Titel: Ueber die Desinfection der Abtritte und die Darstellung von Poudrette; von A. Chevallier.
Fundstelle: Band 113, Jahrgang 1849, Nr. LXXII., S. 307
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LXXII. Ueber die Desinfection der Abtritte und die Darstellung von Poudrette; von A. Chevallier. Aus dem polytechn. Centralblatt, 1849, Liefer. 15. Chevallier, über die Desinfection der Abtritte und die Darstellung der Poudrette. Es gibt für das materielle Wohl, für die Gesundheit solcher Orte, wo viele Menschen gedrängt bei einander wohnen, wenige Fragen von größerer Wichtigkeit, als die, wie man den Urin und die Excremente dahin bringen kann, daß sie weder während ihrer Aufbewahrung in den Häusern, noch während ihrer Wegschaffung aus den Städten stinkende Dämpfe und Gase entwickeln, die außer dem ekelhaften Geruche noch den weit größern Nachtheil haben, daß sie die Luft verpesten und dadurch die Gesundheit der Menschen, welche die Luft anhaltend einathmen müssen, untergraben. Außer in gesundheitspolizeilicher Hinsicht hat aber diese Frage auch noch in nationalökonomischer Beziehung eine überaus wichtige Bedeutung, wenn man erwägt, daß die gedachten Abfälle, die jetzt zum größten Theile unbenutzt verloren gehen, das wohlfeilste und kräftigste Mittel darbieten, um die Fruchtbarkeit unserer Felder zu erhöhen und sonach eine weit größere Menge von Nahrungsmitteln zu produciren. Der französische Landwirth Durclé gibt hierüber folgendes Urtheil ab: „Man gefällt sich darin, von der Macht des Capitals, von der Größe der landwirthschaftlichen Intelligenz und von der Wichtigkeit der Düngemittel wie von Aufgaben zu sprechen, welche man bereits gründlich erörtert und erschöpfend gelöst habe. Aber, bei Lichte betrachtet, was weiß man davon? So viel wie nichts! Gut ackern, gut düngen und eine gute Fruchtfolge einhalten: das sind die drei Kernpunkte des Ackerbaues; aber man ackert nicht gut, denn man pflügt nur 4 Zoll tief, während man 12 Zoll tief pflügen sollte; man düngt nicht gut, denn wir stehen darin den Chinesen nach, daß wir den menschlichen Dünger, den die Chinesen als den werthvollsten ansehen und mit aller Sorgfalt sammeln, unbenutzt verloren gehen lassen; man kann endlich bei uns noch von keiner guten Fruchtfolge reden, denn was die Praxis hierüber lehrt, ist bloße Empirie, was die Theorie lehrt, unbestimmte und unklare Vermuthung. Ehe man nicht diese drei Elemente jeder guten Landwirthschaft genau kennt und genau beachtet, ehe man nicht den menschlichen Dünger mit der möglichsten Sorgfalt sammelt, aufbewahrt und benutzt, eher kann von einer gewissen Höhe der landwirthschaftlichen Intelligenz kaum die Rede seyn.“ Girardin sucht den Werth des menschlichen Düngers für Frankreich durch folgende Berechnung nachzuweisen: Nimmt man mit Liebig und Boussingault an, daß ein Mensch im Durchschnitt täglich nur 1 1/2 Pfd. Excremente liefert, nämlich 1/4 Pfd. feste und 1 1/4 Pfd. flüssige, und daß diese zusammen 3 Procent Stickstoff enthalten, so beträgt dieß jährlich in runder Zahl 550 Pfd. Excremente mit einem Stickstoffgehalte von 16 1/2 Pfd.; diese Menge Stickstoff würde hinreichen, um mit Beihülfe des Stickstoffs, welchen die Pflanzen aus der Atmosphäre einsaugen, 800 Pfd. Weizenkörner oder Körner von anderen Halmfrüchten zu produciren; sie würde hinreichen, um mindestens 3/4 Acker Land alle Jahre reichlich damit zu düngen. Die Stadt Paris mit ihrer Million von Einwohnern würde hiernach so viel Dünger liefern, als zur Düngung von 750,000 Ackern Feld erforderlich