Titel: | Ueber die Desinfection der Abtritte und die Darstellung von Poudrette; von A. Chevallier. |
Fundstelle: | Band 113, Jahrgang 1849, Nr. LXXII., S. 307 |
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LXXII.
Ueber die Desinfection der Abtritte und die
Darstellung von Poudrette; von A.
Chevallier.
Aus dem polytechn. Centralblatt, 1849, Liefer.
15.
Chevallier, über die Desinfection der Abtritte und die Darstellung
der Poudrette.
Es gibt für das materielle Wohl, für die Gesundheit solcher Orte, wo viele Menschen
gedrängt bei einander wohnen, wenige Fragen von größerer Wichtigkeit, als die, wie
man den Urin und die Excremente dahin bringen kann, daß sie weder während ihrer
Aufbewahrung in den Häusern, noch während ihrer Wegschaffung aus den Städten
stinkende Dämpfe und Gase entwickeln, die außer dem ekelhaften Geruche noch den weit
größern Nachtheil haben, daß sie die Luft verpesten und dadurch die Gesundheit der
Menschen, welche die Luft anhaltend einathmen müssen, untergraben.
Außer in gesundheitspolizeilicher Hinsicht hat aber diese Frage auch noch in
nationalökonomischer Beziehung eine überaus wichtige Bedeutung, wenn man erwägt, daß
die gedachten Abfälle, die jetzt zum größten Theile unbenutzt verloren gehen, das
wohlfeilste und kräftigste Mittel darbieten, um die Fruchtbarkeit unserer Felder zu
erhöhen und sonach eine weit größere Menge von Nahrungsmitteln zu produciren. Der
französische Landwirth Durclé gibt hierüber
folgendes Urtheil ab: „Man gefällt sich darin, von der Macht des Capitals,
von der Größe der landwirthschaftlichen Intelligenz und von der Wichtigkeit der
Düngemittel wie von Aufgaben zu sprechen, welche man bereits gründlich erörtert
und erschöpfend gelöst habe. Aber, bei Lichte betrachtet, was weiß man davon? So
viel wie nichts! Gut ackern, gut düngen und eine gute Fruchtfolge einhalten: das
sind die drei Kernpunkte des Ackerbaues; aber man ackert nicht gut, denn man pflügt nur 4 Zoll
tief, während man 12 Zoll tief pflügen sollte; man düngt nicht gut, denn wir
stehen darin den Chinesen nach, daß wir den menschlichen Dünger, den die
Chinesen als den werthvollsten ansehen und mit aller Sorgfalt sammeln, unbenutzt
verloren gehen lassen; man kann endlich bei uns noch von keiner guten
Fruchtfolge reden, denn was die Praxis hierüber lehrt, ist bloße Empirie, was
die Theorie lehrt, unbestimmte und unklare Vermuthung. Ehe man nicht diese drei
Elemente jeder guten Landwirthschaft genau kennt und genau beachtet, ehe man
nicht den menschlichen Dünger mit der möglichsten Sorgfalt sammelt, aufbewahrt
und benutzt, eher kann von einer gewissen Höhe der landwirthschaftlichen
Intelligenz kaum die Rede seyn.“
Girardin sucht den Werth des menschlichen Düngers für
Frankreich durch folgende Berechnung nachzuweisen: Nimmt man mit Liebig und Boussingault an,
daß ein Mensch im Durchschnitt täglich nur 1 1/2 Pfd. Excremente liefert, nämlich
1/4 Pfd. feste und 1 1/4 Pfd. flüssige, und daß diese zusammen 3 Procent Stickstoff
enthalten, so beträgt dieß jährlich in runder Zahl 550 Pfd. Excremente mit einem
Stickstoffgehalte von 16 1/2 Pfd.; diese Menge Stickstoff würde hinreichen, um mit
Beihülfe des Stickstoffs, welchen die Pflanzen aus der Atmosphäre einsaugen, 800
Pfd. Weizenkörner oder Körner von anderen Halmfrüchten zu produciren; sie würde
hinreichen, um mindestens 3/4 Acker Land alle Jahre reichlich damit zu düngen. Die
Stadt Paris mit ihrer Million von Einwohnern würde hiernach so viel Dünger liefern,
als zur Düngung von 750,000 Ackern Feld erforderlich ist, und der menschliche Dünger
von Frankreich reichte hin, um von dem Gesammtareal Frankreichs (52 3/4 Mill.
