Titel: Miszellen.
Fundstelle: Band 97, Jahrgang 1845, Nr. LXIII., S. 233
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LXIII. Miszellen. Miszellen. Oesterreichische Verordnung über Anlage von Dampfkesseln. §. 1. Bevor ein Dampfkessel, er sey fuͤr eine stehende Dampfmaschine von hohem oder niederem Druke, ein Dampfboot, ein Locomotiv fuͤr Eisenbahnen oder fuͤr was immer fuͤr einen Zwek uͤberhaupt bestimmt, angewendet werden darf, hat der betreffende Mechaniker, Verfertiger oder Eigenthuͤmer, fuͤr welchen der Kessel bestimmt ist, und zwar noch bevor derselbe eingemauert, mit einem Mantel oder einer Huͤlle umgeben wird, bei der Landesstelle die gesezliche Kesselprobe nachzusuchen, welche in der Hauptstadt selbst und in deren Umgebungen bis auf eine Entfernung von sechs Meilen durch das bestehende k. k. polytechnische Institut, bei Entfernungen uͤber sechs Meilen von der Hauptstadt aber, und in jenen Hauptstaͤdten, wo noch kein k. k polytechnisches Institut besteht, durch die k. k. Baudirectionen mit Beiziehung der einschlaͤgigen oͤffentlichen Lehranstalten oder wissenschaftlichen Institute vorzunehmen ist. §. 2. Die Probirung der Dampfkessel von jeder Form und Constructionsart, mit einziger Ausnahme der Locomotivkessel fuͤr Eisenbahnen, wird mittelst Einpumpen von Wasser auf das Dreifache jenes Drukes, welchen beim Gebrauche der Dampf im Kessel im hoͤchsten Falle uͤber den Luftdruk annehmen soll, vorgenommen. Dabei wird der Druk einer Atmosphaͤre mit 12 3/4 Pfd. auf den Quadratzoll (Wiener Maaß und Gewicht) in Rechnung gebracht. §. 3. Die Locomotiv-Kessel fuͤr Eisenbahnen werden auf dieselbe Art, jedoch nur auf das zweifache des im vorigen Paragraphen genannten Drukes probirt. Die naͤhern Erlaͤuterungen dieser beiden Paragraphe sind in der beifolgenden Instruction enthalten. §. 4. Die Sicherheitsventile duͤrfen also beim Gebrauche des Kessels hoͤchstens nur mit dem dritten Theil, und bei einem Locomotivkessel mit der Haͤlfte jenes Gewichtes belastet werden, bei welchem der Kessel probirt wurde; dabei muß, wenn ein Ventil nicht unmittelbar, sondern mittelst eines Hebels, an welchem ein Gewicht haͤngt, niedergedruͤkt wird, dieses Aufhaͤngegewicht fuͤr den aͤußersten Punkt des Hebels, wohin dasselbe noch geschoben werden kann, berechnet seyn. Bei Locomotiv- und solchen Kesseln, bei welchen anstatt des Aufhaͤngegewichtes eine Federwaage angebracht ist, muß dieselbe so eingerichtet werden, daß sie nicht uͤber jenen Punkt hinaus, welcher bei der Kesselprobe zum Grunde lag, gespannt werden kann. §. 5. Jeder Dampfkessel muß mit zwei Sicherheitsventilen von gehoͤriger Groͤße, wovon das eine in einem Gehaͤuse eingeschlossen, das andere aber dem Maschinisten oder Waͤrter des Kessels leicht zugaͤngig seyn muß, und außerdem noch mit einem Queksilber-Manometer mit oben offener Roͤhre versehen seyn. Die Instruction enthaͤlt eine Tabelle uͤber die in den einzelnen Faͤllen noͤthige Groͤße der Sicherheitsventile, so wie auch eine Anweisung uͤber eine zwekmaͤßige Form derselben und des Manometers.Das empfohlene Sicherheitsventil ist das im polyt. Journal Bd. LXXXIX S. 325 mitgetheilte belgische, das Manometer ein offenes Queksilber-Manometer. §. 