Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 134, Jahrgang 1854, Nr. , S. 73
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Miscellen. Miscellen. Die gesetzlichen Bestimmungen über Rauchverbrennung in England. Eine Acte, um die Unannehmlichkeiten zu beseitigen, welche von dem Rauch der Feuerungen in der Hauptstadt und der Dampfschiffe oberhalb Londonbrücke herrühren. (Anno 16° et 17° Victoriae Reginae. Cap. 128.) „Da es räthlich ist, die Unannehmlichkeiten zu beseitigen, welche von dem Rauch der Feuerungen in der Hauptstadt und der Dampfschiffe oberhalb Londonbrücke herrühren, so sey hiemit (20. August 1853) eine Acte gegeben von Ihrer Majestät der Königin, durch und mit dem Rath und der Zustimmung der geistlichen und weltlichen Lords und der Gemeinen, welche in diesem gegenwärtigen Parlament versammelt sind, und in deren Namen wie folgt: I. Mit und nach dem 1. August 1854 muß jede Feuerung, welche in der Hauptstadt bereits im Gang ist oder noch eingerichtet wird. um Maschinen in Bewegung zu setzen durch Dampf, und jede Feuerung, welche bereits im Gang ist oder noch eingerichtet wird, und angewendet wird in irgend einer Mühle, Fabrik, Druckerei, Färberei, Eisengießerei, Glashütte, Brennerei, Brauerei, Zuckerraffinerie, Bäckerei, Gasfabrik, in einem Wasserwerk oder in andern Gebäuden, welche für Zwecke der Gewerbe oder Manufacturen in der Hauptstadt gebraucht werden (wenn auch keine Dampfmaschine gebraucht oder angewendet wird), – (mit dem 1. August 1854 muß jede der beschriebenen Feuerungen) in allen Fällen so eingerichtet oder abgeändert werden, daß sie den entstehenden Rauch verzehrt oder verbrennt; und wenn irgend Jemand nach dem . August 1854 in der Hauptstadt irgend eine solche Feuerung gebrauchen sollte, welche nicht so eingerichtet wäre, daß sie ihren Rauch verzehrt oder verbrennt, oder wenn irgend Jemand einen so nachlässigen Gebrauch von einer solchen Feuerung machen sollte, daß der von ihr kommende Rauch nicht in der That verzehrt oder verbrannt würde, oder wenn Jemand irgend ein Gewerbe oder Geschäft führen sollte, welches irgend welche schädliche oder unangenehme Ausdünstungen verursacht, oder auf andere Weise die Nachbarschaft oder Einwohnerschaft belästigt, ohne daß er von den besten anwendbaren Mitteln Gebrauch macht, um solchen Rauch oder andere schädliche Ausdünstungen zu verhüten oder ihnen entgegenzuwirken, so soll jede Person, welche sich eine solche Uebertretung zu Schulden kommen läßt, sey es der Eigenthümer oder Inhaber der Gebäulichkeiten. oder sey es ein Werkführer oder eine andere von dem Eigenthümer oder Inhaber angestellte Person, in Folge einer summarischen Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung vor irgend einem Richter oder einem Gerichte verfällt werden zu bezahlen eine Summe nicht größer als fünf Pfund Sterling und nicht kleiner als 40 Shillinge und in Folge einer zweiten Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung soll dieselbe in die Bezahlung einer Summe von 10 Pfund Sterling verfällt werden, und für jede folgende Ueberführung eine Summe vom doppelten Betrag der für die letztvorhergegangene Ueberführung auferlegten Strafe; dabei bleibt vorbehalten, daß kein Theil dieser Acte Ausdehnung und Anwendung finden soll auf irgend eine Glasfabrik oder Töpferei, welche vor dem Durchgehen dieser Acte in der Hauptstadt eingerichtet und in Betrieb ist, mit Ausnahme jedoch von allen Dampfkesselfeuerungen und Brennöfen (Slip kiln furnaces), welche in solchen Glasfabriken oder Töpfereien angewendet werden, oder mit denselben in Zusammenhang stehen, auf welche letztere Feuerungen vielmehr alle Bestimmungen dieser Acte ausgedehnt und angewendet werden sollen. II. Mit und nach dem Tage des 1. August 1854 muß die Feuerung jedes Dampfschiffes, welches auf der Themse