Titel: | Verbesserungen in der Verfertigung von Papier zu Banknoten, Regierungsdocumenten, Wechseln, Assignaten, Urkunden und andern Zweken, bei welchen man sich gegen Fälschungen und Nachahmungen zu sichern hat; worauf sich William Newton, Civilingenieur im Chancery-Lane, Grafschaft Middlesex, am 10. Jun. 1843 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 93, Jahrgang 1844, Nr. XLII., S. 140 |
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XLII.
Verbesserungen in der Verfertigung von Papier zu
Banknoten, Regierungsdocumenten, Wechseln, Assignaten, Urkunden und andern Zweken, bei
welchen man sich gegen Faͤlschungen und Nachahmungen zu sichern hat; worauf sich
William Newton,
Civilingenieur im Chancery-Lane, Grafschaft Middlesex, am 10. Jun. 1843 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Mai 1844,
S. 304.
Newton's Verbesserungen in der Verfertigung von Papier zu Banknoten
etc.
Die Verbesserungen in der Ausrüstung des Papiers zu den genannten vor Fälschung zu
sichernden Urkunden bestehen in der Bedekung beider Seiten des dazu zu verwendenden
Papiers mit Zeichnungen, welche in solcher Weise angeordnet und gedrukt sind, daß
sie weder durch
Menschenhand, noch durch eine Maschine nachgeahmt, noch auf Stein übertragen und
durch den Lithographen bekannte Mittel wiedererzeugt werden können.
Es ist bekannt, daß zu Urkunden dienendes gestempeltes Papier ausgewaschen
(ausgebleicht) und wieder zu neuen Urkunden gebraucht werden kann; der
Regierungsstempel bleibt dabei unversehrt, und es kann ein Theil der Schrift
herausgenommen und andere Worte dafür eingesezt werden; auch Figuren und Angaben von
Geldsummen können durch chemische Processe verändert werden, und dabei der Stempel,
so wie überhaupt der Körper des Documents unversehrt bleiben.
Nun beabsichtigt gegenwärtige Erfindung 1) das Ausbleichen eines Theils der Schrift
und Substituiren anderer Worte unmöglich zu machen; 2) gegen jede partielle
Aenderung im Inhalt oder Wortlaut der Urkunde zu betrüglichen Zweken zu schüzen; 3)
eben dadurch die Einnahme des Stempelamts zu vergrößern, indem so der mehr als
einmalige Gebrauch des Stempelpapiers unmöglich gemacht wird; 4) dem Handelsverkehr
alle nöthige Sicherheit zu gewähren.
Die auf der Papierfläche, und zwar auf beiden Seiten abgedrukten Zeichnungen, müssen
so beschaffen seyn, daß es unmöglich wird, 1) die Matrize oder Mutterplatte, von
welcher man sie erhält, nachzubilden; 2) alle Theile der Zeichnung mit
lithographischer Tinte mit der Hand nachzuzeichnen, um sie dann auf Stein zu
übertragen und 3) die ganze Zeichnung auf lithographischen Stein zu übertragen, von
welchem dann Abdrüke genommen werden könnten.
Wie ich diese Zweke erreiche, will ich nun ausführlich angeben.
Auswahl des Papiers.
Das zu Urkunden jeder Art zu verwendende Papier muß so beschaffen seyn, daß es allen
Erfordernissen der Dauerhaftigkeit entspricht. Es werden zweierlei Sorten Papier
verfertigt, die eine von Hand (Handschöpfpapier), die
andere mittelst Maschinen, das endlose oder Maschinenpapier. Die Verfertiger des leztern können nicht
wohl den mittelst Stampfern zermalmten Zeug gebrauchen, dessen man sich zum
Handschöpfpapier bedient, weil die Fasern desselben zu lang sind, um auf dem
endlosen Drahtgewebe abtropfen zu können. Daraus entspringt für sie die
Notwendigkeit, Reibcylinder (Holländer) von großer Kraft anzuwenden, um die Lumpen
in einen sehr feinen Zeug zu verwandeln. Deßhalb ist auch das Maschinenpapier
feiner, aber nicht so stark und dauerhaft als das von Hand geschöpfte Papier.
