Titel: Letzter Beitrag zur richtigen Beurtheilung der Aufsätze des Prof. Schafhäutl über die hallymetrische und über die optisch-aräometrische Bierprobe (im polytechn. Journal Bd. CIX S. 51 und S. 449); von Prof. Steinheil.
Autor: Dr. Prof. Karl August Steinheil [GND]
Fundstelle: Band 110, Jahrgang 1848, Nr. LXVIII., S. 361
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LXVIII. Letzter Beitrag zur richtigen Beurtheilung der Aufsätze des Prof. Schafhäutl über die hallymetrische und über die optisch-aräometrische Bierprobe (im polytechn. Journal Bd. CIX S. 51 und S. 449); von Prof. Steinheil. Steinheil, über die optisch-aräometrische Bierprobe im Vergleich mit der hallymetrischen. Auf thatsächliche Berichtigungen zu dem Aufsatz des Prof. Schafhäutl im Kunst- und Gewerbeblatt 1848, Heft 5, welche ich der Wahrheit schuldig war, antwortete derselbe nun im polytechn. Journal Bd. CIX S. 449 mit persönlichen Injurien und Entstellungen. Ich weise dieses jedes Wissenschaftsmannes unwürdige Beginnen mit Indignation zurück und gebe nur eine Beleuchtung der Thatsachen, soweit sie zur Frage gehören. Sch. geht darauf aus zu zeigen, daß die optisch-aräometrische Probe unrichtig und unbrauchbar sey. Er stellt sich hiemit keine leichte Aufgabe. Denn die bereits gedruckten amtlichen Vergleichungen zwischen der chemischen Elementar-Analyse und der optisch-aräometrischen Probe haben, innerhalb der von der Praxis bezeichneten Gränzen, eine völlige Uebereinstimmung der Resultate nachgewiesen. Man findet daher nach beiden Methoden dasselbe. Wer also die Ergebnisse der Analysen nicht in Zweifel zieht, muß auch die Richtigkeit der optischen Probe zugeben. Dennoch gibt sich Sch. das Ansehen, als seyen die Gründe, welche er gegen die Richtigkeit der optischen Probe geltend machen will, von der Commission zur Prüfung der verschiedenen Bierproben getheilt worden. Konnte die Commission anders urtheilen als nach der Actenlage, welche die Zuverlässigkeit der Probe documentirt? Konnte sie Gründen, welche den Stab brechen über eine Methode, beistimmen und dessenungeachtet, wie es geschehen ist, sie der Regierung als Controle der andern in Vorschlag bringen? Welche Anschuldigung gegen die Commission! Um aber hierin keinen Zweifel zu lassen, habe ich darüber Anfrage durch den Centralverwaltungs-Ausschuß des polytechnischen Vereins dahier gestellt und die Antwort erhalten, daß die Commission sich nur aus die in ihrem Protokolle enthaltenen Gründe beziehe und die von Sch. veröffentlichte Schrift als Sache zwischen mir und ihm betrachte. Der Hauptstützpunkt des Gegners — Berufung auf die Commission — fällt somit hinweg und wir haben es nur mit Schafhäutl'schen Einwendungen zu thun. Schafhäutl führt drei Hauptangriffe gegen die optische Probe. Der erste S. 455–458 ist gestützt auf Vergleichungen der Angaben der optischen und der hallymetrischen Probe, welche einen Unterschied in der Gehaltsbestimmung von 2 Proc. nachweisen, und somit der optischen Probe den Stab brechen sollen. Der zweite S. 459–462 geht dahin, nachzuweisen wie unsicher und variabel die Einstellungen der optischen Probe seyen und welchen Einfluß diese Unsicherheit auf die Bestimmung habe. Der dritte Angriff S. 462 ist ein sogenannter theoretischer, und will im Allgemeinen zeigen, daß nur die chemische Analyse sichere Grundlage einer Bierprobe seyn könne, nicht etwa ein physikalisches Experiment. Wir werden nun diese Angriffe der Reihe nach beleuchten. A d 1. Die einzige bisher angestellte Vergleichung der optischaräometrischen Probe und der hallymetrischen mit der chemischen Elementar-Analyse desselben