Titel: Miszellen.
Fundstelle: Band 44, Jahrgang 1832, Nr. XV., S. 71
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XV. Miszellen. Miszellen. Programm der von der Société d'encouragement pour l'industrie nationale in der General-Sizung vom 28. December 1831 fuͤr die Jahre 1832, 1833, 1834 und 1835 ausgeschriebenen Preise. Preise fuͤr das Jahr 1832. Mechanische Kuͤnste. 1) Preis von 12000 Franken fuͤr Maschinen zum Hecheln des Flachses. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XXXIX. S. 326.) 2) Preis von 6000 Franken auf Anwendung der hydraulischen Kreisel (turbines hydrauliques) und der Raͤder mit krummen Blaͤttchen des Belidor (roues à palettes courbes de Belidor) im Großen bei Werkstaͤtten und Fabriken. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLII. S. 45.) 3) 5 Preise (von 2000, 4000, 3000, 2000 und 2500 Franken) fuͤr Fabrikation von Roͤhren zu Wasserleitungen. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XXVIII. S. 56 und XLII. S. 45.) 4) Preis von 3000 Franken fuͤr die Anwendung der Eisenbahnen auf die gewoͤhnlichen Straßen mit unregelmaͤßigen Nivellirungen. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLII. S. 55 im Auszuge.) 5) Preis von 2000 Franken auf Erzeugung von Ziegeln aller Art mit Maschinen. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XXI. S. 83 und XLII. S. 62.) Chemische Kuͤnste. 6) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von Flaschen fuͤr schaͤumende Weine. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLII. S. 56.) 7) Preis von 6000 Franken fuͤr Ersezung des Roͤstens des Hanfes und Flachses durch bessere Verfahrungsarten. (Wie im. Polyt. Journ. Bd. XXXIX. S. 325.) 8) 3 Preise (von 1500, 1200 und 1500 Franken) fuͤr die Verfertigung von metallischen Ruͤstungen und Amianth-Geweben, um gegen die Wirkung der Flammen zu schuͤzen, und fuͤr ein Verfahren, wodurch organische Gewebe unverbrennlich gemacht werden. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLII. S. 57.) 9) Preis von 6000 Franken fuͤr Verbesserung von Eisengußwerken. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XXIII. S. 375.) Oekonomische Kuͤnste. 10) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von Gefaͤßen, in welchen sich Nahrungsmittel durch mehrere Jahre unveraͤndert aufbewahren lassen. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLII. S. 59.) Akerbau. 11) Preis von 4500 Franken fuͤr Anpflanzung von Papier-Maulbeerbaͤumen. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLII. S. 61.) 12) 4 Preise (jeder zu 500 Franken) fuͤr den Anbau der Foͤhre, der schottischen Foͤhre, der corsicanischen Foͤhre und der Lerche. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLII. S. 61.) 13) 2 Preise (einer von 3000, einer von 1500 Franken) fuͤr eine vollstaͤndige Beschreibung der besten Zweige der Fabrik-Industrie, welche von Landleuten betrieben werden oder betrieben werden koͤnnen. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XVI. S. 106.) Preise, welche auf das Jahr 1832 verschoben wurden. Mechanische Kuͤnste. 14) 2 Preise, jeder zu 12000 Franken, fuͤr Mittel zur Sicherstellung gegen die Explosionen der Dampfmaschinen und Dampfkessel. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLI. S. 449.) 15) Preis von 1000 Franken fuͤr eine Handmuͤhle zum Schaͤlen der Huͤlsenfruͤchte. (Wie im Polyt. Journ. Bd. VII. S. 408.) Chemische Kuͤnste. 16) 3 Preise (jeden zu 3000 Franken) fuͤr Verbesserungen an dem Baue der Oefen. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XIX. S. 205.) 17) Preis von 3000 Franken fuͤr Errichtung einer Fabrik im Großen zur Erzeugung von feuerfesten Schmelztiegeln. (Wie im Polyt. Journ. Bd. X. S. 494 und XLI. S. 457.) 18) 4 Preise (zu 600, 800, 600 und 1500 Franken) fuͤr Vervollkommnung des Steindrukes. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLI. S. 461, nur sind dieß Mal die dort angegebenen Preise Nr. 4 zu 500 Franken und Nr. 6 zu 2000 Franken weggelassen.) 19) Preis von 2000 Franken fuͤr den Steindruk mit Farben. