Titel: | Der Saccharometer, ein zu genauer und schneller Zukergehaltsbestimmung eines Körpers eingerichtetes Instrument; von Prof. Zenneck in Stuttgart. |
Autor: | Ludwig Heinrich Zenneck [GND] |
Fundstelle: | Band 79, Jahrgang 1841, Nr. XXV., S. 113 |
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XXV.
Der Saccharometer, ein zu genauer und schneller
Zukergehaltsbestimmung eines Koͤrpers eingerichtetes Instrument; von Prof. Zenneck in
Stuttgart.
Mit Abbildungen aus Tab.
II.
Zenneck's Saccharometer.
Grundlage des Saccharometers.
Jeder gährungsfähige Zuker und daher auch jede organische
Substanz, welche einen solchen Zuker enthält, entwikelt bekanntlich bei der geistigen Gährung eine gewisse Menge von kohlensaurem Gas, und zwar in so bestimmtem Verhältniß,
daß man von der Menge der Kohlensäure, die man bei der Gährung irgend einer
gewogenen zukerhaltigen Substanz erhält, genau aus das Gewicht des darin enthaltenen
Zukers schließen darf; so entwikeln, nach LiebigSiehe Annalen der Pharmacie Bd. IX. G. 19 etc., und pharmaceut. Centralblatt
1834, S. 588., 100 Gr. krystallisirbarer Zuker 51,298 Gr.
Kohlensäure, oder 95,12 rhein. Kubikzoll kohlensaures Gas, und 100 Gr. Krümmelzuker 44,84 Gr. Kohlensäure, oder 83,15 rhein.
Kubikzoll kohlensaures Gas, und wenn man daher weiß, welche Art von Zuker bei der
geistigen Gährung einer zu untersuchenden Substanz zersezt wird, so ist klar, daß
man entweder aus dem Gewicht der abgegangenen
Kohlensäure, oder aus der Anzahl der Kubikzolle von dem
aufgefangenen kohlensauren Gas auf das Gewicht von dieser oder jener Art von Zuker,
welche die Substanz enthält, genau schließen kann. Auf diesen GrundsäzenDer gegen diese Grundsäze von den Infusorien der
Hefe her vielleicht sich erhebende Einwurf
widerlegt sich 1) durch die Beständigkeit der Verhältnisse bei dieser
Zukerzesezung, und 2) durch das Aufhören der Gährung bei zu geringer
Hefenmenge, Während die bei der Zukergährung sich fortpflanzenden Infusorien
ins Unendliche hinaus die Gährung fortsezen sollten. beruhen nun die beiden Saccharometer, und zwar der statische auf der Bestimmung des Gewichts, der
pneumatische aber auf der Messung der Kubikzolle von
der Kohlensäure, welche irgend eine bestimmte zukerhaltige Substanz bei ihrer
Gährung liefert. Beide Arten von Einrichtungen bestehen daher aus drei Glasgefäßen,
welche auf einem GestelleDas Gestell besteht aus drei Drahtstangen a, a'
und a'' und zwei angelötheten Blechscheiben A und A'. (S. Fig.
42.) den zukerhaltigen Körper mit dem nöthigen Wasser und der Hefe zur Gährung
aufnehmen, aus einer keinen Lampe E, welche diesen
Gefäßen nur einen warmen LuftstromZu diesem Zwek ist auf der Lampe E in einiger
Entfernung eine siebförmige Scheibe
F angebracht (s. Fig. 42
E und F), welche
durch die Drähte f, f' und f'' in die Oehrchen e,
e' und e'' der Lampe gesezt wird.
zuführt und drei Röhren,
welche das sich entwikelnde kohlensaure Gas durch ein darüber angebrachtes
WassergefäßBei dem statischen Instrumente dient das obere Blechgesäß, wie man sieht, zur
Abkühlung der aufgestiegenen Dünste, bei dem
pneumatischen hingegen vertritt es die Stelle einer Wasserwanne, die bekanntlich sonst in horizontaler Richtung liegt
und die Sperrflüssigkeit liefert, aber eben durch diese Lage mehr Raum und
längere Leitungsröhren fordert. abführen; beide erfordern, da ihre Gefäße nur wenig Substanz aufzunehmen
haben, eine gute Waage, die wenigstens 1/4 Gr. angeben kann, und nach dem Gebrauche
des einen oder des anderen Instruments ist bei der Berechnung des Zukergehalts die
Art des Zukers wohl zu beachten. Insofern aber bei dem statischen Saccharometer die
Kohlensäure nach dem Gewicht, bei dem pneumatischen aber nach ihrem Volumen (nach
rhein. Kubikzollen) bestimmt wird, so sind ihre Einrichtungen, so wie ihre
Behandlungen auf folgende Weise verschieden.