Bieres ergab nach den Protokollen, die bereits gedruckt sind: Alkohol. Extract. Chemische Analyse 3,73 Proc. 5,43 Optisch-aräometrische Probe 3,55 proc. 5,40 Hallymetrische Probe 2,99 proc. 5,57. Der Würzegehalt des Bieres muß nun aus Extract und Alkohol berechnet werden. Man findet ihn, wenn man dem Gewicht an Zucker und Alkohol auch noch das Gewicht der Kohlensäure und der Hefe beifügt, welche sich bei Bildung des Alkohols erzeugen mußten. Dieser Gehalt entspricht dem Gewichte des untersuchten Bieres + dem Gewichte der Kohlensäure und Hefe. Man erhält ihn daher in Procente verwandelt, wenn man den so vermehrten Gehalt mit 100 multiplicirt und mit 100 + Gewicht der Kohlensäure und Hefe dividirt. Dieß gibt für obigen Fall: Würze Procent-Gehalt. Chemische Analyse 12,81Meine Beobachtungen geben den Würzegehalt E, aus Zucker ζ - Alkohol αTextabbildung Bd. 110, S. 362Balling findet:Textabbildung Bd. 110, S. 362Schafhäutl berechnet ihn nach:E = ζ + α (2,122)weil er mehr trockene Hefe findet, vergißt aber mit dem Nenner zu dividiren.Die nahezu richtige Regel zur Auffindung des Würzegehaltes nach Procenten, welche das doppelte Gewicht des Alkohols dem vorhandenen Zucker beifügt, gibt:Chemische Analyse12,89 Proc.Optisch-aräometrische Probe12,50 Proc.Hallymetrische Probe11,55 Proc. Optisch-aräometrische Probe 12,43 Hallymetrische Probe 11,52. Man sieht hieraus, daß der Würzegehalt durch die optische Probe bis auf 0,3 Procent oder auf 1/32 übereinstimmend mit der chemischen Analyse gefunden wird, was genügt, während die hallymetrische Probe 1,3 Procent oder 1/9 des ganzen Gehaltes abweicht, was nicht genügt. Fehler von dieser Größe hat daher die hallymetrische Probe bei allen bis zum Juli 1847 angestellten Bieruntersuchungen auf den Gehalt begangen. Sch. hat nun diesen Fehler dadurch zu verbessern gesucht, daß er die Angaben der hallymetrischen Probe für Alkohol in Uebereinstimmung mit der chemischen Analyse bringt und alle bisherigen hallymetrischen Bieruntersuchungen neu berechnet. Allein in dieser Rechnung hat er den RechnungsfehlerNoch einige Rechnungsfehler von Schafhäutl:Er versteht nicht S. 465 weßhalb ich die Einheiten der Balling'schen und meiner Probe gleich mache. Hätte er bedacht, daß das Aräometer von Balling Zucker-Alkohol gibt, so würde er begreifen, weßhalb ich die Scalen seines und meines Aräometers erst gleich machen muß, um zu sehen was sie nach den verschiedenen Methoden geben. Ob ich seine oder meine Scala dabei zu Grund lege, ist gleichgültig. Er zeigt also nur hier wie bei der unrichtigen Vorstellung von Procenten, daß er nicht weiß mit welchen Einheiten er zu thun hat. Noch ein Beispiel seiner Rechenkunst: im Kunst- und Gewerbeblatt 1848 S. 288 gibt er eine Tafel zur Berechnung des Alkoholgehaltes aus Weingeist. Hier setzt er die Milliontel von Procenten an! Das ist doch gewiß genau! Aber in den Differenzen kommen Sprünge von 43 Theilen vor! begangen, den Gehalt nicht in Procente zu verwandeln und glaubt dennoch ihn in Procenten ausgedrückt zu haben. Siehe S. 301–302 im Kunst- und Gewerbeblatt 1848, Heft 5. Dadurch nun sind alle seine neu berechneten Gehalte zu groß, folglich sämmtlich falsch. So findet er den berechneten Gehalt, welchen die verbesserte hallymetrische Probe bei der Untersuchung des oben angeführten Bieres ergab: Proc. Nr. 58 der Zusammenstellung 13,582 Während die chemische Analyse gibt 12,81. Proc. Die nicht verbesserte hallymetrische Probe gab den Gehalt zu klein um 1,3 Die verbesserte hallymetrische Probe zu groß um 0,77 daher mehr als ¾ Procent zu groß. Alle Gehaltsbestimmungen der Biere mit der