Titel: Ueber Verfälschungen von Nahrungsmitteln etc. in Frankreich; von Hrn. Chevallier.
Fundstelle: Band 110, Jahrgang 1848, Nr. LVII., S. 304
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LVII. Ueber Verfälschungen von Nahrungsmitteln etc. in Frankreich; von Hrn. Chevallier. Im Auszug aus dem Journal de Chimie médicale, Sept. 1848, S. 510. Chevallier, über Verfälschungen von Nahrungsmitteln. In einer Petition an die französische Nationalversammlung legt der Verfasser Betrügereien und Verfälschungen dar, welche mit Nahrungsmitteln, Getränken, Gewürzen etc. vorgenommen werden, und vorzüglich die weniger bemittelten Classen benachtheiligen. Frühere von ihm hierüber gemachte Vorstellungen waren bisher unberücksichtigt geblieben. Außer der polizeilichen Unzulässigkeit solcher Verfälschungen ist auch der Schaden zu bedenken, den der Verkauf solcher Waare für den Handel mit dem Ausland haben muß, weil alles Vertrauen dadurch ertödtet wird. Folgendes sind die Verfälschungen über welche der Verfasser einzeln berichtet: 1) Ueber das zur Brodbereitung dienende Mehl. Dasselbe wird oft in schon verdorbenem Zustande, in dem einer anfangenden sauren Gährung, als gutes verkauft; manchmal ist es mit Kartoffelstärkmehl gemengt. Auch wird Getreidemehl mit Mehl von Hülsenfrüchten vermengt, welches bereits vom Stich der Insecten gelitten hat, und folglich an und für sich nicht mehr zu verkaufen gewesen wäre. Man hat dem Mehl sogar Alabasterpulver zugesetzt, ja man ging schon so weit, daß man gepulverte Mineralsubstanzen zum Verfälschen des Mehls öffentlich verkaufte. Das Kartoffelstärkmehl kann zwar der Gesundheit nicht nachtheilig werden; allein der Verkäufer betrügt damit den Bäcker, weil das in das Getreidemehl gebrachte und wie dieses zu Brod verbackene Kartoffelmehl kein Wasser absorbirt und nicht so viel Brod liefert als das Mehl; der Käufer ist damit betrogen, weil das Kartoffelstärke enthaltende Mehl, welches weniger Kleber (Gluten) enthält, minder nahrhaft ist; besonders benachtheiligt es den Arbeitsmann, welcher nur selten stickstoffhaltige Speisen (Fleisch) genießen kann. Allerdings kann aus Kartoffelstärkmehl und Weizenmehl, im Verhältniß von 25–50 Proc. Mehl auf 50–75 Proc. der Kartoffelstärke, ein weißes, wohlschmeckendes und gesundes Brod bereitet werden, welches wohlfeiler geliefert werden könnte als das aus reinem Weizenmehl dargestellte; allein es müßte dann als solches und nach seinem wahren Werthe verkauft werden, wo dann von dessen Consumenten nm den Unterschied des Preises Fleisch angekauft werden könnte. Seit einiger Zeit kamen mir zur Untersuchung vor: 1) Mehl, welches mit verdorbenem Hülsenfruchtsamen; wieder anderes, das mit Mais-(Türkischkorn-) Mehl vermengt war; 2) Mehl, welchem, da es ohne Zweifel durch Gährung gelitten hatte, 4 Proc. gebrannten Kalks zugesetzt worden war. 2) Brod. Die Verfälschungen desselben kommen in Frankreich seltener vor als in Belgien, wo man dem Teige, in Folge der falschen Ansicht, daß das Brod dann besser ausgebe, Kupfer- und Zinkvitriol zusetzte. Nur eine Zeitlang wurde diese strafbare Verfälschung auch in Frankreich vorgenommen; jetzt aber hat man sie ganz aufgegeben. Wer Brod zum eigenen Gebrauche backt, mag demselben zusetzen was ihm beliebt; der Bäcker aber soll dem für das Publicum bestimmten Brod nichts Fremdartiges zusetzen dürfen, am allerwenigsten wo eine Brodtaxe besteht, welche auf das Verbacken von reinem Mehl basirt ist. Hat ein Bäcker ein wohlfeiles Verfahren der Brodbereitung selbst gefunden oder mitgetheilt erhalten, so sollte derselbe ohne Wissen und Genehmigung der Behörde keinen Gebrauch davon machen dürfen. Eine wohlfeile Bereitungsweise des Brods ließe den Preis desselben billiger stellen. Nach Chabrol würde eine Preisverminderung um 10 Cent. per Kilogr., täglich für den Kopf 5 Cent., also für Paris, die weniger bemittelte Bevölkerung zu 500,000 angenommen, jährlich eine