I. Statischer Saccharometer. (Fig.
42.)
A. Einrichtung.
1) Auf der durchlöcherten Blechscheibe A stehen drei
gleich hohe Glasfläschchen
Um die Flaschchen in ihrer Stellung sichtbarer zu machen, sind in der
Fig. 42 (und ebenso auch in der Fig. 43) nur
2 statt 3 gezeichnet.
B, B' und B'' von
wenigstens 5 bis 8 Kubikzoll Inhalt. Sie sind zur Bequemlichkeit der nöthigen
Wägungen wo möglich von gleichem Gewicht, und stehen durch gut schließende
Pfropfe in Verbindung mit
2) drei bleiernen oder zinnernen Röhren, welche unterhalb eines Wassergefäßes bei C zusammenlaufen und dann in ein Schlangenrohr
S ausgehen, welches
3) in das Wasser- oder Kühlgefäß
D eingelöthet ist. Durch das Wasser dieses Gefäßes,
das an den drei Drahtstangen a, a' und a'' vermittelst drei Oehrchen b, b' und b'' auf- und
niedergelassen werden kann, werden das Schlangenrohr und mit ihm die drei
Leitungsröhren des kohlensauren Gases so abgekühlt, daß der bei der Gährung
entstehende Alkohol von den Röhren wieder in die drei Glasstäschchen zurüktritt
und nur die Kohlensäure nach Außen gelangen kann.
Anmerkung. Die drei Glasstäschchen mit ihren drei
Leitungsröhren dienen zwar zur gleichzeitigen
Untersuchung von dreierlei Substanzen; begnügt man sich aber mit einem einzigen
Glasgefäße, so kann man jeden Blechtrichter, dem ein
Schlangenröhrchen eingelöthet ist, unmittelbar auf das Glasstäschchen
einsezen.
B. Verfahren.
1) Die zu untersuchende Substanz wird, wenn sie hart oder fleischiger Natur ist,
durch Verkleinerung zubereitet, genau abgewogen und in ein Glasstäschchen eingetragen.
2) Dann wird auf der Tarirwaage in das Fläschchen die nöthige Menge von Wasser eingegossen, Hefe
zugesezt, das Gemenge, das etwa 1/3–1/2. vom Raume des Fläschchens
einnehmen darf, mit dem Fläschchen genau gewogen, untereinander geschüttelt und das Fläschchen auf seinen Boden an
eines der Röhrchen befestigt.Damit die Fläschchen beim Auf- und Herunterlassen ihres
Kühlgefäßes nicht etwa den Röhren entschlüpfen können, ist es zwekmäßig,
sie an diese Röhren festzubinden.
3) Hierauf wird das obere Kühlgefäß mit Wasser versehen und die angezündete kleine Lampe mit ihrer Siebscheibe unter die Fläschchen auf
ihren Boden gesezt. Die Temperatur, welche die
Gährungsfläschchen durch die erwärmte Luft der Lampe zu erhalten haben, darf
nicht viel höher als 25° R. seyn; um daher die Stärke dieses Lampenlichts
ein für allemal zu reguliren, hängt man auf den Boden der Fläschchen zwischen
dieselben einen Thermometer zur Beobachtung des Wärmezustandes des Bodens.
4) Ist die Gährung vollendet, was nach manchmaligem Schütteln innerhalb
7–8 Stunden, am Aufhören von aufsteigenden Gasblasen und an der Klärung
der Flüssigkeit wahrnehmbar ist, so wird jedes Fläschchen vom Gestelle abgenommen und auf der Tarirwaage wieder mit seinem ganzen Inhalt alsbald genau gewogen.
