Titel: | Miszellen. |
Fundstelle: | Band 47, Jahrgang 1832, Nr. LXXII., S. 391 |
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LXXII.
Miszellen.
Miszellen.
Koͤnigl. bayer. Verordnung, die Gewerbs- und
polytechnischen Schulen betreffend.
Das bayerische Regierungsblatt vom 23. Februar
enthaͤlt folgende koͤnigliche Verordnung, die Gewerbs- und
polytechnischen Schulen betreffend: „Ludwig, von
Gottes Gnaden Koͤnig von Bayern
. Wir haben Unsere ernste Fuͤrsorge fuͤr den landwirthschaftlichen
und gewerblichen Unterricht bereits durch fruͤhere Verordnungen
bewaͤhrt, und es gereicht Uns zum beruhigenden Gefuͤhle, schon
gegenwaͤrtig in einzelnen Staͤdten des Reiches gedeihliche Erfolge
Unserer Anordnungen zu erbliken. In der Absicht nun, diesen wichtigen Gegenstand zur
gleichmaͤßigen Reife zubringen, und insbesondere das amtliche Inslebentreten
der von Uns angeordneten Gewerbeschulen mit genauer Beachtung der
budgetmaͤßigen Mittel und mit moͤglichster Erleichterung der
betreffenden Stadtgemeinden und der Kreisfonds zu bewirken, verfuͤgen Wir was
folgt: I. Die polytechnischen sowohl, als die Gewerbsschulen sind nicht bestimmt,
Kunstschulen zu seyn, oder in das Gebiet der eigentlichen kuͤnstlerischen
Ausbildung einzugreifen; ihre Aufgabe ist vielmehr, die Kunst in die Gewerbe zu
uͤbertragen, und den Gewerbstrieb selbst auf jene Stufe zu bringen, welche
den Fortschritten der Technik und der nothwendigen Concurrenz mit der Industrie des
Auslandes entspricht. II. Der Grund einer tuͤchtigen technischen Ausbildung
soll bereits in den Elementarschulen dadurch gelegt werden, daß a) die Zeichnungslehre und die Ausbildung der
Schullehramts-Candidaten fuͤr diesen Zweig auf die
Anfangsgruͤnde des Linear- und Ornamentenzeichnens
zuruͤkgefuͤhrt, und daß b) der Unterricht
in den sogenannten nuͤzlichen Gegenstaͤnden nach den einstigen
Beduͤrfnissen gebildeter Landwirthe und Gewerbsleute bemessen und als
Vorbereitung zu den kuͤnftigen Lehrvortraͤgen bei den
landwirthschaftlichen und Gewerbsschulen behandelt werde. III. Die erste Stufe und
zugleich die Hauptgrundlage des technischen Unterrichtes bilden die Gewerbsschulen. Der Unterricht
in diesen Schulen beginnt mit der gesteigerten Rechenkunst, mit der einfachen
geometrischen Zeichnung und der Cirkellehre, mit einfachen Ornamentenumrissen, mit
den Anfangsgruͤnden der Naturgeschichte, und endet mit der architektonischen
Zeichnung, mit dem fertigen freien Handzeichnen, mit der Uebung in dem
Geschaͤftsstyle und in der Buchhaltung, und nach Maßgabe des von einem
Schuͤler ergriffenen Berufes auch mit den noͤthigen Kenntnissen in der
Chemie. Unser Staatsministerium des Innern wird diese Gegenstaͤnde sowohl,
als die entsprechenden Uebungen in der Sprache, Geographie und Geschichte auf die
drei Jahreskurse der Gewerbsschulen in der Art vertheilen, und die Fleiß- und
Fortgangszeugnisse in der Art regeln, daß die Schuͤler, und namentlich die
den Gewerbsunterricht genießenden Lehrlinge von jeder einzelnen Gewerbsschule in
alle uͤbrigen des Kreises ohne irgend einen Nachtheil uͤberzutreten
vermoͤgen. Die Mittel zur Begruͤndung der Gewerbsschulen werden
entnommen: a) aus den Fonden der allenthalben in
Gewerbsschulen oder mindestens in einzelne Kurse der lezteren umzuwandelnden
hoͤheren Buͤrgerschulen; b) aus den etwa
dargebotenen und in jeder Weise zu ermunternden freiwilligen Beitraͤgen von
Privaten; c) aus dem maͤßigen Schulgelde der
zahlungsfaͤhigen Schuͤler; d) aus den etwa
disponibeln Mitteln der Unterrichtsstiftungen; e) aus
etwanigen Beitraͤgen der Gemeinden, und f) aus
den nach Anhoͤrung der Landraͤthe etwa bewilligten
Kreisfondszuschuͤssen. V. Es ist Unser Wille, die Gemeinden in
Begruͤndung von Gewerbsschulen auf jede moͤgliche Weise erleichtert zu
sehen. Zu dem Ende gestatten Wir nicht nur unter analoger Anwendung des hinsichtlich
der lateinischen Schulen aufgestellten Grundsazes, daß minder bemittelte
Staͤdte sich auf Errichtung unvollstaͤndiger, d. i. nur den untersten
oder die zwei ersten Kurse umfassenden Gewerbsschulen beschraͤnken, sondern
Wir wollen auch uͤberhaupt die Lehrkraͤfte der Volksschulen und der
hoͤheren Lehranstalten, so weit es nur immer unbeschadet des Hauptzwekes
geschehen kann, fuͤr den gewerblichen Unterricht verwendet wissen, und lassen
insbesondere auch den nicht als Lehrlinge eingeschriebenen, einer hoͤheren
technischen Ausbildung sich widmenden Juͤnglingen unbenommen, auf den Grund
der vollstaͤndig absolvirten lateinischen Schule, und mit Unterwerfung unter
die Rectoratsgeseze und Disciplin, den Gymnasialunterricht in den sogenannten
Realgegenstaͤnden gemeinsam mit den Gymnasialschuͤlern zu
hoͤren, wodurch jede Nothwendigkeit eines gesteigerten Realunterrichtes an
den hiezu nicht bemittelten Gewerbsschulen von selbst hinwegfaͤllt, und
fuͤr die Lehrlinge neben den Lehrvortraͤgen der Gewerbsschulen der
Besuch der Feiertagsschule und insbesondere der moͤglichst zu
beguͤnstigenden Handwerks-Feiertagsschule genuͤgt. VI. In jedem
Kreise soll jedenfalls, und zwar unverzuͤglich Eine vollstaͤndige
Gewerbsschule unter dem Namen „Kreis-Gewerbsschule“
errichtet werden. Diese Schule erhaͤlt ihren Siz fuͤr den Rezatkreis
in Nuͤrnberg, fuͤr die uͤbrigen Kreise in der Kreishauptstadt.