hallymetrischen Probe sind daher vor dem Juli 1847 um mehr als ein Procent zu klein, nach dem Juli 1847 aber von Sch. verbessert, um circa ¾ Proc. zu groß.Auffallend ist, daß Schafhäutl S. 452 von einer amtlichen Bieruntersuchung des Jahres 1846 sagen kann, daß man die 31 untersuchten Biere sämmtlich tarifmäßig fand und dann fortfährt: „Ueberhaupt wurde hier die Frage bezüglich der Tarifmäßigkeit der Biere durch Kaiser auf die musterhafteste Weise erledigt; denn dieß ist geschehen mit einer Probe, die den Gehalt 1⅓ Procent zu klein gab, geschehen ohne zu wissen was der Gehalt tarifmäßiger Biere ist, wurde aber doch vortrefflich erledigt. Dieser bedeutende Rechnungsfehler ist auf alle Beobachtungen mit der hallymetrischen Probe übergegangen; so auch auf die Beobachtungen im polytechn. Journal Bd. CIX S. 458, mit welchen er die Angaben der optischen Probe verglich. Allein dieser Fehler erklärt nur einen Theil des großen Unterschiedes von circa 2 Proc. zwischen den beiden Proben. Sehen wir daher die angeführten Beobachtungen S. 456 bis 458 noch etwas näher an. Unter Nr. 14 findet sich die oben angeführte, in den Protokollen enthaltene Bieruntersuchung. Die Angaben des Datums (10 Juli 1847), des Bräuers (Spatenbräu) und der hallymetrischen Probe (Alkohol 2,99; Extract 5,64) lassen keinen Zweifel darüber. Aber statt der Angaben der optisch-aräometrischen Probe, wie sie die Commission gefunden und wie sie in den Protokollen niedergelegt sind, finden sich ganz andere Zahlen. Es steht Alkohol 2,8; Extract 5,8 Das amtliche Protokoll gibt Alkohol 3,55 Extract 5,40. Also wieder ein Fall wie der gegen Balling schon früher nachgewiesene, wo andere Zahlen als die richtigen eingesetzt und veröffentlicht sind, um gegen die Sache zu argumentiren, während die wahren Zahlen dafür sprechen! Vielleicht hat sich auch hier nur ein Fehler im Abschreiben eingeschlichen? Oder vielleicht ist dieß nur eine von Sch. selbst angestellte Bestimmung mit der optisch-aräometrischen Probe, die wegen der angeblichen Unsicherheit in der optischen Probe so sehr abweicht? Dieß können wir sogleich ermitteln. Er gibt für die optische Probe Extract 5,8; Alkohol 2,8. Stellen wir diesen Punkt in der Schubtabelle Nr. 2 meiner Probe ein, so ergibt sich, was die Instrumente in diesem Falle zeigen mußten. Es findet sich: Optische Probe 67,8; Aräometer 4,65 Die amtliche Erhebung gab 66,6 Aräometer 3,88 ––––– –––––  1,2 0,77 d. h. die optische Angabe stimmt bis auf 1 Trommeltheil, also ziemlich gut. Aber das Aräometer müßte beinahe um 8 Theile (die Theilung geht von 1/10 zu 1/10 Procent) unrichtig abgelesen seyn, wenn obige Zahlen wirklich beobachtet wären. Da es nun allen bekannt ist, welche je Spiritus nach der Senkspindel kauften, daß auch kein Mensch einen ganzen Grad an der Spindel fehlen kann, so sind 8 Grade ein ganz unmöglicher Fehler, und es wird daher im hohen Grade wahrscheinlich, daß die angeführten Zahlenwerthe nicht beobachtet sind. Es muß daher wohl auch wieder ein Schreibfehler vorgefallen seyn. Dieß wird noch wahrscheinlicher, indem auch bei andern dieser Beobachtungen sich solche Schreibfehler nachweisen lassen. Nr. 15 findet sich schon, was die hallymetrische Probe betrifft, in der im Kunst- und Gewerbeblatt 1848, Heft 5, S. 300 gegebenen Zusammenstellung der neuberechneten Bieranalysen unter Nr. 72. Dort ist der berechnete Gehalt angegeben zu 14,25 Proc. Im polytechn. Journal Bd. CIX S. 458 Nr. 15 13,78 Proc. Beide Angaben differiren um ½ Proc. Eben so das Bier Nr. 17 im polytechn. Journal Bd. CIX S. 458 14,80 Proc. In der Zusammenstellung Kunst- u. Gewerbeblatt Nr. 93 15,057 Proc. Welche von diesen Angaben sind die richtigen? Auch hier müssen Schreibfehler vorgefallen seyn. Es wird dieß genügen um zu zeigen welche Wege Sch. eingeschlagen hat, um Beobachtungen zu erhalten, die beweisen was er bewiesen haben will. Und von der Vergleichung mit solchen Beobachtungen sagt Schafhäutl: „Das sind Resultate wie sie die Zeit, die parteilose und unbestechliche ans Licht gefördert hat — welche der optischen Probe als einer praktisch verlässigen den Stab brechen.