Papier, dessen Zeug mittelst Chlor gebleicht wurde, darf zu Sicherheitspapier nicht
verwendet werden, weil das Chlor den Zeug schwächt und der Verfertigung des Sicherheitspapiers
unübersteigliche Hindernisse entgegensezt. Papier, welches auf diese Weise noch so
sorgfältig bereitet wurde, hält immer gewisse chemische Agentien zurük, welche nach
einiger Zeit darauf einwirken und endlich die Zerstörung der in den Drukfarben (oder
Tinten) enthaltenen Pflanzenstoffe herbeiführen. Es ist bekannt, daß auf mehreren
auf solche Weist verfertigten Papieren die Schrift in sehr kurzer Zeit verlosch und
unleserlich wurde.
Deßhalb ist es von der größten Wichtigkeit, zur Verfertigung des Sicherheitspapiers
nur von Hand geschöpftes Papier, welches aus ursprünglich weißen, nicht mit Chlor
gebleichten Lumpen bereitet ist, anzuwenden.
Beschaffenheit der Zeichnung.
Es genügt nicht, daß die gravirte Zeichnung schwer oder unmöglich nachzuahmen ist,
sondern es muß auch jede Verfälschung leicht entdekt werden können, und der
Unterzeichner einer Schuldverschreibung, der Aussteller eines Wechsels, kurz
Jedermann im Stande seyn, sich durch bloßes Ansehen der Urkunden zu überzeugen, ob
die Zeichnung an der Stelle, wo der Geldbetrag gewöhnlich eingeschrieben ist, von
Hand neu producirt ist, oder nicht, ohne den Wechsel etc. mit einem andern erst
vergleichen zu müssen.
Die Zeichnung muß daher aus regelmäßigen Theilen bestehen, welche sich mit
unbewaffnetem Auge leicht wahrnehmen und erkennen lassen; es ist aber hiezu
nothwendig, daß die Type, die Figur, das Emblem geometrisch regelmäßig, in ihren
Linien sehr rein und deutlich seyen und daß in der Vertheilung ihrer Bestandtheile
große Symmetrie herrsche. Sie sollen nicht aus geraden Linien bestehen, weil diese
mit dem Lineal zu leicht zu ziehen sind, auch nicht aus Curven, welche mit dem
Zirkel sogleich nachgezogen werden können. Die Nachahmung dieser regelmäßigen
Bestandtheile muß den Fälschern unübersteigliche Hindernisse in den Weg stellen.
Diese regelmäßigen Bestandtheile müssen über die ganze Fläche des Papierblatts
symmetrisch vertheilt seyn, und sich oft wiederholen, um recht viele
Vergleichungspunkte darzubieten. – Was hier über die Anordnung eines einzigen
dieser Bestandtheile gesagt wurde, bezieht sich auch auf alle andern.
Es ist folglich unerläßlich, daß sie, um mit freier Hand nicht nachgemacht werden zu
können, mit mathematischer Genauigkeit auf dem Papier vertheilt seyen, so daß sie
einen gleichförmigen Ton darbieten; man gravirt und vertheilt sie daher auf eine
Mutterplatte aus Stahl oder anderem Metall, oder aus Stein, mittelst einer Maschine. Ein
regelmäßiger Bestandtheil der Zeichnung muß nothwendig durch eine Maschine erzeugt
werden und sich auf einem gegebenen Raum gleichmäßig und in regelmäßigen
Zwischenräumen wiederholen, so daß die geschikteste Hand, von dem schärfsten Gesicht
und der ausdauerndsten Geduld unterstüzt, nicht im Stande wäre, einen dieser
Bestandtheile wieder zu erzeugen, wenn er verlöscht wäre.
Eben so unmöglich wäre es, alle einen regelmäßigen Bestandtheil ausmachenden Linien
mit lithographischer Tinte (chemische Tusche) zu beschiken, um sie auf einen Stein
zu übertragen und Abdrüke davon zu nehmen.
