Titel: | Das englische und schottische System der Wasser-Abzüge (Drains) behufs Trockenlegung und Fruchtbarmachung der Aecker etc. |
Fundstelle: | Band 120, Jahrgang 1851, Nr. V., S. 16 |
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V.
Das englische und schottische System der
Wasser-Abzüge (Drains) behufs Trockenlegung und
Fruchtbarmachung der Aecker etc.
Aus dem Bulletin de la Société d'Encouragement, August
und November 1850.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Englisches System der Wasser-Abzüge zum Trockenlegen der
Aecker etc.
Das in England und Schottland seit mehreren Jahren, in neuester Zeit auch in
Frankreich mit gutem Erfolg eingeführte System des Trockenlegens (engl. draining; franz. assainissement) feuchten Bodens,Man vergl. darüber polytechn. Journ. Bd.
CVIII S. 319. hat die
Aufmerksamkeit des Publicums, sowie der Société
d'Encouragement, auf sich gezogen.
In Folge eines von Hrn. Huzard im Auftrag des
landwirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Berichts faßte die Gesellschaft
mehrere Beschlüsse, um einem Verfahxen, welches bei unsern Nachbarn schon so
vortheilhafte Resultate lieferte, in Frankreich größere Verbreitung zu
verschaffen.
Dahin gehört die Uebersetzung und Veröffentlichung der in England über dieses neue
Cultursystem gesammelten officiellen und andern Documente.
Ehe wir die in England gebräuchlichen Verrichtungen zum Trockenlegen des Bodens
beschreiben, theilen wir eine über diesen Gegenstand von Hrn. de Gourcy am 12. April 1848 vorgelesene Abhandlung im Auszug mit.
„Die von der Nässe des Bodens erzeugten Uebelstände, möge dieselbe nun
Folge unterirdischer Gewässer oder Quellen seyn, oder von der
Undurchdringlichkeit des Unterbodens herrühren, derentwegen das Regenwasser in
letzteren nicht einsickern kann, sind zuvörderst die Erkältung des Erdreichs,
welche die Pflanzen schwächt und ihre Reife verspätet, sofern sie nicht schon
durch Reif und Thauwetter im Frühling zu Grunde gingen. Die Pflanzen, welche
gelitten haben, geben viel geringere Ernten, als Pflanzen, welche in einem Boden
wuchsen, der entweder von Natur aus nicht übermäßig feucht ist oder durch
vollkommenes Trockenlegen von seiner Nässe befreit wurde, übrigens hinsichtlich
der Fruchtbarkeit von gleicher Beschaffenheit ist.“
„Feuchte Wiesen liefern größtentheils Pflanzen, welche schlechtes Futter
geben. Das Hornvieh mag keine feuchten Weiden und holt sich auf solchen in der
Regel Krankheiten, an welchen es in großer Anzahl zu Grunde geht; vorzüglich dem
Schafvieh ist aber feuchter Boden sehr schädlich; die Heerden bekommen die
Wassersucht oder Fäule, besonders in feuchten Jahrgängen, wo diese furchtbare
Krankheit große Verheerungen anrichtet. Vollkommenes Trockenlegen thut nicht
bloß dieser Sterblichkeit Einhalt, sondern verbessert auch im Allgemeinen den
Gesundheitszustand der Gegend, so daß das Wechselfieber und andere Krankheiten
verschwinden, oder sich wenigstens sehr vermindern.“
„Nasses Erdreich erfordert auch viel stärkere Düngung, um ebenso gute
Ernten hervorzubringen, wie hinreichend trockener Boden. Die Landleute müssen
sich bei ersterem mehr Gespanne halten, denn sie können im Frühjahr erst sehr
spät zu bauen anfangen, und müssen nach jedem Regen mehr oder weniger lange Zeit
damit innehalten; dieß verursacht ihnen beträchtliche Kosten und geringere
Ernten von dem im Frühjahr gesäeten Korn.“
„Das vollkommene Trockenlegen des nassen Bodens nach dem besten,
wirksamsten und zugleich wohlfeilsten Verfahren kömmt (je nach den geringeren
oder größeren Schwierigkeiten beim Ausgraben des Unterbodens) auf 100 bis 200
Franken per Hektare zu stehen. Hr. Josiah Parks,
welcher als Director und Hauptactionär einer Gesellschaft, die alle zur
Trockenlegung des Bodens erforderlichen Arbeiten zu fixirtem Preis übernimmt,
schon mehrere Tausend Hektaren trocken gelegt hat, verfährt dabei wie folgt. Man
schneidet 1,33 Meter (4′ 1″ Par. Maaß) tiefe parallele Canäle oder
Gräben ein, oben von solcher Weite, daß ein mit den nothwendigen Werkzeugen
versehener Arbeiter sie ausgraben kann; die Oeffnung derselben ist in der Regel
nur 40 Centimeter (1′ 2″ 9′″) breit, der Boden soll
nur so breit seyn, daß die Röhren gerade darauf Platz haben, so daß sie mit den
Enden an einander gelegt, weder rechts noch links abweichen können; diese
geringe Breite des Bodens für die Röhren erheischt Geschicklichkeit und
Aufmerksamkeit von Seite des Arbeiters. In der ersten Hälfte eines Abzugscanals
von 300 Meter (923′) Länge reichen Röhren von 25 Millimeter (1″)
innerem Durchmesser hin; die untere Hälfte dieses Canals erhält Röhren von 32
Millimeter (1″ 2′″) Durchmesser. Diese parallelen Canäle
müssen immer in der Richtung gegraben werden, welche am meisten Gefäll
darbietet; man läßt sie in der Regel in einen etwas tiefer liegenden Hauptcanal
einmünden, welcher mit Röhren versehen ist, durch die alles aus den parallelen
Canälen kommende Wasser abziehen kann. Je länger der Hauptcanal ist, desto
größer muß der Durchmesser der Röhren gegen das untere Ende dieses Canales zu
werden.“
„Hr. Parks verbindet alle Röhren von nicht über
50 Millimeter (1″ 10′″) innerem Durchmesser, durch Muffe
oder Büchsen; es sind dieß Röhrenstücke von 6 Centimeter (2″
2½′″) Länge und einem solchen Durchmesser, daß sie die
beiden Enden der auf dem Canalboden liegenden Röhren in sich aufnehmen,
vereinigen und festhalten können. Nachdem die Röhren eines Canals gelegt sind, bedeckt
man sie mit dem thonreichsten Theil der ausgegrabenen Erde; dieselbe muß so
feucht seyn, daß sie sich ganz um die Röhren herum anlegt und ihnen als Decke
dient; dadurch verhindert man, daß das Wasser, welches von der Oberfläche durch