6. Jeder Dampfkessel muß, selbst wenn er mit dem gewoͤhnlichen Schwimmer oder den Probirhaͤhnen versehen waͤre, noch außerdem das bekannte Wasserstandglas, d. i. ein mit dem Innern des Kessels auf gehoͤrige Weise communicirendes Glasrohr, auf die Art wie es bei den Locomotivkesseln der Fall ist, eingerichtet besizen, durch welches man den wahren Wasserstand im Kessel jeden Augenblik leicht und sicher erkennen kann. §. 7. Die nach Maaßgabe der Kessel-Durchmesser und der Spannung der zu erzeugenden Daͤmpfe noͤthige Wand- oder Blechdike, welche die aus Eisen- oder Kupferblech hergestellten cylindrischen Dampfkessel haben muͤssen, wenn sie zur Probirung zugelassen werden wollen, ist aus der anliegenden Tabelle der Instruction zu entnehmen. §. 8. Nach vollendeter Kesselprobe (§§. 2 und 3) werden die Sicherheitsventile und Hebel, wo solche vorhanden, von der Untersuchungs-Commission mit einem Stempel versehen, und die Dimensionen derselben sammt dem Gewichte der hoͤchsten Belastung der Ventile, welche beim Gebrauche des Kessels stattfinden darf, so wie noͤthigenfalls auch noch jene Merkmale, welche die Identitaͤt des Kessels jederzeit wieder erkennen lassen, der Landesstelle angezeigt. §. 9. Die hierauf von Seiten der Landesstelle an die betreffende Partei hinausgegebene Bewilligung zur Benuͤzung des Dampfkessels, welche zugleich wiederholend die im vorigen §. erwaͤhnten Dimensionen der Ventile und Hebel, so wie das Gewicht der hoͤchsten Belastung derselben enthaͤlt, ist entweder im Original oder in einer beglaubigten Abschrift in der Naͤhe des Dampfkessels an einem leicht in die Augen fallenden Orte unter Glas so aufzubewahren, daß vor Allem die Angabe dieser Dimensionen und die Belastung der Ventile (oder vorkommenden Falles die Spannung der Federwaage) leicht sichtbar ist. §. 10. Durch diese vorlaͤufige Probirung des Dampfkessels wird dem Eigenthuͤmer oder nach Umstaͤnden Werkfuͤhrer die Verantwortlichkeit fuͤr die fortwaͤhrende Tauglichkeit des Kessels keineswegs abgenommen, indem die erste Probe nur zur Entdekung solcher Gebrechen, welche das Zerspringen des Kessels bei dem ersten Gebrauche befuͤrchten lassen, keineswegs aber fuͤr die weitere Dauer bestimmt ist. Der Eigenthuͤmer, oder nach Umstaͤnden auch der Werkfuͤhrer, bleibt sonach fuͤr jede aus dem weitern Gebrauche des Dampfkessels entstehende Gefahr streng verantwortlich, und er hat daher selbst die weitere Sorge (wie z.B. die rechtzeitige Reinigung desselben von entstehendem Wassersteine und dergl.) zu tragen, und sich nach Maaßgabe der fortschreitenden Abnuͤzung von der ferneren Tauglichkeit und Gefahrlosigkeit des Kessels fortwaͤhrend zu uͤberzeugen, und denselben bei Zeiten entweder ganz außer Gebrauch zu sezen, oder die etwa noͤthig gewordenen Ausbesserungen daran vornehmen, und wenn diese groͤßerer Art waͤren, den Kessel neuerdings gesezlich probiren zu lassen. §. 11. Die bei der Aufstellung oder Einmauerung eines Dampfkessels in Feuersicherheitsruͤksichten intervenirende Baucommission wird zugleich auch ihr Augenmerk darauf richten, daß die seitwaͤrts anzubringenden Feuerzuͤge nicht uͤber, sondern noch einige Zolle unter das Niveau des normalen Wasserstandes des Kessels zu liegen kommen. §. 