Titel: | Miszellen. |
Fundstelle: | Band 97, Jahrgang 1845, Nr. LXIII., S. 233 |
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LXIII.
Miszellen.
Miszellen.
Oesterreichische Verordnung über Anlage von
Dampfkesseln.
§. 1. Bevor ein Dampfkessel, er sey fuͤr eine stehende Dampfmaschine
von hohem oder niederem Druke, ein Dampfboot, ein Locomotiv fuͤr Eisenbahnen
oder fuͤr was immer fuͤr einen Zwek uͤberhaupt bestimmt,
angewendet werden darf, hat der betreffende Mechaniker, Verfertiger oder
Eigenthuͤmer, fuͤr welchen der Kessel bestimmt ist, und zwar noch
bevor derselbe eingemauert, mit einem Mantel oder einer Huͤlle umgeben wird,
bei der Landesstelle die gesezliche Kesselprobe nachzusuchen, welche in der
Hauptstadt selbst und in deren Umgebungen bis auf eine Entfernung von sechs Meilen
durch das bestehende k. k. polytechnische Institut, bei Entfernungen uͤber
sechs Meilen von der Hauptstadt aber, und in jenen Hauptstaͤdten, wo noch
kein k. k polytechnisches Institut besteht, durch die k. k. Baudirectionen mit
Beiziehung der einschlaͤgigen oͤffentlichen Lehranstalten oder
wissenschaftlichen Institute vorzunehmen ist.
§. 2. Die Probirung der Dampfkessel von jeder Form und Constructionsart, mit
einziger Ausnahme der Locomotivkessel fuͤr Eisenbahnen, wird mittelst
Einpumpen von Wasser auf das Dreifache jenes Drukes,
welchen beim Gebrauche der Dampf im Kessel im hoͤchsten Falle uͤber
den Luftdruk annehmen soll, vorgenommen.
Dabei wird der Druk einer Atmosphaͤre mit 12 3/4 Pfd. auf den Quadratzoll
(Wiener Maaß und Gewicht) in Rechnung gebracht.
§. 3. Die Locomotiv-Kessel fuͤr Eisenbahnen werden auf dieselbe
Art, jedoch nur auf das zweifache des im vorigen
Paragraphen genannten Drukes probirt.
Die naͤhern Erlaͤuterungen dieser beiden Paragraphe sind in der
beifolgenden Instruction enthalten.
§. 4. Die Sicherheitsventile duͤrfen also beim Gebrauche des Kessels
hoͤchstens nur mit dem dritten Theil, und bei
einem Locomotivkessel mit der Haͤlfte jenes
Gewichtes belastet werden, bei welchem der Kessel probirt wurde; dabei muß, wenn ein
Ventil nicht unmittelbar, sondern mittelst eines Hebels, an welchem ein Gewicht
haͤngt, niedergedruͤkt wird, dieses Aufhaͤngegewicht
fuͤr den aͤußersten Punkt des Hebels, wohin dasselbe noch geschoben
werden kann, berechnet seyn.
Bei Locomotiv- und solchen Kesseln, bei welchen anstatt des
Aufhaͤngegewichtes eine Federwaage angebracht ist, muß dieselbe so
eingerichtet werden, daß sie nicht uͤber jenen Punkt hinaus, welcher bei der
Kesselprobe zum Grunde lag, gespannt werden kann.
§. 5. Jeder Dampfkessel muß mit zwei Sicherheitsventilen von gehoͤriger
Groͤße, wovon das eine in einem Gehaͤuse eingeschlossen, das andere
aber dem Maschinisten oder Waͤrter des Kessels leicht zugaͤngig seyn
muß, und außerdem noch mit einem Queksilber-Manometer mit oben offener
Roͤhre versehen seyn.
Die Instruction enthaͤlt eine Tabelle uͤber die in den einzelnen
Faͤllen noͤthige Groͤße der Sicherheitsventile, so wie auch
eine Anweisung uͤber eine zwekmaͤßige Form derselben und des
Manometers.Das empfohlene Sicherheitsventil ist das im polyt. Journal Bd. LXXXIX S. 325 mitgetheilte
belgische, das Manometer ein offenes Queksilber-Manometer.