Ihnen fließen vorzugsweise die neben den in dem Art. IV unter a, b, c, d und e erwaͤhnten Fonden auch
angemessene Beitraͤge aus der fuͤr Landwirthschaft und Industrie, dann
insbesondere fuͤr Gewerbsschulen bestimmten und 5000 fl. betragenden Position
jedes einzelnen Kreisbudgets zu. Die Gewerbsschule zu Muͤnchen bildet sich
insbesondere aus der von dem dortigen Magistrate laͤngst begruͤndeten
Handwerksschule, und tritt demnach auch zu dem Magistrate der Haupt- und
Residenzstadt Muͤnchen in das angemessene Verhaͤltniß. VII. Um neben
dem gewerblichen auch den landwirtschaftlichen Unterricht angemessen zu
foͤrdern, und auch dem so wichtigen akerbauenden Stande einen Beweis Unserer
vaͤterlichen Fuͤrsorge zu geben, wollen Wir nicht nur jede
unvollstaͤndige und vollstaͤndige Gewerbsschule Unseres Reiches auch
jungen Landwirthen hinsichtlich der ihrem Berufe verwandten
Unterrichtsgegenstaͤnde geoͤffnet, sondern auch an dem Size jeder
Kreis-Gewerbsschule einen eigenen Landwirthschaftslehrer aus dem fuͤr
Landeskultur bestimmten Kreisfonde aufgestellt, und durch ihn alle jene Theile der
Bewirthschaftungslehre theoretisch und praktisch vorgetragen wissen, welche nicht,
wie Chemie, Naturlehre, Productenlehre, Sprachlehre, Zeichnen, Geschichte u.s.w. den
gewerbetreibenden und akerbauenden Staͤnden gemeinsam, und somit in dem Plane
der Kreis-Gewerbsschule bereits einbegriffen sind. VIII. Wir legen einen
besonderen Werth darauf, die technischen Schulen ihrem wahren Standpunkte erhalten,
und nicht bloße Theoretiker, sondern auch praktische, ihrem kuͤnftigen Berufe
wahrhaft gewachsene Landwirthe und Gewerbsleute aus selben hervorgehen zu sehen.
Darum soll nicht nur der einzelne Schuͤler der seinem speziellen Berufe
fremden Lehrgegenstaͤnde auf Verlangen enthoben, sondern es sollen auch die
Gewerbsstaͤtten einzelner ausgezeichneter Meister und der Wirthschaftsbetrieb
einiger in der Naͤhe des Schulortes beguͤterter gebildeter Landwirthe
den Schulen zugaͤnglich gemacht werden, damit diese dort unter Anleitung
ihrer Lehrer die angewandte Seite der Lehrvortraͤge erkennen, und mit der
Nuzanwendung des Gehoͤrten sich vollkommen vertraut machen koͤnnen.
Insbesondere ist auch die Benuzung der an dem Size der Schule etwa befindlichen
Modellensammlungen und Musterwirthschaften des landwirtschaftlichen oder
polytechnischen Vereines zu erwirken. IX. Den eine vollstaͤndige oder
unvollstaͤndige Gewerbsschule aus ihren Mitteln begruͤndenden
Gemeinden wird das durch ihre Magistrate auszuuͤbende
Praͤsentationsrecht zu erledigten Lehrstellen gegen genaue Beobachtung der
von Uns festgesezten oder etwa noch festzusezenden Qualifikationsbestimmungen
eingeraͤumt. Gleiches Recht gestehen Wir den mit einer
Kreis-Gewerbsschule versehenen Gemeinden fuͤr den Fall zu, wo die
Gesammtdotation mit alleiniger Ausnahme des bewilligten Kreisfonds-Zuschusses
aus Stiftungs- und sonstigen Mitteln dieser Gemeinden geschoͤpft ist.
Den Scholarchaten der mit vollstaͤndigen oder unvollstaͤndigen
Gewerbsschulen versehenen Staͤdte werden fuͤr Gegenstaͤnde
dieser Schulen zwei Gewerbskundige von dem Magistrate gewaͤhlte
Gemeindemitglieder beigegeben. Besteht in einem Kreise ein Bezirksausschuß des
polytechnischen Vereins, so sendet selber ein, und falls der Verein durch Beitrage
oder besondere Mitwirkung sich auszeichnet, zwei seiner Mitglieder in das
Orts-Scholarchat. Gleiche Auszeichnung unter gleichen Voraussezungen werde
den landwirtschaftlichen Kreis-Committeen bezuͤglich auf den
landwirtschaftlichen Unterricht zu Theil. Uebrigens gestatten Wir dem Ministerium,
einzelne durch namhafte Stiftungen, durch dargebotene Benuzung wichtiger Sammlungen,
oder in sonst einer Weise um die landwirtschaftlichen und gewerblichen Schulen ganz
vorzuͤglich verdiente Privaten Uns zur Aufnahme im Scholarchat fuͤr
Gewerbe und landwirtschaftliche Gegenstaͤnde in Antrag zu bringen. X. Der
hoͤhere Gewerbsunterricht (Unterricht der bayerischen polytechnischen
Schulen) beginnt mit der hoͤheren Zeichnungskunde (architectonische,
geometrische und perspectivische Zeichnung), mit der Mathematik, der descriptiven
Geometrie, der Experimental-Physik und den Anfangsgruͤnden der
Civilbaukunde. Er schließt mit dem eigentlichen Maschinen- und
Architecturzeichnen, mit der Mathematik und Maschinenlehre, mit der technischen
Chemie und nach Maßgabe des Berufes der Schuͤler mit Bossiren und Modelliren,
dann mit den wichtigsten Kenntnissen aus der Straßen-, Wasser- und
Bruͤkenbaukunde. Unser Staatsministerium des Innern wird auch bei diesen
Schulen die Eintheilung der Lehrgegenstaͤnde in die dreijaͤhrigen
Kurse nach den unter Ziffer III festgesezten Standpunkten bewirken. XI. Aus dem
durch das Finanzgesez hiefuͤr bestimmten Fonds werden auch fortan
unterstuͤzt: die polytechnischen Schulen zu Muͤnchen, Nuͤrnberg
und Augsburg. Diese theilen sich in den budgetmaͤßigen
Aerarial-Beitrag von 27,000 fl. nach dem von Uns unterm Heutigen
bestaͤtigten Maßstabe. Unser Wille ist es, daß neben den gleichheitlich zu
betreibenden allgemeinen Gegenstaͤnden jede dieser Schulen jene
Industriezweige vorzugsweise behandle, welche der betreffenden Stadt und deren