Anmerkungen. a) Harte
Substanzen, wie z.B. Samenkörner, werden pulverisirt, fleischige hingegen, wie z.B. Obst, Rüben etc., in kleine Würfel
geschnitten oder gerieben, ehe sie abgewogen werden, und tropfbar flüssige Körper, wie z.B. Traubensaft, können dem Gewicht
oder dem Volumen nach unmittelbar mit der Hefe zur Gährung gebracht werden. Die
Menge des nöthigen Wassers und der Hefe hängt von dem natürlichen Zustande der Substanz
und ihres Zukergehalts ab, und man kann im Allgemeinen nur angeben, daß das
zuzusezende Wasser etwa das Zehnfache der trokenen Substanz und die Hefe
ungefähr ihre Hälfte betragen muß. Meine Fläschchen enthalten gegen 8 rhein.
Kubikzoll; ich bringe daher in ein solches, wenn die zukerhaltige Substanz
troken und fest ist, 100–200 Gr. davon mit 1000 Gr. Wasser und
30–40 Gr. guter Hefe zusammen, ist sie aber fleischiger oder saftiger
Natur, wie namentlich frische Runkelrüben, so bringen 500 Gr.
Wasser und 30 Gr. Hefe mit ihren keinen Würfeln zusammengebracht eine
vollständige Gährung hervor. Ist die Substanz sehr zukerhaltig, oder selbst
schon ausgezogener unraffinirter oder raffinirter Zuker, so darf man bei einer 10–12facher Wassermenge wohl fast
so viel Hefe zusezen, als das Gewicht der Substanz beträgt, also z.B. bei 100
Gr. Zukerfarine gegen 2–2 1/2 Unzen Wasser nebst 80–90 Gr.
Hefe.
b) Um den Zukergehalt
verschiedener Substanzen richtig miteinander vergleichen zu können,
müssen die festen Substanzen über Wasserdämpfen getroknet werden, z.B. 100 oder
500 Gr. davon, flüssige Materien aber sind mit einem
Aräometer abzuwägen.
C.Berechnung.
Nach dem angegebenen Verfahren wird ein jedes Fläschchen mit seinem Inhalt zuerst
vor der Gährung gewogen und nach der vollendeten Gährung wieder gewogen; da nun bei der erklärten
Einrichtung dieses Saccharometers nur die Kohlensäure abgeht, so gibt der Unterschied beider Wägungen das Gewicht der abgegangenen Kohlensäure an,
die um so größer ist, je mehr die Substanz Zukerstoff enthält.
1) Enthält nun die Substanz, wie z.B. eine Runkelrübe, nur krystallisirbaren Zuker
Der sogenannte Schleimzuker, der gleichfalls
bei der Gährung Kohlensäure liefert, existirt bekanntlich weder in der
Runkelrübe, noch in dem Zukerrohr, sondern erzeugt sich erst bei zu
langsamem Abdunsten des gekochten Saftes. (wie der Rohrzuker), so ist zur Berechnung ihres Zukergehalts das
Verhältniß von 51,298 (beinahe 51,3) Gr. Kohlensäure zu 100 Gr. Zuker anzuwenden
und, wenn die Substanz z.B. 20,5 Gr. Kohlensäure verlor, die Proportion zu
sezen:
51,29 Gr. Kohlens.: 100 Gr. Z. = 20,5 Gr. K.: 40Genauer 39,9. Gr. Z. Hatte man nun 500 Gr. Runkelrübe, die getroknet = 72 Gr. wogen,
gähren lassen, so enthielt die feuchte Runkelrübe 40/5 = 8 Porc., die trokene
aber (40 ∙ 100)/72 = 55 Proc.
2) Gehört aber die Substanz, wie z.B. Malzschrot, zu denjenigen, deren Zukerart
Krümmelzuker (Trauben- oder Stärkezuker)
ist, so wird das Verhältniß von 44,84 Gr. Kohlensäure zu 100 Gr. Zuker
angewandt, und wenn z.B. 200 Gr. einer solchen Substanz 20 Gr. Kohlensäure
verloren hatten, so war ihr Zukergehalt nach Proc. = (100 ∙ 10)/44,84 =
22,3 Gr.