§. 6. Jeder Dampfkessel muß, selbst wenn er mit dem gewoͤhnlichen
Schwimmer oder den Probirhaͤhnen versehen waͤre, noch außerdem das
bekannte Wasserstandglas, d. i. ein mit dem Innern des
Kessels auf gehoͤrige Weise communicirendes Glasrohr, auf die Art wie es bei
den Locomotivkesseln der Fall ist, eingerichtet besizen, durch welches man den
wahren Wasserstand im Kessel jeden Augenblik leicht und sicher erkennen kann.
§. 7. Die nach Maaßgabe der Kessel-Durchmesser und der Spannung der zu
erzeugenden Daͤmpfe noͤthige Wand- oder Blechdike, welche die
aus Eisen- oder Kupferblech hergestellten cylindrischen Dampfkessel haben
muͤssen, wenn sie zur Probirung zugelassen werden wollen, ist aus der
anliegenden Tabelle der Instruction zu entnehmen.
§. 8. Nach vollendeter Kesselprobe (§§. 2 und 3) werden die
Sicherheitsventile und Hebel, wo solche vorhanden, von der
Untersuchungs-Commission mit einem Stempel versehen, und die Dimensionen
derselben sammt dem Gewichte der hoͤchsten Belastung der Ventile, welche beim
Gebrauche des Kessels stattfinden darf, so wie noͤthigenfalls auch noch jene
Merkmale, welche die Identitaͤt des Kessels jederzeit wieder erkennen lassen,
der Landesstelle angezeigt.
§. 9. Die hierauf von Seiten der Landesstelle an die betreffende Partei
hinausgegebene Bewilligung zur Benuͤzung des Dampfkessels, welche zugleich
wiederholend die im vorigen §. erwaͤhnten Dimensionen der Ventile und
Hebel, so wie das Gewicht der hoͤchsten Belastung derselben enthaͤlt,
ist entweder im Original oder in einer beglaubigten Abschrift in der Naͤhe
des Dampfkessels an einem leicht in die Augen fallenden Orte unter Glas so
aufzubewahren, daß vor Allem die Angabe dieser Dimensionen und die Belastung der
Ventile (oder vorkommenden Falles die Spannung der Federwaage) leicht sichtbar
ist.
§. 10. Durch diese vorlaͤufige Probirung des Dampfkessels wird dem
Eigenthuͤmer oder nach Umstaͤnden Werkfuͤhrer die
Verantwortlichkeit fuͤr die fortwaͤhrende Tauglichkeit des Kessels
keineswegs abgenommen, indem die erste Probe nur zur Entdekung solcher Gebrechen,
welche das Zerspringen des Kessels bei dem ersten Gebrauche befuͤrchten
lassen, keineswegs aber fuͤr die weitere Dauer bestimmt ist.
Der Eigenthuͤmer, oder nach Umstaͤnden auch der Werkfuͤhrer,
bleibt sonach fuͤr jede aus dem weitern Gebrauche des Dampfkessels
entstehende Gefahr streng verantwortlich, und er hat daher selbst die weitere Sorge
(wie z.B. die rechtzeitige Reinigung desselben von entstehendem Wassersteine und
dergl.) zu tragen, und sich nach Maaßgabe der fortschreitenden Abnuͤzung von
der ferneren Tauglichkeit und Gefahrlosigkeit des Kessels fortwaͤhrend zu
uͤberzeugen, und denselben bei Zeiten entweder ganz außer Gebrauch zu sezen,
oder die etwa noͤthig gewordenen Ausbesserungen daran vornehmen, und wenn
diese groͤßerer Art waͤren, den Kessel neuerdings gesezlich probiren
zu lassen.
§. 11. Die bei der Aufstellung oder Einmauerung eines Dampfkessels in
Feuersicherheitsruͤksichten intervenirende Baucommission wird zugleich auch
ihr Augenmerk darauf richten, daß die seitwaͤrts anzubringenden
Feuerzuͤge nicht uͤber, sondern noch einige Zolle unter das Niveau des
normalen Wasserstandes des Kessels zu liegen kommen.