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLI. S. 462.) 20) Preis von 2000 Franken fuͤr Fabrikation von Fischleim. (Wie im Polyt. Journ. Bd. VII. S. 105 mit den Zusaͤzen in Bd. XXIII. S. 270 und Bd. XLI. S. 463.) 21) Preis von 2400 Franken fuͤr eine andere Belegung der Spiegel, als die bisher bekannten. (Wie im Polyt. Journ. Bd. VII. S. 100.) 22) Preis von 3000 Franken fuͤr Entdekung eines Metalles oder einer Legirung, welche sich nicht so leicht wie Stahl und Eisen oxydirt, und zu Werkzeugen, durch welche weiche Nahrungsmittel zerkleinert werden sollen, anwendbar ist. (Wie im Polyt. Journ. Bd. VII. S. 122.) 23) Preis von 1200 Franken fuͤr Reinigung der Rinden, aus welchen Papier bereitet wird. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLI. S. 461 im Auszuge.) Oekonomische Kuͤnste. 24) Preis von 2000 Franken fuͤr Aufbewahrung des Eises. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLI. S. 461.) Akerbau. 25) Preis von 600 Franken fuͤr eine Vorrichtung zum Reinigen des Heidekorns. (Wie im Polyt. Journ. Bd. VII. S. 127.) 26) 2 Preise, einer zu 2000, der andere zu 1000 Franken fuͤr Einfuͤhrung und Cultur von Pflanzen in Frankreich, welche fuͤr den Akerbau, die Kuͤnste und Manufacturen nuͤzlich sind. (Wie im Polyt. Journ. Bd. VII. S. 242 und XLI. S. 46) Preise fuͤr das Jahr 1833. Chemische Kuͤnste. 27) Preis von 3000 Franken fuͤr die Entdekung und Ausbeutung von Steinbruͤchen, welche Steine zum Steindruke liefern. (Es wurden bereits mehrere Steinbruͤche in Frankreich angegeben, welche Steine fuͤr den Steindruk liefern sollen, und doch wurde noch immer keiner derselben so ausgebeutet, daß er dem Handel Producte geliefert haͤtte, welche in jeder Hinsicht entspraͤchen. Noch immer muß Frankreich alle die vielen lithographischen Steine, die dessen Kuͤnstler beduͤrfen, aus Bayern beziehen! Die Gesellschaft haͤlt es daher fuͤr sehr wichtig, die Aufmerksamkeit ihrer Landsleute auch auf diesen Punkt zu lenken; und bemerkt in dieser Hinsicht, daß es nicht genug sey, Steine von der gehoͤrigen Groͤße zu finden, sondern daß auch durch Versuche erwiesen werden muͤsse, daß diese Steine so gut seyen, wie die Muͤnchner Steine.Die Gesellschaft nennt die bayerischen lithographischen Steine: Muͤnchner Steine (pierres de Munic); scheint also uͤber den Fundort unserer vortrefflichen Steine, und uͤber die geognostischen Verhaͤltnisse derselben, so wie der ganzen Gebirgsformation bei Solenhofen in voͤlliger Unwissenheit zu seyn. Ihr beruͤhmter Landsmann und Geognost Boué, dem auch unser bayerisches Vaterland, welches er oͤfter besuchte und in geognostischer Hinsicht studirte, bekannter ist, als manchem unserer Bergraͤthe, wird die Gesellschaft wohl die gehoͤrige Belehrung hieruͤber geben. Wir sehen aus diesen Preisaufgaben, wie sehr Frankreich sich bemuͤht sich in allen Zweigen der Industrie von uns und seinen anderen Nachbarn unabhaͤngig zu machen. Bei uns hingegen befolgt man die entgegengesezte Bahn: bald wird man unserer in Nichts mehr beduͤrfen, waͤhrend wir in Allem, was nicht geradezu auf unseren Feldern waͤchst, vom Auslande abhaͤngig seyn werden.A. d. Ueb. Die Gesellschaft schreibt daher einen Preis von 3000 Franken fuͤr die Entdekung und Ausbeutung eines Steinbruches aus, welcher lithographische Steine liefert, die ein schoͤnes Korn und einen Farbenton, der den schoͤnsten Muͤnchner Steinen gleichkommt, besizen, und welche sich eben so leicht und eben so regelmaͤßig nach allen Richtungen schneiden lassen. Die Preisbewerber muͤssen beweisen, daß wenigstens drei Lithographen 12 Steine von 24 Zoll auf 30 Zolle aus den von ihnen angegebenen Steinbruͤchen anwendeten; daß diese Lithographen diese Steine eben so gut fanden, wie die besten bayerischen Steine, und daß die Steindruͤke, welche mit diesen Steinen verfertigt wurden, in den Handel kamen, und als gut anerkannt wurden. Der Preis dieser Steine muß niedriger seyn, als jener der auslaͤndischen Steine. Der Concurs fuͤr diesen Preis, welcher in der General-Sizung des zweiten Semesters des Jahres 1833 zuerkannt werden wird, wird am 1. Julius desselben Jahres geschlossen.) 