Titel: Instruction zur Vollstrekung der königlich französischen Verordnung vom 22. Mai 1843, die Dampfmaschinen und Dampfkessel (mit Ausnahme jener auf Schiffen) betreffend.
Fundstelle: Band 92, Jahrgang 1844, Nr. XCIV., S. 379
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XCIV. Instruction zur Vollstrekung der koͤniglich franzoͤsischen Verordnung vom 22. Mai 1843, die Dampfmaschinen und Dampfkessel (mit Ausnahme jener auf Schiffen) betreffend. Aus dem Bulletin de la Société d'Encouragement. Maͤrz 1844, S. 128. Mit Abbildungen auf Tab. V. (Fortsezung und Beschluß von S. 304 im vorhergehenden Heft des polytechnischen Journals.) Instruction zur Vollstrekung der königlich französischen Verordnung, die Dampfmaschinen und Dampfkessel betreffend. §. 2. Von der Instruction der Gesuche. – Von der Bewilligung der Dampfapparate. Wer die Absicht hat, sich eines geschlossenen Dampfkessels oder sonst eines Dampfapparats zu irgend einem Zweke zu bedienen, hat an den Departements-Praͤfect ein Bewilligungsgesuch zu richten, welches alle im Artikel 5 der Verordnung erwaͤhnten Angaben enthalten muß; ferner muͤssen noch beigelegt werden ein Grundriß der Localitaͤten und eine geometrische Zeichnung des Kessels mit Maaßstab. Sollten einige dieser Angaben fehlen oder die Plane nicht zureichend seyn, so sezt der Praͤfect den Gesuchsteller sogleich davon in Kenntniß und fordert ihn auf, sein Gesuch in Uebereinstimmung mit dem Artikel 5 der Verordnung zu ergaͤnzen. Sobald das verordnungsmaͤßige Gesuch eingelaufen, uͤberliefert es der Praͤfect dem Unterpraͤfecten des Arrondissements und traͤgt ihm auf, von dem Maire der Gemeinde sogleich zur Untersuchung de commodo et incommodo schreiten zu lassen und ihm mit dem erwaͤhnten Gesuch das Untersuchungsprotokoll, das Gutachten des Maire und sein eigenes binnen der in den Artikeln 7 und 8 vorgeschriebenen Zeit wieder zuzustellen. Sobald der Praͤfect dieß alles erhalten, uͤberschikt er alle Actenstuͤke an den Bergwerks-, oder an den Bruͤken- und Straßenbau-Ingenieur, und legt die beglaubigte Abschrift der Probenprotokolle bei, wenn solche in einem andern Departement angestellt wurden; er fordert den Ingenieur auf, sich an den Ort zu begeben, wo der Apparat aufgestellt werden soll, und ihm in moͤglichst kurzer Zeit sein Gutachten uͤber das Gesuch zuzuschiken. Der Ingenieur untersucht, ob die Stuͤke des Apparats den durch die Verordnung vorgeschriebenen Proben unterworfen wurden und mit den Stempeln versehen sind, welche constatiren, daß diese Proben angestellt wurden; in den im Artikel 21 vorgesehenen Faͤllen muß er die Probe des Dampfkessels und der andern Stuͤke wiederholt anstellen. Sehr selten hingegen wird es einen Nuzen gewaͤhren, die Cylinder, die Cylinderhuͤllen und andere Stuͤke von Gußeisen oder Eisenblech, welche den in den Kesseln erzeugten Dampf aufzunehmen haben, noch einmal zu pruͤfen; die Probe der Kessel aber muß oͤfters wiederholt werden, namentlich wenn in der Fabrik die getrennten Theile probirt wurden, oder wenn die behufs der Probe in der Fabrik zusammengefuͤgten Theile wieder auseinander genommen wurden, um den Transport nach dem Etablissement zu erleichtern (Art. 21). Wenn die Dampfkesselstuͤke zwar nicht auseinander genommen wurden, aber die Verkittung der Fugen waͤhrend des Transports gelitten hat und reparirt oder frisch vorgenommen werden muß, so muß ebenfalls die Probe wiederholt werden. Bei Kesseln, welche schon in einem andern Etablissement benuzt wurden, wird die Probe wiederholt 1) wenn das Datum der ersten von den Stempeln constatirten Probe ungewiß ist, oder auf weiter als drei Jahre zuruͤkgeht; 2) wenn die Kessel seit der ersten Probe auseinandergenommen, reparirt oder auf irgend eine Weise veraͤndert worden sind. Der Ingenieur hat in diesem Fall vorlaͤufig die Dike des Metalls sehr sorgfaͤltig zu untersuchen, besonders an den der Wirkung des Feuers am meisten ausgesezten Stellen der Waͤnde; er laͤßt die Oxydschuppen abstoßen und schreitet erst dann zur Probe, wenn er sich durch eine in das Kleinste gehende Untersuchung versichert hat, daß der Kessel guten Dienstes faͤhig ist. Neue schon probirte und gestempelte Kessel anbelangend, hat der Ingenieur zu untersuchen, ob sie keine fehlerhafte Form haben, welche das Herausnehmen der Absaze im Innern erschweren, oder dem in den Theilen, welche dem Feuer ausgesezt sind, erzeugten Dampf kein leichtes Austreten gestatten, um in den obern, das Dampfreservoir bildenden Theil zu gelangen. In seinem Berichte legt er dem Praͤfect Rechenschaft ab von den Operationen, welche er vorgenommen, gibt die constatirten Constructionsfehler an, so wie die Mittel ihnen abzuhelfen, bemerkt, welcher der im Art. 33 aufgestellten Kategorien der Dampfkessel des Gesuchstellers angehoͤrt und wie groß die Ausdehnung der Heizflaͤche in Quadratmetern ist; er eroͤrtert die im Untersuchungsprotokoll niedergelegten Einspruͤche sowohl hinsichtlich der Sicherheit der Nachbarschaft, als der Belaͤstigung, welche der Rauch verursachen koͤnnte. Endlich stellt er seinen Antrag, die verlangte Bewilligung entweder zu ertheilen oder zu verweigern. Die Verweigerung des Gesuches kann motivirt seyn durch die Unmoͤglichkeit, den Vorschriften der Verordnung zu genuͤgen, oder den Schaden, welchen die Errichtung des Dampfapparats ungeachtet der besondern Verpflichtungen, die sich dem Gesuchsteller auferlegen lassen, der Nachbarschaft zufuͤgen muͤßte. §. 3. Ueber die Sicherheitsvorrichtungen, mit welchen die Dampfkessel zu versehen sind. 1. Von den Sicherheitsventilen. – Die Durchmesser der Muͤndungen der Sicherheitsventile richten sich nach der Heizflaͤche jedes Dampfkessels und der Zahl des Stempels gemaͤß der Tabelle Nr. 2 und der am Fuße dieser TabelleS. 