Hektaren) ein reichliches Viertel bis Drittel in der reichsten Fruchtbarkeit zu
erhalten. Die Menge dieses werthvollen Düngestoffs, welche gegenwärtig in Frankreich
zur Anwendung kommt, kann höchstens auf 1/5 von dem angeschlagen werden, was
wirklich erzeugt wird.
Aus dem Vorstehenden erhellt, daß die vorliegende Frage nur dann als völlig
befriedigend gelöst anzusehen seyn wird, wenn außer der Desinficirung der
menschlichen Excremente zugleich auch deren Benutzung für die Agricultur dadurch in
weiteren Kreisen möglich gemacht wird, daß man dieselben, ohne Verlust an düngenden
Stoffen, in eine Form bringt, in der sie leicht transportirt und bequem den Feldern
einverleibt werden können.
Je größer eine Stadt ist, und je enger die Staßen darin sind, um desto größer werden
die Schwierigkeiten seyn, welche man zu überwinden hat, um die Räumung der Gruben
ohne erhebliche Nebelstande zu bewirken, und um den großen Nachtheilen einen Damm
entgegen zu setzen, welche für die Gesundheit der Bewohner auch noch aus dem Grunde
zu befürchten sind, weil der ganze Grund und Boden der Stadt sich bis zu einer
gewissen Tiefe mit Urin durchzieht, wodurch natürlich das Brunnenwasser
verschlechtert, ja wohl ganz ungenießbar werden muß.
In Paris ist diese Angelegenheit schon zu einer großen
Plage für die ganze Stadt und zu einem sehr bedeutenden Kostenpunkte für jeden
Hausbesitzer geworden, da sich die Fortschaffungskosten für 1 Kubikfuß Grubeninhalt
im Durchschnitt auf 2 1/2 Ngr. berechnen, wonach also z.B. für die Entleerung einer
Grube, die 4 Ellen lang, 4 Ellen breit und 4 Ellen hoch ist, mehr als 40 Thlr. zu
bezahlen sind. Hierzu kommt, daß die beiden Orte Montfaucon und Bondy, wohin man
diese Abfalle bringt, um sie hier nach einer sehr unvollkommenen Methode in
Poudrette umzuwandeln, so verpestend auf die ganze Umgegend wirken, daß die fernere
Bearbeitung derselben an diesen Orten kaum noch länger geduldet werden kann. Die
Verwaltungsbehörden der Stadt Paris haben zwar zu verschiedenen Zeiten ausführliche
Untersuchungen über die zur Beseitigung dieser Uebelstände zu nehmenden Maßregeln
anstellen lassen, bis jetzt aber es bei dem auch in Deutschland so beliebten
„administrativen Erörtern“ bewenden lassen, ohne die
vorgeschlagenen, zweckmäßigen Maßregeln wirklich in Ausführung zu bringen. Hierdurch
ist es dahin gekommen, daß Paris noch gegen die meisten größeren Städte Frankreichs
zurücksteht, in denen bereits seit mehreren Jahren vortreffliche Einrichtungen
bestehen, durch die man den dreifachen Nutzen erreicht hat: 1) daß die Räumung der
Gruben ohne alle Unbequemlichkeit und auf völlig geruchlose Weise bewirkt wird; 2)
daß die Kosten der Räumung außerordentlich erniedrigt worden sind und mit der Zeit
ganz wegfallen werden; 3) daß eine große Quantität der kräftigsten Düngestoffe
gewonnen wird, die bisher unbenutzt blieben.
Diesen großen Erfolg verdankt Frankreich insbesondere den Bemühungen Baronnet's, welcher im Jahr 1844 eine Gesellschaft
gründete, die sich die Aufgabe stellte, unter Benutzung aller Hülfsmittel, welche
die so weit vorgeschrittene Chemie und Mechanik darbieten, praktische Methoden
aufzufinden und einzuführen, durch welche die Arbeit des Wegschaffens und der
Verarbeitung der Excremente ihren ekelhaften Charakter und ihren schädlichen Einfluß
auf die Gesundheit der Arbeiter verlor. Wie weit dieß gelungen, wird der
nachfolgende amtliche Bericht über eine derartige Anlage zu Lyon zeigen, der zugleich eine Mahnung für
die Magistrate der deutschen Städte seyn möge.
