Titel: Verfahrungsarten zum Aufbewahren thierischer und vegetabilischer Nahrungsmittel, worauf sich Robert Warington, Chemiker an der Apothekerhalle zu London, am 5. März 1846 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 103, Jahrgang 1847, Nr. XCV., S. 412
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XCV. Verfahrungsarten zum Aufbewahren thierischer und vegetabilischer Nahrungsmittel, worauf sich Robert Warington, Chemiker an der Apothekerhalle zu London, am 5. März 1846 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts, Oct. 1846, S. 200. Warington's Verfahrungsarten zum Aufbewahren von Fleisch etc. Der erste Theil dieser Erfindung besteht darin, thierische und vegetabilische Substanzen zu conserviren, indem man sie mit gewöhnlichem Leim, Gallerte oder concentrirter Fleischbrühe überzieht, so daß darüber eine luftdichte Haut oder Decke gebildet wird. Man erhitzt nämlich eine Quantität Leim, Gallerte oder concentrirter Fleischbrühe in einem geeigneten Gefäß und taucht dann das Fleisch etc., welches man an einem Strick schwebend hält, hinein; ist die Schicht von Leim etc. fest geworden, so taucht man das Fleisch wieder hinein und wiederholt dieß, bis man eine harte Haut von der gewünschten Dicke erzielt hat. Oder man taucht die zu conservirende Substanz in eine Mischung von Gyps und Wasser, und wenn der Ueberzug hart geworben ist, sättigt man ihn mit geschmolzenem Talg, Stearin, Wachs oder einer sonstigen Substanz, die ihn luftdicht machen kann. Oder der Patentträger wickelt um die zu conservirende Substanz einen dünnen Streifen von Kautschuk oder Gutta-Percha, oder wasserdichtem Zeug, so daß jeder Streifen ein wenig über den andern hinausragt; bei Anwendung von Kautschuk oder Gutta-Percha werden die Ränder des Streifens durch Eintauchen in kochendes Wasser zusammengekittet oder durch eine Auflösung von Kautschuk in Terpenthinöl mit einander verbunden. Auch überzieht der Patentträger die Oberfläche der zu conservirenden Substanz vor oder nach der zuletzt beschriebenen Operation mit einem Firniß oder Cement von Kautschuk oder Gutta-Percha. Der zweite Theil der Erfindung besteht darin, die so überzogenen Artikel dadurch aufzubewahren, daß man sie in Decksyrup, Glycerin, Elain, Oele oder sonstige Substanzen eintaucht, welche sich in Berührung mit der Luft nicht so weit oxydiren oder zersetzen können, daß dieß auf die Conservirung der thierischen und vegetabilischen Artikel von Einfluß wäre; zum Aufbewahren der letzteren auf diese Weise muß man dichte Gefäße anwenden, die jedoch offen bleiben können; die thierischen oder vegetabilischen Substanzen müssen unverrückt darin bleiben, bis man sie zum Gebrauch herausnimmt. Fleisch für die Tafel sollte vor dem Ueberziehen und Eintauchen halb gekocht werden, durch Sieden oder Rösten. Wenn man die Artikel in Oelen aufbewahrt, sollten letztere zuerst auf 220° F. (83° R.) erhitzt werden, worauf man die Artikel eintaucht und das Oel erkalten läßt. Fette etc., welche bei gewöhnlicher Lufttemperatur in festem Zustand sind, müssen vor dem Eintauchen der Artikel durch Schmelzen in flüssigen Zustand versetzt werden.