Titel: Ueber Dampfkessel-Explosionen; von Hrn. Combes.
Fundstelle: Band 86, Jahrgang 1842, Nr. XLVIII., S. 248
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XLVIII. Ueber Dampfkessel-Explosionen; von Hrn. Combes. Aus dem Bulletin de la Société d'Encouragement. Aug. 1842, S. 342. Combes, über Dampfkessel-Explosionen. Die vom französischen Minister der öffentlichen Arbeiten ernannte Dampfmaschinen-Commission beauftragte ihr Mitglied, Hrn. Combes, die vorhandenen Documente über die vom Jahre 1827 an bis 1841 durch Dampfmaschinen-Explosionen entstandenen, übrigens nicht zahlreichen Unglüksfälle zusammenzustellen. Die Bekanntmachung dieser Documente dürfte die Mechaniker bei Verfertigung der Dampfkessel umsichtiger machen, indem dadurch die Fehler ihrer Construction, welchen bei gewissen Fällen sicher die Schuld beizumessen ist, angezeigt werden. Hr. Combes berichtet acht Explosionsfälle, deren drei auf Dampfbooten und die anderen in Fabriken stattfanden; sie werden hier in ihrer chronologischen Folge gegeben. 1) Explosion eines in einer Färberei zu Puteaux befindlichen Dampfkessels. Dieser Unglüksfall, welcher am 6. Jun. 1827 stattfand und den Tod des Hrn. Dumas, des Besizers der Anstalt, und eines Arbeiters veranlaßte, war Folge der schlechten Construction des Kessels und der schlechten Beschaffenheit des Eisenblechs, welches der auf acht Atmosphären getriebenen Spannung des Dampfes nicht Widerstand leisten konnte. Dieser cylindrische, in zwei flache Böden sich endigende Kessel war mit zwei auf derselben Tubulatur angebrachten Sicherheitsventilen versehen, hatte aber keine schmelzbaren Scheiben; er war der (in Frankreich) gesezlich vorgeschriebenen Probe mit der Drukpumpe nicht unterworfen worden. Der eine Boden, welcher erst vor Kurzem an den Kessel befestigt worden war, riß längs der Nagelnaht beinahe im ganzen Umkreise ab; der Dampf und das kochende Wasser verbreiteten sich plözlich durch die entstandene große Oeffnung; ein 14 Meter davon entfernter, vor dem Kessel stehender Schoppen wurde ganz niedergerissen; der Körper des Kessels wurde durch die Wirkung der Flüssigkeit rükwärts geschleudert, traf und zerbrach das Schwungrad der Dampfmaschine, flog dann weiter, warf zwei parallele, 30 Centimeter dike Mauern um und fiel endlich 4 oder 5 Meter weit von der lezten umgestürzten Mauer nieder. 2) Explosion des Kessels einer in einem Schiefersteinbruch zu Avrillé (Maine u. Loire) befindlichen Dampfmaschine. Diese Explosion ereignete sich in der Nacht vom 26. auf den 27. April 1839 und hatte den Tod des Heizers zur Folge. Der cylindrische Kessel mit halbkugelförmigen Endtheilen und zwei Siederöhren von Eisenblech versehen, war allen vom Gesez vorgeschriebenen Proben unterzogen worden; er hatte zwei Sicherheitsventile, zwei schmelzbare Scheiben, einen Schwimmer und ein Manometer. Der an eine Mauer des Gebändes, welches die Dampfmaschine enthielt, und an die Grundmauer des Ofens angebaute Kamin von 15 Meter Höhe und 2 Meter Breite an seiner Basis wurde umgestürzt und das Gebäude zertrümmert; der Kessel wurde 200 Meter weit geschleudert. Die Spannung des Dampfes betrug 5 Atmosphären; das nur 5 Millimeter dike Eisenblech mußte an manchen Theilen von dem ziemlich sauren und mit Salzen beladenen Wasser, welches zur Speisung des Kessels diente, angegriffen und dünn gemacht worden seyn; diesem Umstande schrieb man die Explosion zu, denn es wurde bemerkt, daß die Risse des Eisenblechs nicht auf einmal, sondern allmählich entstanden waren. 