oberhalb Londonbrücke fährt, so eingerichtet seyn, daß sie den entstehenden Rauch verzehrt; und wenn nach dem gesagten 1. August 1854 die Kesselfeuerung eines Dampfschiffs, welches oberhalb Londonbrücke fährt, nicht so eingerichtet seyn sollte, daß sie den entstehenden Rauch verzehrt oder verbrennt, oder eine so eingerichtete Kesselfeuerung eines solchen Dampfschiffes vorsätzlich oder durch Nachlässigkeit in einer Weise gebraucht werden sollte, daß der von ihr herrührende Rauch nicht wirklich und in der That verzehrt oder verbrannt wird, so soll der Eigenthümer oder der Capitän, oder eine andere Person, welche die Führung eines solchen Schiffes hat, in Folge einer summarischen Ueberführung wetzen einer solchen Uebertretung vor irgend einem Richter oder einem Gerichte verfällt werden in die Bezahlung einer Summe nicht größer als 5 Pfund Sterling, und nicht kleiner als 40 Shillinge und in Folge einer zweiten Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung in die Bezahlung einer Summe von 10 Pfund Sterling, und in Folge jeder weiter nachfolgenden Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung in die Bezahlung einer Summe doppelt so groß, als der Betrag der Geldstrafe für die letztvorhergegangene Ueberführung. III. Es ist jedoch vorausgesetzt, daß die Worte: „den Rauch verzehren oder verbrennen“ nicht in allen Fällen in dem Sinn genommen seyn sollen, daß damit gemeint wäre „allen Rauch verzehren oder verbrennen“, und daß der Richter oder das Gericht, vor welchen oder vor welches irgend eine Person vorgeladen wird, die in dieser Acte auferlegten Strafen erlassen solle, wenn derselbe oder dasselbe der Meinung ist, daß die betreffende Person ihre Feuerung so eingerichtet oder abgeändert habe, um so vollständig als möglich allen dabei entstehenden Rauch zu verzehren oder zu verbrennen, und daß dieselbe ihre Feuerung mit Sorgfalt behandelt und so vollständig als möglich den dabei entstehenden Rauch verzehrt oder verbrennt. IV. Wenn der Eigenthümer oder Inhaber irgend einer Gebäulichkeit, oder der Capitän irgend eines Dampfschiffes, auf welche die Bestimmungen dieser Acte Anwendung finden, verweigern sollte zu gestatten, daß von seinen Gebäulichkeiten oder seinem Dampfschiffe von einer durch die Polizeibehörde zu diesem Zwecke gehörig ermächtigten Person Einsicht genommen werde, so soll es gesetzlich seyn, daß jeder Constabler, welcher durch eine Vollmacht von der Hand Eines der Hauptstaatssecretäre Ihrer Majestät oder (im Polizeidistricte der Hauptstadt) auf einen schriftlichen Befehl der Polizeibehörde der Hauptstadt, oder (in der Altstadt von London und ihren Districten) auf den schriftlichen Befehl der Polizeibehörde der genannten Altstadt und ihrer Districte, daß ein durch einen solchen schriftlichen Befehl bevollmächtigter Constabler sich mit oder ohne Begleitung Eintritt verschaffe, seyen es was immer für Gebäude oder Gebäulichkeiten in der Hauptstadt, in welcher sich irgend eine Feuerung befindet, oder in welchen irgend ein derartiges schädliches Gewerbe oder Geschäft betrieben wird, oder sey es irgend ein Dampfschiff auf dem Themsefluß zwischen Londonbrücke und Richmondbrücke, und daß derselbe die Einrichtung solcher Feuerungen untersucht, die Art des Betriebes eines solchen Gewerbes oder Geschäftes erforscht, oder die Kesselfeuerung eines solchen Dampfschiffes prüft; und jede Person, welche einem solchen Constabler oder seiner Begleitung in der Ausführung eines solchen Befehls oder Auftrags Hindernisse in den Weg legt, soll nach einer summarischen Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung vor irgend einem Richter oder Gerichte zur Bezahlung einer Summe verfällt werden, welche 20 Pfund Sterling nicht übersteigt. V. Es ist vorausgesetzt, daß keine Klage auf Verfällung in irgend eine Strafe auf