§. 12. Von dieser im §. 2 vorgeschriebenen Probe, so wie den
uͤbrigen darauf bezuͤglichen Vorschriften sind nur die kleineren
Dampfapparate in chemischen und pharmaceutischen Laboratorien, welche jedoch eben
sowohl wie die Papin'schen Toͤpfe mit einem Sicherheitsventil versehen und von dem Verfertiger zur
eigenen Sicherheit gehoͤrig probirt seyn muͤssen, ausgenommen.
§. 13. Die Anwendung gußeiserner Dampfkessel oder
Siederoͤhren ist unter keiner Form und Bedingung gestattet.
§. 14. Jeder Maschinist, Locomotivfuͤhrer, Gehuͤlfe oder Heizer
einer Dampfmaschine oder eines Dampfkessels, welchem vorzugsweise die Bedienung oder
Ueberwachung der Maschine oder des Kessels anvertraut wird, ist gehalten, vorher in
einer Maschinenwerkstaͤtte die Bauart von Maschinen, insbesondere von
Dampfmaschinen, vollkommen sich eigen gemacht, durch laͤngere Zeit bei einer
mit Dampfmaschinen arbeitenden Fabrik, einer Locomotiveisenbahn oder auf einem
Dampfschiffe als Maschinenheizer gedient, sich die praktischen Kenntnisse zur
Besorgung einer Dampfmaschine daselbst angeeignet, sich hieruͤber bei einer
oͤffentlichen inlandischen technischen
Lehranstalt einer strengen Pruͤfung unterzogen und ein in jeder
Beziehung befriedigendes Zeugniß erlangt zu haben.
§. 15. Derjenige, welcher
a) die angeordnete Anzeige vor dem Gebrauche eines
Dampfkessels zur vorlaͤufigen Untersuchung unterlaͤßt,
b) vor erfolgter Untersuchung den Kessel
benuͤzt,
c) den bei der Untersuchung nicht fuͤr sicher
erklaͤrten Kessel gleichwohl anwendet,
d) einem Maschinisten, Locomotivfuͤhrer oder
Waͤrter die Bedienung der Dampfmaschine oder des Dampfkessels, selbst wenn
keine Maschine damit in Verbindung steht, uͤberlaͤßt, welcher sich
nicht mit dem im vorhergehenden 14. §. vorgeschriebenen Zeugnisse
uͤber seine Befaͤhigung zu diesem Dienste ausweisen kann,
e) das Sicherheitsventil mehr belastet, als bei der
Kesselprobe bestimmt wurde und in der Concession angegeben ist,
f) den Hebel, im Falle ein solcher fuͤr ein
Sicherheitsventil vorhanden, verlaͤngert oder sonst veraͤndert, ohne
davon eine Anzeige zu machen, und endlich
g) sich uͤberhaupt was immer fuͤr eine
Handlung oder Unterlassung zu Schulden kommen laͤßt, wodurch bei dem
Gebrauche des Kessels Gefahr fuͤr die koͤrperliche Sicherheit
entstehen kann, macht sich einer schweren Polizeiuͤbertretung schuldig und
wird nach den bestehenden Vorschriften des II. Theils des Strafgesezes behandelt
werden.
Instruction für die gesezlich
vorgeschriebene Probirung der Dampfkessel aller Art.
Sobald der Verfertiger oder nach Umstaͤnden der Eigenthuͤmer des zu
probirenden Dampfkessels der betreffenden Commission oder dem mit der Kesselprobe
beauftragten Beamten die groͤßte Spannung des Dampfes, welche dieser im
Kessel annehmen soll, angegeben, und diese sich von der dieser Spannung
entsprechenden Dike des Kesselbleches (wenn der Kessel naͤmlich cylindrisch
ist) und der Groͤße der beiden Sicherheitsventile nach den
beigefuͤgten Tabellen uͤberzeugt hat, wird die Kesselprobe auf
folgende Weise vorgenommen:
Von dem einen der beiden Sicherheitsventile wird die mit dem Dampfe in
Beruͤhrung kommende Kreisflaͤche genau gemessen, und darnach die der
declarirten, oder wenn diese fuͤr die vorhandene Blechdike zu hoch
waͤre, die dieser Blechdike des Kessels entsprechenden Dampfspannung
zukommende unmittelbare Belastung dieses Ventils berechnet.
