Titel: | Verbesserungen an den Apparaten zum Erhizen von Flüssigkeiten und zur Erzeugung von Dampf, worauf sich Andrew Smith, Ingenieur in Princes-Street, Leicester-Square in der Grafschaft Middlesex, am 20. Dec. 1838 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 75, Jahrgang 1840, Nr. III., S. 16 |
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III.
Verbesserungen an den Apparaten zum Erhizen von
Fluͤssigkeiten und zur Erzeugung von Dampf, worauf sich Andrew Smith, Ingenieur in
Princes-Street, Leicester-Square in der Grafschaft Middlesex, am 20. Dec. 1838 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of arts. Okt. 1839, S.
38.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Smith's verbesserte Apparaten zum Erhizen von
Fluͤssigkeiten.
Die Erfindung des Patentträgers beruht auf einer eigentümlichen Anordnung von Röhren,
welche als eine ununterbrochene Masserkammer dienen sollen, und die von allen Seiten
mit einem aus
geschmolzenem Metalle bestehenden Bade umgeben sind, damit dieses, indem es Wärme an
das in den Röhren befindliche Wasser abgibt, lezteres in Dampf verwandle.
Fig. 31 ist
ein Durchschnitt und Fig. 32 ein Grundriß des
Apparates. a, a, a sind die Röhren, welche die
Wasserkammer bilden, und die mit dem geschmolzenen Metalle b,
b umgeben sind. Diese Röhren ruhen auf den Stangen oder Platten c, c, c, die zwischen die einzelnen Röhrenreihen gelegt
sind, ohne an den Seitenwänden des Apparates befestigt zu seyn. Auch die Röhren a, a können vollkommen frei und ohne an irgend einem
Theile des Apparates befestigt zu seyn, auf den Tragstangen c, c, c aufruhen; denn wenn sie an irgend einer Stellung fixirt wären,
würden ihre Gefüge durch die Wirkung der Ausdehnung und Zusammenziehung Schaden
leiden.
Ueber den Wasserröhren und in Verbindung mit ihnen sind Dampfkammern d, d angebracht, welche durch die kurze, in Fig. 32 durch
Punkte angedeutete Röhre mit Dampf versehen werden. Wie man sieht, nehmen die
Wasserröhren von dem linken Ende der unteren Röhrenreihe angefangen, d.h. von der
Eintrittsstelle des Wassers an bis zu dem oberen Röhrenende allmählich an Größe zu.
Bisweilen bringt der Patentträger drei Reihen von Wasserröhren in dem Apparat an, in
welchem Falle er dann den Röhren der unteren Reihe, d.h. jenen, bei denen das Wasser
eintritt, sämmtlich gleichen Durchmesser gibt, während er die nächste Reihe größer
und die dritte noch größer macht, so daß nicht jede einzelne Röhre, sondern nur jede
Röhrenreihe einen größeren Durchmesser bekommt.
Der Patentträger bindet sich an keine bestimmte Anzahl von Röhren oder Röhrenreihen,
da diese offenbar nach Umständen verschieden seyn kann. Auch bemerkt er, daß er als
seine Erfindung nur die beschriebene Anordnung der Röhren in Anspruch nimmt, bei der
dieselben eine ununterbrochene Wasserkammer bilden, und in dem Maaße, als sie sich
den Dampfkammern nähern, an Durchmesser gewinnen.