ist, und der menschliche Dünger von Frankreich reichte hin, um von dem Gesammtareal Frankreichs (52 3/4 Mill. Hektaren) ein reichliches Viertel bis Drittel in der reichsten Fruchtbarkeit zu erhalten. Die Menge dieses werthvollen Düngestoffs, welche gegenwärtig in Frankreich zur Anwendung kommt, kann höchstens auf 1/5 von dem angeschlagen werden, was wirklich erzeugt wird. Aus dem Vorstehenden erhellt, daß die vorliegende Frage nur dann als völlig befriedigend gelöst anzusehen seyn wird, wenn außer der Desinficirung der menschlichen Excremente zugleich auch deren Benutzung für die Agricultur dadurch in weiteren Kreisen möglich gemacht wird, daß man dieselben, ohne Verlust an düngenden Stoffen, in eine Form bringt, in der sie leicht transportirt und bequem den Feldern einverleibt werden können. Je größer eine Stadt ist, und je enger die Staßen darin sind, um desto größer werden die Schwierigkeiten seyn, welche man zu überwinden hat, um die Räumung der Gruben ohne erhebliche Nebelstande zu bewirken, und um den großen Nachtheilen einen Damm entgegen zu setzen, welche für die Gesundheit der Bewohner auch noch aus dem Grunde zu befürchten sind, weil der ganze Grund und Boden der Stadt sich bis zu einer gewissen Tiefe mit Urin durchzieht, wodurch natürlich das Brunnenwasser verschlechtert, ja wohl ganz ungenießbar werden muß. In Paris ist diese Angelegenheit schon zu einer großen Plage für die ganze Stadt und zu einem sehr bedeutenden Kostenpunkte für jeden Hausbesitzer geworden, da sich die Fortschaffungskosten für 1 Kubikfuß Grubeninhalt im Durchschnitt auf 2 1/2 Ngr. berechnen, wonach also z.B. für die Entleerung einer Grube, die 4 Ellen lang, 4 Ellen breit und 4 Ellen hoch ist, mehr als 40 Thlr. zu bezahlen sind. Hierzu kommt, daß die beiden Orte Montfaucon und Bondy, wohin man diese Abfalle bringt, um sie hier nach einer sehr unvollkommenen Methode in Poudrette umzuwandeln, so verpestend auf die ganze Umgegend wirken, daß die fernere Bearbeitung derselben an diesen Orten kaum noch länger geduldet werden kann. Die Verwaltungsbehörden der Stadt Paris haben zwar zu verschiedenen Zeiten ausführliche Untersuchungen über die zur Beseitigung dieser Uebelstände zu nehmenden Maßregeln anstellen lassen, bis jetzt aber es bei dem auch in Deutschland so beliebten „administrativen Erörtern“ bewenden lassen, ohne die vorgeschlagenen, zweckmäßigen Maßregeln wirklich in Ausführung zu bringen. Hierdurch ist es dahin gekommen, daß Paris noch gegen die meisten größeren Städte Frankreichs zurücksteht, in denen bereits seit mehreren Jahren vortreffliche Einrichtungen bestehen, durch die man den dreifachen Nutzen erreicht hat: 1) daß die Räumung der Gruben ohne alle Unbequemlichkeit und auf völlig geruchlose Weise bewirkt wird; 2) daß die Kosten der Räumung außerordentlich erniedrigt worden sind und mit der Zeit ganz wegfallen werden; 3) daß eine große Quantität der kräftigsten Düngestoffe gewonnen wird, die bisher unbenutzt blieben. Diesen großen Erfolg verdankt Frankreich insbesondere den Bemühungen Baronnet's, welcher im Jahr 1844 eine Gesellschaft gründete, die sich die Aufgabe stellte, unter Benutzung aller Hülfsmittel, welche die so weit vorgeschrittene Chemie und Mechanik darbieten, praktische Methoden aufzufinden und einzuführen, durch welche die Arbeit des Wegschaffens und der Verarbeitung der Excremente ihren ekelhaften Charakter und ihren schädlichen Einfluß auf die Gesundheit der Arbeiter verlor. Wie weit dieß gelungen, wird der nachfolgende amtliche Bericht über