12. Von dieser im §. 2 vorgeschriebenen Probe, so wie den uͤbrigen darauf bezuͤglichen Vorschriften sind nur die kleineren Dampfapparate in chemischen und pharmaceutischen Laboratorien, welche jedoch eben sowohl wie die Papin'schen Toͤpfe mit einem Sicherheitsventil versehen und von dem Verfertiger zur eigenen Sicherheit gehoͤrig probirt seyn muͤssen, ausgenommen. §. 13. Die Anwendung gußeiserner Dampfkessel oder Siederoͤhren ist unter keiner Form und Bedingung gestattet. §. 14. Jeder Maschinist, Locomotivfuͤhrer, Gehuͤlfe oder Heizer einer Dampfmaschine oder eines Dampfkessels, welchem vorzugsweise die Bedienung oder Ueberwachung der Maschine oder des Kessels anvertraut wird, ist gehalten, vorher in einer Maschinenwerkstaͤtte die Bauart von Maschinen, insbesondere von Dampfmaschinen, vollkommen sich eigen gemacht, durch laͤngere Zeit bei einer mit Dampfmaschinen arbeitenden Fabrik, einer Locomotiveisenbahn oder auf einem Dampfschiffe als Maschinenheizer gedient, sich die praktischen Kenntnisse zur Besorgung einer Dampfmaschine daselbst angeeignet, sich hieruͤber bei einer oͤffentlichen inlandischen technischen Lehranstalt einer strengen Pruͤfung unterzogen und ein in jeder Beziehung befriedigendes Zeugniß erlangt zu haben. §. 15. Derjenige, welcher a) die angeordnete Anzeige vor dem Gebrauche eines Dampfkessels zur vorlaͤufigen Untersuchung unterlaͤßt, b) vor erfolgter Untersuchung den Kessel benuͤzt, c) den bei der Untersuchung nicht fuͤr sicher erklaͤrten Kessel gleichwohl anwendet, d) einem Maschinisten, Locomotivfuͤhrer oder Waͤrter die Bedienung der Dampfmaschine oder des Dampfkessels, selbst wenn keine Maschine damit in Verbindung steht, uͤberlaͤßt, welcher sich nicht mit dem im vorhergehenden 14. §. vorgeschriebenen Zeugnisse uͤber seine Befaͤhigung zu diesem Dienste ausweisen kann, e) das Sicherheitsventil mehr belastet, als bei der Kesselprobe bestimmt wurde und in der Concession angegeben ist, f) den Hebel, im Falle ein solcher fuͤr ein Sicherheitsventil vorhanden, verlaͤngert oder sonst veraͤndert, ohne davon eine Anzeige zu machen, und endlich g) sich uͤberhaupt was immer fuͤr eine Handlung oder Unterlassung zu Schulden kommen laͤßt, wodurch bei dem Gebrauche des Kessels Gefahr fuͤr die koͤrperliche Sicherheit entstehen kann, macht sich einer schweren Polizeiuͤbertretung schuldig und wird nach den bestehenden Vorschriften des II. Theils des Strafgesezes behandelt werden. Instruction für die gesezlich vorgeschriebene Probirung der Dampfkessel aller Art. Sobald der Verfertiger oder nach Umstaͤnden der Eigenthuͤmer des zu probirenden Dampfkessels der betreffenden Commission oder dem mit der Kesselprobe beauftragten Beamten die groͤßte Spannung des Dampfes, welche dieser im Kessel annehmen soll, angegeben, und diese sich von der dieser Spannung entsprechenden Dike des Kesselbleches (wenn der Kessel naͤmlich cylindrisch ist) und der Groͤße der beiden Sicherheitsventile nach den beigefuͤgten Tabellen uͤberzeugt hat, wird die Kesselprobe auf folgende Weise