“ Wohl brechen solche Resultate den Stab, aber über wen?Hiemit sind übrigens auch seine Bemerkungen S 473 erledigt. A d 2. Sch. will nun zeigen, daß die optische Probe keine ausreichend sichern Resultate gebe. Er findet Schwierigkeiten in der Bestimmung des 0 Punktes, in der Erleuchtung des Gesichtsfeldes, in der Einstellung des Fadens und bedenkt nicht, daß dieselben Schwierigkeiten bei allen Schraubenmikrometern bestehen. Aber verdanken wir nicht gerade diesen Instrumenten die genauesten Beobachtungen? Die Schwierigkeiten müssen also doch wohl zu überwinden seyn. Ich glaube um so mehr an letzteres, als Bessel, der berühmte Meister der Beobachtungskunst, öfters sagte, er wolle jeden Soldaten in einem halben Tag abrichten, daß er brauchbare astronomische Beobachtungen liefere. Das ist sogar mehr als ich bei Anwendung der optischen Probe verlange. Denn daß die Probe wirklich von jedem zu solchen Controlen bestimmten Individuum nach einiger Einübung leicht gehandhabt werden könne, darüber liegen bereits Erfahrungen im Großen vor. Der hiesige Magistrat ließ während drei Jahren bei allen Biervisitationen durch den Marktcommissär auch die Angaben der optischen Probe erheben. In Folge dieser praktischen Erfahrungen hat der hiesige Magistrat die optische Probe der königl. Regierung zur Einführung vorgeschlagen. — Ebenso haben Magistrat und Gemeindebevollmächtigte in Augsburg im vorigen Monat das königl. Ministerium des Innern um alsbaldige gesetzliche Einführung der optischen Probe gebeten und dieß durch öffentlichen Anschlag kund gegeben. Diese Behörden theilen daher nicht die Schafhäutl'sche Meinung von der optischen Probe. Um das Gesagte zu belegen, führt Sch. nun mehrere Einstellungsversuche an, die er und andere erhalten haben. Diese zeigen in der That größere Abweichungen zwischen den einzelnen Einstellungen als sie mir je bei ungeübten Beobachtern vorgekommen sind, und dennoch sind diese als Muster von Unsicherheit gegebenen Beobachtungen völlig genügend. Sch. hat nämlich nur vergessen, daß ich in der Instruction zur Handhabung der optischen Probe S. 59 meiner Abhandlung ausdrücklich verlange, daß man aus mehreren Einstellungen das Mittel nehme. Hätte er dieß bei den angeführten Einstellungen gethan, so würde er gesehen haben, daß das Mittel der ersten Einstellungen von P1 P2 und S sicher ist auf weniger als 0,5 Trommeltheile. Die zweite Reihe aber stimmt noch besser. Denn es findet: Abw. K 70,0 - 0,4 S 69,6 0,0 Z 70,8 - 1,2 Pf 68,7 + 0,9 Kh 69,0 + 0,6 –––––––––––––– Mittel 69,6 0,6. Es ist daher der mittlere Fehler in der Bestimmung von 69,6 nur ± 0,2 Trommeltheile, und daher der wahrscheinliche Fehler noch kleiner. Gerade diese Beispiele beweisen also, daß selbst unter solchen Umständen die Probe völlig genügende Resultate liefert, während sie nach Schafhäutl das Gegentheil beweisen sollen. Es ist um so auffallender, daß dieser Umstand das Mittel zu nehmen Sch. entgangen ist, als man doch wohl von einem ord. Mitglied der mathematisch-physikalischen Classe der königl. Akademie der Wissenschaften erwarten sollte, daß es weiß wie man den zufälligen Beobachtungsfehler verkleinert. Sch. scheint sich aber wenig mit zufälligen Beobachtungsfehlern beschäftigt zu haben. Aus den angeführten Beobachtungen macht Sch. nun den Schluß, daß man wohl 2 Trommeltheile und damit 1 Proc. im Gehalte fehlen könne, S. 463. Wir haben aber aus seinen eigenen Beobachtungen gezeigt, daß man keinen halben Trommeltheil fehlt, wenn, wie es vorgeschrieben ist, das Mittel genommen wird. 2 Trommeltheile kann man daher gar nie fehlen. Aber auch die hierauf gestützte Folgerung ist falsch. 