28) Preis von 2000 Franken fuͤr die Fabrikation kuͤnstlicher Steine, welche die lithographischen Steine zu ersezen im Stande sind. (Obschon die zahlreichen Versuche, welche bereits gemacht wurden um kuͤnstliche Steine zu erzeugen, die den bayerischen lithographischen Steinen vollkommen gleichkommen, noch keinen ganz guͤnstigen Erfolg hatten, so laͤßt sich aus denselben doch hoffen, daß neue und wiederholte Versuche endlich zu einem genuͤgenden Resultate fuͤhren duͤrften. Die Vortheile dieser kuͤnstlichen Steine bestuͤnden hauptsaͤchlich darin, daß man denselben nach den verschiedenen Zweken, zu denen man sie braucht, leicht die erforderlichen Dimensionen und Diken geben koͤnnte. Die Gesellschaft wuͤnscht ein Verfahren kennen zu lernen, durch welches man lithographische Steine von festem, gleichem Korne, von gehoͤriger Dike, und von dem Farbentone der besten bayerischen Steine erhalten kann. Diese Steine muͤssen sich auch nach den groͤßten, fuͤr die Lithographie noͤthigen, Dimensionen verfertigen lassen. Zum Beweise der Guͤte der kuͤnstlichen Steine sind genau dieselben Bedingungen nothwendig, welche bei dem vorhergehenden Preise gefordert wurden. Auch muͤssen die kuͤnstlichen Steine wohlfeiler zu stehen kommen, als die auslaͤndischen. Der Concurs wird am 1. Jul. 1835 geschlossen, und der Preis von 2000 Franken in der General-Sizung des zweiten Semesters 1833 zuerkannt.) 29) Preis von 4000 Franken fuͤr Uebertragung alter Kupferstiche auf lithographische Steine. (Schon oͤfter wurden Versuche angestellt alte Kupferstiche auf Stein zu uͤbertragen, unter welchen jene, die der beruͤhmte Senefelder unternahm, die besten Resultate zu versprechen schienen. Dessen ungeachtet gelang es aber bisher noch nie vollkommen gute Uebertragungen zu erhalten. Obschon nun dieses Uebertragen keinen Gegenstand von erster Wichtigkeit fuͤr den Steindruk bildet, so koͤnnten doch daraus, daß man alte Kupferstiche, deren Platten nicht mehr existiren, mit Leichtigkeit wieder neu auflegen koͤnnte, sehr große Vortheile fuͤr die Kunst und den Kunstsinn erwachsen. Die Gesellschaft schreibt daher einen Preis von 1000 Franken aus, und verlangt weiter gar nichts, als daß die Uebertragung vollkommen gelungen sey. Der Preis wird in der General-Sizung des zweiten Semesters 1833 zuerkannt werden, der Concurs wird bis zum 4. Julius d. J. geschlossen.) Oekonomische Kuͤnste. 30) Preis von 6000 Franken fuͤr die Entdekung eines Verfahrens, durch welches das Saz- oder Staͤrk-Mehl die Eigenschaft erhaͤlt ein Brod zu geben, welches so gut, wie das Brod aus Weizenmehl geht oder gaͤhrt. (Nur das Weizenmehl allein gibt sehr leichtes und gut gegohrnes Brod; es verdankt diese vorzuͤgliche Eigenschaft seinem Gehalte an Kleber, welcher bei der Gaͤhrung des Teiges die erzeugten Gase am Entweichen hindert. Der Kleber hat uͤbrigens auch noch einen anderen Zwek: er animalisirt das Mehl, welches mit seinem anderen Bestandtheile, dem Starkmehle, allein nicht gehoͤrig zur Ernaͤhrung dienen wuͤrde. Will man mithin aus dem Erdaͤpfel-Sazmehle, oder aus den Erdaͤpfeln selbst, gutes Brod erhalten, so muß man diese Substanzen nicht bloß animalisiren, sondern ihnen auch die Eigenschaft mittheilen, daß sie wie der Teig aus Weizenmehl gaͤhren oder gehen. Die Fortschritte der neueren Chemie lassen hoffen, daß man einen Koͤrper auffinden wird, welcher diese leztere Eigenschaft besizt. Die Gesellschaft sucht daher die Aufmerksamkeit der Chemiker auf diesen Gegenstand zu leiten, indem sie folgende Frage ausschreibt: „Es soll eine oder mehrere Substanzen aufgefunden werden, durch welche dem Erdaͤpfel-Sazmehle oder den Erdaͤpfeln selbst die Eigenschaft mitgetheilt wird, daß sie einen Teig bilden, welcher eben so leicht geht oder gaͤhrt, und ein eben so leichtes Brod gibt, wie der Teig aus Weizenmehl.