Titel: Verbesserungen in der Verfertigung von Papier zu Banknoten, Regierungsdocumenten, Wechseln, Assignaten, Urkunden und andern Zweken, bei welchen man sich gegen Fälschungen und Nachahmungen zu sichern hat; worauf sich William Newton, Civilingenieur im Chancery-Lane, Grafschaft Middlesex, am 10. Jun. 1843 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 93, Jahrgang 1844, Nr. XLII., S. 140
Download: XML
XLII. Verbesserungen in der Verfertigung von Papier zu Banknoten, Regierungsdocumenten, Wechseln, Assignaten, Urkunden und andern Zweken, bei welchen man sich gegen Faͤlschungen und Nachahmungen zu sichern hat; worauf sich William Newton, Civilingenieur im Chancery-Lane, Grafschaft Middlesex, am 10. Jun. 1843 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Mai 1844, S. 304. Newton's Verbesserungen in der Verfertigung von Papier zu Banknoten etc. Die Verbesserungen in der Ausrüstung des Papiers zu den genannten vor Fälschung zu sichernden Urkunden bestehen in der Bedekung beider Seiten des dazu zu verwendenden Papiers mit Zeichnungen, welche in solcher Weise angeordnet und gedrukt sind, daß sie weder durch Menschenhand, noch durch eine Maschine nachgeahmt, noch auf Stein übertragen und durch den Lithographen bekannte Mittel wiedererzeugt werden können. Es ist bekannt, daß zu Urkunden dienendes gestempeltes Papier ausgewaschen (ausgebleicht) und wieder zu neuen Urkunden gebraucht werden kann; der Regierungsstempel bleibt dabei unversehrt, und es kann ein Theil der Schrift herausgenommen und andere Worte dafür eingesezt werden; auch Figuren und Angaben von Geldsummen können durch chemische Processe verändert werden, und dabei der Stempel, so wie überhaupt der Körper des Documents unversehrt bleiben. Nun beabsichtigt gegenwärtige Erfindung 1) das Ausbleichen eines Theils der Schrift und Substituiren anderer Worte unmöglich zu machen; 2) gegen jede partielle Aenderung im Inhalt oder Wortlaut der Urkunde zu betrüglichen Zweken zu schüzen; 3) eben dadurch die Einnahme des Stempelamts zu vergrößern, indem so der mehr als einmalige Gebrauch des Stempelpapiers unmöglich gemacht wird; 4) dem Handelsverkehr alle nöthige Sicherheit zu gewähren. Die auf der Papierfläche, und zwar auf beiden Seiten abgedrukten Zeichnungen, müssen so beschaffen seyn, daß es unmöglich wird, 1) die Matrize oder Mutterplatte, von welcher man sie erhält, nachzubilden; 2) alle Theile der Zeichnung mit lithographischer Tinte mit der Hand nachzuzeichnen, um sie dann auf Stein zu übertragen und 3) die ganze Zeichnung auf lithographischen Stein zu übertragen, von welchem dann Abdrüke genommen werden könnten. Wie ich diese Zweke erreiche, will ich nun ausführlich angeben. Auswahl des Papiers. Das zu Urkunden jeder Art zu verwendende Papier muß so beschaffen seyn, daß es allen Erfordernissen der Dauerhaftigkeit entspricht. Es werden zweierlei Sorten Papier verfertigt, die eine von Hand (Handschöpfpapier), die andere mittelst Maschinen, das endlose oder Maschinenpapier. Die Verfertiger des leztern können nicht wohl den mittelst Stampfern zermalmten Zeug gebrauchen, dessen man sich zum Handschöpfpapier bedient, weil die Fasern desselben zu lang sind, um auf dem endlosen Drahtgewebe abtropfen zu können. Daraus entspringt für sie die Notwendigkeit, Reibcylinder (Holländer) von großer Kraft anzuwenden, um die Lumpen in einen sehr feinen Zeug zu verwandeln. Deßhalb