Nachdem nun diese berechnete Belastung mit Ruͤksicht auf das eigene Gewicht
des Ventils fuͤr alle Dampfkessel, mit einziger Ausnahme der Locomotivkessel
fuͤr Eisenbahnen nach der jezt uͤblichen Constructionsart, dreifach, fuͤr die eben genannten Locomotivkessel
jedoch nur zweifach genommen, und dieses
Sicherheitsventil damit belastet, dagegen das zweite Ventil entweder
uͤberlastet oder ganz fest gemacht, ferner alle uͤbrigen Oeffnungen
und Communicationen des Kessels geschlossen worden, wird in den mit Wasser bereits
ganz vollgefuͤllten Kessel mit einer Drukpumpe, wofuͤr in vielen
Faͤllen auch eine Feuersprize dienen kann, durch eine der ohnehin vorhandenen
Oeffnungen in den Kessel noch so lange Wasser eingepumpt, bis es aus der so
belasteten Ventiloͤffnung ringsherum strahlenfoͤrmig auszusprizen
anfaͤngt und die Strahlen dabei eine beinahe volle ringfoͤrmige
Wasserflaͤche bilden.
Bei einem undichten Verschluß des Ventils kann ein einzelner Wasserstrahl schon
lange, bevor das Ventil selbst noch gehoben wird, an einer Stelle
ausstroͤmen, was leicht zu Taͤuschungen Anlaß geben koͤnnte,
wenn nicht die oben erwaͤhnte Erscheinung der sich bildenden vollen oder
strahlenfoͤrmigen Ringflaͤche abgewartet wuͤrde.
Von dieser bei der Probe angewandten Belastung des Ventils dient (immer mit
Ruͤksicht auf das Ventilgewicht) der dritte Theil, und bei Locomotivkesseln
fuͤr Eisenbahnen die Haͤlfte als normale oder hoͤchste
Belastung dieses Sicherheitsventils beim Gebrauche des Kessels, so wie auch
waͤhrend der auf dieselbe Weise vorzunehmenden Pruͤfung des
Queksilber-Manometers (welches der oben angezogenen Vorschrift zufolge nur
bei den Locomotivkesseln fuͤr Eisenbahnen fehlen darf), welche sofort
vorgenommen werden muß, um sich von der richtigen Theilung der Scala desselben zu
uͤberzeugen, oder eigentlich, um darauf jenen Punkt zu markiren, bis zu
welchem das Queksilber in der oben offenen
Glasroͤhre steigt, wenn der Dampf im Kessel jene Spannung erreicht hat,
welche der Kesselprobe zum Grunde gelegt wurde.
Wirkt das Belastungsgewicht nicht unmittelbar, sondern mittelst eines Hebels auf das erwaͤhnte Sicherheitsventil, so muß
das normale, fuͤr den Gebrauch des Kessels geltende Aufhaͤngegewicht
nach statischen Gesezen auf den aͤußersten Punkt des Hebels, welcher noch als
Aufhaͤngepunkt des Gewichtes dienen kann, reducirt werden; dabei wird das mit
zu beruͤksichtigende eigene Gewicht des Hebels am einfachsten und sichersten
sammt der am Hypomochlion stattfindenden Reibung in Rechnung gebracht, indem man,
waͤhrend der Hebel ganz so wie beim wirklichen Gebrauche eingehaͤngt
ist, untersucht, welchen Druk (bei horizontaler Lage des Hebels) der als
Aufhaͤngepunkt des Gewichtes dienende Endpunkt desselben auf eine Waage
ausuͤbt.
