Titel: Verbesserung an Pulverhörnern zum Laden der Flinten, Pistolen etc., worauf Karl Random, Baron de Berenger in Target Cottage, Kentish Town, Parish St. Pancras, Middlesex, sich am 20. December 1826 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 31, Jahrgang 1829, Nr. LXVI., S. 222
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LXVI. Verbesserung an Pulverhoͤrnern zum Laden der Flinten, Pistolen etc., worauf Karl Random, Baron de Berenger in Target Cottage, Kentish Town, Parish St. Pancras, Middlesex, sich am 20. December 1826 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. October 1828. S. 19. Mit einer Abbildung auf Tab. III. Random's Verbesserung an Pulverhoͤrnern. Diese Vorrichtung soll alle moͤgliche Sicherheit gegen Explosion des Pulvers bei dem Laden der Gewehre verschaffen, indem das zur Ladung noͤthige Pulver in die Flinte gelangt, ohne daß man das Pulverhorn uͤber derselben umstuͤrzen darf. Fig. 11. zeigt diese Vorrichtung im Perspektive, wie sie an dem oberen Theile des Pulverhornes angebracht ist. a, ist die Roͤhre, welche, wenn das Pulverhorn umgestuͤrzt wird, die noͤthige Menge Pulvers aufnimmt. Diese Roͤhre ist unten gegen die innere Hoͤhlung des Pulverhornes offen, und mit einem Schieber versehen, den man vorschiebt, sobald diese Roͤhre durch das Umstuͤrzen des Pulverhornes gehoͤrig gefuͤllt ist. Um nun die in a, enthaltene Pulverladung in das Gewehr zu bringen, ist oben an dem Pulverhorne eine Roͤhre, c, angebracht, welche man in den Lauf des Gewehres stekt, und sobald dieß geschehen ist, druͤkt man mit dem Daumen auf den Hebel, b, wodurch die Roͤhre, a, uͤber die Roͤhre, c, gefuͤhrt wird, und das Pulver aus a, durch c, in den Lauf des Gewehres faͤllt. Sobald dieß geschehen ist, fuͤhrt eine Feder die Roͤhre, a, in ihre vorige Stellung zuruͤk. Das obere Ende der Roͤhre, a, ist bloß mit Leder bedekt, so daß, wenn wirklich das Pulver waͤhrend des Ladens sich entzuͤnden sollte, kein Ungluͤk geschehen kann. Ueberdieß steigt noch von innen in dem Pulverhorne ein Pfropfen unten in die Roͤhre, a, herauf, der alle Verbindung zwischen der Hoͤhlung des Pulverhornes und der Roͤhre, a, absperrt, sobald leztere auf ihre Stelle zuruͤkgefuͤhrt ist. Der Patent-Traͤger nimmt die schiebbare Roͤhre, a, mit ihrer ledernen Kappe, die Seitenroͤhre, c, und den von innen aus dem Pulverhorne heraufsteigenden Pfropfen als sein Patent-Recht in Anspruch.

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Tafel Tab. III
Tab. III