ist auch das Maschinenpapier feiner, aber nicht so stark und dauerhaft als das von Hand geschöpfte Papier. Papier, dessen Zeug mittelst Chlor gebleicht wurde, darf zu Sicherheitspapier nicht verwendet werden, weil das Chlor den Zeug schwächt und der Verfertigung des Sicherheitspapiers unübersteigliche Hindernisse entgegensezt. Papier, welches auf diese Weise noch so sorgfältig bereitet wurde, hält immer gewisse chemische Agentien zurük, welche nach einiger Zeit darauf einwirken und endlich die Zerstörung der in den Drukfarben (oder Tinten) enthaltenen Pflanzenstoffe herbeiführen. Es ist bekannt, daß auf mehreren auf solche Weist verfertigten Papieren die Schrift in sehr kurzer Zeit verlosch und unleserlich wurde. Deßhalb ist es von der größten Wichtigkeit, zur Verfertigung des Sicherheitspapiers nur von Hand geschöpftes Papier, welches aus ursprünglich weißen, nicht mit Chlor gebleichten Lumpen bereitet ist, anzuwenden. Beschaffenheit der Zeichnung. Es genügt nicht, daß die gravirte Zeichnung schwer oder unmöglich nachzuahmen ist, sondern es muß auch jede Verfälschung leicht entdekt werden können, und der Unterzeichner einer Schuldverschreibung, der Aussteller eines Wechsels, kurz Jedermann im Stande seyn, sich durch bloßes Ansehen der Urkunden zu überzeugen, ob die Zeichnung an der Stelle, wo der Geldbetrag gewöhnlich eingeschrieben ist, von Hand neu producirt ist, oder nicht, ohne den Wechsel etc. mit einem andern erst vergleichen zu müssen. Die Zeichnung muß daher aus regelmäßigen Theilen bestehen, welche sich mit unbewaffnetem Auge leicht wahrnehmen und erkennen lassen; es ist aber hiezu nothwendig, daß die Type, die Figur, das Emblem geometrisch regelmäßig, in ihren Linien sehr rein und deutlich seyen und daß in der Vertheilung ihrer Bestandtheile große Symmetrie herrsche. Sie sollen nicht aus geraden Linien bestehen, weil diese mit dem Lineal zu leicht zu ziehen sind, auch nicht aus Curven, welche mit dem Zirkel sogleich nachgezogen werden können. Die Nachahmung dieser regelmäßigen Bestandtheile muß den Fälschern unübersteigliche Hindernisse in den Weg stellen. Diese regelmäßigen Bestandtheile müssen über die ganze Fläche des Papierblatts symmetrisch vertheilt seyn, und sich oft wiederholen, um recht viele Vergleichungspunkte darzubieten. – Was hier über die Anordnung eines einzigen dieser Bestandtheile gesagt wurde, bezieht sich auch auf alle andern. Es ist folglich unerläßlich, daß sie, um mit freier Hand nicht nachgemacht werden zu können, mit mathematischer Genauigkeit auf dem Papier vertheilt seyen, so daß sie einen gleichförmigen Ton darbieten; man gravirt und vertheilt sie daher auf eine Mutterplatte aus Stahl oder anderem Metall, oder aus Stein, mittelst einer Maschine. Ein regelmäßiger Bestandtheil der Zeichnung muß nothwendig durch eine Maschine erzeugt werden und sich auf einem gegebenen Raum gleichmäßig und in regelmäßigen Zwischenräumen wiederholen, so daß die geschikteste Hand, von dem schärfsten Gesicht und der ausdauerndsten Geduld unterstüzt, nicht im Stande wäre, einen dieser Bestandtheile wieder zu erzeugen, wenn er verlöscht wäre. Eben so unmöglich wäre es, alle einen regelmäßigen Bestandtheil ausmachenden Linien mit lithographischer Tinte (chemische Tusche) zu beschiken, um sie auf einen Stein zu übertragen und Abdrüke davon zu nehmen. Die auf angegebene Weise erzeugte Zeichnung konnte nicht