Titel: Hohnbaums Verbesserungen an Feuersprizen.
Fundstelle: Band 94, Jahrgang 1844, Nr. XCVII., S. 419
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XCVII. Hohnbaums Verbesserungen an Feuersprizen. Aus dem Gewerbeblatt für das Königreich Hannover. 1844, 4. Heft. S. 136. Mit Abbildungen auf Tab. VI. Hohnbaum's Verbesserungen an Feuersprizen. An den vom Hrn. Mechaniker Hohnbaum in Hannover zur dießjährigen Gewerbe-Ausstellung eingelieferten Feuersprizen fand man eine Anordnung, welche gewiß mit Recht die Aufmerksamkeit der Sachverständigen auf sich zog. Gedachte Anordnung besteht nämlich darin, bei einer mit Wasserkasten versehenen Sprize das Wasser beliebig unmittelbar aus dem Kasten oder aus einem Brunnen einsaugen lassen zu können, ohne dabei Hähne, Klappen etc. in Anwendung zu bringen. Fig. 32 zeigt diese Einrichtung im Grundriß, Fig. 33 im Horizontaldurchschnitt. Dabei ist W, W der Boden des Wasserkastens, K, K eine der Längenseitenwände desselben, A, A das nach den Stiefeln führende Saugrohr, in welches das Wasser, durch das Sied B, B gehend, eintreten muß, es mag aus dem Wasserkasten oder einem Brunnen eingesogen werden. Die Oeffnung der Wand K, durch welche nach außen das Saugrohr A tritt, ist um lezteres herum erweitert und in dieser Erweiterung der kurze Hohlcylinder E befestigt, in dessen außerhalb vorstehenden Mantel eine Schraube X eingeschnitten ist. F, F ist eine hohle Messingkapsel, deren cylindrischer Theil im Innern seines Mantels die Mutter zu vorgedachter Schraube trägt. Man erkennt hienach leicht, daß Fig. 32 und 33 den Fall angibt, wenn das Wasser zum Sprizen unmittelbar aus dem Wasserkasten entnommen wird; so wie sich von selbst versteht, daß die Kapsel F abgeschroben und mit A das längere Saugrohr in Verbindung gebracht werden muß, wenn man das Wasser aus einem Brunnen, Sturmfasse oder sonstigen mit der Sprize nicht verbundenen Behälter entnehmen will. Das Kettchen y verhindert das Herabfallen der Kapsel F, wenn dieselbe für den zulezt gedachten Fall abgenommen wurde. R.

Tafeln

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