Titel: | Verbesserungen an den Rauh- oder Gig-Mühlen zum Zurichten der Tücher, auf welche sich Samuel Walker, Tuchmacher zu Millshaw bei Leads, am 1. März 1832 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 47, Jahrgang 1832, Nr. III., S. 10 |
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III.
Verbesserungen an den Rauh- oder
Gig-Muͤhlen zum Zurichten der Tuͤcher, auf welche sich Samuel Walker, Tuchmacher zu
Millshaw bei Leads, am 1.
Maͤrz 1832 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. October 1832, S.
288.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Walker, uͤber Rauh- oder
Gig-Muͤhlen.
Die Verbesserungen, welche der Patent-Traͤger an den Rauhmuͤhlen
angebracht hat, beziehen sich auf eine neue und verbesserte Einrichtung der Walzen
und der damit verbundenen Theile, welche das Tuch uͤber den Kardencylinder fuͤhren.
Ihr Zwek ist, das Tuch waͤhrend des Aufrauhens gehoͤrig gespannt und
eben zu erhalten.
Fig. 22 ist
ein Endaufriß einer nach dem Plane des Patent-Traͤgers erbauten
Rauhmuͤhle; Fig. 23 zeigt einen Durchschnitt einer solchen, und Fig. 24 ist ein Aufriß
des entgegengesezten Endes der Maschine. Aus diesen Figuren erhellt die verschiedene
Stellung des Kardencylinders, der Walzen, der Zahnraͤder und anderer
Vorrichtungen, welche zum Triebwerke der Maschine gehoͤren.
a ist die große Gig- oder Rauhtrommel oder der
Kardencylinder, an welchem die Karden oder Buͤrsten angebracht werden, und
der auf die gewoͤhnliche Weise, oder durch irgend eine Vorrichtung, welche
man zwekmaͤßig finden mag, getrieben werden kann. b ist die Walze, auf die das Tuch vorher aufgewunden worden. c ist eine aͤhnliche Walze, welche durch die
Reibung getrieben wird, die dadurch entsteht, daß der Umfang der Walze b oder das auf dieselbe aufgerollte Tuch auf den Umfang
der Walze c druͤkt. d
ist eine dritte Walze, auf welche das von der Walze b
abgewundene Tuch wieder aufgewunden wird. e ist eine der
Walze c aͤhnliche Walze, welche durch ein an dem
Ende ihrer Welle angebrachtes Triebwerk getrieben wird, und welche in Folge der
entstandenen Reibung die uͤber ihr befindliche Walze d treibt. f endlich ist eine Spannungswalze,
deren Welle in der ein Kreissegment bildenden Zahnstange g aufgezogen ist. Diese Zahnstange kann durch Umdrehung der Welle und des
Triebstokes hh gehoben und herabgelassen
werden.
Wenn die Walze b mit dem darauf aufgewundenen Tuche in
die Maschine gebracht worden, so wird das Ende des Tuches um die Walze c und die Spannungswalze f
gezogen, und dann uͤber die Walze e an die Walze
d gefuͤhrt, an der es festgemacht wird. Die
Streke, innerhalb welcher das Tuch auf den Kardencylinder aufliegt, kann durch Heben
oder Senken der Spannungswalze nach Belieben verlaͤngert oder
verkuͤrzt werden.
Um nun die Rauhmuͤhle in Bewegung zu sezen, wird der Kardencylinder durch ein
Raͤderwerk in kreisende Bewegung gesezt, indem er durch eine
Klauenbuͤchse mit der Treibwelle i verbunden ist.
Ein an der Welle des Kardencylinders befestigter Triebstok greift in ein Triebrad
k, welches das lose, an der Achse oder Welle der
Walze c angebrachte Rad l
treibt; und dieses lezte Rad greift in ein aͤhnliches Rad m, welches sich an der Welle der Walze e befindet. Sperrt man nun die Klauenbuͤchse an
das Rad m, welches sich an der Welle der Walze e befindet, so wird sich die Walze d umdrehen, und das Tuch von der Walze b ab, unter der Walze c weg
uͤber die Oberflaͤche des Rauhcylinders, und dann unter der
Spannungswalze f
weg uͤber die
Walze e fuͤhren, um es so lang auf die Walze d aufzuwinden, bis alles Tuch von der Walze b, auf der es zuerst aufgewunden war, abgewunden ist.
Wenn das Tuch wieder durch die Maschine zuruͤkgezogen werden soll, damit die
Karden weiter auf dasselbe wirken koͤnnen; so muß die Klauenbuͤchse
von dem Rade m losgemacht werden, damit sich dieses Rad
frei um seine Welle drehen kann; dafuͤr muß man dann aber die Klaue des Rades
l vorwaͤrts treiben, damit dieses Rad an
seine Welle gesperrt werde. Ist dieß geschehen, so wird die Walze c durch das Raͤderwerk in Bewegung gesezt, damit
sich die Walze b gleichfalls drehe, und das Tuch auf
dieselbe Weise auf sich aufwinde, auf welche es fruͤher auf die Walze d aufgewunden wurde.
Dieses Hin- und Herwinden des Tuches von der Walze b auf die Walze d, und von der Walze d auf die Walze b kann so
lange fortgesezt werden, bis das Haar des Tuches hinlaͤnglich aufgerauht
worden. Um das Tuch hiebei immer gehoͤrig gespannt zu erhalten, ist an dem
entgegengesetzen Ende der Welle c und e eine gehoͤrige Vorrichtung angebracht.
An der Welle c ist naͤmlich die Rolle o und an der Welle e die
Rolle p angebracht, waͤhrend bei q in dem Gestelle ein Stift oder Zapfen befestigt ist,
an welchem die Enden zweier Schnuͤre oder Strike festgemacht sind. Diese
Schnuͤre werden uͤber die Rollen o und p gefuͤhrt, und an ihren entgegengesezten Enden
an belasteten Hebeln angebunden. Hieraus ergibt sich, daß beim Abwinden des Tuches
die Reibung in Folge der Spannung der Schnur auf beiden Rollen so stark seyn wird,
daß das Tuch, waͤhrend es von der Walze b
abgezogen wird, fest gespannt erhalten wird. Beim Aufwinden wird die Schnur oder der
Strik hingegen so abgespannt seyn, daß die Reibung so gering ist, daß die Umdrehung
nicht im Geringsten dadurch beeintraͤchtigt wird.
Der Patent-Traͤger sagt am Schlusse seiner
Patent-Erklaͤrung, daß in den Zeichnungen an jedem Ende der Treibwelle
i ein Rad von verschiedener Groͤße angebracht
ist. Der Zwek dieser Einrichtung ist, daß man die Geschwindigkeit der Rauhtrommel
nach Belieben abaͤndern kann, je nachdem man das eine oder das andere dieser
Raͤder mittelst schiebbarer Klauen mit dem an der Welle der Rauhtrommel
aufgezogenen Zahnrade in Verbindung bringt. Bei eben dieser Einrichtung kann sich
ferner, wenn man zwischen den an der Welle der Rauhtrommel befindlichen Triebstok
und das Rad k ein Zwischenrad bringt, die Trommel in
entgegengesezter Richtung bewegen, ohne daß die Bewegung des Tuches dadurch
veraͤndert wird, indem das Rad k und das
Zwischenrad naͤmlich abwechselnd mit dem an der Welle der Rauhtrommel befindlichen Triebstoke in
Thaͤtigkeit gesezt wird. Diese lezteren Erfindungen sind jedoch nicht neu,
und werden daher auch von dem Patent-Traͤger nicht als die seinigen in
Anspruch genommen.