das aufgegrabene Erdreich hindurchziehen könnte, in die Röhren eindringt; die in
den Canal zurückgeworfene Erde muß recht dicht eingedrückt
werden.“
„Zum vollkommenen Trockenlegen des Erdreichs wird für unerläßlich erachtet,
den Unterboden einige Monate nach dem Trockenlegen tief umzugraben. Man verfährt
dabei wie folgt: Man läßt das Feld quer über die Richtung der Abzugscanäle mit
einem gewöhnlichen Pflug umgraben, welcher je nach der Beschaffenheit des Bodens
16 bis 25 Centimeter (5″ 8′″ bis 9″
2′″) tief eindringen muß; diesem läßt man einen
Untergrunds-Pflug folgen, welcher 20 bis 25 Centimet. (7″
4′″ bis 9″ 2′″) tief unter den Boden der
Furche eindringt, die der andere Pflug offen gelassen hatte. Dieses Umgraben,
welches stattfindet, ohne daß der tiefergrabende Pflug den Unterboden auf die
Oberfläche heraufbringt, erleichtert das Eindringen des Wassers bis zu den
Röhren, verbessert den Unterboden und erhöht den Ertrag des trockengelegten und
umgegrabenen Feldes beträchtlich. Man wiederholt es alle sechs bis acht Jahre
ein-bis zweimal, weil dann die schlechtesten Unterböden fast immer so
verbessert sind, daß man ohne Bedenken einen Theil derselben mit der Erde der
Oberfläche vermengen kann; falls die pflügbare Schicht von zu leichter
Beschaffenheit wäre und keine Festigkeit besäße, oder der Unterboden zu thonig
wäre, thut man gut, wenigstens so oft man düngt, den Boden etwas tiefer
umarbeiten zu lassen, so daß 25 Millimeter (1″) des thonigen Unterbodens
mit der leichten Erde an der Oberfläche vermengt werden; kann man dieß vor dem
Winter thun, so verwandeln die Fröste diesen Thon in Pulver, wodurch er sich mit
der obern Erde inniger verbindet. Nach dem dritten Umlauf von sechs bis acht
Jahren kann man statt des Untergrunds-Pflugs einen zweiten gewöhnlichen
Pflug anwenden, welcher, indem er den Unterboden umackert, einen guten Theil
desselben an die Oberfläche bringt.“
„Wenn man nicht genug Gefäll hat, um dem Canal auf seiner ganzen Länge 1,33
Meter (4′ 1″) Tiefe geben zu können, so richtet man es so ein, daß man
ihm an seinem Anfang nur 66 Centimeter (2′ 4′″) gibt; ein
Abzugscanal erfordert ein Gefäll von wenigstens 1 auf 300.
„Es ist gegenwärtig erwiesen, daß Hrn. Parks'
System mit tiefen und 8–20 Meter (24′ 7½″ bis
61′ 7″) von einander entfernten Canälen das beste und wohlfeilste
ist; denn man kennt Fälle wo bei Feldern, welche durch das Verfahren mit nicht
sehr tiefen und näher neben einander laufenden Canälen nicht gut abgezogen
werden konnten, dieß mittelst tiefer und noch einmal so weit entfernter Canäle
vollkommen gelangt.“
„Eine vollständige und gut ausgeführte Trockenlegung ist sehr nachhaltig;
es gibt deren, welche schon vor 40 Jahren hergestellt wurden und noch ihre
Dienste thun.“
„Diese große Verbesserung wird heutzutage in England, Schottland, und
selbst in Irland sehr anerkannt; zahlreiche Grundbesitzer dieser Länder ließen
ihre Felder trockenlegen; die meisten beauftragen Unternehmer damit und die
Pächter zahlen gerne 5 Procent der Kosten. Da nicht alle Grundbesitzer
aufgeklärt genug sind, oder sich nicht in der Lage befinden, große Auslagen zu
bestreiten so übernehmen viele Pächter, welche Pachtverträge auf 19 oder 21
Jahre haben, das Trockenlegen auf eigene Kosten. Der Marquis von Waterford hat in einem Jahre 200 Hektaren, Lord Sempleton 226, Sir Richard O'Donnell 225, Lord Blancy 80 und andere
Personen 276 Hektaren trocken gelegt.“
„Die englische Regierung hat den Gutsbesitzern der drei Königreiche im Jahr
1846 75 Millionen Franken unter der Bedingung geliehen, daß sie diese Summe
hauptsächlich zum Trockenlegen ihrer nassen Felder und zum Urbarmachen
unbebauten Landes verwenden.“
„Die Vortheile der Trockenlegung sind: Verminderung des Zugviehes,
Beschleunigung der Frühsaat und folglich Erhöhung des Ertrags derselben; auch
der dadurch zu vermeidende Verlust an Vieh, vorzüglich Schafen, welche auf
feuchtem Boden zu Grunde gehen, verdient erwähnt zu werden.“
„Hr. v. Gourcy meint daß um dieses System in
Frankreich einzuführen, gute Maschinen zur Verfertigung der thönernen Röhren
eingeführt werden müßten. Diese Röhren sind 30 Centimeter (11″)
lang.“
Das Comité, welches von dem englischen Hause der Gemeinen im Jahr 1833 ernannt wurde,
um Abhülfsmittel für die damalige unglückliche Lage der englischen Landwirthschaft
vorzuschlagen, sagt in
seinem Bericht, daß der Feldbau seit Anfang dieses Jahrhunderts bemerkenswerthe
Fortschritte gemacht habe. Der leichte Boden sey in gutes Erdreich umgewandelt
worden, auf welchem Roggen und Hafer wächst, und sey sogar gesuchter als schwerer
und tiefer Boden, welchen man früher als den allein zum Anbau von Weizen geeigneten
betrachtete. Die Folge dieser Verbesserung war, daß das leichte Erdreich, weil es
weniger Feuchtigkeit zurückhält, von Jahr zu Jahr bessern Ertrag lieferte, während
die Ernten auf schwerem Boden oft schlecht aussielen wegen der Schwierigkeit ihres
Anbaues zur Regenzeit.
Nach dem Jahr 1833 folgten drei gute, heiße Jahre, was im Allgemeinen reichliche
Ernten zur Folge hatte und den Preis des Getreides zum Fallen brachte; —
wieder eine neue Noth, welcher abgeholfen werden mußte. Die kundgegebene
Fruchtbarkeit des schweren Bodens zog die Aufmerksamkeit neuerdings auf sich; unter
andern Meinungen, welche aufgestellt wurden, äußerte Hr. Smith in Deanston, daß man mittelst zahlreicher, parallel laufender Canäle
(Gräben) von 76 Centimeter (2′ 4″) Tiefe, das schwere Erdreich von
seiner überflüssigen Feuchtigkeit befreien und es dann tiefer cultiviren könne,
wobei es den Witterungseinflüssen der verschiedenen Jahreszeiten besser
widerstehe.