vorgenommen: Von dem einen der beiden Sicherheitsventile wird die mit dem Dampfe in Beruͤhrung kommende Kreisflaͤche genau gemessen, und darnach die der declarirten, oder wenn diese fuͤr die vorhandene Blechdike zu hoch waͤre, die dieser Blechdike des Kessels entsprechenden Dampfspannung zukommende unmittelbare Belastung dieses Ventils berechnet. Nachdem nun diese berechnete Belastung mit Ruͤksicht auf das eigene Gewicht des Ventils fuͤr alle Dampfkessel, mit einziger Ausnahme der Locomotivkessel fuͤr Eisenbahnen nach der jezt uͤblichen Constructionsart, dreifach, fuͤr die eben genannten Locomotivkessel jedoch nur zweifach genommen, und dieses Sicherheitsventil damit belastet, dagegen das zweite Ventil entweder uͤberlastet oder ganz fest gemacht, ferner alle uͤbrigen Oeffnungen und Communicationen des Kessels geschlossen worden, wird in den mit Wasser bereits ganz vollgefuͤllten Kessel mit einer Drukpumpe, wofuͤr in vielen Faͤllen auch eine Feuersprize dienen kann, durch eine der ohnehin vorhandenen Oeffnungen in den Kessel noch so lange Wasser eingepumpt, bis es aus der so belasteten Ventiloͤffnung ringsherum strahlenfoͤrmig auszusprizen anfaͤngt und die Strahlen dabei eine beinahe volle ringfoͤrmige Wasserflaͤche bilden. Bei einem undichten Verschluß des Ventils kann ein einzelner Wasserstrahl schon lange, bevor das Ventil selbst noch gehoben wird, an einer Stelle ausstroͤmen, was leicht zu Taͤuschungen Anlaß geben koͤnnte, wenn nicht die oben erwaͤhnte Erscheinung der sich bildenden vollen oder strahlenfoͤrmigen Ringflaͤche abgewartet wuͤrde. Von dieser bei der Probe angewandten Belastung des Ventils dient (immer mit Ruͤksicht auf das Ventilgewicht) der dritte Theil, und bei Locomotivkesseln fuͤr Eisenbahnen die Haͤlfte als normale oder hoͤchste Belastung dieses Sicherheitsventils beim Gebrauche des Kessels, so wie auch waͤhrend der auf dieselbe Weise vorzunehmenden Pruͤfung des Queksilber-Manometers (welches der oben angezogenen Vorschrift zufolge nur bei den Locomotivkesseln fuͤr Eisenbahnen fehlen darf), welche sofort vorgenommen werden muß, um sich von der richtigen Theilung der Scala desselben zu uͤberzeugen, oder eigentlich, um darauf jenen Punkt zu markiren, bis zu welchem das Queksilber in der oben offenen Glasroͤhre steigt, wenn der Dampf im Kessel jene Spannung erreicht hat, welche der Kesselprobe zum Grunde gelegt wurde. Wirkt das Belastungsgewicht nicht unmittelbar, sondern mittelst eines Hebels auf das erwaͤhnte Sicherheitsventil, so muß das normale, fuͤr den Gebrauch des Kessels geltende Aufhaͤngegewicht nach statischen Gesezen auf den aͤußersten Punkt des Hebels, welcher noch als Aufhaͤngepunkt des Gewichtes dienen kann, reducirt werden; dabei wird das mit zu beruͤksichtigende eigene Gewicht des Hebels am einfachsten und sichersten sammt der am Hypomochlion stattfindenden Reibung in Rechnung gebracht, indem man, waͤhrend der Hebel ganz so wie beim wirklichen Gebrauche eingehaͤngt ist, untersucht, welchen Druk (bei horizontaler Lage des Hebels) der als Aufhaͤngepunkt des Gewichtes dienende Endpunkt desselben auf eine Waage ausuͤbt. Nachdem sich die Pruͤfungscommission auch