“ Das Brod, welches nach diesem Verfahren erzeugt wird, muß eben so nahrhaft seyn, als das beste Weizmehlbrod, und darf durchaus keinen fremdartigen Geschmak besizen. Der Preis dieses Brodes darf ferner sowohl in Hinsicht auf Kosten des Materiales, als der Arbeit, nicht so hoch zu stehen kommen, als der Preis des Weizenbrodes. Wenn die Substanz, welche angewendet wird, eine animalisirte ist, so muß das Brod dieselbe Menge der stikstoffhaltigen Substanz enthalten, welche man in gutem Mehle antrifft, welches im Durchschnitte 10 Procent trokenen Kleber enthaͤlt. Enthaͤlt die Substanz, die den Teig gehen oder gaͤhren machen soll, hingegen keinen Stikstoff, so muß zugleich auch ein Mittel ausfindig gemacht werden, durch welches das Brod in demselben Grade animalisirt wird, ohne daß es dadurch einen Nebengeschmak erhaͤlt, und ohne daß dessen physische Charactere auch nur die geringste Veraͤnderung erleiden. Wir machen die Preisbewerber hiebei darauf aufmerksam, daß die Versuche, welche Hr. d'Arcet uͤber die Anwendung der Gallerte, mit zerquetschten Erdaͤpfeln vermengt, anstellte, bereits Resultate gab, die in mehreren Hinsichten ziemlich gut entsprachen. Zu Zeiten, wo allgemeine Roth herrschte, wurde sehr haͤufig das Mehl mehrerer Huͤlsenfruͤchte, wie das Bohnen- und Erbsen-Mehl, zur Erzeugung von Brod benuzt, und noch jezt wird nicht selten betruͤgerischer Weise solches Mehl Unter das Weizenmehl gemischt. Diese Mehlarten geben aber einen Teig, der nicht gehen oder gaͤhren kann. Die Gesellschaft macht es zwar nicht zur Bedingung, daß das Verfahren, welches sie verlangt, auch auf diese Substanzen anwendbar sey; sie wuͤrde aber mit großem Vergnuͤgen und besonderem Interesse sehen, wenn die Preisbewerber ihre Nachforschungen auch auf diese besondere Frage ausdehnen wuͤrden. Eben so wuͤrde sie es auch gern sehen, wenn das gefundene Mittel auch auf das Stroh angewendet wuͤrde, welches man in neuerer Zeit zu Brod benuzen wollte. Die Preisbewerber muͤssen in Gegenwart der Commissaͤre alle Versuche machen, welche diese fuͤr zwekmaͤßig erachten werden. Der Preis von 6000 Franken wird in der General-Sizung des zweiten Semesters des Jahres 1833 zuerkannt werden; die Abhandlungen muͤssen vor dem 1. Julius 1833 eingesendet werden.) Akerbau. 31) 2 Preise, einer von 3000, einer von 1500 Franken fuͤr Bepflanzung abschuͤssiger Gruͤnde. (Vergl. Polyt. Journ. Bd. VII. S. 250.) Preise, welche auf das Jahr 1833 verschoben wurden. Chemische Kuͤnste. 32) Preis von 2400 Franken fuͤr Entdekung eines Verfahrens, mittelst welchem man die Vermischung des Getreidemehles mit Sazmehl erkennen kann. (Wie im Polyt. Journ. Bd. XLI. S. 457.) Oekonomische Kuͤnste. 33) Preis von 5000 Franken auf Austroknung des Fleisches. (Die Gesellschaft sezt einen Preis von 5000 Franken fuͤr denjenigen aus, welcher ein leichtes und oͤkonomisches Verfahren Fleisch zum Verproviantiren der Schiffe und zum Hausgebrauche zu troknen, erfindet. Das Fleisch muß so getroknet seyn, daß es durch Sieden in Wasser den Geschmak und die Weichheit des gesottenen Rindfleisches erhaͤlt, und zugleich eine gesunde und angenehme Fleischbruͤhe gibt. Die Gesellschaft hat in ihrer General-Sizung vom 28. December 1831 beschlossen: 1) daß der Concurs fuͤr diesen Preis am 1. April 1832 geschlossen seyn wird; 2) daß die Muster, welche sich gegenwaͤrtig zur See befinden, und vor dem 1. Julius 1833 nicht zuruͤkkommen, nicht mehr zugelassen werden koͤnnen; und 3) daß in der General-Sizung des zweiten Semesters 1833 Bericht uͤber die Resultate erstattet, und der Preis zuerkannt oder fuͤr spaͤtere Jahre verschoben werden wuͤrde. Ueber diesen Preis vergl. Polytechn. Journ. Bd. VII. S. 247 und XIII. S. 124) Preise fuͤr das Jahr 1834. Chemische Kuͤnste. 34) Preis von 5000 Franken fuͤr die Beschreibung der Verfahrungsarten zum Bleichen der Zeuge, welche zur Fabrikation der Indiennen bestimmt sind; ferner der Zubereitung der Farben und ihrer Anwendung, und endlich aller Maschinen, welche zu diesen verschiedenen Arbeiten angewendet werden. (Die Indiennen-Fabrikation erfordert, wenn man alle Zweke vollkommen erreichen will, sehr verschiedene