Die Gesellschaft unterhält seit dem Jahr 1847 60 Pferde zum Dienst für die Stadt
Lyon, mit denen die Räumung der Gruben und der Transport der Excremente in die
Poudrettefabrik bewirkt wird; sie beabsichtigt diese Zahl jedoch in der nächsten
Zeit zu verdoppeln, um allen Anforderungen aufs vollständigste und schnellste zu
entsprechen. Ihr Inventarium besteht aus:
20 Wagen zum Transport von je
einem Fasse von 1600 Kannen Rauminhalt; diese ruhen auf Federn und werden von zwei
Pferden gezogen;
8 Wagen zum
Transport von je 10 kleinen Fässern à 100 Kannen,
welche mit einem Pferde bespannt werden;
3 Wagen zu je
20 solcher kleiner Fässer, zweispännig;
30 Wagen zum Transport der
Pumpen, Röhren und anderen Geräthschaften;
1000 Fässern à 100
Kannen;
150 Kübeln mit Deckeln zum Füllen der großen
Fässer.
Die Quantität der in der Poudrettefabrik, die sich zu Villeurbanne befindet, in dem
ersten Jahr verarbeiteten Excremente betrug nahezu 25,000 Ctr., von denen für 7000
Thlr. verkauft wurden. Ein Chemiker ist besonders dazu angestellt.
Das Verfahren besteht im Wesentlichen darin, daß man die Gruben zuerst durch Zusatz
von desinficirenden Substanzen, wozu namentlich die Mutterlaugen der
Eisenvitriolfabriken, die Rückstände von der Chlorbereitung und Kohlenpulver
verwendet werden, geruchlos macht, dann das Flüssige mittelst einer Pumpe und
beweglicher Röhren in die Fässer abzieht und endlich die festeren Rückstände
ausschöpft. In der Fabrik wird der Inhalt der Fässer in große Bassins geschüttet,
deren Boden eine schiefe Ebene bildet, damit das Flüssige sich an der tiefern Stelle
ablagere, während die dickeren Theile sich weiter oben absetzen; die letzteren
werden dann mit kohlehaltiger Erde vermengt, getrocknet und zu Pulver gemahlen. Die
abgezogene fast ganz geruchlose Flüssigkeit wird zu billigen Preisen an die
Landwirthe in der Umgegend verkauft, bei denen dieselbe, als ein vorzügliches
Düngemittel, bereits in große Aufnahme gekommen ist. Da, wo sie zu erlangen, wendet
man auch die Abfälle von Schlachthäusern u.s.w. als Zusätze zu der Poudrette an.
Eine specielle Beschreibung des in Rede stehenden Verfahrens findet man in
„Dumas' angewandter Chemie,“
auf welche wir verweisen. Wie bei dem Ausräumen selbst, so bemerkt man auch in der
Fabrik, wo die Verarbeitung der Excremente zu Poudrette stattfindet, durchaus keinen
unangenehmen Geruch, und der Präfect des Rhonedepartements sagt darüber in seinem
Berichte: „daß man die Augen nöthig habe, um zu erfahren, welche Art von
Industrie darin betrieben werde, da die Nase nichts davon verrathe.“
Die 25 groß en Städte Frankreichs besitzen schon solche Anstalten und aus allen
lauten die Berichte darüber gleich günstig.
Es dürfte nicht ohne Interesse seyn, die wichtigsten polizeilichen Bestimmungen zu
erfahren, welche man in Bezug auf diese Angelegenheit in jenen Städten getroffen
hat, und es mögen deßhalb diejenigen hier eine Stelle finden, welche man in Lyon und
Toms für zweckmäßig und nothwendig erachtet hat.
1) Bei jedem Neubau oder Umbau eines Hauses muß der Besitzer desselben mindestens
eine Abtrittsgrube anlegen.
2) Diese muß gut in Kalk oder Cement gelegt werden, so daß ein Durchsickern der
flüssigen Theile nicht stattfinden kann.
3) Keine Grube darf geräumt werden, ohne vorgängige Desinfection, die so vollständig
seyn muß, daß ein Geruch von Ammoniak oder Schwefelwasserstoff nicht mehr
wahrzunehmen ist.
4) Der Tag, wo die Räumung vorgenommen werden soll, ist der Polizeibehörde vorher
anzuzeigen.