noch von der richtigen Belastung des zweiten Sicherheitsventils uͤberzeugt, oder dieselbe allenfalls auch berichtigt hat, werden die Ventile oder Hebel, im Falle leztere vorhanden sind, mit einem einzuschlagenden Stempel versehen, und ihre Dimensionen, so wie auch die Aufhaͤngegewichte, welche beim Gebrauche des Kessels weder vermehrt, noch auch uͤber den angegebenen Aufhaͤngepunkt des Hebels hinausgeruͤkt werden duͤrfen (das Gegentheil darf natuͤrlich immer stattfinden), in dem an die betreffende Behoͤrde zu erstattenden Berichte genau angegeben. Nur jene Hebel, welche manchesmal angebracht werden, um die Belastung der Sicherheitsventile zu erleichtern, koͤnnen von der Angabe der Dimensionen und der Stempelung ausgenommen werden, wenn sie waͤhrend der Kesselprobe nicht eingehaͤngt oder in Thaͤtigkeit waren. Sollte ein Sicherheitsventil nicht bloß durch einen einfachen Hebel niedergedruͤkt werden, sondern sind zu diesem Zweke mehrere oder sogenannte zusammengesezte Hebel vorhanden, so wird die Rechnung und Reduktion des Aufhaͤngegewichtes auf den Mittelpunkt des Ventils mit Ruͤksicht auf die Hebelgewichte selbst auf eine ganz aͤhnliche Meise, wie bei dem einfachen Hebel erklaͤrt wurde, vorgenommen. Wird aber der Hebel, wie bei Locomotivkesseln, statt durch ein Gewicht, von einer Federwaage (Springbalance) niedergezogen, so muß nach vollendeter Kesselprobe die hoͤchste Spannung, welche diese Federwaage beim Gebrauche des Kessels erhalten darf, bezeichnet und in dem erwaͤhnten Berichte oder Protokolle ebenfalls mit angegeben werden. Endlich hat sich die mit der Kesselprobe beauftragte Commission uͤberhaupt von dem Vorhandenseyn aller in dem betreffenden Circulare geforderten Bedingungen zu uͤberzeugen, und die etwa noch noͤthigen Aenderungen oder Hinzufuͤgungen, welche noch vor dem Gebrauche des Kessels vorgeschrieben sind, sogleich anzuzeigen oder auch nach Umstaͤnden selbst zu veranlassen. Was dabei insbesondere die Sicherheitsventile anbelangt, so muͤssen sich diese leicht und weit genug oͤffnen koͤnnen, um dem Dampfe einen freien und ungehinderten Abzug zu gestatten; auch soll des sonst moͤglichen Verleimens wegen, ihre Beruͤhrungsflaͤche mit dem Ventilsize so klein oder schmal als moͤglich seyn; außerdem muß das im Gehaͤuse eingeschlossene Ventil so eingerichtet seyn, daß es von Außen gehoben oder geluͤftet werden kann, um sich von Zeit zu Zeit von dem freien Spiele desselben uͤberzeugen zu koͤnnen. Französisches Reglement.Die franzoͤsische Verordnung über Dampfkessel und die dazu gehoͤrige Instruction nebst Beschreibung und Abbildung der Sicherheitsventile, offenen Manometer und Warnschwimmer wurde im polytechn. Journal Bd. XCII S. 212, 304, 379 und 389 mitgetheilt.A. d. R. Blechdike in Wiener Linien (Zehntel von Linien) fuͤr cylindrische Kessel, deren Durchmesser in Wiener Zollen, dagegen die hoͤchste absolute Dampfspannung im Kessel in Atmosphaͤren (à 12 3/4. Pfd. per Wiener Quadratzoll) gegeben sind. Textabbildung Bd. 97, S. 237 Absolute Dampfspannung in Atmosphaͤren; Kesseldurchmesser in Wiener Zollen; Wiener Linien. NB. Die Erfahrung lehrt uͤbrigens, daß man mit dem Durchmesser