Arbeiten. Die Zeuge muͤssen mit großer Sorgfalt gebleicht werden, und nach der Art der Zeuge, mit welchen man arbeitet, sind sogar sehr wichtige Abaͤnderungen in dem allgemeinen Bleichverfahren noͤthig. Die Vollkommenheit des Bleichens beruht nicht bloß auf den Verhaͤltnissen, in welchen man gewisse Substanzen anwendet, sondern auch auf der Art und Weise, nach welcher dieselben angewendet werden. Einen der wichtigsten Punkte bei diesem Fabrikationszweige bildet die Zubereitung der Beizen und deren Anwendung auf die Zeuge, so wie endlich die Zubereitung und Anwendung der Farben selbst. Die Gesellschaft sezt nun einen Preis fuͤr die genaue Beschreibung der Methoden aus, deren man sich zum Bleichen, und zur Zubereitung und Anwendung der Beizen sowohl, als der Farben bedient. Um ihren Zwek zu erreichen, genuͤgt es jedoch nicht, bloß allgemeine Ausklaͤrungen und eine einfache Beschreibung der angewendeten Mittel zu geben, sondern die Concurrenten muͤssen auch alle einzelnen und praktischen Details angeben, so daß die von ihnen beschriebenen Methoden unmittelbar angewendet werden koͤnnen. Die Fabrikanten wissen selbst, welche Verschiedenheit die geringste Abaͤnderung eines Verfahrens in den Resultaten hervorbringt, so daß der Nuzen einer praktischen Beschreibung, welche so genau als moͤglich ist, wohl keiner weiteren Eroͤrterung bedarf. Die hoͤlzernen Formen, mit welchen die Farben aufgetragen wurden, wurden heute zu Tage zum großen Vortheile unserer Fabriken beinahe ganz und gar durch die Maschinen verdraͤngt. Viele dieser Maschinen sind jedoch noch wenig bekannt, oder blieben gar das Eigenthum einer einzigen oder einiger wenigen Fabriken. Die Gesellschaft verlangt daher, daß die Preisbewerber die vorzuͤglichsten der zum Auftragen der Farben bestimmten Maschinen genau beschreiben und abzeichnen, so wie sie auch fordert, daß die vorzuͤglicheren jener Maschinen, welche bei den verschiedenen Bleichmethoden gebraͤuchlich sind, eben so genau dargestellt werden. Die Preisbewerber muͤssen vor den Commissaͤren alle jene Versuche wiederholen, welche diese fuͤr noͤthig finden, und die Vorzuͤge, welche ihre Methoden in Hinsicht auf Vollkommenheit der Producte oder auf Ersparniß haben sollen, auch beweisen. Der Preis von 5000 Franken wird in der General-Sizung des zweiten Semesters 1834 zuerkannt werden; die Abhandlungen muͤssen vor dem 1. Julius desselben Jahres an das Sekretariat der Gesellschaft eingesandt werden. Die Gesellschaft behaͤlt sich auch, im Falle die Aufgabe nicht geloͤst werden sollte, vor, jenen der Preisbewerber, die dem vorgestekten Ziele am naͤchsten kamen, Belohnungen zu ertheilen, die der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes angemessen sind.) 35) Preis von 2000 Franken fuͤr die Fabrikation von chinesischem Papiere. (Da die Aufgabe ein Papier zu verfertigen, welches dem besten chinesischen Papiere gleichkommt, (vergl. Polytechn. Journal Bd. XLI. S. 453), im vergangenen Jahre geloͤst wurde, so mußte der ausgeschriebene Preis zuerkannt werden. Der Zwek der Gesellschaft ist jedoch hierdurch erst zur Haͤlfte erreicht, und wird es nur dann seyn, wenn unsere Kupferstecher in einigen unserer Fabriken ein Papier finden, welches sie bestimmt das chinesische Papier aufzugeben. Die Gesellschaft sezt in dieser Absicht einen Preis von 2000 Franken fuͤr denjenigen Fabrikanten aus, der die groͤßte Menge Papier in den Handel gebracht haben wird, von welchem die Kupferstecher zugeben, daß es dem besten chinesischen Papiere wenigstens gleichkomme. Um den Concurrenten Mittel zur Loͤsung der Aufgabe der Gesellschaft an die Hand zu geben, hat sie das Verfahren der Chinesen, und jenes des Hrn. Delapierre, dem im verflossenen Jahre der Preis zuerkannt wurde, in ihrem Bulletin bekannt gemacht (S. 67 in diesem Hefte des Polytechn. Journ.) Die Muster, so wie die Zeugnisse der Kupferstecher uͤber die Guͤte des Papieres muͤssen vor dem 1. Julius 1834 eingesendet werden. Die Menge des Papieres, welche in den Handel kam, darf nicht unter 5 Rieß