Titel: | Miscellen. |
Fundstelle: | Band 108, Jahrgang 1848, Nr. , S. 76 |
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Miscellen.
Miscellen.
Die Reißfedern von Gärtner,
Mechanikus in Berlin.
Das zeichnende Publicum weiß es schon lange Jahre, daß Hr. Gärtner in Berlin (Lindenstraße, 44) die besten Reiß- und
Zeichnenfedern liefere, die glashart und elastisch sind, dabei aber eine seltene
Feinheit der Linien gestatten. Eine Reißfeder von diesem Herrn ist bei sorgfältiger
Behandlung in der That unverwüstlich und gibt jahrelang die reinsten Linien, ohne
daß sie angeschliffen zu werden braucht.
Die äußere Form anlangend, stellt Hr. Gärtner die Backen
der Reißfeder so zusammen, daß sie eine ganz genaue Spitze bilden; dieselbe wird
erweitert, wenn die Stellschraube, welche durch einen Backen geht und gegen den
andern drückt, angezogen wird. In dieser Form, wenngleich sie die zweckmäßigste ist,
kann das Geheimniß der Güte nicht liegen, vielmehr ist dasselbe von der bestimmten,
gleichmäßigen Härte beider Backen und von der saubern Behandlung der Spitzen beim
ersten Anschleifen derselben abhängig. Hr. Gärtner nimmt
englischen Stahl (Huntsman) zu seinen Federn, das Härten desselben ist sein
Geheimniß, das Anschleifen seine Kunst.
Es erscheint uns Pflicht zu bemerken, daß Hr. Gärtner
ziemlich bejahrt ist und mit ihm die Verfertigung dieser ausgezeichneten Hülfsmittel
für Zeichner vielleicht verloren geht. Er selbst hat mit seiner Kunst sich kaum das
Nothwendigste des Lebens erringen können, da er es bei seinem trefflichen Charakter
verschmähte, seine Kunst sich unmäßig bezahlen zu lassen.
C. S.
Die chemische Vergoldung und Versilberung der Seide, erfunden
von Dr. med. Kröning in
Stolberg a. Harz.
Seit mehreren Jahren hat der Gewerbeverein für Preußen auf die Erfindung einer
chemischen Vergoldung der Seide, ohne daß dieselbe in ihren sonstigen Eigenschaften
eine Veränderung erleidet, einen Preis von 1000 Thlr. und die große goldene Medaille
ausgesetzt. Der bisher ungelöste Preis ist mehrere Jahre erneuert worden.
Vor einiger Zeit erhielt Dr.
Kröning in Stolberg zufällig Kenntniß von dieser Aufgabe,
in Folge dessen er Versuche anstellte, die den glücklichsten Erfolg ergaben. Auch
die Versilberung der Seide auf chemischem Wege erfand vor kurzem Dr.
Kröning und bedingt dieselbe ein von der Vergoldung
wesentlich abweichendes Verfahren.
Die Proben von glatten, façonnirten und brochirten Seidengeweben, welche vom
Erfinder vergoldet sind, haben einen durchaus reinen Metallglanz, ohne daß der
Biegsamkeit und Weichheit der Seide ein Eintrag geschähe, so daß die Anwendung der
Vergoldung bei Strähnen zum Verweben mit andern Farben dadurch möglich ist. Eine
mikroskopische Untersuchung vergoldeter Seidenfasern ergab eine innige Durchdringung
der Fasern mit dem Golde und nicht etwa eine Ablagerung dieses Metalls auf der
Oberfläche, wie sie durch Anwendung des galvanischen Stromes bewirkt wird. Der
Metallglanz ist in seiner Vollendung noch mehr in die Augen springend bei
versilberten Stoffen, die sich nicht minder durch ihre beibehaltene, der Seide
eigenthümliche Weichheit und Biegsamkeit auszeichnen. Die Versilberung wird für die
praktische Anwendung noch bedeutungsvoller werden, da versilberte Stoffe leicht zu
vergolden sind und auf diese Weise mit geringeren Kosten herzustellen seyn
dürften.
Es ist leicht zu ermessen daß diese Erfindung für die Seiden-Industrie und
Färberei von besonderer Bedeutung ist und im Laufe der Zeit noch mehr werden wird,
wenn durch dieselbe eine Reihe der prachtvollsten Luxus-Artikel entsteht, die
sich ebenso durch ihren Werth, wie durch das Einfachschöne der Verbindung dieser
edlen Stoffe auszeichnen werden. Durch die Verwebung der vergoldeten Rohseide mit
anderen Farben können die
schönsten Muster für Kleiderstoffe, Bänder etc. erzielt werden und bald werden
unsere eleganten Salons in Folge dieser neuen Erfindung mit reichen und glänzenden
Stoffen prangen. Auch die Fabrication der goldenen Borten, Tressen, Schnüre etc.
wird eine ganz andere werden müssen.