Die auf angegebene Weise erzeugte Zeichnung konnte nicht wohl mit der Hand aber durch
mechanische Mittel nachgemacht werden, welchem Fall zu begegnen ich folgendes Mittel
benuze.
Die zwischen den regelmäßigen Bestandtheilen gelassenen Räume werden durch eine
Zeichnung von anderer Art und anderm Ansehen ausgefüllt, wobei aber keine Verwirrung
mit den regelmäßigen Bestandtheilen Plaz greifen darf; ferner wird die
Hervorbringung dieser Zeichnung, was unerläßlich ist, dem Zufall überlassen, so daß
weder durch dasselbe Verfahren, noch durch ein anderes zwei gleiche Zeichnungen
erhalten werden können; diese Zeichnung ist mikroskopisch, ihre Bestandtheile
nämlich können nur durch das Vergrößerungsglas wahrgenommen werden. Die zweite,
durch Zufall hervorgebrachte Zeichnung ist nicht nachahmbar und hat den Zwek, die
Nachbildung der Mutterplatte unmöglich zu machen, so wie das Ausbleichen des
beschriebenen Stempelpapiers, und das Erzeugen einer andern Zeichnung darauf.
Organisation der Zeichnungen.
Man gravirt eine Matrize oder Mutterzeichnung, welche nach obigen Angaben aus
regelmäßigen Elementen zusammengesezt ist, mittelst einer Radirnadel und einer
passenden Gravirmaschine, oder sonst eines zur Hervorbringung einer gegebenen
Zeichnung passenden Verfahrens mit der größtmöglichen Vollendung. Man kann sich
hiezu auch eines lithographischen Steins oder sogar einer Holztafel bedienen; eine
Stahlplatte aber ist vorzuziehen, weil zu einer solchen Arbeit die größte
Genauigkeit erforderlich ist.
Man nimmt einen Abdruk von dieser Platte in der gewöhnlichen Weise des Kupferdruks
und trägt ihn dann auf den lithographischen Stein nach dem bekannten Verfahren der
Lithographen über. Nachdem dieß geschehen, überzieht man alle regelmäßigen
Bestandtheile der Zeichnung, wie sie auf den Stein übertragen sind, mittelst eines
Pinsels mit einer nur schwach gefärbten Auflösung von arabischem Gummi in Wasser. Diese Deke,
welche auf die leer gelassenen Zwischenräume der Zeichnung nicht aufgetragen wird,
läßt man troknen. Hierauf wird eine zweite Zeichnung auf denselben ganzen Stein
übertragen; diese besteht aus unregelmäßigen Theilen, die viel kleiner sind, als die
regelmäßigen und mikroskopisch seyn können.
Man sieht wohl ein daß, weil die regelmäßigen Bestandtheile von der Gummideke
beschüzt und nur die Zwischenräume offen geblieben sind, der Stein nur auf diesen
leztern die zweite Zeichnung aufnehmen kann.
Diese Zeichnung wird vorher auf einer Metallplatte, auf Stein oder auch auf Holz
gefertigt. Sie kann geäzt oder gestochen werden, von Hand oder mittelst einer
Maschine oder eines chemischen Processes; auf welchem Material sie sich aber
befinde, muß sie nothwendig durch den Zufall erzeugt seyn, so daß sie nicht mehr so
gemacht werden kann, weder auf die Weise, wie sie entstand, noch auf eine andere,
oder durch die Hand eines Künstlers.
Ich will einige Mittel zur Ausführung derselben etwas näher erklären. Man nehme Harz
oder Colophonium in Pulver von mittelmäßiger Feinheit und siebe es auf einen vorher
erhizten lithographischen Stein. Wenn die Harzkörnchen oder Theilchen durch die
Wärme anhaften, so äzt man den Stein mit Verdünnter Salpetersäure, wodurch man einen
unregelmäßigen Grund erhält. Die Größe der Harzkörnchen, der Wärmegrad, welcher dem
Stein gegeben werden muß, um diese Körnchen haften zu machen, so wie auch die Stärke
der zum Aezen angewandten Säure, müssen nach dem Effect, welchen man wünscht,
verschieden seyn.