II. Pneumatischer Saccharometer.
(Fig.
43.)
A. Einrichtung.
1) Wie bei dem statischen Instrument sizen auch hier auf einem durchlöcherten
Blechboden drei Gährungsgefäße
B, B' und B'', die
5–6 rhein. Kubikzoll halten. Da aber hier die Kohlensäure ihrem Volumen
nach ausgefaßt werden soll, um in graduirten Cylindern sichtbar zu seyn, so sind
sie zur Bewirkung einer absoluten Luftdichtigkeit mit messingenen Schraubenmuttern (Fig. 46) versehen,
durch welche sie mit
2) drei gläsernen Leitungsröhren
c, c' und c''
vermittelst der an das obere Wassergefäß angelötheten Schrauben (Fig. 46, 47 und
Fig.
43
v, v') in Verbindung gesezt werden können. Diese
drei Glasröhren sind in
3) den Boden der blechernen Wanne
D luftdicht eingekittet, welche, statt mit Wasser,
mit einer gesättigten Auflösung von Bittersalz
gefüllt werden muß, damit keine Absorption des kohlensauren Gases stattfinden
kann. Sie gehen mit ihrer Mündung bis zu den verengten Theilen von
4) drei Meßcylindern
L, L' und L''. Diese
haben 12–15 rhein. KubikzollBei ihrer Eintheilung in 12–15 Kubikzoll sind die Leitungsröhren
in die Cylinder einzusezen, da sie ihren Raum um etwas verringern. Gas aufzunehmen, sind oben mit keinen Blasenventilen l, l' versehen, damit sie durch diese vermittelst
Aufsaugung mit der Sperrflüssigkeit vor der eingeleiteten Gährung gefüllt werden
können. Diese Blasenventile (Fig. 45) bestehen aus
einem Korkpfropf, über dessen durchbohrtem Loch ein feuchtes bandförmiges
Blasenstük aufgebunden ist und der von der weiteren Oeffnung des Cylinders aus
in den engeren Theil luftdicht eingetrieben wird, so daß beim Aufsaugen der
Sperrflüssigkeit an dem oberen engeren Theile vermöge des äußeren Luftdruks auf
das Blasenstük die Oeffnung des Korks geschlossen wird und somit die Flüssigkeit
stehen bleibt, bis sie durch das herbeigeführte kohlensaure Gas verdrängt wird.
Ein solches BlasenventilStatt feuchter Blasenstüke kann man auch mit Fett erweichten Wachstaffent
zu solchen Ventilen nehmen. vertritt die Stelle eines Hahns; damit es aber nach dem Gebrauche durch
das Wasser nicht in Fäulniß gerathe, so muß man es alsbald troken werden lassen
und, um bei nachfolgendem Versuche von ihm Gebrauch machen zu können, ist es in
seinem Cylinder oben und unten vorher anzufeuchten.
Anmerkung. Man kann mit sehr guten Pfropfen die
Schrauben allerdings eine Zeit lang entbehren, oder auch statt der messingenen
Schrauben zinnerne gebrauchen, als die wohlfeileren; nur muß in diesem Fall zur
luftdichten Schließung der Schrauben ein Schlüssel von beigezeichneter Form
(Fig.
47) zu Hülfe genommen werden, der selbst auch bei messingenen nicht
überflüssig ist.
B. Verfahren.
1) Die zukerhaltige Substanz muß hier wo möglich noch mehr verkleinert werden,
damit alle Theile zur Gährung kommen können, weil hier nicht, wie bei der
statischen Einrichtung, ein Schütteln stattfinden kann, und, da 100 Gr.
krystallisirter Zuker beinahe 100 rhein. Kubikz. kohlensaures Gas entwikeln, so
dürfen von einer Substanz, die etwa 10–12 Proc. solchen Zukers enthält,
nicht wohl mehr Gewichtstheile als ungefähr 100 Gr.
in ein Glaskölbchen gebracht werden.
2) Ist sie nun eingetragen, und die nöthige Menge von Wasser und Hefe unter starkem Schütteln
zugesezt, so wird das Gefäß alsbald an die Leitungsrohren geschraubt
Zur festen Einschraubung dient der eiserne Schlüssel Fig. 47. und die obere Wanne Mit der Bittersalzlösung
gefüllt.
