Titel: Verbesserungen an den Apparaten zum Erhizen von Flüssigkeiten und zur Erzeugung von Dampf, worauf sich Andrew Smith, Ingenieur in Princes-Street, Leicester-Square in der Grafschaft Middlesex, am 20. Dec. 1838 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 75, Jahrgang 1840, Nr. III., S. 16
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III. Verbesserungen an den Apparaten zum Erhizen von Fluͤssigkeiten und zur Erzeugung von Dampf, worauf sich Andrew Smith, Ingenieur in Princes-Street, Leicester-Square in der Grafschaft Middlesex, am 20. Dec. 1838 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts. Okt. 1839, S. 38. Mit Abbildungen auf Tab. I. Smith's verbesserte Apparaten zum Erhizen von Fluͤssigkeiten. Die Erfindung des Patentträgers beruht auf einer eigentümlichen Anordnung von Röhren, welche als eine ununterbrochene Masserkammer dienen sollen, und die von allen Seiten mit einem aus geschmolzenem Metalle bestehenden Bade umgeben sind, damit dieses, indem es Wärme an das in den Röhren befindliche Wasser abgibt, lezteres in Dampf verwandle. Fig. 31 ist ein Durchschnitt und Fig. 32 ein Grundriß des Apparates. a, a, a sind die Röhren, welche die Wasserkammer bilden, und die mit dem geschmolzenen Metalle b, b umgeben sind. Diese Röhren ruhen auf den Stangen oder Platten c, c, c, die zwischen die einzelnen Röhrenreihen gelegt sind, ohne an den Seitenwänden des Apparates befestigt zu seyn. Auch die Röhren a, a können vollkommen frei und ohne an irgend einem Theile des Apparates befestigt zu seyn, auf den Tragstangen c, c, c aufruhen; denn wenn sie an irgend einer Stellung fixirt wären, würden ihre Gefüge durch die Wirkung der Ausdehnung und Zusammenziehung Schaden leiden. Ueber den Wasserröhren und in Verbindung mit ihnen sind Dampfkammern d, d angebracht, welche durch die kurze, in Fig. 32 durch Punkte angedeutete Röhre mit Dampf versehen werden. Wie man sieht, nehmen die Wasserröhren von dem linken Ende der unteren Röhrenreihe angefangen, d.h. von der Eintrittsstelle des Wassers an bis zu dem oberen Röhrenende allmählich an Größe zu. Bisweilen bringt der Patentträger drei Reihen von Wasserröhren in dem Apparat an, in welchem Falle er dann den Röhren der unteren Reihe, d.h. jenen, bei denen das Wasser eintritt, sämmtlich gleichen Durchmesser gibt, während er die nächste Reihe größer und die dritte noch größer macht, so daß nicht jede einzelne Röhre, sondern nur jede Röhrenreihe einen größeren Durchmesser bekommt. Der Patentträger bindet sich an keine bestimmte Anzahl von Röhren oder Röhrenreihen, da diese offenbar nach Umständen verschieden seyn kann. Auch bemerkt er, daß er als seine Erfindung nur die beschriebene Anordnung der Röhren in Anspruch nimmt, bei der dieselben eine ununterbrochene Wasserkammer bilden, und in dem Maaße, als sie sich den Dampfkammern nähern, an Durchmesser gewinnen.

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