Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 114, Jahrgang 1849, Nr. , S. 151
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Miscellen. Miscellen. Die preußischen Telegraphenlinien. Schon früh hatte das wichtige und interessante Communicationsmittel der elektromagnetischen Telegraphen die Aufmerksamkeit der preußischen Staatsverwaltung auf sich gezogen. Als die Erfindungen auf diesem Felde mehr zur praktischen Ausführung heranreiften, wurden von Staatswegen ausführliche Versuche angeordnet, um zweckmäßige Vorschläge für die Einrichtung von Staatstelegraphen vorzubereiten. Es ward dazu in Berlin eine besondere Commission niedergesetzt und derselben verhältnißmäßig bedeutende Geldbeträge aus der Staatscasse zur Disposition gestellt. Unter der Leitung dieser Commission ward als erster Versuch eine Telegraphenverbindung zwischen Berlin und Potsdam mit einer durch die Luft geführten Drahtleitung bereits vor drei Jahren hergestellt, welchem Beispiel folgend mehrere Eisenbahn-Gesellschaften, unter ihnen namentlich und zuerst die Thüringische, die großen Vortheile der elektro-magnetischen Telegraphen für den Eisenbahndienst erkennend, für ihre besonderen Zwecke Telegraphen mit durch die Luft geführten Drahtleitungen anlegten. Demnächst richtete die niedergesetzte Commission ihre Bestrebungen vornehmlich dahin, durch unterirdische Drahtleitungen die Uebelstände zu beseitigen, welche sowohl in Bezug auf leichte zufällige oder absichtliche Zerstörung, wie auf mangelhafte Isolirung und nachtheilige Einwirkung der atmosphärischen Elektricität mit den Drahtleitungen durch die Luft noch verbunden waren. In der Gutta-Percha wurde nach vielfachen Versuchen in Berlin zuerst endlich eine Substanz gefunden, welche, zur Umhüllung der Kupferdrähte angewendet, den Anforderungen zu entsprechen um Stande war, die behufs Anlegung einer unterirdischen Leitung in Bezug auf Isolirung und auf Haltbarkeit gestellt werden mußten.Man vergleiche darüber polytechn. Journal Bd. CXII S. 72. Gleichzeitig wurden im Weg öffentlich ausgeschriebener Concurrenz verschiedene Constructionen von Telegraphen-Apparaten zur Vergleichung gebracht, um für die Staats-Telegraphen die zweckmäßigste Wahl zu treffen. Demnächst wurden mit den betreffenden Staatsregierungen wegen der Durchführung der Telegraphenlinie durch die verschiedenen Gebiete und ebenso mit den betheiligten Eisenbahn-Gesellschaften wegen der Benutzung der Eisenbahnen die erforderlichen Verträge abgeschlossen, wobei ebensowohl die zuvorkommende Bereitwilligkeit der betreffenden Regierungen als auch die große Willfährigkeit der betreffenden Eisenbahn-Gesellschaften besondere Anerkennung verdient. Nach diesen Vorbereitungen wurde im Jahre 1848 zur wirklichen Ausführung der Telegraphen geschritten, und bereits im Februar d. J. konnte die erste Linie zwischen Berlin und Frankfurt a. M. vollständig in Gebrauch genommen werden. Diese etwa 90 Meilen lange Linie mit Stationen zu Berlin, Jüterbogk, Uöthen, Halle, Erfurt, Eisenach, Kassel, Gießen und Frankfurt bot einerseits wegen der großen Zahl verschiedener Staaten, deren Gebiet dabei berührt wird, andererseits auch deßwegen besondere Schwierigkeiten dar, weil die Eisenbahn, in deren Bahndamm die unterirdischen Leitungen vorzugsweise bequem und sicher gelegt werden können, zwischen Eisenach und Frankfurt noch größtentheils nicht vollendet ist, und daher auf diesen Strecken die Drahtleitung vorläufig durch die Luft geführt werden mußte. Eine zweite Linie von Berlin nach Aachen mit einer 4 Meilen langen Seitenlinie von Düsseldorf nach Elberfeld wurde im Juni d. J. vollständig vollendet; sie hat eine Gesammtlänge von 99 Meilen und Stationen zu Berlin, Potsdam, Magdeburg, Oschersleben, Braunschweig, Hannover, Minden, Hamm, Düsseldorf, Elberfeld, Deutz, Köln und Aachen. Diese Linie konnte durchgängig dem Zuge der vollendeten Eisenbahnen sich anschließen und daher auch durchgängig mit unterirdischen Drahtleitungen versehen werden, welche auch bei den schwierigen Flußübergängen der Havel, der Elbe und des Rheins, wo die Leitung im Grunde des Flußbettes durchgeführt werden mußte, sich bisher vollkommen bewährt haben. Eine dritte Linie zwischen Berlin und Hamburg von 38 Meilen Länge mit Stationen in Berlin, Wittenberge, Hagenow und Hamburg konnte bereits im Mai d. J. vollständig in