wohl mit der Hand aber durch mechanische Mittel nachgemacht werden, welchem Fall zu begegnen ich folgendes Mittel benuze. Die zwischen den regelmäßigen Bestandtheilen gelassenen Räume werden durch eine Zeichnung von anderer Art und anderm Ansehen ausgefüllt, wobei aber keine Verwirrung mit den regelmäßigen Bestandtheilen Plaz greifen darf; ferner wird die Hervorbringung dieser Zeichnung, was unerläßlich ist, dem Zufall überlassen, so daß weder durch dasselbe Verfahren, noch durch ein anderes zwei gleiche Zeichnungen erhalten werden können; diese Zeichnung ist mikroskopisch, ihre Bestandtheile nämlich können nur durch das Vergrößerungsglas wahrgenommen werden. Die zweite, durch Zufall hervorgebrachte Zeichnung ist nicht nachahmbar und hat den Zwek, die Nachbildung der Mutterplatte unmöglich zu machen, so wie das Ausbleichen des beschriebenen Stempelpapiers, und das Erzeugen einer andern Zeichnung darauf. Organisation der Zeichnungen. Man gravirt eine Matrize oder Mutterzeichnung, welche nach obigen Angaben aus regelmäßigen Elementen zusammengesezt ist, mittelst einer Radirnadel und einer passenden Gravirmaschine, oder sonst eines zur Hervorbringung einer gegebenen Zeichnung passenden Verfahrens mit der größtmöglichen Vollendung. Man kann sich hiezu auch eines lithographischen Steins oder sogar einer Holztafel bedienen; eine Stahlplatte aber ist vorzuziehen, weil zu einer solchen Arbeit die größte Genauigkeit erforderlich ist. Man nimmt einen Abdruk von dieser Platte in der gewöhnlichen Weise des Kupferdruks und trägt ihn dann auf den lithographischen Stein nach dem bekannten Verfahren der Lithographen über. Nachdem dieß geschehen, überzieht man alle regelmäßigen Bestandtheile der Zeichnung, wie sie auf den Stein übertragen sind, mittelst eines Pinsels mit einer nur schwach gefärbten Auflösung von arabischem Gummi in Wasser. Diese Deke, welche auf die leer gelassenen Zwischenräume der Zeichnung nicht aufgetragen wird, läßt man troknen. Hierauf wird eine zweite Zeichnung auf denselben ganzen Stein übertragen; diese besteht aus unregelmäßigen Theilen, die viel kleiner sind, als die regelmäßigen und mikroskopisch seyn können. Man sieht wohl ein daß, weil die regelmäßigen Bestandtheile von der Gummideke beschüzt und nur die Zwischenräume offen geblieben sind, der Stein nur auf diesen leztern die zweite Zeichnung aufnehmen kann. Diese Zeichnung wird vorher auf einer Metallplatte, auf Stein oder auch auf Holz gefertigt. Sie kann geäzt oder gestochen werden, von Hand oder mittelst einer Maschine oder eines chemischen Processes; auf welchem Material sie sich aber befinde, muß sie nothwendig durch den Zufall erzeugt seyn, so daß sie nicht mehr so gemacht werden kann, weder auf die Weise, wie sie entstand, noch auf eine andere, oder durch die Hand eines Künstlers. Ich will einige Mittel zur Ausführung derselben etwas näher erklären. Man nehme Harz oder Colophonium in Pulver von mittelmäßiger Feinheit und siebe es auf einen vorher erhizten lithographischen Stein. Wenn die Harzkörnchen oder Theilchen durch die Wärme anhaften, so äzt man den Stein mit Verdünnter Salpetersäure, wodurch man einen unregelmäßigen Grund erhält. Die Größe der Harzkörnchen, der Wärmegrad, welcher dem Stein gegeben werden muß, um diese Körnchen haften zu machen, so wie auch die Stärke der zum Aezen angewandten Säure, müssen nach dem Effect, welchen man wünscht, verschieden