des Kessels und der Spannung des Dampfes nicht so weit gehen soll, daß die erforderliche Blechdike 6 1/2 Linien uͤberschreitet, da die aus zu dikem Blech (dessen gute Beschaffenheit ohnehin niemals so verlaͤßlich als bei duͤnnem Blech ist) hergestellten Kessel unter der Einwirkung des Feuers zu leicht Schaden leiden. Durchmesser in Wiener Zollen (Zehntel von Zollen) fuͤr die Sicherheitsventile, wenn die hoͤchste im Kessel stattfindende Dampfspannung in Atmosphaͤren (à 12 3/4 Pfd. per Wiener Quadratzoll) und die Heizflaͤche des Kessels in Wiener Quadratschuhen gegeben ist. Textabbildung Bd. 97, S. 238 Absolute Dampfspannung in Atmosphaͤren ausgedruͤkt; Heizflaͤche in Wiener Quadratfuß; Durchmesser der Ventile in Wiener Zollen. (Encyklopaͤdische Zeitschrift, 1845, S. 28.) Zusammensezung der Atmosphäre in der Periode der Steinkohlenbildung. Prof. Rogers machte der amerikanischen Gesellschaft der Geognosten folgende Mittheilung uͤber die wahrscheinliche Zusammensezung der Atmosphaͤre zur Zeit der Steinkohlenbildung: „Nachdem durch die neueren Untersuchungen amerikanischer Geognosten das Steinkohlenquantum in Nordamerika sorgfaͤltig ausgemittelt worden ist, koͤnnen wir jezt mit einiger Genauigkeit das Gesammtquantum auf dem Erdball schaͤzen und hienach die Menge der Kohlensaͤure berechnen, welche die alte Atmosphaͤre enthalten mußte, um diese Steinkohlenmasse zu liefern. Die gegenwaͤrtige Atmosphaͤre enthaͤlt in ihrer Kohlensaͤure so viel Kohlenstoff, als beilaͤufig 850,000,000,000 Tonnen Steinkohlen entspricht; das wahrscheinlich vorhandene Steinkohlenquantum, welches gaͤnzlich der alten Atmosphaͤre entzogen worden seyn muß, betraͤgt nahe 5,000,000,000,000 Tonnen – also beilaͤufig sechsmal so viel als die gegenwaͤrtige Atmosphaͤre hervorbringen oder durch ihre Zersezung abgeben koͤnnte.“ (American Journal of Science, Julius 1844, S. 105.) Martens' Daguerreotyp für Umsichtbilder (daguerréotype panoramique). Die neue Verbesserung des Daguerreotyps besteht im Wesentlichen darin, daß man mit einem hinsichtlich seiner Dimensionen und Guͤte ganz mittelmaͤßigen Objectiv Bilder von großer Laͤngenausdehnung und ausgezeichneter Reinheit hervorbringen kann. So erhaͤlt man mit einem Objectiv von gewoͤhnlicher Guͤte Ansichten von 14 Par. Zoll Laͤnge auf 4 1/2 soll Breite, welche auf dieser ganzen Flaͤche vollkommen rein sind und ein Gesichtsfeld von mehr als 150 Graden umfassen. Das Verfahren, wodurch man dieses Resultat erzielt, besteht in der Hauptsache: 1) in einer horizontalen Bewegung, welche man dem Objektiv gibt, so daß es nach einander alle Punkte des Horizonts durchlaͤuft; 2) in der cylindrischen Kruͤmmung, welche das Silberblech anzunehmen genoͤthigt wird, und zwar mittelst Aufhaͤlter, welche man nach Belieben anbringt: man bringt dadurch die Brennpunkte von Gegenstaͤnden, welche noch so ungleich von einander entfernt sind, auf die Oberflaͤche des Silberblechs; 3) die merkwuͤrdige Reinheit der Bilder wird außerdem durch einen engen verticalen Schliz hervorgebracht, welcher am Boden einer Art Buͤchse angebracht ist, die dem Objectiv bei seiner Bewegung folgt. Dieser Schliz, welcher die