Titel: Ueber zweckmäßige Dimensionen der Decimal- oder sogenannten (Quintenz-) Brückenwaagen; von Hrn. Prof. Dr. Rühlmann.
Fundstelle: Band 132, Jahrgang 1854, Nr. LXXVI., S. 255
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LXXVI. Ueber zweckmäßige Dimensionen der Decimal- oder sogenannten (Quintenz-) Brückenwaagen; von Hrn. Prof. Dr. Rühlmann. Aus den Mittheilungen des hannoverschen Gewerbe-Vereins, 1854, Heft 1. Mit Abbildungen auf Tab. IV. Rühlmann, über zweckmäßige Dimensionen der Decimal- oder Brückenwaagen. Eine im Königreiche Hannover seit dem 3. November 1836 bestehende Vorschrift über das Eichen der gewöhnlichen, doppelarmigen, aus einem einzigen Hebel gebildeten Gewichtswaagen hatte sich in Bezug auf die immer mehr in Anwendung gekommenen sogenannten Brückenwaagen, nach der Erfindung des Mechanikers Quintenz in Straßburg, in vielen Fällen als unzulänglich erwiesen; das königliche Ministerium des Innern veranlaßte demzufolge die Direction des Gewerbevereins zur Entwerfung besonderer auf das Eichen dieser Waagen hingerichteten Bestimmungen. Bei dieser Gelegenheit stellte sich auch zugleich eine Instruction zur Beurtheilung der erforderlichen Stärkenverhältnisse für die Eichmeister als höchst wünschenswerth heraus, namentlich um bei sonst richtig und gut construirten Waagen Unrichtigkeiten zu vermeiden, die aus nachtheiligen Biegungen bei zu großen Belastungen der Waagen hervorgehen konnten. Gedachten Zweck glaubte man am besten dadurch zu erreichen, daß man sich die Zusammenstellung einer Tabelle zur Aufgabe machte, aus welcher die Tragfähigkeit einer jeden Waage ohne Weiteres zu entnehmen seyn würde. Mit letzterer Arbeit wurde von der Direction des Gewerbevereins der Hr. Maschinendirector Kirchweger und der Berichterstatter beauftragt. Was bei den eigenthümlichen, fast unregelmäßigen Formen der verschiedenen Brückenwaagenhebel im Voraus beinahe erwartet wurde, bestätigte sich bald, nämlich daß eine Ermittelung der erforderlichen Stärkenverhältnisse gedachter Hebel auf rein theoretischem Wege zu keinem der Praxis entsprechenden Resultate führen konnte. Eben so wenig Erfolg ließen Biegungsversuche mit besonders hierzu gefertigten Hebeln hoffen, weil man kostspielige Versuchsapparate nicht anschaffen wollte, wozu noch der fernere Grund trat, daß durch die mancherlei Vorbereitungen und anderweitigen oft vergeblichen Bemühungen zur Erreichung des gesteckten Zieles, die Zeit längst verstrichen war, binnen welcher vom königlichen Ministerium des Innern die Abgabe der gedachten Instruction verlangt wurde. Man entschloß sich daher, unter Controle durch einige theoretische Sätze, aus den Dimensionsverhältnissen zahlreicher, eben so gut construirter wie ausgeführter Brückenwaagen anerkannter inländischer und benachbarter Meister (wie Inspector Meyerstein in Göttingen, Hofmechaniker Hohnbaum und Mechaniker König in Hannover, ferner Schlossermeister Bornemann in Bückeburg u.a.) durch Auftragung von Curven ein Zunahme-Gesetz der Querschnittsverhältnisse für die größte Belastung der Waagen abzuleiten, und aus den so gefundenen Resultaten mittelst Interpolirens eine Tabelle der Dimensionen nach runden Zahlen der Belastungsgewichte zu entwerfen, wie sie nachstehend abgedruckt ist. Auf die Länge der Balken brauchte in der Tabelle keine Rücksicht genommen zu werden, weil sich diese bei allen für dasselbe Maximalgewicht bestimmten Waagen ziemlich übereinstimmend zeigte. Selbstverständlich konnten ferner nur die Punkte B, C und G, in Fig. 1, theoretisch verglichen werden, da auf dem Wege der Rechnung die Punkte A, D, F und H eine Stärke gleich Null erhalten würden. Zum Ueberfluß wird noch in Erinnerung gebracht, daß nach dem Charakter der Brückenwaage als Decimalwaage BC gleich 1/10 AB ist, und BC zu BD sich verhalten muß wie HG zu HF; so daß, wenn (wie gebräuchlich) BC gleich 1/6 BD, auch HG gleich 1/6 HF. Dabei sind die Entfernungen von Schneide zu Schneide der Zapfen in geraden Linien – wie xyz am Hebel FH – zu messen. Die Tragfähigkeit der Brückenwaagen ist nach den aus der beigefügten Tabelle zu entnehmenden Dimensionen der Waagbalken zu bestimmen. Die in der Tabelle gebrauchten Buchstaben beziehen sich auf Fig. 1 und 2. Durch die in der zweiten und vierten Spalte der Tabelle angegebenen Höhenmaaße (Höhe bei B und C ausschließlich der Zapfenhöhe) wird die Summe der kleinsten Dimensionen bezeichnet, nach welchen der Waagbalken, wie in Fig. 3 angedeutet ist, durchbrechen würde. Die Tragfähigkeit ist nur dann als vorhanden anzunehmen, wenn sämmtliche in Frage kommende Dimensionen des Waagbalkens die aus der Tabelle ersichtliche Größe haben. Tabelle zur Feststellung der Tragfähigkeit einfacher Decimal-Brückenwaagen. Textabbildung Bd. 132, S. 257 Größte Belastung der Waage; Oberer Balken; Unterer Balken; Höhe bei B ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei B; Höhe bei C ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei C; Höhe bei A und D ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei A und D; Entfernung von B bis C; Höhe bei G ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei G; Höhe bei F und H ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei F und H; Entfernung von G bis H; Zoll; Pfund Textabbildung Bd. 132, S. 258 Größte Belastung der Waage; Oberer Balken; Unterer Balken; Höhe bei B ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei B; Höhe bei C ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei C; Höhe bei A und D ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei A und D; Entfernung von B bis C; Höhe bei G ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei G; Höhe bei F und H ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei F und H; Entfernung von G bis H; Zoll; Pfund

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Tab. IV