In Preußen ist Dr. Kröning
bereits um ein Patent eingekommen und ist, soviel wir hören, nicht abgeneigt, sein
Geheimniß an unternehmende Fabricanten und Färberei-Besitzer abzutreten.
Derselbe sandte Proben an die Akademie der Wissenschaften in Paris, welche diese in
ihren Publicationen als ausgezeichnet anerkannte, in Folge dessen dem Erfinder von
Lyon aus glänzende Offerte gemacht sind; ein Gleiches ist von Wien aus geschehen. Es
ist zu wünschen, daß diese deutsche Erfindung auch in
Deutschland verbleibe und hier einen neuen wichtigen Industriezweig heraufführe, den
das Ausland noch nicht besitzt.
C. S.
Ueber das Verfahren Kupferstiche auf Holz zu
übertragen.
Man zieht bisweilen Kupferstiche auf Holz ab, d.h. man überträgt die Druckfarbe von
dem Papier auf das Holz, entfernt alsdann das Papier, und überzieht es mit einem
durchsichtigen Lack. Dieß wird nach Dr. Varrentrapp auf folgende Art bewirkt: das helle,
geglättete und wohlgeschliffene Holz wird dreimal mit einem Firniß, der aus 2 Loth
Sandarak in 6 Loth Alkohol, und 1 Loth Schellack ebenfalls in 6 Loth Alkohol gelöst,
besteht, überdieß mit Thierkohle gebleicht und mit 1/2 Loth venezianischem
Terpenthin versetzt ist, überzogen. Unterdeß legt man den Kupferstich in Wasser, dem
man etwas Kochsalz zusetzen kann. Sobald der dritte Firnißüberzug recht trocken ist,
legt man den Kupferstich glatt zwischen weißes Fließpapier, um dadurch alle
überschüssige Feuchtigkeit zu entfernen, richtet ein Brett glatt zu von der Größe
des Kupferstichs, und erwärmt dieses recht gleichmäßig über Kohlen, streicht alsdann
den Firnißüberzug noch einmal mit demselben Lackfirniß über, legt sogleich den noch
feuchten Kupferstich auf, breitet einen Flanell glatt darüber, legt das erwärmte
Brett darauf und drückt es durch mehrere Schraubenzwingen an; nach drei Stunden löst
man es, und legt nun nasse Flanelllappen auf das Papier; nach einiger Zeit läßt sich
dieß in großen Stücken herunterziehen, das noch haftende Papier wird wieder
angefeuchtet, abgetrocknet, mit einem feinen wollenen Läppchen abgerieben; was noch
sitzen bleibt, wird mit etwas Leinöl und einem feinen leinenen Läppchen oder mit den
weichen Fingern abgerieben, und nachdem alles Oel sorgfältig entfernt ist, ein
farbloser Firniß von Copal oder Sandarak darauf gesetzt. (Mitth. des Gewerbver. für
Braunschweig. 1847. S. 203.)
Ueber die Benutzung der bereits gebrauchten Bäder von
chromsaurem Kali.
Nicht selten werden die Bäder von chromsaurem Kali, welche bereits zum Ausfärben
gedient haben, weggeschüttet, obwohl sie noch kleine Quantitäten von diesem Salze
enthalten; man vermeidet diesen Verlust, wenn man die gebrauchten Bäder durch
baumwollene oder leinene Garne oder Gewebe, welche schwarz gefärbt werden sollen,
vollends erschöpft. Man darf nur Waare welche schwarz werden soll, durch eine
Flotte, in welcher braun gefärbt wurde, nehmen, und über Nacht darin liegen lassen,
und von da aus in die gebrauchten catechuchromsauren Kalibäder bringen, einige Zeit
darin herumziehen und dann wieder über Nacht darinnen liegen lassen. Man kann dann
die Waare trocknen oder auch gleich naß in ebenfalls schon gebrauchte und zum
Weggießen bestimmte Blauholzflotten bringen, und man wird sich dann überzeugen, daß
wenn auch noch so wenig Farbstoff in den letztern enthalten ist, dieser doch von der
Waare angezogen wird. Sollte die Waare nicht vollkommen schwarz werden, so
wiederholt man die Procedur oder kühlt die erstere und nimmt sie durch eine ganz
schwache Flotte von Blauholz. Die so behandelte Waare übt auch auf andere Farbhölzer, z.B.