3) Explosion eines in einer Zukerfabrik zu Saint-Saulve bei Valenciennes (Nord) befindlichen Dampfkessels. Diese ereignete sich im Junius 1839; der Kessel hatte Cylindergestalt und flache Böden, keine Siederöhren, und war mit einer einzigen schmelzbaren Scheibe und zwei Ventilen versehen. Ein zur Circulation der warmen Gase bestimmtes Rohr im Innern desselben war herausgenommen worden; die Löcher der beiden Böden waren dann durch mit Nietnägeln vereinigte Eisenblechplatten verschlossen worden. Einer dieser Böden wurde in seinem ganzen Umkreise an der Stelle wo das Eisenblech umgebogen war, losgerissen; der Körper des Kessels, rükwärts geschleudert, hatte die Ofenmauer und einige andere Mauern der Fabrik weggerissen und fuhr zulezt 1,50 Meter tief in den Boden. Die Wirkungen des ausströmenden Dampfes waren nicht minder außerordentlich; ein Theil des Karnießes des Gebäudes, 8 Meter hoch gelegen, wurde losgerissen und fiel auf die Maschine herunter. Diese Explosion gleicht in ihren Wirkungen ungemein jener in Puteaux. Das Eisenblech des Bodens, welches zerrissen wurde, war schlechter Beschaffenheit und die Biegung desselben beinahe im rechten Winkel, mußte die Dauerhaftigkeit dieses Bodens beeinträchtigen und der Zähigkeit des Metalls großen Schaden thun. 4) Unglüksfall mit dem Kessel des auf der Seine fahrenden Dampfboots der „Parisien“ . Am 23. Junius 1839 war dieses Boot in Melun angekommen, wo es sich aufhielt, um Passagiere abzusezen und aufzunehmen; in dem Augenblik, wo es wieder in den offenen Fluß gehen wollte, barsten zwei Siederöhren des Dampfkessels. Wasser und Dampf verbreiteten sich im unteren Schiffsraume, wo der Maschinenmeister und die drei Heizer umkamen; drei andere Personen wurden sehr schwer verwundet; die Reisenden blieben alle unversehrt. Der cylindrische Dampfkessel war mit sehr vielen Siederöhren versehen, um die Heizfläche zu vergrößern, wodurch aber zahlreiche Zusammenfügungen nöthig und die Construction complicirter wurde; er hatte die Drukpumpen-Probe ausgehalten und war mit zwei Sicherheitsventilen und zwei schmelzbaren Scheiben versehen. Das Ereigniß wird dem Sinken des Wasserniveau's im Dampfkessel und der raschen Dampfentwikelung zugeschrieben, welche dadurch entstanden, daß das Wasser an die entblößten und vorher durch die Flamme überhizten Wände geschleudert wurde. 5) Explosion eines in der Werkstätte des Hrn. Jaoquet-Robillard zu Arras befindlichen Dampfkessels. Diese Explosion erfolgte am 3. Febr. 1841, während die Maschine außer Thätigkeit gesezt war; ein Arbeiter wurde verwundet. Der cylindrische Kessel mit beinahe flachen Böden war mit einem Schwimmer, einem Sicherheitsventil und einem Manometer versehen. Er wurde ohne Erlaubniß der Behörden und ohne daß den gesezlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln entsprochen worden war, errichtet. Das Eisenblech des Kesselbodens war von krystallinischer Textur, was das Zeichen eines schlechten Eisens ist; es war nur 4 1/4 Millimeter dik; der Bruch war Folge der geringen Zähigkeit der beinahe im rechten Winkel umgebogenen Ränder der flachen Eisenblechböden. Das Spiel des Manometers und der Ventile wurde durch die im Wasser suspendirten schlammigen Substanzen behindert. Von den fünf hier berichteten Ereignissen fanden drei bei Kesseln statt, welche dem gesezlich vorgeschriebenen Probedruk nicht unterworfen worden waren. Die flachen, beinahe im rechten Winkel umgebogenen Böden sind eine schlechte Einrichtung, wenn die Kessel einen hohen Druk auszuhalten haben; unmöglich kann der Rand einer Eisenblechscheibe so umgebogen werden, ohne Risse zu bekommen und ohne daß seine Elasticität vernichtet wird. Diese Art der Construction muß daher von den Maschinenbauern aufgegeben werden. Die Explosion in Avrillé kann durch das allmähliche Dünnerwerden des Eisenblechs in