Seitdem war die Aufmerksamkeit der Landwirthe auf Mittel, das schwere Ackerland
trocken zu legen, gerichtet. Nach Smith's System sollte
der Boden der Canäle nur mit Kies oder Kieselsteinen belegt werden, wie man sie zum
Beschütten der Straßen benutzt; allein die Kosten von 200 bis 250 Franken per Acre
waren ein großes Hinderniß für die Einführung seiner Methode. Man kam nun auf den
Gedanken, statt der Kieselsteine Röhren zu nehmen, welche dauerhafter sind und wovon
das Tausend nur 75 Franken kostet; man brauchte 600 Meter Röhren, um ein Acre Feld
trocken zu legen. Sie werden gegenwärtig mittelst Maschinen zum Preis von 25 Franken
per 300 Meter angefertigt.
Bei den Untersuchungen und Erörterungen über diesen Gegenstand stellte es sich
heraus, daß das System der Trockenlegung in England schon seit undenklicher Zeit
existirt, besonders in den östlichen Gegenden, wo es von den Römern eingeführt
wurde, mit der Abweichung vom Smith'schen System, daß der
Boden der Canäle mit Holzreisern ausgefüllt wurde und diese Canäle sehr tief waren.
Hr. Parker bewies, daß wenn man ihnen 90, und sogar 150
Centimeter (2′ 9″ bis 4′ 7″) Tiefe gibt, man sie nicht
so oft zu erneuern braucht; auch bemerkte er, daß Röhren von 25 Millimeter
(1″) inneren Durchmesser hinreichen, um alles Wasser abzuführen, welches sich auf
der Oberfläche des feuchten Erdreichs befindet.
Ein Hauptgegenstand, welchen die Commission behandelte, war der Vorschlag, den
Landbesitzern, welche ihren Boden mittelst der Trockenlegung zu verbessern wünschen,
Vorschüsse aus Staatsfonds zu machen; dieser Antrag ward angenommen und durch
Parlamentsacte d. d. 28
August 1846 eine Summe von 125 Millionen Franken zu Vorschüssen für solche
Eigenthümer angewiesen, welche hinreichende Garantien darbieten.
Folgendes sind die vorzüglichen Bestimmungen dieses Gesetzes:
„Der Ertrag und Werth vieler Ländereien lassen sich durch Trockenlegung
bedeutend erhöhen, wodurch den landwirtschaftlichen Arbeiten eine erkleckliche
Ausdehnung gegeben werden kann, wobei noch der Noth vorgebeugt und die Gesundheit
aller befördert wird; es ist daher nothwendig, das Trockenlegen durch Vorschüsse aus
Staatsmitteln bis zu einem gewissen Betrag zu unterstützen. Kraft des Gesetzes vom
28. August 1846 ermächtigen wir daher die Commissäre des vereinigten Königreichs von
England und Irland, auf das Verlangen der zur Ausführung dieses Gesetzes ernannten
Beamten hin, aus den consolidirten Fonds eine Summe vorzuschießen, welche für
England im Ganzen zwei Millionen Pfd. Sterling (50 Millionen Franken), und für
Irland 1 Million (25 Millionen Franken) nicht übersteigt.Seit der Veröffentlichung dieses Gesetzes hat die Regierung die Vorschüsse
von 3 Millionen Pfd. Sterling auf 5 Millionen zu erhöhen
beschlossen. Diese Beträge, in Tresorscheinen ausgefertigt, werden
einen jährlichen Zins von 3½ Proc. tragen. Diese Scheine, welche zu der von
dem Commissär des Schatzes zu bestimmenden Zeit zahlbar sind, werden an den Cassen
der Steuereinnehmer und der Zollämter angenommen.
„Jeder Landeigenthümer, welcher seine Ländereien durch Trockenlegung zu
verbessern und sich um die dazu nöthigen Geldvorschüsse zu bewerben wünscht, hat
sich an die kraft dieses Gesetzes ernannten Commissäre zu wenden. In dem Bittgesuch
sind anzugeben: die verschiedenen Theile der trockenzulegenden Ländereien, die Art
und Weise wie man dabei zu verfahren gedenkt, der Kostenanschlag, sowie die zu
erwartende Werthzunahme, damit der Commissär die Zweckmäßigkeit der darüber
anzustellenden Untersuchung zu beurtheilen vermag.
„Jedes Bittgesuch hat die Lage des Bittstellers und das Nutzverhältniß
anzugeben, in welchem er zu dem Grundstück steht, für welches er sich um Vorschüsse bewirbt;
auch muß gesagt werden, ob der Vorschuß die Kosten ganz oder nur theilweise zu
decken bestimmt ist.
„Der Commissär kann, je nachdem er es als zweckmäßig erachtet, von den
Grundbesitzern durch Hinterlegung oder auf andere Weise eine Sicherung der
Kostenzahlung für die Prüfung ihres Gesuchs, sowie auch für die Inspectionskosten
wegen guter Ausführung der Arbeiten verlangen, und, sofern die Commissäre nicht
anders entscheiden, hat die Zahlung dieser Unkosten von der das Gesuch stellenden
Person zu geschehen, und sie darf in dem zur Trockenlegung des Bodens bestimmten
Betrag nicht inbegriffen seyn.
„Die Commissäre können die Bezahlung dieser Gebühren vor Abgabe des den
Geldvorschuß gutheißenden Zeugnisses verlangen.
„Wenn es sich herausstellt, daß die Werthaufbesserung des trockenzulegenden
Grundes wirklich den jährlichen Betrag dessen überschreitet, was für die kraft
dieses Gesetzes zu machenden Vorschüsse zu bezahlen ist, und daß die Trockenlegung
nach einem eine dauerhafte Arbeit darbietenden System vorgeschlagen wurde, so hat
besagter Commissär seinem Bericht den Plan, die Schätzung und Beschreibung des von
ihm untersuchten Bodens beizulegen.
„Das provisorische Zeugniß wird nicht eher abgeliefert, als bis die
Bekanntmachung davon in der Zeitung der Grafschaft, wo sich das betreffende
Grundstück befindet, erschienen ist, und wenn Jemand, der irgend Rechte auf besagten
Grund anspräche, innerhalb zweier Monate seine Einsprache gegen dieses Begehren zur
Anzeige brächte, und die Art seiner Rechte auseinandersetzte, so hätte der Commissär
den Bittsteller von der ihm zugekommenen Einsprache in Kenntniß zu setzen und
abzuwarten, bis der Einspruch Thuende oder ein Beschluß des hohen Kanzleihofs den
Vorschuß bewilligt.
„Jeder vor oder während der Arbeiten gemachte Vorschuß darf zwei Fünftel des
gesammten, zur Vollendung der vorgeschlagenen Trockenlegung erforderlichen Betrags
nicht überschreiten.