3) Dann werden die drei Meßcylinder nacheinander über
ihre Leitungsröhren gesezt und durch AussaugungZur bequemeren Aussaugung dient die Glasröhre Fig. 44. ihrer atmosphärischen Luft Vermittelst der Blasenventile, mit der Sperflüssigkeit
Mit keinen Pfröpfen kann man auch ihre Mündung verschließen.
gefüllt und hierauf
4) die kleine Lampe, deren Temperaturwirkung auf die
Glaskölbchen durch vorangegangene Versuche mit dem Thermometer regulirt worden
ist, auf ihren Boden mit der Siebscheibe untergesezt.
5) Nimmt das Gasvolumen in den Cylindern nicht mehr deutlich zu und hat sich das
Gemenge in den Glasgefäßen wieder aufgehellt, was nach 5–6 Stunden
geschehen kann, so entfernt man die Lampe und läßt den Apparat sich abkühlen, um die Anzahl der Kubikzolle von dem kohlensauren Gas bemerken zu können. Damit aber die Beobachtung derselben nicht
fehlerhaft sey, so muß der Cylinder, dessen Gas unter dem Niveau der
Sperrflüssigkeit bemerkt wird, so weit heraufgehoben werben, bis sein Wasser mit
der äußern Flüssigkeit in einer Fläche steht.
Anmerkungen. a) Die
Unterscheidung von festen und flüssigen, harten und weichen Substanzen ist auch
hier in Bezug auf ihre verschiedene Behandlung, wie bei der statischen
Einrichtung zu machen. (Siehe I. Anmerkungen.)
b) Bei vergleichender Untersuchung solcher
Substanzen, die in Ansehung ihres Zukergehalts nicht sehr von einander
abweichen, ist das
erhaltene Gasvolumen noch genauer zu corrigiren und
zwar nach den Regeln, die ich bei der Erklärung meines pneumatischen
Chlorometers in Erdmann's Journal der techn. und
ökonomischen Chemie Bd. XVI. H. 2 angegeben habe.
c) Der pneumatische Saccharometer hat vor dem
statischen die Vorzüge, 1) daß sein Gebrauch nur eine
kleine, wenn schon genaue, Waage fordert; 2) daß man nur einmal zu wägen hat,
und 3) daß man den Zukergehalt einer Substanz an dem graduirten Cylinder,
besonders wenn dieser nach der einen oder andern Zukerart eingetheilt ist,
ablesen kann.
C.Berechnung.
a) Sind die Meßcylinder nach rhein. Kubikz.
eingetheilt, so ist das oben angegebene Verhältniß:
1) Von 95,12 rhein. Kubikz. zu 100 Gr. krystallisirtem
Zuker anzuwenden; z.B. eine Substanz, und zwar 50 Gr., habe bei einer
Temperatur von 10–12° R. genau – 11,5 rhein. Kubik.
Kohlensäure geliefert, also 100 Gr. von ihr – 23 rhein. Kubikz., so
ergibt sich ihr Procent Zukergehalt durch die Proportion:
95 Kubikz.: 100 Gr. – 23 Kubikz.: 24,21Unter Beibehaltung der Verhältnißzahl 95,12 beträgt er = 24,18 Proc. Gr. kryst. Zuker.
2) Oder das Verhältniß von 83,15 rhein. Kubikz. zu 100 Gr. Krümmelzuker. Z.B. 50 Gr. von einer andern krümmelzukerhaltigen
Substanz habe gleichfalls – 11,5 rhein. Kubikz. kohlensaures Gas, also
100 Gr. davon auch – 23 rhein. Kubikz. entwikelt, so enthielt sie nach
der Proportion 83 rhein. Kubikz.: 100 Gr. = 23 Kubikz.: 27,71Oder unter Beibehaltung der Verhältnißzahl 83,15 enthielt sie = 27,66
Proc. Gr. Zuker, statt 24,21 beinahe 28 Gr. Krümmelzuker.
