Titel: Neues Verfahren den Hanf und Flachs zu rösten, worauf sich Moses Poole in London am 30. Decbr. 1844 in Folge einer Mittheilung ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 97, Jahrgang 1845, Nr. LVIII., S. 223
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LVIII. Neues Verfahren den Hanf und Flachs zu roͤsten, worauf sich Moses Poole in London am 30. Decbr. 1844 in Folge einer MittheilungDieses am 27. Jun. 1845 einregistrirte Patent ist wahrscheinlich die Röstmethode des Franzosen Rouchon, worüber der Bericht von Karmarsch im polytechn. Journal Bd. XCVI S. 86 mitgetheilt wurde.A. d. R. ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Jul. 1845, S. 53. Poole's  Verfahren den Flachs und Hanf zu rösten. Die Erfindung bezieht sich auf chemische Mittel, um die Fasern des Flachses und Hanfes von den gummiharzigen Substanzen beim Rösten zu trennen. Nach dem gewöhnlichen Verfahren wird der Hanf und Flachs durch Einweichen in stehendem oder fließendem Wasser geröstet und bei dem Temperaturwechsel werden die klebrigen Theile mehr oder weniger zersezt; dabei ist es aber sehr schwierig, sich zu überzeugen, bis zu welchem Grade die Zersezung vorgeschritten ist. Die Fäulniß der klebrigen Bestandtheile inficirt überdieß das Wasser und macht es für das Vieh nachtheilig. Man hat zwar mechanische Mittel ersonnen, um die Anwendung der faulen Gährung zu ersezen; diese bewirkten allerdings, daß der Zusammenhang zwischen den Fasern aufgehoben wurde, aber die kleberartigen Stoffe, welche die Fasern mit einander verbinden, wurden dadurch nicht abgeschieden; verschiedene andere Methoden wurden ebenfalls ohne Erfolg versucht. Nach der neuen Erfindung röstet man den Hanf und Flachs in einem Wasser, welches mit Schwefelsäure vermischt ist; der Proceß hat dabei einen raschen Verlauf, ohne daß sich ein übler Geruch verbreitet und der Arbeiter kann sich zu jeder Zeit überzeugen, wie weit die Operation vorgeschritten ist. Bei dem Hanf ist das Verfahren zu jeder Jahreszeit folgendes, sowohl an freier Luft als unter einem Schoppen, nur muß an freier Luft die obere Hanfschicht mit Blättern oder Stroh überdekt werden, damit sie nicht zu schnell austroknen kann. Man vermischt 200 Gewichtstheile Wasser mit 1 Theil concentrirter Schwefelsäure (von 66° Baumé) und bringt diese Flüssigkeit in einen hinreichend tiefen hölzernen Kasten, so daß die Hanfbündel darin von der Mischung ganz überdekt sind. Zuvor müssen die Hanfbündel jedoch auf eine geeignete Weise aufgelokert und befeuchtet werden; zu diesem Zwek legt man sie entweder drei Fuß hoch auf Holzstüke, die sich in kleiner Entfernung über dem Boden befinden und übergießt sie mit Wasser, um sie durch und durch zu befeuchten; oder man taucht sie in fließendes Wasser, bis sie dasselbe hinreichend eingesogen haben. Nach dieser Behandlung läßt man sie acht bis neun Stunden liegen, worauf man das Befeuchten wiederholt. Am geeignetsten ist es daher, die erste Operation Morgens und die zweite Abends vorzunehmen, hierauf aber die Hanfbündel bis zum nächsten Morgen liegen zu lassen, um sie dann in das gesäuerte Wasser einzuweichen. Man bringt nämlich die Hanfbündel in den Kasten, welcher die saure Mischung enthält und drükt sie darin hinab, so daß das gesäuerte Wasser sie ganz durchdringen muß. Wenn man sie herausnimmt, um sie abtropfen zu lassen, legt man sie wieder auf die Holzstüke. Damit die Säure gleichförmig und regelmäßig einwirkt, muß man die Lage der Hanfbündel nach jedem Einweichen in der Art wechseln, daß die oberste Hanfschicht bei dem zweiten Eintauchen zuunterst kommt und umgekehrt. Nach fünf bis sechs Stunden muß man die Bündel wieder befeuchten und bis zum nächsten Morgen stehen lassen, worauf sie wieder in das saure Wasser gebracht, fünf bis sechs Stunden darauf befeuchtet und so jeden Tag behandelt werden, bis das Rösten ganz beendigt ist. Wenn der Hanf auf die angegebene Weise behandelt wird, zeigen die Stengel an verschiedenen Stellen einige schwarze Fielen, welche anfangs sehr klein sind, aber mit dem Vorschreiten des Processes rasch zunehmen. In lezterem Stadium muß man die Operation mit großer Sorgfalt überwachen; der Röstproceß ist als beendigt zu betrachten, wenn sich beim Biegen des Hanfs die Fasern leicht auf der ganzen Oberfläche des Stengels absondern. Man darf dann den Hanf nicht mehr in das saure Wasser einweichen, sondern hat ihn bloß noch mit gewöhnlichem Wasser gut auszuwaschen. Am besten ist es, wenn man die Bündel ganz in Wasser untertaucht, um die Säure auszuziehen. Sollte der Hanf nach diesem Einweichen noch Säure zurükhalten, so muß man ihn in ein alkalisches Bad bringen und nach diesem wieder zwei- bis dreimal wässern. Er wird endlich getroknet und auf gewöhnliche Weise gebrochen. Das alkalische Bad ist eine Auflösung von 1 Theil Potasche oder Soda in 10,000 Theilen Wasser. Den Flachs behandelt man eben so wie den Hanf, nur wendet man ein schwächeres Sauerwasser an, welches aus 1 Theil Schwefelsäure auf 380 bis 400 Theile Wasser besteht; der Proceß muß auch sorgfältiger überwacht werden, weil die Flachsfasern durch die Säure leichter zerstört werden als die Hanffasern.