„Der Commissär oder die Inspectoren, welche sich von der Ausführung der
Arbeiten zu überzeugen beauftragt sind, können die Vorzeigung von Actenstücken,
Facturen, oder andere Urkunden verlangen, welche über den Zustand dieser Arbeiten
und die durch sie verursachten Kosten Aufschluß geben.
„Wenn der Commissär mit der Ausführung der Arbeiten zufrieden ist, so stellt
er das definitive Zeugniß aus, des Inhalts, daß die Arbeiten zweckmäßig ausgeführt
wurden, und den Gesammtbetrag der kraft gegenwärtigen Gesetzes vorgeschossenen Summe
bestimmend. Eine Abschrift dieses Zeugnisses wird dem Eigenthümer zugestellt.
„Wenn kraft eines, mit dem Act übereinstimmenden, Zeugnisses die gesammten
Vorschüsse gemacht worden sind, so unterliegt das im Zeugniß erwähnte Grundstück der
Heimzahlung dieses Vorschusses in Form einer Rente von 6½ Pfd. Sterl. für je
100 Pfd. Sterl. Diese Rente ist 22 Jahre lang jährlich zahlbar. Die erste Zahlung
geschieht am zweiten Tag nach dem Empfang des den Vorschuß, nach welchem die Rente
sich berechnet, vollzählig machenden Betrags.
„Diese den Steuereinnehmern (Rentamtmännern) zu entrichtende Rente (Annuität)
verhindert nicht das Aufnehmen von Hypothekcapitalien, und daß zum Verkauf des so
besteuerten Grundes bis zum Belauf der vorgeschossenen Summe geschritten werde.
„Sollte der belastete Grund in mehrere Pachthöfe getheilt und das Eigenthum
mehrerer Personen geworden seyn, so kann der Commissär auf Verlangen des
ursprünglichen Eigenthümers die Rente so abtheilen, daß jeder Pachthof oder jeder
neue Eigenthümer für sich belastet ist, vorausgesetzt jedoch, daß der kleinste
Antheil der besagten Rente nicht unter 20 Shilling beträgt. Der Commissär hat dann
von den vorgefallenen Veränderungen dem Steuereinnehmer Kenntniß zu geben, damit
Vormerkung davon gemacht wird und die Erhehung in Zukunft in Uebereinstimmung mit
der geschehenen Vertheilung von jedem Theil des Grundstücks geschieht.
„Jeder für Trockenlegungsarbeiten besteuerte Eigenthümer ist berechtigt,
nach Ablauf der zwei ersten Jahre die ganze oder einen Theil der Rente (welcher
Theil jedoch nicht unter 10 Pfd. Sterling jährlich betragen darf)
zurückzukaufen.“
Dieses sind die vorzüglichsten Bestimmungen dieses Gesetzes, um die gute Anwendung
der den Eigenthümern vorgeschossenen Gelder zu sichern.
Schottland und Irland machten von der Wohlthat des Gesetzes zuerst Gebrauch. In
einigen Fällen wurden sehr beträchtliche Summen verlangt; so hat in Schottland Hr.
James Mathison, 56,000 Pfd. Sterling (1,400,000 Franken)
begehrt; der Graf Stairs 70,960 Pfd. Sterl.; Hr. Alex.
Matheron 26,420 Pfd. Sterl.; während andere 10 und
15,000 Pfd. Sterl. verlangten. Vorschüsse von 500 bis 5000 Pfd. Sterl. waren die
gewöhnlichsten.
In England wurden die größten Summen verlangt, von
Sir G. M. Vavasseur, in Yorkshire
16,917
Pfd.
St.
John Bowes, in Durham
15,304
Rowland Evrington, in Northumberland
31,408
Herzog von Sutherland, in Staffordshire
38,000
Graf von Longdale, in Westmoreland
30,000
Graf von Carlisle, in Cumberland
47,133
Graf von Ellesmore, in Lancashire
20,000
–––––––––––––
Summa
198,762
Pfd.
St.
Wir gehen nun auf die vorzüglichsten Operationen über, welche in England vorgenommen
werden, um feuchte Grundstücke trocken zu legen.
1. Oeffnen der Abzüge.
Man beginnt damit, das trockenzulegende Feld durch ein System von Abzugscanälen zu
durchschneiden, deren Richtung von der Beschaffenheit des Bodens und von der Menge
Wassers, welche er aufnimmt und in sich zurückhält, abhängt; diese Canäle münden
alle in einen Hauptabzugscanal, welcher das Wasser in offene Gräben ergießt, die es
in der Regel in den Fluß abführen.
Die günstigste und mindest kostspielige Richtung für diese Canäle ist die in Fig. 15
dargestellte.
Quer über einen Abhang gemachte Gräben zertheilen die Schichten des Unterbodens in
die Quere, und das zwischen diesen Schichten unmittelbar unter dem Boden eines
Grabens durchziehende Wasser erreicht fast die Oberfläche, wie man bei a, a, a, Fig.
16, sieht; wird aber die Schicht durch einen gegen den Fuß des Abhangs
gerichteten Graben der Länge nach getheilt, wie es die Linie b
b anzeigt, so fließt das Wasser, an der Stelle wo jede
Schicht durchschnitten ist, in den Graben ab.
Geht die Schicht an der Oberfläche des Bodens unmittelbar zu Tage, so bildet das
Wasser, da wo es ausfließt, einen Sumpf c, d, Fig. 17. Zieht man einen
Graben quer durch das Erdreich wie bei e, so wird dieses
Wasser in e schon aufgehalten, ehe es an die Oberfläche
gelangt.
Deßgleichen, wenn das durch eine solche durchdringliche Schicht filtrirende Wasser
auf eine Gesteinmasse oder Thonboden stößt, wie in f
Fig. 18, zu
sehen, so wird es in seinem Laufe aufgehalten; wenn es nun durch das Wasser einer
höher liegenden Quelle einen Druck erleidet, so zieht es sich in das Erdreich von
g bis h hinauf. In
diesem Fall, welcher in
der Praxis häufig vorkommt, muß man bei i oder k einen Graben ziehen; dadurch wird dem Laufe des
Wassers eine andere Richtung gegeben und die Ursache der Feuchtigkeit des Bodens
verschwindet folglich.
Ist das Erdreich ausgehöhlt, wie in Fig. 19, so kann die
Quelle den Boden dieser Höhlung (Mulde) erreichen; das von allen Seiten gedrückte
Wasser durchdringt nothwendig das Erdreich und bildet von l bis m einen Sumpf; um diesen wegzuschaffen,
genügt es einen einzigen Graben n zu ziehen.
Oft saugt sich auf einem abhängigen Felde das Wasser an mehreren Stellen hinauf, wie
bei o, p, Fig. 20, zu sehen. In
diesem Fall macht ein einziger Graben bei p der Ursache
der Feuchtigkeit ein Ende, ohne daß noch ein zweiter bei o gemacht zu werden braucht.
