Titel: Ueber das Klaftermaaß.
Fundstelle: Band 133, Jahrgang 1854, Nr. XXXVIII., S. 145
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XXXVIII. Ueber das Klaftermaaß. Aus dem württemb. Wochenblatt für Land- und Forstwirtschaft, 1854, Nr. 21. Ueber das Klaftermaaß. Es gibt mehrere Gegenstände des gewöhnlichen Verkehrs, bei welchen die Feststellung eines bestimmten Maaßes, einer Handelseinheit nach Volum oder Gewicht sehr schwierig, sogar ohne Zuhülfnahme künstlicher Mittel unmöglich ist. Wir wollen nur des Getreides und des Holzes erwähnen. Beide ändern sich fortwährend nach Trockenheit und Wärme im Maaß und Gewicht. Diese Aenderungen nehmen übrigens, was das Brennholz betrifft, bei dem freien Verkehr nach und nach so ab, daß sie unbeachtet bleiben können. Für diesen Grad der Trockenheit ist in Württemberg eine Klafter von 6 Fuß Weite und Höhe bei 4 Fuß Scheitlänge festgesetzt und damit allerdings für den Verkehr mit trockenem Holz gesorgt worden. Wollte man aber dieses Holzmaaß auch bei dem Hauptverkehr, bei den Verkäufen im Walde, in Anwendung bringen, so würden die Käufer nach kurzer Zeit ein viel geringeres Maaß besitzen und es würden alle Holzklafter, welche einige Zeit im Walde stehen blieben, entweder das gehörige Maaß nicht mehr haben oder fortwährend nachgebessert werden müssen. Diesen Unzuträglichkeiten ist nun durch eine Ministerialverfügung vom 8. März 1831 insoweit abgeholfen worden, als wenigstens in allen Staatswaldungen dem Klafter in der Höhe so viel zugelegt wird, daß das ersetzt ist, um was das Holz durch das Trocknen eingeht. Diese Höhenzulage ist durchgängig auf 5 Zoll gesetzt worden. Nun liegen aber die Fragen sehr nahe: 1) ist der Volumsverlust so bedeutend, daß es wirklich nöthig war, bei der Abgabe frischen Holzes eine größere Klafter einzuführen? 2) ist es thunlich, für verschiedene Holzarten dieselbige Klafterhöhe in Anwendung zu bringen und 3) worauf gründet sich die Zulage von 5 Zoll zur Klafterhöhe von 6 Fuß? Es dürfte Manchem nicht unangenehm seyn, wenn wir in der nachfolgenden Uebersicht eine auf Erfahrung gegründete Rechtfertigung dieser Anordnung geben. Bei den dießfälligen Versuchen, welche mit den in den württembergischen Waldungen am meisten vorkommenden Hölzern angestellt wurden, wurden parallelepipedische Holzstücke angewendet, welche einmal unmittelbar nach der Fällung, mithin grün, sodann nach längerer Zeit lufttrocken, nach Länge, Breite und Höhe genau aufgenommen wurden. Die Ergebnisse sind folgende: Textabbildung Bd. 133, S. 146 Die angehängten Brüche 1/2, 1/4, 3/4 beziehen sich auf die Einheit der letzten Decimalstelle. Nach der Fällung; Abgetrocknet; Länge; Breite; Dicke; Kubikinhalt; Länge; Breite; Dicke; Zoll; Kubikzoll; Abnahme des Volumens von 1 auf; Eine Klafter von 144 Kubikzoll erfordert grün eine Höhe von; Hagbuche, Carpinus betulus; Rothbuche, Fagus sylvatica; Elzebeer, Crataegus torminalis; Mehlbeer, Crataegus aria; Maßholder, Acer campestre; Vogelbeer, Sorbus aucuparia; Ulme, Ulmus campestris; Ahorn, Acer pseudoplatan; Birke, Betula alba; Esche, Fraxinus excelsior; Aspe, Populus tremula; Saalweide, Salix caprea; Linde, Tilia corsata; Forche, Pinus sylvestris; Fichte, Pinus picea; Eiche, Quercus robui; Erle, Betula alnus Hienach sind die Unterschiede in der Länge (wie bekannt) so unbedeutend, daß sie füglich unbeachtet bleiben können. Dagegen sind die Unterschiede im Querdurchschnitt so erheblich, daß sich Volums-Unterschiede bis zu 14 Procent herausstellen. Immerhin bleiben aber auch diese noch so, daß verschiedene Klafterhöhen nicht nöthig werden. In der letzten Columne der vorstehenden Uebersicht ist angegeben, wie hoch in jedem einzelnen Falle die Klafter seyn müßte. Man erhält als Mittelzahl aus 17 Fällen mit Weglassung der Linien die Höhe von 6,5'. Bei dem Umstande, daß das Holz während des Aufsetzens schon etwas abtrocknet und seltener die Trockenheit erlangt, welche die bei den Versuchen angewandten Proben erlangt hatten, wird es gewiß zweckmäßig erscheinen, daß die Linien weggelassen und die bequeme Zahl 6 1/2 Fuß für die Klafterhöhe gewählt wurde. Nördlinger d. ä.