Nachdem sich die Pruͤfungscommission auch noch von der richtigen Belastung des
zweiten Sicherheitsventils uͤberzeugt, oder dieselbe allenfalls auch
berichtigt hat, werden die Ventile oder Hebel, im Falle leztere vorhanden sind, mit
einem einzuschlagenden Stempel versehen, und ihre Dimensionen, so wie auch die
Aufhaͤngegewichte, welche beim Gebrauche des Kessels weder vermehrt, noch
auch uͤber den angegebenen Aufhaͤngepunkt des Hebels
hinausgeruͤkt werden duͤrfen (das Gegentheil darf natuͤrlich
immer stattfinden), in dem an die betreffende Behoͤrde zu erstattenden
Berichte genau angegeben. Nur jene Hebel, welche manchesmal angebracht werden, um
die Belastung der Sicherheitsventile zu erleichtern,
koͤnnen von der Angabe der Dimensionen und der Stempelung ausgenommen werden,
wenn sie waͤhrend der Kesselprobe nicht eingehaͤngt oder in
Thaͤtigkeit waren.
Sollte ein Sicherheitsventil nicht bloß durch einen einfachen Hebel
niedergedruͤkt werden, sondern sind zu diesem Zweke mehrere oder sogenannte
zusammengesezte Hebel vorhanden, so wird die Rechnung
und Reduktion des Aufhaͤngegewichtes auf den Mittelpunkt des Ventils mit
Ruͤksicht auf die Hebelgewichte selbst auf eine ganz aͤhnliche Meise,
wie bei dem einfachen Hebel erklaͤrt wurde, vorgenommen.
Wird aber der Hebel, wie bei Locomotivkesseln, statt durch ein Gewicht, von einer
Federwaage (Springbalance) niedergezogen, so muß nach vollendeter Kesselprobe die
hoͤchste Spannung, welche diese Federwaage beim Gebrauche des Kessels
erhalten darf, bezeichnet und in dem erwaͤhnten Berichte oder Protokolle
ebenfalls mit angegeben werden.
Endlich hat sich die mit der Kesselprobe beauftragte Commission uͤberhaupt von
dem Vorhandenseyn aller in dem betreffenden Circulare geforderten Bedingungen zu
uͤberzeugen, und die etwa noch noͤthigen Aenderungen oder
Hinzufuͤgungen, welche noch vor dem Gebrauche des Kessels vorgeschrieben
sind, sogleich anzuzeigen oder auch nach Umstaͤnden selbst zu veranlassen.
Was dabei insbesondere die Sicherheitsventile anbelangt, so muͤssen sich
diese leicht und weit genug oͤffnen koͤnnen, um dem Dampfe einen
freien und ungehinderten Abzug zu gestatten; auch soll des sonst moͤglichen
Verleimens wegen, ihre Beruͤhrungsflaͤche mit dem Ventilsize so klein
oder schmal als moͤglich seyn; außerdem muß das im Gehaͤuse
eingeschlossene Ventil so eingerichtet seyn, daß es von Außen gehoben oder geluͤftet werden
kann, um sich von Zeit zu Zeit von dem freien Spiele desselben uͤberzeugen zu
koͤnnen.
Französisches Reglement.Die franzoͤsische Verordnung über
Dampfkessel und die dazu gehoͤrige Instruction nebst Beschreibung und
Abbildung der Sicherheitsventile, offenen Manometer und Warnschwimmer wurde
im polytechn. Journal Bd. XCII S.
212, 304, 379 und 389 mitgetheilt.A. d. R.
Blechdike in Wiener Linien (Zehntel von Linien) fuͤr
cylindrische Kessel, deren Durchmesser in Wiener Zollen, dagegen die hoͤchste
absolute Dampfspannung im Kessel in Atmosphaͤren (à 12 3/4. Pfd. per Wiener Quadratzoll)
gegeben sind.
Textabbildung Bd. 97, S. 237
Absolute Dampfspannung in
Atmosphaͤren; Kesseldurchmesser in Wiener Zollen; Wiener Linien.
