Titel: | Verfahren platinhaltige Metalllegirungen (für Zahnärzte) zu bereiten, worauf sich Joseph Weiger, Med. Dr. aus Wien, am 12. Decbr. 1844 in England ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 97, Jahrgang 1845, Nr. XCIV., S. 381 |
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XCIV.
Verfahren platinhaltige Metalllegirungen
(fuͤr Zahnaͤrzte) zu bereiten, worauf sich Joseph Weiger, Med.
Dr. aus Wien, am 12.
Decbr. 1844 in England ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of arts, Jul. 1845, S.
396.
Mit Abbildungen auf Tab.
V.
Weiger's Verfahren platinhaltige Metalllegirungen zu
bereiten.
Die Erfindung besteht im Legiren von Platin mit Gold, Silber und Palladium für die
Plättchen, Federn, Drähte etc., deren sich die Zahnärzte zum Einsezen und Befestigen
künstlicher Zähne bedienen.
Der Patentträger bereitet eine Legirung von Platin mit Gold in den unten angegebenen
Verhältnissen, oder von Platin mit Silber, oder von Platin mit Gold und Silber, ferner von Palladium
mit Gold oder Silber oder beiden auf folgende Weise. Das Silber wird auf gewöhnliche
Weise gereinigt, indem man es in Salpetersäure auflöst, mit Salzsäure oder Kochsalz
niederschlägt und dann das Chlorsilber mit Potasche und Harz schmilzt. Das Gold wird
in Königswasser aufgelöst und aus der Auflösung mittelst Eisenvitriols
niedergeschlagen. Das Platin wird in Königswasser aufgelöst, mit Salmiak
niedergeschlagen und das gelbe Doppelsalz in dem unten beschriebenen Ofen der
Rothglühhize ausgesezt. Das Palladium wird aus dem gediegenen Platin auf bekannte
Weise erhalten.
Zur Bereitung von Legirungen aus den erwähnten Metallen dient folgender Ofen. Fig. 23 ist
ein senkrechter Durchschnitt desselben und Fig. 24 ein horizontaler
Durchschnitt auf der Linie yz von Fig. 23. a ist ein Tiegel auf einem Untersezer b und c ist ein anderer
Tiegel, welcher umgekehrt und auf die Mündung des unteren Tiegels a gesezt ist. Im Boden des oberen Tiegels ist eine
Oeffnung d gebildet, durch welche die Luft aus beiden
Tiegeln in den Kamin entweicht; am unteren Rande des umgestürzten Tiegels ist
ebenfalls eine Oeffnung angebracht und mit einer Feuerthür e versehen. In dem Tiegel a ist nahe an seinem
Boden ein kleines vierekiges Loch f gebildet, welches
mittelst eines Stopfers g aus feuerbeständigem Thon
verschlossen wird; in diesem Tiegel sind überdieß mehrere kleine Oeffnungen h, h in geringer Entfernung vom Boden gemacht, welche
eine Reihe kurzer Röhren i, i aufnehmen, die von einem
ringförmigen Rohr j ausgehen, das den Tiegel umgibt und
in welches durch den Canal k Luft eindringt, die also
durch die Röhrchen i, i in das Innere des Tiegels
gelangt, so daß sie auf das Feuer und die angewandten Metalle wirkt. Auf den Blok
l, welcher in die Mitte des Tiegels a gestellt ist, wird ein kleiner Tiegel m gesezt, welcher die zu behandelnden Metalle enthält.
Der Untersezer b, auf welchem die Tiegel a und c stehen, trägt auch
ein cylindrisches eisernes Gehäuse n, welches die zwei
Tiegel umgibt und mit Holzkohlenpulver, Sand oder anderen schlechten Wärmeleitern
ausgefüllt wird.
Sollen Gold, Silber, Platin und Palladium mit einander verbunden werden, so schmilzt
man zuerst das Gold, Silber und Palladium zusammen und sezt das Platin in
zertheiltem Zustande nach und nach der Masse zu. Sind diese Metalle schon im Zustand
von dünnen Blechen oder Blättern, so macht man aus denselben Rollen von kleinem
Durchmesser und schneidet diese in kleine Stüke, welche man aufrollt und wieder in
viel kleinere Röllchen formt; oder diese Metalle können auch in einen dünnen
Draht verwandelt werden. Als Flußmittel benuzt man Borax, den fünften Theil vom
Volum der angewandten Metalle. In dem erwähnten Falle bringt man zuerst das Gold und
Silber zum Schmelzen und sezt dann die erforderliche Menge Platin oder Palladium zu,
ersteres nur allmählich und langsam; das Flußmittel wird der Metallmasse schon beim
Beginn der Operation zugesezt. Ist das Gold oder Silber in pulverförmigem Zustande,
so wird das Platin ebenfalls in Pulver verwandelt und nachdem die Metalle innig mit
einander vermengt worden sind, das Gemenge geschmolzen. In allen Fällen muß das
Platin entweder als sogenannter Platinschwamm oder in kleinen Stükchen angewandt
werden.
Der Patentträger benuzt folgende Compositionen:
a) 2 Theile Platin und 1 Theil Gold;
b) 4 Theile Platin, 1 Th. Gold und 1 Th. Silber;
c) 2 Th. Platin, 1 Th. Palladium und 1 Th. Silber;
d) 9 Th. Platin, 2 Th. Gold und 1 Th. Silber;
e) 6 Th. Platin, 2 Th. Gold und 1 Th. Silber;
f) 2 Th. Platin und 1 Th. Silber;
g) 10 Th. Platin, 6 Th. Gold und 8 Th. Palladium;
h) 14 Th. Platin, 6 Th. Silber und 4 Th. Gold.
Diese Verhältnisse ändert man nach Umständen ab, da in einigen Fällen Leichtigkeit
(hinsichtlich des Gewichts), in anderen wieder Elasticität und bisweilen eine
entschiedene Goldfarbe erforderlich ist; die vollkommenste Nachahmung des Goldes in
Bezug auf Farbe liefert eine Composition von 8 Theilen Gold, 3 Theilen Platin und 1
Theil Silber.
Zum Löthen benuzt man entweder reines Gold oder Silber, oder eine Legirung von
beiden; Platinlegirungen werden mit reinem Gold gelöthet. Eine Legirung aus 2
Theilen Silber und 1 Theil Gold wird zum Löthen der andern Metalle und Legirungen
angewandt.