Man kann auch einen unregelmäßigen Grund auf einem lithographischen Stein dadurch
hervorbringen, daß man einen Pinsel mit kurzen Haaren oder Borsten in dike
lithographische Tinte taucht und mit dem Ende desselben sanft oder unregelmäßig über
die Oberfläche des Steins fährt; die dem Stein sich auf diese Weise anlegende
Schwärze wird nach dem gewöhnlichen Verfahren darauf fixirt.
Auch kann man einen lithographischen Stein mit lithographischer Tinte überziehen,
diese troknen lassen und über die ganze geschwärzte Oberfläche mit einer
Kupferdruker-Auftragwalze unregelmäßig hinfahren, wodurch man weiße Punkte
auf schwarzem Grund erhält.
Es sind dieß nur einige der vielen Methoden, deren man sich zur Erzeugung eines
unregelmäßigen Grundes bedienen kann.
Es versteht sich, daß der Eigentümer dieser Platte Abdrüke davon nehmen, sie auf
Stein übertragen, Abgüsse davon machen, sie durch das Polytyp- und
galvanoplastische Verfahren neu erzeugen kann; niemals aber kann weder er selbst,
noch ein anderer eine zweite Platte verfertigen, die mit der ersten ganz übereinstimmt, außer nach einer
der genannten Vervielfältigungsmethoden.
Von diesem unregelmäßigen Grund wird ein Abdruk gemacht und auf den lithographischen
Stein übertragen, auf welchem sich die regelmäßige Zeichnung befindet. Ist dieß
geschehen und der Grund auf dem Stein fixirt, so entfernt man das Gummi, mit welchem
die regelmäßigen Elemente bedekt worden waren, und dann können die Abdrüke gemacht
werden, auf welchen mit unbewaffnetem Auge die regelmäßigen Elemente von
unregelmäßigen, mikroskopischen umgeben, aber nicht überdekt, wahrgenommen werden
können.
Statt daß man die Matrize oder Mutterplatte durch Uebertragung von zwei besonderen
Platten erhält, kann der Zwek auch dadurch erreicht werden, daß man auf derselben
Platte, worauf sich die regelmäßige Zeichnung schon gravirt befindet, durch eines
der oben angegebenen Verfahren oder sonst auf eine geeignete Weise die unregelmäßige
Zeichnung, welche den Grund bildet, ausführt, so daß man eine Mutterplatte ohne
Uebertragung erhält.
Ist die Mutterplatte fertig, so müssen zwanzig oder noch mehr Platten davon erzeugt
werden, um gegen jeden Unfall, welcher der Mutterplatte begegnen könnte, gesichert
zu seyn. Diese Platten, welche ich secundäre nenne,
werden dadurch erhalten, daß man Abdrüke von der Mutterplatte nimmt, sie auf Stein
überträgt und darauf fixirt. Von den secundären werden wieder Abdrüke gemacht, was
ins Unendliche fortgesezt werden kann; die Abdrüke werden auf lithographische Steine
übertragen, die Lineamente durch das gewöhnliche Gravirverfahren dann in Relief
dargestellt und hierauf der Druk mittelst der Buchdrukerpresse bewerkstelligt.
Nachdem ich nun das verbesserte Verfahren, eine sichtbare Zeichnung zu verfertigen,
welche weder mit freier Hand, noch mittelst der Maschine nachgebildet werden kann,
angegeben habe, will ich mittheilen, auf welche Weise ich jeden Abdruk dieser
Zeichnungen durch Uebertragung auf Stein und nachherige beliebige Vervielfältigung
verhüte. Um mich hierin deutlich zu machen, muß ich die Tinte beschreiben, deren ich
mich bediene, und das Verfahren, welches ich dabei befolge.
Lithographische Tinte (Tusche) und Anwendung
derselben.
Die Kunst der Nachbildung hat in der jüngsten Zeit ungeheure Fortschritte gemacht.