2 Trommeltheile betragen 0,6 Proc. im Gehalte und nicht wie Sch. angibt 1 Proc. Ein Blick auf die Schubtabelle zeigt dieß sogleich. Aber an allen Zahlen welche Sch. Anführt; ist der Wunsch ersichtlich ihren Eindruck zu steigern. Kein Wunder daher wenn sie zu groß ausfallen gegen die Wahrheit. Es ist eine Erfahrung, die ich erst in neuester Zeit gemacht habe, nämlich daß es Menschen gibt, für welche die Zahlen keine Wahrheit sind. A d 3. Die dritte Einwendung glaube ich am besten zu beseitigen, wenn ich dem geneigten Leser eine kurze Uebersicht des Wesentlichen der optisch-aräometrischen Probe gebe und es seinem unbefangenen Urtheil selbst überlasse, zu entscheiden ob eine chemische Analyse dazu nöthig ist. Ich bestimme die Eimerzahl der Bierwürze, welche aus einem Schäffel Malz gewonnen wird, durch Beobachtungen in einem Bräuhause. Ich finde eben so wie viele Eimer verleitgebbares Bier aus dieser Würze entstehen. Ich notire den Gehalt dieser Würze an einer Senkspindel, welche so getheilt ist, daß sie die Verdünnungen der Würze mit Wasser mißt. Damit wird mir der gesetzliche Werth bekannt, welcher einem Grad der Senkspindel bei den gegebenen Umständen entspricht. Dieser Werth ist also caet. par. den Graden der Senkspindel proportional. Denn durch Versuche ist nachgewiesen (siehe S. 20 meiner Gehaltsprobe etc.), daß alle Bierwürzen als Verdünnungen einer und derselben Würze betrachtet werden können. Daher brauche ich auch gar nicht zu wissen, aus was die Würze besteht, auch nicht wie viele Procente ein Grad der Senkspindel ausmacht. Ich weiß nur was ein Grad derselben werth ist, wenn aus der Würze Bier geworden. Anstatt der Senkspindel hätte ich auch zur Bestimmung der Stärke der Würze die optische Probe anwenden können. Denn auch diese gibt immer größere Verstellungen des Bildes — größere Werthe — je mehr die Senkspindel zeigt. Ich hätte also auch die Scala der optischen Probe so theilen können, daß sie in jeder Bierwürze oder in allen Verdünnungen Einer Bierwürze genau dieselben Grade zeigt wie die Senkspindel (siehe S. 20 meiner Abhandlung). Hätte ich nun Mittel, in jedem Alter eines Bieres wieder zu finden wie viele Grade an der Senkspindel oder an der optischen Probe seine Würze gezeigt hat, so wäre meine Aufgabe gelöst. Denn ich wüßte den Werth des Grades und damit den Werth des Bieres. Dazu beobachte ich nun die Würze während ihres weitern Verlaufes (Gährung) von Tag zu Tag an diesen beiden Instrumenten. Ich finde, daß sich die Angaben beider Proben vermindern, aber nicht um gleich viel Grade. Wahrend die optische Angabe sich um einen Grad vermindert, nimmt die Angabe der Senkspindel um 1,6 Grad ab. Diese Abnahme bleibt aber in demselben Verhältniß bis zum alten Biere. Sie bleibt im selben Verhältniß von den stärksten bis zu den schwächsten Bieren. Sie ändert sich nicht durch Beschleunigung der Gährung. Da ich nun aber weiß, daß die Angaben beider Instrumente in der ursprünglichen Würze gleich waren, so kann ich aus dem, was die Instrumente jetzt zeigen und aus dem bekannten Verhältniß ihrer Abnahme finden, was sie