Umgegend zunaͤchst eigentuͤmlich sind, wonach denn Muͤnchen,
vermoͤge der vielen in der Haupt- und Residenzstadt vorhandenen
Huͤlfsmittel, den Baugewerken und den in das Artistische einschlagenden
Gegenstaͤnden, Nuͤrnberg den Guß- und Metallgewerken, nebst
vielen dort einheimischen Industrie-Arten, – Augsburg endlich der
Woll- und Baumwollen-Fabrikation, der Kunstweberei und der
Faͤrberei nicht nur in der Gewerbs-, sondern auch, so ferne es die
hoͤheren Sphaͤren beruͤhrt, in der polytechnischen Schule eine
vorzugsweise Aufmerksamkeit zuzuwenden hat. XII. Fuͤr die Bildung technischer
Beamten und sogenannter technischer Ingenieurs besteht auch fortan in Unserem Staate
keine besondere geschlossene Anstatt. Dagegen haben Wir bereits durch
Verfuͤgung vom 17. Januar d. J. an Unserer Hochschule zu Muͤnchen eine
eigene Lehrstelle fuͤr allgemeine Laͤnder- und
Voͤlkerkunde errichtet. Ferner haben Wir unterm Heutigen Unserem
Staatsministerium des Innern aufgetragen, die Lehrvortrage an der kameralistischen
Fakultaͤt Unserer Ludwigs-Maximilians-Universitaͤt
dadurch zu vervollstaͤndigen, daß unbeschadet Unserer einstigen
Beschluͤsse uͤber die allenfallsige Wiedereinfuͤhrung oder
Nichtwiedereinfuͤhrung von Forstschulen, von den Professoren der
aufgeloͤsten Forstschule zu Aschaffenburg mit Beibehaltung des aus den Fonden
jener Schule fließenden Gehaltes fuͤr das specielle Lehrfach der
Forstwissenschaft nach Muͤnchen versezt, und einem der hoͤheren Baubeamten neben
seinen Berufsgeschaͤften, und gegen angemessene Gratifikation aus dem Fonds
der polytechnischen Centralschule, das Lehrfach der hoͤheren Mechanik
uͤbertragen werde, und indem Wir den mit einem guͤnstigen Absolutorium
einer Kreisschule versehenen nach Art. V uͤber den vollendeten Unterricht der
lateinischen Schule und uͤber die Erlernung der sogenannten
Realgegenstaͤnde an einem Gymnasium sich ausweisenden Gewerbs- und
Landwirthschaftsschuͤlern, dann den Bau-Eleven Unserer Akademie der
bildenden Kuͤnste den Besuch der ihrem kuͤnftigen Berufe
entsprechenden Universitaͤtsvorlesungen einraͤumen, indem Wir ferner
Unseren Staatsminister des Innern beauftragen, die Lehrkraͤfte sowohl der
oben erwaͤhnten kameralistischen Fakultaͤt als der uͤbrigen
hiezu geeigneten Lehrstuͤhle, namentlich der Chemie, der Mathematik, der
Physik u.s.w. zu einem kraͤftigen Ganzen zu verbinden, und mit den
Modellensammlungen und sonstigen Attributen des landwirthschaftlichen und
polytechnischen Vereines, dann der landwirthschaftlichen Schule zu Schleißheim in
angemessene Verbindung zu bringen, bieten Wir nicht nur den Landwirthen und
Gewerbsschulen Unseres Reiches eine Pflanzschule tuͤchtiger, theoretisch
sowohl als praktisch gebildeter Lehrer, den zu ausgedehnterem Guts- und
Fabriks-Betriebe sich vorbereitenden Juͤnglingen Gelegenheit zu
vollstaͤndiger Ausbildung in ihrem kuͤnftigen Berufe, sondern auch den
einstigen technischen Beamten und den bisher in Bayern nicht vorhanden gewesenen
Privat-Ingenieuren, die Moͤglichkeit dar, all dasjenige ohne
Belaͤstigung der oͤffentlichen Fonds in Unserer Haupt- und
Residenzstadt zu erlernen, was in verschiedenen auswaͤrtigen Staaten mit sehr
namhaften Kosten durch geschlossene Institute bezwekt wird. XIII. Wir beauftragen
Unseren Staatsminister des Innern, gegenwaͤrtige Verfuͤgung zum
baldigen Vollzuge zu bringen, und vertrauen zu dem Eifer und den Einsichten sowohl
Unserer General-Kommissaͤre und Regierungs-Praͤsidenten,
als auch der verschiedenen Gemeinden Unseres Koͤnigreiches; dieselben werden
namentlich durch eifrige Vollstrekung der erhaltenen Auftraͤge, so wie durch
kluge Benuzung aller vorhandenen Lehrkraͤfte, das baldige Zustandekommen
jener Institute bewirken, deren Nothwendigkeit Staatsregierung und Staͤnde zu
wiederholten Malen dringend ausgesprochen haben, und durch deren Wirksamkeit das
Aufbluͤhen der vaterlaͤndischen Landwirthschaft und Industrie
wesentlich bedingt wird. Muͤnchen, den 16. Febr. 1833. Ludwig. – Fuͤrst von Oettingen-Wallerstein. – Auf koͤniglich
allerhoͤchsten Befehl: der Generalsekretaͤr: Fr. v. Kobell.
Georgs des III Statue.
Im Laufe des vergangenen Sommers wurde auf dem hoͤchsten Punkte von Snowhill
die colossale Reiter-Statue Georgs des III aufgestellt, die man nun auf 3 1/2
engl. Meilen weit sehen kann. Sie steht auf einer Masse von Steinen, die zusammen
einen Felsen vorstellen sollen, und ist mit dem Piedestal 50 Fuß hoch. Wie man
voraussagte, macht jedoch diese Statue nicht den Eindruk, den man ihrer
Groͤße nach von derselben vermuthen sollte. Man bemerkt naͤmlich erst,
wenn man sich ihr auf ein Paar Hundert Fuß genaͤhert hat, ihre colossale
Groͤße, obschon sie nicht weniger als 26 Fuß hoch ist, und obschon deren
Zeigefinger allein so dik seyn soll, daß man ihn kaum umspannen kann. Man schreibt
den geringen Effect, den dieses riesenhafte Kunstwerk macht, hauptsaͤchlich
der Thorheit zu, daß man dasselbe mit ziemlich hohen Baͤumen umgab, obschon
uͤbrigens auch der Aufstellpunkt selbst, nach dem Urtheile
Sachverstaͤndiger, schlecht gewaͤhlt seyn soll. (Mechanics' Magazine, N. 487.)