eine derartige Anlage zu Lyon zeigen, der zugleich eine Mahnung für die Magistrate der deutschen Städte seyn möge. Die Gesellschaft unterhält seit dem Jahr 1847 60 Pferde zum Dienst für die Stadt Lyon, mit denen die Räumung der Gruben und der Transport der Excremente in die Poudrettefabrik bewirkt wird; sie beabsichtigt diese Zahl jedoch in der nächsten Zeit zu verdoppeln, um allen Anforderungen aufs vollständigste und schnellste zu entsprechen. Ihr Inventarium besteht aus:     20 Wagen zum Transport von je einem Fasse von 1600 Kannen Rauminhalt; diese ruhen auf Federn und werden von zwei Pferden gezogen;       8 Wagen zum Transport von je 10 kleinen Fässern à 100 Kannen, welche mit einem Pferde bespannt werden;       3 Wagen zu je 20 solcher kleiner Fässer, zweispännig;     30 Wagen zum Transport der Pumpen, Röhren und anderen Geräthschaften; 1000 Fässern à 100 Kannen;   150 Kübeln mit Deckeln zum Füllen der großen Fässer. Die Quantität der in der Poudrettefabrik, die sich zu Villeurbanne befindet, in dem ersten Jahr verarbeiteten Excremente betrug nahezu 25,000 Ctr., von denen für 7000 Thlr. verkauft wurden. Ein Chemiker ist besonders dazu angestellt. Das Verfahren besteht im Wesentlichen darin, daß man die Gruben zuerst durch Zusatz von desinficirenden Substanzen, wozu namentlich die Mutterlaugen der Eisenvitriolfabriken, die Rückstände von der Chlorbereitung und Kohlenpulver verwendet werden, geruchlos macht, dann das Flüssige mittelst einer Pumpe und beweglicher Röhren in die Fässer abzieht und endlich die festeren Rückstände ausschöpft. In der Fabrik wird der Inhalt der Fässer in große Bassins geschüttet, deren Boden eine schiefe Ebene bildet, damit das Flüssige sich an der tiefern Stelle ablagere, während die dickeren Theile sich weiter oben absetzen; die letzteren werden dann mit kohlehaltiger Erde vermengt, getrocknet und zu Pulver gemahlen. Die abgezogene fast ganz geruchlose Flüssigkeit wird zu billigen Preisen an die Landwirthe in der Umgegend verkauft, bei denen dieselbe, als ein vorzügliches Düngemittel, bereits in große Aufnahme gekommen ist. Da, wo sie zu erlangen, wendet man auch die Abfälle von Schlachthäusern u.s.w. als Zusätze zu der Poudrette an. Eine specielle Beschreibung des in Rede stehenden Verfahrens findet man in Dumas' angewandter Chemie,“ auf welche wir verweisen. Wie bei dem Ausräumen selbst, so bemerkt man auch in der Fabrik, wo die Verarbeitung der Excremente zu Poudrette stattfindet, durchaus keinen unangenehmen Geruch, und der Präfect des Rhonedepartements sagt darüber in seinem Berichte: „daß man die Augen nöthig habe, um zu erfahren, welche Art von Industrie darin betrieben werde, da die Nase nichts davon verrathe.“ Die 25 groß en Städte Frankreichs besitzen schon solche Anstalten und aus allen lauten die Berichte darüber gleich günstig. Es dürfte nicht ohne Interesse seyn, die wichtigsten polizeilichen Bestimmungen zu erfahren, welche man in Bezug auf diese Angelegenheit in jenen Städten getroffen hat, und es mögen deßhalb diejenigen hier eine Stelle finden, welche man in Lyon und Toms für zweckmäßig und nothwendig erachtet hat. 1) Bei jedem Neubau oder Umbau eines Hauses muß der Besitzer desselben mindestens eine Abtrittsgrube anlegen. 2) Diese muß gut in Kalk oder Cement gelegt werden, so daß ein Durchsickern der flüssigen Theile nicht stattfinden kann. 3) Keine Grube darf geräumt werden, ohne vorgängige Desinfection, die so vollständig seyn muß, daß ein Geruch von Ammoniak oder Schwefelwasserstoff nicht mehr wahrzunehmen ist. 4) Der Tag, wo die Räumung vorgenommen werden soll, ist der Polizeibehörde vorher anzuzeigen. 