Grund dieser Acte gegen irgend Jemanden vorgebracht werden kann, außer im Namen eines der Hauptstaatssecretäre Ihrer Majestät, oder im District der Hauptstadt im Namen der Polizeibehörde der Hauptstadt, oder in der Altstadt von London und ihren Districten im Namen der Polizeibehörde besagter Altstadt und ihrer respectiven Districte, welche im Namen und aus Auftrag eines solchen Staatssecretärs handeln. VI. In dieser Acte soll der Ausdruck die Hauptstadt dieselbe Bedeutung und Auslegung finden, welche diesem Ausdruck beigelegt wird in den Bestimmungen der Acte der letzten Parlamentssitzung, Capitel 85, „zur Verbesserung der Gesetze, welche das Begraben der Todten in der Hauptstadt betreffen.“ VII. Nichts in dieser Acte soll so angesehen werden, als ob dadurch irgend eine der Bestimmungen der Cloaken-Acte der Altstadt London 1851, oder der Whitechapel-Verbesserungs-Acte 1853, geändert oder zurückgenommen werde. VIII. „Alle durch diese Acte auferlegten Strafen sollen beigetrieben werden nach Maaßgabe der Bestimmungen der Acte des 12. Jahrs Ihrer gegenwärtigen Majestät, Capitel 43.“ Ueber Verdichtung des Röstrauches. In der Sitzung der k. k. geologischen Reichsanstalt am 4. April 1854 theilte aus einem Briefe von Hrn. Adolph Patera in Joachimsthal Hr. Bergrath Fr. v. Hauer die Ergebnisse von Versuchen mit, die derselbe angestellt hatte, um die beim Rösten der Erze, namentlich der Silbererze, verflüchtigten Metalle wieder zu verdichten. Bei allen hüttenmännischen Operationen, bei welchen Erze oder Hüttenproducte einer höheren Temperatur ausgesetzt sind, werden theils durch wirkliche Verflüchtigung der Metalle, theils durch Entfernung derselben als Flugstaub beträchtliche Verluste herbeigeführt. Die bisher angewendeten Methoden, Flugstaubkammern, Abkühlung des Röstrauches durch Regentraufen u.s.w. vermochten nur sehr unvollkommen diesem Uebelstande abzuhelfen. Hr. Patera versuchte daher die Anwendung chemischer Agentien. Aus der Muffel, in welcher die Röstung vorgenommen wurde, leitete er den Röstrauch durch eine Reihe von Woulf'schen Flaschen, deren Boden zur Vermehrung der Oberfläche mit erbsengroßen Quarzstücken gefüllt war. In die erste dieser Flaschen wurde dann, so wie sich der Röstrauch zu zeigen begann, salpetrige Säure oder Schwefelwasserstoff, dann Wasserdampf eingeleitet. Der Rostrauch, von einem speisigen Erze von der Joachimsthaler Eliaszeche mit einem Silbergehalte von 8–10 Mark, dem Kochsalz zugesetzt wurde, besteht hauptsächlich aus schwefliger Säure und Chlorverbindungen, denen die Metalle beigemengt sind. Bei Anwendung der salpetrigen Säure wurde der anfangs lichtgraue Rauch rothgefärbt und rasch setzte sich ein weißer Niederschlag ab. In der ersten Flasche war er am stärksten, in der dritten schon sehr schwach, in den folgenden zeigten sich schon nur mehr Spuren. Die erhaltenen Producte waren Schwefelsäure, Chlorsilber und schwefelsaures Bleioxyd. Bei Anwendung von Schwefelwasserstoffgas färbte sich der Rauch sogleich gelb von abgeschiedenem Schwefel, der sich in der ersten Flasche in reicher Menge ansammelte. Löste man diesen Schwefel in Aetznatron, so blieb ein schwarzer Rückstand, der aus Schwefelsilber, Schwefelblei und etwas Schwefeleisen bestand. Es ist durch diese Versuche sichergestellt, daß sich die Metalle, welche sonst mit dem Röstrauche durch die Esse entweichen, auf die angegebene Art wieder gewinnen lassen Es ist kaum zu bezweifeln, daß das Verfahren, zweckmäßig eingeleitet, auch im Großen beim Rösten, Treiben u.s.w. mit Vortheil anzuwenden seyn wird, wenn es auch erst nach weiterer Fortführung der Versuche möglich seyn wird, zu entscheiden, welche Gasarten den größten Vortheil darbieten und wie sich der Kostenpunkt des Verfahrens gestalten wird. (Wiener Ztg.) Collectaneen über Blitzableiter für