224 in diesem Bande des polytechn. Journals. gegebenen Regel. Diese Regel wird durch folgende Gleichung ausgedruͤkt, in welcher d den Durchmesser eines Ventils in Centimetern; s die Heizflaͤche des Dampfkessels (die inwendigen Feuerzuͤge fuͤr die Flamme oder den Rauch mit inbegriffen) in Quadratmetern; n die die Dampfspannung in Atmosphaͤren ausdruͤkende Stempelzahl bedeutet: Textabbildung Bd. 92, S. 380 Die Erfahrung lehrt, daß ein einziges Ventil, dessen Muͤndung einen durch obige empirische Formel bestimmten Durchmesser hatte, hinreicht, um allen Dampf auszulassen, welcher sich in dem Kessel bei der Spannung von n Atmosphaͤren mittelst des staͤrksten Feuers bilden kann. Wenn also ein Kessel mit zwei Ventilen, welche die vorgeschriebenen Dimensionen haben und gut spielen, versehen ist, so hat man nicht zu befuͤrchten, daß die Spannung des Dampfes die bezeichnete Graͤnze uͤberschreite, den Fall vielleicht ausgenommen, wenn das Wasser in Folge mangelhafter Speisung die rothgluͤhenden Waͤnde erreicht. Ein gut construirtes und adjustirtes Sicherheitsventil verrichtet seinen Dienst mit der groͤßten Genauigkeit und nicht leicht tritt eine Stoͤrung ein. Bei einem schlecht construirten hingegen treten leicht Stoͤrungen ein; es laͤßt den Dampf austreten, ehe es sich oͤffnet und hebt sich bei Spannungen des Dampfs, welche innerhalb sehr weiter Graͤnzen wechseln. Einer der aͤrgsten Constructionsfehler der Sicherheitsventile ist es, wenn die ringfoͤrmige Beruͤhrungsflaͤche der beweglichen Scheibe des Ventils mit dem obern Theil des Halses oder der durch diese Scheibe verschlossenen Tubulatur viel zu groß ist im Vergleich mit der der directen Wirkung des Dampfes ausgesezten kreisrunden Flaͤche. Man sieht leicht ein, daß dann die beiden Flaͤchen, welche sich beruͤhren sollten, sich nicht genau an einander legen, so daß die durch den Dampf wirklich gedruͤkte Oberflaͤche nicht mehr sicher gemessen werden kann. Die Adhaͤsion zwischen den beiden polirten und abgeschliffenen Flaͤchen ist eine weitere Ursache der Unsicherheit; endlich koͤnnen sich fremdartige Koͤrper zwischen die Beruͤhrungsflaͤchen lagern und ihre anfaͤngliche Politur leidet um so leichter, je groͤßer sie sind. Um diesen Uebelstaͤnden vorzubeugen, schreibt der Art. 24 der Verordnung die Graͤnzen fuͤr die Breite der ringfoͤrmigen Dekflaͤche vor. Die groͤßten Breiten, welche diesen Flaͤchen gegeben werden koͤnnen, sind folgende: Durchmesser der Muͤndungen oder der    der Wirkung des Dampfes direct           ausgesezten Flaͤchen   Entsprechende Breiten, welche dieDekflaͤchen nicht uͤberschreiten duͤrfen                 20 Millimeter                 0,67 Millimeter                 25     –                 0,83     –                 30     –                 1,00     –                 35     –                 0,17     –                 40     –                 1,32     –                 45     –                 1,50     –                 50     –                 1,67     –                 55     –                 1,83     –                 60     –     und daruͤber                 2,00     – Die Verminderung der Breite der ringfoͤrmigen Dekflaͤchen macht es aber noͤthig, daß die beweglichen Scheiben und die Ventilhebel mit aller Genauigkeit adjustirt werden. Die unten folgende Beschreibung der Abbildungen enthaͤlt ausfuͤhrliche Details hieruͤber. Jedes Ventil soll mit einem einzigen Gewichte belastet seyn, welches entweder unmittelbar oder vermittelst eines Hebels wirkt (Art. 23); der Betrag des Gewichts und die Laͤnge des Hebels muͤssen so bemessen werden, daß wenn das Gewicht sich am Ende des Hebels befindet, das Ventil mit 1,033 Kilogr. per Quadratcentimeter der Muͤndung und per Atmosphaͤre effectiven Drukes belastet ist. Man bestimmt den Betrag des Gewichts, indem man nach folgendem Beispiel verfaͤhrt. Sezen wir den Fall, daß ein Ventil, dessen Muͤndung 5 Centimet. Durchmesser hat, fuͤr eine Dampfspannung von 4 Atmosphaͤren oder einen wirksamen Druk von 3 Atmosphaͤren belastet werden soll, so berechnet man zuerst den Gesammtdruk, welcher auf das Ventil stattfinden muß, folgendermaßen: Man nimmt das Quadrat des Durchmessers der Ventilmuͤndung 5 × 5 = 25. Die Oberflaͤche der Muͤndung betraͤgt demnach 25 Kreiscentimeter. Der Druk einer Atmosphaͤre, oder 1,033 Kilogr. auf den Quadratcentimeter, macht 1,033 Kilogr. × 0,7654 Kilogr. = 0,811 Kilogr. auf einen Centimeter Oberflaͤche. Der Druk von 3 Atmosphaͤren auf die Flaͤche des Ventils wird sonach durch das Product von 25 mit 0,811 und mit 3 bemessen 25 × 0,811 × 3 = 60,75 Kilogr. Die directe Belastung muß daher 60,75 Kilogr. betragen. Man waͤgt das Ventil; sein Gewicht betrage 1 Kilogramm. Nun bestimmt man den Druk, welchen der Hebel auf das Ventil ausuͤbt; zu diesem Behufe hebt man diesen Hebel mit dem Haken einer Federwaage auf, indem man ihn an dem Punkt faßt, welcher sich auf die Ventilstange stuͤzt; findet man, daß der vom Hebel ausgeuͤbte Druk, welcher von der Federwaage angegeben wird, 3 Kilogr. betraͤgt, so hat man 3 + 1 = 4 fuͤr den vom Ventil und dem Hebel herruͤhrenden Theil der Belastung. Man zieht diesen Betrag von der vorher berechneten Gesammtbelastung ab: 60,75 Kilogr. – 4 = 56,75 Kilogr. Man hat demnach 56,75 Kilogr. fuͤr den directen Theil der Belastung, welchen das Gewicht ausuͤben muß. Man mißt nun sorgfaͤltig die respectiven Abstaͤnde der Hebelachse: 1) vom Punkt, wo der Hebel auf dem Ventilstiel aufliegt; 2) vom Ende des Hebels, wo das Gewicht angebracht wird. Man nimmt das Verhaͤltniß des zweiten Abstandes zum ersten und dividirt die directe Belastung, welche das Gewicht ausuͤben muß, mit dieser Verhaͤltnißzahl; der Quotient druͤkt dann den Betrag des am Ende des Hebels aufzuhaͤngenden Gewichtes aus. Wenn also in dem gewaͤhlten Beispiel das Verhaͤltniß des Hebelarms 10: 1 ist, so hat man als Betrag des Gewichts 56,75 Kilogr./10 = 5,675 Kilogr. Die den Betrag des auf diese Weise bestimmten Gewichts in Kilogrammen ausdruͤkende Zahl wird nach dem Richtigbefund auf das Gewicht gravirt und der Stempel neben dieser Zahl angebracht. Eben so wird die ganze Laͤnge des Hebels in Decimetern und Decimeterbruͤchen auf den Hebel gravirt und der Stempel neben diese Zahl gesezt. Die mit der Ueberwachung der Dampfmaschinen beauftragten Beamten haben dann nur eine Laͤnge und den Betrag des Gewichts, welche durch die Inschriften schon bekannt sind, zu bestaͤtigen, um sich zu uͤberzeugen, daß die Ventile gehoͤrig belastet sind. Die Ventile der Locomotivenkessel werden von Federn angedruͤkt, deren Spannung der Maschinist nach Belieben vergroͤßern oder vermindern kann; eine abgetheilte Scala gibt die Belastungen oder Spannungen an, welche den verschiedenen Laͤngen der Feder entsprechen; die Manometer oder Thermomanometer, mit welchen diese Kessel versehen sind, bieten den Ingenieurs ein leichtes Mittel zur Beurtheilung der Richtigkeit der Graduirung dar. 2. Vom Manometer. – Die Erfahrung lehrt, daß die Manometer mit comprimirter Luft so leicht fehlerhaft werden, daß sie an Dampfmaschinenkesseln meistens schon nach sehr kurzer Zeit keine genauen Angaben mehr liefern; aus diesem Grunde wurden offene Manometer fuͤr alle mit 5 Atmosphaͤren und darunter gestempelten Dampfkessel vorgeschrieben. Die Vorschrift wurde nicht ganz allgemein gegeben, weil die offenen Manometer fuͤr einen hoͤhern Druk als von 5 Atmosphaͤren wegen ihrer Laͤnge nicht immer in dem Local der