betragen; es muß das Jesus-Format und die Dike des Papieres haben, welches gewoͤhnlich angewendet wird.) Preise, welche auf das Jahr 1834 verschoben wurden. Mechanische Kuͤnste. 36) Preis von 3000 Franken fuͤr die Fabrikation von Naͤhnadeln. (Die Bedingungen sind, daß die Preisbewerber vor dem 1. Julius 1834 an das Secretariat der Gesellschaft 1stens Muster von allen Sorten Naͤhnadeln, welche die Fabrik erzeugt, mit Angabe der Preise derselben, und 2tens Zeugnisse der Localbehoͤrden einsenden, aus denen nicht bloß die Thaͤtigkeit der Fabrik, sondern auch der Beweis hervorgehen muß, daß sie so eingerichtet ist, daß uͤber den Bestand und deren Gedeihen kein Zweifel bleibt, und daß sie jaͤhrlich Fabrikate im Werthe von 10,000 Franken in den Handel bringt. Außer den, nach Art der Aachener Nadeln, d.h. aus Cementstahl, verfertigten Nadeln, muͤssen die Preisbewerber auch Nadeln von allen Nummern einsenden, welche nach Art der englischen Nadeln aus Gußeisen verfertigt sind. – Alles Uebrige ist aus dem Polytechn. Journal Bd. VII. S. 95 bekannt.) Oekonomische Kuͤnste. 37) Preis von 1500 und von 4000 Franken fuͤr Errichtung von Runkelruͤbenzuker-Fabriken mit landwirthschaftlichen Benuzungen. (Wie im Polytechn. Journal Bd. XLI. S. 458 im Auszuge.) Preise fuͤr das Jahr 1835. 38) Preis von 1500 Franken fuͤr Bestimmung der Wirkung des Kalkes als Duͤnger. (Wie im Polytechn. Journal Bd. XVI. S. 109, mit den Zusaͤzen in Bd. XLII. S. 63.) –––––––––– Die allgemeinen Bedingungen sind dieselben, wie die, die in den fruͤheren Programmen angegeben wurden. Alles was zur Preisbewerbung gehoͤrt, muß vor dem ersten Julius eines jeden Jahres an den Secretaͤr der Gesellschaft, rue du Bac Nr. 42, hôtel de Boulogne, eingesendet werden. –––––––––– Die Summe der hier ausgeschriebenen Preise betraͤgt 164,300 Franken, wozu die Regierung 6000, und die Baͤker-Innung zu Paris 2400 Franken beitrug. Ueber die Goldgewinnung in Nordamerika. Am 1 October 1830 wurden in Nordamerika nicht weniger als drei Patente auf verschiedene Methoden und Vorrichtungen zum Scheiden des Goldes von Erd- und Steinarten genommen, von denen wir hier, wenn auch der Sand unserer Fluͤsse nicht so reich ist, daß man mit Vortheil Gold aus demselben waschen koͤnnte, nach dem Register of Arts November 1831, S. 250 eine kurze Uebersicht geben wollen. 1. Verbesserungen in der Kunst zu schlaͤmmen, und das Gold mittelst einer Maschine aus dem Erze zu gewinnen; von Henry Jordan, Oglethorpe County, Georgia. Die Erde, die gewaschen werden soll, kommt in ein Drahtsieb, auf welchem die Steine und groͤßeren Massen zuruͤkbleiben, waͤhre ab die kleineren durchfallen, und in eine Art von Wiege (rocker) gelangen, die einen Quadranten eines (Zylinders bildet, und die sich unmittelbar unter dem Siebe befindet. Diese Wiege wird in schwingende Bewegung gesezt, und zugleich ein Wasserstrom auf deren Inhalt gefuͤhrt, wodurch die leichteren Theile weggeschwemmt werden. Die Schwingung der Wiege wird durch die drehende Bewegung des Siebes bewirkt. 2. Verbesserung in der Art und Weise Gold und andere edle Metalle von den erdigen Substanzen, mit denen sie gewoͤhnlich verbunden sind, zu trennen; von Roswell King M'Intosh County, Georgia. Ein hoͤlzerner oder metallener Cylinder von 4 Fuß im Durchmesser und 40 Fuß Hoͤhe wird senkrecht gestellt; er hat einen Kolben und Stoßer (dasher) beinahe wie jener an einem Butterfasse, welcher auch auf dieselbe Weise durch eine hinreichende Kraft auf und nieder bewegt wird. Außen an diesem Cylinder ist eine Roͤhre angebracht, die sich von dessen Scheitel bis zum Grunde erstrekt, und die die Erde, welche gewaschen werden soll, unter den Stoßer in den Cylinder fuͤhrt; sie ist daher oben offen, und communicirt unten mit dem Inneren des Cylinders. Ist nun Wasser und Erde in den Apparat gebracht, so wird der Stoßer in Bewegung gesezt, wo dann das schlammige Wasser durch Oeffnungen entweichen wird, die in verschiedenen Hoͤhen des Cylinders angebracht sind, waͤhrend das Gold sich wegen seiner