Telegraphen-Leitungen. Hr. Becquerel hat der Pariser Akademie in der Sitzung vom 15. Mai d. J. einen neuen, von Hrn. Barthelemy Bianchi construirten Blitzableiter für Telegraphen-Leitungen vorgezeigt, über dessen Einrichtung in den Comptes rendus Bd. XXXVIII. Nr. 20. S. 877 folgende Notiz mitgetheilt wird: „Diese sehr einfache und überall leicht anzubringende Vorrichtung besteht aus einer auf dem Telegraphendrahte leitend befestigten Metallkugel, welche sich im Mittelpunkte einer größern Hohlkugel von Glas befindet. Letztere besteht aus zwei Hälften, die durch einen breiten Kupferring mit einander verbunden sind, und deren jede auf ihrem Scheitel eine Tubulatur besitzt, in welcher der die innere Metallkugel tragende Draht eingekittet ist. Auf der Innenseite jenes kupfernen Ringes stehen in gleichen Abständen Metallspitzen. welche bis nahe an die Oberfläche der auf dem Leitungsdrahte befestigten Metallkugel reichen und sämmtlich gegen den Mittelpunkt derselben gerichtet sind. Der gedachte Ring trägt ferner an seinem nach unten gekehrten Theile einen Hahn, um die Vorrichtung luftleer pumpen und so erhalten zu können, wenn man es für nothwendig findet. In ein an diesem Hahne befindliches Schraubengewinde kann ferner eine Metallstange eingeschraubt werden, durch welche der kupferne Gürtel mit seinen Spitzen in leitende Verbindung mit der Erde gebracht wird, während der Telegraphendraht selbst und die darauf befestigte Metallkugel gegen dieselbe vollständig isolirt ist. Es ist ersichtlich, daß in diesem Apparate alle atmosphärische Elektricität, welche die Leitungsdrähte aufgenommen hatten, auf die Spitzen des kupfernen Gürtels übergehen, und von da in die Erde abgeleitet werden wird. Ein solcher Apparat würde bei einer jeden Station aufzustellen seyn; der Verfasser hat sich durch den Versuch überzeugt, daß in einer mit diesen Blitzableitern versehenen Telegraphen-Leitung durch die Entladung einer Batterie von acht Flaschen der dynamische Strom nicht gestört wird, daß vielmehr alle Spannungselektricität durch Vermittlung der an der Kupferfassung befindlichen Spitzen in den Erdboden abgeleitet wird.“ Hr. Becquerel knüpfte an diese Mittheilung den Wunsch, daß mit dieser Vorrichtung bald Versuche im Großen auf den französischen Telegraphen-Leitungen angestellt werden möchten. Eine ganz eigenthümliche Einrichtung von Blitzableitern hat sich G. E. Dering schon vor einiger Zeit patentiren lassen. Wiewohl uns nicht bekannt ist, ob dieselbe zur Ausführung gekommen, und wiefern sie sich bewährt hat, so mag sie doch als interessante Idee hier erwähnt werden, da sie unseres Wissens aus der als eigene Broschüre gedruckten Patentbeschreibung (Specification of the patent granted to George Edward Dering Esq. Jun. 27, 1851. London, 1851) in keines der geleseneren Werke und Journale übergegangen ist. Dieser Blitzableiter stützt sich auf die Thatsache, daß zwei beweglich aufgehängte Metallkugeln sich abstoßen, wenn sie mit gleichnamiger Elektricität geladen worden. Hr. Dering beschreibt ihn folgendermaßen: Von einem fest aufgestellten Messingstücke hängen an Metalldrähten zwei Messingkugeln herab, welche sich in ihrer gewöhnlichen Lage leicht berühren, aber sich vermöge gegenseitiger Abstoßung von einander entfernen, wenn ihnen eine geringe Menge von Spannungselektricität mitgetheilt wird Zur Seite der beiden Kugeln, und sehr nahe bei denselben, sind Messingplatten so angebracht, daß die Kugeln beim Auseinandergehen gegen dieselben anschlagen. Ein Glascylinder schließt sie nebst den Kugeln ein, und schützt die Vorrichtung vor Beschädigung. Das Metallstück, welches die Kugeln tragt, ist nun in die Leitung eingeschaltet; die beiden seitlichen Messingplatten sind von jenem isolirt und stehen in leitender Verbindung mit der Erde. Die Wirkungsweise