Dampfkessel angebracht werden koͤnnten. Hat es von dieser Seite keine Schwierigkeiten, so sollte der Ingenieur, wie groß auch die Spannung des Dampfes seyn mag, jederzeit den Gebrauch des offenen Manometers anrathen; der Praͤfect kann denselben, auf den Bericht des Ingenieurs hin, wenn er es fuͤr die oͤffentliche Sicherheit zwekmaͤßig findet, kraft der Machtvollkommenheit, welche ihm nach Art. 67 der Verordnung zukoͤmmt, sogar vorschreiben. Am Ende dieser Instruction ist ein offenes Manometer mit Gefaͤß und Glasroͤhre beschrieben, welches die Dampfmaschinen-Central-Commission verfertigen ließ; diese Vorrichtung hat den Vorzug einfacher Construction und einer leichten Pruͤfung, sie liefert genaue Angaben und scheint nicht leicht Stoͤrungen unterworfen zu seyn. Bei den Dampfkesseln fuͤr Locomobile und Locomotiven gestattet die Verordnung, das offene Manometer durch ein geschlossenes oder ein Thermomanometer zu ersezen. Die Hauptursache, weßhalb die geschlossenen Manometer in sehr kurzer Zeit unbrauchbar werden, ist, daß der Sauerstoff der im obern Theile der Roͤhre eingeschlossenen Luft vom Queksilber absorbirt wird; die erste Folge davon ist, daß die Graduirung des Instruments unrichtig wird, dann haͤngen sich die vom oxydirten Queksilber gebildeten Haͤutchen an die Wand der Glasroͤhre und verunreinigen sie so, daß das Ende der Queksilbersaͤule nicht mehr wahrgenommen werden kann. Es lassen sich jedoch leicht geschlossene Manometer construiren, welche von diesen Fehlern frei sind; man braucht zu diesem Behufe in den Manometerraum nur Luft zu bringen, welche man ihres Sauerstoffs beraubte, indem man sie durch eine Glasroͤhre leitet, worin Kupferdrehspaͤne zum Rothgluͤhen erhizt sind. Jeder Verfertiger physikalischer Instrumente ist im Stande diese Operation auszufuͤhren. Es ist uͤberfluͤssig beizufuͤgen, daß reines Queksilber genommen und die Anwendung fetten Kitts vermieden werden muß. Das Thermomanometer ist ein in der Art construirtes Queksilberthermometer, daß es die Temperaturen bis ungefaͤhr 200° C. angibt; seine Roͤhre ist in Atmosphaͤren und Decimalbruͤche von Atmosphaͤren, nach den zwischen den Spannungen des Wasserdampfes bei seiner groͤßten Dichtigkeit und den entsprechenden Temperaturen bestehenden Verhaͤltnissen eingetheilt. Die Kugel des Thermomanometers darf nicht mit dem Dampf des Kessels in Beruͤhrung kommen, weil sonst der Druk die Thermometer-Angaben unrichtig machen wuͤrde; sie wird in eine unten verschlossene, in den Kessel hinabreichende Metallroͤhre eingeschlossen, an deren Innenwaͤnde sie mittelst eines Bandes durch Schrauben befestigt wird; der zwischen der Kugel und den Waͤnden der Metallroͤhre bleibende Raum wird mit Kupferfeilspaͤnen oder sonst einem guten Waͤrmeleiter ausgefuͤllt. Die Ingenieurs pruͤfen die Graduirung der Manometer mit comprimirter Luft und der Thermomanometer durch Vergleichung mit Normalthermometern, deren Graduirung als richtig bekannt ist, oder mit den an gewoͤhnlichen Dampfkesseln angebrachten offenen Manometern, oder endlich mit einem sehr genau adjustirten, vermittelst eines Hebels belasteten Ventil. Auch koͤnnte man bei den Thermomanometern zwei Abtheilungen der Scala pruͤfen, welche fixen Temperaturen entsprechen, naͤmlich dem Siedepunkt des reinen Wassers an freier Luft und demjenigen des reinen rectificirten Terpenthinoͤhls; dieses Oehl kocht bei 157° C. Behufs dieser Bestimmung laͤßt man die Fluͤssigkeit in einem Kolben oder andern langhalsigen Gefaͤße, welches nur zum Theil damit angefuͤllt wird, kochen und haͤlt das Thermomanometer in den Dampf, welcher den obern Theil und den Hals des Gefaͤßes einnimmt, so daß die Kugel außerhalb der siedenden Fluͤssigkeit, in geringer Entfernung von deren Oberflaͤche bleibt. 3. Von den Wasserstandszeigern und dem Alarmschwimmer. – Die Construction und Einrichtung der glaͤsernen Indicatorroͤhren, der Indicatorhaͤhne und gewoͤhnlichen Schwimmer sind hinlaͤnglich bekannt. Wir brauchen daher nur zu bemerken, daß die Tubulaturen fuͤr die glaͤsernen Indicatorroͤhren mit Haͤhnen versehen seyn muͤssen, welche die Reinigung dieser Roͤhren und die Verhuͤtung des Austretens von Dampf und Wasser bei zufaͤlligem Zerbrechen der Roͤhre moͤglich machen. Jeder Dampfkessel muß mit einer der oben aufgezaͤhlten Vorrichtungen versehen seyn und außerdem noch mit einem Alarmschwimmer (Warnschwimmer), welcher den Heizer, wenn er versaͤumt haben sollte, den Kessel gehoͤrig mit Wasser angefuͤllt zu erhalten, durch einen gellenden Laͤrm davon in Kenntniß sezt. Man hat Alarmschwimmer von sehr verschiedener Form construirt. Alle bestehen aus einem Schwimmer, welcher, sobald das Wasser im Kessel bis zum Niveau der Feuercanaͤle herabgesunken ist, die Oeffnung einer kleinen Muͤndung bewirkt, durch welche der Dampf an den Rand einer Gloke oder einer vibrirenden Metallplatte emporstroͤmt, deren scharfer Ton von dem Heizer und den in der Naͤhe beschaͤftigten Arbeitern gehoͤrt werden muß. Die Ingenieurs koͤnnen jedes Instrument dieser Art zulassen, wenn es nur von sicherer Wirkung ist. Unten theilen wir die Beschreibung eines Schwimmers mit Pfeife mit, welchen die Dampfmaschinen-Centralcommission verfertigen ließ, und dessen man sich bei jeder Dampfspannung bedienen kann. Bei Kesseln, deren effectiver Dampfdruk nicht uͤber eine halbe Atmosphaͤre betraͤgt, ist der Schwimmer entbehrlich und man kann die Laͤrmpfeife einfach auf die obere Muͤndung einer verticalen, unten offenen Roͤhre von 4–5 Centimeter innerm Durchmesser steken, welche durch die Kesseldeke bis zu dem Niveau hinunter reicht, unter welches das Wasser nicht sinken darf. Sie braucht nur so lang zu seyn, daß die in ihrem Innern aufsteigende und als von der Wasserflaͤche ausgehend berechnete Wassersaͤule dem effectiven, vom Dampf nicht zu uͤberschreitenden Druk das Gleichgewicht halten kann. 4. Von den Speisungs-Apparaten. – Die Kessel der Dampfmaschinen werden gewoͤhnlich durch Pumpen gespeist, welche durch die Maschine selbst in Bewegung gesezt werden. Auch bei fortgeseztem Pumpenspiel ist man der Speisung aber nur dann versichert, wenn die Pumpe mehr Wasser zu liefern vermag, als durch den Kessel verdampft wird; es muß daher die Hubhoͤhe des Kolbens der Speisepumpe nach dem Belieben des Maschinisten veraͤndert werden koͤnnen, oder das von der Pumpe geschoͤpfte Wasser sich in zwei Theile theilen, wovon einer in den Kessel geht und der andere in den Wasserbehaͤlter zuruͤkkehrt. Die Quantitaͤt des in den Kessel einzulassenden Wassers wird durch den mit dem Schwimmer verbundenen Mechanismus regulirt oder auch durch einen dem