groͤßeren Schwere zu Boden sezt, und daselbst entweder fuͤr sich allein, oder in Verbindung mit Queksilber oder mit den schwereren Substanzen gemischt gewonnen werden kann. 3. Verbesserung an der Art und Weise das Gold und andere edle Metalle von den Erden und Steinen zu scheiden, und zwar mittelst sogenannter cylindrischer und kreisfoͤrmiger, sich schwingender Troͤge; von Roswell King M'Intosh County, Georgia. Diese Maschinerie besteht aus einem Troge, der ein Laͤngendurchschnitt eines Cylinders von beilaͤufig 10 Fuß Laͤnge und 3 Fuß Durchmesser ist, und aus einem kreisfoͤrmigen Troge von beilaͤufig 5 Fuß Durchmesser und 6 Zoll Tiefe. Der kreisfoͤrmige Trog ist gegen das eine Ende etwas geneigt, und durch mehrere Scheidewaͤnde, die jedoch zwischen ihren unteren Kanten und dem Troge einen freien Raum lassen, in mehrere Abtheilungen getheilt. Die Erde, welche gewaschen werden soll, wird mit Wasser in die obere Abtheilung gebracht, und dann der Trog in schwingende Bewegung gesezt; oder der Inhalt wird durch eine, uͤber dem Troge angebrachte, Schwingstange, von welcher zwischen jede der Abtheilungen Stoͤßer oder Waͤscher herabgehen, in Bewegung gesezt. Auf diese Weise wird die Erde weggewaschen, das Gold hingegen an dem unteren Ende des Troges gesammelt. Zuweilen wird dieser kreisfoͤrmige Trog mit dem cylindrischen verbunden, wo dann jene Substanzen, die in lezterem schon zum Theile gewaschen wurden, in ersteren gelangen, und daselbst vollends gereinigt werden. Dieser cylindrische Trog ist horizontal gestellt, und hat in der Mitte eine eiserne Achse; er wird mittelst eines Kniestuͤkes in Bewegung gesezt, und das unnuͤze Wasser laͤuft bei einer Oeffnung an dessen Rande aus. – So viel uns scheint, duͤrfte keine dieser Vorrichtungen vor jenen den Vorzug verdienen, die auf unseren europaͤischen Huͤtten- und Amalgamirwerken angewendet werden. Russisches Gold und Platin. Waͤhrend der lezten sechs Monate des Jahres 1829 wurden aus dem Uralgebirge folgende Quantitaͤten von Gold und Platin nach St. Petersburg geliefert. Gold aus den Bergwerken des Staats 1783 Pfd.     –   aus Privatbergwerken 3025  – ––––––– 4808. Platin aus den Bergwerken des Staats     47 Pfd.     –   aus Privatbergwerken 1108  – –––––– 1155. In den ersten sechs Monaten des Jahres 1829 betrug die Ausbeute 4688 Pfd. Gold und 1041 1/2 Pfd. Platin. Der Werth des Goldes allein belaͤuft sich in obigem Jahre auf 650,000 Pfd. Sterling. (Jameson's Edinb. new philosoph. Journ. Okt. 1831 bis Jan. 1832, S. 203.) Hare's Platinzuͤnder. Dr. Hare sagt: „Ich finde, daß wenn Asbest oder Holzkohle unter einem luftleeren Recipient in salzsaurem Platin eingeweicht und hierauf in einem Abdampfofen vier und zwanzig Stunden lang getroknet werden, sie nach dem Gluͤhen die Eigenschaft erhalten, sich in den gasartigen Bestandtheilen des Wassers von selbst zu entzuͤnden.“ – (Silliman's Journal. Repertory of Patent-Invent. Januar 1832, S. 58.) Potters Versuche uͤber die specifische Waͤrme der Metalle. Hr. Potter hat auf die Einwendungen, welche Hr. Johnston gegen seine Versuche uͤber die specifische Waͤrme der Metalle machte (vergl. polytechnisches Journal Bd. XLII. S. 432.), neuerdings zahlreiche Untersuchungen angestellt. Da sich unser Journal nicht fuͤr wissenschaftliche Streitigkeiten eignet, so verweisen wir die Leser, welche dieser Gegenstand besonders interessirt, auf Brewster's Edinburgh Journal of Science Jan. 1832, S. 163. Ueber die Anwendung von Guimet's Ultramarin zum Blaͤuen des Papieres, des Garns und der Gewebe. Wir haben bereits im polytechnischen Journal Bd. XLI. S. 220 angezeigt, daß das kuͤnstliche Ultramarin des Hrn. Guimet in Lyon das natuͤrliche an Schoͤnheit der Farbe uͤbertrifft und der Erfinder den Preis desselben so herabgesezt hat, daß man es zum Blauen des Papieres, des Garns und der Gewebe benuzen kann. Hr. Guimet liefert fuͤr 16 Franken ein Pfund Ultramarin, welches eben so viel Papier, blaͤut als zehn Pfund des schoͤnsten und feinsten Kobalts, die im Großen auf 26 Fr. zu