Folge der Einwirkung des sauren Wassers und die daraus folgende Verminderung der Zähigkeit erklärt werden; sie zeigt, wie gefährlich die Anwendung des sauren Wassers zum Speisen der Hochdruk-Dampfkessel ist. Das am Bord des Dampfschiffes der Parisien stattgehabte Ereigniß endlich rührt von der übermäßigen Spannung des Dampfes in Folge des Sinkens der Wasserhöhe im Kessel her; es beweist, daß die Sicherheitsventile und schmelzbaren Scheiben nicht im Stande sind, die Wirkung der zufälligen Ueberhizung der Wände und die plözliche Bildung von Dampf durch die Berührung des Wassers mit diesen Wänden zu verhüten. Es ist daher nöthig, die Dampfkessel auf Schiffen mit guten Wasserstandszeigern zu versehen, und zwar jeden Kessel mit mehreren, wegen der verschiedenen Neigungen zum Horizont, welche die Kesselwände bei der Bewegung des Schiffes annehmen können. 6) Explosion eines Kessels des auf der Saône fahrenden Dampfboots, der „Citis“ . Dieser Dampfkessel, welcher am 17. Febr. 1841 unter einem Druk von 4 Atmosphären explodirte, war mit zwei Sicherheitsventilen und zwei schmelzbaren Scheiben, aber mit keinem Manometer versehen; auch war er nicht der Probe eines dreimal größeren hydraulischen Druks, als er auszuhalten hatte, unterworfen worden. Die Explosion fand während eines Anhaltens des Schiffes statt; von 26 Personen am Bord wurden 11 getödtet und 9 mehr oder weniger stark verwundet. Das Ereigniß ist Fehlern in der Construction des Kessels zuzuschreiben, welcher nicht mit dem gehörigen Beschläge versehen war, um die Formveränderung des inneren Cylinders zu verhüten; ferner der zu geringen Dike dieses Cylinders. Kessel mit flachen Seiten und weitem innern Rohr, wie diese, können einem starken innern Druk nur mittelst eines zwekmäßigen Beschlages Widerstand leisten. 7) Explosion eines Kessels des auf der Loire fahrenden Dampfschiffes „Bretagne.“ Dieses am 6. März 1841 stattgehabte Ereigniß war Folge des Mangels an Widerstand von Seite des Beschlägs und des Eisenkitts, der ungeschikter Weise zur Verbindung der Tubulaturen des Dampfkessels mit dem Reservoir genommen worden war; die Anwendung dieses Kitts hat den großen Fehler, die Oxydation und den schnellen Ruin des Kessels und später eine Explosion zu veranlassen, wenn man nicht darauf sieht, die oxydirten Stüke zu erneuern; die Theile der Dampfkessel müssen daher mittelst Nieten oder hinlänglich starker Beschläge zusammengefügt seyn; ferner müssen, wenn ein Schiff zwei besondere Kessel und zwei Treibapparate enthält, wie dieß am Bord der Bretagne der Fall war, dieselben völlig von einander isolirt seyn, indem sonst das Bersten des einen Kessels das des anderen nach sich ziehen kann. 8) Explosion eines Dampfkessels des im Bergwerk zu Azincourt bei Abscon (Nord) errichteten Pumpwerks. Diese Explosion, welche am 23. Jul. 1841 stattfand, verwundete 4 in der Nähe des Kessels befindliche Arbeiter. Veranlaßt wurde sie durch mehrere Risse im Metall des gußeisernen Cylinders an seinem concaven Theil unterhalb der Einmündung der Speiseröhre; das kalte Speisewasser, welches in geringer Entfernung von der außen durch die Flamme erhizten gußeisernen Wand zufloß, konnte die Bildung dieser Nisse herbeiführen. Die gußeisernen Dampfkessel sollten gänzlich verboten werden, weil sie durch die Sprödigkeit des Metalls bei Stößen oder durch schnellen Wechsel der Temperatur bei ihrer Dike leicht Sprünge erhalten; diese können dann, wenn man sie nicht gewahr wird, eine Explosion veranlassen. Uebrigens werden gußeiserne Dampfkessel immer seltner angeschafft, weil sie theurer sind als eben so große Kessel von Eisenblech und eben wegen ihrer Dike mehr Brennmaterial erheischen.