Heizer zur Hand befindlichen Hahn. Lezteres Mittel in Verbindung mit guten Wasserstandszeigern, ist vielleicht von allen das beste; jedenfalls ist es ausreichend, wenn nur der Heizer dem Kessel die gehoͤrige Aufmerksamkeit schenkt. Ist das Spiel der Speisepumpe intermittirend, so kann der Heizer oder Maschinist nach Belieben ihre Wirkung unterbrechen, indem er entweder die Kolbenstange aushaͤngt, oder die Saugklappe aufzieht, oder einen an der Saugroͤhre angebrachten Hahn schließt. Er darf nicht verabsaͤumen, die Pumpe spielen zu lassen, sobald die Wasserhoͤhe im Kessel bis zur außen am Kessel gezogenen Linie gesunken ist, wie dieß der Artikel 29 vorschreibt. Er kann uͤbrigens zur Speisung jene Augenblike benuͤzen, wo die vom Manometer angezeigte Dampfspannung etwas staͤrker ist als gewoͤhnlich. Die ununterbrochene Speisung ist, was die Sicherheit anbelangt, vorzuziehen. Bei den Locomotiven ist die Speisung der Kessel immer intermittirend. Durch die an den Speisungsroͤhren angebrachten Probirhaͤhne kann sich der Maschinist uͤberzeugen, ob die Pumpen keine Stoͤrung erlitten haben und ob sie Wasser in den Kessel pumpen. Die zur Heizung von Wohnungen oder zu anderm Gebrauche bestimmten Dampfkessel, welche nicht mit Maschinen in Verbindung stehen, werden von dem Wassersammler oder anderen Apparaten gespeist, welche sich fuͤr die mittelst des Dampfes ausgefuͤhrten Operationen eignen. Der Ingenieur soll jedenfalls die Construction dieser Apparate untersuchen, ihr Spiel vollkommen kennen lernen und sich uͤberzeugen, ob sie von sicherer Wirkung sind; erscheinen sie ihm fehlerhaft, so hat er die damit vorzunehmenden Verbesserungen anzugeben. §. 4. Von der Wahl des Plazes fuͤr die Dampfkessel. Die Gefahren und Nachtheile, welche durch das Bersten oder Explodiren eines Dampfkessels entstehen koͤnnen, sind um so groͤßer, je groͤßer die Masse des heißen Wassers und der Dampfdruk sind. Die Verordnung theilte daher die Dampfkessel in vier Classen und fuͤr jede derselben sind die Bestimmungen hinsichtlich der Baustelle verschieden. Die großen Kessel der ersten Classe muͤssen außerhalb jedes Wohnhauses und jeder Werkstaͤtte angebracht werden, mit Ausnahme des im Art. 35 angefuͤhrten Falles. Die Wohnhaͤuser und die Landstraße innerhalb der im Artikel 36 bezeichneten Abstaͤnde werden durch Schuzmauern gesichert; die Dachung des den Kessel enthaltenden Locals muß von leichtem Material seyn und darf nicht in Verbindung stehen mit den Daͤchern der Werkstaͤtten und anderer anstoßender Gebaͤude. Die Praͤfecten haben darauf zu halten, daß die Bestimmungen hinsichtlich der Isolirung des Locals der Dampfkessel erster Classe von jedem Wohnhause und jeder Werkstaͤtte nicht umgangen werden. So waͤre die Trennung der Werkstaͤtten nur eine scheinbare, wenn das Local des Dampfkessels an die Werkstaͤtten stoßen wuͤrde oder bloß durch leichte Zwischenmauern oder auch durch starke Mauern davon getrennt waͤre, durch welche aber große Oeffnungen gingen. Findet ein solches Aneinanderstoßen statt, so muß die Zwischenmauer stark und ganz voll seyn, mit Ausnahme der zur Durchfuͤhrung der Dampfroͤhren oder der Wellbaͤume zur Fortpflanzung der Bewegung unentbehrlichen Oeffnungen, wo naͤmlich die Dampfmaschine sich in demselben Local befindet wie der Kessel. Die Dampfkessel erster Classe koͤnnen jedoch ausnahmsweise im Innern der Werkstaͤtten angebracht werden (Artikel 35), wenn zu ihrer Heizung eine Waͤrme angewendet werden soll, die außerdem verloren ginge. Es sind aber in diesem Falle die im Artikel 36 vorgeschriebenen Bestimmungen hinsichtlich dritter Personen und der oͤffentlichen Straße genau einzuhalten, und die Bewilligung muß zur Kenntniß des Ministers der Staatsbauten gebracht werden. Die Dampfkessel zweiter Classe koͤnnen im Innern einer Werkstaͤtte angebracht werden, wenn solche nicht einen Theil eines Wohnhauses oder einer Fabrik mit mehreren Stokwerken ausmacht. Schuzmauern werden hier gegenuͤber den Wohnhaͤusern und der oͤffentlichen Straße, sofern sie innerhalb der im Artikel 39 bestimmten Abstaͤnde liegen, verlangt. Die Dampfkessel der dritten Classe koͤnnen ebenfalls im Innern einer Werkstaͤtte, welche nicht einen Theil eines Wohnhauses ausmacht, angebracht werden; Schuzmauern, den Wohnhaͤusern und der oͤffentlichen Straße gegenuͤber, werden hier nicht verlangt. Die Dampfkessel der vierten Classe endlich unterliegen keinen andern Bestimmungen hinsichtlich des Locals, als daß sie durch einen Zwischenraum von 0,50 Meter von den benachbarten Wohnhaͤusern getrennt seyn muͤssen (Artikel 44); sie koͤnnen uͤbrigens sogar in einer Werkstaͤtte errichtet werden, die einen Theil eines Wohnhauses ausmacht und zwar ohne Schuzmauern. Der den Besizern der Dampfkessel dritter und vierter Classe gelassene sehr große Spielraum macht es unerlaͤßlich, daß von diesen Kesseln alle Gegenstaͤnde und jedes Material von etwas bedeutendem Gewichte, welche den von einer Explosion angerichteten Schaden vergroͤßern koͤnnten, entfernt gehalten werden. Diesem Erforderniß ist durch den Artikel 45 genuͤgt. Der Artikel 41 uͤberlaͤßt den Praͤfecten das Recht, die Stellung und Dimensionen (Hoͤhe und Laͤnge) der gemaͤß Artikel 36, 39 und 40 bei Dampfkesseln erster und zweiter Classe erforderlichen Schuzmauern, so wie den Abstand dieser Kessel von den benachbarten Wohnhaͤusern und der oͤffentlichen Straße, und sogar ihre Achsenrichtung zu bestimmen. Diese verschiedenen Punkte muͤssen im Bericht des Ingenieurs sorgfaͤltig behandelt seyn. Er hat zu untersuchen, ob die von dem Besizer beantragte Stellung der Kessel auch diejenige ist, welche bei der verfuͤgbaren Localitaͤt die Nachbarschaft am wenigsten belaͤstigt. Er bestimmt die Hoͤhe und Laͤnge der Schuzmauern in der Art, daß im Falle einer Explosion die Truͤmmer des geborstenen Kessels die benachbarten Haͤuser oder die eben auf der Straße befindlichen Personen nicht erreichen koͤnnen. Endlich soll die Achse des Kessels so viel wie moͤglich parallel mit den Mauern der Wohnungen oder der Straße laufen, weil im Fall einer Explosion die Truͤmmer durch die Wirkung des Dampfes gewoͤhnlich in der Richtung der Achse des Kessels mit der groͤßten Heftigkeit geschleudert werden. Der Ingenieur gibt auf dem von dem Gesuchsteller gelieferten Plan die Stellung des Kessels und der Schuzmauern an, welche er dem Praͤfect vorzuschreiben vorschlaͤgt. Alle von dem Praͤfect definitiv vorgeschriebenen Bestimmungen werden in dem Bewilligungsdecret genau ausgesprochen. §. 