Gebrauch genommen werden. Eine vierte Linie zwischen Berlin und Stettin, 18 Meilen lang, mit Stationen zu Berlin und Stettin, ist soeben vollendet worden. Außerdem ist eine fünfte Linie von Berlin über Breslau nach Oderberg an der österreichischen Gränze in Ausführung begriffen; sie wird eine Länge von 72 Meilen und Stationen zu Berlin, Frankfurt, Liegnitz, Breslau, Oppeln, Kosel, Ratibor und Oderberg erhalten. Auf dieser Linie vermittelt gegenwärtig provisorisch der auf der niederschlesisch-märkischen Eisenbahn vorhandene, von der Eisenbahn-Gesellschaft angelegte Telegraph, mit Drahtleitung durch die Luft, die Verbindung zwischen Berlin und Breslau. Die 24 Meilen lange Strecke von Breslau nach Oderberg wird soeben mit unterirdischer Leitung versehen, und dürfte zu Ende des laufenden Monats (September) vollendet seyn. Auf diese Weise sind von der preußischen Staatsverwaltung, trotz der Ungunst der Zeitverhältnisse, bei Aufwendung von ungefähr 400,000 Thlr. in noch nicht 12 Monaten bereits 245 Meilen elektro-magnetischer Telegraphenlinien vollständig angelegt worden, welche Berlin mit Frankfurt a. M., Aachen, Hamburg und Stettin in Verbindung setzen. Vor Ablauf dieses Jahres wird die Gesammtlänge voraussichtlich auf 317 Meilen gestiegen und die Verbindung zwischen Berlin und Oderberg vollständig hergestellt seyn, welche durch Vermittlung der kaiserl. österreichischen Telegraphen Berlin mit Wien und mit dem adriatischen Meere verbindet. Nächstdem wird auch in Verbindung mit der Ostbahn ein elektrischer Telegraph nach Königsberg und Danzig angelegt, und dadurch die östlichen mit den westlichen Provinzen, sowie mit der Hauptstadt verbunden werden. Sämmtliche preußische Telegraphenlinien sollen demnächst nicht allein zu Staatsdepeschen benutzt, sondern auch dem Gebrauch des Publicums überlassen werden – eine Maßregel, welche in Bezug auf die Berlin-Aachener, resp. Elberfelder und auf die Berlin-Hamburger Linie bereits noch im Laufe dieses Monats ins Leben treten wird, wozu die betreffenden Regulative und Tarife bereits die Genehmigung Sr. Maj. des Königs erhalten haben (siehe unten). Zur Verwaltung der Staatstelegraphen ist eine f. Telegraphen-Direction eingesetzt, welche als eine Nachrichten-Beförderungsverwaltung dem k. Generalpostamt zugewiesen und mit diesem dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten untergeordnet ist. Die Telegraphen-Direction hat in Berlin ihren Sitz, und es wird beabsichtigt, von den jetzt auf den hiesigen Eisenbahnhöfen vorläufig eingerichteten fünf einzelnen Stationen die Leitungen zu einem Centralbureau zusammenzuführen. Das letztere soll zur Erleichterung der Aufgabe der Depeschen des Publicums in der Mitte der Stadt angelegt und dadurch zugleich auch die Beförderung aller durchgehenden Depeschen sehr beschleunigt werden. (Preuß. Staats-Anzeiger.) Königlich preußisches Regulativ über die Benutzung der elektromagnetischen Staatstelegraphen seitens des Publicums. §. 1. Bezeichnung der zu benutzenden Linien. Von den vollendeten elektro-magnetischen Staatstelegraphenlinien sollen vom 1 October c. ab vorläufig die Telegraphenlinien: A. von Berlin über Braunschweig, Hannover und Köln nach Aachen, mit der Seitenlinie von Düsseldorf nach Elberfeld; B. von Berlin über Wittenberge, Hagenow nach Hamburg, ebenso in umgekehrter Richtung auch für den Privatverkehr des Publicums benutzt werden dürfen. §. 2. Beschränkung der Benutzung. Die Benutzung der genannten elektrischen Telegraphenlinien seitens des Publicums kann indeß nur insoweit stattfinden, als die vertragsmäßige Beförderung der verschiedenen Staatsdepeschen und der Depeschen der Eisenbahnverwaltungen solches gestattet. §. 3. Beschaffenheit der telegraphischen Depeschen. Zur Beförderung durch den elektrischen Staatstelegraphen sind alle für eine Correspondenz geeigneten Mittheilungen zulässig, und nur solche Artikel davon ausgeschlossen, welche gegen die Gesetze verstoßen, oder aus Rücksichten der höheren Politik oder des öffentlichen Wohls zur Verbreitung auf diesem Wege nicht für geeignet erachtet werden. Entsteht darüber ein Zweifel, ob eine Nachricht zur Beförderung durch den elektrischen Telegraphen geeignet sey oder nicht, so ist darüber die Entscheidung der Telegraphendirection einzuholen, gegen welche ein Recurs nicht stattfindet. §. 