Fox's Methode Dampfkessel zu speisen.
Man hat bekanntlich schon fruͤher versucht, die Dampfkessel durch einen
Cylinder oder einen kegelfoͤrmigen Pfropf zu speisen, welcher sich wie der
Schluͤssel eines Hahnes in einem gehoͤrigen Gehaͤuse bewegt,
und an welchem sich an einer bestimmten Stelle eine Aushoͤhlung befindet, die
bei den Umdrehungen aus einem oberhalb angebrachten Behaͤlter mit Wasser
gefuͤllt wird, und die dieses Wasser dann in den Kessel abgibt. Dieser
Speisungs-Methode naͤhert sich nun auch jene, auf welche Hr. Jesse Fox zu Lowell im Staate Massachusetts am 14. Maͤrz
1832 ein Patent erhielt, und welche auch dem Repertory of
Patent-Inventions, Januar 1833, S. 26 neu und sinnreich ausgedacht zu seyn
scheint. Nach dieser Erfindung besteht naͤmlich das kreisende Stuͤk,
in welchem sich die zur Aufnahme und Abgabe des Wassers dienenden
Aushoͤhlungen befinden, aus einem eisernen Cylinder von 4 1/2 Zoll im
Durchmesser und 1 1/2 Zoll Dike. Dieser Cylinder dreht sich an einer
gehoͤrigen Welle, und ist fuͤr mehr als die Haͤlfte seines
Umfanges von einem Gehaͤuse umgeben, welches mit einem Randstuͤke,
wodurch es an dem Kessel befestigt wird, versehen ist. In dem Kessel ist ein Loch
angebracht, welches zur Aufnahme des hervorragenden Theiles des kreisenden
Speisungs-Rades dient. Dieses Rad ist an den gegenuͤberliegenden
Seiten so durchbrochen, daß ungefaͤhr die Haͤlfte feiner Substanz
weggenommen ist. Sezen wir nun, das Rad sey in vier Quadranten getheilt, so besteht
der weggenommene Theil aus zwei gegenuͤberstehenden Quadranten, wobei jedoch
nach Außen ein Reifen von 1/4 Zoll Dike und nach Innen gegen den Mittelpunkt zu eben
so viel fuͤr die Buͤchse belassen ist. Diese Aushoͤhlungen
werden, so wie sich das Rad umdreht, abwechselnd dem Druke des Wassers des
Behaͤlters, aus welchem sie gefuͤllt werden, und dem Druke des Inneren
des Kessels, in welches sich das Wasser entleert, ausgesezt, indem der Dampf auf
beide Seiten des Rades gleichmaͤßig einwirkt. Die Oeffnung in dem Kessel
befindet sich an der fuͤr die Wasserhoͤhe oder Wasserlinie bestimmten
Stelle, damit das Rad, wenn der Kessel bereits hinreichend gefuͤllt ist,
wieder eben so viel Wasser aus demselben entferne, als es ihm zufuͤhrte.
– Der Haupt-Einwurf, den man diesen Speisungs-Raͤdern
machen kann, besteht darin, daß sie sich allmaͤhlich abnuͤzen, und daß
sie daher, wie genau sie anfangs auch arbeiten moͤgen, mehr oder weniger
schnell an dieser Genauigkeit verlieren. Wenn sich diesem Einwurfe begegnen ließe,
so waͤre dieses Princip allerdings eines der besten.
John Poole's
Ruderraͤder.
In der Kunst-Ausstellung, die zu London, Adelaide-Street,
eroͤffnet ist, befindet sich gegenwaͤrtig ein Modell von
Ruderraͤdern, welche nach dem Principe der
Windmuͤhl-Fluͤgel erbaut und an beiden Seiten eines Bothes
angebracht sind. Dem Erfinder dieser Ruderraͤder bemerkt nun Hr. John Poole, Commander in der koͤnigl. Marine (nicht der
Schmid Poole, dessen Ruderraͤder wir im polyt.
Journ., Bd. XXXIV, S. 90 beschrieben), im
Mechanics' Magazine, N. 486, S. 141, daß er bereits
vor 2 Jahren der Philosophical Society of the Mauritius
ein Modell von Ruderraͤdern vorlegte, die nach einem aͤhnlichen
Principe erbaut, aber nicht an den Seiten, sondern an dem Vorder- und
Hintertheile des Schiffes angebracht und ganz untergetaucht waren. Hr. Poole schreibt seinen Ruderraͤdern, welche durch
eine Welle, die mit der innerhalb des Schiffes befindlichen Triebkraft in Verbindung
stand, bewegt wurden, folgende Vorzuͤge zu: 1) kommt es bei denselben wenig
darauf an, wie weit sich das Schiff innerhalb oder außerhalb des Wassers befindet;
2) sind die Ruderraͤder, da sich wenigstens eines immer unter dem Wasser
befindet, bestaͤndig in Thaͤtigkeit, waͤhrend
gegenwaͤrtig beim Rollen des Schiffes das eine Rad oft deßwegen nicht
arbeitet, weil es zu sehr untergetaucht ist, und das andere deßhalb still steht,
weil es sich außerhalb des Wassers befindet, so daß das Schiff nothwendig an
Schnelligkeit verlieren muß; 3) endlich sind diese Ruderraͤder, wenn sie an
Dampf-Kriegsschiffen angebracht werden, wenigen oder gar keinen
Beschaͤdigungen ausgesezt. – Wie Schiffe dieser Art gesteuert werden
koͤnnen, wie das Lekwerden verhindert werden kann, und wie man die Ruder
ersezen kann, im Falle sie Schaden leiden, Alles dieses betrachtet Hr. Poole als Kleinigkeiten, wenn sein Princip als gut
befunden wird.
Wood's Methode gußeiserne Walzen zu verfertigen.
