Titel: | Verfahren zum Glasiren und Emailliren der Gußwaaren, worauf sich T. Kenrick, Eisengießer in West Bromwich, Grafschaft Stafford, am 26. Mai 1846 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 103, Jahrgang 1847, Nr. LXXXIII., S. 369 |
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LXXXIII.
Verfahren zum Glasiren und Emailliren der
Gußwaaren, worauf sich T.
Kenrick, Eisengießer in West Bromwich, Grafschaft Stafford, am 26. Mai 1846 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of arts, Jan. 1847, S.
416.
Kenrick's Verfahren zum Emailliren der Gußwaaren.
Das gußeiserne Gefäß, welches glasirt und emaillirt werden soll, muß zuerst gut
gereinigt werden; erst dann wird das Email aufgetragen, welches aus zwei Schichten
besteht, wovon die eine den Grund bildet und die andere die Glasur erzeugt. Um die
erste Composition zu erhalten, schmilzt man 100 Pfd. calcinirte und fein gepulverte
Kieselsteine mit 75 Pfd. fein gepulvertem Borax zusammen und mahlt dann 40 Pfd.
dieses Gemenges mit 5 Pfd. Töpferthon in Wasser, bis es zu solcher Konsistenz
gebracht ist, daß das gußeiserne Gefäß beim Eintauchen in die Composition einen
Ueberzug von beiläufig einem sechzehntes Zoll Dicke erhält. Sobald sich die so
aufgetragene Schicht gesetzt hat, und während sie noch feucht ist, wird die zweite
Composition in fein gepulvertem Zustande darüber gesiebt. Um die zweite Composition
zu erhalten, vermengt man 100 Pfd. fein gemahlene PorzellanerdeCornish stone, ein wenig Quarz enthaltender
Granit, dessen Feldspath in Porzellanerde übergegangen ist, welcher aber
immer noch ziemlich viel kieselsaures Kali enthält, um zur Glasur angewendet
werden zu können., 117 Pfd. fein gemahlenen Borax, 35 Pfd. calcinirte Soda, 35 Pfd. Salpeter,
35 Pfd. gesiebten gelöschten Kalk, 13 Pfd. weißen Sand und 50 Pfd. gut gestoßenes
weißes Glas und verglast die Mischung; nach dem Erkalten wird sie in Wasser sehr
fein gemahlen und hernach getrocknet; 45 Pfd. des Pulvers und 1 Pfd. calcinirte Soda
werden in heißem Wasser durch Umrühren gut gemischt; nachdem die Mischung dann in
einem Ofen getrocknet worden ist, hat man ein feines Pulver, welches die zweite
Composition bildet. Nachdem dieses Pulver sehr gleichmäßig über die erste
Composition gesiebt worden ist, muß der gußeiserne Artikel in einen Ofen gebracht
und auf einer Temperatur von beiläufig 80° R. erhalten werden, um die
Composition zu trocknen; hierauf wird die Composition gebrannt, indem man den
Artikel in einen Ofen oder eine Muffel bringt, welche auf der zum Schmelzen der
Glasur erforderlichen Temperatur erhalten wird. Bemerkt man beim Herausnehmen des
Artikels aus der Muffel,
daß er nur unvollkommen glasirt ist, so siebt man wieder etwas von der zweiten
Composition darüber und läßt ihn in der Muffel bis die Composition geschmolzen
ist.
Um eiserne Röhren inwendig zu emailliren, reinigt sie der Patentträger zuerst
inwendig und gießt dann die erste Composition durch sie, indem er zugleich die Röhre
rings herum dreht, damit sie sich allenthalben gleichförmig überzieht; nachdem sich
dieser Ueberzug gesetzt hat, gießt er die zweite Composition auf eine ähnliche Weise
durch und brennt die Glasur dann auf erwähnte Weise in einem Ofen.
Insbesondere emaillirt der Patentträger nach seinem Verfahren auch gegossene
Bügeleisen, gegossene Schütteisen und gußeiserne Schloßknöpfe.