5. Von den in Bergwerken angewandten Dampfkesseln. – Von den Locomobilen und Locomotiven. Die Errichtung von Dampfkesseln im Innern von Bergwerken darf nur unter ganz besondern und jedesmal der Oertlichkeit entsprechenden Bedingungen bewilligt werden, so daß fuͤr die Abfuͤhrung des Rauchs, so wie auch fuͤr die Luͤftung der Grube mit Sicherheit gesorgt, und jede Feuersgefahr beseitigt ist. Die Locomobilen und Locomotiven unterliegen besondern Bestimmungen, welche im Titel IV der Verordnung genau genug angegeben sind, um jede weitere Erklaͤrung uͤberfluͤssig zu machen. §. 6. Allgemeine Bestimmungen. Die Vorschriften der Verordnung sind beinahe auf alle Dampfkessel anwendbar; doch gibt es deren, welche wegen des besondern Gebrauchs, zu welchem sie bestimmt sind, oder auch wegen ihrer Dimensionen und Form, ohne Nachtheil eines Theiles der gegebenen Vorschriften enthoben werden koͤnnen, und zwar entweder unbedingt oder unter besondern Bestimmungen. Als Beispiel koͤnnen hier erwaͤhnt werden die Dampfkessel in vielen Waschanstalten in der Umgegend von Paris zum Laugen der Waͤsche. Diese Kessel, von kleinem Rauminhalt, befinden sich neben und unter der Laugkufe; ein in den Kessel reichendes und einige Centimeter vom Boden desselben sich oͤffnendes Rohr steigt vertical uͤber den obern Rand der Kufe hinauf, biegt sich um und endigt sich in einen umgekehrten Trichter, welcher in der Richtung der Achse dieser Kufe angebracht ist. Man fuͤllt den Kessel mit Lauge und heizt; die durch den Dampf gedruͤkte Lauge steigt dann in das Rohr und ergießt sich uͤber die Waͤsche; der Kessel wird so beinahe ganz leer. Die Lauge dringt dann durch die Waͤsche, sammelt sich in einem unter einem Gitterwerk oder doppelten Boden frei gelassenen Raum der Kufe und kehrt hierauf in den Kessel zuruͤk durch eine Roͤhre, welche denselben mit dem Boden der Kufe in Verbindung sezt, und mit einer von der Kufe in den Kessel sich oͤffnenden Klappe schließt. Man sieht leicht ein, daß es uͤberfluͤssig waͤre, an solchen Kesseln gewoͤhnliche Ventile und Manometer anzubringen, weil dem Druke des Dampfs durch die Hoͤhe des weiten Rohrs, durch welches die Lauge sich uͤbergießt, Graͤnzen gesezt sind; auch kann in solchen Kesseln weder ein gewoͤhnlicher noch ein Alarmschwimmer angebracht werden, weil sie sich von Zeit zu Zeit beinahe voͤllig ausleeren muͤssen. Aber die Lauge muß von der Kufe leicht wieder in den Kessel zuruͤkkehren und denselben wieder anfuͤllen koͤnnen. Dazu ist noͤthig, daß diese Kessel mit einem atmosphaͤrischen Ventil versehen werden, welches sich von außen nach innen oͤffnet, sobald sich der Kessel wieder gefuͤllt hat. Der Artikel 67 ertheilt dem Praͤfect das Recht, auf den Bericht des Ingenieurs hin gewisse Dampfapparate eines Theils der allgemeinen Vorschriften zu entheben und in besondern Faͤllen, wie in dem eben angefuͤhrten, specielle Maßregeln vorzuschreiben. Die Decrete der Praͤfecten muͤssen dann dem Minister der Staatsbauten vorgelegt werden. Die schnelle Zerstoͤrung von Kesseln, die mit Grubenwasser gespeist werden, welches freie Saͤuren oder saure Salze enthaͤlt, veranlaßt Gefahren, welchen der Artikel 68 vorbeugen soll. Dieser Artikel verlangt, daß solches Speisungswasser durch eine vorlaͤufige Destillation oder sonst ein als wirksam erkanntes Mittel unschaͤdlich gemacht werde, wenn der effective Dampfdruk im Kessel eine halbe Atmosphaͤre uͤbersteigt. Der Artikel 75 verlangt, daß die Besizer von Dampfapparaten Ungluͤksfaͤlle, welche ihnen begegneten, sogleich der Ortsbehoͤrde, d.h. dem Maire der Gemeinde melden; der Maire hat sich sogleich an Ort und Stelle zu begeben, ein kurzes Protokoll uͤber die Umstaͤnde des Unfalls aufzunehmen und ohne Verzug dem Praͤfect zuzuschiken, welcher noͤthigenfalls den Bergwerks-Ingenieur oder den Bruͤken- und Straßenbau-Ingenieur beauftragt, sich an Ort und Stelle zu verfuͤgen. Ist der Ungluͤksfall bedeutend, hat er Verwundungen veranlaßt, oder hat ein Kessel explodirt, so hat der Maire den Eigenthuͤmer des Apparats in Kenntniß zu sezen, daß er weder das Mauerwerk wieder herstellen, noch die Truͤmmer des gebrochenen Stuͤkes von ihrer Stelle bringen oder etwas an ihnen veraͤndern darf, bevor der Ingenieur sich einfindet, welcher in diesem Falle vom Praͤfect nothwendig beordert werden muß. §. 7. Von der administrativen Ueberwachung der Dampfkessel. Bei ihren Besuchen sollen die Ingenieurs sich zuvoͤrderst uͤberzeugen, ob die Sicherheitsapparate der Dampfkessel und der Speisepumpen in gutem Zustande unterhalten sind; sie haben ferner die Kessel selbst, vorzuͤglich aber diejenigen zu untersuchen, welche ihnen in Folge langen Gebrauchs, oder gewisser besonderer Umstaͤnde, wie des Mangels an gehoͤriger Sorgfalt, der Ungeschiklichkeit des Heizers etc. verdaͤchtig erscheinen. Zeigen die Kessel Fehler, so haben die Ingenieurs deren Abaͤnderung oder Ausbesserung durch einen Bericht an den Praͤfecten zu veranlassen. Wenn die aͤußere Besichtigung nicht hinreicht, um den Ingenieur hinsichtlich eines verdaͤchtigen Kessels aufzuklaͤren, so verlangt er vom Eigenthuͤmer, die Probe neuerdings anstellen zu lassen und im Verweigerungsfalle erstattet er seinen Bericht an den Praͤfect, welcher die Probe anbefiehlt. (Artikel 64.) Die Proben der gußeisernen Kessel sollen jaͤhrlich wenigstens einmal wiederholt werden. Die Ingenieurs und die ihnen untergebenen Beamten haben daruͤber zu wachen, daß obige Instruction im Local der Dampfkessel angeheftet wird und sich zu uͤberzeugen, ob die Heizer dieselbe verstehen und sich mit den darin empfohlenen Vorsichtsmaaßregeln vertraut gemacht haben. Sie werden sich ferner uͤberzeugen, ob die Vorstaͤnde des Etablissements die im Artikel 69 vorgeschriebenen Wechselstuͤke vorraͤthig haben, d.h. Roͤhren zum Auswechseln und etwas Queksilber fuͤr die offenen Manometer mit Glasroͤhren, Glasroͤhren fuͤr die Wasserstandszeiger, endlich geschlossene Manometer oder Thermomanometer, wo man sich lezterer bedient. Der Minister Staatssecretaͤr im Departement der Staatsbauten. J. B. Teste. Beschreibung der Sicherheitsvorrichtungen fuͤr Dampfkessel. Ueber die Construction der Sicherheitsventile. Fig. 1 Tab. V. ist ein verticaler Durchschnitt des Sicherheitsventils mit dem dazu gehoͤrigen Hebel; Fig. 2 ist der Grundriß desselben; Fig. 3 die verticale Ansicht desselben; Fig. 4 zeigt das eigentliche Ventil im Aufriß; Fig. 5 ist der horizontale Durchschnitt der Leitarme mit dem Ventile nach der Linie ab, Fig. 4; Fig. 6 der Durchschnitt der Leitarme nach der Linie cd; Fig. 7 ist der verticale Durchschnitt des Ventils, des Ventilsizes und der Leitarme; Fig. 8 ein Durchschnitt durch die Hebelachse. Das Ventil A und der Ventilsiz