des Apparats ist leicht verständlich: der gewöhnliche, zum Telegraphiren benutzte galvanische Strom vermag auf die Kugeln nicht einzuwirken, dieselben bleiben in Ruhe und die Leitung bleibt von der Erde isolirt; sobald aber dem Leitungsdrahte Spannungselektricität mitgetheilt wird, werden die Kugeln sich abstoßen, gegen die Seitenbleche anschlagen und dadurch der atmosphärischen Elektricität einen kurzen Weg in die Erde eröffnen. Hr. C. Turner in Cheraw, South-Carolina, hat auf den dortigen Telegraphen-Linien mit Erfolg einen sehr einfachen Blitzableiter angewendet (vergl. L. Turnbull, the electro-magnetic telegraph. Second edition. Philadelphia 1853. S. 192), der nach dem, in anderer Form übrigens schon mehrfach angewendeten Principe construirt ist, daß zwischen der Erde und dem Leitungsdrahte ein Halbleiter eingeschaltet ist, der gegen schwache galvanische Ströme isolirt, Elektricität von starker Spannung aber ableitet. Es ist dazu Kohle benutzt. Zwei kleine Metallcylinder, welche in leitender Verbindung mit der Erde stehen, sind damit angefüllt, und durch die Kohle, in der Achse des Cylinders und gegen die Wände desselben isolirt, ist der Leitungsdraht hindurch geführt. (Zeitschrift des deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereins, Juli 1854, S. 178.) Steinfilter für chemische Laboratorien; von Prof. P. Bolley. In der unter dem Namen „künstlicher Bimsstein“ von Gebr. Hartmuth in Wien in den Handel gebrachten Substanz fand ich ein Mittel zur Herstellung von Filtern, die bei manchen chemischen Arbeiten sehr gute Dienste thun können. Der künstliche Bimsstein läßt sich ohne Schwierigkeit zu conischen Filtern von etwa 1 1/2 Linie Wandstärke auf der Drehbank verarbeiten. Die Hauptmasse dieses Bimssteins scheint Quarzsand zu seyn, der mit einem thonigen Bindemittel zusammengearbeitet und gebrannt ist. Nur durch längere Berührung mit concentrirten Mineralsäuren wird von der Steinmasse soviel Thon und Kalk aufgelöst, daß deren Bestandtheile in der Säure in merklicher Menge sich finden. Die Porosität der Substanz ist eben gerade so beschaffen, daß bei genannter Wanddicke die Flüssigkeiten noch eben so rasch wie durch gutes Filtrirpapier hindurchlaufen, Trübungen oder Niederschläge zurücklassend. Ich kittete mittelst eines Kautschukrings und Erwärmung den Rand eines flacheren Steinfilters auf den Rand eines steileren Glasstrichters luftdicht auf, steckte den Trichter mittelst eines durchbohrten Korks luftdicht in die eine Mündung einer Woulf'schen Flasche und verband mit der andern ein Glasrohr. Durch Ansaugen der Luft aus dem letztern konnte bewirkt werden, daß die Flüssigkeiten auf dem Filter in dünnem Strom, ziemlich schnell, aber ganz von allen trübenden Substanzen befreit, in den luftverdünnten Raum der Flasche abliefen. Neben der Unzerstörbarkeit der Substanz des Filters hat man also ein Mittel, den Filtrationsproceß sehr zu beschleunigen. Aus Bimssteinstücken von etwas größeren Anmerkungszeichen zu dieser Fußnote fehlt im Text.Eine Aufhängung mittelst Schneiden, wie bei Pendeln üblich, würde hier wohl vorzuziehen seyn. Drahte müßten sehr dünn seyn, wenn die Kugeln die nöthige Beweglichkeit besitzen sollen, und würden bei einigermaßen starken Blitzschlägen unfehlbar abschmelzen und den Apparat so außer Thätigkeit setzen.Wilhelm Brix. Dimensionen, oder durch Einkitten kleinerer Filter in Röhren von der Weite des Filterrandes, so daß das Filter am untersten Theil der Röhre einen porösen Sack bilden würde, ließen sich, wie ich glaube, höchst zweckmäßige Filtrireinrichtungen auch für größere Flüssigkeitsmengen einrichten. Trüber Wein, Essig u.s.w. läuft ganz klar ab; ich fand ein solches Filter sehr vortheilhaft beim Darstellen der Chromsäure, um die Schwefelsäure wegzubringen, und andere Fälle werden sich gewiß