Ein Hr. James Wood zu Philadelphia in den Vereinigten
Staaten ließ sich am 20. Julius 1831 ein Patent auf eine neue Methode gußeiserne
Walzen fuͤr Strekwerke etc. zu verfertigen geben, die kuͤrzlich in
Folgendem besteht. Er bereitet sich eine Welle aus Guß- oder
Schmied-Eisen oder Stahl, und gießt um diese Welle dann so viel Gußeisen, daß
er eine Walze von gewuͤnschter Groͤße erhaͤlt. Dieses Gießen
verrichtet er in einer oder in mehreren Operationen. Die Oberflaͤche der Walze
vollendet er in einem Model, welcher glatt ausgedreht ist, oder an welchem sich jene
Vorspruͤnge oder Vertiefungen befinden, die man der Walze geben will. Die auf
diese Weise gegossenen Walzen werden dann nach der gewoͤhnlichen Methode
abgerieben, die Anwellen oder Zapfen kann man abdrehen. Worin besteht nun eigentlich
das Neue dieser Methode? (Repertory of
Patent-Inventions. November 1832, S. 277.)
Ueber die Wirkung des Lichtes bei der Faͤllung des
salzsauren Platin-Oxyds mit Kalkwasser.
Wenn eine Aufloͤsung von Platin in Koͤnigswasser, deren
Saͤureuͤberschuß durch Zusaz von Kalk neutralisirt und welche durch
Filtriren ganz klar erhalten wurde, im Dunkeln mit Kalkwasser vermischt wird, so
entsteht lange Zeit kein bemerkenswerther Niederschlag; nach sehr langem Stehen
bildet sich jedoch ein schwacher flokiger Saz, worauf die Wirkung des Kalkwassers
gaͤnzlich aufhoͤrt. Sezt man aber entweder das frisch bereitete oder
das durch Absezen des Niederschlages klar gewordene Gemisch dem Sonnenscheine aus,
so wird es augenbliklich milchig, und es bildet sich eine reichliche Menge eines
weißen Niederschlages (oder ein blaßgelber, wenn die
Platina-Aufloͤsung in Ueberschuß ist), der sich schnell absezt und
leicht gesammelt werden kann. Dasselbe findet langsamer bei schwachem Tageslichte
Statt.
Diese merkwuͤrdige Wirkung beschraͤnkt sich auf das violette Ende des
Farbenbildes. Ich tauchte Roͤhren, welche mit den gemischten
Fluͤssigkeiten gefuͤllt waren, in die schwefelsaure Tinctur der rothen
Rosenblaͤtter, und sezte sie ganze Tage lang einem starken Sonnenschein aus;
nachdem sich der schon erwaͤhnte zuerst entstehende schwache Niederschlag
gebildet hat, welcher in der ersten Stunde aufhoͤrt, ist der Ruͤkstand
ganz unempfindlich gegen rothes Licht; in dem Augenblike aber, wo man das Gemisch
aus der rothen Fluͤssigkeit nimmt und in den freien Sonnenschein
haͤlt, findet die gewoͤhnliche Faͤllung so reichlich Statt, als
wenn die Fluͤssigkeit die ganze Zeit uͤber in gaͤnzlicher
Dunkelheit gehalten worden waͤre.
Der Niederschlag selbst ist eine Verbindung von Platinoxyd mit Kalk, worin ersteres
die Rolle einer Saͤure zu spielen scheint. Salzsaͤure loͤst ihn
auf und zwar ohne alle Zersezung, selbst wenn man von ihm eine zu geringe Menge
anwendet, als daß sie das Ganze aufnehmen koͤnnte. Salpetersaͤure
loͤst ihn ebenfalls auf (wenn er frisch gebildet und feucht ist,
gaͤnzlich, wenn er troken war, etwas Platinoxyd zuruͤklassend). Die
salpetersaure Aufloͤsung wird durch salpetersaures Silber gefaͤllt und
der dunkel orangefarbige Niederschlag ist platinsaures
Silber, und kann leicht vom Chlorsilber nicht nur durch seine Farbe,
sondern auch durch seine Unaufloͤslichkeit in den fluͤssigen
unterschwefeligsauren Salzen unterschieden werden. (The
London and Edinburgh philosophical Magazine and Journal of Science. Julius
1832, S. 58.)
Analyse der Datteln.
Hr. Bonastre gibt im Journal de
Pharmacie, December 1833, S. 724, eine analytische Untersuchung der
Fruͤchte des Dattelbaumes, aus welcher hervorgeht, daß die Datteln aus
Pflanzenschleim, Gummi, Eiweißstoff, unkrystallisirbarem und krystallisirbarem, dem
Rohzuker aͤhnlichen Zuker, und endlich aus Parenchym bestehen.
Ueber die Benuzung des Ruͤkstandes, den man bei der
Fabrikation von Obstmost oder Cider erhaͤlt.
Hr. Regnault theilt im Journal des
Connaissances usuelles, December 1832, S. 301 folgende
Benuzungs-Methoden mit, nach welchen sich der Ruͤkstand, den man bei
der Fabrikation des Obstmostes erhaͤlt, verwenden laͤßt, und von denen
vielleicht die eine oder die andere auch fuͤr einige unserer Leser von Nuzen
seyn koͤnnte. Wir glauben dieß um so mehr, als wir auch in einigen Gegenden
Deutschlands diesen Ruͤkstand eben so unbenuzt zu Grunde gehen sahen, wie
dieß in einigen Districten Frankreichs geschieht. – Dieser Ruͤkstand
oder das ausgepreßte Mark gibt naͤmlich einen sehr guten Duͤnger,
dessen Guͤte sich noch offenbarer zeigt, wenn man denselben vorher 12 bis 18
Monate lang faulen ließ. Man kann zwischen das Mark auch abwechselnd sehr
duͤnne Schichten Aezkalk bringen, wodurch man nach drei Monaten einen ganz
vorzuͤglichen Duͤnger erhaͤlt. – Wenn man das Mark
troknet, kann man daraus auch eine Art von Lohkuchen bereiten, die eine sehr gute
Asche geben. – Als Nahrungsmittel fuͤr das Vieh laͤßt es sich
gleichfalls sehr zwekmaͤßig verwenden; fuͤr Hornvieh vermengt man es
mit Haͤksel oder Haferspreue und befeuchtet es dann mit Wasser 5 die Schweine
sind sehr gierig darnach, wenn man es mit Erdaͤpfeln vermengt. Vermischt man
das Mark mit etwas Wasser und sezt man ihm dann Hefen zu, so kann man auch noch sehr
guten Essig daraus gewinnen. In einigen Gegenden Frankreichs, besonders in der
Normandie, brennt man selbst Branntwein daraus, der aber, weil man bei der
Destillation nicht sorgfaͤltig genug verfaͤhrt, meistens einen etwas
brennzeligen Geruch und Geschmak hat. – Auch die Kerne der Aepfel lassen sich
vortheilhaft anwenden; man sammelt sie, indem man das Mark mit Wasser
anruͤhrt, wo dann die Kerne zu Boden fallen, waͤhrend man das Mark
wieder mit hoͤlzernen Kellen auffaͤngt. Diese Kerne troknet man dann
schnell an der Luft oder auf einem Speicher, und wenn sie getroknet sind, bringt man
sie auf die Muͤhle, um sie hierauf auszupressen. Sie geben ein sehr gutes,
auch zum Kuͤchengebrauche sehr taugliches Oehl, welches dem
Haselnuß-Oehle etwas aͤhnlich und viel angenehmer ist, als das
Weinkern-Oehl. Die Oehlkuchen, welche als Ruͤkstand bleiben, lassen
sich gleichfalls als Viehfutter oder Duͤngmittel benuzen.