4. Eine jede zu befördernde Depesche muß mit dem Namen des Absenders unterschrieben, so wie deutlich, in verständlicher Sprache und ohne Abkürzungen geschrieben seyn. Depeschen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden den Absendern zur Vervollständigung, resp. Umarbeitung zurückgegeben. Bei denjenigen Depeschen, welche nur zum Theil durch den Telegraphen befördert und von der letzten Telegraphenstation bis zu ihrem Bestimmungsorte mittelst Estaffette, per expressen Boten oder durch die Post weiter gesandt werden sollen (§. 13), ist die Art einer solchen Beförderung auf der Depesche vom Absender ausdrücklich anzugeben. §. 5. Um die mißbräuchliche Benutzung der Staatstelegraphen zu verhüten und solchen, so lange die Verbindung der Apparate nur mittelst einer Drahtleitung unterhalten wird, möglichst vielen Correspondenten zugänglich zu machen, darf eine telegraphische Depesche nicht mehr als 100 Worte enthalten, und von jedem Correspondenten darf nicht mehr als eine Depesche in unmittelbarer Folge abgesendet werden. Größere Depeschen oder mehrere Depeschen ein und desselben Absenders hinter einander dürfen nur in dem Falle befördert werden, wenn der Apparat nicht von anderen Correspondenten, sey es auf der Station selbst oder auf den übrigen Stationen der Linie, in Anspruch genommen wird. §. 6. Ort der Aufgabe. Die Aufgabe der telegraphischen Depeschen geschieht hier in Berlin bis dahin, daß hierselbst eine Centralstation eingerichtet seyn wird, zu welcher die verschiedenen Telegraphenlinien geführt sind, ebenso wie in Magdeburg, Braunschweig, Hannover, Minden, Düsseldorf, Köln, Aachen, Elberfeld, deßgleichen in Wittenberge, Hagenow und Hamburg, unmittelbar auf den für jetzt in den betreffenden Eisenbahnhöfen eingerichteten Telegraphenstationen. §. 7. Zeit der Aufgabe. Die Telegraphen-Bureaux sind in der Regel täglich, mit Einschluß der Sonn- und Festtage, vom 1 April bis ultimo September von 7 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends, vom 1 October bis ultimo März von 8 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends dem Publicum geöffnet. In dringenden Fällen können die Telegraphenlinien unter der im §. 9 angegebenen Bedingung auch zur Nachtzeit benutzt werden. §. 8. Ort und Form der Erhebung der Beförderung- etc. Gebühr. Die Anmeldung der abzusendenden Depesche geschieht bei dem Vorsteher der Telegraphenstation, resp. dessen Stellvertreter. Derselbe berechnet die nach dem Tarife zu erhebende Beförderungsgebühr, zieht selbige von dem Absender ein, vereinnahmt sie in einem dafür besonders anzulegenden Einnahme-Journal und behändigt dem Absender einen mit der Quittung über die gezahlte Beförderungsgebühr versehenen Aufgabeschein. Gleichzeitig mit der Beförderungsgebühr werden noch a) das Bestellgeld von 5 Sgr. (§. 14) und b) bei den nur theilweise per Telegraph zu befördernden Depeschen (§§. 4 und 13) die Estafettenkosten, das Botenlohn und Porto, so weit solche bekannt sind, erhoben. Ist der Vorsteher der Telegraphenstation über den Betrag der sub b erwähnten Kosten im Zweifel, so muß er darüber auf der betreffenden Bahnhofs-Postexpedition Erkundigung einziehen. Lassen die deßfallsigen Kosten sich bei der Aufgabe nicht genau berechnen, so hat der Absender zur Bestreitung derselben einen angemessenen Betrag bei der Telegraphenstation zu devoniren. §. 9. Taxe. Der Berechnung der Beförderungsgebühr liegt die Wortzahl zum Grunde und ist darnach der vorläufige Tarif aufgestellt worden. Adresse, Unterschrift und Datum werden mittaxirt, alleinstehende, einfache Zahlen den zusammengesetzten Zahlen gleichgerechnet, dagegen Interpunctionszeichen außer Betracht gelassen. Was für ein Wort zu erachten, darüber hat der Vorsteher der Telegraphenstation zu entscheiden, ohne daß gegen diese Entscheidung ein Recurs zulässig ist. Für Depeschen, welche zur Nachtzeit, d.h. von 9 Uhr Abends bis zum Beginn der Dienststunden, befördert werden sollen, wird das Doppelte der im Tarife enthaltenen Sätze erhoben. §. 10. Vorrang. Die Beförderung der telegraphischen Mittheilungen geschieht nach der Reihenfolge der Meldungen, mit Berücksichtigung der Zeit ihrer ersten Aufgabe bei der Telegraphenstation. Vorausbestellungen werden nicht berücksichtigt. Wenn in verschiedenen Richtungen telegraphische Mittheilungen erfolgen, so findet für den Privatverkehr ein Richtungswechsel in der Weise statt, daß einer Depesche z.B. von Berlin nach Hamburg eine andere von Hamburg nach Berlin, dann wieder eine von Berlin nach Hamburg u.s.w. folgt. In derselben Richtung haben die von den Anfangs- und Endpunkten der Linie abgehenden Depeschen den Vorrang vor den auf den Zwischenstationen aufgegebenen. §. 