seyn. Man kann auch einen unregelmäßigen Grund auf einem lithographischen Stein dadurch hervorbringen, daß man einen Pinsel mit kurzen Haaren oder Borsten in dike lithographische Tinte taucht und mit dem Ende desselben sanft oder unregelmäßig über die Oberfläche des Steins fährt; die dem Stein sich auf diese Weise anlegende Schwärze wird nach dem gewöhnlichen Verfahren darauf fixirt. Auch kann man einen lithographischen Stein mit lithographischer Tinte überziehen, diese troknen lassen und über die ganze geschwärzte Oberfläche mit einer Kupferdruker-Auftragwalze unregelmäßig hinfahren, wodurch man weiße Punkte auf schwarzem Grund erhält. Es sind dieß nur einige der vielen Methoden, deren man sich zur Erzeugung eines unregelmäßigen Grundes bedienen kann. Es versteht sich, daß der Eigentümer dieser Platte Abdrüke davon nehmen, sie auf Stein übertragen, Abgüsse davon machen, sie durch das Polytyp- und galvanoplastische Verfahren neu erzeugen kann; niemals aber kann weder er selbst, noch ein anderer eine zweite Platte verfertigen, die mit der ersten ganz übereinstimmt, außer nach einer der genannten Vervielfältigungsmethoden. Von diesem unregelmäßigen Grund wird ein Abdruk gemacht und auf den lithographischen Stein übertragen, auf welchem sich die regelmäßige Zeichnung befindet. Ist dieß geschehen und der Grund auf dem Stein fixirt, so entfernt man das Gummi, mit welchem die regelmäßigen Elemente bedekt worden waren, und dann können die Abdrüke gemacht werden, auf welchen mit unbewaffnetem Auge die regelmäßigen Elemente von unregelmäßigen, mikroskopischen umgeben, aber nicht überdekt, wahrgenommen werden können. Statt daß man die Matrize oder Mutterplatte durch Uebertragung von zwei besonderen Platten erhält, kann der Zwek auch dadurch erreicht werden, daß man auf derselben Platte, worauf sich die regelmäßige Zeichnung schon gravirt befindet, durch eines der oben angegebenen Verfahren oder sonst auf eine geeignete Weise die unregelmäßige Zeichnung, welche den Grund bildet, ausführt, so daß man eine Mutterplatte ohne Uebertragung erhält. Ist die Mutterplatte fertig, so müssen zwanzig oder noch mehr Platten davon erzeugt werden, um gegen jeden Unfall, welcher der Mutterplatte begegnen könnte, gesichert zu seyn. Diese Platten, welche ich secundäre nenne, werden dadurch erhalten, daß man Abdrüke von der Mutterplatte nimmt, sie auf Stein überträgt und darauf fixirt. Von den secundären werden wieder Abdrüke gemacht, was ins Unendliche fortgesezt werden kann; die Abdrüke werden auf lithographische Steine übertragen, die Lineamente durch das gewöhnliche Gravirverfahren dann in Relief dargestellt und hierauf der Druk mittelst der Buchdrukerpresse bewerkstelligt. Nachdem ich nun das verbesserte Verfahren, eine sichtbare Zeichnung zu verfertigen, welche weder mit freier Hand, noch mittelst der Maschine nachgebildet werden kann, angegeben habe, will ich mittheilen, auf welche Weise ich jeden Abdruk dieser Zeichnungen durch Uebertragung auf Stein und nachherige beliebige Vervielfältigung verhüte. Um mich hierin deutlich zu machen, muß ich die Tinte beschreiben, deren ich mich bediene, und das Verfahren, welches ich dabei befolge. Lithographische Tinte (Tusche) und Anwendung derselben. Die Kunst der Nachbildung hat in der jüngsten Zeit ungeheure Fortschritte gemacht. Geschikte Lithographen übertragen auf Stein nicht nur alten Letterndruk