Titel: | Verbesserungen an Haus- und Gartenthoren, wodurch sie sich beim Einfahren von selbst öffnen, worauf Joh. Parker, Eisen- und Drahtgitterfabrikant zu Middlesex, sich am 23. Mai 1826 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 30, Jahrgang 1828, Nr. XXXII., S. 105 |
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XXXII.
Verbesserungen an Haus- und Gartenthoren,
wodurch sie sich beim Einfahren von selbst oͤffnen, worauf Joh. Parker, Eisen-
und Drahtgitterfabrikant zu Middlesex, sich am 23. Mai
1826 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. Jan. 1828. S.
255.
Mit Abbildungen auf Tab.
II.
Parker, Verbesserungen an den Haus- und
Gartenthoren.
Dieses Zauberthor (sympathetic
Park-Gate), das sich bei Annaͤherung einer Kutsche von selbst
oͤffnet,Wir haben hiervon bereits im polytechn. Journ. B. XXIII. S. 481 Notiz gegeben. Hier
ist eine Abbildung der Vorrichtung. Wir muͤssen jedoch bemerken, daß
man sehr gut dressirte Pferde haben muß, wenn sie uͤber das
ploͤzliche Oeffnen der Thore nicht erschreken sollen.A. d. Ueb.) und von selbst wieder schließt hinter dem Wagen, spielt durch einige in dem
Fahrwege eingelegte Platten, die, wenn der Wagen daruͤber hinwegrollt, wie
Gewichte nieder steigen, und auf gewisse Hebel wirken, die in einer Kiste unter der
Erde verborgen sind. Durch diese Hebel wird ein Zahnrad in Bewegung gesezt, welches
einen Triebstok treibt, der an der Schwungleiste des Thores, oder an dem
Schwungpfeiler einer Garten- oder Parkthuͤre sich befindet, und so die
Thuͤre oder das Thor oͤffnet oder schließt.
Fig. 24 zeigt
einen Theil des Weges zunaͤchst an einem Parkthore, und einen Durchschnitt
der Vorrichtung zur Oeffnung derselben unter dem Fahrwege. Man seze, daß ein Wagen
(hier ein Gig) angefahren kommt, so wird das Rad, das
uͤber die Platte, a, laͤuft, den Stift,
der unten an derselben hinab hervorragt, auf den Arm, b,
druͤken, der einem mit einem Gewichte, c,
beschwerten Doppelhebel angehoͤrt, und folglich den Arm, d, heben. Eine Stange, e,
ist an dem Ende des Armes, d, durch ein Drehegewinde
angebracht, und an dem anderen Ende mittelst einer Kurbel an dem Rade, l, befestigt. Wenn nun der Arm, b, niedergedruͤckt und der Arm, d,
gehoben wird, so wird die Stange, e,
zuruͤckgezogen, und folglich das Rad, f, auf
seiner Achse gedreht. Dieses Zahnrad, f, greift aber in
einen Triebstok an dem unteren Theile der Schwungleiste des Thores, oder hier an dem
Schwungpfeiler des Gartenthores ein, dreht denselben, und oͤffnet folglich
die Thuͤre.
Das auf diese Weise geoͤffnete Thor (wie es in der Figur offen dargestellt ist) wird durch einen
Fang in einem Pfosten, der wie, h, gebaut ist, und an
welchen das Thor anschlaͤgt, wenn es geoͤffnet ist, fest gehalten.
So wie aber die Kutsche durch das Thor durchgefahren ist, schließt sich dasselbe von
selbst, indem der Wagen uͤber eine Platte laͤuft, die wie, z, gebaut, aber an dem anderen Ende unter dem Fahrwege
angebracht ist, das hier nicht gezeichnet werden konnte. Diese Platte haͤngt
in Angeln, und wird durch das Gewicht der Kutsche niedergedruͤkt. Der Hebel,
y, wirkt genau ebenso, wie vorher der Hebel, c, zieht die Stange, x,
welche den Glokenzug, w, zieht, wie man in dem Pfosten,
h, sieht, und dieser Glokenzug hebt mittelst einer
mit ihm verbundenen senkrechten Stange den Fang, v, aus,
und macht so das Thor wieder frei.
Wenn nun das Thor frei ist, steigt das Gewicht an dem unteren Ende des Hebels, c, durch seine Schwere nieder, der Arm, d, zieht die Stange, x, in
ihre vorige Lage zuruͤk, treibt also auch das Rad, f, und den Triebstok zuruͤk, und schließt so wieder das Thor.
Ein Fang oder eine Schnalle sperrt das Thor; wann es geschlossen ist, und diese
Schnalle ist nach Art der gewoͤhnlichen damit versehenen Thore vorgerichtet.
An der Schnalle sind Stangen und Hebel, wie, w, x, y, z,
sie zeigt, angebracht; nur liegen sie auf der anderen Seite des Weges, so daß, wenn
ein Wagen sich dem Thore naͤhert, wie er uͤber die Platte rollt, die
Schnalle frei wird, ehe noch der uͤbrige oben beschriebene Apparat sein Spiel
beginnt.
Es ist uͤberfluͤssig zu bemerken, daß diese Vorrichtung vor und hinter
dem Thore angebracht seyn muß.