anfänglich zeigten. Man bekömmt demnach den ursprünglichen Gehalt der Würze, wenn man zur optischen Angabe 1,6 des Unterschiedes beider Proben hinzufügt. Da die Proben anfänglich in der Würze dasselbe geben und nur mit der Zeit immer mehr und mehr in ihren Angaben auseinander kommen, so ist der Unterschied der Angaben zugleich ein Maaß des Alters des Bieres, oder er zeigt wie weit die Gährung fortgeschritten ist. Von obiger Regel zur Ermittelung des Gehaltes oder Grades der ursprünglichen Würze, finden kleine Abweichungen statt. Diese rühren daher, daß die optische Probe nur durch Grade von ungleicher Größe in Uebereinstimmung mit der Senkspindel, welche direct die Verdünnungen gibt, gebracht werden kann. Zur strengen Ermittelung des anfänglichen Grades der Würze durch Beobachtungen am Biere, ist eine graphische Lösung der Aufgabe die geeignetste, weil sie keiner Rechnung bedarf. Ich habe sie deßhalb in der Arbeit durchgeführt und dort gezeigt, wie die Tafel bei allen Bieren aus den bezeichneten zwei Beobachtungen mit aller Sicherheit immer wieder den anfänglichen Grad der Würze finden läßt und somit den Werth des untersuchten Bieres gibt. Dieß ist erlangt, ohne zu wissen was in der Bierwürze enthalten ist, was mit dieser vorgeht, wenn Bier daraus wird und wieviel Procent ein Grad der Spindel beträgt. Es ist nur aus Erfahrung an werdenden Bieren abgeleitet, also ganz unabhängig von Voraussetzungen. Man sieht daraus deutlich, daß die chemische Analyse mit meiner Lösung der Aufgabe durchaus nichts zu thun hat, daß sie ganz unabhängig ist vom chemischen Experiment. Das zur Berichtigung der Schafhäutl'schen sogenannten theoretischen Ansicht. Nur um eine Vergleichung meiner Probe mit der chemischen Analyse möglich zu machen, habe ich auch eine zweite Tafel beigefügt, welche Zucker und Alkohol trennt. Aber zur Lösung der Aufgabe ist diese durchaus unnöthig, weil man nicht wissen will wieviel Zucker und Alkohol ein Bier enthält, sondern was sein Gehalt ist, oder noch richtiger, was dieser werth ist. Diese einfache Sachlage scheint aber Sch. nicht zu begreifen oder nicht begreifen zu wollen, und spricht zum Hohn gegen die Wissenschaft im Schlußsatze aus, daß wohl nie eine physikalische Beobachtung die Instrumente und Operationen der analytischen Chemie ersetzen könne. Ich glaube es wird dem geneigten Leser angenehm seyn zu vernehmen, was hierüber auswärtige Sachverständige anderen Ranges als Schafhäutl denken. Wilhelm Weber schreibt mir darüber unterm 22. Nov. 1848:–„Einen recht traurigen Eindruck hat der Schafhäutl'sche Aufsatz in Dingler's polytechnischem Journal auf mich gemacht. Ganz abgesehen von den persönlichen Injurien, welche unter aller Würde der Wissenschaft sind, ist es ein schlechter Dank für eine so mühsam und meisterhaft durchgeführte Untersuchung, welche ein weites Feld für neue Forschung eröffnet, der Dir darin zu Theil geworden ist. Ich wünschte Du könntest unbekümmert darum Deinen Weg weiter gehen: die Anerkennung bleibt Dir doch in Zukunft sicher.“ „Die Vorliebe für ein Instrument oder für eine Methode, an welche man sich gewöhnt hat oder mit welcher man besonders vertraut ist, kann man niemand verwehren. Auch muß man es nachsehen, wenn geistige Befangenheit einer solchen subjectiven Vorliebe eine objective Bedeutung beimißt und die beliebteste Methode für die beste erklärt; aber Gründe für eine solche Behauptung, welche über jeden wesentlichen Fortschritt der Wissenschaft im voraus den Stab brechen, dürfen nicht geduldet werden.