b) Hat man aber die Meßcylinder so eingetheilt, daß
jeder Grad
Bestimmt man diese Grade mit gewogenem reinem Wasser, so ist zu bemerken,
daß bei 10–12° R. 1 rhein. Kubikz. desselben = 289 Gr. und
daher 0,95 Kubikz. = 274,5 Gr., sowie 0,83 Kubikz. = 240 Gr. wägen. davon entweder – 0,95 rhein. Kubikz., oder = 0,83 rhein. Kubikz.
ist, so gibt ein jeder Grad des Cylinders 1 Gr. Zuker von der gegohrenen
Substanz an und zwar im ersten Fall 1 Gr. krystallisirten und im zweiten Fall 1 Gr. Krümmelzuker, so daß auf diese Art der Zukergehalt einer Substanz an
der Skale der Cylinder unmittelbar abgelesen werden kann.
Da die beiden Arten von Saccharometern, wenn sie gut verfertigt sind und bei
ihrem Gebrauch richtig behandelt werden, denselben Zukergehalt einer Substanz
anzugeben haben, so sieht man, daß, wenn dieselbe Substanz nach beiderlei
Einrichtungen untersucht wird, die beiden Instrumente
zur gegenseitigen Controle und Ausgleichung von den
dabei vorkommenden Abweichungen in den Resultaten dienen.
Auch sieht man, daß beide Apparate nicht bloß zu dem
angegebenen Zwek einer Zukergehaltsprüfung verschiedener unmittelbar oder
mittelbar gegebener süßer KörperSolche Körper können seyn: Samenkörner, Holz, Wurzeln, Mehl, Obst,
Trauben, süße Extracte, roher und raffinirter Zuker, natürlicher und
künstlicher Zuker, Milch und überhaupt alle vegetabilischen und
animalischen Stoffe, welche einer geistigen Gährung fähig sind., sondern auch noch zu manchen andern chemischen
Operationen, wenigstens in allen den Fällen, wo eine nur mäßige Wärme
erforderlich ist, gebraucht werden können. So kann man z.B. die statische
Einrichtung zu Digestionen der Körper mit sehr
flüchtigen Flüssigkeiten, wie Alkohol, Aether etc. anwenden, da solche durch das
obere Kühlgefäß beständig wieder zurükgeführt werden; und die pneumatische
Einrichtung kann überhaupt als Gasometer dienen,
sobald die Gasart, welche man aus einer Substanz entwikelt, die Schrauben kaum
oder gar nicht angreift, wie es z.B. bei dem Doppelt-Kohlenwasserstoffgas
der Fall ist, das man etwa aus Alkohol mit Schwefelsäure bereitet.
––––––––––
Maaßverhältnisse bei meinem
Saccharometer.
Höhe der drei Drahtstangen
=
1 1/2
rhein.
Fuß
Unterer Boden, Durchmesser
=
4 1/4 rhn. Duodec. Z.
Lampe, Durchmesser
=
3,0
–
Höhe
=
1
1/4 –
Siebscheibe, Entfernung
=
1
3/4 –
Durchmesser
=
2
1/4 –
Oberer durchlöcherter Boden,
Durchmesser
=
5
1/2 –
Entfernung vom untern Boden
=
4,0
–
I. Beim statischen:
Glasfläschchen, Höhe
=
1/2
rhein.
Fuß.
Durchmesser
=
2
1/4 –
Inhalt
= 8 rhein. Kubikz.
Zinnerne Leitungsröhren, Höhe
=
3,0
–
Kühlgefäß, Höhe
=
5,0
–
Durchmesser
=
3
1/4 –
Schlangenröhre, Länge
=
1/2
rhein.
Fuß.
II. Beim pneumatischen:
Glaskölbchen,
Höhe
=
4,0
rhn. Duobec. Z.
Durchmesser
=
1 3/4
–
Schrauben,
Höhe
=
1/2
–
Wasserbehälter,
Höhe
=
5 1/2
–
Durchmesser
=
4,0
–
Inhalt = 66 rhein. Kubikz.
Glasröhren,
Höhe
=
11,0
–
Meßcylinder,
Höhe bis zur Verengung
=
9,0
–
Höhe des verengten Theils
=
3,0
–
Durchmesser des breiten Theils
=
1 3/4
–