NB. Die Erfahrung lehrt uͤbrigens, daß man mit
dem Durchmesser des Kessels und der Spannung des Dampfes nicht so weit gehen soll,
daß die erforderliche Blechdike 6 1/2 Linien uͤberschreitet, da die aus zu
dikem Blech (dessen gute Beschaffenheit ohnehin niemals so verlaͤßlich als
bei duͤnnem Blech ist) hergestellten Kessel unter der Einwirkung des Feuers
zu leicht Schaden leiden.
Durchmesser in Wiener Zollen (Zehntel von Zollen) fuͤr die
Sicherheitsventile, wenn die hoͤchste im Kessel stattfindende Dampfspannung
in Atmosphaͤren (à 12 3/4 Pfd. per Wiener Quadratzoll) und die Heizflaͤche des
Kessels in Wiener Quadratschuhen gegeben ist.
Textabbildung Bd. 97, S. 238
Absolute Dampfspannung in
Atmosphaͤren ausgedruͤkt; Heizflaͤche in Wiener Quadratfuß;
Durchmesser der Ventile in Wiener Zollen.
(Encyklopaͤdische Zeitschrift, 1845, S. 28.)
Zusammensezung der Atmosphäre in der Periode der
Steinkohlenbildung.
Prof. Rogers machte der
amerikanischen Gesellschaft der Geognosten folgende Mittheilung uͤber die
wahrscheinliche Zusammensezung der Atmosphaͤre zur Zeit der
Steinkohlenbildung: „Nachdem durch die neueren Untersuchungen
amerikanischer Geognosten das Steinkohlenquantum in Nordamerika
sorgfaͤltig ausgemittelt worden ist, koͤnnen wir jezt mit einiger
Genauigkeit das Gesammtquantum auf dem Erdball schaͤzen und hienach die
Menge der Kohlensaͤure berechnen, welche die alte Atmosphaͤre
enthalten mußte, um diese Steinkohlenmasse zu liefern. Die gegenwaͤrtige
Atmosphaͤre enthaͤlt in ihrer Kohlensaͤure so viel
Kohlenstoff, als beilaͤufig 850,000,000,000 Tonnen Steinkohlen
entspricht; das wahrscheinlich vorhandene Steinkohlenquantum, welches gaͤnzlich der alten
Atmosphaͤre entzogen worden seyn muß, betraͤgt nahe
5,000,000,000,000 Tonnen – also beilaͤufig sechsmal so viel als die gegenwaͤrtige Atmosphaͤre
hervorbringen oder durch ihre Zersezung abgeben koͤnnte.“ (American Journal of Science, Julius 1844, S. 105.)
Martens' Daguerreotyp für
Umsichtbilder (daguerréotype panoramique).
Die neue Verbesserung des Daguerreotyps besteht im Wesentlichen darin, daß man mit
einem hinsichtlich seiner Dimensionen und Guͤte ganz mittelmaͤßigen
Objectiv Bilder von großer Laͤngenausdehnung und ausgezeichneter Reinheit
hervorbringen kann. So erhaͤlt man mit einem Objectiv von
gewoͤhnlicher Guͤte Ansichten von 14 Par. Zoll Laͤnge auf 4 1/2
soll Breite, welche auf dieser ganzen Flaͤche vollkommen rein sind und ein
Gesichtsfeld von mehr als 150 Graden umfassen.
Das Verfahren, wodurch man dieses Resultat erzielt, besteht in der Hauptsache: 1) in
einer horizontalen Bewegung, welche man dem Objektiv gibt, so daß es nach einander
alle Punkte des Horizonts durchlaͤuft; 2) in der cylindrischen
Kruͤmmung, welche das Silberblech anzunehmen genoͤthigt wird, und zwar
mittelst Aufhaͤlter, welche man nach Belieben anbringt: man bringt dadurch
die Brennpunkte von Gegenstaͤnden, welche noch so ungleich von einander
entfernt sind, auf die Oberflaͤche des Silberblechs; 3) die
merkwuͤrdige Reinheit der Bilder wird außerdem durch einen engen verticalen
Schliz hervorgebracht, welcher am Boden einer Art Buͤchse angebracht ist, die
dem Objectiv bei seiner Bewegung folgt. Dieser Schliz, welcher die Rolle eines
Diaphragma spielt, das man hinten anbringen wuͤrde, laͤßt auf die
empfindliche Schicht nur die Strahlen im Centrum wirken, naͤmlich diejenigen,
welche keine merkliche Aberration haben.