B, worauf ersteres ruht, sind von Bronze. Die Verlaͤngerung C des Ventilsizes, welche auf den Kessel aufpaßt, ist von Gußeisen. Der Hebel L, so wie die andern Theile sind von Schmiedeisen. Das Ventil A hat gewoͤhnlich seine Fuͤhrung entweder durch eine unten an dasselbe angegossene Laterne, welche in den Ventilsiz eindringt, oder durch drei oder vier Leitarme, welche sich in der Achse des Ventiles schneiden und deren Enden die innere cylindrische Flaͤche des Ventilsizes beruͤhren. Die Leitarme oder Fluͤgel sind der Laterne vorzuziehen, weil leztere zum Theil den Durchgang des Dampfes verhindert und sich leichter in dem cylindrischen Theile des Ventilsizes festsezt. Das Innere des Ventilsizes B ist ausgebohrt, und die Leitfluͤgel des Ventiles sind so abgedreht, daß nur ein sehr kleiner Spielraum zwischen den gleitenden Flaͤchen bleibt. Die untere Seite des Ventils, welche auf der Muͤndung des Ventilsizes aufliegt, ist ein wenig concav. Das obere Ende des Ventilsizes B ist erweitert, wie Fig. 1 zeigt; die Leitfluͤgel dagegen sind an der mit der Ausweitung correspondirenden Stelle duͤnner gedreht, siehe Fig. 4. Die untere Flaͤche des Ventils ist auf den Ventilsiz aufgeschliffen. In Folge dieser Construction kann das Ventil sich nicht in dem Ventilsize festsezen, und sobald es gehoben wird, bietet es dem Dampfe den groͤßtmoͤglichen Ausgang dar. Der Zapfen T, welcher an das Ventil angegossen ist, ist mit demselben abgedreht, so daß seine Achse genau senkrecht auf der Flaͤche des Ventiles und in ihrer Mitte steht. Das obere Ende des Zapfens ist conisch und hat eine abgerundete Spize, auf welche der Hebel L druͤkt. Dieser Hebel dreht sich um einen Zapfen oder Stift F, dessen Achse genau in der Verlaͤngerung der den obersten Theil des Ventiles beruͤhrenden Flaͤche liegen muß. (Sobald sich das Ventil hebt, beschreiben die Punkte des Hebels, gegen welche das Ventilende druͤkt, Bogen verticaler Kreise.) Der Hebel L hat eine Fuͤhrung in einer Gabel K, um die horizontalen Bewegungen zu vermeiden. Sein Ende ist mit einem Vorsprunge S versehen, der dazu bestimmt ist, das an den Hebel gehaͤngte Gewicht nicht abgleiten zu lassen. Man darf die Reibung des Hebelauges an dem Zapfen oder Stift F vernachlaͤssigen, vorausgesezt daß das Sicherheitsventil gehoͤrig angeordnet, in gutem Zustande und reinlich erhalten ist. Dessen ungeachtet kann man, der groͤßeren Genauigkeit wegen, den Hebel auf eine Stahlschneide legen. Die Figuren 7 und 9 stellen ein Ventil dar, welches von Hrn. Sorel ausgefuͤhrt wurde. Der Hebel stuͤzt sich auf eine Stahlschneide und spielt so genau wie eine gute Waage. Das Hebelauge ist oval (triangulaire) wie man aus Fig. 7 sieht. Die Schraube b, Fig. 8, welche durch beide Arme der Hebelgabel geht, ist angestaͤhlt, und an der Stelle, wo der Hebel darauf druͤkt, scharf gefeilt. Ein Stift g, welcher in ein in der Hebelgabel angebrachtes Loch paßt, dient um das Drehen der Schraube zu verhindern, so daß die Schraube horizontal und die Messerschneide nach Unten gekehrt erhalten wird. Einige Maschinenfabrikanten ersezen den Stift T durch eine cylindrische Hoͤhlung in der Mitte des Ventils, in welcher ein ovales Stuͤk liegt, dessen oberes Ende in eine kleine Vertiefung paßt, die in dem Hebel L angebracht ist. Der Druk des Hebels wird so durch das ovale Stuͤk dem Ventile mitgetheilt, und das Ganze bildet ein abgegliedertes System. Diese Anordnung, welche gewiß gut ist, wenn die feste Achse, um welche sich der Hebel dreht, nicht richtig gestellt ist, scheint uͤberfluͤssig, wenn dieselbe in der Beruͤhrungsebene des Hebels mit der Spize von T liegt. Ueber die offenen Manometer. Fig. 9 stellt einen offenen Manometer mit Queksilbergefaͤß und Glasroͤhre dar, welcher noch einen Druk von 6 1/2 Atmosphaͤren angibt. Fig. 10 ist ein verticaler Durchschnitt durch die Achse des Gefaͤßes und der Roͤhre; Fig. 11 ein horizontaler Durchschnitt des vollstaͤndigen Manometers nach der Linie XY, Fig. 10. Das Gefaͤß a, b, c, d ist von Schmiedeisen. Es besteht aus einem Prisma von quadratischer Basis, 0,06 Meter Seitenlaͤnge und 0,17 Met. Hoͤhe. In der Richtung der Prismenachse wurde die cylindrische Hoͤhlung m, n von 0,04 Met. Durchmesser und 0,106 Met. Tiefe ausgebohrt, und auf dem Grunde derselben, in derselben Richtung die kleinere cylindrische Hoͤhlung m', n', in welche das Ende der Glasroͤhre T hineinreichen muß. Dieses Gefaͤß ist oben durch eine vierekige Eisenplatte p geschlossen, welche wie ein Pfropf in das Gefaͤß hineinreicht, und an den vier Eken durch die vier Schrauben v, v, v, v, Fig. 11, auf den Rand des Gefaͤßes aufgeschraubt ist. Zwischen das Gefaͤß und die Platte kommt ein wenig Kitt, und durch das Anziehen der Schrauben wird der hermetische Verschluß hergestellt. Die cylindrische Oeffnung in der Platte p ist mit einem Gewinde versehen und wird durch den eisernen Pfropf q verschraubt. Der Pfropf ist ein wenig weiter ausgebohrt als die Glasroͤhre außen dik ist. Nach Unten zu verengert sich diese Oeffnung wieder, so daß die Glasroͤhre gerade noch hindurchgestekt werden kann. Der dadurch entstehende Rand verhindert, daß der Kitt, womit die Roͤhre in den Pfropf gekittet wird, in das Gefaͤß kommen kann. In einer der Seitenwaͤnde des Gefaͤßes ist unmittelbar unter dem Pfropf q ein Loch S gebohrt, auf welches mittelst eines Randes eine kleine horizontal gebogene Roͤhre X aufgeschraubt ist, die den obern Theil des Gefaͤßes mit einer eisernen Roͤhre O von 0,015 Meter innerm Durchmesser in Verbindung sezt. Die Roͤhre O ist an der Seite des Brettes, auf welches das Instrument aufgeschraubt ist, befestigt und unterhalb des Roͤhrchens x um einige Centimeter verlaͤngert. Ihr Ende ist durch einen Pfropf verschraubt. Sie hat eine Laͤnge von 4 Meter und ist oben durch einen aͤhnlichen Pfropf verschraubt; unmittelbar unter diesem Pfropfe ist die (gewoͤhnliche) Verbindungsroͤhre mit dem Dampfkessel mit ihr verbunden. Die Glasroͤhre T hat ungefaͤhr 0,003 Met. innern, und 0,009–0,010 Met. aͤußern Durchmesser. Ihre Laͤnge haͤngt von dem Maximum des Drukes, welchen man mit dem Manometer messen will, ab. Dieses Instrument muß mit Queksilber gefuͤllt und an seinem Plaze angebracht werden. Die Bohle von Tannenholz, worauf das ganze Manometer befestigt ist, ist durch eiserne Haken an eine verticale Mauer angeheftet. Nachdem man die Glasroͤhre weggenommen hat, gießt man in das Gefaͤß durch das in dem Pfropfe q befindliche Loch die noͤthige Menge Queksilber. Diese haͤngt von dem innern Durchmesser der Glasroͤhre und ihrer Laͤnge ab. Ist das Queksilber in der Roͤhre bis zu dem Punkte