5) Die Räumung darf nur zur Tageszeit vorgenommen werden, damit man im Stande sey, die möglichste Reinlichkeit dabei zu beobachten. Zur Räumung während der Nachtzeit ist eine besondere Erlaubniß erforderlich. 6) Jeder Unternehmer, der sich mit der Räumung von Abtrittsgruben befassen will, hat zuvor nachzuweisen, daß er die erforderlichen Gerätschaften (50 Fässer von 100–200 K., 2 Fässer von 1500–2000 K., zwei geschlossene Karren, eine doppeltwirkende Pumpe, Kupferröhren, Lederschläuche etc.) und kräftige Desinfectionsmittel besitzt. Diese Geräthschaften unterliegen jährlich wenigstens zweimal einer Revision. 7) Die Räumung einer Grube von 220 Kubikfuß Rauminhalt muß innerhalb 5 Stunden beendigt seyn. Ist die Grube größer, so wird für je 30 Kubikfuß mehr 1/13 Stunde Zeit mehr bewilligt. 8) Die Grube muß nach vollendeter Entleerung gut mit Wasser ausgespült werden. 9) Kein Arbeiter darf wegen der Gefahr der Erstickung ohne einen Sicherheitsgurt in die Grube hinabsteigen, der außerhalb der Grube von einem andern Arbeiter festgehalten wird. 10) Bei der Räumung einer Grube zur Nachtzeit muß eine Laterne vor die Thür des betreffenden Hauses und eine zweite auf den Düngerwagen gestellt werden. 11) Die hierbei beschäftigten Arbeiter dürfen während der Arbeit oder des Transports in kein Wirthshaus eintreten, kein Wasser von den Brunnen mit ihren Gefäßen holen u.s.w. Außer der gedachten Baronnet'schen Gesellschaft gibt es in Frankreich noch viele ähnliche Privatunternehmungen, die ihr Geschäft in größerer oder geringerer Ausdehnung nach mannichfach abweichenden Methoden betreiben. Von dieser Gesellschaft wurden in den Jahren 1837, 1842 und 1845 Preise ausgesetzt: a) für die Auffindung vorzüglicher Desinfectionsmethoden der flüssigen und festen Excremente in den gegenwärtig üblichen unvollkommnen Gruben; d) für verbesserte Constructionen der Gruben, so daß darin eine Trennung der flüssigen Excremente von den festen stattfindet, was als die Grundlage aller weiteren Verbesserungen anzusehen ist. Zu diesen Preisen haben sich 27 Bewerber gemeldet, welche so viele nützliche Vorschläge in Vorschlag gebracht haben, daß die Prüfungscommission der gedachten Gesellschaft zur Belohnung für diese Bestrebungen die Austheilung von 5000 Fr. an Geld, 1 goldene Medaille, 1 dergl. von Platin, 10 dergl. von Silber, 6 dergl. von Bronze und von 15 Belobungsdecreten in Vorschlag gebracht hat. Ein Auszug aus dem deßfallsigen Prüfungsberichte wird die große Mannichfaltigkeit der in Vorschlag gebrachten und meistens auch schon in der Praxis bewährten Methoden zeigen, von denen manche gewiß auch mit großem Vortheil bei uns angewendet werden könnten. Methoden zur Desinfection der Excremente und Umwandlung derselben in Poudrette. 1) Nach der Methode der allgemeinen Gesellschaft von Baronnet; wie oben angegeben. 2) Nach Krafft und Sucquet. Zur Desinfection dienen Metalloxyde; der flüssige Theil wird von dem festen auf mechanische Weise getrennt, mit gebranntem Kalk versetzt und in bedeckten Bassins kalt durch einen starken Luftstrom in Bewegung gesetzt, damit das durch den Kalk frei gewordene Ammoniak ausgetrieben werde; die ammoniakhaltige Luft strömt durch Metallsalzlösungen (Eisenvitriol, Zinkvitriol etc.) und zuletzt durch eine verdünnte Säure, wodurch alles Ammoniak gebunden wird. Die durch das Ammoniak niedergeschlagenen Metalloxyde dienen zu einer neuen Desinfection und die erzeugten Ammoniakfalze liefern einen werthvollen Handelsartikel. Die ventilirten und desinficirten Flüssigkeiten können nun ohne Nachtheil in fließende Wässer geleitet oder besser auf Wiesen und Felder gebracht werden. Die festen Excremente werden mit kohlehaltigen Stoffen vermengt, getrocknet und als Poudrette verwerthet. 