Titel: Miszellen.
Fundstelle: Band 32, Jahrgang 1829, Nr. LXI., S. 299
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LXI. Miszellen. Miszellen. Verzeichniß der zu London im Jahre 1829 ertheilten Patente. Dem William Church, Esq. zu Bordesley Green, in der Pfarrei von Aston, in der Grafschaft Warwik: auf gewisse Verbesserungen an Knoͤpfen und an der Maschinerie oder dem Apparat um sie zu verfertigen. Dd. 26sten Maͤrz 1829. Dem William Maddeley, Paͤchter zu Yardley, in der Grafschaft Worcester: auf einen Apparat oder eine Maschine, um Raͤuber und Uebertreter oder irgend ein Thier zu fangen, zu entdeken und abzuhalten, welchen Apparat er die Menschen-Schlinge (Human Snare) nennt. Dd. 28sten Maͤrz 1829. Dem Josias Lambert, Esq. zu Liverpool Street, in der City von London auf eine Verbesserung in dem Verfahren, um das Eisen zum Ausschmelzen aus dun Erze zuzurichten, und in verschiedenen Proceduren, welche auf diese bis zu der Vollendung der Stangen folgen, so wie auch auf eine Verbesserung der Qualitaͤt des geringeren Eisens. – Dd. 30sten Maͤrz 1829. Dem William Prior, Gentleman zu Albany Road, Camberwell, in der Grafschaft Surrey: auf gewisse Verbesserungen in der Einrichtung und Verbindung von Maschinerien, um die Topmaste (Straͤnge) und Topgallantmaste (Bramstangen) der Schiffe und anderer Fahrzeuge in ihrer Lage zu befestigen und niederzulassen. Dd. 11ten April 1829. Dem John Lihou, aus Guernsey, jezt aber sich im Naval-Club-House, Bond Street, in der Grafschaft Middlesex aufhaltend, einem Commander auf der koͤnigl. Marine: auf eine verbesserte Construktion von Schiffszapfen zum Einhaͤngen der Ruder. Dd. 14ten April 1829. – (Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Mai 1829, S. 320.) Verzeichniß der erloschenen englischen Patente. Des William Vaughan Palmer, Esq. zu Ilminster, in der Grafschaft Somerset: auf ein Verfahren, Hanf, Flachs, Seile, Schnuͤre, Zwirn, Faden, Kameelgarn, Wolle, Baumwolle, Seide und Metalle (metals) durch eine Maschinerie zu spinnen, wobei betraͤchtlich viel Handarbeit erspart wird. Dd. 4ten April 1815. Des Thomas Bagot, Aufsehers zu Birmingham, in der Grafschaft Warwick: auf ein Verfahren und eine Maschinerie, um Bothe, Barken und andere Fahrzeuge ohne Aufwand von Wasser aus einem hoͤheren Niveau herab- und aus einem niedrigeren hinauf zu bringen, Dd. 4ten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII. S. 262.) Des William Losh, Eisengießers zu Point Pleafant, in der Pfarrei Walls, in der Grafschaft Northumberland: auf einen Plan fuͤr Feuerstellen oder Oefen, um damit Kessel und durch dieselben das darin enthaltene Wasser (oder andere Fluͤssigkeiten) zu erhizen und in Daͤmpfe zu verwandeln, um durch sie Dampfmaschinen zu treiben oder sie zu anderen Fabrikzweken zu verwenden. Dd. 8ten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVIII. S. 74.) Des Joshua Shaw, Kuͤnstlers zu Mary Street, Fitzroy Square, in der Grafschaft Middlesex: auf gewisse Verbesserungen an dem Werkzeuge, welches man des Glasers Diamant nennt. – Dd. 14ten April 1815. Des William Bell, Mechanikers zu Birmingham, in der Grafschaft Warwick: auf eine Methode Metalldrath jeder Art zu verfertigen. Dd. 8ten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII. S. 329.) Des Michael Billingsley, Mechanikers zu Bowling, Iron-works, in der Pfarrei Bradford, in der Grafschaft York: auf Verbesserungen an der Dampfmaschine. Dd. 20sten April 1815. Des Samuel John Pauley, Mechanikers zu Sharing Cross, in der Grafschaft Middlesex, und Durs Egg, Flintenfabrikanten, in derselben Grafschaft: auf gewisse Luftfuhrwerke und Fahrzeuge, die durch physikalische, oder chemische oder mechanische Mittel getrieben werden, welche Triebkraͤfte auch angewandt werden koͤnnen, um Bothe oder andere Fahrzeuge durch das Wasser, und Fuhrwerke auf dem Lande zu treiben. – Dd. 25sten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXXI. S. 17.) Des Jacob Wilson, Tischlers und Moͤblirers zu Welbek Street, in der Pfarrei St. Mary-le-bone, in der Grafschaft Middlesex: auf gewisse Verbesserungen an Bettstaͤtten und den dazu gehoͤrigen Moͤbeln. – Dd. 27sten April 1815. Des William Bush, des juͤngern, Aufsehers und Baumeisters zu Saffron Walden, in der Grafschaft Esser: auf eine Methode, um die Nachtheile zu verhindern, welche durch den Fall der Pferde mit zweiraͤderigen Wagen besonders auf steilen Abhaͤngen entstehen, welche Methode alle bisher bekannten oder gebrauchten uͤbertrifft. – Dd. 29sten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII. S. 205.) – (Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Mai 1829, S. 318.) Ueber die englischen Patent-Geseze und Lewis's Tuchscher-Maschine. Ein Auszug aus den neuesten englischen Zeitschriften. Die englischen Journale sind gegenwaͤrtig beinahe bis zum Drittel ihrer Hefte mit den schreiendsten Klagen uͤber das Unwesen des Patent-Wesens erfuͤllt. Sie liefern sogar die Prozesse, die uͤber die Patente gefuͤhrt werden, mit Abbildungen, um zu zeigen, was die ganze Welt weiß, daß ein Richter nichts von dem verstehen kann, was er nicht gelernt hat, und immer das Spielzeug eines anderen ist (wie der Esel das Spielzeug seines Treibers), sobald er sich auf das Urtheil der sogenannten Sachverstaͤndigen verlassen muß, die mit ihm nach Belieben Kurzweil treiben koͤnnen, so wie er umgekehrt es mit ihnen treibt, wie es die Natur der Verhaͤltnisse mit sich bringt. Da das Patent-Wesen leider auch in Deutschland immer mehr und mehr um sich greift, und so viel wir wissen in Preußen allein vor schaͤdlichem und verderblichen Auswuchern in dem Garten der Industrie bewahrt wird, so halten wir es fuͤr unsere Pflicht, die Gesezgeber und die Verwalter der Geseze auf die Auswuͤchse aufmerksam zu machen, die dieses Unkraut in der Staatswirthschaft in einer Reihe von Jahren hervorzubringen vermag. Es ist dieß schon ein Ungluͤk, wenn ein Gegenstand der Staatswirthschaft den Unterthanen Veranlassung gibt eine Sprache zu fuͤhren, wie folgende im London Journal of Arts, Februar, S. 238. „Einige sagen ein Patent sey eine Belohnung fuͤr eine Erfindung; Andere sagen sie sey ein Handel, ein Contract.“ „Ist es eine Belohnung, wenn ich fuͤr ein Patent in England 105 Pfd. in Schottland   75 – in Irland 120 – ––––– 300 Pfd. (d.i. 3600 fl.) bezahlen muß? Welcher arme Erfinder kann dieß, und wie viele Erfinder sind reich? Fuͤr eine Belohnung, daß ich meine Erfindung bekannt mache; daß ich mich bequeme, dieselbe nur 14 Jahre lang fuͤr mich benuͤzen zu duͤrfen; daß ich selbst waͤhrend dieser 14 Jahre keinen Augenblik der willkuͤrlichsten Eingriffe in mein Recht sicher bin; fuͤr eine solche Belohnung muß ich 300 Pfd. bezahlen. Ist dieß eine Belohnung? Dann ist es schwer zu sagen, was eine Strafe ist.