Hinwiederum kann sich ein Sumpf von q bis r, Fig. 21, bilden, und doch
ein bei r gezogener Graben zur Trockenlegung des Bodens
nicht ausreichen. Da in diesem Falle das Wasser an mehreren Punkten zu Tage tritt,
so müssen auch mehrere Gräben gezogen werden, um die verschiedenen Wasserschichten
zu durchschneiden.
Wenn endlich das Wasser eines höherliegenden Erdreichs sich am Fuße desselben sammelt
und einen Sumpf bildet, wie Fig. 22 zeigt, so muß man
längs des unteren Theils des Sumpfes einen Graben öffnen, so daß das Wasser in die
Vertiefung s abfließt; es kann aber auch nothwendig
werden, das von höherm Erdreich dahin gelangende Wasser durch einen längs des obern
Theils des Teiches gezogenen weiten Graben t
abzuschneiden.
Die Tiefe des in Fig. 23 im Durchschnitt abgebildeten Abzugscanals beträgt gewöhnlich 1,25
Meter (3′ 10″). Auf den Boden desselben legt man irdene Röhren u von 5 Centimeter (1″ 10′″)
Durchmesser. Wo sehr viel Wasser vorhanden ist, legt man zwei Röhren neben-
oder übereinander, Fig. 24, oder auch drei, Fig. 25. Die zum
Ausgraben der Erde dienenden Spaten und Hacken sind in Fig. 26 und 27
dargestellt.
2. Instrumente zum Graben der
Abzugscanäle.
Die Abzugscanäle werden in der Regel mittelst Spaten gegraben; ihr Boden wird dann
mittelst der schon besprochenen Werkzeuge gefegt.
Um die Kosten des Grabens und Aushebens des Bodens zu vermindern, nimmt man,
besonders bei sehr thonreichem Boden, seine Zuflucht zum Pflug. Der durch diesen
geöffnete Graben ist seiner ganzen Länge nach von Arbeitern zu vollenden, welche die
von den Röhren aus gebrannter Erde einzunehmende Stelle mit dem Spaten zurichten und
zu gleicher Zeit das Gefälle des Bodens sorgfältig herstellen. Die Röhre wird dann
auf beschriebene Weise gelegt, und der Graben zuletzt mittelst des gewöhnlichen
Pflugs wieder eingefüllt. Der die vorbereitende Arbeit verrichtende Pflug ist mit
auszuwechselnden Scharen versehen, deren Gestalt jeder gewünschten Breite und Tiefe
der Canäle entspricht.
Die erste Verrichtung besteht darin, daß man das zur Aufnahme der Abzugsröhren
bestimmte Erdreich tief aufgräbt; sie geschieht mittelst eines starken Ackerpflugs,
wie er in Figur
28 und 29 im Aufriß und Grundriß abgebildet ist. Dieser Pflug wird je nach der
Beschaffenheit des Bodens mit einem oder mehr Pferden bespannt.
Die so eingeschnittenen Canäle werden mit einem Ausgrabpflug (charrue fouilleuse), welchen Hr.
Thackeray in Frankreich einführte und der in Fig. 30 und
31 im
Aufriß und Grundriß abgebildet ist, ausgehoben. Dieser Pflug (welchen man von Hrn.
Laurent, rue de Lancry,
20, in Paris, zum Preis von 150 Fr. mit Einschluß des Sortiments von Scharen
beziehen kann) bricht den Unterboden 30 bis 35 Centimeter (11″ bis 1′
1″) tief vollkommen auf; er ist, mit Ausnahme der Sterzen, ganz von Gußeisen
und auf vier Rädern angebracht, welche nahe genug neben einander stehen, um in den
schon offenen Graben hineinzugehen. Der Pflug ist mit einer starken schmiedeisernen
Schneidklinge a versehen, welche den Dienst des
gewöhnlichen Messers (Sech) versieht und an deren Ende sich eine keilförmige Schar
b befindet, die das Erdreich zerschneidet und
theilt, wie in Fig.
30 zu sehen. Die Klinge a ist oben wie eine
Zahnstange eingeschnitten, um die Schar nach Belieben höher oder tiefer stellen zu
können; man befestigt sie mittelst eines Keils c. In der
Mitte der Achsen sind zwei weitere Klingen d, d befestigt, welche ebenfalls wie Zahnstangen
eingeschnitten sind und mittelst Keilen e, e befestigt werden; sie dienen zum Höher- oder
Tieferstellen der beiden Gestelle, deren hinteres Räderwerk von größerm Durchmesser
ist als das vordere.
Wenn der Pflug seinen ersten Gang gemacht hat, wird die Schar b herausgenommen und eine Schar von anderer Gestalt dafür eingesetzt,
welche in Fig.
32 im Aufriß und Grundriß abgebildet ist; um alsdann dem Boden des Canals
die gehörige Breite zu geben, benutzt man die Schar Fig. 33; zuletzt räumt
man die Canäle noch mit Spaten aus, und gibt ihnen die erforderliche Neigung, damit das
Wasser in den Hauptcanal ablaufen kann, welcher im tiefsten Theile des trocken zu
legenden Landes gezogen wird.
Beim Ausgraben der Canäle muß man Acht darauf haben, sie von nahe befindlichen Bäumen
fern zu halten, oder diese, wenn sie tief in das trocken zu legende Feld reichen,
ganz ausreißen, weil der Abfluß des Wassers in die Canäle durch das Eindringen von
Baumwurzeln zwischen die Fugen der Röhren aufgehalten wird; es bildet sich dann in
der Röhre ein solches Wurzelfaserwerk, daß es ihren ganzen Querschnitt einnimmt und
den Durchgang des Wassers bald verhindert; die die Wiesen einfriedigenden Hecken
sind nicht so gefährlich; doch machen sie ähnliche Vorsichtsmaaßregeln
nothwendig.
3. Verfertigung der
Abzugsröhren.
In England wurden verschiedene mehr oder weniger sinnreiche Maschinen zur
Verfertigung der Abzugsröhren construirt. Man eröffnete eine Preisbewerbung und
erkannte jenen Maschinen Preise zu, welche mit Einfachheit des Mechanismus den
Vortheil verbinden, in einer gegebenen Zeit eine große Anzahl Röhren, und zwar zu
wohlfeilem Preise, zu liefern.
Ehe wir auf die Beschreibung der Maschine eingehen, welcher man gegenwärtig den
Vorzug einräumt, haben wir die Vorbereitung des Thons zu besprechen, welche für die
Verfertigung der Röhren von großer Wichtigkeit ist. Mehrere plastische Thonarten
erfordern wenig Vorbereitung und können unmittelbar der Maschine übergeben werden;
die meisten aber müssen gereinigt und gemischt werden, was in der
Thonreinigungsmaschine (Thonmühle) geschieht, welche aus einer verticalen Welle
besteht, die sich in einem cylindrischen Gefäße umdreht und mit Messern versehen
ist, welche mit der Verticalen einen bestimmten Winkel bilden. Die Messer
durchschneiden bei der Umdrehung der Welle den Thon und treiben ihn nach und nach
durch einen unten am Gefäße befindlichen Trichter heraus.