Rothholz, Gelbholz, Quercitron etc. eine bedeutende Anziehungskraft aus, so daß man
auch die bereits gebrauchten Bäder dieser Art leicht noch nutzbar machen und
vollkommen erschöpfen kann. (Allg. Musterzeitung)
Fletcher's Verbesserung an
Spiegeln.
Theodor Fletcher, Gelbgießer in Birmingham, ließ sich am
3. Aug. 1847 in England eine Verbesserung an Spiegeln patentiren, welche darin
besteht, daß er deren Rückseite auf galvanoplastischem Wege mit Kupfer überzieht,
theils um das Quecksilber gegen nachtheilige Einflüsse zu schützen, theils damit der
Spiegel das Licht stärker reflectirt.
Er nimmt eine auf gewöhnliche Weise belegte Gasplatte und überzieht das
Quecksilberamalgam auf ihrer Rückseite schwach und sorgfältig mit einem Firniß,
welcher aus 2 Unzen Schellack, 10 Unzenmaaßen Alkohol und 1/2 Unze des besten
Lampenschwarz besteht. Dieser Firniß schützt das Quecksilber gegen Feuchtigkeit und
gegen den Einfluß der Säure bei dem nachfolgenden Proceß. Bevor der Firniß hart
geworden ist, streut man aus einem Beutel von feinem Muslin höchst fein geriebenen
Graphit darüber oder überzieht die ganze gefirnißte Oberfläche mit (unächtem)
Blattgold; hierauf wird die Glasplatte mit Kupfer auf galvanoplastischem Wege
überzogen. (London Journal of arts, März 1848, S.
115.)
Ueber eine neue Anwendung des Fuchs'schen Wasserglases zum Festmachen von
organischen Ueberresten.
Muschelschalen, Knochen u. dgl., wenn sie in gewissen Gebirgsschichten begraben
waren, und dann längere Zeit hindurch der Einwirkung der Atmosphärilien ausgesetzt
sind, verlieren bekanntlich alle Consistenz, und gehen zuletzt in einen weichen
pulverigen Zustand über. Noch in den naturhistorischen Sammlungen zerfallen dann
häufig die ausgezeichnetsten Exemplare, selbst wenn es gelingt sie mit großer
Behutsamkeit an den Fundorten unverletzt zu erhalten. Auf Bergrath Haidinger's Vorschlag versuchte nun Hr. v. Hauer durch Tränkung mit Wasserglas diesem Uebelstande
vorzubeugen. Diese Substanz, welche gegenwärtig in Weißgrün in Böhmen fabrikmäßig
erzeugt und in Wien in Batka's Waarenlager
(Engel-Apotheke am Hof) käuflich zu haben ist, wurde mit gleichen Theilen
warmen Wassers verdünnt, und auf die zu erhaltenden Gegenstände mittelst eines
Pinsels behutsam ausgestrichen. Die poröse Kalkmasse saugt die Flüssigkeit leicht
ein, und ist has Ganze getrocknet, so werden die so behandelten organischen Reste so
fest, daß ein weiteres leichtes Zerbrechen nicht mehr zu befürchten steht. Die große
Festigkeit welche sie dabei erlangen, erklärt sich vorzüglich durch die Bildung
wirklicher Doppelsalze von kieselsaurem Kali mit kieselsaurer Kalkerde, welche hier,
so wie bei der Anwendung von hydraulischen Mörteln stattfindet. (Böttger's polytechn. Notizblatt, 1848 Nr. 2.)
Ueber Hellmann's Gerbsurrogat.
Hr. Hellmann in Neckarsteinach bezeichnet jetzt, nach
Erlangung eines zwölfjährigen Patents in Preußen, sein (im polytechn. Journal Bd. CVI S. 324 besprochenes) Gerbsurrogat als
Birkenrinde.
Die alte Birkenrinde wird schon seit langen Zeiten in Berlin und vielen andern Orten,
wo keine junge Eichenrinde zu beschaffen ist, zu den Sohlleder-Treibfarben benutzt, und zeichnet sich das damit
aufgetriebene, und durch alte Eichenrinde gegerbte Leder durch eine helle, schöne
Farbe, und ungemein große Haltbarkeit aus, erlangt aber, bei vollkommen satter
Gerbung, nie die so sehr beliebte Festigkeit der guten rheinischen Fabricate und
trägt sich auch nicht ganz so sauber.