5) Die Räumung darf nur zur Tageszeit vorgenommen werden, damit man im Stande sey,
die möglichste Reinlichkeit dabei zu beobachten.
Zur Räumung während der Nachtzeit ist eine besondere Erlaubniß erforderlich.
6) Jeder Unternehmer, der sich mit der Räumung von Abtrittsgruben befassen will, hat
zuvor nachzuweisen, daß er die erforderlichen Gerätschaften (50 Fässer von
100–200 K., 2 Fässer von 1500–2000 K., zwei geschlossene Karren, eine
doppeltwirkende Pumpe, Kupferröhren, Lederschläuche etc.) und kräftige
Desinfectionsmittel besitzt. Diese Geräthschaften unterliegen jährlich wenigstens
zweimal einer Revision.
7) Die Räumung einer Grube von 220 Kubikfuß Rauminhalt muß innerhalb 5 Stunden
beendigt seyn. Ist die Grube größer, so wird für je 30 Kubikfuß mehr 1/13 Stunde
Zeit mehr bewilligt.
8) Die Grube muß nach vollendeter Entleerung gut mit Wasser ausgespült werden.
9) Kein Arbeiter darf wegen der Gefahr der Erstickung ohne einen Sicherheitsgurt in
die Grube hinabsteigen, der außerhalb der Grube von einem andern Arbeiter
festgehalten wird.
10) Bei der Räumung einer Grube zur Nachtzeit muß eine Laterne vor die Thür des
betreffenden Hauses und eine zweite auf den Düngerwagen gestellt werden.
11) Die hierbei beschäftigten Arbeiter dürfen während der Arbeit oder des Transports
in kein Wirthshaus eintreten, kein Wasser von den Brunnen mit ihren Gefäßen holen
u.s.w.
Außer der gedachten Baronnet'schen Gesellschaft gibt es in
Frankreich noch viele ähnliche Privatunternehmungen, die ihr Geschäft in größerer
oder geringerer Ausdehnung nach mannichfach abweichenden Methoden betreiben. Von
dieser Gesellschaft wurden in den Jahren 1837, 1842 und 1845 Preise ausgesetzt: a) für die Auffindung vorzüglicher Desinfectionsmethoden
der flüssigen und festen Excremente in den gegenwärtig üblichen unvollkommnen
Gruben; d) für verbesserte Constructionen der Gruben, so daß darin eine Trennung der
flüssigen Excremente von den festen stattfindet, was als die Grundlage aller
weiteren Verbesserungen anzusehen ist. Zu diesen Preisen haben sich 27 Bewerber
gemeldet, welche so viele nützliche Vorschläge in Vorschlag gebracht haben, daß die
Prüfungscommission der gedachten Gesellschaft zur Belohnung für diese Bestrebungen
die Austheilung von 5000 Fr. an Geld, 1 goldene Medaille, 1 dergl. von Platin, 10
dergl. von Silber, 6 dergl. von Bronze und von 15 Belobungsdecreten in Vorschlag
gebracht hat. Ein Auszug aus dem deßfallsigen Prüfungsberichte wird die große
Mannichfaltigkeit der in Vorschlag gebrachten und meistens auch schon in der Praxis
bewährten Methoden zeigen, von denen manche gewiß auch mit großem Vortheil bei uns
angewendet werden könnten.
Methoden zur Desinfection der Excremente
und Umwandlung derselben in Poudrette.
1) Nach der Methode der allgemeinen Gesellschaft von Baronnet; wie oben angegeben.
2) Nach Krafft und Sucquet. Zur
Desinfection dienen Metalloxyde; der flüssige Theil wird von dem festen auf
mechanische Weise getrennt, mit gebranntem Kalk versetzt und in bedeckten Bassins
kalt durch einen starken
Luftstrom in Bewegung gesetzt, damit das durch den Kalk frei gewordene Ammoniak
ausgetrieben werde; die ammoniakhaltige Luft strömt durch Metallsalzlösungen
(Eisenvitriol, Zinkvitriol etc.) und zuletzt durch eine verdünnte Säure, wodurch
alles Ammoniak gebunden wird. Die durch das Ammoniak niedergeschlagenen Metalloxyde
dienen zu einer neuen Desinfection und die erzeugten Ammoniakfalze liefern einen
werthvollen Handelsartikel. Die ventilirten und desinficirten Flüssigkeiten können
nun ohne Nachtheil in fließende Wässer geleitet oder besser auf Wiesen und Felder
gebracht werden. Die festen Excremente werden mit kohlehaltigen Stoffen vermengt,
getrocknet und als Poudrette verwerthet.
