Titel: Verbesserungen an den Buchdruckerpressen, worauf sich Wilhelm Day, Lithograph zu Gate-Street, Lincoln's Inn Fields, Grafschaft Middlesex, am 22. März 1832 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 47, Jahrgang 1832, Nr. LXXX., S. 432
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LXXX. Verbesserungen an den Buchdruckerpressen, worauf sich Wilhelm Day, Lithograph zu Gate-Street, Lincoln's Inn Fields, Grafschaft Middlesex, am 22. Maͤrz 1832 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. October 1832, S. 341. Mit Abbildungen auf Tab. VI. Day, Verbesserungen an den Buchdruckerpressen. Die Verbesserungen, auf welche sich obiges Patent bezieht, bezweken die Aufhebung jedes außerordentlichen Widerstandes, der sich ergeben moͤchte, wenn man die Kraft der Presse waͤhrend des Actes des Drukes wirken laͤßt, und diesen Zwek sucht der Patent-Traͤger dadurch zu erreichen, daß er vermoͤge einer eigenen Einrichtung des Rahmens oder Gestelles der Presse waͤhrend des Drukes selbst einen geringen Grad von Elasticitaͤt gestattet. Der Patent-Traͤger verfertigt zu diesem Zweke das Gestell oder den Rahmen der Presse aus zwei Theilen, d.h. er verfertigt die oberen Theile der Seitenpfosten sammt dem Kreuzhaupte aus einem, und die unteren Theile der Seitenpfosten sammt dem Bette oder Lager der Presse aus einem zweiten Stuͤke, so daß das Gestell der Maschine durch seine Mitte in horizontaler Richtung in zwei Theile geschieden ist. Diese beiden Theile nun sind, wie man dieß aus Fig. 8 und 9 sieht, durch Stifte oder Bolzen, welche durch Scheiden mit starken Federn gehen, so an einander befestigt, daß auf diese Weise das ganze Gestell der Maschine gebildet wird. Fig. 8 stellt einen Seitenaufriß einer solchen zum Abdruken von lithographischen Arbeiten bestimmten verbesserten Presse vor. Fig. 9 zeigt dieselbe vom Ruͤken her gesehen. aaa ist jener Theil der Pfosten mit dem Kreuzhaupte, der den oberen Theil des Gestelles bildet; bbb hingegen ist der andere Theil des Gestelles, welcher aus den unteren Theilen sammt dem Bette oder Lager besteht. Diese beiden Theile sind nun durch Stifte zusammengefuͤgt, welche durch die Ohren dd, die an dem oberen Theile der Pfosten hervorragen, und durch die Ohren ee, die sich an dem unteren Theile befinden, gehen. Das obere Ende eines jeden dieser Stifte wird von einem angeschraubten Huͤtchen eingeschlossen, und um jeden Stift laͤuft unter den beiden Ohren e eine Spiralfeder g, welche durch die Schraubenmutter h in dieser Stellung erhalten wird. Wenn sich die Presse nicht in Thaͤtigkeit befindet, wie z.B. in Fig. 8, so haͤlt die Kraft der Federn die beiden Theile des Gestelles dicht an einander; so wie man aber die Presse in Thaͤtigkeit sezt, indem man den Stein einlaufen laͤßt, wie man dieß in Fig. 9 sieht, so bewirkt der Widerstand, daß der obere Theil des Gestelles in Folge der Compression der Spiralfedern emporsteigt. Der Patent-Traͤger hat zwar in seiner Abbildung und Beschreibung auf jeder Seite der Presse nur zwei Federn dargestellt; allein er beschraͤnkt sich durchaus auf keine bestimmte Zahl derselben. Auch legt er durchaus keine Wichtigkeit darauf, ob die Federn ober oder unter den Ohren des Gestelles stehen, wenn sich deren Springkraft nur gehoͤrig reguliren laͤßt. Die Art und Weise, auf welche solche lithographische Pressen in Bewegung gesezt werden, hat der Patent-Traͤger nicht weiter beschrieben, da Alles dieß ohnehin bekannt genug ist. Man kann uͤbrigens nicht bloß lithographische Pressen, sondern, wie sich von selbst versteht, auch Pressen zum Letterndruk, Holzschnittdruk und zum Abdruken von Kupferstichen nach demselben Principe verfertigen.

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