Man hat diesem Verfahren den Vorwurf gemacht, daß die verschiedenen Thonsorten dabei
nicht zu einer vollkommen gleichartigen Masse verarbeitet werden können. Es wurden
daher andere Vorrichtungen ersonnen, unter welchen wir anführen: 1) Clayton's durchlöcherte Metallplatten, durch welche der
Thon mit Gewalt getrieben wird, während Steine, Wurzeln und alle andern fremdartigen
Körper zurückbleiben; 2)
das Sieb des Hrn. Bullock Webster, um den Thon, welchen
es in einen besondern Raum treibt, von den fremdartigen Substanzen zu trennen, die
in eine andere Abtheilung des Apparats fallen. Das Verfahren, welches darin besteht,
den Thon mittelst eines Kolbens zu comprimiren, indem man ihn durch ein Gitter von
gegebener Form hindurchtreibt, bewirkt zwar die Trennung des Thons von Steinen oder
harten Körpern; er wird auf diese Weise auch viel stärker comprimirt als durch die
mit Messern versehene rotirende Achse; aber diese Vorrichtung bewirkt die
vollkommene Vermischung der verschiedenen Thonarten keineswegs.
Man hat in England eine Maschine erfunden, welche aus gußeisernen Walzen von großem
Durchmesser besteht, die an den beiden Enden derselben horizontalen Achse befestigt
sind und sich in einem gußeisernen, kreisförmigen Trog um einen gemeinschaftlichen
Mittelpunkt drehen. Diese Walzen, welche sich um ihre Achse und zugleich um den
Mittelpunkt des kreisförmigen Trogs drehen, bewirken sowohl das Zerreiben als
Vermischen der Thone.
Die bis jetzt erfundenen Maschinen zur Verfertigung der Abzugsröhren können in zwei
Classen eingetheilt werden: 1) solche, welche den Thon zuerst zusammendrücken und
ihn mittelst zweier Walzen mit glatter Oberfläche in Form eines ununterbrochenen
flachen Streifens liefern, welchem sie nachher erst durch eine zweite Operation die
gewünschte Gestalt geben; 2) solche, welche den Thon zusammendrücken und zugleich
durch eine Form treiben, so daß die Röhre in einer einzigen Operation gebildet
wird.
Von den Maschinen, welche mittelst horizontal oder vertical sich hin und her
bewegender Kolben auf den Thon wirken, den sie durch Diaphragmen oder Formen
hindurch treiben, welche mit fixen oder beweglichen Kammern verbunden sind, erwähnen
wir folgende:
1) die Maschine von Henri Clayton in London, welche in der
Stunde 1500 Röhren von 352 Millimeter (13″) Länge und 27 Millimeter
(1″) Durchmesser macht; sie kostet 625 Franken. Zu ihrer Bedienung braucht
sie einen Mann, einen Knaben und zwei Kinder;
2) die Maschine von Denton und Charnok in Wakefield;
3) die Maschine von John Hatcher in Beneden, Grafschaft
Kent, welche 1000 Röhren in der Stunde macht und 625 Fr. kostet;
4) die Maschine von Thomas Scragg in Calvely, Grafschaft
Chester; sie macht 2000 Röhren in der Stunde und kostet 875 Fr.;
5) die Maschine von Bullock Webster in Southampton;
6) diejenige von Richard Weller in Capel, Grafschaft
Surrey; sie hat zwei Formen, macht stündlich 1500 Röhren und kostet 600 Fr.;
7) endlich die Maschine von John Dowie in Glasgow; sie ist
doppeltwirkend mit rechteckigen Kolben, welche abwechselnd gegen die zwei
Formplatten getrieben werden, so daß der eine Trog leicht wieder gefüllt werden
kann, während der andere sich leert, ohne daß die Arbeit eine Unterbrechung
erleidet. Der Thon wird, nachdem er in den Knetcylinder übergegangen, durch die
Maschine selbst mittelst eines Gitters (Siebs) von Kieselsteinen etc. befreit.
Hr. Dowie construirt seine Maschine in zweierlei Größen:
die größere, welche durch einen mechanischen Motor in Bewegung gesetzt wird, liefert
in zehn Stunden 10 bis 12000 Röhren von 2 Zoll Durchmesser und kostet, nebst allem
Zubehör, 875 Fr.; die kleinere, welche von Hand getrieben wird, fertigt täglich 5
bis 8000 Röhren und kostet 675 Franken.
Diese, nach dem Princip der Ziegelmaschine des Hrn. Hattenberg construirten Kolbenmaschinen, waren in der Ausstellung der
Ackerbau-Gesellschaft zu Newcastle am Tyne (1846) zu sehen.
Ainslie's Maschine zur Fabrication der
thönernen Abzugsröhren.
Unter allen bisher gebräuchlichen Maschinen zur Fabrication der thönernen Röhren
scheint sich die Maschine des Hrn. Ainslie in Alperton,
Grafschaft Middlesex, am besten bewährt zu haben, und den Bedingungen der
Einfachheit und großer Dauer am meisten zu entsprechen. Sie wurde in Frankreich im
Jahre 1845 von Hrn. Thackeray eingeführt.
Fig. 34 stellt
die Maschine in der Seitenansicht, Fig. 35 im verticalen
Durchschnitte dar. Sie besteht aus zwei über einander liegenden eisernen Walzen A, A′, die sich in
entgegengesetzter Richtung drehen, und von einem Gestell B, B getragen werden, welches auf gußeisernen
Rädern C, C ruht. Die Füße
des Gestelles sind durch die Querstücke P unter einander
verbunden. Die Bewegung wird den beiden Walzen durch ein Schwungrad D ertheilt, in dessen einem Arme sich eine Kurbel E befindet, welche von dem Arbeiter getrieben wird. Auf
der Achse dieses Schwungrades befindet sich ein Getriebe F, welches in das große gezahnte Rad G
eingreift, auf dessen Achse H die untere Walze H′ befestigt ist. Auf dem andern Ende der Achse
H ist das Zahnrad I
aufgekeilt, welches in ein gleich großes J eingreift,
das auf die Achse K
der oberen Walze
aufgesteckt ist. L ist ein endloses Tuch, auf welches
der vorher schon geknetete und in einer besondern Maschine zubereitete Lehm
aufgelegt wird. Dieses Tuch stützt sich auf die Walzen M, M, deren Zapfenlager sich in dem Rahmen N befinden, welcher an seinem Ende durch die Stangen O getragen wird, die mit den Querstücken P verbunden sind.