3) Nach Siret. Das Desinfectionspulver desselben besteht
aus 100 Th. Eisenvitriol, 50 Th. Zinkvitriol, 40 Th. Sägespäne von Eichenholz oder
einem andern gerbstoffreichen Holze, 5 Th. Theer, 5 Th. Rüböl. Durch den Theer und
das Oel erreicht man den Vortheil, daß das Pulver längere Zeit auf der Oberfläche
der Excremente bleibt und die Entweichung von riechenden Gasarten daraus, namentlich
während des Transports, verhindert wird. Ferner benutzt derselbe auch ein Gemenge
von Torf und Chlormangan (Rückstand von der Chlorbereitung) oder das folgende: 50
Th. Eisenvitriol, 1/2 Th. Kupferfeile in 10 Th. Salzsäure gelöst, und 1/2 Th.
Aether. 1 Pfd. von der zuletzt erwähnten Mischung soll hinreichen, um 130 Pfd. von
Excrementen vollständig zu desinficiren.
4) Nach Salmon. Das Hauptmaterial, welches Salmon in seiner großen Düngerfabrik zu Marseille
anwendet, besteht aus Seepflanzen (Algen), die er trocknet und mit Kalk, Gyps oder
Zinkvitriol versetzt, unter die Excremente mengt, welche dann getrocknet werden.
5) Nach Ledoyen und Raphanel.
Die Desinfectionsflüssigkeit derselben besteht aus 1 Th. salpetersaurem Bleioxyd,
1/4 Th. essigsaurem Bleioxyd und 8 Th. Wasser. Mehrfache mit dem mittelst dieser
Flüssigkeit geruchlos gemachten Dünger angestellte Versuche lieferten sehr gute
Resultate; der hohe Preis derselben im Vergleich zu der dasselbe leistenden
Eisenvitriollösung wird, aber ihrer Benutzung im Großen entgegenstehen.
6) Nach Coutaret. Die Bemühungen dieses Chemikers waren
darauf gerichtet, ein Pulver zusammenzusetzen, wodurch man das in vielen Häusern so
lästige Riechen der Abtritte verhindert, indem man von Zeit zu Zeit etwas davon in
die Abtrittgruben schüttet. Zu größerer Bequemlichkeit der Hausbesitzer hat er in
vielen Städten Compagnien errichtet, welche allwöchentlich für den Preis von
12–20 Ngr. dieses
Desinfectionsgeschäft in den Häusern besorgen. Zuerst wird in den Gruben so viel
gasförmige Salzsäure entwickelt, daß alles freie und kohlensaure Ammoniak gebunden
wird, und dann das Pulver hinzugeschüttet, welches aus Alaun, Eisenvitriol,
holzessigsaurem Eisen und Kreosot besteht.
7) Nach Bayard. Dessen Desinfectionsmittel besteht aus 25
Th. Eisenvitriol, 20 Th. Thon, 15 Th. Gyps und etwas Steinkohlentheer; es wird, wie
das vorige in die Gruben geschüttet, welche so eingerichtet sind, daß nur die festen
Excremente darin zurückbleiben, während die flüssigen in ein besonders Bassin
ablaufen, von wo sie mittelst einer Pumpe öfters ausgeführt werden. Ferner empfiehlt
derselbe, in die Gruben und Transportfässer etwas Oel zu bringen, welches die
Entwickelung des Übeln Geruchs für einige Zeit verhindert.
8) Nach Pagnon-Vuatrin. Als Desinfectionsmaterial
wird Steinkohlenasche empfohlen, die bereits in mehreren Städten Frankreichs in
ausgedehnter Weise zu diesem Zweck benutzt wird.
9) Nach Latour-Arlet. Es soll in den Inhalt der
Gruben Wasserdampf getrieben werden, wodurch die darin enthaltenen Gasarten und
flüchtigen Stoffe entweichen; was davon löslich ist, läßt man durch Wasser
absorbiren, was nicht löslich ist, wird verbrannt. Der Wasserdampf dient zugleich
als bewegende Kraft, um den Grubeninhalt in die zu seiner Aufnahme bestimmten Fässer
zu treiben.