“ „Ein Patent soll also ein Handel seyn mit dem Koͤnige; ein Contract? Wo sind hier die drei Bedingungen zu jedem Handel oder Contracte: Freiheit denselben abzuschließen, oder nicht, Austausch des Werthes und das Reciprocum? Wer ein Patent haben will, muß sich entschließen, die Bedingungen zu erfuͤllen, welche die Partei, die das Geld nimmt, fuͤr den Schuz fordert, den sie zu geben verspricht, den sie aber nur zu oft nicht zu gewahren im Stande ist.“ „Was ist also ein Patent heute zu Tage? Eines der lezten Ueberbleibsel und einer der schaͤndlichsten Winkelzuͤge jenes skandaloͤsen Systemes fein ausgedachter Kanzellei-Pressereien, die das Volk unter den Tudors und unter den Stuarts als allergnaͤdigst ertheilte Monopole Jahrhunderte lang druͤkten und beinahe erdruͤkten. Die grausame Habsucht der Kronbeamten, der Kanzler, der Schreiber zwang und noͤthigte die Krone unter der Firma des „goͤttlichen Rechtes“ nicht ihre Schazkammer, sondern die Beutel des Lord-Kanzlers, des Lord-Siegelbewahrers, des Staats-Sekretaͤres, des Kron-Fiskales und des Kron-Advokaten zu fuͤllen, zu fuͤllen auf Kosten der Wissenschaften, der Industrie, des Fleißes und der Talente des Volkes, ohne daß hier an Belohnung oder Handel, an Schuz oder Schirm jemals gedacht worden waͤre. Diese Individuen wußten den verwikelten Mechanismus der hydraulischen Erpressungs-Maschine auf die pfiffigste Weise zu combiniren, und maͤsteten sich auf die gewissenloseste Weise mit dem Raube, den sie in der bodenlosen Kanzellei-Kasse zu bergen wußten. Herzlos erpreßten sie von dem armen Handwerker und von dem Kaufmanne unter dem Titel von Licenzen, Patenten, Gerechtigkeiten etc. den lezten Heller des muͤhevoll und oft gefahrvoll errungenen Gewinnes; das Recht kaufen zu duͤrfen mußte eben so theuer erkauft werden, wie das Recht zu kaufen, und jeder Buͤrger und jeder Bauer fiel in die Klauen dieser ruchlosen Pluͤnderer.“ „Diese Menschen waren die Schoͤpfer des Patent-Wesens, und niedertraͤchtig zweizuͤngig genug, waͤhrend sie den Koͤnig kurz vor seinem Tode erklaͤren ließen (im J. 1624), daß alle Patente, Licenzen, Briefe etc. uͤber Kauf und Verkauf und Verfertigung dieses oder jenes Artikels, mit einem Worte alle Monopolien, von nun aufgehoben seyn sollen, dieses weise Verbot nicht auf jene Patente auszudehnen, die sich nur auf 14 Jahre erstreken.“ Sehr richtig sagt der Verfasser dieses Aufsazes, nachdem er eine Menge Vorschlaͤge zur Verbesserung des Patent-Unwesens gethan hat, (denen wir jedoch nicht allen unseren Beifall schenken koͤnnen) wenigstens in Hinsicht auf Vermeidung der Prozesse uͤber Patente, die so unendliches Unheil bringen: „Die Rechtsgrundsaͤze, nach welchen fortan die Gerichtshoͤfe bei Streitigkeiten uͤber Entdekungen und Patent-Rechte zu verfahren haben, sollen vom Parliamente neuerdings erwogen und festgesezt, und ein eigener Gerichtshof zur Aburtheilung derselben soll von demselben niedergesezt werden. Auf diese Weise werden die vorzuͤglichsten Ursachen der Streithaͤndel und Prozesse verschwinden. „Unbestimmtheit im Geseze ist die Mutter aller Rechtshandel,“ sagte Lord Coke sehr richtig und weise. Wenn einmal die Grundsaͤze richtig bestimmt und nicht mehr schwankend sind, wenn Geschiklichkeit auf der einen und richterliche Gewalt auf der anderen Seite die Geseze anwenden und aufrecht erhalten; dann wird es leicht seyn, gerecht zu entscheiden. Der neue Gerichtshof fuͤr diese Art von Prozessen koͤnnte leicht so verstaͤndig eingerichtet werden, daß es beinahe unmoͤglich seyn muͤßte, lang oder viel Prozesse zu fuͤhren, selbst wenn ein Heer von Haͤndeln vor denselben gebracht wuͤrde.“ (Das London Journal gibt nun den Prozeß der Hrn. Lewis gegen Hrn. Davis in Extenso von S. 258–270 (mit Nachtraͤgen im April-Hefte S. 12) uͤber die Patent-Tuchschermaschine der Hrn. Lewis vom J. 1818. Wir haben diese Maschine im Polyt. Journ. II. Bd. S. 257 beschrieben und abgebildet. Hier finden wir die Bemerkung, daß die Hrn. Lewis mit dieser Maschine in 11 Jahren uͤber hundert tausend Pfund Sterl. (1,200,000 fl.) gewonnen haben. Diese Maschine muß also gut seyn, und sie ist gewiß in der Patent-Beschreibung nicht deutlich beschrieben, indessen doch deutlicher, als in diesem Prozesse. Den Prozeß zwischen Crosley und Beverley wollen wir auch uͤberschlagen. Jeder ehrliche Mann, der diese Prozesse liest, wird mit dem ruhigen guten de Jongh im London Journal Maͤrz S. 305. ausrufen: „Was fuͤr ein Kauderwaͤlsch! Welche Widerspruͤche! Je mehr ich uͤber unsere Patent-Geseze lese, je mehr ich daruͤber hoͤre, desto mehr finde ich hier die personificirte Verworrenheit! Wenn ich nun so deutlich mit eigenen und fremden Augen sehe, wie unser beschrankte Verstand sich keinen klaren und deutlichen Begriff von allem demjenigen machen kann, was man Patent-Anspruͤche, Patent-Eingriffe nennt, waͤre es dann nicht besser, diejenigen, die die Sache verstehen, weil sie dieselbe betreiben, nach Recht und Billigkeit uͤber dieselbe urtheilen zu lassen, als diejenigen, die sich niemals mit derselben abgegeben haben, die ex offo nichts davon wissen duͤrfen?“ Das Wichtigste uͤber das Patent-Wesen in England findet sich in ein paar Briefen, welche ein ehemaliger Beamter im Patent-Buͤreau dem Publikum im Maͤrz-Hefte des London Journal of Arts S. 311 und im April-Hefte S. 1. mittheilt. Sie sind mit eben so viel Laune, als Wahrheit, geschrieben, und der Hr. Verfasser zeigt, „wie die Schreiber geheimnißvoll wissen mit Taxen und Sporteln das dumme Volk zu uͤbervorteln.Hudibras S. 3. Wir wollen hier aus diesen Briefen einen kleinen Auszug mittheilen. „Wer das Vergnuͤgen gehabt hat, sein Patent mit allen Taren und Sporteln zu bezahlen, um sich das Eigenthum seiner Erfindung zu sichern, der wird wissen, wie viel Wildpret, Champagner und Spizen dazu gehoͤren, um die Strapazen eines Patent-Beamtens aushalten zu koͤnnen.“ „Ich habe bereits einen Schritt gethan, um den Vorhang zu luͤften, der diese Bureau-Geheimnisse vor dem Auge des Uneingeweihten fuͤr immer verhuͤllen soll. Ich weiß, daß ich auf geweihten Boden trete? allein, da nun der erste Schritt einmal gethan ist, folgt der zweite Fuß dem Bruderfuße unaufhaltbar nach. Sie kennen die Geschichte jenes Hausvaters, der, als er bei seinen Knechten nachsah, dem einen rief: „Hans, was thust du?“ und als dieser getrost antwortete: „nichts!“ zu Goͤrgen rief: „Und was treibst du, Goͤrge?“ von diesem zur Antwort erhielt: „ich helfe dem Hans!“ Das ist, in Summa, die Geschichte der Hauswirthschaft und der Arbeiten der Patent-Offizianten, mit Ausnahme der zwei Beine des unermuͤdbaren Solicitators, die stets in einer solchen immerwaͤhrenden Bewegung aus einer Kanzellei-Stube in die andere unterhalten werden, daß der arme Teufel mit Fug und Recht auf das große Praͤmium Anspruch machen kann, welches die Weisheit des Parliamentes auf ein Perpetuum mobile auszuschreiben sich nicht entbloͤdete.