In Schweden wird die Birkenrinde vielfach und fast
ausschließlich als Gerbmaterial benutzt; das damit gegerbte Leder ist von
sehr zarter heller Farbe, auch guter Dauer, aber sehr milde, sogar locker, und
sollen bedeutend größere Quantitäten dieses Surrogats, als von der Eichenrinde,
erfordert werden, was die in Berlin gemachten Erfahrungen und die bekannten
chemischen Analysen nur bestätigten.
Für die Hellmann'schen Behauptungen (daß sich mit dem
Surrogat eine vollkommen satte Gerbung billiger erzielen lasse als mit der besten
jungen Eichenlohe) ließe sich dagegen der mit den bisherigen Leistungen nicht in
Einklang stehende, sehr bittere, adstringirende, und somit auf großen Gerbgehalt
hindeutende Geschmack der Birkenrinde, sowie auch das die Eichenrinde weit
übertreffende Gewicht derselben, welches wenigstens bei der festeren ziemlich
maßgebend für den Gerbgehalt ist, anführen; am besten spricht aber dafür die in
Berlin durch Birkenrinde erzielte vollkommen satte Gerbung. Wenn diese, was Hr. Hellmann erweisen müßte, durch die
Eigenthümlichkeit seines Verfahrens gleich wohlfeil und gut wie durch
Eichenrinde erlangt werden, und wenn bei dem Mangel an alten Birkenbeständen seine
Angaben durch junge Birkenrinde erfüllt werden könnten, so wäre bei dem sicher bald
eintretenden Mangel an Eichenrinde diese Erfindung von hohem staatlichen und
gewerblichen Interesse. (Aus einem Berichte des Hrn. W. Kampffmeyer in den Verhandl. des Vereins zur Beförd. des Gewerbfl. in
Preußen, 1847, 6te Liefer.)
Einfaches Entfuselungsverfahren des Branntweins.
Man nehme ein aufrechtstehendes Oxhoftfaß, lege inwendig 3 Zoll vom Boden einen
Siebboden und versehe das Faß mit einem Abzapfhahn und am oberen Ende mit einer
Einfüllöffnung. Das so eingerichtete Faß wird nun zur Hälfte mit gut ausgeglühter
Erlen-, Linden- oder Fichtenkohle angefüllt, über diese 10 Pfd.
Knochenkohle und 5 Pfd. pulverisirter Braunstein gestreut und dann noch so viel
Holzkohle zugebracht, als das Gefäß faßt. In das Faß füllt man nachher Branntwein,
den man nach dreitägigem Stehen wieder abzapft; ist derselbe trübe, so muß er noch
destillirt werden, ist er dagegen hell, so kann die Destillation unterbleiben. Der
abgelaufene Branntwein ist so rein, daß er ohne weitere Rectification zur
Liqueurbereitung verwendet werden kann.
Man kann mit einem solchen Fasse 12–15 Monate arbeiten, ehe es seine
Wirksamkeit verliert; ist dieser Zeitpunkt eingetreten, so zieht man den in den
Kohlen zurückgebliebenen Branntwein durch mehrmalige Aufgüsse von Wasser heraus,
trocknet die Kohlen an der Luft und glüht dieselben aufs neue, worauf sie wieder zu
einer frischen Füllung brauchbar sind. Die Kohlen werden bis zur Weißglühhitze
gebrannt und hierauf in einem Dämpfer zum Erlöschen gebracht. Bei Anwendung
derselben zerstampfe man sie zu Stücken von der Größe einer Haselnuß. (Mittheil. des
Gewerbvereins für das Königr. Hannover. Lief. 53 und 54.)
Neue Aufbewahrungsart des Hopfens für die Biererzeugung. Von
Prof. Balling.
Bisher war eine zweckentsprechendere Aufbewahrungsmethode des Hopfens, als das
Zusammenpressen ist, nicht bekannt; aber nicht bloß die gleiche Wirksamkeit des
Hopfens zu erhalten, sondern sich auch von den, nach den Schwankungen der
Hopfenernte richtenden Preisen und vor einer Uebertheuerung des Hopfens zu verwahren
durch Anlegung von Vorräthen zur Zeit, wenn derselbe wohlfeil, ist der Zweck einer
guten Aufbewahrungsmethode des Hopfens, und in diesem Anbetrachte dieselbe für den
ökonomischen Betrieb des Brauwesens von nicht geringer Wichtigkeit. Ein Mittel zu
kennen, welches beiden Zwecken dient, nämlich den Hopfen mit größerer Sicherheit nicht nur für ein,
sondern für mehrere Jahre in seinem besten Zustande erhält, dann aber auch dem
Bierbrauer die Möglichkeit gewährt, sich zur Zeit, wenn der Hopfen wohlfeil ist,
Vorräthe davon für die Zukunft anzuschaffen, um sich dadurch dem Wucher des
Hopfenhandels zu entziehen und davon unabhängig zu machen, wird demnach jedem
Brauereibesitzer willkommen seyn, und dieses Mittel dürfte sich in der unterm 18.