Erdaͤpfel-Mehl, ein fuͤr England neuer
Artikel.
Die neuesten englischen Blaͤtter, und darunter auch das Mechanics' Magazine, N. 489, enthalten Aufsaͤze uͤber ein
neues Fabrikat, welches in den lezten Zeiten aus dem noͤrdlichen Schottland
nach London zu Markt gebracht wurde, und dieses neue Fabrikat ist, – wer
moͤchte dieß bei uns in Deutschland glauben, – das laͤngst
bekannte Erdaͤpfel-Mehl! Waͤhrend
man in allen Laͤndern Deutschlands und in Frankreich das
Erdaͤpfel-Mehl seit vielen Jahren kennt, betrachtet man dasselbe in
England, wo doch kein Mittagsmahl ohne Erdaͤpfel Statt findet, als etwas ganz
Neues! Hr. J. Whately Esq. zu Cork in Irland soll der
erste gewesen seyn, der in Großbritannien Erdaͤpfel-Mehl bereitete;
gegenwaͤrtig wird aber in ganz Irland, in diesem Kartoffellande, kein solches
fabricirt, obschon man ein Gemenge aus 2 Theilen Erdaͤpfel-Mehl und 1
Theil Weizen-Mehl jezt in England fuͤr die beste Mischung fuͤr
Pasteten und andere derlei Gerichte haͤlt. – Der Sak
Erdaͤpfel-Mehl kostet gegenwaͤrtig in England 48 bis 50 Sh. (28
fl. 48 kr.–30 fl.)
Einfuhr von neuseelaͤndischem Flachse in
England.
Die Einfuhr des neuseelaͤndischen Flachses (der bekanntlich von Phormium tenax gewonnen wird) hat in den lezten Jahren
in England so rasch zugenommen, daß man große Unternehmungen darin erwarten darf,
und daß man selbst in England auf die Anpflanzung dieses nuͤzlichen
Gewaͤchses um so mehr Ruͤksicht zu nehmen geneigt ist, als es sich
fand, daß es auch die kalten Winter in der Grafschaft Inverneß sehr gut
uͤbersteht. Im Jahre 1828 betrug die Einfuhr des neuseelaͤndischen
Flachses nur 60 Tonnen, im Jahre 1830 schon 841, und im Jahre 1831 nicht weniger als
1062 Tonnen. Die Tonne gilt gegenwaͤrtig je nach dessen Guͤte 15 bis
25 Pfd. Sterl. (180–300 fl.). Die Taue, die man daraus verfertigt, sind bei
der Marine sehr geschaͤzt. (Mechanics' Magazine,
N. 489.)
Meisterstuͤk eines Seidenwebers zu Norwich.
Ein Hr. Blakely zu Norwich hat kuͤrzlich einen
Mantel verfertigt, den er Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin anbieten will,
und der dem Norwich Anglian zu Folge wirklich Alles an
Pracht und Schoͤnheit uͤbertreffen soll, was bisher in diesem
Industriezweige geleistet wurde. Der Zeug zu diesem kostbaren Mantel besteht aus
einer neuen Art von Seidenzeug mit Shawl-Borduͤren. Die Kette und der
Eintrag haben verschiedene Farben; d.h. der Grund ist taubenfarb mit Querstreifen
einer Seide, deren
Farbe zwischen braun und Hochroth steht, und aus diesem Grunde befinden sich die
schoͤnsten damascirten Baum-Muster. Die Theile sind so eingerichtet,
daß die schmalen Streifen diagonal laufen, waͤhrend die Muster in
entgegengesezter Richtung etwas schief gehen. Um den Kragen und den Rand des Mantels
laufen drei herrliche und aufs Reichste ausgestattete Borduͤren, von denen
die aͤußerste, die breiteste, 18 Zoll breit ist. Das Futter des Mantels
besteht aus einem ausgezeichnet gewesenen Seidenzeuge vom reinsten Weiß; die
Schnuͤre und Quasten sind gleichfalls aus schneeweißer Seide aufs
Kuͤnstlichste und Zierlichste gearbeitet. Der Werth dieses
Meisterstuͤks wird nicht genannt. (Galignani's
Messenger, N. 5557.)
Patentirte Mißhandlung der Seide beim Faͤrben.
Ein Hr. Robert James Hendric, Seidenfaͤrber zu
Shoreditch in der Grafschaft Middlesex, ließ sich bekanntlich am 3. Mai 1832 ein
Patent auf eine oͤkonomische und verbesserte Methode Seide zu faͤrben
geben, in der wir jedoch nach der Notiz, die das Repertory of
Patent-Inventions, December 1833, S. 341 daruͤber mittheilt,
keine Verbesserung, sondern nur eine Mißhandlung dieses kostbaren Productes erbliken
koͤnnen. Die sogenannte Verbesserung bezieht sich naͤmlich auf die
Ersparung der Handarbeit, die die Seide nach dem Ausfaͤrben erleiden muß,
besonders wenn dieselbe mit dem sogenannten Imperial- oder Blauschwarz
gefaͤrbt wurde. Ihr zu Folge soll man die Seide, nachdem sie
ausgefaͤrbt worden, und wenn sie nach der gewoͤhnlichen Methode
ausgewaschen werden sollte, beilaͤufig zu 6 und 6 Pfd. in Sake aus Canevaß
bringen, und diese Saͤte je zu 25, in den Trog einer Muͤhle, die
weiland schon dem wakeren Don Quixote eben so viele Bewunderung, als dem weisen
Sancho Schreken einjagte, d.h. in den Trog oder in die Kufe einer Walkmuͤhle
schaffen, um sie drei volle Stunden lang unter den Stampfen derselben unbarmherzig
abwalken zu lassen. In einigen Faͤllen empfiehlt der
Patent-Traͤger die Seide sowohl vor als nach dem Faͤrben unter
die Stampfen der Walkmuͤhle zu bringen. Er versichert, daß die Seide bei
dieser Behandlung all das Rauhe verliere, welches ihr bei der bloßen Abarbeitung mit
der Hand doch noch immer bleibt, und daß sie dadurch so weich und mild werde, als
man es nur wuͤnschen kann. Wir koͤnnen uns nicht uͤber diese
außerordentliche Weichheit wundern und freuen, sondern koͤnnen nicht
einsehen, wie man eine solche Weichheit nothwendig auf Kosten der Dauerhaftigkeit zu
bezweken suchen kann. – An der Einrichtung der Walkmuͤhle selbst hat
der Patent-Traͤger nichts veraͤndert und nichts verbessert.
