Titel: Verbesserungen in der Bereitung von Gallerte und Leim, worauf sich William Rattray, Chemiker und Fabrikant zu Aberdeen, am 31. Mai 1838 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 73, Jahrgang 1839, Nr. CIII., S. 454
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CIII. Verbesserungen in der Bereitung von Gallerte und Leim, worauf sich William Rattray, Chemiker und Fabrikant zu Aberdeen, am 31. Mai 1838 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts. Jun. 1839, S. 173. Rattray's, Bereitung von Gallerte und Leim. Das Neue, was der Patentträger in seinem Patente in Anspruch nimmt, ist hauptsächlich die Anwendung von schwefliger Säure bei der Bereitung von Gallerte und Leim. Sein Verfahren wird auf nachstehende Weise beschrieben. Man übergießt eine hinreichende Menge Schnizel und Abfälle von Häuten und anderen derlei Substanzen in einem Bottiche oder anderen Behälter mit Wasser, und beläßt sie in diesem einige Tage lang, bis Fäulniß einzutreten beginnt. In diesem Zustande nimmt man sie heraus, um sie in frischem kaltem Wasser und unter der Einwirkung von Stampfen zu reinigen. Diese Operation wird zwei oder drei Mal oder so oft wiederholt, bis das Wasser ganz klar von den Schnizeln abläuft. Die auf solche Art gereinigten Schnizel gibt man in ein Gefäß, welches aus Holz, Blei oder einem anderen geeigneten Materiale gearbeitet seyn soll, und in welches man eine geringe Quantität eines stark mit schwefliger Säure gesättigten Wassers gießt. Nachdem dieß geschehen, gießt man Wasser zu, so daß die Schnizel gänzlich damit bedekt sind. Nach 12 bis 24 Stunden läßt man die Flüssigkeit ablaufen, und übergießt die Schnizel, wenn man es für nöthig hält, mit einer neuen Quantität des gesäuerten Wassers. Wenn die Einwirkung der Säure lange genug gedauert hat, wäscht man die Schnizel unter Bewegung der Stampfen in reinem Wasser aus, und bringt sie dann in ein entsprechendes Gefäß. In diesem übergießt man sie mit Wasser, welches auf 49° R. erwärmt worden, und welches man beinahe unmittelbar wieder ablaufen läßt, um die Schnizel hierauf neuerdings wieder mit Wasser von derselben Temperatur zu übergießen. In diesem beläßt man sie ungefähr 29 Stunden lang, wobei dafür zu sorgen ist, daß die Temperatur auf irgend eine Weise auf demselben Grade unterhalten wird. Läßt man nach Ablauf dieser Zeit das Wasser ablaufen, so erhält man eine feine Gallerte, welche durch mehrere Schichten Wollentuch geseiht werden kann. Auf den Rükstand gießt man sodann Wasser von 44° R., dessen Temperatur man gleichfalls auf irgend eine geeignete Weise unterhält, und in welchem man die Schnizel gegen 29 Stunden lang beläßt. Die Gallertauflösung, welche man hiedurch erhält, muß gleichfalls wieder durch Wollentuch geseiht werden. Die rükständigen Schnizel werden hierauf ein drittes Mal auf ähnliche Weise behandelt, und zwar mit Wasser von noch höherer Temperatur. Dieses Verfahren sezt man so lange fort, als die Schnizel noch Gallerte geben. Der Patentträger beschränkt seine Ansprüche lediglich auf die Anwendung der schwefligen Säure bei der Bereitung von Gallerte und Leim.