“ „Ich will hier eine Zergliederung (man erschreke nicht; ich meine nicht die in England von allen alten Weibern in Staatsperuͤken so sehr gefuͤrchtete Anatomie) eine Zergliederung der regelmaͤßigen Taxen und Sporteln geben, die man in England fuͤr ein Patent zu bezahlen hat, woraus sich ergeben wird, wie viel Hans und Goͤrge mit seinen uͤbrigen Hausgenossen fuͤr ihre saure Arbeit, Talente und Industrie im Lande so schlecht wie moͤglich zu schuͤzen, erhalten.“ „Wir muͤssen hier mit dem Staats-Secretaͤre des Inneren (Secretary of State's office for the Home Departement) den Anfang machen. Bei diesem muß eine Bittschrift an den Koͤnig eingereicht werden, die sehr unterthaͤnig abgefaßt seyn muß, aber, Styl und Orthographie mag wie immer beschaffen seyn, durchaus kein Komma und kein Punktum haben darf, indem sonst leicht ein Prozeß weniger auf die Welt kommen koͤnnte.Von unseren Lesern wissen vielleicht wenige, daß, als die Geistlichkeit (der Clerus) allein noch schreiben konnte, alle Urkunden, die von derselben abgefaßt wurden, ohne Interpunktation geschrieben waren; daß in den ungluͤkseligen Dekretalen, auf welche man spaͤter das kanonische Recht gruͤnden wollte, die geheiligten Rechte der Koͤnige uͤber ihre Voͤlker durch eine bloße falsche Interpunktation in Gefahr waren gegen die Anspruͤche eines herrschsuͤchtigen Theokraten zu Grunde zu gehen. In England, wo man noch alle Mißbrauche des Mittelalters festhaͤlt, wie Heiligthuͤmer, darf keine legale Urkunde, kein Testament etc. mit Interpunktation geschrieben werden. Man denke sich welch ein Mistbeet von immerwaͤhrenden Prozessen Geseze ohne Interpunktation auf der einen, Urkunden, Vertrage, Testamente etc. auf der anderen Seite werden muͤssen. Wirklich gibt es auch in keinem Lande mehr Prozesse als in England. Prozesse werden dort als Staats-Revenue wegen des hohen Staͤmpels angesehen: denn es ist in England verboten mehr als eine gewisse (sehr geringe) Anzahl von Zeilen zu schreiben, und jedes Blatt, nicht jeder Bogen, muß gestaͤmpelt seyn. Das Schreiben der Patent-Erklaͤrung ohne Interpunktation kommt den Patent-Traͤgern, die ihre Erfindung nicht deutlich erklaͤren wollen, sehr zu Statten, Das Repertory, das die Patente alle in Extenso gibt, sah sich nicht selten in die Nothwendigkeit versezt zu erklaͤren, daß es nicht wisse, ob es richtig interpunktirt habe, und hat auch zuweilen offenbar falsch interpunktirt, wie wir bei der Uebersezung fanden. A. d. U. In dieser Bittschrift erbittet man sich von Sr. Majestaͤt ein Patent unter dem großen Siegel auf eine Erfindung, die spaͤter in der Patent-ErklaͤrungErklaͤrug (Specifikation) beschrieben wird. Neulinge in der Kunst ein Patent zu bezahlen duͤrfen nicht vergessen, daß, nach der gegenwaͤrtigen Kanzellei-Praxis, der Titel des Patentes und die Beschreibung desselben so wenig mit einander gemein haben duͤrfen, als die gerade Linie mit der Hyperbel.“ „Diese Bittschrift gelangt zugleich mit der eidlichen Erklaͤrung, daß der Bittsteller wirklich die Erfindung gemacht hat, mit dem Affidavit, fuͤr 2 Pfd. 2 Sh. 2 P. (25 fl. 18 kr.) an den Solicitator oder General-Advokaten der Krone (Solicitor or Attorney General), der folglich, wenn nicht ein Anderer bittet, daß dieß nicht geschaͤhe, Seiner Majestaͤt die Gewaͤhrung des Gesuches empfiehlt. Diese Empfehlung sezt das ganze Raͤderwerk oder Patent-Kanzellei in Bewegung: sie ist das Gewicht, das dieses hoͤlzerne Uhrwerk in den Gang bringt. Nachdem diese Empfehlung an den Sekretaͤr der Staats-Kanzellei gelangt ist, erlaͤßt dieser an den Solicitator einen Befehl, eine Bill zu erlassen, damit das Patent das große Siegel erhalten kann. Fuͤr die Ausfertigung dieses Befehles muͤssen 7 Pfd. 13 Sh. 6 P. bezahlt werden (92 fl. 6 kr.), und nachdem die Bill die Unterschrift erhalten hat, neuerdings 7 Pfd. 13 Sh. 6 P. (92 fl. 6 kr.)“. „Wir muͤssen nun dem Hrn. Solicitator oder General-Advokaten unseren Besuch erstatten (der laufende Solicitator, der das Patent besorgt, hat bereits noch manches Andere fuͤr uns bezahlt). Der Hr. General-Advokat erwartet fuͤr seine gute Meinung, die er fuͤr unser Patent aussprach und fuͤr seine Empfehlung der Gewaͤhrung unserer Bitte vier Guineen, und, da diese außer der Mode sind, vier Sovereigns und vier Shill. (50 fl. 12 kr.), denn wir haben nie von einem Juristen gehoͤrt, daß er der Partei einen Pfennig schenkte; nur der lezte arme Lord-Kanzler hat, nach 40 Jahren noch, bitter geklagt, daß er ein Mal in seinem Leben auf das bloße Versprechen, daß die Taxe dafuͤr bezahlt wird, eine Ausfertigung aus der Hand gegeben hat. Nun werden die Schreiber des General-Advokaten in Thaͤtigkeit gesezt; sie muͤssen eine lange wortreiche, immer mit anderen Worten wieder dasselbe Ding zum Vorschein bringende Bill hinmahlen, die unter die „Undinge“ gehoͤrt, oder noch schlechter ist, als ein Unding, weil man sie braucht. Fuͤr diese freundschaftliche Suͤndfluth von Worten und fuͤr das Papier, das zu derselben mißbraucht wird, wird die maͤßige Taxe von 18 Pfd. 19 Sh. (227 fl. 24 kr.) gefordert, oder ich haͤtte vielmehr sagen sollen, ward gefordert; denn vor drei oder vier Jahren spie ein Tintenfaß in der Kanzellei ploͤzlich Feuer, und diese neue Art vulkanischer Eruption schleuderte drei Guineen von dieser schaͤndlichen Erpressung in die Luft.“ „Gegenwaͤrtig verlangt man nur 45 Pfd. 46 Sh. (189 fl. 36 kr.) und noch 4 Pfd. 4 Sh. (42 fl. 36. kr.) fuͤr das sogenannte Mundiren, d.h., fuͤr das Einwikeln dieses schoͤnen Wechselbalges in frische reine Windel. Der Wechselbalg wird nun zuerst zum Lord-Siegelbewahrer und dann zum Staats-Sekretaͤr getragen, welche beide Pathen-Stellen bei demselben vertreten, und die vor der Taufe desselben, d.h., vor das Siegel angehaͤngt, wird, sich verbuͤrgen, daß nichts fuͤr die Emancipations-Acte darin vorkommt, sondern daß dieser Wechselbalg wirklich ein legitimer, echt legaler und kanzellei-gerechter Wechselbalg ist.“ „Wir wollen nun das Perpetuum Mobile, den laufenden Solicitator, in die Siegel-Kanzellei im Sommerset-House begleiten, und sehen, wie der Popanz dem einen der beiden Pathen, dem Siegelbewahrer uͤberreicht wird. Wir sehen hier den Lord-Siegelbewahrer an sich selbst den Befehl ausstellen, daß der Taͤufling zu dem zweiten Pathen getragen werde. Fuͤr dieses außerordentliche Stuͤk Arbeit, einen Befehl an sich selbst ergehen zu lassen, muß man 3 Pfd. 4 Sh. (36 fl. 36 kr.) bezahlen, nebst einer Gratifikation von 1 Pfd. 1 Sh., von welcher wir nicht wissen, fuͤr wen sie bestimmt ist, und da sie Privat-Sache ist, auch nichts wissen wollen. Dem Kanzellei-Direktor (office keeper) kommen uͤberdieß noch 5 Sh. (3 fl.) zu bezahlen. In demselben Hause befindet sich noch die eigentliche Cabinetts-Siegel-Kanzellei (proper office of the Privy-Seal). Dahin ist der Befehl an den Lord-Kanzler oder Lord-Siegelbewahrer (Lord Chancelor or Lord keeper of the Great Seal) addressirt, das Patent durchgehen zu lassen. Dort muͤssen fuͤr diese Gnade neuerdings 2 Pfd. 46 Sh. (33 fl. 36 kr.) bezahlt werden, nebst einer Gratifikation von 4 Pfd. 4 Sh. (42 st. 36 kr.), wir wissen nicht fuͤr wen, und noch 10 Sh. 6 P. (6 fl. 48 kr.) fuͤr den Kanzellei-Direktor.