stehen kommen: das Ultramarin hat uͤberdieß den Vortheil, daß es wegen seiner Leichtigkeit in der Fluͤssigkeit lange suspendirt bleibt, waͤhrend das Kobalt sich bald niederschlaͤgt. Um das Ultramarin mit dem Papierzeuge innig zu vermengen, muß man die Farbe in einen Sak von Leinwand oder Baumwollenzeug bringen, welchen man in Wasser knetet, wodurch das Blau genoͤthigt wird, durch das Gewebe zu dringen. Man kann statt des Sakes auch ein sehr feines Sieb anwenden. Bei dem Stampfen vermengt sich dann der Farbestoff innig mit dem Zeuge. Die Farbe ist so zertheilt, daß man, um sie auf dem Papierzeuge zu befestigen, 8 Unzen Alaun auf 1000 Liter (2000 Pfund) Wasser zuzusezen genoͤthigt ist. Alsdann ist aber das Resultat uͤber alle Erwartung guͤnstig und man erhaͤlt je nach der Menge des angewandten Faͤrbestoffes alle Nuancen vom tiefsten Dunkelblau bis zum hellsten Himmelblau. Den Alaun darf man jedoch erst nach der vollstaͤndigen Zertheilung des Ultramarins zusezen, denn ohne diese Vorsichtsmaßregel waͤre er eher schaͤdlich als nuͤzlich. Um Zeuge zu blaͤuen, welche nicht appretirt werden, bringt man das Ultramarin in eitlen Sak von Leinwand oder Baumwollenzeug und knetet ihn in Wasser, damit das Blau durch das Gewebe dringt; man braucht sodann das Gewebe nur in diesem Wasser herumzuhaspeln und abtropfen zu lassen. Das geblaͤute Wasser muß, ehe man sich desselben bedient, gut umgeruͤhrt werden, damit das Blau suspendirt bleibt. Will man Kleister, der zum Appretiren bestimmt ist, mit Ultramarin faͤrben, so zertheilt man das Blau vermittelst eines Sakes in der ganzen Quantitaͤt des zur Kleisterbereitung anzuwendenden Wassers, sezt dann das Staͤrkmehl zu und ruͤhrt waͤhrend des Kochens um. Da das Ultramarin die Eigenschaft hat sich in kochender Aezkali- oder Aeznatron-Aufloͤsung nicht zu veraͤndern, so ist es ohne Zweifel die schoͤnste und solideste Substanz zum Blaͤuen. Musselinweberei in Glasgow. Die mechanische Musselinweberei hat in Glasgow in der neuesten Zeit bedeutende Fortschritte gemacht. Im August 1831 wandten vier Haͤuser, naͤmlich die Lancefield Spinning Company, die HH. Johnstone und Galbraith, die HH. James Finlay und Comp. und Hr. William Dunn, allein 2,405 mechanische Webestuͤhle an. Diese Maschinen weben im Durchschnitt taͤglich 14 Yards. Nimmt man nun an, daß jeder Webestuhl waͤhrend des Jahres 300 Tage lang in Gang ist, so werden obige vier Haͤuser 10,101,000 Yards Tuch fabriciren, was nach dem Mittelpreis von 4 1/2 Pence per Yard, einen Werth von 189,393 Pfd. Sterl. im Jahre ausmacht. (Jameson's Edinb. new philos. Journ. Octob. 1831 – Jan. 1832, S. 201.) Ueber die Vollendung des Tunnels unter der Themse. Es ist wenig Hoffnung vorhanden den Tunnel unter der Themse in Baͤlde vollendet zu sehen. Die Direktoren der Compagnie wandten sich an die Regierung um ein Darlehen von 150,000 Pfund Sterling, um damit den merkwuͤrdigen Bau vollenden zu koͤnnen; ihr Gesuch wurde aber nach gehoͤriger Ueberlegung (!) verweigert, man schaͤzt die Kosten fuͤr Vollendung des Tunnels, um ihn fuͤr Fußgeher herzurichten, auf 146,000 Pfd. Sterl.; außerdem sind aber noch 402,000 Pfd. Sterl. erforderlich, um den Eingang und Ausgang an beiden Seiten und den Fahrweg herzustellen. Die bereits auf ihn verwandten Summen betragen 156,680 Pfd. Sterl.; der Bau ist bis auf 600 Fuß fortgefuͤhrt und es bleiben noch 700 Fuß auszufuͤhren uͤbrig. Die Compagnie hofft jaͤhrlich wenigstens 10,000 Pfd. Sterl. bloß durch den Zoll auf Karren und Wagen einzunehmen, in der Voraussezung, daß von den 3241 zweiraͤderigen und 887 vierraͤderigen Wagen, welche taͤglich die Londoner Bruͤke passiven, auch nur der vierte Theil den Tunnel vorzieht. Koͤnnte die ganze Bewegung uͤber die Londoner Bruͤke unter den Tunnel gebracht werden, so wuͤrde die Einnahme der Compagnie bei ihrem gegenwaͤrtigen Abgabensystem nicht weniger als 220,000 Pfd. Sterl. betragen; sie beschraͤnkt aber bescheiden ihre Erwartungen aus eine jaͤhrliche Gesammteinnahme von 22,000 Pfd. Sterl. (Mechan. Mag. Nr. 446.)