Titel: Verfahren, unter Krystall-Glas und unter gewöhnlichem Glase zu malen, dessen man sich auch zu optischen Spiegeln bedienen kann, und auf welches Hr. Mich. Schelheimer zu Paris am 21. Sept. 1822 ein Patent auf fünf Jahre nahm.
Fundstelle: Band 33, Jahrgang 1829, Nr. LXX., S. 306
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LXX. Verfahren, unter Krystall-Glas und unter gewoͤhnlichem Glase zu malen, dessen man sich auch zu optischen Spiegeln bedienen kann, und auf welches Hr. Mich. Schelheimer zu Paris am 21. Sept. 1822 ein Patent auf fuͤnf Jahre nahm. Aus derDescription des Machines et Procédés spécifiés dans les Brevets par Mr. Christian. 1828. Schelheimer, uͤber Glas-Malerei. Die Farben, deren man sich zu dieser Art von Malerei bedient, sind mineralisches Silberweiß (blanc d'Argent minéral); Chromgelb; Berlinerblau; Kienruß; vegetabilischer rosenrother Carmin (Carmin couleur rose végétale); Zinnober (vermillon minéral) und Umber-Erde. Alle diese Farben werden mit fettem Firnisse abgerieben. Nachdem die Zeichnung auf dem Glase vollendet wurde, faͤngt man mit den Licht-Tinten an, mit Weiß, Gelb, Carmin, Blau und Gummi-Gutt, welches durchscheinende Farben sind. Um z.B. einen Schmetterling zu malen, traͤgt man zuerst alle durchscheinenden Farben nach ihren gehoͤrigen Nuͤancen auf, und endet mit den dunkleren, um die lichteren herauszuheben. Wenn man eine Rose malt, traͤgt man zuerst eine lichte Tinte auf und schattirt hierauf mit dem dunkleren Carmine. Bei allen Gegenstaͤnden, Blumen, Fruͤchten, Voͤgeln, Schmetterlingen, Arabesken etc. faͤngt man immer mit den durchscheinenden Farben an, und endet mit den dunkleren. Zur gruͤnen Farbe mischt man Berlinerblau und Chromgelb in solchem Verhaͤltnisse, daß der gehoͤrige Ton von Gruͤn zum Vorschein kommt. Wenn man einige Lichter aufsezen will, so gravirt man mit einer eisernen Spize, vorzuͤglich in die gruͤnen Blaͤtter, wenn diese Detail fordern. Nachdem das Gemaͤlde vollendet ist, traͤgt man eine Schichte Silberweiß mit Gummi und Wasser abgerieben auf. Spiegelglaͤser laͤßt man erst dann belegen, wenn man das Gemaͤlde auf dieselben aufgetragen hat: das Belegen selbst geschieht auf die gewoͤhnliche WeiseIst es moͤglich, daß man dieses in Deutschland seit den aͤltesten Zeiten bekannte Verfahren zu Paris so wenig gekannt haben sollte, daß man ein Patent darauf ertheilen konnte?.