“ „Wenn nun der Lord-Siegelbewahrer sich dem Rauche der Stadt entzogen hat, muß durch einen Deputirten demselben nachgereiset werden, und die Reifte kosten werden dann, als außerordentliche Taxe, nicht selten zu 5 Pfd. (60 fl.) berechnet.“ „Nun erst gelangen wir in das Heiligthum aller Heiligthuͤmer, in das Sanctum Sanctorum! Laͤßt uns in Verzuͤkung vor dem Altare des Geheimnisses das Palladium der hoͤchsten Mystifikation auf den Knieen anbeten! Fuͤrchtet euch nicht, ihr frommen Bezahler: obschon hier Saͤke, Koͤrbe, Kisten und Schazkasten weit aufgesperrt stehen, um euch alle, d.h., all euer Geld zu verschlingen, und Leute in der Menge bei der Hand sind euch mit Wachs das Maul zuzukleben, wie es jezt unsere Straßendiebe zu machen pflegen, ihr werdet an meiner Hand sicher durch dieses Labyrinth von Gefahren gelangen.“ „Welche Laͤsterung gegen den Koͤnig vernehmen hier euere Ohren! Der General-Advokat sagt in seiner Bill: „Se. Majestaͤt geruhten, Kuͤnste und Erfindungen, die das allgemeine Beste foͤrdern, aufzumuntern und bewilligen hiermit nach genommener Einsicht aus besonderer Gnade und Milde“ – was? ihren geliebten Uͤnterthanen, die weniger Verstand als Geld haben, den Schuz Ihres Siegels fuͤr ihre Erfindung angedeihen zu lassen, damit sie dafuͤr Auslagen, Plakereien und Prozesse ohne Ende uͤber den Hals bekommen.“ „Um nun das Patent noch vorzubereiten, muß man in die Patent-Kanzellei (Patent-Office) in den Adelphi, (nicht Lincoln's In, wie ein gewisser Agent behauptet) woselbst eine neue Taxe von 5 Pfd. 47 Sh. 8 P. (70 fl. 36 kr.) eingestrichen, und eine skandaloͤse Staͤmpel-Taxe von 30 Pfd. 2 Sh. (361 fl. 12 kr.) zur Aufmunterung der Kuͤnste (Encouragement of Arts) erhoben wird. Nun kommt erst noch ein Herr Deputirte (Mr. Deputy); wessen Deputirter er ist, wird nur der Lord-Kanzler uns sagen koͤnnen. Dieser Herr Deputirte erhaͤlt, als Taxe fuͤr sein ex officio Nichts-Thun 2 Pfd. 2 Sh. (25 fl. 12 kr.) und der Schreiber fuͤr sein Schoͤnmahlen, der wirklich etwas thut, eine Gratifikation von 10 Sh. 6 P. (6 fl. 18 kr.)“ „Nun gehts an den weit aufgesperrten Kanzellei-Schaz-Kasten (Chancery Hanaper).“ (Der Briefsteller erklaͤrt nun, wie dieser Schaz-Kasten von Wilhelm dem Eroberer an bis auf die neueren Zeiten aus einem geflochtenen Weidenkoͤrbchen (Wicker-basket) das furchtbare Ding geworden ist, was es gegenwaͤrtig ist.“ „Dieser Kanzellei-Schaz-Kasten geruht fuͤr das Geruhen Sr. Majestaͤt Kuͤnste und Erfindungen aus bloßer Gnade und Milde zu foͤrdern, neuerdings 7 Pfd. 13 Sh. 6 P. (92 fl. 6 kr.) zu fordern fuͤr den Lord-Kanzler, und fuͤr den Deputirten des Schaz-Kastens (Deputy Hanaper), der wieder etwas zu thun hat, naͤmlich seiner Herrlichkeit den Antheil an der Beute richtig uͤberliefern muß, 10 Sh. 6 P. (6 fl. 18 kr.)“. „Kaum ist man vor dieser fuͤrchterlichen Maschine voruͤber, als der Herr Recepi erscheint. Man hat zwar bisher viele HHrn. Recepi oder lauter HHrn. Recepi kennen gelernt, es ist aber ein eigener Herr Recepi angestellt, ein Hr. Recepi per se et prose, der in lateinischer Sprache auftritt, und fuͤr seine Dienste 1 Pfd. 12 Sh. 6 P. (19 fl. 30 kr.) fordert. Was diese Dienste sind, oder wo sie geleistet werden, wuͤrde das Orakel zu Delphi selbst nicht errathen, wenn es noch die Raͤthsel der Zeit entraͤthselte.“ „Nun Plaz, meine Herren, fuͤr eine wirkliche, wirklich dienende, Staats-Person. Es kommt der Sak-Traͤger (the Purse-Bearer) und schleppt in einem Sake eine Buͤchse, die, nicht wie die Buͤchse der Pandora bloß Unheil und Jammer enthaͤlt, sondern das große Siegel Sr. Majestaͤt.“ „Dieses Siegel, durch welches die Kuͤnste gefoͤrdert werden, darf aber wieder nur von eigenen geweihten Haͤnden aus diesem Sake genommen und aufgedruͤkt werden, und zwar nur von dem in der Amtssprache so genannten Herrn Wachsgelb (Mr. Yellow-wax). Diese nothwendige Person faͤngt ihre Operationen damit an, daß sie bedachtlich eine zweite Buͤchse oͤffnet, in welcher gelbes Bienen-Wachs, Pech und Terpenthin enthalten ist. Von dieser Buͤchse schreibt sich der Amts-Name des Hrn. Wachsgelb her, welcher nun unermuͤdet seine Composition so lang abknetet, bis sie im Stande ist den Abdruk des Siegels der Sicherheit der Erfindung aufzunehmen. Endlich traͤgt er einen Theil seines Mixti-Compositi auf die Urkunde selbst auf, und mittelst einer geschikten Drehung an einer Schrauben-Spindel werden die Wappen sichtbar, die uͤber Britannien walten.“ „Hr. Wachsgelb verlangt nur 10 Sh. 6 P. (6 fl. 18 kr.) fuͤr seine unerlaͤßlichen Dienste) allein der Hr. Sak-Traͤger laͤßt uns nicht so leicht durchschluͤpfen, obschon er bloß auf seinen Elbogen gelehnt dem Hrn. Wachsgelb waͤhrend seiner großen Arbeit zusah. Er verlangt fuͤr seine Reise aus einem Zimmer in das andere 1 Pfd. 1 Sh. (12 fl. 36 kr.)“ „Nun haben wir unser Patent auf einer Eselshaut, reichlich am Rande bedrukt und illuminirt mit allegorischen und heraldischen Figuren, unter welchen sich vorzuͤglich das Portraͤt der Lady Justitia auszeichnet, das so schoͤn hierher paßt. In einer Eke des Felles, im Zuge des ersten Buchstabens, erscheint das wochlgetroffene Portraͤt des verstorbenen Koͤniges. Alles ist so schoͤn und niedlich gearbeitet, wie die Holzstiche auf einer zwei Pfennig Ballade.“ „An dieser praͤchtigen Urkunde haͤngt an seidenen Schnuͤren der oben erwaͤhnte ungestaltete Pechklumpen, das große Siegel genannt: der Eindruk des Siegels war lang vorher schon zerflossen, ehe man dasselbe in die Hand bekam. Das Siegel kommt in eine zinnerne Buͤchse, und das Pergament sammt der zinnernen Buͤchse in eine hoͤlzerne Buͤchse, die mit rothem vergoldeten Leder uͤberzogen ist. Fuͤr diese Buͤchsen muͤssen 2 Sh. 6 P. (5 fl. 42 kr.) entrichtet werden, und nachdem man noch uͤberdieß 1 Pfd. 1 Sh. (12 fl. 36 kr.) Gratifikation dem Oherschreiber auf dem Patent-Amte bezahlt hat, wird die Thuͤre, die nach der Straße geht, aufgethan, und man kann mit seinem Schaze hinziehen, wohin man will.“ „Das Nachspiel zu diesem Possen-Stuͤke haͤtte ich jedoch bald vergessen. Es ist noch ein Sak offen: nicht der gruͤne, sondern der echt Patent-blaue; es ist der kleine Sak (petty-bag).“ (Der Briefsteller erklaͤrt nun die Geschichte der Entstehung dieses Sakes unter Heinrich VI. aus der Geschichte des englischen Kanzlei-Wesens. Das Einkommen dieses Sakes soll naͤmlich als Entschaͤdigung fuͤr die Kleider dienen, welche die Kanzlei-Personen in ihrem schweren Amtsdienste abnuͤzen, und welche sie in den aͤlteren Zeiten jaͤhrlich zwei Mal, zu Weihnachten und zu Pfingsten erhielten). „Aus diesem kleinen Sake kroch das Einregistrirungs-Amt der Patente (Inrolment Office) heraus, und in ihn fließen die Taxen fuͤr das Einregistriren zuruͤk. Diese Taxe richtet sich nach der Laͤnge des Patentes, und betraͤgt im Durchschnitte 60 fl. (5 Pf.), wofuͤr aber noch eine besondere Staͤmpel-Taxe mit ebensoviel (60 fl. oder 5 Pf.) entrichtet werden muß. In diesem Amte erhaͤlt man endlich das Zeugniß, daß Alles recht ist.