Titel: Ueber das verbesserte Permutationsschloß des Hrn. A. Mackinnon von Sheffield.
Fundstelle: Band 62, Jahrgang 1836, Nr. LXXVI., S. 450
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LXXVI. Ueber das verbesserte Permutationsschloß des Hrn. A. Mackinnon von Sheffield. Aus den Transactions of the Society of Arts. Vol. L. P. II., S. 86. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Mackinnon's verbessertes Permutationsschloß. Die Principien jener Art von Schloͤssern, deren Sicherheit, wie es z.B. an den Barron'schen der Fall ist, darauf beruht, daß mehrere Tummler mittelst unregelmaͤßiger Auskerbungen des Schluͤssels auf verschiedene Hoͤhe gehoben werden, sind hinreichend bekannt, und beduͤrfen daher keiner Erlaͤuterung. Der Zwek der Erfindung des Hrn. Mackinnon ist ein doppelter: 1) soll Jedermann, der sich eines solchen Schlosses bedienen will, in Stand gesezt werden, das sogenannte Muster oder die Anordnung der beweglichen Theile seines Schlosses und seines Schluͤssels nach Belieben abzuaͤndern; und 2) soll man den Schluͤssel, wenn man ihn abgezogen hat, so veraͤndern koͤnnen, daß er fuͤr Jedermann, ausgenommen fuͤr den Eigenthuͤmer, unbrauchbar ist. Der Bart des Schluͤssels besteht aus einem Stuͤke, welches in Fig. 8 mit o bezeichnet ist und auf den Riegel wirkt, und aus mehreren anderen Stuͤken 1, 2, 3, 4, 5, deren Anzahl den in dem Schlosse befindlichen Tummlern entsprechen muß. Diese Theile des Bartes und die ihnen entsprechenden Tummler muͤssen mit gleichen Zahlen bezeichnet seyn. Jener Theil des Schluͤsselschaftes, an welchem sich der Bart befindet, ist nicht cylindrisch, sondern keilfoͤrmig, wie Fig. 9 zeigt; in dieser Figur ist naͤmlich der Schluͤsselbart vom Ende her und mit dem daran befindlichen Stuͤke 0 abgebildet. Die einzelnen Theile des Schluͤsselbartes koͤnnen sich bei dieser Form nicht um den Schaft bewegen; um sie jedoch noch unbeweglicher zu erhalten, ist an der unteren Flaͤche des Stuͤkes o, wie durch punktirte Linien angedeutet ist, ein Zapfen angebracht, der durch saͤmmtliche Bartstuͤke von 5 bis zu 1 geht. Das Stuͤk o ist mit einer kleinen Schraube an Ort und Stelle befestigt. Wir brauchen kaum zu erinnern, daß, wenn der Eigenthuͤmer die Ordnung der Bestandtheile seines Schluͤssels aͤndert, er die Anordnung der Tummler im Schlosse genau auf eine entsprechende Weise abaͤndern muß. Dieß hat zu geschehen, wenn man vermuthet, daß ein Abdruk des Schluͤssels genommen wurde; auch kann man auf diese Weise verhuͤten, daß das Schloß selbst durch Entwenden des wahren Schluͤssels nicht wohl eroͤffnet werden kann. In Fig. 10, worin ein Theil des Schlosses abgebildet ist, ist a, a der Tummler Nr. 1. b zeigt von der Seite her eine breite Feder, welche auf saͤmmtliche Tummler zugleich wirkt, und sie herabdruͤkt, nachdem der vierekige Zapfen des Riegels durch den Schluͤssel aus einer Auskerbung des Tummlers in eine andere gebracht worden ist. Es ist offenbar, daß die gegenseitige Stellung der Tummler nicht fuͤglich abgeaͤndert werden kann, so lange diese starke Feder auf sie wirkt; dreht man jedoch die Schrauben mit einem Schraubenzieher, und richtet man dadurch den an ihr befindlichen Zapfen oder Daͤumling empor, so wird der Druk der Feder aufhoͤren, wo dann die Tummler ohne alle Schwierigkeit nach Belieben versezt werden koͤnnen. Aus der kreisrunden Platte e ragt ein Halsring oder eine gespaltene Roͤhre d hervor, welche Roͤhre den ganzen Bart hart umschließt, und sich auch mit ihm umdreht, wenn man sich des Schluͤssels bedient. Dadurch wird verhuͤtet, daß keines der Bartstuͤke durch eine Unnachgiebigkeit des Riegels oder der Tummler, oder durch irgend ein anderes zufaͤllig in das Schloß gebrachtes Hinderniß verbogen werden kann.

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