Summe von 9,125,000 Fr. betragen. Der Wassergehalt des Brods verdient die ganze Aufmerksamkeit der Behörde. Ein Laib von 4 Kilogr., der dieses Gewicht nicht ganz hat, kann mehr Nahrungsstoff enthalten, als ein anderer welcher das volle Gewicht hat; in ersterm kann das Wasser durch das Backen verdampft worden seyn, im letztern mit ins Gewicht gehen. Man kann jedoch von dem oft ungerechterweise mit Mißtrauen verfolgten Bäcker nicht verlangen, daß er das vollwichtige Luxusbrod um denselben Preis gibt wie das Brod in Laiben (pain rond), denn es ist erwiesen, daß das Luxusbrod beim Backen sehr an Gewicht verliert. 3) Milch. 9/10 der Milch, welche in Paris verkauft wird, ist gewöhnlich mit einem Drittheil Wasser verdünnt, dem seit einiger Zeit etwas Farinzucker oder Caramel (braun gebrannter Zucker) und überdieß doppelt-kohlensaures Natron zugesetzt wird, damit die Milch nicht sauer wird. Vor einigen Jahren noch bediente man sich des Mehls, Kartoffelmehls, Reismehls, des Gummis zum Verfälschen der Milch; die Verfälscher haben diese Mittel höchst wahrscheinlich jetzt ganz aufgegeben. Um den Betrug mit Milch ganz unterdrücken zu können, müßte man vor allem die niedere Volksclasse dahin bringen, die Milch wenigstens um ⅓ theurer zu bezahlen als bisher, weil die Milch nur dann so wohlfeil wie bisher geliefert werden kann, wenn sie wenigstens ⅓ Wasser enthält. Die Verfälschung der Milch mit dem Hirn verschiedener Thiere bestätigt sich nach allen darüber angestellten Versuchen durchaus nicht. 4) Bier. Das Bier welches in Paris verkauft wird, sollte nur aus Malz und Hopfen bereitet werden; bekanntlich wird aber ein Theil des Gerstenmalzes durch Stärkesyrup ersetzt, der bisweilen Metallsalze enthält und anstatt des Hopfens benutzt man manchmal Buchs- und Bitterkleeblätter.Es wurde behauptet, daß in Frankreich, sowie in England, giftige Ingredienzien ins Bier gebracht werden, um es bitter zu machen, bisher aber konnte der Verfasser sich davon nicht überzeugen. 5) Kochsalz. Das Seesalz wurde schon auf vielfache Weise verfälscht, welche Verfälschungen zum Theil aber nicht ganz unterdrückt werden konnten. Man vermengte das Salz: 1) mit rohem Gyps (gepulvertem Gypsstein); diese Verfälschung wurde früher besonders in Paris stark betrieben; 2) mit gepulvertem Sandstein; 3) mit Varech-(Soda-) Salzen und allerlei andern Salzen aus chemischen Fabriken. Im J. 1827 wurde im Departement der Marne eine Epidemie welche über 400 Personen befiel, durch Kochsalz verursacht, welches Jodsalze und Arsenik enthielt. Wie letzterer in das Salz kam, war lange nicht bekannt; erst spät erfuhr man, daß eine Fabrik Varech-Salze behufs der Beimengung zum raffinirten Seesalz raffinirte und zugleich Arseniksalze bereitete. Das weiße Kochsalz wurde öfters mit Varechsalzen und weißen, bei der Salpetergewinnung erhaltenen Salzen vermengt. Diese Salze enthielten eine von den Abdampfkesseln herrührende Kupferverbindung. Weißes für das Militär bestimmtes Salz, welches ich selbst zu sehen bekam, war Varechsalz in kleinen Körnern, welches durch ein kupfernes mit Grünspan überzogenes Drahtsieb geschlagen worden war. 6) Kartoffelstärke. Diese wird mit Kreide (kohlensaurem Kalk) verfälscht. Ich sah solche die mit 6–7 Proc. Alabasterpulver, dem Abfall bei Verfertigung von Stockuhren und anderer Kunstgegenstände, vermengt war. Dessenungeachtet befand sich diese Stärke in Säcken, welche die Aufschrift hatten: „Gereinigte Kartoffelstärke zum Speisegebrauch und für Kinder.