11. Art der Beförderung und Sicherung des Depeschen-Geheimnisses. Sämmtliche Telegraphenbeamte sind zur strengsten Geheimhaltung der telegraphischen Depeschen verpflichtet. Fremden Personen ist der Zutritt zu dem Arbeitszimmer der Telegraphenstationen nur mit ausdrücklicher Erlaubniß der Direction oder des betreffenden Stationsvorstehers, resp. dessen Stellvertreters und auch nur dann gestattet, wenn nicht telegraphirt wird. §. 12. Bestellung der telegraphischen Depeschen. Dem Adressaten wird die telegraphische Depesche unmittelbar nach ihrer Ankunft vollständig, deutlich geschrieben, und mit dem Siegel der Telegraphenstation verschlossen, durch einen vereideten Telegraphenboten, im Falle des §. 8 Litt. b durch einen Briefträger oder Postboten zugesendet. Die richtige Behändigung mit Angabe der Zeit, zu welcher diese stattgefunden, hat der Empfänger in einem ihm vorzulegenden Quittungsbuche, resp. durch besonders geschriebene Quittung, zu bescheinigen. §. 13. Depeschen, welche streckenweise durch den Telegraphen befördert werden. Depeschen, welche nach Orten gerichtet sind, wohin keine ununterbrochene telegraphische Verbindung besteht, werden von der Telegraphenstation, welche zuletzt berührt wird, aufgenommen und gehörig convertirt, so wie, mit dem Dienstsiegel der Station verschlossen, der Ortspostanstalt behufs Weiterspedition in der vom Absender gewünschten Weise übergeben. §. 14. Bestellgebühr. Für die Bestellgebühr einer jeden telegraphischen Depesche, gleichviel ob solche unmittelbar von der Telegraphenstation oder mittelbar durch die betreffende Ortspostanstalt geschieht, wird eine Vergütung von 5 Sgr. gezahlt und bei Aufgabe der Depesche vom Absender erhoben. Das Bestellgeld bleibt auch in denjenigen Fällen bei der königlichen Casse berechnet, wo Absender die Antworten auf telegraphische Benachrichtigungen bei den Stationen abwarten und daselbst in Empfang nehmen. §. 15. Sistirung. Unter solchen Umständen, bei welchen aus der telegraphischen Beförderung von Nachrichten des Publicums Gefahr für den Staat zu besorgen steht, wird auf Anordnung des unterzeichneten Ministers die Benutzung der Telegraphen seitens des Publicums ganz sistirt werden. Berlin, 6. August 1849. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. (Nach dem vorläufigen Tarif der Preise für Beförderung von Depeschen welchen der preußische Staatsanzeiger vom 28 September d. J. neben vorstehender Verordnung enthält, kosten z.B. von Berlin nach Hamburg, 38 Meilen Entfernung:   1 bis 20 Worte 2 Rthlr. 21  –   30 2 Rthlr. 15 Silbergr. 31  –   40 3   „       –       „ 41  –   50 3   „      15      „ 91  –   100 6   „       – Hienach stellt sich beiläufig der Preis von 1–20 Worten per Meile auf 20 pf., für je 10 Worte weiter auf 5 pf., also für 100 Worte per Meile auf 5 Sgr.) Ueber Robinson's Apparat zur elektrischen Telegraphie. Die österreichische Staatsverwaltung hat das Privilegium des amerikanischen Ingenieurs, C. Robinson, auf einen elektro-magnetischen telegraphischen Apparat, mit welchem er ebenso schnell zu telegraphiren versprach als man schnell und deutlich schreibt, nebst zwei Apparaten, um 5000 fl. CM. angekauft. In der obigen Summe ist das Reisehonorar des Hrn. Robinson, sowie die Vergütung für den ertheilten Unterricht an zwei Staatstelegraphisten mitbegriffen. Der Apparat ist nach Morse's Princip gebaut, aber wesentlich verbessert; seine Leistungen sind wahrhaft überraschend. So wurde bei der im Laufe August d. J. vorgenommenen letzten Prüfung der Leistungsfähigkeit dieses Apparates, welcher übrigens seit Monaten wegen des Erlernens seiner Handhabung und wegen des Ausmittelns, ob dessen Bau solid und entsprechend sey, im Gebrauche war, eine Depesche von 70 Worten mit circa 400 Buchstaben in 7 Minuten und eine zweite, bestehend aus 56 Worten mit 257 Buchstaben, in 5 Minuten von Wien nach Olmütz hin und in eben dieser Zeit zurücktelegraphirt. In Wien waren 18 Elemente in Thätigkeit, in Olmütz aber ihrer 24. Man kann daher annehmen, daß ein geübter