gestiegen, welchen es nicht uͤberschreiten soll, so muß das Queksilber in dem Gefaͤße wenigstens noch einen halben Centimeter uͤber der Oeffnung m', n' stehen. N' sey das Niveau des Queksilbers in dem Gefaͤße. Man stekt nun die Glasroͤhre so tief durch den Pfropf q, daß ihr unteres Ende noch 4–5 Millimeter von dem Grunde der Hoͤhlung m', n' absteht. Hierauf wird die Glasroͤhre an die Bohle durch mehrere leichte Baͤnder, welche jedesmal einen Meter von einander entfernt sind, befestigt, nachdem man vorher zwischen jedes Band und die Roͤhre ein wenig Baumwolle gelegt hat. Die Baͤnder werden nur leicht angezogen, so daß sich die Roͤhre ihrer Laͤnge nach in denselben verschieben kann. Man kittet dann die Roͤhre in den Pfropf q mit etwas Brunnenkitt, oder bloß mit etwas schlechtem Siegellak, das man auf 70–80° Cels. erwaͤrmt, so daß es in den ringfoͤrmigen Zwischenraum zwischen Roͤhre und Pfropf laͤuft. Waͤhrend dieser Operation erwaͤrmt man auch den Pfropf mit einer rothwarmen Schmiedezange und erleichtert das Einfließen des Lakes dadurch, daß man die Roͤhre ihrer Laͤnge nach ein wenig bewegt. Vorher hat man die Roͤhre da, wo sie in dem Pfropfe stekt, ein wenig matt geschliffen, um das Haften des Lakes zu befoͤrdern. Ist die Glasroͤhre so verkittet, so laͤßt man das Gefaͤß und den Kitt erkalten, schraubt hierauf den Pfropf, welcher die Roͤhre O oben verschließt, ab und fuͤllt die Roͤhre ganz mit Wasser an, welches, indem es durch die Communicationsroͤhre x fließt, uͤber dem Queksilber im Gefaͤße sich ausbreitet. Hierauf verschließt man die Roͤhre O wieder mit dem Pfropfe. Der Druk der Wassersaͤule bringt nun das Queksilber bis auf eine gewisse Hoͤhe zum Steigen. Der Punkt, auf welchem so die Queksilberoberflaͤche in der Roͤhre stehen bleibt, gibt den ersten Theilpunkt fuͤr die Manometerscala und wird mit der Ziffer 1 (eine Atmosphaͤre) bezeichnet. Von diesem Punkte aus theilt man die Bohle nach Oben in gleiche Theile, wovon jeder 1/10 Atmosphaͤre entspricht. Der Zwischenraum zwischen zwei Theilstrichen muß gleich seyn 0,076 Meter, dividirt durch die Einheit, zu welcher das Verhaͤltniß des Quadrates des innern Durchmessers der Glasroͤhre zum Quadrate des Durchmessers des Gefaͤßes addirt wurde. Verhalten sich z.B. die Durchmesser der Roͤhre und des Gefaͤßes wie 1: 10, so ist die Entfernung zweier Theilstriche 76/1,01 = 75 Millimeter und 0,25. In der Praxis kann man eine so kleine Correction vernachlaͤssigen. Die Glasroͤhre und die getheilte Bohle muͤssen lang genug seyn, so daß man mit dem Manometer noch einen Druk messen kann, welcher eine oder anderthalb Atmosphaͤren groͤßer ist als der Druk, welchen der Dampf in dem Kessel haben darf. Soll z.B. ein Kessel Dampf von 5 Atmosphaͤren (4 Athmosphaͤr. uͤber den aͤußern Druk) liefern, so muͤssen mit dem Manometer wenigstens 6 Atmosphaͤren gemessen werden koͤnnen, was fuͤr die Glasroͤhre und die Bohle eine Laͤnge von 5 × 0,76 = 3,80 Meter vom ersten Theilstriche angefangen gibt. Die ganze Laͤnge der Bohle wird dann ungefaͤhr 1/11 groͤßer als 3,80 Met. seyn, wegen der Erhebung des Queksilbers bis zum ersten Theilstriche durch das Gewicht der Wassersaͤule in der Roͤhre O. Die Scala muß von dem Manometerverfertiger gemacht seyn. Das Queksilber wird besonders verschikt, und es wird gut seyn, eine zweite Glasroͤhre zum Auswechseln beizugeben. Der Eigenthuͤmer des Dampfapparates muß das Gewicht des Queksilbers kennen; da man aber das Instrument gewoͤhnlich nicht gefuͤllt an den Ort seiner Bestimmung bringen kann, so muß es an seinem Plaze von Neuem mit all der angegebenen Sorgfalt zusammengestellt werden. Man wird sich hiebei von der Genauigkeit der Scala, oder vielmehr von derjenigen ihres Anfangspunktes uͤberzeugen koͤnnen. Ein solches Manometer muß so gestellt seyn, daß die Theilstriche der Scala, auf welchen gewoͤhnlich die Oberflaͤche des Queksilbers steht, ungefaͤhr die Hoͤhe von dem Auge des Kesselheizers oder Maschinenwaͤrters haben, und daß der obere Theil der Roͤhre O, da wo die Verbindungsroͤhre mit dem Kessel einmuͤndet, etwas hoͤher liegt, als die Einmuͤndung der Roͤhre in den Kessel. Ist diese lezte Bedingung, welche gewoͤhnlich mit der ersten vereinbar ist, erfuͤllt, so wird das Manometer mit einer großen Genauigkeit den Druk des Dampfes anzeigen, denn waͤhrend der Kessel mit Dampf angefuͤllt ist, wird die eiserne Roͤhre O bestaͤndig voll Wasser seyn, dessen Druk mit dem des Dampfes auf das Queksilber wirkt, waͤhrend die Verbindungsroͤhre, welche gegen den Kessel zu geneigt ist, nur Dampf enthalten kann. Da der Druk des Dampfes durch eine lange vertikale Wassersaͤule auf das Queksilber uͤbertragen wird, so kann sich das Gefaͤß niemals erwaͤrmen; man hat also nicht zu befuͤrchten, daß der Kitt oder Lak, womit die Glasroͤhre in den Pfropf q gekittet ist, weich wird. Es laͤßt sich keine andere Ursache denken, warum das Manometer in Unordnung kommen oder verderben sollte, als das Zerbrechen der Glasroͤhre, welche uͤbrigens leicht zu schuͤzen ist, und das Verstopfen des untern Theiles der Roͤhre durch die im Wasser enthaltenen, oder vom Dampf mitgefuͤhrten Unreinigkeiten. Das Ersezen einer zerbrochenen Glasroͤhre kann ohne Schwierigkeit geschehen, und verursacht nur sehr geringe Kosten. Man leert dabei zuerst die Roͤhre O aus, indem man den Pfropf, welcher sie unten verschließt, abschraubt, damit das Queksilber gaͤnzlich in das Gefaͤß zuruͤkfaͤllt. Hierauf nimmt man das Ende der zerbrochenen Roͤhre, welches in dem Gefaͤße stekt, heraus. Um dieß zu koͤnnen, hat man nur durch Erwaͤrmen den Kitt weich zu machen, was leicht dadurch geschieht, daß man den Pfropf q mit einer zur Dunkelrothgluth erhizten Zange erfaßt. Sollte Queksilber verloren gegangen seyn, so muß man ungefaͤhr eben so viel zugießen, als verloren gegangen ist, und hierauf kittet man die neue Roͤhre ein. Die eiserne Roͤhre kann sehr leicht gereinigt werden. Man unterbricht die Verbindung mit dem Kessel, schraubt die beiden Pfropfe, welche die Roͤhre O verschließen, ab, reinigt sie, und fuͤllt sie wieder mit reinem Wasser voll. Um den Verlust von Queksilber zu vermeiden, welcher durch die obere Muͤndung der Glasroͤhre stattfinden koͤnnte, wenn die Oscillationen der Queksilbersaͤule durch zu rasche Zunahme des Dampfdrukes zu heftig wuͤrden, kann man diese Muͤndung durch einen hoͤlzernen, nicht verkitteten Pfropf verschließen, der durch einen Buͤgel von Eisendraht, der auf der Bohle befestigt ist, gehalten wird, Die aͤußere Luft wird so zwischen dem Pfropfe und der Glasroͤhre eindringen koͤnnen; im Falle einer zu starken Oscillation