“ All is right!“ „Nun waͤre die Buffa sammt dem Nachspiele aus. Allein, sie wird zuweilen noch auf eine andere Weise gespielt. Das System der Absurditaͤten und Expressungen ist unerschoͤpflich in seinen Formen. Wenn das Patent, damit nicht in anderer vorkommt, Eile hat, und an einem anderen Tage, als an einem sogenannten Siegel-Tage (Seal-day) gesiegelt werden soll, muß man dem Hrn. Wachsgelb fuͤr das Siegeln zwei Guineen (25 fl. 12 kr.) und eine halbe Guinea noch besonders fuͤr die Eile bezahlen. Man erhaͤlt dann das sogenannte Privat-Siegel, (private seal) das uͤbrigens gleiche Kraft mit dem großen Siegel (great seal) hat, so daß Niemand begreifen kann, warum man fuͤr das eine Siegel mehr bezahlen soll, als fuͤr das andere, da beide gleich gut sind.“ „Ein anderer Erhoͤhungs-Grund der Taxen ist, wenn in einem Patente zwei oder drei Namen von Erfindern vorkommen, wo dann doppelte und dreifache Taxe bezahlt werden muß.“ „Nun zur Hauptfrage: sind diese Taxen gesezlich oder sind sie ungesezlich, also unerlaubte Erpressungen?“ Daß sie Lezteres sind, erhellt daraus, daß sie weder durch Herkommen noch durch Parlaments-Akte gebilligt und erlaubt sind. Nun heißt es aber ausdruͤklich im Geseze de Tallagio non concedendo (34 Ed.i. c. 1.) „Keine Taxe oder kein Sportel soll weder von uns noch von unseren Erben in unserem Koͤnigreiche ausgeschrieben oder erhoben werden, ohne Einstimmung der Erzbischoͤfe, Bischoͤfe, Grafen, Baronen, und Ritter und Burgsassen und freien Leute unseres Koͤnigreiches.“ Die Magna Charta Heinrich III. bestaͤtigt dieses Gesez. Wilhelms I. und Mariens Rechts-Erklaͤrung (Declaration of Rights) befiehlt Cap. 4. „daß alle Geld-Erpressungen auf Kosten koͤniglichen Vorrechtes (by pretence of Prerogative) ohne Parliaments-Bewilligung ungesezlich, (illegal) seyn sollen.“ Nun ist seit dieser Zeit keine andere koͤnigliche Verordnung erschienen, und das Parliament hat nie einen Akt uͤber diese Taxen erlassen; sie sind folglich ungesezlich, gesezwidrig, und ein trauriger Beweis, wie lang den Schreibern die Naͤgel werden koͤnnen, wenn man sie ihnen nicht von Zeit zu Zeit, wie den Baren im Tower, zustuzt. Post-Scriptum. „Wenn man uͤber den Ausdruk unverschaͤmte Erpressung (impudent extortion) „wegen der 18 Pf. 19 Sh. von Seite des General-Advokaten Erklaͤrung von mir fordert, so erklaͤre ich hiermit nur so viel, daß ich vom Lord-Siegel-Bewahrer bis zu Hrn. Wachsgelb herab Niemanden persoͤnlich bezeichnen wollte. Ich greife kein einzelnes Rad in diesem hoͤlzernen Uhrwerke an, in welchem die Raͤder ohnedieß bestaͤndig gewechselt werden muͤssen; ich sage, daß das ganze Uhrwerk nichts taugt, daß es eine grobe Ungereimtheit, eine Unterdruͤkung aller Talente und Industrie, mit einem Worte, ein Kanzellei-Wechselbalg (a humbug) istHatte Kaiser Joseph Unrecht, wenn er schon vor 50 Jahren alle Privilegien aus seinem Staate verbannte? Man sieht, wohin es mit dem Patentwesen in England, auch in Frankreich und selbst in Amerika gekommen ist. Das groͤßte Ungluͤk, das einen Gewerbsmann in England treffen kann, der so thoͤricht war ein Patent zu nehmen, ist wenn ihm seine Neider einen Patent-Prozeß auf den Hals werfen. Er kann dadurch, auch in wenigen Monaten, bei einem nicht unbedeutenden Vermoͤgen, gaͤnzlich zu Grunde gerichtet werden: und solche Prozesse sind, leider, in England nur zu haͤufig. Alle Journale sind jezt voll mit den Albernheiten und Niedertraͤchtigkeiten der englischen Patent-Justiz. A. d. U..“ Als wir obigen Aufsaz in die Presse senden wollen, sahen wir aus dem Recueil industriel, Maͤrz l. I. S. 320, daß es mit dem Patent-Wesen in Frankreich um kein Haar besser steht, als in England: nur mit dem Unterschiede, daß in Frankreich die Minister das Unheil dieses Unwesens fruͤher einsahen, obschon es in ihrem Lande erst seit Kurzem, seit der Revolution, eingerissen ist: daß in Frankreich die Reform schlechter Geseze vom Minister verlangt, in England mit Ungestuͤm vom Volke gefordert wird. Wenn ein Land so ungluͤklich geworden ist, durch die allzeit fertigen Gesez-Fabrikanten schlechte Geseze erhalten zu haben; so ist es vielleicht noch gluͤklicher zu preisen, wenn die Minister so klug sind, diese Geseze fruͤher zu reformiren oder gar zu cassiren, als wenn das Volk laut und kraͤftig gegen diese Wechselbalge der Justiz zu schreien gezwungen wird. Hr. Graf St. Cricq hat nun, in Erwaͤgung, daß die bestehenden Patent-Geseze in Frankreich, wie wir so oft bemerkten, nichts taugen, eine Commission bestehend aus den HHrn. Girod, Grafen de la Borde, Baron Thénard, Ternaux, Boigués, Molard d. aͤlt., Cochaud und den beiden Advokaten Regnault und Renouard Wir kennen die Werke dieser beiden Advokaten: wir kennen den Traité des brevets d'invention, par A. Ch. Renouard, 1825, ch. A. A. Renouard, rue de Tournon N. 6. – Die Encyclopédie progressive: Brevets d'Invention, par le même. 1816. und das groͤßere Werk: de la législation et de la jurisprudence concernant les brevets d'invention par Theod. Regnault. 1825, chez Delaunay au Palais Royal. Sie sind Commentare zu Dr. Martin Luther's, heil. Andenkens, Tischreden, wo der geneigte Leser das Breitere zu seiner Erbauung nachlesen mag. A. d. U. niedergesezt. So sehr ganz Europa dieser Commission ihre Achtung zollen wird, so sehr wird es bedauern, derselben zwei Advokaten beigesellt zu finden: es ist genug, daß Ein Advokat zu der einfachsten Sache von der Welt beigezogen wird, um sie so zu verwikeln, daß kein Mensch auf der Welt daraus mehr klug genug werden kann. „Die Advokaten sind alle sammt und sonders natuͤrliche Soͤhne des alten Gordius sagte der ehemalige Kron-Advokat der Krone Frankreichs, Guyton-Morveau, der ehrlich genug war, diese Stelle, die ihm jaͤhrlich 20,000 Franken trug, niederzulegen lang vor der Revolution, und dafuͤr einer der groͤßten Chemiker Frankreichs und der Stifter der polytechnischen Schule geworden ist. Der Recueil Industriel liefert am a. O. das Schreiben Sr. Exc. des Hrn. Grafen St. Cricq an die Praͤfekte des Departements in extenso,“ das „die Maͤngel der gegenwaͤrtig bestehenden Geseze uͤber Patente, und die Nothwendigkeit dieselben zu verbessern, die zahllosen Schwierigkeiten, mit welchen man seit beinahe 40 Jahren zu kaͤmpfen hatte“ (seit der Zeit, als das Patent-Wesen in Frankreich eingefuͤhrt wurde) sehr schoͤn bezeichnet. Der Hr. Minister traͤgt den Praͤfekten auf, folgende Fragen unter den Fabrikanten, Gewerbsleuten und Kuͤnstlern ihrer Departements vertheilen zu lassen, und die Antworten bis 1sten Julius l. J. einzusenden. Vorlaͤufige Frage. Soll man fortfahren auf Erfindungen im Fache der Industrie