Titel: Ueber das Conserviren der eisernen Schiffe im Seewasser; von Mallet.
Fundstelle: Band 96, Jahrgang 1845, Nr. LXXIII., S. 280
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LXXIII. Ueber das Conserviren der eisernen Schiffe im Seewasser; von Mallet. Aus dem Echo du monde savant 1845, No. 26. Mallet, über das Conserviren der eisernen Schiffe im Seewasser. Schon früher gab Hr. Mallet ein ziemlich complicirtes Verfahren an, um die eisernen Schiffe in der See vor Zerfressung zu schüzen und ihren Kiel vor Incrustirung mit Seethieren und -Gewächsen zu bewahren (polytechn. Journal Bd. LXXXIV S. 46). Dasselbe bestand aus drei Operationen, welche er aber jezt auf zwei reducirt, die er jedoch in folgender Weise modificirt. Das erste dieser Mittel besteht in einem schüzenden Firniß, dessen Zusammensezung auf dem Principe beruht, daß seine Bestandtheile weder Hydrate bilden, noch sonst mit Wasser eine Verbindung eingehen und dem Eisen stark anhaften mit Beibehaltung jedoch einer gewissen Elasticität. Ist nun der Kiel eines eisernen Schiffes vollkommen troken und durch Abkrazen von allem anhängenden Oxyd befreit, so wird er mit dem schüzenden Firniß überzogen, welcher besteht aus: 40 Theilen besten Steinkohlentheers, welchen man durch Erwärmen auf die Pechconsistenz brachte,   1 Theil Kautschuk, aufgelöst und in teigigen Zustand gebracht, wie es gegenwärtig im Handel vorkommt,   5 Theilen gepulverter Mennige. Wenn der Theer geschmolzen ist, sezt man den Kautschuk zu und zulezt die Mennige und rührt Alles unter beständigem Erwärmen wohl um. Neue Schiffe, deren Beschläge noch blank ist, bedürfen nur einer einzigen Schicht; ältere zwei bis drei. Sobald der Firniß troken ist, muß er mit dem thiereabhaltenden (zoophagen) Anstrich oder vergifteten Firniß überzogen werden, welcher mit weichen Bürsten aufgetragen wird. Der thiereabhaltende Anstrich verhindert die Incrustation des Kiels, indem die darin enthaltenen Metallsalze etwas auflöslich sind und auf die Seethiere und -Pflanzen, welche an den Kiel kommen, so schädlich einwirken, daß sie sich seiner Oberfläche nicht mehr anhängen und sich auf ihr nicht weiter entwikeln; dieser Anstrich muß daher, während er der durch die Bewegung des Schiffs erzeugten Reibung widersteht, zugleich einen Grad von Auflöslichkeit oder vielmehr eine solche Mischbarkeit mit dem Wasser besizen, daß die Gifte von den Capillargefäßen der daran hinkommenden Geschöpfe absorbirt (aufgesaugt) werden; denn ohne leztere Eigenschaft kann kein Gift, in welcher Menge man es auch anwenden mag, den beabsichtigten Zwek andauernd erfüllen. Bei folgender Vorschrift blieb übrigens Hr. Mallet stehen. Man läßt bei gelinder Wärme in zwei Theilen Wassers mit einander zergehen: 1 Theil gelber Seife, 2 Theile Harz, vermischt dieß warm mit gewöhnlichem Oehlfirniß und läßt alles mit 4 Theilen besten Talgs zergehen. Ist alles gut gemengt, so sezt man folgende Substanzen fein pulverisirt hinzu: 1 Theil Realgar, 1 Theil Mennige; hierauf rührt man die Mischung gut um. Ist dieses Präparat kalt, so hat es bei 8° R. Butterconsistenz; für tropische Gegenden wird mehr Harz und Seife angewandt. Eine Schicht des thiereabhaltenden Anstrichs dauert 1 bis 3 Jahre nach den Umständen; derselbe ist schön scharlachroth und verunstaltet demnach den Schiffskiel nicht. Das Mallet'sche Verfahren soll sich bereits bei mehreren Dampfbooten bewährt haben.