Rolle eines Diaphragma spielt, das man hinten anbringen wuͤrde, laͤßt auf die empfindliche Schicht nur die Strahlen im Centrum wirken, naͤmlich diejenigen, welche keine merkliche Aberration haben. Die Stellung der Drehungsachse des Objectivs muß mit der groͤßten Genauigkeit bestimmt werden, denn sonst wurden sich die Bilder der Gegenstaͤnde, gegen welche sich der Apparat nach und nach richtet, bevor sie erloͤschen und den nachfolgenden Plaz machen, auf dem mattgeschliffenen Glase und folglich auch auf dem Silberblech bewegen; man koͤnnte dann keine reinen Bilder mehr erhalten. Man erhaͤlt die geeignete Stellung der Achse in Bezug auf das Objectiv, indem man das Rohr des lezteren mehr oder weniger hineindruͤkt, bis die Unbeweglichkeit der Bilder vollkommen erreicht ist. (Comptes rendus, Junius 1845, No. 25.) Ueber die Gutta Percha oder Gutta Tuban, ein Surrogat des Kautschuks. Diese Substanz wurde im Jahr 1843 von Dr. Montgomerie zum industriellen Gebrauch empfohlen. Sie ist der feste Saft eines großen in Waͤldern wachsenden Baums, der auf der Insel Sincapore heimisch ist, und wird durch Einschnitte in dessen Rinde gewonnen, welche dann diese Substanz in Form eines bald gerinnenden Milchsafts ausschwizt. Ihre Eigenschaften sind beinahe ganz dieselben, wie die des Kautschuks; nur ist sie viel weniger elastisch; doch besizt sie Eigenschaften, welche lezterer nicht hat und durch welche sie zu Bougies, Kathetern und andern chirurgischen Instrumenten (die in heißen Laͤndern ein großes Beduͤrfniß sind) ganz besonders geeignet ist. Die Gutta Percha, in beinahe siedendes Wasser getaucht, klebt sehr leicht zusammen und wird so bildbar, daß man ihr vor dem Erkalten (gegen 44 bis 48° R.) jede beliebige Form geben kann, welche sie auch bei jeder Temperatur unter 36° R. beibehaͤlt. In diesem Zustand ist sie aͤußerst fest und dauerhaft, so daß man sie auf Sincapore zu Heften fuͤr Werkzeuge etc. anwendet, und zu diesem Zwek dem Holz und Horn vorzieht. Sie scheint durch das heiße und feuchte Klima an der Meerenge von Malacca nicht im geringsten zu leiden, waͤhrend die elastischen Instrumente von Kautschuk sich sehr bald erweichen, klebrig werden und nichts mehr taugen. Der Handel lieferte bis jezt die Gutta Percha in fluͤssigem Zustand und nicht nur heißes WasserWasier ertheilt der festen ihre plastischen Eigenschaften wieder, sondern sie loͤst sich auch in denselben Loͤsungsmitteln auf, wie der Kautschuk und es lassen sich aus ihr, wie aus lezterem Bloͤke, Massen etc. bilden. Endlich kann man die Gutta Percha mit dem Kautschuk selbst verbinden, mit welchem sie sich sehr gut vereinigt. – Hr. Wishaw uͤbergab kuͤrzlich der polytechnischen Gesellschaft in London eine ziemliche Anzahl aus Gutta Percha geformter, huͤbscher Gegenstaͤnde, wie Medaillenabdruͤke, Pfeifen etc., so wie auch eine Flasche mit einem Muster dieses Safts in fluͤssigem Zustand, wie er aus dem Baume koͤmmt. Er hatte sie aus Sincapore erhalten, umhuͤllt mit einer Schicht dieser Substanz, welche den Inhalt der Flasche gegen aͤußere Einfluͤsse vollkommen schuͤzte. Diese Huͤlle, hart wie Leder, wurde, nachdem sie 2–3 Minuten in siedendes