sogenannte Brevets (Patente, Privilegien zum Monopole) zu ertheilen, wodurch ein ausschließliches Recht, diese Erfindungen eine Zeit uͤber zu benuͤzen, anerkannt wird? Sollte diese Frage bejaht werdenEs ist merkwuͤrdig, daß man gerade in den Zeiten der Revolution, wo man alle Privilegien, alles Monopol verbannen wollte, das schreiende Privilegium und Monopol der Patente einfuͤhrte, und daß man heute zu Tage die sogenannten Liberalen auf diesen Patenten reiten sieht. Der von den Liberalen als Despot verschrieene Joseph II. hob Privilegien und Monopole auf; die Freiheits-Apostel wollen sie wieder einfuͤhren. A. d. U.; wie kann man folgende Fragen loͤsen? 1) Welche Erfindungen sind eines Patentes faͤhig? Soll man diejenigen patentisiren, die 1stens bisher unbekannte rohe Materialien, 2tens zwar schon bekannte, aber auf bisher unbekannte Weise oder nicht auf dieselbe Weise benuͤzte, rohe Materialien, 3tens Maschinen, Vorrichtungen, Instrumente, Werkzeuge, oder andere industrielle Huͤlfsmittel in Umlauf bringen? Soll man denjenigen keine Patente ertheilen, deren Erfindungen keinen materiellen Gegenstand erzeugen und die kein technisches Mittel zur Ausfuͤhrung ihrer Erfindung fordern? Welche Ausnahmen lassen sich bei diesen beiden Kategorien machen? 2) Sind Abaͤnderungen an den bestehenden Gesezen in Hinsicht auf das, was an Zeichnungen und Modellen zu geschehen hat, nothwendig? 3) Gibt die Erfindung einer Verbesserung an einem schon bestehenden Zweige der Industrie ein Patent-Recht auf diese Verbesserung? Worin sollen diese Rechte bestehen? 4) Verdient die Einfuͤhrung fremder Industrie-Zweige, die in Frankreich noch unbekannt sind, Patent-Recht? Welche Rechte soll ein solches Patent haben? Soll ein Unterschied hier gemacht werden zwischen der Einfuͤhrung solcher Industrie-Zweige, die im Auslande allgemein bekannt, in Frankreich aber unbekannt sind, und zwischen denjenigen, die im Auslande selbst geheim gehalten werden? 5) In welcher Form sollen die Gesuche um Patente abgefaßt seyn? Was muͤssen sie enthalten? Welcher Behoͤrde muͤssen sie uͤbergeben werden? 6) Soll die Gewaͤhrung eines Patentes vorlaͤufig einer Pruͤfung unterzogen werden? 7) Soll man, zum Vortheile eines Dritten, irgend ein Mittel gestatten, sich der Ertheilung eines Patentes zu widersezen, nachdem dasselbe bereits angesucht wurde? 8) Auf welche Weise soll das Patent ertheilt werden? 9) Welche Formalitaͤten hat der Eigenthuͤmer von Patenten zu befolgen, wenn er nach seinem Gesuche um ein Patent oder nach Ertheilung desselben noch eine Veraͤnderung oder einen Zusaz an feiner Erfindung zu machen hat? 10) Sollen die Gesuche um Patente oͤffentlich bekannt gemacht werden? 11) Sollen die Beschreibungen der Erfindungen, auf welche ein Patent ertheilt wurde, auch oͤffentlich bekannt gemacht werden? 12) Soll diese oͤffentliche Bekanntmachung bloß der Willkuͤhr uͤberlassen, oder soll sie unerlaͤßlich seyn? Sollen hier Ausnahmen Statt haben koͤnnen? Wann und wie soll sie geschehen? 13) Wann faͤngt der Genuß des Patente Rechtes an? Ist der Anfang dieses Genusses fuͤr den Antritt des Rechtes und fuͤr die Ausuͤbung desselben derselbe? 14) Wie lang soll ein Patent dauern? 15) Koͤnnen Patent-Rechte verlaͤngert werden? Wie, durch wen und unter welchen Formen koͤnnen sie dieses? 16) Sollen die Patente einer besonderen Taxe unterzogen werden? Wie viel sollen sie bezahlen? 17) Wann oder in welchen Terminen soll die Taxe bezahlt werden, und wie? 18) Welche Personen koͤnnen ein Patent erhalten oder Eigenthuͤmer eines Patentes werden? 19) Welche Rechte hat ein Eigenthuͤmer eines Patentes? 20) Soll man, um Patent-Rechte in Anspruch nehmen zu koͤnnen, gehalten seyn, ein besonderes Zeichen auf den Produkten patentisirter Erfindungen anzubringen? 21) Wie ist es bei dem theilweisen oder gaͤnzlichen Abtreten der Patente oder bei den sogenannten Licenzen zu halten? 22) Welche Entschaͤdigung ist den Besizern eines Patentes bei Beeintraͤchtigung ihrer Patentrechte zu leisten? 23) Aus welchen Gruͤnden kann ein Patent null und nichtig werden oder verfallen? 24) Vor welche Richter ist eine Klage uͤber die Unguͤltigkeit oder uͤber den Verfall eines Patentes, uͤber Beeintraͤchtigung und Nachmachung zu bringen, und welches Verfahren beim Processe ist hier das beste? 25) Wie sind die Wirkungen eines Spruches in Patent-Sachen einzuleiten? 26) Welche Strafen sind im Falle der Ubertretung der Patent-Geseze einzuleiten? 27) Ist es zwekmaͤßig den Erfindern, nach Art des englischen Caveat Werke uͤber das Caveat und das englische Patent-Wesen uͤberhaupt sind: An Essay on the law of Patents for new inventions etc. By J. Dyer Collier. London 1803.The Law and Practice of Patents for Inventions. By Will. Hands. London 1808.A practical Treatise on the Law of Patents for Inventions and of Copyright etc. By Rich. Godson. London 1823.A Collection of the most important cases respecting Patents of Inventions and the Rights of Patentees. By JohnDavies. London 1816.A Compendium of the Law of Patents for Inventions. By W. H. Wyatt. London 1826.An Essay of the Law of Patents for new Inventions. By Thom. GreenFessenden. Boston 1822. A. d. O. (Vergl. mehrere Werke und Aufsaͤze, die im polyt. Journ. beinahe in jedem Bande angefuͤhrt wurden.Unsere Leser werden es an obigen Fragen leicht bemerken, daß sie aus der Feder eines Advokaten flossen: elles sentent la perruque wie man in Frankreich sagt; sie riechen nach der Perruke, und enthalten den Saamen zu Millionen von Prozessen. A. d. U., ein Mittel an die Hand zu geben, durch eine Erklaͤrung, Einschreibung oder irgend eine authentische Vorkehrung ihre Rechte bis auf eine gewisse Zeit hinaus zu sichern, bis sie ihre Erfindungen auf jenen Grad von Vollkommenheit gebracht haben, auf welchem sie fuͤr dieselbe ein Patent in Anspruch nehmen koͤnnen? Zahl der Privat-Dampfbothe in England. Die Zahl der Privat-Dampfbothe in Groß-Britannien (die der Regierung sind nicht darunter begriffen) betraͤgt gegenwaͤrtig 310. Sie fuͤhren 26,374 Tonnen. 16 neue stehen im Baue. (Times. Galignani. N. 4387.) Dampfboth von der Kraft von 180 Pferden. Zu Liverpool wurde Ende Maͤrz ein Dampfboth von Stapel gelassen, das eine Maschine von der Kraft von 180 Pferden fuͤhrt. (Herald. Galignani a. a. O. Agenda und Bequemlichkeiten fuͤr Reisende. Unter dieser Aufschrift liefert Herr Gill im Februar- und Maͤrz-Hefte seines technological and microscopical Repository S. 115. 