“ 7) Zucker. Den Zucker vermengte man mit Stärkezucker (Traubenzucker, Glucos), und mit erdigen Substanzen; den Mehlzucker mit Kartoffelstärke. Diese Zusätze sind zwar der Gesundheit nicht nachtheilig, aber viel wohlfeiler als der Zucker den sie vertreten. Dieser Betrug hatte so überhand genommen, daß ungeheure Mengen Stärkezucker zu diesem Behufe fabricirt wurden. Vor kurzem erst sah ich Hutzucker, dem Stärkezucker beigemengt war; es wurde das Pfund zu 75 Cent. verkauft, während der Stärkezucker nur 15 Cent. per Pfund werth ist! 8) Chocolade. Die in Paris verkaufte Chocolade enthält oft Kartoffelstärke, Dextrin, Mehl und manchmal ein vom Zerreiben der Cacaoschalen herrührendes unauflösliches Pulver. Diese Substanzen sind zwar unschädlich, allein man würde die Chocolade nicht kaufen, wenn man wüßte daß sie solche enthält. Die Verfälschung dieser Chocolade geht schon daraus hervor, daß sie unter dem Gestehungspreis der ächten verkauft wird und der Kaufmann doch noch seinen Nutzen dabei haben muß. 9) Honig. Der Honig wird mit Mehl von Hülsenfrüchten, Kartoffelstärke und Traubenzucker verfälscht. Ich sah solchen mit Stärkesyrup bereiteten Honig, welcher im Fäßchen so fest geworden war, daß der Krämer, welcher ihn gekauft hatte, nicht mehr wußte was er mit einer Waare machen sollte, die zum Glück eine solche Beschaffenheit angenommen hatte, daß er sie an das Publicum nicht mehr absehen konnte. 10) Gefärbte Zuckerwaare. Dieselbe, wie Bonbons, Pastillen, unterliegen schon seit langer Zeit den Untersuchungen der Behörde. Man fand solche Zuckerwaare für Kinder mit arseniksaurem Kupfer, Gummigutt, Zinnober, Smalte, chromsaurem Blei, Mennige gefärbt. Liköre hatten ihre grüne Farbe von einem Kupfersalze. Die nur kleine Anzahl von Fabrikanten gestattete der Behörde, wirksame Maßregeln dagegen zu ergreifen, die darin bestehen, daß die Mitglieder des Gesundheitsraths die Läden und Werkstätten besuchen, wo diese Waaren gemacht werden; außerdem ertheilen jene den Zuckerbäckern, welche neue Pigmente anzuwenden gedenken, zu jeder Zeit ihren unentgeltlichen Rath. So wurde in Erfahrung gebracht, daß ein Farbenfabrikant an einen Conditor statt künstlichen Ultramarins, einer unschädlichen blauen Farbe, ein giftiges Gemenge von 60 Proc. Ultramarin und 40 Proc. Bremerblau verkaufte. 11) Speiseöl. Das Baum- oder Olivenöl wird gewöhnlich mit Mohnöl verfälscht, welches von geringem Werth und nicht so gut ist. Um gemischten Oelen das Ansehen von Olivenöl zu geben, bringt man oft feste Fettsubstanzen hinein, so daß sie wie durch die Kälte erstarrtes Olivenöl aussehen. 12) Cider, Aepfelwein. Der zu Paris verkaufte ist selten rein. Man verfälscht ihn mit gegohrnen Flüssigkeiten, welche aus Stärkezucker, Mehlzucker u. s. w. bereitet werden; ferner bereitet man ihn aus allen Arten trockner Früchte, oder in Gefäßen die ihn schädlich machen. Bleihaltiger und kupferhaltiger Aepfelwein hat schon manche Unglücksfälle veranlaßt. 13) Kaffee. Auch dieser unterliegt allerlei Betrügereien. Auf der See untergegangener wird wieder aufgefischt und dann in Concurrenz mit bessern Sorten in Handel gebracht. Gute Kaffeesorten werden beim Mahlen 1) mit ausgekochtem, wiedergesammeltem und getrocknetem Kaffee; 2) mit einem Pulver, welches durch das Brennen (Rösten) und Mahlen mehrerer Vegetabilien erhalten wird, wie Cichorienwurzeln, Runkelrüben, Möhren, Bohnen, Erbsen, Roggen etc. vermengt. Alle diese Zusätze sind zwar der Gesundheit nicht schädlich, werden aber für etwas anderes verkauft, als sie sind und zu höherm Preise. 14) Cichorien-Kaffee. Dieser wird selbst auch wieder verfälscht: 1) mit einem Gemenge von erschöpftem Kaffee und geröstetem Brod; 2) einem Gemenge von Cichorienkaffee und Knochenkohle, die zum Entfärben des Zuckers diente, einem Rückstand der Zuckerraffinerien. Ein Proceß stellte heraus, daß ein Kaufmann nach Paris kam, um dort verschiedene Abfälle, z. B. der Fadennudeln etc. zu sammeln, welche dann gefärbt und dem Cichorienkaffee zugesetzt werden sollten; nachdem derselbe aber dabei seine Rechnung nicht gefunden, verband er sich mit den Aufwärtern in Kaffeehäusern etc. und beschäftigte zwei Monat lang einen Mann mit einem Karren, um allen für ihn aufgehobenen Kaffeesatz zu sammeln, der dann dem Cichorienkaffee zugesetzt wurde. Auch mit rothem Ocker wurde der Cichorienkaffee vermengt. 