“ „Kein wissenschaftlicher Chemiker wird ein ausschließendes Privilegium für die bisherigen Hülfsmittel und Methoden in seiner Wissenschaft in Anspruch nehmen, wie Hr. Schafhäutl S. 462 thut, noch ein wissenschaftliches Problem darum für unlösbar halten, weil ein geistreicher Mann wie Berthollet es vergebens zu lösen versucht hat. Gegen solche Beschränktheit helfen keine geistigen Waffen, sondern sie muß ignorirt werden. Die Fortschritte der Wissenschaft erlangen im Leben, wenn auch langsam, doch mit der Zeit Geltung. So wird es auch praktische Geltung erlangen, daß man die Brechungskraft zweier Flüssigkeiten eben so leicht und genau vergleichen kann, wie das specifische Gewicht derselben, und daß man in geeigneten Fällen durch die Combination zweier solcher Merkmale, wie das specifische Gewicht und die Brechungskraft, praktisch viel mehr auszurichten im Stande ist, als wenn man sich bloß auf eines dieser Merkmale beschränkt. Solche Wahrheiten, mit so evidenten Beweisen, wie Du sie gegeben hast, können auf die Dauer nicht unterdrückt werden.“ Ohm schrieb mir, wie er sagt, nach aufmerksamem Durchlesen meiner Arbeit: Gehaltsprobe etc. schon am 25. Juli 1847.–„So wie die Sache gegenwärtig liegt, ist zwar kein Zweifel, daß eine allgemeine Anwendung Ihrer Resultate gemacht werden wird, gemacht werden muß; aber ich will wünschen, daß diese Anwendung recht bald geschehe, damit ich Ihren Triumph, den Triumph der Physik über Schwierigkeiten, die schon so lange aller vorangegangenen Anstrengung Hohn sprachen, noch mitfeiern kann.“ Zum Schlusse müssen wir der oft und zuletzt S. 473 wiederholten Behauptung Schafhäutl's, es gebe der erste Theil der hallymetrischen Probe für sich den Gehalt des Bieres ausreichend sicher, entgegentreten.In Prof. Steinheil's Gegenbemerkungen etc. im polytechn. Journal Bd. CIX Heft 4, blieb auf S. 297 ein Sinn ändernder Druckfehler stehen; es heißt dort: „auf dieses sachverständige Gutachten hin compromittirte sich der Centralverwaltungs-Ausschuß“. Im Original steht das Wort sich nicht.Die Redaction d. p. I. Bisher haben wir unser Urtheil gestützt auf das ganz übereinstimmende Resultat der optisch-aräometrischen Probe mit zwei Untersuchungen von Pettenkofer nach der hallymetrischen Probe. Es folgt aber auch aus den hallymetrischen Beobachtungen, welche Sch. im Kunst- und Gewerbeblatt S. 300 zusammengestellt hat, also aus denselben Beobachtungen, aus welchen Sch. das Gegentheil nachweisen will. Bei dem Einen Salzversuch allein sind zwei Biere gleich im Gehalt, wenn sie im Hallymeter gleichen Salzrückstand lassen. Nun ist aber der Salzrückstand im Hallymeter gleich 12,5 bei Nr. 36 und bei Nr. 39. Der angesetzte berechnete Gehalt der Würze im Traubenzucker ist aber bei Nr. 36 = 127,05 = 12,76 Proc. nach Sch. Nr. 39 = 143,93 = 14,39 Proc. nach Sch. also ungeachtet des gleichen Salzrückstandes verschieden um 1,7 Proc.! Eben so ist der Gehalt von Nr. 9 = 12,0 Salzrückstand 8,0 von Nr. 26 = 12,0 Salzrückstand 11,0 Obschon die Biere, also selbst nach Schafhäutl's Angabe, gleichen Gehalt haben, ist doch der Salzrückstand um 3 Theile verschieden. Da aber 3 Theile nahe 1 Proc. entsprechen, so ist auch hier ein Fehler von 1 Proc. Man bemerke, daß dieß Biere sind wie sie wirklich ausgeschenkt wurden. Auf solche Documente stützt Sch. seine Behauptung: der erste Theil der hallymetrischen Probe sey für sich ausreichend genau, und es komme bei wirklich zur Consumtion gebrachtem Biere nie eine Unsicherheit von ½ Proc. vor! In dem veröffentlichten Nachweis sind aber Unsicherheiten vonProcent. Gegen solche Logik ist nicht mit Gründen zu streiten. Ich werde daher kein Wort mehr in dieser Sache erwidern. München, im December 1848.