Telegraphist mit diesem Apparate 600 Worte, oder, da hier auf ein Wort im Durchschnitte 6 Buchstaben kamen, beiläufig 3600 Buchstaben in der Stunde auf einem Drahte hinaussenden kann. Mit dem Bain'schen d. i. mit dem Nadelapparate (Indicator) kann man im Durchschnitte 80 höchstens 90 Worte, d.h. à 6 Buchstaben per Wort 480 bis 540 Buchstaben in der Stunde abtelegraphiren, woraus es sich herausstellt, daß, abgesehen von der zweckmäßigeren Construction des Apparates, wegen des besseren Wahrnehmens der Zeichen, da diese durch den Apparat selbst abgenommen und nicht erst durch den Telegraphisten abgelesen zu werden brauchen, die Leistungsfähigkeit der Robinson'schen Vorrichtung mindestens sechsmal größer ist, als jene des Bain'schen Nadelapparats. Bedenkt man nun, daß eine Quartseite Buchdruck mit Bourgeois-Lettern sammt den nöthigen Zwischenräumen und Punctationszeichen circa 7000 bis 7200 Buchstaben enthält, so kann man in 24 Stunden, da sich ohnehin die Telegraphisten bei dieser sehr anstrengenden Telegraphirmethode oft werden ablösen müssen, beiläufig 86,400 Buchstaben oder anderthalb Druckbogen, d. i. 12 Seiten von obigem Format und Lettern auf einem einzigen Drahte abtelegraphiren. Arbeitet aber der Telegraphist, wegen Erlangung vollständig deutlicher Zeichen und wegen der besseren Gruppirung derselben, dann um nicht gar zu schnell zu ermatten, mit der Hälfte oder 2/3 der obigen Geschwindigkeit, so können doch täglich 3/4 bis 1 Druckbogen, d. i. 8 bis 10 Seiten hinausgegeben werden, während dem mit dem Bain'schen Apparate, hingegen mit voller Thätigkeit, kaum 1 1/5–1 4/5 höchstens 2 Seiten expedirt werden können, wodurch sich noch immer die Geschwindigkeit im Telegraphiren mit dem sogenannten Robinson'schen Apparate zu jener des Telegraphirens mit dem Bain'schen Nadelapparate im schlimmsten Fall wie 4 zu 1 verhält. (Zeitschr. des oft. Ing.-Vr.) Neues Verfahren für den Verwurf von Zimmerdecken, Wänden etc.; von Hrn. Allday in Birmingham. Dieses Verfahren besteht in der Anwendung von Eisendraht zum Festhalten des Mörtels statt der bisher gebräuchlichen Latten oder Reife. Die Decke des Chester County Lunatic Asylum wurde in dieser Weise ausgeführt, und zwar mit bestem Erfolge in Bezug auf äußere Schönheit und Glätte der Oberfläche. Bei derselben wurden dünne Drähte in einer solchen Entfernung von einander gerade gespannt, daß ungefähr vier auf einen Zoll kamen, und dieselben durch Querstäbe unterstützt, welche acht Zoll weit von einander entfernt liegen. Da der Mörtel durch die zahlreichen Zwischenräume dringt und der Draht selbst einen sehr kleinen Durchmesser hat, so verbindet sich der Mörtel leicht auf der Rückseite, und bildet so eine compacte, feste Masse, die auf beiden Seiten keine Unterbrechungen hat. Weil nun der Draht so leicht nach jeder beliebigen Form gebogen werden kann, so können Kuppeln, Gewölbe und überhaupt verzierte Decken aller Art leicht nach diesem Systeme ausgeführt werden, und zwar viel wohlfeiler als nach der gewöhnlichen Methode. Die Feuerbeständigkeit und Dauer, welche solche Decken versprechen, werden gewiß das neue System schnell zur Aufnahme bringen, besonders da, wo viele architektonische Verzierungen und Ornamente vorkommen. (Practical Mechanic's Journal, August 1849, S. 98.) Strode's Gasfeuerzeug. Dasselbe besteht aus einer Döbereiner'schen Platin-Zündmaschine, mit welcher ein gewöhnlicher Gasbrenner so verbunden ist, wie sonst ein Wachslicht oder ein Oellämpchen. Der Gasbrenner befindet sich an dem Ende eines elastischen Gasschlauches, so daß die Zündmaschine oder das Feuerzeug wenigstens so weit bewegt werden kann, als es die Länge des Schlauches gestattet. Der Gasbrenner steht bei der Anordnung des Hrn. Strode nicht zwischen der Austrittsmündung für das Wasserstoffgas und dem Platinschwamm, sondern seitwärts, so daß das feine Röhrchen, durch welches das Wasserstoffgas entweicht, gegen den Brenner hin gedreht werden muß, sobald sich der Wasserstoff an dem glühenden Platinschwamm entzündet hat. Natürlich theilt sich die Flamme augenblicklich dem ausströmenden Leuchtgase mit. Durch einen besonderen Mechanismus öffnet sich der Hahn an der Gasröhre in demselben Augenblick, wo das Wasserstoffröhrchen gedreht wird, und sobald die Gasflamme brennt, schließt sich die Austrittsöffnung für den Wasserstoff. Natürlich kann durch