und Kupferstiche, sondern sogar alte Manuscripte und jeden Abdruk sowohl von auslöschlicher als unauslöschlicher Drukerschwärze, sey sie öhliger, harziger oder wässeriger Beschaffenheit. Man kann sich daher nicht wundern, daß gelehrte Männer es für eine Unmöglichkeit ansehen, daß ein Sicherheitspapier hergestellt werbe, welches auf Stein weder nachgeahmt, noch übertragen werden kann. Den ersten Theil dieses Problems habe ich durch die verbesserte Methode der Zeichnung gelöst, die Uebertragung der Abdrüke aber mache ich durch die Tinten unmöglich, welche nun beschrieben werden sollen. Ich ziehe auslöschliche Tinten aus einer Mischung von Oehl und Gummi oder Harz bestehend vor, weil sie zum typographischen Druk leichter anzuwenden sind. Ich bereite eine gewisse Quantität weißer Tinte aus Copaivabalsam, venetianischem Terpenthin und vorher geschlämmter und wieder getrokneter Kreide. Diese Substanzen werden miteinander abgerieben, bis sie die Consistenz der gewöhnlichen Drukerschwärze annehmen. Ich benenne diese Tinte Nr. 1. Die Hälfte davon seze ich beiseite, die andere Hälfte vermische ich mit einer hinlänglichen Quantität gewöhnlicher Tinte, welche vorher durch Abdampfen zu Pulver gemacht wurde. Dieß geschieht, um ihr die nöthige Färbung zu geben, damit die mit dieser Schwärze gedrukte Zeichnung dem unbewaffneten Auge sichtbar werde, und auch, damit das Geschriebene auf dem präparirten Papier ganz deutlich erscheine. Diese zweite Art Tinte benenne ich Nr. 2. Statt der getrokneten gewöhnlichen Tinte kann man sich auch eines andern Farbstoffs zum Färben der Tinte Nr. 2 bedienen, sofern sich derselbe nur eben so gut vertilgen läßt, wie das Pulver der gemeinen Tinte, damit jeder Versuch, einen Theil der auf dem Papier befindlichen Schrift wegzubleichen, auch die Beseitigung und Vertilgung der auf das Papier mit derselben verlöschbaren Tinte gedrukten sichtbaren Zeichnung zur Folge hat. Mit der Tinte Nr. 1 werden auf beiden Seiten des Papiers Abdrüke gemacht, wozu man sich alter und mangelhafter Platten bedienen kann, weil diese Abdrüke nicht sichtbar sind. Die sichtbare Zeichnung wird sodann mit der Tinte Nr. 2 gedrukt. Dieser leztere Druk muß mit aller möglichen Sorgfalt, folglich mit höchst genau gravirten oder präparirten lithographischen Steinen vorgenommen werden. Nach diesem zweifachen Druk wird das Papier getroknet, gepreßt, zugeschnitten und ist somit zum Gebrauche fertig. Dieser zweimalige Druk braucht nicht mit zwei verschiedenen Pressen zu geschehen, man kann ihn vielmehr sehr leicht mit einer einzigen Presse mit zwei Cylindern, zwei Reihen Drukformen und zwei Schwärzvorrichtungen bewerkstelligen; ihre nähere Angabe bildet jedoch keinen Theil der patentirten Erfindung und hat mit dem Sicherheitspapier-System nichts zu thun. Eine sehr gute Tinte (Schwärze) zum Druk der sichtbaren Zeichnung kann wie folgt bereitet werden. 