, wie die Kohlenschiffe zu Shields und in der Nachbarschaft dieses Ortes beladen werden, besteht darin, daß man die Kohlen in Wagen dahin bringt, die in Eisenbahnen bis an den Rand des Ufers laufen, wo dann die Wagen mittelst eines Schwungkrahnes auf einer aufgehaͤngten Buͤhne (die Wiege genannt), uͤber das im Wasser vor Anker liegende Schiff hinabgelassen werden. Eine Fallthuͤre oͤffnet sich nun an dem unteren Theile des Wagens, und die Kohlen fallen unmittelbar in den Hohlraum des Schiffes hinab. Der leere Wagen wird nun wieder in die Hoͤhe gezogen, was hier und da durch das Gegengewicht eines geladenen Wagens geschieht. An dem Apparate, mit welchem diese Arbeit gewoͤhnlich verrichtet wird, hat der Patent-Traͤger nun folgende Verbesserungen angebracht. Fig. 36. zeigt den Durchschnitt eines Stuͤk Grundes am Ufer. a, ist der Kohlenwagen, wie er beladen auf der Eisenbahn von der Grube herlaͤuft. b, ist das Schiff, das am Ufer vor Anker liegt, und beladen werden soll. Nachdem der Wagen an den Rand des Abhanges gekommen ist, wird er auf eine Buͤhne (die Wiege), c, vorgeschoben, die zum Hinablassen bereit steht, d, ist eine Winde, um welche eine Kette laͤuft, die den Wagen auf seiner Hinabfahrt zum Schiffe haͤlt, e, ist ein Flugrad an der Achse dieser Winde: am Umfange desselben ist eine Sperrung (eine Bremse) angebracht, um das Hinabrollen des Wagens langsamer zu machen, und, noͤthigen Falles, auch den Wagen aufzuhalten, f, ist eine der beiden parallelen Eisenbahnen, die auf dem Abhange angebracht sind, und von starken aufrecht stehenden Pfosten getragen werden, g, ist ein Laufrad; es sind deren zwei auf der Achse angebracht, die die Buͤhne oder Wiege, c, mit dem beladenen Wagen traͤgt. Wenn man die Bremse auf dem Flugrade, e, auslaßt, laͤuft die Wiege mit dem beladenen Wagen alsogleich mittelst der beiden Raͤder, g, und der Achse derselben, die den Wagen traͤgt, den Abhang hinab auf der Eisenbahn, f, wo die Raͤder, g, in die Hoͤrner, h, fallen, welche sich an dem oberen Theile der Hebel, i, befinden, die nun die Wiege mit dem beladenen Wagen tragen, und diesen, wie die punctirten Linien zeigen, auf das Schiff hinablassen. Waͤhrend dieser ganzen Zeit wird die Achse, g, von der Kette auf der Winde, d, festgehalten. Das Gewicht des beladenen Wagens und seiner Wiege nimmt nothwendig waͤhrend des Hinabrollens des Wagens und des Hinablassens desselben in das Schiff zu. Es wird daher noͤthig die Hebel, i, zu unterstuͤzen, und dieß geschieht mittelst einer Kette, die uͤber eine Rolle, k, laͤuft, an welcher mehrere Gewichte angebracht sind. Diese Gewichte haͤngen in kleinen Entfernungen von einander, damit sie nach und nach aufsteigen koͤnnen, und so dem zunehmenden Gewichte des Wagens als Gegengewicht dienen. Derselbe Zwek kann auch durch ein haͤngendes Gewicht erreicht werden, wie die punctirten Linien bei I, zeigen. Nachdem die Wiege mit dem Wagen die durch Puncte angedeutete Lage erreicht hat, wird die Fallthuͤre unten in demselben geoͤffnet, und die Kohlen fallen in das Schiff. Die Wiege mit dem leeren Wagen wird durch das Flugrad, e, wieder in die Hoͤhe gezogen, indem man dasselbe in umgekehrter Richtung dreht, wodurch die Kette und folglich auch der Wagen aufgewunden wird. Dieses Aufwinden kann zuweilen durch das Gegengewicht eines beladenen hinabrollenden Wagens geschehen; es ist aber bequemer, denselben mittelst einer Dampfmaschine, die die Achse der Winde treibt, aufzuziehen. Bei dem gewoͤhnlichen Apparate braucht man zwei Abtheilungen von Arbeitern: die eine bringt den Wagen auf die Wiege, die andere laͤßt die Hebel nieder; hier reicht eine Abtheilung derselben zu beiden Arbeiten hin. Was das Entladen des Ballastes betrifft, so geschieht dieß mittelst eines Karrens, der auf eine aͤhnliche Weise auf einer schiefen Flaͤche auf und nieder laͤuft. Die Verbesserung besteht in einem elastischen Keile auf einer Buͤhne am Ende der schiefen Flache, an deren Ruͤken eine Feder, wie die sogenannten Gelenschreken-Federn an den Kutschen, angebracht ist. Auf diese Weise wird der Karren, der die Lade fuͤhrt, welche zur Aufnahme des Ballastes bestimmt ist, und der schnell die schiefe Flache hinabfaͤhrt, am Ende aufgehalten, ohne von der Erschuͤtterung etwas zu leiden. Mit diesem elastischen Keile stehen auch einige Fange in Verbindung, durch deren einen der Karren oder die Truhe mittelst eines Federkegels am Keile, der in einen Einschnitt in dem Gestelle des Kegels paßt, festgehalten wird. Zu gleicher Zeit wird das Ende eines Hebels, das gleichfalls mit einem elastischen Keile verbunden ist, in die Zaͤhne eines Sperr-Rades auf der Achse der Winde eingelassen, welche den Kasten des Karrens haͤlt. Wenn die Arbeiter im Schiffe bereit sind, diesen Kasten aufzunehmen, so ziehen sie ein Seil, welches den Sperrkegel aushebt, aus dem Sperr? Rade der Winde, und der Kasten steigt nieder, um mit dem Sande oder mit dem Ballast-Materiale gefuͤllt, und wieder aus dem Schiffe gehoben zu werden, wo er dann wieder gehoben, und auf der Eisenbahn dorthin gefahren wird, wo der Ballast abgeladen werden soll. Der Patent-Traͤger nimmt die Hebel zum Niederlassen der Kohlenladung; die schiefe Eisenbahn, die jede Neigung und Kruͤmmung erhalten kann; die Achse, an welcher der Wagen aufgezogen wird, und die Raͤder an derselben; die Gabeln am Ende derselben als sein Patent-Recht in Anspruch, und endlich die ganze Einrichtung.

Tafeln

Tafel Tab.
                                    VI
Tab. VI