einen gewöhnlichen Hahn in dem elastischen Schlauche die austretende Gasmenge regulirt, und folglich auch das Licht ausgelöscht werden. (Practical Mechanic's Journal, August 1849, S. 97.) Wer die Platinfeuerzeuge kennt, weiß wie complicirt dieselben schon an und für sich sind, wie kostspielig sie sind, und wie oft sie, besonders bei feuchter Witterung, versagen. Ueberdieß müssen sie sehr vorsichtig behandelt werden, und sind auch, ohne daß sie an eine Gasröhre angehängt sind, nicht leicht transportabel. Bei diesen Eigenschaften darf es Niemanden wundern, wenn dieselben keine allgemeine Anwendung fanden. Hrn. Strode's Feuerzeug theilt nun nicht bloß alle erwähnten übeln Eigenschaften mit gewöhnlichen Döbereiner'schen Zündmaschinen, sondern es hat deren noch mehr, z.B. größere Complicirtheit, höhern Preis etc., und in Deutschland wenigstens werden sich wenige Liebhaber finden, welche sich ein solches Meubel anschaffen möchten, besonders seit die bekannten Streichzündhölzchen erfunden sind. Ueber die Verdampfungswärme des Wassers; von J. P. Joule. Ein Vortrag des Hrn. Joule bei der letzten Versammlung der brittischen Naturforscher betraf die complicirte Natur der Wärme, welche man bisher als latente Dampfwärme betrachtete. Die genauen Versuche von Regnault ergaben 965° F. für die Wärmemenge, welche bei der Verdichtung des bei 212° F. gesättigten Dampfs frei wird; von dieser Wärmemenge kommen 75° F. auf die durch den Dampfdruck mitgetheilte lebendige Kraft, so daß 890° F. als die wahre Verdampfungswärme des Wassers bleiben. In einer vollkommenen Dampfmaschine, welche mit Wasser von 212° F. gespeist wird und unter dem atmosphärischen Druck ohne Expansion arbeitet, ist 965° F. die Wärme, welche von dem Feuer dem Kessel mitgetheilt wird, 75° F. die Wärme, welche durch seine Verwandlung in Triebkraft benutzt wird, und die rückständigen 890° F. sind die Wärme, welche in den Condensator abgegeben wird. (Athenaeum, Septbr. 1849, Nr. 1143.) Ueber die Bereitung des Collodions. Hr. Edwards bereitet, wie Hr. Salmon, die Schießwolle, indem er in eine Mischung von gleichen Raumtheilen concentrirter Salpetersäure und Schwefelsäure die Baumwolle in kleinen Portionen taucht und sie etwa eine Minute darin läßt, dann in eine große Menge Wassers bringt und umherbewegt, bis sie ganz weiß und frei von Säure ist. Getrocknet löst sich diese Schießwolle sehr gut und augenblicklich in käuflichem Schwefeläther auf und gibt damit, je nach der Menge des Aethers, eine halbfeste Gallerte oder eine dicke Flüssigkeit. Zu langes Verweilen in den Säuren, zu schwache Säuren und zu reiner Aether müssen vermieden werden. Letzterer soll so viel Alkohol enthalten, daß seine Dichtigkeit 0,76–0,77 beträgt; er löst dann die Schießbaumwolle augenblicklich auf und nicht erst nach 3–12 Stunden, wie Hr. Simpson sagt. Diese Bereitungsweise des Collodions soll besser seyn als die Mialhe'sche; sie ist leichter und erfordert nicht so langes Auswaschen, als wenn die Baumwolle schwefelsaures Kali enthält. Nach einem Monat löst sich diese Schießwolle im Aether noch eben so gut auf; man kann sie daher aufbewahren und nach Maßgabe des Gebrauchs auflösen, wodurch der Verlust durch Verdunstung einer vorräthigen Auflösung derselben vermieden wird. Hr. Higginson untersuchte den Rückstand verdunsteten Collodions unter dem Mikroskop; derselbe hatte das Ansehen sehr gleichmäßig geordneter, nadelförmiger Krystalle; es ist aber möglich, daß diese von salpetersaurem oder schwefelsaurem Kali herrühren, welches dieses Collodion noch enthält. (Journal de Chimie médicale, Septbr. 1849.) Prüfung des Jodkaliums auf einen Gehalt von jodsaurem Kali. Hat man ein Jodkalium, welches nur 1/60000 jodsaures Kali in seiner Mischung enthält, so kann man diesen Gehalt, nach einer Beobachtung Simon's, noch bei 15000facher Verdünnung durch eine gelbe, besonders nach einigen Augenblicken intensiver werdende Färbung erkennen, welche ein Zusatz von wenigen Tropfen einer sehr verdünnten Säure, z.B. Essigsäure, hervorruft. (Polytechn. Notizblatt, 1849, Nr. 20.) Ueber Melsens' Verfahren zur Zuckerfabrication. I. Reclamation des Hrn. Dr. Stolle. In einem Artikel über Melsens' Verfahren zur Zuckerfabrication im polytechn. Journal Bd. CXIII. S. 393 wurde bemerkt, daß Hr. Dr. Eduard Stolle (aus Berlin) schon im J. 1837 die schweflige Säure zur