Ueber die Industrie Frankreichs, und besonders uͤber
dessen Uhrenhandel.
Nach Lewis Goldsmith's Werk uͤber die Statistik
Frankreichs (Statistics of France, 8. London 1832)
betrug das Kapital, welches im Jahre 1828 in Frankreich auf Fabriken und Gewerbe
verwendet wurde, die Summe von 1820, 105,409 Franken, und davon kamen:
auf inlaͤndische Materialien
416,000,000 Fr.
auf eingefuͤhrte Materialien
186,000,000 –
auf Arbeitslohn
844,000,000 –
auf allgemeine Ausgaben, wie
Abnuͤzung der Maschinen und
Werkzeuge, der Verbesserungen, des
Brennmateriales, der Interessen etc.,
wovon nach Abzug von dem ganzen Betrage
als Gewinn der Fabrikanten 182,105,409
Franken blieben
192,000,000 –
Der jaͤhrliche Ertrag der verschiedenen Hauptgewerbe
belief sich im Jahre 1828 beilaͤufig auf die runde Summe von 820,000,000
Franken. – Hr. Goldsmith schoͤpfte diese
Angaben, wie er sagt, aus den officiellen Documenten, deren Einsicht ihm seine
Freunde Villéle, Polignac etc. gestatteten; es
bleibt daher, wie das Mechanics' Magazine, N. 489 sagt,
dahin gestellt, ob sie wirklich richtig sind, oder ob der Jesuitismus dieser Herren,
der Kammern und Volk so lange Jahre am Gaͤngelbande fuͤhrte, auch mit
diesen Daten seinen Spuk getrieben habe. – Von dem Verbrauche Frankreichs an
Gold und Silber sagt Hr. Goldsmith in eben diesem Werke,
daß derselbe im Jahre 1818 nur 20 Millionen, im Jahre 1826 hingegen schon 40
Millionen betragen habe. Im ersteren wurden naͤmlich 16,170 Hectogrammen Gold und
381,134 Hectogr. Silber; im lezteren hingegen 41,078 Hectogr. Gold und 696,075
Silber verbraucht. – Die Zahl der Taschen-Uhren, die jaͤhrlich
in Frankreich verfertigt wurden, schlaͤgt er auf 150,000 an, wozu aber noch
200,000 kommen, zu denen die Raͤderwerke in der Schweiz, die Gehaͤuse
hingegen in Frankreich verfertigt werden. Die Zahl der Stok-Uhren mit
bronzenen, vergoldeten, alabasternen oder sonstigen Gehaͤusen berechnet er
jaͤhrlich auf 550,000 Stuͤke.
Vergleichsweise Uebersicht der Staats-Einkuͤnfte
Großbritanniens in den Jahren 1832 und 33.
Galignani's Messenger gibt in N. 5564 eine ausfuͤhrliche Angabe des Netto-Ertrages der
Einkuͤnfte Großbritanniens in den beiden Jahren, die sich mit dem 5. Januar
1832 und demselben Tage des Jahres 1833 endigten, woraus wir unseren Lesern
folgenden Auszug mittheilen zu muͤssen glauben:
Textabbildung Bd. 47, S. 399
Jahr geendet mit dem 5. Jan. 1832;
Jahr geendet mit dem 5. Jan. 1833; Zunahme; Abnahme; Total-Ertrag der
Mauth; Accise; Staͤmpel; Taxen; Post; Verschiedene Einnahmen;
Preß- und andere Gelder mit Einschluß der Ruͤkzahlung von
Vorschuͤssen auf oͤffentliche Arbeiten
Zieht man hiernach die Abnahme von der Zunahme ab, so bleibt
noch eine Zunahme von 546,169 Pfd. Sterl., die aber durchaus nicht
gleichmaͤßig auf das ganze Jahr vertheilt war, indem sich, wenn man das lezte
Vierteljahr des mit dem 5. Januar 1833 abgelaufenen Jahres fuͤr sich allein
betrachtet, fuͤr dieses lezte Vierteljahr nicht nur keine Zunahme, sondern
eine Abnahme von 29,473 Pfd. Sterl. ergibt.
Ueber die Erziehung der gewerbtreibenden Classe in
England.
Das Mechanics' Magazine enthaͤlt von N. 484 an eine Reihe von Aufsaͤzen, zu welchen
des Lordkanzlers Brougham Werk uͤber die Erziehung
der gewerbtreibenden Classen und uͤber die Einrichtung von
National-Schulen Anlaß gab, und die in mannigfacher Hinsicht sehr interessant
sind. Der Streit, der sich uͤber die Ansichten und das System des
Lordkanzlers entspann, wird hier naͤmlich von lauter Gewerbsmaͤnnern,
d. h, von Tischlern, Bildhauern, Schuhmachern u. dgl. auf eine Weise und in einem
Style fortgefuͤhrt, den man selbst in den Fehden der Gelehrten nur zu oft
vermißt, und der selbst jedem Erziehungsrathe zur Ehre gereichen wuͤrde. Den
Hauptgegenstand der Controverse bildet die Frage, ob ein geringer Grad von Wissen
und ein unvollkommener Unterricht besser sey, als vollkommene Unwissenheit, und ob
der Besuch der englischen National-Schulen, so wie sie jezt sind, mehr Nuzen
oder mehr Schaden bringe. Der nuͤchterne und durch Erfahrung belehrte Sinn
der meisten bisher bei dieser Gelegenheit aufgetretenen Gewerbsmaͤnner hat
sich, richtig erkennend, daß die Unterrichts-Methode nicht fuͤr
Genie's und ausgezeichnete Talente, sondern fuͤr die Mehrzahl, d.h.
fuͤr die Mittelmaͤßigkeit, berechnet seyn muͤsse, dahin
ausgesprochen, daß ein Mensch, der etwas weniges Brauchbares und zu weiterer
Belehrung Anregendes wisse, doch besser sey, als einer, der in allen Dingen
unwissend ist. Lesen, Schreiben, Rechnen und eine gute Moral wird Jedermann
nuͤzlich werden und gewiß Niemandem schaden. Wir empfehlen die oben
angefuͤhrten Aufsaͤze allen jenen zur Beherzigung, die etwas
fuͤr die Bildung einer der groͤßten und nuͤzlichsten Classe
unserer Mitbuͤrger thun koͤnnen oder wollen.