Geschikte Lithographen übertragen auf Stein nicht nur alten Letterndruk und
Kupferstiche, sondern sogar alte Manuscripte und jeden Abdruk sowohl von auslöschlicher als
unauslöschlicher Drukerschwärze, sey sie öhliger, harziger oder wässeriger
Beschaffenheit. Man kann sich daher nicht wundern, daß gelehrte Männer es für eine
Unmöglichkeit ansehen, daß ein Sicherheitspapier hergestellt werbe, welches auf
Stein weder nachgeahmt, noch übertragen werden kann. Den ersten Theil dieses
Problems habe ich durch die verbesserte Methode der Zeichnung gelöst, die
Uebertragung der Abdrüke aber mache ich durch die Tinten unmöglich, welche nun
beschrieben werden sollen.
Ich ziehe auslöschliche Tinten aus einer Mischung von Oehl und Gummi oder Harz
bestehend vor, weil sie zum typographischen Druk leichter anzuwenden sind. Ich
bereite eine gewisse Quantität weißer Tinte aus Copaivabalsam, venetianischem
Terpenthin und vorher geschlämmter und wieder getrokneter Kreide. Diese Substanzen
werden miteinander abgerieben, bis sie die Consistenz der gewöhnlichen
Drukerschwärze annehmen. Ich benenne diese Tinte Nr. 1. Die Hälfte davon seze ich
beiseite, die andere Hälfte vermische ich mit einer hinlänglichen Quantität
gewöhnlicher Tinte, welche vorher durch Abdampfen zu Pulver gemacht wurde. Dieß
geschieht, um ihr die nöthige Färbung zu geben, damit die mit dieser Schwärze
gedrukte Zeichnung dem unbewaffneten Auge sichtbar werde, und auch, damit das
Geschriebene auf dem präparirten Papier ganz deutlich erscheine. Diese zweite Art
Tinte benenne ich Nr. 2.
Statt der getrokneten gewöhnlichen Tinte kann man sich auch eines andern Farbstoffs
zum Färben der Tinte Nr. 2 bedienen, sofern sich derselbe nur eben so gut vertilgen
läßt, wie das Pulver der gemeinen Tinte, damit jeder Versuch, einen Theil der auf
dem Papier befindlichen Schrift wegzubleichen, auch die Beseitigung und Vertilgung
der auf das Papier mit derselben verlöschbaren Tinte gedrukten sichtbaren Zeichnung
zur Folge hat.
Mit der Tinte Nr. 1 werden auf beiden Seiten des Papiers Abdrüke gemacht, wozu man
sich alter und mangelhafter Platten bedienen kann, weil diese Abdrüke nicht sichtbar
sind.
Die sichtbare Zeichnung wird sodann mit der Tinte Nr. 2 gedrukt. Dieser leztere Druk
muß mit aller möglichen Sorgfalt, folglich mit höchst genau gravirten oder
präparirten lithographischen Steinen vorgenommen werden. Nach diesem zweifachen Druk
wird das Papier getroknet, gepreßt, zugeschnitten und ist somit zum Gebrauche
fertig.
Dieser zweimalige Druk braucht nicht mit zwei verschiedenen Pressen zu geschehen, man
kann ihn vielmehr sehr leicht mit einer einzigen Presse mit zwei Cylindern, zwei Reihen Drukformen
und zwei Schwärzvorrichtungen bewerkstelligen; ihre nähere Angabe bildet jedoch
keinen Theil der patentirten Erfindung und hat mit dem
Sicherheitspapier-System nichts zu thun.
Eine sehr gute Tinte (Schwärze) zum Druk der sichtbaren
Zeichnung kann wie folgt bereitet werden.
1) Gut geschlaͤmmte Kreide
20 bis 25 Theile
2) Gewoͤhnliche, zu Pulver
getroknete Tinte oder, noch besser,
gallussaures Eisen
4 –
3) Ultramarin-Blau
1 –
Firniß
hinlaͤngliche Menge.
Dieser Firniß besteht, wie der oben angegebene, aus Copaivabalsam und venetianischem
Terpenthin, die zusammengeschmolzen und nach dem Erkalten gebraucht werden.
Erfolg der neuen Combination von Tinten und des doppelten
Druks.
