Titel: Verbesserte Befestigung der Kolbenstangen an dem Kolben.
Fundstelle: Band 134, Jahrgang 1854, Nr. II., S. 3
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II. Verbesserte Befestigung der Kolbenstangen an dem Kolben. Aus dem Practical Mechanic's Journal, Juli 1854, S. 90. Mit einer Abbildung auf Tab. I. Verbesserte Befestigung der Kolbenstangen an dem Kolben. Die HHrn. J. P. Morris und Comp. zu Philadelphia wenden seit einigen Jahren ein Verfahren bei der Befestigung der Kolbenstangen an den Kolben an, welches Beachtung verdient. Ihre geschmiedete Kolbenstange ist an den Enden beträchtlich stärker als gewöhnlich, und hat eine solche Form, daß den Zügen des Kolbens ein Hals entgegentritt, während bei der gewöhnlichen Einrichtung nur Keile den Zusammenhalt bewirken. Fig. 15 ist ein senkrechter Durchschnitt durch den Centraltheil des Kolbens und zeigt die Kolbenstange in ihrer Lage mit dem losen Ring A, der durch wenige schwache Schrauben festgehalten wird. Dieser Ring hat im Innern eine conische Oberfläche, welche zwei halbe Ringe B umgibt, die ihrerseits in einen Hals an der Kolbenstange treten. Der Ring A hält daher den getheilten Ring B fest. Dieser letztere Theil B entspricht dem Keil bei der gewöhnlichen Befestigung und trägt die ganze Belastung beim aufwärtsgehenden Zuge, während beim niederwärtsgehenden ein noch größerer Ring oder Kranz C, am Ende der Stange, die Last trägt. Die Theile, aus denen B besteht, passen genau zusammen und bilden dann einen vollständigen Ring um die Kolbenstange; sie werden nämlich zuerst kalt und dann warm zusammengestellt, damit sie sehr genau an einander passen und daher der großen Anstrengung widerstehen können. Das Dampfschiff „Missisippi“, welches auf dem Eriesee fährt, hat diese Befestigungsmethode zuerst angenommen; seine Cylinder sind 81 Zoll weit und arbeiten während eines Theils des Kolbenzuges mit einem Ueberdruck von 30 Pfd. auf den Quadratzoll. Rechnet man dazu 10 Pfund für die Luftleere und zieht 1 Pfund für die Reibung ab, so ergibt eine sehr einfache Berechnung, daß die abwechselnd auf die Kolbenstange einwirkende Last mehr als 200,000 Pfd. beträgt.

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Tafel Tab. I
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