Titel: Verbesserungen in der Schrauben-Dampfschifffahrt, worauf sich John Coope Haddan, Civilingenieur am Basing Place, Waterloo Road in der Grafschaft Surrey, am 22. Jan. 1839 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 79, Jahrgang 1841, Nr. I., S. 1
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I. Verbesserungen in der Schrauben-Dampfschifffahrt, worauf sich John Coope Haddan, Civilingenieur am Basing Place, Waterloo Road in der Grafschaft Surrey, am 22. Jan. 1839 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Novbr. 1840, S. 276. Mit Abbildungen auf Tab. I. [Haddan's Verbesserungen in der Schrauben-Dampfschifffahrt.] Meine Verbesserungen lassen sich an derjenigen Art von Mechanismus zum Forttreiben der Schiffe anbringen, welche als Schraube bekannt ist, und bestehen in der Bildung gewisser Oeffnungen oder Zwischenräume in den mittleren Theilen des Ganges oder der Gänge einer solchen Schraube. Diese Anordnung macht die Geschwindigkeit der Stoßfläche gleichförmiger, und gewährt dem Wasser einen Durchgang durch die Mitte. In den Figuren 18 und 19, welche nach einem Maaßstab von 1/2 Zoll auf 1 Fuß gezeichnet sind, bezeichnen gleiche Buchstaben gleiche Theile. Fig. 18 ist eine Endansicht, und Fig. 19 ein Grundriß oder eine Seitenansicht einer Schraube mit zwei Gängen oder in technischer Sprache einer doppelgängigen Schraube. A ist eine schmiedeiserne Spindel oder Welle, welcher vermittelst irgend einer bekannten und geeigneten Vorrichtung von einer Dampfmaschine oder einem sonstigen Motor aus die rotirende Bewegung ertheilt wird. B, B sind zwei schmiedeiserne (hier unter einem Winkel von 30 Graden laufende) Gänge mit den Zwischenräumen oder Oeffnungen C, C, C, C, welche so herausgeschnitten sind, daß sie die Träger oder Arme D, D, D, D übrig lassen. Leztere sind mit Hülfe der Wülste E an die Spindel A befestigt. Ich erlaube mir nun die Bemerkung, daß ich mich weder auf den Gebrauch einer Schraube mit zwei Gängen beschränke, noch auf den Neigungswinkel solcher Gänge, noch auf die Anwendung einer einzigen Schraube bei einem jeden Schiff, noch auf die genauen Dimensionen der Oeffnungen oder Zwischenräume an solchen Gängen oder auf die Anzahl der als Träger übrig gelassenen Theile; meine Beschreibung bezieht sich lediglich darauf, was mir dem beabsichtigten Zweke am besten zu entsprechen schien. Ich beschränke mein Patentrecht auf die Verfertigung und Anwendung von Schrauben mit Oeffnungen oder Zwischenräumen in ihren Gängen.

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