Titel: Verbesserte Methode, die sogenannten Todten-Augen (dead eyes) an den Schiffen anzubringen, worauf Joh. Were Clark, zu Tiverton Devonshire, sich am 8. Jun. 1827 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 33, Jahrgang 1829, Nr. VI., S. 19
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VI. Verbesserte Methode, die sogenannten Todten-Augen (dead eyes) an den Schiffen anzubringen, worauf Joh. Were Clark, zu Tiverton Devonshire, sich am 8. Jun. 1827 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. Maͤrz 1829. S. 339. Mit einer Abbildung auf Tab. II. [Verbesserte Methode, die sogenannten Todten-Augen (dead eyes) an den Schiffen anzubringen.] Die Nachtheile, welche durch die bisher gewoͤhnliche Befestigung der Todten-Augen an Kriegs-Schiffen entstehen, sind in Fig. 32 durch punktirte Linien angezeigt, a ist der Blok des Klobens: ein Todten-Auge. b der Canal, durch welchen dasselbe von den Seiten des Schiffes entfernt gehalten wird; c die Kette, punktirt, wodurch die Todten-Augen gewoͤhnlich an der Seite des Schiffes befestigt erhalten werden. Bei einem Kriegsschiffe im Treffen hindern diese Ketten gewoͤhnlich die Kanonen an den unteren Schußloͤchern in schiefer Richtung abzufeuern: man muß daher trachten, sie zu beseitigen. Wenn ferner die Ketten auf obige Weise befestigt sind, und der Mast weggeschossen oder im Sturme abgebrochen wird, so kriegt man ihn nicht los vom Schiffe, und dieses geraͤth dadurch noch in groͤßere Gefahr, indem er an einer Seite des Schiffes hinabhaͤngt. Um nun diesen Nachtheilen abzuhelfen, schlaͤgt der Patent-Traͤger vor, statt der Kette c die Canaͤle b durch eine Reihe starker eiserner Bloͤke d zu bilden, deren jeder einen Haken an seinem Ende fuͤhrt, uͤber welchen die Buͤgel der Todten-Augen laufen, und dadurch hinlaͤnglich gespannt erhalten werden. Auf diese Weise ist jedes Hinderniß an den Kanonen bei den unteren Schußloͤchern beseitigt, und wenn der Mast waͤhrend des Gefechtes oder durch Sturm uͤber Bord kommt, fallen die Buͤgel alsogleich von den Haken unter den Canaͤlen ab, und Mast und Takelwerk wird frei. Es koͤnnen an den Canaͤlen noch Leisten, oder es kann Gitter- oder Bretter-Werk an demselben angebracht werden, wenn man es noͤthig faͤnde.

Tafeln

Tafel Tab. II
Tab. II