Wenn ein Fälscher ein Wort, einen Saz, oder sonst einen Theil einer Schrift auf dem
Sicherheitspapier vertilgen will, bedient er sich zuerst des Chlors; dieses Agens
zerstört zwar die Farbe der Schrift, aber auch diejenige des sichtbaren Druks, weil
das färbende Princip der Schwärze Nr. 2 dasselbe ist, wie dasjenige der gewöhnlichen
Tinte. Er wird hierauf mittelst einer Säure das Eisenoxyd entfernen, welches an der
Stelle jedes Buchstabens und jeder Linie der sichtbaren Zeichnung eine Spur
zurükläßt, die durch Chlor nicht entfernt werden kann. Bei dieser zweiten Operation
zerstört die Säure die in den Tinten Nr. 1 und Nr. 2 enthaltene Kreide.
Das so behandelte Sicherheitspapier wird auf dem verlöschten Flek nur noch die
schwachen Spuren behalten, welche durch den zweimaligen Druk und die harzigen
Bestandtheile der beiden Tinten in der Papiersubstanz erzeugt wurden; denn von der
Tinte, welche zur Schrift diente, bleibt keine Spur zurük.
Weder die schwachen Spuren aber, welche der Druk der sichtbaren Zeichnung im Papier
zurükläßt, noch die Spuren des harzigen Firnisses der Tinte Nr. 2 können dem
Fälscher zur Wiederherstellung der Zeichnung an der ausgelöschten Stelle von Nuzen
seyn. Die Drukspuren der sichtbaren und der unsichtbaren Zeichnung und die
Harzspuren der Tinten Nr. 1 und Nr. 2 sind so complicirt und so ineinander
verworren, daß unmöglich etwas unterschieden werden kann.
Wird ferner die Beschaffenheit der Zeichnungen oder die Principien, worauf sie
beruhen, zurükgeführt auf die vielen Vergleichungspunkte, welche dasselbe Stük
Papier natürlich darbieten muß, auf die vollkommene Ausführung des durch Maschinerie
ausgeführten Theils, auf die Unmöglichkeit, den durch den Zufall ausgeführten Theil
mit freier Hand oder durch Maschinerie nachzubilden, so muß sich jedermann
überzeugen, daß die Wiederherstellung eines Theiles der Zeichnung durchaus unmöglich
ist und eben so die Wiedererzeugung dieser Zeichnung durch eine lithographische
Uebertragung.
In der That, durch welches Verfahren die Zeichnung auf Stein übertragen werden mag,
so ist es unmöglich, beide Zeichnungen, die sichtbare und die unsichtbare, nicht
zugleich zu übertragen, weil beide mit einer harzigen Tinte zu gleicher Zeit gedrukt
wurden und die einzige Substanz, welche die beiden Druktinten unterscheidet, eine
kleine Menge getroknetes Tintenpulver ist, welches auf die Uebertragung von keinem
Einfluß seyn kann, da es einem harzigen Körper zugemischt ist, welcher sich auf den
Stein schneller überträgt, als es selbst.
Der Fälscher findet, wenn er einen Gegenabdruk der Zeichnung unseres
Sicherheitspapiers machen will, statt der erwarteten Zeichnung entweder eine
durchaus schwarze Fläche oder eine verworrene in Folge des gleichzeitigen
Uebertragens der zwei Zeichnungen, welche zwar identisch seyn können, aber nicht an
den gehörigen Stellen aneinander gereiht sind.
Ich bin überzeugt, daß dieses System zweier Zeichnungen, welche beide auslöschlich,
aber eine sichtbar, die andere unsichtbar sind, allen Anforderungen entspricht, und
der Regierung sowohl als dem Handel und den Privatpersonen vollkommen gewährleistend
ist. Die Tintenrecepte habe ich nur beispielsweise angeführt, denn durch andere
Compositionen kann derselbe Zwek erreicht werden.
Ich beschränke mich nicht auf Zeichnungen von gefärbten Linien auf weißem Grund,
sondern kann nach diesem System auch Zeichnungen hervorbringen, welche auf gefärbtem
Grund weiß erscheinen.