Titel: | Verfahren zur Fabrication eines Papiers, welches beschrieben oder bedruckt werden kann, ohne daß man dann eine Copie oder einen Abdruck von der Schrift etc. zu machen im Stande ist; patentirt am 14. August 1851 für Henry Glynn und Rudolph Appel, anastatischem Drucker in London. |
Fundstelle: | Band 124, Jahrgang 1852, Nr. XXXII., S. 142 |
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XXXII.
Verfahren zur Fabrication eines Papiers, welches
beschrieben oder bedruckt werden kann, ohne daß man dann eine Copie oder einen Abdruck
von der Schrift etc. zu machen im Stande ist; patentirt am 14. August 1851 für Henry Glynn und Rudolph Appel, anastatischem Drucker in
London.
Aus dem London Journal of arts, März 1852, S.
197.
Sicherung des Papiers gegen den Ueberdruck der Schrift
etc.
Bekanntlich kann man heut zu Tage von jedem auf Papier gedruckten Document, es mag
noch so fleißig gravirt oder gezeichnet seyn, einen Ueberdruck auf lithograpischen
Stein oder eine Zinkplatte machen und diesen dann beliebig oft mittelst der Presse
vervielfältigen. Die Erfindung besteht nun darin, das Papier so zu fabriciren oder
zu behandeln, daß man von Banknoten, Obligationen, Wechseln, Anweisungen,
Kupferstichen, Schriften, Lithographien etc. keinen Abdruck mittelst des Ueberdrucks
machen kann. Zu diesem Behuf wird das Papier mit Substanzen getränkt, welche den
Ueberdruck der Schrift etc. verhindern; folgende Methode halten die Patentträger für
die beste:
Eine Auflösung von Kupfersalz (vorzugsweise salpetersaures oder schwefelsaures
Kupfer) wird mit dem Zeug gemischt, aus welchem das Papier gemacht werden soll; dann
setzt man ein Alkali oder Alkalisalz (vorzugsweise phosphorsaures Natron) zu, um einen
Kupferniederschlag (von Kupferoxydhydrat oder einem Kupfersalz) hervorzubringen, bis
der Papierzeug beim Probiren mit geröthetem Lackmuspapier dasselbe wieder blau
macht: eine Unze salpetersaures Kupfer oder dessen Aequivalent an schwefelsaurem
Kupfer reicht für zwei Gallons1 Gallon gleich dem Raum welchen 10 Pfund Wasser einnehmen.
Papierzeug hin, man kann aber auch weniger Kupfersalz nehmen. Hierauf wird der Zeug
sorgfältig mit Wasser gewaschen und dann zu Papier gemacht.
Die Patentträger mischen nun mit einem Alkali soviel fettes Oel (kein trocknendes
Oel) als dasselbe in Seife verwandeln kann, erhitzen das Ganze bis zum vollständigen
Zergehen, und während die Verbindung in siedendem Zustande ist, setzen sie altes
Palmöl zu und erhitzen bis dasselbe vollständig einverleibt ist; — oder sie
bereiten eine Mischung von gleichen Theilen weißer weicher Seife und altem
Palmöl.
Von dieser seifenartigen Mischung löst man ein Pfund in 20 Pfd. kochendem Wasser auf,
und taucht in diese Auflösung das Papier, welches im Zustande von Zeug mit dem
Kupfersalz getränkt wurde. Das Papier wird dann auf gewöhnliche Weise (mit
thierischem Leim) geleimt; oder man kann auch den Leim, ohne Alaun, mit der
Seifenlösung mischen bevor man das Papier hineintaucht. (Auch könnte man die
Seifenlösung schon mit dem Zeug verbinden, nachdem derselbe mit Kupferfalz getränkt
worden ist.)
Um auf gewöhnliche Weise verfertigtes Papier so zu präpariren, daß von demselben kein
Ueberdruck gemacht werden kann, tränkt man es mit einer gesättigten Auflösung von
Kupfervitriol, trocknet es dann, und taucht es hierauf in eine Auflösung von
phosphorsaurem Natron, welche stark genug ist um allen Kupfervitriol in ein
unauflösliches Salz zu verwandeln; alsdann wird das Papier sorgfältig in Wasser
gewaschen, getrocknet und hierauf in die Seisenlösung getaucht.