Die Stellung der Drehungsachse des Objectivs muß mit der groͤßten Genauigkeit
bestimmt werden, denn sonst wurden sich die Bilder der Gegenstaͤnde, gegen
welche sich der Apparat nach und nach richtet, bevor sie erloͤschen und den
nachfolgenden Plaz machen, auf dem mattgeschliffenen Glase und folglich auch auf dem
Silberblech bewegen; man koͤnnte dann keine reinen Bilder mehr erhalten.
Man erhaͤlt die geeignete Stellung der Achse in Bezug auf das Objectiv, indem
man das Rohr des lezteren mehr oder weniger hineindruͤkt, bis die
Unbeweglichkeit der Bilder vollkommen erreicht ist. (Comptes
rendus, Junius 1845, No. 25.)
Ueber die Gutta Percha oder Gutta Tuban, ein Surrogat des
Kautschuks.
Diese Substanz wurde im Jahr 1843 von Dr.
Montgomerie zum industriellen Gebrauch empfohlen. Sie ist
der feste Saft eines großen in Waͤldern wachsenden Baums, der auf der Insel
Sincapore heimisch ist, und wird durch Einschnitte in dessen Rinde gewonnen, welche
dann diese Substanz in Form eines bald gerinnenden Milchsafts ausschwizt. Ihre
Eigenschaften sind beinahe ganz dieselben, wie die des Kautschuks; nur ist sie viel
weniger elastisch; doch besizt sie Eigenschaften, welche lezterer nicht hat und
durch welche sie zu Bougies, Kathetern und andern chirurgischen Instrumenten (die in
heißen Laͤndern ein großes Beduͤrfniß sind) ganz besonders geeignet
ist. Die Gutta Percha, in beinahe siedendes Wasser getaucht, klebt sehr leicht
zusammen und wird so bildbar, daß man ihr vor dem Erkalten (gegen 44 bis 48°
R.) jede beliebige Form geben kann, welche sie auch bei jeder Temperatur unter
36° R. beibehaͤlt. In diesem Zustand ist sie aͤußerst fest und
dauerhaft, so daß man sie auf Sincapore zu Heften fuͤr Werkzeuge etc.
anwendet, und zu diesem Zwek dem Holz und Horn vorzieht. Sie scheint durch das heiße
und feuchte Klima an der Meerenge von Malacca nicht im geringsten zu leiden,
waͤhrend die elastischen Instrumente von Kautschuk sich sehr bald erweichen,
klebrig werden und nichts mehr taugen. Der Handel lieferte bis jezt die Gutta Percha
in fluͤssigem Zustand und nicht nur heißes WasserWasier ertheilt der festen ihre plastischen Eigenschaften wieder, sondern sie
loͤst sich auch in denselben Loͤsungsmitteln auf, wie der Kautschuk
und es lassen sich aus ihr, wie aus lezterem Bloͤke, Massen etc. bilden.
Endlich kann man die Gutta Percha mit dem Kautschuk selbst verbinden, mit welchem
sie sich sehr gut vereinigt. – Hr. Wishaw uͤbergab kuͤrzlich der polytechnischen
Gesellschaft in London eine ziemliche Anzahl aus Gutta Percha geformter,
huͤbscher Gegenstaͤnde, wie Medaillenabdruͤke, Pfeifen etc., so
wie auch eine Flasche mit einem Muster dieses Safts in fluͤssigem Zustand,
wie er aus dem Baume koͤmmt. Er hatte sie aus Sincapore erhalten,
umhuͤllt mit einer Schicht dieser Substanz, welche den Inhalt der Flasche
gegen aͤußere Einfluͤsse vollkommen schuͤzte. Diese
Huͤlle, hart wie Leder, wurde, nachdem sie 2–3 Minuten in siedendes
Wasser getaucht worden war, sogleich wieder weich und konnte in eine feste Kugel von
der Groͤße einer Faust geknetet werden. – Der die Gutta Percha
liefernde Baum ist auf Sincapore sehr allgemein, weßhalb man sie in genugsamer Menge
zu beziehen im Stande seyn wird. Der bekannte Techniker Hancock ließ sich ein Patent ertheilen, die Gutta Percha, mit
Korkholzpulver, Gallerte und Melasse vermengt, zu wasserdichten Stoͤpseln
fuͤr Flaschen und andere Gefaͤße zu verarbeiten (mitgetheilt im
polytechn. Journal Bd. XCVI S. 332); bei
ihren vorzuͤglichen Eigenschaften wird sie aber bald viele andere, wichtige
Anwendungen finden. (Technologiste, Jun. 1845, S.