der Queksilbersaͤule aber wird der Pfropf das Austreten des Metalles verhindern. Es duͤrfte auch vortheilhaft seyn, das untere Ende der Glasroͤhre zuzuschmelzen, und ein kleines Loch ganz unten an der Seite anzubringen, wodurch das Queksilber in die Roͤhre gelangen kann; dann koͤnnte man die Roͤhre auf dem Grunde des Gefaͤßes aufstehen lassen. Endlich moͤchte es auch noch bequem seyn, unten in das Gefaͤß ein kleines Loch zu bohren, welches mit einer Schraube zugeschraubt wird, damit man durch dasselbe das Queksilber ablassen kann, um es entweder zu wiegen oder zu reinigen, ohne daß man sonst an dem Instrument etwas abzunehmen haͤtte. Ein offenes Manometer, wie es in Fig. 9 dargestellt ist, welches noch 6 Atmosphaͤren anzeigen kann, erfordert hoͤchstens 1 Kilogr. Queksilber, dessen Werth 12 Fr. ist. In der Glasfabrik zu Choisy-le-Roi kann man Glasroͤhren von 4,50 Met. Laͤnge um 5 Fr. haben. Die Eisenroͤhren von 0,015 Meter Durchmesser werden in der Niederlage des Hrn. Gandillot(zu Paris) um 2 Fr. 50 Cent. per laufenden Meter verkauft, und zwar in Laͤngen von 0,60–4,00 Meter. Hieraus geht hervor, daß die offenen Manometer fuͤr den Druk von 5–6 Atmosphaͤren sehr billig von Verfertigen: physikalischer. Instrumente hergestellt werden koͤnnen. Im Nothfalle koͤnnen sie auch in jeder Maschinenfabrik gemacht werden. (Siehe die Tabelle auf der folgenden Seite.) Ueber den Warn-Schwimmer (Alarm-Schwimmer.) Fig. 12 ist ein verticaler Durchschnitt des Warnschwimmers, welchen die Centralcommission fuͤr Dampfmaschinen ausfuͤhren laͤßt. L, M ist die obere Kesselwand, auf welcher man mittelst Schrauben das Ende der kupfernen Roͤhre I befestigt, die einen Apparat traͤgt, der den Pfeifen auf Locomotiven aͤhnlich ist. Ein Stein F, oder irgend ein Koͤrper, der schwerer als Wasser ist, wird an die verticale Stange T gehaͤngt, deren oberes Ende die kleine Muͤndung O verschließt. Das Gewicht des Steines ist durch das Gegengewicht P und den Hebel B zum Theil aufgehoben. Lezterer haͤngt mit zwei Messerschneiden in einer Gabel, die das Ende der Stuͤze S bildet, welche an der Kesselwand befestigt ist. Das Gegengewicht P ist auf dem Hebel B verschiebbar. Man befestigt es mittelst einer Stellschraube an der Stelle des Hebels, wo es dem Steine, der bis zu 3/4 oder 5/6 seiner verticalen Hoͤhe in das Wasser eingetaucht ist, das Gleichgewicht haͤlt. Da die Laͤnge der Stange T uͤbrigens so bestimmt ist, daß der Stein zu 5/4 oder 5/6 im Wasser ist, wenn dasselbe die normalmaͤßige Hoͤhe im Kessel hat, waͤhrend ihr oberes Ende noch die Oeffnung O verschließt, so folgt, daß sobald das Wasser im Kessel sinkt, das Gewicht des Steines uͤberwiegend wird, die Stange T niederdruͤkt und die Oeffnung O oͤffnet. Der Dampf stroͤmt dann durch mehrere Oeffnungen wie b, b in den ringfoͤrmigen Raum a, a, von wo aus er dann durch den engen, kreisfoͤrmigen Spalt m, n gegen den Rand der Gloke C getrieben wird. Das Gewicht des Steines muß, wenn das Wasser im Kessel sinkt, das Gegengewicht P heben, und auch noch den Dampfdruk, welcher auf die Querflaͤche der Muͤndung O kommt, uͤberwaͤltigen. Man gibt daher dieser Muͤndung einen sehr kleinen Durchmesser, besonders wenn der Dampfdruk sehr betraͤchtlich ist, um nicht genoͤthigt zu seyn, dem Steine zu große Dimensionen zu geben, was unbequem seyn koͤnnte. Man braucht zu diesem Alarmschwimmer 3,82 Kilogr. Bronze oder Messing zu 4 Fr. 30 Cent. per Kilogramm. 7 Kilogr. Eisen fuͤr den Hebel, die Schrauben und das Gegengewicht, á 50 Cent. per Kilogr. und einen Stein von 23 Kilogr. Gewicht, welcher beilaͤufig auf 6 Fr. zu stehen kommt. Tabelle der Spannkraͤfte des Wasserdampfs bei seinem Maximum von Dichtigkeit und der correspondirenden Temperaturen, von 1–24 Atmosphaͤren. Spannkraft der Daͤmpfe,   wobei der Druk derAtmosphaͤre als Einheit      angenommen ist. Hoͤhe der Queksilbersaͤule  (bei 0° Temp.) welche     die Spannkraft der         Daͤmpfe mißt. Entsprechende Temperatur     in Graden nach dem       hundert theiligen   Queksilberthermometer.        Druk des Dampfesauf einen Quadratcentimeter     der Kesselflaͤche oder     des Sicherheitsventils.       Atmosphaͤren.               Meter.               Grade.            Kilogramme.              1               0,76               100,0               1,033              1 1/2               1,14               112,2               1,549              2               1,52               121,4               2,066              2 1/2               1,90               128,8               2,582              3               2,28               135,1               3,099              3 1/2               2,66               140,6               3,615              4               3,04               145,4               4,132              4 1/2               3,42               149,06               4,648              5               3,80               153,08               5,165              5 1/2               4,18               156,8               5,681              6               4,56               160,2               6,198              6 1/2               4,94               163,48               6,714              7               5,32               166,5               7,231              7 1/2               5,70               169,37               7,747              8               6,08               172,1               8,264              9               6,84               177,1               9,297            10               7,60               181,6             10,330            11               8,36               186,03             11,363            12               9,12               190,00             12,396            13               9,88               193,7             13,429            14             10,64               197,19             14,462            15             11,40               200,48             15,495            16             12,16               203,60             16,528            17             12,92               206,57             17,561            18             13,68               209,4             18,594            19             14,44               212,1             19,627            20             15,20               214,7             20,660            21             15,96               217,2             21,693            22             16,72               219,9             22,726            23             17,48               221,9             23,759            24             18,24               224,2             24,792

Tafeln

Tafel Tab.
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