1) Gut geschlaͤmmte Kreide 20 bis 25 Theile 2) Gewoͤhnliche, zu Pulver getroknete Tinte     oder, noch besser, gallussaures Eisen              4     – 3) Ultramarin-Blau              1     – Firniß hinlaͤngliche Menge. Dieser Firniß besteht, wie der oben angegebene, aus Copaivabalsam und venetianischem Terpenthin, die zusammengeschmolzen und nach dem Erkalten gebraucht werden. Erfolg der neuen Combination von Tinten und des doppelten Druks. Wenn ein Fälscher ein Wort, einen Saz, oder sonst einen Theil einer Schrift auf dem Sicherheitspapier vertilgen will, bedient er sich zuerst des Chlors; dieses Agens zerstört zwar die Farbe der Schrift, aber auch diejenige des sichtbaren Druks, weil das färbende Princip der Schwärze Nr. 2 dasselbe ist, wie dasjenige der gewöhnlichen Tinte. Er wird hierauf mittelst einer Säure das Eisenoxyd entfernen, welches an der Stelle jedes Buchstabens und jeder Linie der sichtbaren Zeichnung eine Spur zurükläßt, die durch Chlor nicht entfernt werden kann. Bei dieser zweiten Operation zerstört die Säure die in den Tinten Nr. 1 und Nr. 2 enthaltene Kreide. Das so behandelte Sicherheitspapier wird auf dem verlöschten Flek nur noch die schwachen Spuren behalten, welche durch den zweimaligen Druk und die harzigen Bestandtheile der beiden Tinten in der Papiersubstanz erzeugt wurden; denn von der Tinte, welche zur Schrift diente, bleibt keine Spur zurük. Weder die schwachen Spuren aber, welche der Druk der sichtbaren Zeichnung im Papier zurükläßt, noch die Spuren des harzigen Firnisses der Tinte Nr. 2 können dem Fälscher zur Wiederherstellung der Zeichnung an der ausgelöschten Stelle von Nuzen seyn. Die Drukspuren der sichtbaren und der unsichtbaren Zeichnung und die Harzspuren der Tinten Nr. 1 und Nr. 2 sind so complicirt und so ineinander verworren, daß unmöglich etwas unterschieden werden kann. Wird ferner die Beschaffenheit der Zeichnungen oder die Principien, worauf sie beruhen, zurükgeführt auf die vielen Vergleichungspunkte, welche dasselbe Stük Papier natürlich darbieten muß, auf die vollkommene Ausführung des durch Maschinerie ausgeführten Theils, auf die Unmöglichkeit, den durch den Zufall ausgeführten Theil mit freier Hand oder durch Maschinerie nachzubilden, so muß sich jedermann überzeugen, daß die Wiederherstellung eines Theiles der Zeichnung durchaus unmöglich ist und eben so die Wiedererzeugung dieser Zeichnung durch eine lithographische Uebertragung. In der That, durch welches Verfahren die Zeichnung auf Stein übertragen werden mag, so ist es unmöglich, beide Zeichnungen, die sichtbare und die unsichtbare, nicht zugleich zu übertragen, weil beide mit einer harzigen Tinte zu gleicher Zeit gedrukt wurden und die einzige Substanz, welche die beiden Druktinten unterscheidet, eine kleine Menge getroknetes Tintenpulver ist, welches auf die Uebertragung von keinem Einfluß seyn kann, da es einem harzigen Körper zugemischt ist, welcher sich auf den Stein schneller überträgt, als es selbst. Der Fälscher findet, wenn er einen Gegenabdruk der Zeichnung unseres Sicherheitspapiers machen will, statt der erwarteten Zeichnung entweder eine durchaus schwarze Fläche oder eine verworrene in Folge des gleichzeitigen Uebertragens der zwei Zeichnungen, welche zwar identisch seyn können, aber nicht an den gehörigen Stellen aneinander gereiht sind. Ich bin überzeugt, daß dieses System zweier Zeichnungen, welche beide auslöschlich, aber eine sichtbar, die andere unsichtbar sind, allen Anforderungen entspricht, und der Regierung sowohl als dem Handel und den Privatpersonen vollkommen gewährleistend ist. Die Tintenrecepte habe ich nur beispielsweise angeführt, denn durch andere Compositionen kann derselbe Zwek erreicht werden. Ich beschränke mich nicht auf Zeichnungen von gefärbten Linien auf weißem Grund, sondern kann nach diesem System auch Zeichnungen hervorbringen, welche auf gefärbtem Grund weiß erscheinen.