140. einen Artikel, den er nach seiner Aeußerung und Gewohnheit durch mehrere Hefte fortzuspinnen gedenkt. Wir werden daraus Einiges ausheben, was auch unseren Landsleuten nuͤzen, kann. Der Englaͤnder ist weniger mit Geld sparsam, als mit Raum und Zeit; er weiß, daß jenes von selbst kommt, wenn man diese nicht verschwendet. Fuͤr seine Wirtschaft mit der Zeit sprechen seine zahllosen Maschinen, seine Dampfbothe, seine Eisenbahnen, seine Mail-Coaches etc. Seine Kunst Raum zu sparen hat er auf seinen Schiffen gelernt. Man erstaunt uͤber die hundert Kleinigkeiten, die ein Englaͤnder in den Raum von wenigen Kubikfuß in seiner Cajuͤte zu verstehen weiß, um darin gemaͤchlich zu seyn, sich behaglich zu finden, oder, wie er sich in seiner Sprache auszudruͤken pflegt, getrost (comfortable) zu seyn. Sein Stiefel? zieher enthaͤlt eine ganze Toilette; die Steife seiner Halsbinde ist nicht selten seine Schatzkammer; die Waͤnde seines Koͤfferchens sind eine kleine Bibliothek von Duodez-Ausgaben; und seine Necessaires enthalten wahrhaftig selbst das Hoͤchst-Ueberfluͤssige. Es ist schwer zu sagen, ob man den Mann, der eine Welt voll Kleinigkeiten so zu sagen in einer Nußschale mit sich um die Welt herumfuͤhrt, mehr bewundern oder mehr beklagen soll. Da es indessen immer mehr Menschen gibt und geben wird, die Beduͤrfnisse, erkuͤnstelte Beduͤrfnisse, lieber haben als entbehren wollen, so werden diejenigen, die ihnen den Besitz dieses erkuͤnstelten Bedarfes erleichtern, immer sicher seyn koͤnnen, dadurch reich zu werden, daß sie andere wenn nicht physisch, wenigstens doch moralisch aͤrmer machen. Wie viel Gold wandert nicht jaͤhrlich von dem festen Lande nach der Insel fuͤr bloß erkuͤnsteltes Beduͤrfniß, fuͤr bloßes Spielzeug fuͤr große Kinder! Es wuͤrde bei uns bleiben, wenn unsere Handwerker eben so wie der englische, speculiren und raffiniren wollten. Woher kommt es, daß unsere Arbeiter all den Hand, fuͤr welchen so viel Gold uͤber's Meer geht, nicht einmal nachmachen koͤnnen; nicht einmal so wohlfeil als Copie liefern koͤnnen, als das englische Original ist, obschon es bei uns im Durchschnitte sechs Mal wohlfeiler zu leben ist? Daher vorzuͤglich, daß die Werkzeuge dazu fehlen; daß sie in einzelnen Dutzenden statt im großen Dutzende und zu Tausenden, daß sie sogar oͤfters in einzelnen Stuͤken dasjenige fertigen, was der Englaͤnder in Schoten arbeitet. Es ist nicht so viel Absaz bei uns, wird man sagen. Der Absatz fuͤr etwas, das bei seiner Verfertigung gut berechnet ist, wird nicht fehlen: der Englaͤnder arbeitet eben so wenig, als der Deutsche, wo er des Absazes nicht sicher ist. Um sich des Absazes zu versichern, hat der englische Handwerker aber bei seinen mechanischen Arbeiten denselben Weg eingeschlagen, den die Auctoren mit ihren Geistesprodukten bei uns so oft ergreifen, um einen Verleger und Abnehmer selbst fuͤr die elendesten Dudeleien zu finden, wenn sie keine Koͤnige sind: sie arbeiten auf Subscription, und bestimmen den Preis des Artikels nach der Anzahl der Subscribenten. Je mehr Subscribenten, desto wohlfeiler koͤnnen sie den Artikel liefern, und je wohlfeiler sie ihn liefern, desto mehr Abnehmer werden sie haben. Wenn der englische Arbeiter, wo er an Einem Stuͤke nur drei Schilling gewinnt, 1000 solche Stuͤke absetzt, deren aber 3000 absezen wuͤrde, wenn er sich mit zwei Schilling Gewinn am Stuͤke begnuͤgte, leidet er lieber den Verlust von einem Schilling am Stuͤke, weil er dadurch um 2000 Schilling mehr gewinnt. Bei einer solchen auf sicheren Absatz und maͤßigen, aber vervielfaͤltigten, Gewinn berechneten Unternehmung wird es ihm moͤglich, sich, wie man sagt, zu einer Arbeit gehoͤrig einzurichten, die hierzu noͤthigen Maschinen verfertigen zu lassen, und den Aufwand an Geld durch Gewinn an Zeit reichlich zu ersetzen. Wie viele Fabrikansen und Handwerker bei uns arbeiten bloß auf Gerathe-Wohl und denken der Abtaz koͤnne nicht fehlen, wenn nur die Arbeit einmal fertig ist; wie wenige derselben kennen das englische Subscriptions-System anders, als unter der Form und dem Ausdruke Bestellung, die davon ganz verschieden ist! Der Kaufmann, der bestellt, ist in der Regel ein Betruͤger, denn er weiß, daß er das, was er bestellt, weit theuerer verkauft als er ankauft. Das Publikum muß bestellen. Herr Gill beschreibt unter seinen Reisebequemlichkeiten zuerst einen tragbaren Apparat zum Zeichnen und Schreiben, der in einer zwei Zoll langen und 2/10 im aͤußern Durchmesser haltenden Roͤhre besteht. Ehe wir den Inhalt dieser Roͤhre beschreiben, wollen wir nur bemerken, daß Herr Gill vergessen zu haben scheint, daß vor 15 Jahren (d. 17. August 1814) ein Herr Vanderkleft sich ein Patent auf einen Spazier-Stok geben ließ, der eine Pistole, Pulver und Blei, ein Fernrohr, Feder, Papier, Tinte, Bleistift, Messer und Zeichnungs-Geraͤthe enthielt. Einen aͤhnlichen Stok sahen wir schon vor 30 Jahren in der Hand eines schwedischen Majors zu Wien. Auf dem Knopfe dieses Stokes ließ sich eine Brieftasche aufschrauben, deren eine Flaͤche, die nach dem Aufschrauben oben zu liegen kam, vollkommen eben war, und so, wenn der Stok senkrecht in die Erde gestekt wurde, einen kleinen Meßtisch bildete, auf welchem man mit der kleinen in der Brieftasche befindlichen Alhidade allerlei kleine Aufnahmen machen konnte. Da nun der Apparat zum Zeichnen und Schreiben fuͤglich in einen Stokknopf Plaz hat, so ist eine besondere Roͤhre hierzu uͤberfluͤssig, oder koͤnnte hoͤchstens fuͤr eine Dame taugen, die ohne Toiletten-Kaͤstchen keine Reise wagen kann, in welchem jetzt gewoͤhnlich die zum Zeichnen und Schreiben noͤthigen Apparate angebracht sind. Indessen haben wir, fuͤr Damen, in einem Nadelbuͤchschen den ganzen Apparat des Herrn Gill, bestehend aus einer Raben-Feder, einer staͤhlernen Feder, einem schreibenden Demante, einem Pinsel und einem Bleistifte aus einer Art Letternmasse, bequem angebracht gesehen. – Herrn Gill's eigene Roͤhre zum Zeichnen und Schreiben scheint uns also uͤberfluͤssig. Herr Gill empfiehlt, als Tinte, ein Stuͤk Eselshaut mitzufuͤhren, das zusammengelegt und inwendig dik mit Tusche belegt ist. Ein Staͤngelchen, oder auch nur ein Kluͤmpchen Tusche, das man auf jedem Steine abreiben kann, in ein Stuͤk Saffian gewikelt, ist weit bequemer. Daß man in Ermangelung von Tusche oder Tinte sich an jeder brennenden Kerze oder Lampe, deren Rauch man mit irgend einem unverbrennlichen glatten Koͤrper auffaͤngt, und dann mit Wasser, dem irgend ein klebriger Koͤrper, etwas Gummi oder Leim zugesezt wird, Tusche oder Tinte bereiten kann, ist ohnedieß allgemein bekannt. Mit Recht empfiehlt Herr Gill als das beste Papier auf Reisen, sowohl in Hinsicht auf Leichtigkeit (Feinheit) als Dauerhaftigkeit (indem es nicht bricht), Whatman's Velin Bank Post Schreibpapier (wove bank post writing paper): es ist nur zu bedauern, daß dieses herrliche Postpapier auf dem festen Lande von betruͤgerischen Papiermachern und Papierhaͤndlern so schaͤndlich verfaͤlscht wird. Die Weise, das Papier so zu falten, wie Herr Gill S. 117 angibt, ist ganz unzwekmaͤßig, so wie seine Brieftasche aus zusammengefaltetem Pergament, und wir glauben sie ohne allen Nachtheil fuͤr Reisende und Buchbinder, die sich mit Verfertigung von Schreibtaschen beschaͤftigen, uͤbergehen zu koͤnnen. Eben dieß gilt auch von seiner