Mißhandlung und Todtschlag von Kindern, wie sie in den
englischen Fabriken betrieben werden.
Wenn irgend Jemand den Vorschlag machen wuͤrde, den zehnten Theil der Kinder,
welche jaͤhrlich in England geboren werden, ihren Aeltern abzunehmen und
geradezu abzuschlachten, so wuͤrde dieß als die groͤßte Barbarei
betrachtet werden, und doch waͤre ein solches Verfahren, man darf wohl sagen
ein sehr humanes gegen jenes, nach welchem man die Kinder in mehreren
Manufactur-Districten Englands methodisch martert und langsam toͤdtet!
Man hat Geseze gegen Mißhandlungen der Thiere; es besteht eine Gesellschaft, welche
den gegen diese niedrigeren Schoͤpfungen veruͤbten Barbareien Einhalt
zu thun bestrebt ist; und den schaͤndlichen aller Auswuͤchse des
Eigennuzes, das Martern armer Kinder durch Leute, denen die Erhaltung einer Walze
oder einer Spindel mehr am Herzen liegt, als die Gesundheit und das Leben eines
Kindes, ließ man bis in die neuesten Zeiten nicht nur unbestraft, sondern ganz
unberuͤksichtigt! Jezt erst fing man an darauf aufmerksam zu werden, auf
welche schaͤndliche Weise viele Fabrikanten die Kinder eine Zeit uͤber
zu arbeiten zwingen, die deren Koͤrper nothwendig an ihrer Ausbildung und
Erstarkung hindern muß; jezt erst fraͤgt man auch Aerzte, ob eine solche
Behandlung keinen Schaden bringe, und wie lange man Kinder von gewissen Jahren ohne
Nachtheil zur Arbeit verwenden koͤnne! – Aus den beinahe einstimmigen
Angaben der Aerzte ergab sich, daß selbst erwachsene Leute nicht wohl laͤnger
als taͤglich 10 bis 12 Stunden, mit Ausschluß der Zeit fuͤr
Mittag- und Abendessen, arbeiten koͤnnen, ohne ihrer Gesundheit zu
schaden; daß die Entwikelung der Kinder durch nichts mehr leide, als durch
fruͤhzeitige Austrengungen; daß die Verkruͤppelung der
Menschen-Race in den Fabrikstaͤdten groͤßten Theils diesen
fruͤhzeitigen Anstrengungen zuzuschreiben sey, und daß, wenn man Kinder ja zu
solchen harten Arbeiten verwendet, dieß nur fuͤr sehr kurze Zeit erlaubt seyn
soll. In welchem grellen Widerspruche nun aber das in vielen Fabriken Englands
uͤbliche Treiben mit diesen, von allen Aerzten und Physiologen aufgestellten
Grundsaͤzen steht, wie sehr man die Menschheit daselbst mit Fuͤßen
tritt, wird Jedermann erkennen, wenn wir von den vielen Erklaͤrungen, die bei
der Commission, welche diesem Frevel endlich abhelfen soll, zu Protokoll gegeben
wurden, nur folgende des Hrn. Jakob Turner mittheilen.
Hr. Turner sagt naͤmlich: „Man verwendet
in den Seidenmuͤhlen zu Manchester noch viel juͤngere Kinder, als
in den Baumwoll-Spinnmuͤhlen, und zwingt selbst Kinder von 6
Jahren und daruͤber zu taͤglicher 14stuͤndiger Arbeit! Ich
sah in einer einzigen solchen Fabrik an 300 Kinder beschaͤftigt, welche
saͤmmtlich 9 Jahre alt waren. Man beschraͤnkt sich
uͤbrigens nicht darauf, diese ungluͤklichen Wesen die 14 Stunden
uͤber an die Spinn-Maschinen zu ketten, sondern man ermuntert sie
durch verschiedene andere Mittel zu noch groͤßeren Anstrengungen. So
verspricht man z.B. jenem Knaben, der innerhalb 14 Tagen die meiste Arbeit
liefert, einen Preis, der gewoͤhnlich in einer Erbaͤrmlichkeit
besteht. Ich sah z.B. erst kuͤrzlich einen Knaben, der 14 Tage
uͤber so gearbeitet hatte, daß er sich kaum nach Hause schleppen konnte,
den erbaͤrmlichen Preis von 3 Pfund Spek und 60 Stuͤk Kartoffeln
gewinnen; derselbe Knabe gewann schon fruͤher ein Mal durch
aͤhnliche Anstrengungen einen halben Mezen Mehl und etwas Zuker. Den
Maͤdchen haͤngt man gewoͤhnlich Doken oder Puppen
uͤber der Spinnmaschine auf, die man dann jenem zuerkennt, welches die
meiste Arbeit lieferte. Hat nun eines der Kinder einen solchen
schmaͤhlichen und bluttriefenden Preis erworben, so geht erst das Leiden
fuͤr alle uͤbrigen doppelt verstaͤrkt an; denn nun
verlangen die unmenschlichen Aufseher von allen dieselben außerordentlichen
Leistungen, und koͤnnen sie diesen Anforderungen nicht Genuͤge
leisten, so fehlt es weder an Drohungen noch an koͤrperlichen
Mißhandlungen!“ Dieß ist noch eines der milderen Bilder des
jammervollen Zustandes eines großen Theiles der zukuͤnftigen
Bevoͤlkerung der englischen Fabrikstaͤdte. Eine solche Race muß ganz
verkruͤppeln und aussterben, wenn die Regierung nicht bald Maßregeln trifft,
wodurch dieser schaͤndlichen Behandlung der Kinder abgeholfen wird. (Aus dem
Chronicle in Galignani's
Messenger, N. 5569.)