408.)
Anbau des Zukerrohrs und Zukerfabrication an der andalusischen
Küste.
Hieruͤber erschien von Hrn. Ramon
de la Sagra vor kurzem eine Abhandlung. Nach demselben wurde das
Zukerrohr an der andalusischen Kuͤste vor sehr langer Zeit, schon vor der
Herrschaft der Araber, angebaut. Waͤhrend der leztern aber wurden die
Fabriken zahlreicher und noch jezt findet man Ueberreste jener alten
Zukersiedereien. Gegenwaͤrtig sind noch neun in Thaͤtigkeit, die
jaͤhrlich 15 Millionen Kilogr. Zukerrohr von den 25 Millionen, welche die
Ernte liefert, verarbeiten. Das Uebrige wird, wie auf den Antillen, in Natur
consumirt, indem die Einwohner den Saft aus dem Rohr zu saugen pflegen. Diese neun
Zukersiedereien sind zu Motril, Alumisecas, Mavo, Nerja, Trijiliana, Torroz und
Velez-Melaga, herrliche Gegenden eines tropischen Klima's, mit reichem, von
den die Sierra-Nevada herunterkommenden Fluͤssen beneztem Boden, in
welchem die Banane, der Guajakbaum etc. im Freien wachsen. In dieser Gegend Spaniens
werden zwei Arten des Zukerrohrs gebaut, das kleine, auf den Antillen das creolische genannt, welches in Spanien auf den
balearischen und canarischen Inseln schon vor der Eroberung angebaut wurde, und das
große, otaheitische Zukerrohr, welches im Jahr 1816 eingefuͤhrt wurde. Beide
koͤnnen im neunten Monat nach der Pflanzung geschnitten werden und in den
meisten Gegenden kann jaͤhrlich einmal geerntet werden. Das andalusische
Klima eignet sich so sehr zum Zukerbau, daß man in den Colonien weder besser
cultivirte Felder, noch schoͤneres Rohr sehen kann. Das Rohr liefert bis 77
Proc. Saft von 10, 11 bis 11 1/2° Baumé bei mittlerer Temperatur. Das
Fabricationsverfahren ist aber sehr mangelhaft und gleicht dem alten Verfahren auf
den Colonien. Doch wird das Rohr viel besser ausgepreßt und man hat sogar
hydraulische Pressen von 500,000 Kilogr. Druk eingefuͤhrt, deren man sich
nach Anwendung der gußeisernen Muͤhlen bedient. Der mittlere Ertrag dieser
Zukerrohre ist 10 bis 12 Proc. Zukersubstanz. Von diesem Product sind 2/5 weißer und
brauner Zuker und 3/5 Zukersyrup (Melasse). Die gegenwaͤrtige Fabrication
liefert daher beinahe 2 Millionen Kilogr. Zukerproducte, wovon 400,000 Kilogr.
weißer, 400,000 brauner Zuker und das uͤbrige Syrup ist. Die Fabrication ist
uͤbrigens in der Ausdehnung und Verbesserung begriffen, so daß die
andalusische Kuͤste bald allein die 25 Millionen Kilogr., deren Spanien
gegenwaͤrtig bedarf, liefern wird. (Echo du monde
savant, 1845, Nr. 48 und 49.)