Der zwischen den beiden Walzen zusammengequetschte Lehm gelangt in einen Recipient
Q, aus welchem er durch die Form R in demselben Verhältnisse hinausgedrückt wird, in
welchem ihn die Walzen nachliefern. Die Form R ist in
Fig. 36
im Aufriß und Grundriß besonders gezeichnet, und mittelst derselben wird nur eine
einzige Röhre von elliptischem Querschnitt gebildet. Mittelst der Form Fig. 37 erhält
man zwei ähnliche Röhren, und bei Anwendung der Form Fig. 38 drei cylindrische
Röhren von kleinerem Durchmesser.
S ist ein Schaber, welcher die Walze A von dem an ihr hängenbleibenden Thon reinigt.
T ist die thönerne Röhre, welche aus der Form austritt
und von den Walzen U, U
getragen wird, mit deren Hülfe sie sich vorwärts schiebt. Die Zapfen dieser Walzen
liegen in dem Rahmen V, welcher durch die Stangen W mit dem Gestell verbunden ist.
Um die Röhre in Stücke von der gewünschten Länge abzuschneiden, wendet man folgenden
Mechanismus an:
X ist ein mit einem Handgriff versehener Hebel, welcher
sich um die Achse a dreht, und mit welchem durch eine
Zugstange ein zweiter Y verbunden ist, auf dessen Achse
b sich ein zweiarmiger dritter Hebel Z befindet. In jedes Ende dieses letzten Hebels greifen
verticale Stangen c, c ein,
welche abwechslungsweise auf- und abwärts gehen. Quer über diese Stangen sind
Eisendrähte gespannt, welche bei ihrer Bewegung die weiche Röhre durchdringen, und
sie in Stücke schneiden.
Die beschriebene Maschine kann fast nicht in Unordnung kommen, und da ihre Bewegung
ununterbrochen ist, so liefert sie in derselben Zeit eine größere Menge Arbeit als
irgend eine andere Maschine mit abwechselnder Bewegung, welche zum Betriebe dieselbe
Kraft erfordert. Die von der Maschine gelieferten Röhren sind sehr dicht, und haben
weder Risse noch Löcher. Eine solche Maschine kostet 750 Franken.
Wenn die Röhren aus der Maschine kommen, werden sie in eine von Ziegelsteinen erbaute
Trockenkammer gebracht, worin täglich 10,000 Röhren getrocknet werden können; diese
Kammer wird auf 56° Reaumur geheizt und ersetzt die gewöhnlichen
kostspieligen großen Schoppen.
Der Ofen zum Brennen der Röhren ist cylindrisch; er hat 11 Fuß Durchmesser und 7 Fuß
Höhe, und ist ganz von Thon hergestellt. Die Mauern desselben sind unten 4 Fuß, oben
2 Fuß dick; sie werden innerlich und äußerlich mit einem Mörtel von guter lockerer
Erde beworfen, und sind nach dem ersten Brand so hart wie eine Backsteinmauer.
Die bisher angewandten Röhren haben verschiedene Formen; die einen sind gewölbt und
haben einen flachen Boden, die andern sind cylindrisch, andere wieder elliptisch.
Gegenwärtig zieht man in England die cylindrischen Röhren vor, weil sie wohlfeiler
zu verfertigen und zu legen sind. Hinsichtlich ihres Durchmessers sind die
zweizölligen allgemein eingeführt, namentlich für große Längen. Die Zusammenfügung
der einzelnen Röhren geschieht durch kurze Muffe (Büchsen), welche die
zusammenstoßenden Röhrenenden umschließen und in welche mehrere Oeffnungen gemacht
werden, damit die Flüssigkeit leichter Zutritt hat; hie und da werden die Röhren
auch bloß mit den Enden aneinander gestoßen. Die Anwendung der Muffe macht viel mehr
Kosten für Anschaffung und Arbeitslohn. Besser scheint es zu seyn, wenn die zwei
zusammenstoßenden Röhren, eine dreilappige Fuge bildend, wechselseitig ineinander
greifen. Die Lappen welche die Fugen bilden, müssen schon beim Formen ausgeschnitten
werden; die Röhren werden auf diese Weise gewissermaßen zusammenhängender und kommen
nicht so leicht aus ihrer Lage.
Die Röhren müssen frei seyn von Löchern, abgestoßenen Ecken und Rissen, durch welche
erdige Substanzen eindringen und Verstopfungen veranlassen könnten. Man bringt sie
recht trocken und stehend in den Ofen, damit sie ihre Form nicht verändern.
Röhren von 2 engl. Zoll Durchmesser und 14 Zoll Länge, welche man jetzt fast
allgemein anwendet, kosten, je nach dem Preis des Brennmaterials und des
Arbeitslohns, das Brennen inbegriffen, 14 bis 18 Shilling (17½ bis 22½
Franken) per 1000 Stücke.
4. Legen der Abzugsröhren.
Die Röhren werden am besten 3 Fuß bis 3 Fuß und einige Zoll tief gelegt, und die
Canäle 15 bis 18 oder 20 Fuß von einander entfernt gezogen. Wenn der Boden thonig
und durchdringlich genug ist, um das Wasser leicht 4½ bis 5 Fuß tief
durchsickern zu lassen, so können die in dieser Tiefe und in Entfernung von
25–30 Fuß gelegten Röhren zum Abziehen des Wassers ausreichen und werden eine dichtere Erdschicht
über sich lassen, welche die Gase, Salze, Dünger etc. stärker zurückhalten kann und
daher fruchtbarer ist.
Nachdem man den Canälen die erforderliche Neigung gegeben hat, daß das Wasser in den
Hauptcanal abfließt, und ihr Boden vollkommen gefegt wurde, schreitet man zum Legen
der Röhren, welche in Wägen an Ort und Stelle geführt und am Rande des Grabens
abgeladen werden; diese vorbereitenden Arbeiten müssen höchst sorgfältig und von
geübten Arbeitern vorgenommen werden. Der die Röhren legende Arbeiter bleibt
beständig auf dem Boden des Canals, und damit er von der Aufmerksamkeit, welche sein
Geschäft erfordert, durch nichts abgezogen wird, gibt man ihm einen Gehülfen,
welcher ihm das Material zureicht. Er legt nun die Röhren, und vereinigt sie an
ihren Enden, indem er sie recht fest auflegt und etwas in die Erde eindrückt;
nachdem er drei aufeinanderfolgende Röhrenstücke gelegt hat, überzeugt er sich, ob
sie in gerader Linie und genau nach dem verlangten Gefäll angebracht sind. Um sie in
ihrer Lage zu befestigen, häuft er bis auf eine gewisse Höhe Erde zwischen der Röhre
und den Wänden des Canals an, oder er legt Kieselsteine an beiden Seiten der Röhren
an; endlich wird grober Kies auf die Erddecke der Röhren gebracht. Nachdem auf eine
ziemlich beträchtliche Höhe Steine aufgeschüttet sind, wird die aus dem Canal
gegrabene Erde mittelst des Pflugs wieder hineingeworfen; eine oder zwei Touren
desselben reichen hin, um Erde genug in den Canal zu werfen; da die Anwendung des
Pflugs aber Unfälle zur Folge haben kann, welche den vorgespannten Pferden oder dem
Graben selbst nachtheilig sind, so ist es besser, das Einfüllen mit der Schaufel zu
beginnen. Nachdem der Graben angefüllt ist, fährt man mit der Egge darüber, um die
Oberfläche vollends zu ebnen.