Zuckerfabrication anwandte um die Knochenkohle entbehrlich zu machen. Dr. Stolle reclamirt nun gegen Melsens die Priorität der Erfindung in einer Druckschrift welche den Titel führt: Documents relatifs à la question de priorité de l'invention du Dr. Edouard Stolle, concernant un nouveau procédé de fabrication du sucre attribué à M. Melsens de Bruxelles, dans le rapport de M. le Ministre de l'agriculture et du commerce, en date du 22 Juillet 1849. (Paris, imprimerie centrale de Nap. Chaix et Comp.) Wir theilen daraus folgendes mit: „Wie eine von mir unter dem Titel: l'Industrie sucrière et ses progrès en 1838 (Paris, à la librairie de C. Mathias)“ herausgegebene Broschüre beweist, habe ich schon damals in großem Maaßstabe und mit Erfolg das Verfahren von Melsens angewandt, um weißen Zucker aus den Runkelrüben ohne Anwendung von Knochenkohle darzustellen, indem ich dieselbe durch sauren schwefligsauren Kalk ersetzte. Der beste Beweis, daß Hr. Melsens mein Verfahren nicht vervollkommnet hat, ist der, daß er bei Anwendung von frischen Rüben kein zweites Product zu erhalten vermochte, während ich dasselbe in einer vorgerückteren Jahreszeit ohne die geringste Schwierigkeit fabricirte, indem ich bloß den Syrup von der ersten Krystallisation abdampfte. Auch habe ich in meinem Brevet d'invention ausdrücklich bemerkt, daß man entweder dem Rübenbrei oder dem Saft den sauren schwefligsauren Kalk zusetzen kann. Seit drei Monaten, also zu einer Zeit wo von Melsens' Verfahren noch keine Rede war, habe ich mit fünf der größten Zuckerfabriken in Deutschland mich verständigt um gegen Ende Septembers, sobald die Rüben reif seyn würden, mein verbessertes Verfahren zur Ersparung der Knochenkohle im Großen anzuwenden. Niemand hat vor mir ausgesprochen, daß die schweflige Säure die schätzbare Eigenschaft besitzt die Bräunung eines erhitzten Syrups zu verhindern, und daß es folglich einem Saft oder Syrup, welcher Neigung zum Braunwerden zeigt, an schwefliger Säure fehlt, welche stets in schwachem Ueberschuß darin erhalten werden muß. Niemand war es vor mir eingefallen mittelst Anwendung der schwefligsauren Salze die langen und kostspieligen Filtrationen durch Knochenkohle ersetzen zu wollen, bei welchen man so viel Zeit und Zucker verliert, während bei meinem Verfahren der Saft bloß durch einen Wollenzeug filtrirt wird. Endlich hat auch niemand vor mir nach demselben Princip einen schönen Rohrzucker dargestellt, wie man ihn nach meiner Methode zu Guadeloupe im J. 1838 erzielte. Ich hätte mit den Vorurtheilen der Rübenzückerfabrikanten und den Intriguen der Knochenkohle-Fabrikanten weniger zu kämpfen gehabt, wenn die Wissenschaft schon damals so weit vorgerückt gewesen wäre wie jetzt, wenn ich die Probirmethode von Barreswil, Soleil's vortrefflichen Saccharimeter und Clerget's sinnreiche saccharimetrische Tabellen zu meiner Verfügung gehabt hätte; mittelst dieser Apparate hätte ich die Fabrikanten leicht überzeugen können, daß die schwefligsauren Salze und die schweflige Säure die Krystallisation des Rübenzuckers durchaus nicht stören.“ Hr. Dr. Stolle hat an den französischen Minister des Handels das Gesuch gestellt, die von ihm beanspruchten Prioritätsrechte durch competente und unbetheiligte Schiedsrichter prüfen zu lassen, welcher ihn aber hinsichtlich der Prioritätsfrage und ihres Einflusses auf Melsens' Erfindungspatent an die Justiz verwies. II. Bemerkungen des Hrn. Reydellet. Hr. Reydellet, Kaufmann in Havre und Abgeordneter der französischen Colonien, hat über Melsens' Verfahren zur Zuckerfabrication im Courrier de Havre ein Schreiben folgenden wesentlichen Inhalts eingerückt: „Die Zeitungen welche sich mit der Zuckerfrage beschäftigen, haben bisher über Melsens' Verfahren so viele Ungenauigkeiten veröffentlicht, daß ich es für meine Pflicht halte, den Handelsstand von Havre über die Wahrheit der Thatsachen aufzuklären, im Interesse unserer Schifffahrt, unserer Colonien und unseres Seehandels. Das Melsens'sche Verfahren ist keine neue Entdeckung, sondern eine neue Anwendung schon bekannter chemischer Thatsachen. Man kann mittelst desselben aus den Runkelrüben nicht mehr Product erhalten als man gegenwärtig gewinnt; es wird aber für die Zuckerfabrication aus dem Rohr, wie sie gegenwärtig ausgeübt wird, von großem Vortheil seyn. Eine bereits festgestellte Thatsache ist die