Schreibrolle, welche, die auch in Deutschland bekannte Methode ist, sein Papier nebst Tinte und Sand und Federn in einem hohlen Cylinder zu haben, der mit Leder uͤberzogen ist. Das Papier leidet hier immer Ohr oder minder, und wir ziehen eine gute deutsche Brieftasche einem solchen Cylinder, wenn man ihn anders nicht im Stoke hat, weit vor. Sein Feder- und Bleistift-Haͤlter ist hoͤchst uͤberfluͤssig, und kommt auch uͤberdies noch theuer. Er gibt zwei Vorrichtungen an, um im Finstern schreiben zu koͤnnen. Die eine derselben ist unbequem; die andere, die man auch schon fuͤr Blinde angewendet hat, wird fuͤr Sehende, die im Finstern nicht so geschikt sind, wie arme Blinde in ihrer ewigen Finsterniß, nicht viel taugen: hoͤchstens koͤnnte ein Poet ein Tetrastichon oder vier Verslein damit auf die Eselshaut bringen, wenn seine Muse ihn allenfalls weniger schlafen ließe, als seine Leser. Es sind naͤmlich nur vier Hohlraͤume fuͤr vier Zeilen in Kartenpapier eingeschnitten, unter welchem die Eselshaut liegt. Das Herausziehen dieser Eselshaut im Finstern und das Wiedereinbringen derselben in verkehrter Richtung, um vier neue Zeilen zu schreiben, die dann auf die vorigen umgekehrt stehen, wird schwieriger als das Schreiben seyn. Damit die mit Bleistift geschriebene Schrift sich nicht auswischt oder die anliegende Seite beschmuzt, empfiehlt Herr Gill zwischen jedes Blaͤtterpaar ein Blatt Loͤschpapier zu legen. Dadurch wird aber das Memorandum-Buch sehr dik werden. Das Beste scheint uns zu seyn, wenn der Reisende, der oft gezwungen ist sich fluͤchtig mit Bleistift Notare in seine Schreibtafel zu machen, des Abends nicht faul ist, und, ehe er zu Bette geht, seine mit Bleistift gemachten Rotate mit Tusche oder Tinte uͤberfahrt, wenn sie auf Papier gemacht wurden, oder in sein Tagebuch uͤbertraͤgt, wenn er sie auf Pergament gemacht hat. Laͤcheln wird der Deutsche und der Ungar, wenn er, statt unseres guten alten Feuerschwammes aus Boletus ignarius oder aus Eichenmoder, hier einen Silberdrath mit einem vierfach geflochtenen Baumwollenfaden, der in Salpeter gebeizt wurde, und wie eine Lunte zum Abschießen einer Kanon? auf dem Drathe aufgewunden ist, als ein leichtes und bequemes Mittel zum Feuerschlagen mittelst Stahles und Feuersteines empfohlen, und dem Feuerschwamme vorgezogen findet. Questo é pur troppo. Hrn. Brand's Pruͤfung der Bausteine, von welcher wir im Polyt. Journ. Bd. XXXI. S. 35. Nachricht gegeben haben, wurde von dem beruͤhmten Chemiker, Hrn. Faraday nachgepruͤft, und durchaus richtig befunden, so daß man sie allen Baumeistern und Baukundigen mit voller Sicherheit empfehlen kann. (Phil. Mag. April S. 307.) Große Zwiebel. Eine zu St. Quithcock gezogene Gartenzwiebel maß 8 Zoll im Umfange, und wog 1 Pfd. 10 Loth. (Devenport Telegr. Galiagnani a. a. O.) Ueber das Austroknen der Suͤmpfe und Moraͤste hat Hr. Gill im technological and microscop. Repository, Maͤrz, S. 183 einen, wenn gleich in mancher Hinsicht unvollstaͤndigen Auszug aus Nugent's Travels in Germany T. II. geliefert. Hr. Nugent erzaͤhlt die Schwierigkeiten, mit welchen Baron Dewitz im Herzogthume Meklenburg zu kaͤmpfen hatte, um seinem Fuͤrsten und seinem Vaterlande viele Quadrat-Meilen Landes mitten im Frieden durch Austroknen der Suͤmpfe und Moraͤste zu erobern. Man sagte Anfangs dem edlen Freiherrn nach, die Englaͤnder haͤtten ihm den Kopf verruͤkt; jezt faͤngt man aber an die Augen zu oͤffnen, und einzusehen, daß es besser ist, fette Rinder auf ausgetrokneten Marschlaͤndern, als Kroͤten und Froͤsche in Suͤmpfen und Moraͤsten zu haben. Wir koͤnnen nicht umhin, uns hier eines Tischgespraͤches zwischen einem großen Guͤter-Besizer, seinem Pfarrer, und dem Bader, der der Excellenz Ader lassen mußte, zu erinnern, bei welchem wir zufaͤllig gegenwaͤrtig waren. Die Guͤter dieser Excellenz lagen in einem Lande, das, obschon im Ganzen genommen hoͤchst fruchtbar, doch eines der am wenigsten bevoͤlkerten Laͤnder des deutschen Bundes ist, und dessen zwoͤlfter Theil ungefaͤhr Suͤmpfe und Moraͤste sind. Der Bader bemerkte, daß die Fieber so sehr herrschen, weil die Moͤser nicht ausgetroknet werden, und wuͤnschte, daß sie ausgetroknet wuͤrden, indem die Gesundheit der Einwohner weniger leiden wuͤrde, und Hunderte von Familien dort leben und wohlhabend werden koͤnnten, wo jezt bloß Kroͤten und Froͤsche sind. „Und im Herbste und Fruͤhlinge Schnepfen, Wildenten etc.“ fiel die Excellenz mit Unwillen ein; „wo sollen wir denn jagen, wenn wir unsere Moser austroknen? Sollen wir gar keine Freude mehr auf dem Lande haben?“ Der Bader meinte, daß in den Waͤldern und auf den Feldern noch genug zur Befriedigung der Jagdlust uͤbrig bliebe, daß die neuen Unterthanen, die sich hier ansiedeln koͤnnten, durch ihre Abgaben und Zehende den Ertrag des Gutes reichlich erhoͤhen wuͤrden etc. „Erhoͤhen? fiel der Graf ein; sollen noch mehr Leute im Lande Getreide bauen, als ohnedieß gebaut wird? Hat das Getreide nicht ohnedieß schon beinahe keinen Werth mehr? Wenn noch mehr Leute Getreide bauen, werden die Getreide-Preise noch mehr fallen, als sie ohnedieß von Jahr zu Jahr mehr fallen. Ich wollte lieber, daß weniger Getreide gebaut wuͤrde, als daß noch mehr gebaut wird, so wuͤrden doch die Kornpreise steigen. Der Bader bemerkte unterthaͤnigst, daß die Preise darum fallen, weil zu wenig Leute da sind, die das, was gebaut wird, aufzehren helfen; daß die Bevoͤlkerung zu gering ist; daß mehr Nachfrage nach dem Getreide seyn wuͤrde, wenn mehr Menschen da waͤren, die Getreide brauchen, und daß dann die Preise von selbst steigen wuͤrden. „Zu wenig Leute!“ seufzte der Pfarrer; ich behaupte wir haben zu viele! Ich habe 2000 in meiner Pfarre, wenn ich noch ein paar Hundert mehr haͤtte, muͤßte ich mir noch einen Kapellan mehr halten. Wir haben ohnedieß zu viel Leute; das ist meine Meinung. Und der Herr Landrichter sagt auch, daß er vor Arbeiten sich nicht mehr zu helfen weiß; daß er kaum ein paar Stunden des Tages mehr auf die Jagd gehen kann, und manchen Abend gar keine Karte mehr in die Hand bringt. Das Heirathen sollte man verbieten, nicht bloß erschweren. Wir haben ohnedieß Gesindel genug.“ Der edle Baron Dewitz mag sich troͤsten; es gibt noch viele Laͤnder, wo Egoismus, Faulheit und Unwissenheit alles Gute nicht bloß in der Ausfuͤhrung erschwert, sondern selbst in der Idee schon erstikt und erdruͤkt. Das einzige Mittel es zu foͤrdern, ist den Egoismus und die Faulheit zu besteuern, und fuͤr jeden unbebauten Morgen Landes, der benuͤzt werden koͤnnte, drei Mal so viel Grundsteuer zu fordern, als fuͤr das bebaute. Dann wuͤrden die Capitalien bald dorthin ihren Zug nehmen, wohin sie ihn nehmen muͤssen, wenn sie fuͤr das Land wohlthaͤtig werden sollen, auf Verbesserung des Grundes und Bodens, waͤhrend sie jezt bloß zum Untergange des Landes, zum Handel mit Staatspapieren gegen das Interesse des Landes gekehret werden.