5. Vortheile dieses
Trockenlegungssystems.
Als solche haben sich in England folgende herausgestellt:
1) die Trockenlegung erhöht die Wärme des Bodens und begünstigt in demselben im
Frühling das Wachsthum; sie beschleunigt die Ernte um 10 bis 15 Tage, welche
überdieß schöner und gesicherter ist;
2) sie vermindert die traurigen Wirkungen der Trockenheit des Sommers; durch sie wird
der Boden weicher, zerreiblicher, der Luft und dem Thau zugänglicher; sie macht bei
zu trockenem Wetter den Boden feuchter, und bei zu feuchtem Wetter trockner;
3) indem sie die zu große Feuchtigkeit vor den Frösten ableitet, verhindert sie, daß
letztere der Saat oder den Wurzeln schädlich werden;
4) indem sie dem Stehenbleiben des Wassers am Anfang der warmen Jahreszeit ein Ende
macht, befördert sie die Entwicklung der Pflanzen, und ein Boden, welchen das Wasser
völlig unfruchtbar macht, wird daher zu einem productiven;
5) da der Wasserspiegel des Unterbodens tiefer gelegt wird, so wird der Anbau von
Pflanzen möglich, welche der Boden vorher nicht trug, und Gewächse gedeihen, welche
früher darin nur mittelmäßig fortkamen;
6) die Trockenlegung gestattet auch allenthalben das bloß oberflächliche und leichte
Pflügen der Felder;
7) sie ersetzt das tiefe Umgraben des productiven Bodens, denn die beständige
Circulation des Wassers von oben nach unten öffnet im Boden zahlreiche
Zwischenräume, in welche die Wurzeln eindringen können, und worin sie befruchtende
Stoffe antreffen, welche das Wasser bei seinem Durchgang zurückließ;
8) gewissen Düngmitteln, wie den Knochen, der Asche, gestattet sie ihre volle
Wirksamkeit; selbst der Stalldünger ist im trockengelegten Boden wirksamer und kann
in geringerer Menge angewandt werden;
9) endlich ist ein Hauptvortheil der Trockenlegung die Verbesserung der Luft, welche
sonst durch den Aufenthalt des Wassers im Unterboden, in geringem Abstand von der
Oberfläche, verdorben wird.
6. Kosten der Trockenlegung und Gewinn
durch dieselbe.
Aus den Berechnungen der englischen Landwirthe geht hervor, daß wenn man 13 bis 14
Zoll lange Röhren anwendet und selbe 15 Fuß weit auseinander legt, von solchen 2,681
oder 2,489 per Acre (40 Ares) erforderlich sind, wornach
sich die Kosten für diese Fläche je nach der Schwierigkeit der Arbeit auf 120 bis
175 Franken, oder für eine Hektare auf 300 bis 400 Franken belaufen. Wie versichert
wird, sind die Röhren sehr dauerhaft und bedürfen keiner Erneuerung.
Bezüglich der Aufbesserung der Bodenrente geht aus den über den Grundbesitz des Lord
Haterton in der Grafschaft Stafford angestellten
Berechnungen hervor, daß 467 Morgen Landes, wovon die jährliche Rente vor der
Trockenlegung 6091 Fr. betrug, durch die darauf verwendeten Kosten von 37,868 Fr.
eine Rente von 17,236 Fr. ergaben. Werden sonach von dieser Rente 5 Proc. für Zinsen
des darin steckenden
Capitals abgezogen, so verbleiben 15,436 Franken, ein die frühere Rente um 9345 Fr.
übersteigender Betrag.
Aus dem von Prof. Payen erstatteten Bericht über seine
Reise nach England geht hervor: 1) daß auf den mehr oder weniger fleißig angebauten
Feldern, den Brachfeldern und Haiden Englands, Schottlands und Irlands, der Boden
der Furchen und die abschüssigen Theile des unbebauten Bodens das Vorhandenseyn
stehenden Wassers kundgeben, welches von dem Thon des Unterbodens zurückgehalten
oder durch das Niveau der benachbarten Bäche, Sümpfe etc. unterhalten wird; 2) daß
durch die Abzugsröhren nicht nur diese Uebelstände verschwanden, sondern es auch den
Pflanzenwurzeln möglich wurde, in die Ritzen zu dringen, dadurch dieses dichte
Erdreich zu zertheilen und die Dicke der Pflanzenerdeschicht zu vergrößern; 3) daß
oft in einem einzigen Jahre durch den größern Werth der Ernten die
Herstellungskosten der Abzugscanäle eingebracht wurden, daß aber, selbst wenn zu
dieser Ausgleichung zwei oder mehrere Jahre erforderlich wären, anerkanntermaßen
eine unter günstigen Umständen sorgfältig ausgeführte Trockenlegung stets,
ungeachtet der weitern Kosten für Unterhaltung und Reparaturen, den Werth des
Grundstücks und dessen Reinertrag erhöht.
Zu den bekannten Ursachen der Fruchtbarmachung des Bodens mittelst der Trockenlegung,
wodurch dem Erdreich die so nützliche Lüftung und Porosität ertheilt wird, kommt
nach Payen noch die merkwürdige Wirkung der Thone, welche
die Salze und ammoniakalischen Verbindungen des sie durchdringenden Wassers
zurückhalten und später diese auflöslichen Dünger an die Pflanzen abgeben.
Unser General-Inspector des Ackerbaues, Hr. Lefour,
welcher Belgien besuchte, theilt mit, daß die belgische Regierung eine Anzahl
Maschinen zur Verfertigung der Abzugsröhren aus England kommen ließ, welche jetzt in
allen Provinzen Belgiens verbreitet sind. Mehrere große Grundbesitzer in diesem
Lande haben ausgedehnte Flächen trocken gelegt; unter andern die HHrn. Claes in Lembeck. In der Regel fanden die von der
belgischen Regierung getroffenen Maßregeln zur Verbreitung der Trockenlegung bei den
Grundbesitzern die willigste Aufnahme; ein sehr großer Theil des Bodens in Belgien
ist aber auch für die Trockenlegung besonders geeignet; ein gleichartiger Thonboden
über bedeutende Strecken hin, gestattet die Abzugscanäle mit geringen Kosten
herzustellen, was anderswo durch einen kiesigen oder wenig tiefen Boden oft
unmöglich wird.