Unveränderlichkeit des Safts durch den doppel-schwefligsauren Kalk in höherer Temperatur, und dieß ist ein Hauptpunkt. Das erste Resultat hat zu Folgerungen geführt, welche die Chemiker selbst in Erstaunen setzten. Die Versuche werden unter der Ueberwachung einer Unter-Commmission von sechs Mitgliedern fortgesetzt. Der Minister des Handels hat sich mit dem Minister der Marine verständigt, um aus Spanien 2000 Kilogr. Zuckerrohr kommen zu lassen, welches zwar von schlechter Qualität ist, aber doch genügen wird um zu ermitteln, was man mit dem guten Rohr unserer tropischen Colonien erzielen kann und um die Resultate der bisherigen Versuche mit aufbewahrtem Rohrsaft zu bestätigen. Außer dem Melsens'schen Verfahren gibt es ein anderes, über welches ich mich noch nicht aussprechen darf, welches aber ebenfalls Resultate liefert die ganz zum Vortheil des Rohrs sind. Es ist jetzt gewiß, daß man das Ergebniß des Zuckerrohrs nicht um 50 Procent, sondern um 100 Procent (!) erhöhen, und zweimal so viel krystallisirten Zucker daraus gewinnen wird als gegenwärtig, ohne irgend größere Unkosten und ohne eine Abänderung der Apparate. Was man über die Kostspieligkeit des doppelt-schwefligsauren Kalks und über den schlechten Geschmack welchen er dem Zucker ertheilt, veröffentlicht hat, ist ungenau und sehr wenig gegründet. Die neuen Verfahrungsarten sind jedoch noch nicht auf dem Punkt der Reife angelangt, welcher gestattet sie unmittelbar im Großen anzuwenden. Schließlich erkläre ich, daß ich von den Mitgliedern der Commission, welche den Versuchen beiwohnten und sie noch verfolgen, zur Veröffentlichung der in diesem Schreiben erwähnten Thatsachen ermächtigt worden bin. Havre den 24 September 1849.“ Ueber Gewinnung des Runkelrübenzuckers ohne Bildung einer Melasse; von Hrn. Mène. Bei meinem Verfahren (dessen Beschreibung ich der [französischen] Akademie der Wissenschaften eingereicht habe) beabsichtige ich die Färbung und Gährung des Safts zu vermeiden, den Einfluß der Wärme während des Abdampfens aufzuheben, und vermittelst einer einzigen Krystallisation an Verlust und Handarbeit zu ersparen, endlich schnell durch bloß einmaliges Schmelzen (Auflösen) zu raffiniren. Mit Hülfe eines unserer geschicktesten Rübenzuckerfabrikanten glaube ich diesen Zweck nun erreicht zu haben. Hinsichtlich eines andern Verfahrens, welches in der letzten Zeit viel Aufsehen erregte, muß ich bemerken, daß ich es selbst vor einigen Jahren angewandt habe und vielleicht auf eine vortheilhaftere Weise; ich imprägnirte nämlich Runkelrüben mit schwefliger Säure in den Magazinen selbst; der sehr weiße Brei gab einen farblosen und säuerlichen Saft, welcher mit kohlensaurem Kalk neutralisirt, doppeltschwefligsauren Kalk bildete, der also im Entstehungsmoment, d.h. unter den günstigsten Umständen seine Wirkung ausüben konnte; ein Zusatz von Schwefelcalcium schlug die Spuren von stickstoffhaltigen Bestandtheilen nieder, welche noch zurückbleiben konnten. Spätere Versuche veranlaßten mich dieses Verfahren aufzugeben, weil sie mir bewiesen, daß man durch einfachere und wohlfeilere Agentien vollkommen denselben Zweck erreichen kann, nämlich durch einige Säuren, welche unter eigenthümlichen Umständen angewandt werden. (Comptes rendus, Oct. 1849, Nr. 15.) Bereitung des Lavendelöls. Das käufliche Lavendelöl hat beinahe immer einen mehr oder weniger unangenehmen Geruch, welcher, wie sich Hr. Jacob Bell überzeugte, davon herrührt, daß es immer aus von ihren Stielen gar nicht oder nur unvollkommen befreiten Blüthen bereitet wird. Aus Blüthen allein wird das Oel viel besser, kömmt aber auch theurer zu stehen. Destillationen, welche Hr. Bell mit verschiedenen Mengen Blüthen vornahm, um zu sehen, wie sich die Bereitungskosten am billigsten stellen, ergaben, daß das Product nicht immer im Verhältniß stand mit der Menge der angewandten Blüthen, daß jedoch in der Regel, je größer diese war, desto mehr Oel verloren ging. So gaben z.B.:   65 Pfd. Blüthen 15 Unzen Oel, von welchem das Pfd. auf 31 Sh. 3 Pce. zu stehen kam   99   „       „ 1 Pfd.   7     „             „            „ 64 145   „       „ 2   „   3     „             „            „ 58 8 306   „       „ 4   „     „             „            „ 57 4 Die stiellosen Blüthen zu diesen Versuchen kosteten 9–11 Pence per Pfund. (Journal de Chimie médicale, Sept. 1849.)