Wasser getaucht worden war, sogleich wieder weich und konnte in eine feste Kugel von der Groͤße einer Faust geknetet werden. – Der die Gutta Percha liefernde Baum ist auf Sincapore sehr allgemein, weßhalb man sie in genugsamer Menge zu beziehen im Stande seyn wird. Der bekannte Techniker Hancock ließ sich ein Patent ertheilen, die Gutta Percha, mit Korkholzpulver, Gallerte und Melasse vermengt, zu wasserdichten Stoͤpseln fuͤr Flaschen und andere Gefaͤße zu verarbeiten (mitgetheilt im polytechn. Journal Bd. XCVI S. 332); bei ihren vorzuͤglichen Eigenschaften wird sie aber bald viele andere, wichtige Anwendungen finden. (Technologiste, Jun. 1845, S. 408.) Anbau des Zukerrohrs und Zukerfabrication an der andalusischen Küste. Hieruͤber erschien von Hrn. Ramon de la Sagra vor kurzem eine Abhandlung. Nach demselben wurde das Zukerrohr an der andalusischen Kuͤste vor sehr langer Zeit, schon vor der Herrschaft der Araber, angebaut. Waͤhrend der leztern aber wurden die Fabriken zahlreicher und noch jezt findet man Ueberreste jener alten Zukersiedereien. Gegenwaͤrtig sind noch neun in Thaͤtigkeit, die jaͤhrlich 15 Millionen Kilogr. Zukerrohr von den 25 Millionen, welche die Ernte liefert, verarbeiten. Das Uebrige wird, wie auf den Antillen, in Natur consumirt, indem die Einwohner den Saft aus dem Rohr zu saugen pflegen. Diese neun Zukersiedereien sind zu Motril, Alumisecas, Mavo, Nerja, Trijiliana, Torroz und Velez-Melaga, herrliche Gegenden eines tropischen Klima's, mit reichem, von den die Sierra-Nevada herunterkommenden Fluͤssen beneztem Boden, in welchem die Banane, der Guajakbaum etc. im Freien wachsen. In dieser Gegend Spaniens werden zwei Arten des Zukerrohrs gebaut, das kleine, auf den Antillen das creolische genannt, welches in Spanien auf den balearischen und canarischen Inseln schon vor der Eroberung angebaut wurde, und das große, otaheitische Zukerrohr, welches im Jahr 1816 eingefuͤhrt wurde. Beide koͤnnen im neunten Monat nach der Pflanzung geschnitten werden und in den meisten Gegenden kann jaͤhrlich einmal geerntet werden. Das andalusische Klima eignet sich so sehr zum Zukerbau, daß man in den Colonien weder besser cultivirte Felder, noch schoͤneres Rohr sehen kann. Das Rohr liefert bis 77 Proc. Saft von 10, 11 bis 11 1/2° Baumé bei mittlerer Temperatur. Das Fabricationsverfahren ist aber sehr mangelhaft und gleicht dem alten Verfahren auf den Colonien. Doch wird das Rohr viel besser ausgepreßt und man hat sogar hydraulische Pressen von 500,000 Kilogr. Druk eingefuͤhrt, deren man sich nach Anwendung der gußeisernen Muͤhlen bedient. Der mittlere Ertrag dieser Zukerrohre ist 10 bis 12 Proc. Zukersubstanz. Von diesem Product sind 2/5 weißer und brauner Zuker und 3/5 Zukersyrup (Melasse). Die gegenwaͤrtige Fabrication liefert daher beinahe 2 Millionen Kilogr. Zukerproducte, wovon 400,000 Kilogr. weißer, 400,000 brauner Zuker und das uͤbrige Syrup ist. Die Fabrication ist uͤbrigens in der Ausdehnung und Verbesserung begriffen, so daß die andalusische Kuͤste bald allein die 25 Millionen Kilogr., deren Spanien gegenwaͤrtig bedarf, liefern wird. (Echo du monde savant, 1845, Nr. 48 und 49.)