3) Nach Siret. Das Desinfectionspulver desselben besteht aus 100 Th. Eisenvitriol, 50 Th. Zinkvitriol, 40 Th. Sägespäne von Eichenholz oder einem andern gerbstoffreichen Holze, 5 Th. Theer, 5 Th. Rüböl. Durch den Theer und das Oel erreicht man den Vortheil, daß das Pulver längere Zeit auf der Oberfläche der Excremente bleibt und die Entweichung von riechenden Gasarten daraus, namentlich während des Transports, verhindert wird. Ferner benutzt derselbe auch ein Gemenge von Torf und Chlormangan (Rückstand von der Chlorbereitung) oder das folgende: 50 Th. Eisenvitriol, 1/2 Th. Kupferfeile in 10 Th. Salzsäure gelöst, und 1/2 Th. Aether. 1 Pfd. von der zuletzt erwähnten Mischung soll hinreichen, um 130 Pfd. von Excrementen vollständig zu desinficiren. 4) Nach Salmon. Das Hauptmaterial, welches Salmon in seiner großen Düngerfabrik zu Marseille anwendet, besteht aus Seepflanzen (Algen), die er trocknet und mit Kalk, Gyps oder Zinkvitriol versetzt, unter die Excremente mengt, welche dann getrocknet werden. 5) Nach Ledoyen und Raphanel. Die Desinfectionsflüssigkeit derselben besteht aus 1 Th. salpetersaurem Bleioxyd, 1/4 Th. essigsaurem Bleioxyd und 8 Th. Wasser. Mehrfache mit dem mittelst dieser Flüssigkeit geruchlos gemachten Dünger angestellte Versuche lieferten sehr gute Resultate; der hohe Preis derselben im Vergleich zu der dasselbe leistenden Eisenvitriollösung wird, aber ihrer Benutzung im Großen entgegenstehen. 6) Nach Coutaret. Die Bemühungen dieses Chemikers waren darauf gerichtet, ein Pulver zusammenzusetzen, wodurch man das in vielen Häusern so lästige Riechen der Abtritte verhindert, indem man von Zeit zu Zeit etwas davon in die Abtrittgruben schüttet. Zu größerer Bequemlichkeit der Hausbesitzer hat er in vielen Städten Compagnien errichtet, welche allwöchentlich für den Preis von 12–20 Ngr. dieses Desinfectionsgeschäft in den Häusern besorgen. Zuerst wird in den Gruben so viel gasförmige Salzsäure entwickelt, daß alles freie und kohlensaure Ammoniak gebunden wird, und dann das Pulver hinzugeschüttet, welches aus Alaun, Eisenvitriol, holzessigsaurem Eisen und Kreosot besteht. 7) Nach Bayard. Dessen Desinfectionsmittel besteht aus 25 Th. Eisenvitriol, 20 Th. Thon, 15 Th. Gyps und etwas Steinkohlentheer; es wird, wie das vorige in die Gruben geschüttet, welche so eingerichtet sind, daß nur die festen Excremente darin zurückbleiben, während die flüssigen in ein besonders Bassin ablaufen, von wo sie mittelst einer Pumpe öfters ausgeführt werden. Ferner empfiehlt derselbe, in die Gruben und Transportfässer etwas Oel zu bringen, welches die Entwickelung des Übeln Geruchs für einige Zeit verhindert. 8) Nach Pagnon-Vuatrin. Als Desinfectionsmaterial wird Steinkohlenasche empfohlen, die bereits in mehreren Städten Frankreichs in ausgedehnter Weise zu diesem Zweck benutzt wird. 9) Nach Latour-Arlet. Es soll in den Inhalt der Gruben Wasserdampf getrieben werden, wodurch die darin enthaltenen Gasarten und flüchtigen Stoffe entweichen; was davon löslich ist, läßt man durch Wasser absorbiren, was nicht löslich ist, wird verbrannt. Der Wasserdampf dient zugleich als bewegende Kraft, um den Grubeninhalt in die zu seiner Aufnahme bestimmten Fässer zu treiben.