15) Weine. Die Weine welche in Paris verkauft werden, sind in der Regel eine Mischung verschiedener Gewächse; diese Vermischung ist aber kein Betrug. Der wirkliche Betrug besteht darin, daß den sehr geistigen Südweinen mit Essig oder Weinsteinsäure angesäuertes Wasser zugesetzt wird. Manchmal wird anstatt dieses Wassers trockenes Obst eingeweicht und mit verschiedenen Säften, namentlich dem der Hollunderbeeren gefärbt. Auch des Campecheholzes bedient man sich zum Färben des Weins. Ehemals wurde Wein, welcher sauer geworden war, (nach dem Verfahren von Martin, dem Bayer) mit Bleiglätte gesättigt und versüßt; dieses gefährliche Verfahren hat man heutzutage beinahe ganz aufgegeben. Doch kam es vor einigen Jahren in Compiègne noch vor; mehrere Soldaten waren erkrankt und man fand daß sie jungen (herben) Wein getrunken hatten, der mit essigsaurem Blei versüßt worden war. Zuweilen setzt man dem Wein Alaun zu, damit er heller und klarer wird. Gegenwärtig wird in einer Stadt Frankreichs Wein zum Verkaufe ausgeboten, der mit Attich- und Hollunderbeeren, oder mit den Beeren der Phytolacca decandra (Kermesbeere) zubereitet ist. Diese sogenannten gefärbten Weine (vins de teinte) benutzt man zum Färben anderer Weine. 16) Branntwein. Der Branntwein welcher im Detail verkauft wird, ist größtentheils eine Mischung von Kartoffelstärke, Alkohol, Melasse und Wasser, mit Caramel gefärbt. Bisweilen enthält der Branntwein, in Folge der Nachlässigkeit womit die Brenngeräthschaften behandelt werden, der Gesundheit schädliche Kupfersalze. 17) Essig. Der in Paris käufliche Essig ist trotz der Aufsicht über den Detailverkauf, mit fremdartigen Substanzen vermischt, und zwar: 1) mit Schwefelsäure; 2) mit Wasser, zur Hälfte oder zu einem Drittheil; 3) mit in Wasser aufgelöster Weinsteinsäure. Außer dem Weinessig wird in Paris Essig fabricirt aus Stärkesyrup, aus dem Waschwasser der Zuckerformen, aus Weinhefe, aus dem Tropfwein der Weinhandlungen; alle diese Essige kommen an Geschmack und Säure dem Weinessig nicht gleich, und sollten wenigstens nur unter ihrem entsprechenden Namen verkauft werden. Der Tropfweinessig enthält oft etwas Blei, selten Kupfersalze. Einmal wurde in Essig Arsenik entdeckt. 18) Thee. Der Thee wird verfälscht mit auf Schiffen verdorbenem Thee und mit schon erschöpftem und wieder präparirtem Thee. Gefärbt wird der Thee mit Indigo, Berlinerblau, Talk, chromsaurem Blei, worüber gerichtliche Fälle vorliegen. Außer den hier angeführten geschehen noch viele Betrügereien mit Lebensmitteln, welche ein strenges Gesetz über ihre Bestrafung erheischen. Eben solcher Betrug geschieht mit Arzneimitteln. Opium wurde an die Centralapotheke der Spitäler zu Paris verkauft, welches kein Morphin enthielt; Chinarinde, die durch Säuren von ihren Alkaloiden erschöpft war; Laudanum mit viel zu geringem Opiumgehalt; statt Zuckersyrups wird Traubenzuckersyrup verkauft; das schwefelsaure Chinin wird vermengt mit Zucker, Salicin, Mannit, Stearin, oxalsaurem Ammoniak, schwefelsaurem Kalk etc. Gleicher Betrug geht vor mit andern Handelswaaren; Kartoffelstärke, die zu Stärkezucker verarbeitet werden sollte, wurde 25 Proc. Kreide enthaltend befunden; in Bleiweiß fand man 30 Proc. schwefelsauren Baryt. Braunstein wird mit Kohle vermengt, chromsaures Kali mit 66 Proc. schwefelsaurem Kali; künstlicher Ultramarin mit Mineralblau etc. Der Antrag des Hrn. Chevallier geht dahin, daß nicht nur derjenige, welcher gesundheitsschädliche Getränke oder andere Nahrungsmittel verkauft, gewissen Strafen unterliege, wie das bisherige Gesetz schon vorschreibt, sondern auch Jeder, welcher denselben fremdartige, wenn auch eben nicht schädliche Substanzen zusetzt, wie Gyps zum Salz, Traubenzucker zum Rohrzucker und Honig, Wasser zum Essig u. s. f. Auch soll nicht nur derjenige, welcher über dem Verkauf solcher Waare ertappt wird, sondern auch derjenige bei dem sie angetroffen wird, bestraft werden.