Titel: Verfahren zum Glasiren und Emailliren der Gußwaaren, worauf sich T. Kenrick, Eisengießer in West Bromwich, Grafschaft Stafford, am 26. Mai 1846 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 103, Jahrgang 1847, Nr. LXXXIII., S. 369
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LXXXIII. Verfahren zum Glasiren und Emailliren der Gußwaaren, worauf sich T. Kenrick, Eisengießer in West Bromwich, Grafschaft Stafford, am 26. Mai 1846 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts, Jan. 1847, S. 416. Kenrick's Verfahren zum Emailliren der Gußwaaren. Das gußeiserne Gefäß, welches glasirt und emaillirt werden soll, muß zuerst gut gereinigt werden; erst dann wird das Email aufgetragen, welches aus zwei Schichten besteht, wovon die eine den Grund bildet und die andere die Glasur erzeugt. Um die erste Composition zu erhalten, schmilzt man 100 Pfd. calcinirte und fein gepulverte Kieselsteine mit 75 Pfd. fein gepulvertem Borax zusammen und mahlt dann 40 Pfd. dieses Gemenges mit 5 Pfd. Töpferthon in Wasser, bis es zu solcher Konsistenz gebracht ist, daß das gußeiserne Gefäß beim Eintauchen in die Composition einen Ueberzug von beiläufig einem sechzehntes Zoll Dicke erhält. Sobald sich die so aufgetragene Schicht gesetzt hat, und während sie noch feucht ist, wird die zweite Composition in fein gepulvertem Zustande darüber gesiebt. Um die zweite Composition zu erhalten, vermengt man 100 Pfd. fein gemahlene PorzellanerdeCornish stone, ein wenig Quarz enthaltender Granit, dessen Feldspath in Porzellanerde übergegangen ist, welcher aber immer noch ziemlich viel kieselsaures Kali enthält, um zur Glasur angewendet werden zu können., 117 Pfd. fein gemahlenen Borax, 35 Pfd. calcinirte Soda, 35 Pfd. Salpeter, 35 Pfd. gesiebten gelöschten Kalk, 13 Pfd. weißen Sand und 50 Pfd. gut gestoßenes weißes Glas und verglast die Mischung; nach dem Erkalten wird sie in Wasser sehr fein gemahlen und hernach getrocknet; 45 Pfd. des Pulvers und 1 Pfd. calcinirte Soda werden in heißem Wasser durch Umrühren gut gemischt; nachdem die Mischung dann in einem Ofen getrocknet worden ist, hat man ein feines Pulver, welches die zweite Composition bildet. Nachdem dieses Pulver sehr gleichmäßig über die erste Composition gesiebt worden ist, muß der gußeiserne Artikel in einen Ofen gebracht und auf einer Temperatur von beiläufig 80° R. erhalten werden, um die Composition zu trocknen; hierauf wird die Composition gebrannt, indem man den Artikel in einen Ofen oder eine Muffel bringt, welche auf der zum Schmelzen der Glasur erforderlichen Temperatur erhalten wird. Bemerkt man beim Herausnehmen des Artikels aus der Muffel, daß er nur unvollkommen glasirt ist, so siebt man wieder etwas von der zweiten Composition darüber und läßt ihn in der Muffel bis die Composition geschmolzen ist. Um eiserne Röhren inwendig zu emailliren, reinigt sie der Patentträger zuerst inwendig und gießt dann die erste Composition durch sie, indem er zugleich die Röhre rings herum dreht, damit sie sich allenthalben gleichförmig überzieht; nachdem sich dieser Ueberzug gesetzt hat, gießt er die zweite Composition auf eine ähnliche Weise durch und brennt die Glasur dann auf erwähnte Weise in einem Ofen. Insbesondere emaillirt der Patentträger nach seinem Verfahren auch gegossene Bügeleisen, gegossene Schütteisen und gußeiserne Schloßknöpfe.