Februar 1847 für die k. k. österreichischen Staaten patentirten Erfindung des Hrn.
F. G. Rietsch, fürstlich
Oettingen-Wallerstein'schen Rathes (derzeit in Währing, nächst Wien,
Herrngasse Nr 24), ergeben haben. Diese Erfindung besteht darin: den Hopfen entweder
gleich oder in den nächsten Monaten nach seiner Ernte, mit dem von dem Erfinder
eigens bereiteten Malzgetreide-Extract vermengt und getrocknet, in Kisten
oder Fässer einzustampfen, wodurch der Hopfen ebenfalls auf einen kleinen Raum
zusammengebracht und für lange Zeit gegen jede Veränderung geschützt wird, indem er
dadurch von der unmittelbaren Berührung mit der atmosphärischen Luft ausgeschlossen,
gewissermaßen in das Malzgetreide-Extract eingehüllt, der nachtheiligen
Einwirkung derselben entzogen, und die Verflüchtigung sowohl als Verharzung des
aromatischen Hopfenöls gehindert wird. Diese Aufbewahrungsmethode zeichnet sich
zugleich durch Wohlfeilheit gegen andere vorgeschlagene Methoden der Art aus.
Da das Mengenverhältniß bekannt ist, in welchem Malzgetreide-Extract und
Hopfen mit einander untermengt wurden, so kann hiernach jeder Brauer das zu einem
Gebräue erforderliche Quantum der festen Hopfenmasse berechnen und anwenden, und da
die Substanz, womit der Hopfen gewissermaßen eingehüllt wurde, Malz- oder
Malzgetreide-Extract, mithin dieselbe Substanz ist, die sich auch in der
Bierwürze aufgelöst befindet, so wird dadurch nichts Fremdartiges in das Bier
gebracht, und an der sonst üblichen Schüttung wird so viel Malz abgebrochen, als im
Aequivalente Malz-Extract in dem zuzusetzenden Hopfen bereits enthalten ist,
wodurch sich der Aufwand an Malz-Extract zur Aufbewahrung des Hopfens
bezahlt.
Bewährt sich diese Erfindung (und seit mehr als einem Jahre damit im Kleinen gemachte
Versuche haben der sichern Hoffnung dazu Raum gegeben), so wie sich dieß nach den
mir vorgelegten Proben auch mit aller Wahrscheinlichkeit schon schließen läßt, so
ist damit ein wichtiger Vortheil für das Braugewerbe gewonnen; entweder läßt sich
dabei wegen der bessern Erhaltung der Wirksamkeit des Hopfens ein Theil desselben
ersparen, oder, wenn man dieß nicht will, jedenfalls ein besseres und haltbareres
Bier erzeugen, was besonders für die Haltbarkeit und Güte der obergährigen
Sommerbiere von Wichtigkeit ist.
Möge es daher mehreren Brauereibesitzern gefallen, recht bald Versuche damit im
Großen anstellen zu lassen, und die Ergebnisse derselben seiner Zeit, z.B. nach
Verlauf eines Jahres, zum Besten des Braugewerbs öffentlich mitzutheilen.
Weit entfernt zu verlangen daß aller Hopfen, den man des Jahres zur Biererzeugung
bedarf, auf diese Art aufbewahrt werden solle, ist es hinreichend, wenn dieß mit
jenem Hopfenquantum geschieht, welches man in den spätern Sommermonaten verwenden
oder für den Fall einer Hopfentheuerung vorbehalten will, und wobei die neue
patentirte Hopfenaufbewahrungsmethode Vortheil gewähren kann.
Der Erfinder wird jeder Brauerei auf mündliche oder in frankirten Briefen an ihn
gestellte Anfragen die nähere Unterweisung in dem dabei zu befolgenden Verfahren
ungesäumt mittheilen.
Uebrigens ist von dieser patentirten Erfindung, den Hopfen aufzubewahren, bereits im
IV. oder Supplementbande meines Werkes über Gährungschemie, Seite 47, Anzeige gemacht worden. (Böttger's polyt. Notizblatt, 1848 Nr. 2.)