genug finden. (Annalen der Chemie und Pharmacie, Juli 1854, S. 116.) Ueber Darstellung des rothen eisenblausauren Kalis; von Hrn. Possoz. Ich habe beobachtet, daß die eisenblausauren Salze, welche Krystallisationswasser enthalten, von gasförmigem Chlor leicht durchdrungen werden, obgleich sie in festem Zustande sind, und daß das Chlor sich mit denselben um so schneller und regelmäßiger verbindet, je zertheilter sie sind. Nach dieser Methode konnte ich alle Eisencyanidverbindungen darstellen, wie diejenigen von Kalium, Natrium, Calcium, Baryum etc. Man benutzt dazu einen ähnlichen Apparat, wie zur Darstellung des trockenen Chlorkalks; die Operation ist als beendigt zu erachten, wenn an verschiedenen Stellen der Masse genommene Proben bei der Prüfung mit einem Eisenoxydfalz keinen Niederschlag mehr geben. Bei Anwendung dieses Verfahrens zur Darstellung von rothem eisenblausaurem Kali (welches bereits bekannt ist, man sehe polytechn. Journal Bd. CXXV S. 114) trifft es sich oft, daß man ein unregelmäßiges Product erhält, nämlich bald ein gelbes, bald ein grünes Pulver; dieß rührt von dem mehr oder weniger feuchten Zustand des angewandten käuflichen Blutlaugensalzes her. Ich habe gefunden, daß man die grüne Färbung, welche in Folge einer Veränderung oder Zersetzung des Products entsteht, vermeiden kann, wenn man das Blutlaugensalz vor dem Einleiten des Chlorgases vollständig austrocknet. Beobachtet man aber bei Anwendung des beschriebenen Verfahrens die Vorsicht, das Pulver oft umzurühren, und das Chlorgas nur sehr langsam und nicht in Ueberschuß hineinzuleiten, so kann man das Kaliumeisencyanid auf diesem Wege wenig oder gar nicht verändert erhalten. Uebrigens muß ich beifügen, daß ungeachtet der grünlichen Färbung das Product in vielen Fällen sich gut verwenden läßt; gewiß ist es aber vorzuziehen, dasselbe als gelbes Pulver und ohne irgend eine Veränderung zu erzielen, wozu man, wie bemerkt, nur das anzuwendende Blutlaugensalz auszutrocknen braucht. Um ein reineres Eisencyanidkalium in trockener Form zu erhalten, als die Behandlung des gepulverten Blutlaugensalzes mit Chlorgas liefert, ferner um Mutterlaugen zu verarbeiten, benutze ich eine der folgenden Methoden: entweder rühre ich das nach meinem Verfahren dargestellte pulverförmige Eisencyanidkalium nur mit so viel Wasser an, daß das in demselben enthaltene Chlorkalium sich theilweise oder vollständig auflöst, worauf ich das unaufgelöst gebliebene Eisencyanidkalium abtropfen lasse, auspresse und austrockne; oder ich nehme die Auflösung von Kaliumeisencyanid, welche man erhält, wenn man nach dem gewöhnlichen Verfahren Chlorgas in eine Auflösung von Blutlaugensalz leitet, und dampfe sie ab, bis das Kaliumeisencyanid, welches viel weniger löslich ist als das Chlorkalium, sich niederschlägt; ich sammle dieses dann und trockne es aus. Je länger das Abdampfen fortgesetzt wird, desto mehr Chlorkalium enthält das ausgeschiedene Salz, welches dann als eine geringere Sorte an die Färbereien verkauft werden kann. Nach letzterm Verfahren kann man die Mutterlaugen von der Krystallisation des rothen eisenblausauren Kalis verarbeiten. (Moniteur industriel, 1854, Nr. 1893.) Anwendung des schwefelsauren Baryts als Malerfarbe; von Hrn. Delaurier. Ich suche schon längst das Bleiweiß durch einen Körper zu ersetzen, welcher eben so weiß ist, gut deckt und das Oel trocknend macht, dagegen aber nicht giftig ist und überdieß durch schwefelhaltige Ausdünstungen sich nicht schwärzt. Das Zinkweiß erfüllt den Zweck nur unvollständig, denn es ist nicht so schön weiß, deckt weniger und macht das Oel nur in schwachem Grade trocknend; es ist für die Gesundheit der Arbeiter etwas weniger gefährlich als das Bleiweiß und schwärzt sich nicht, aber es wird in Berührung mit Schwefelwasserstoff gelb. Das Antimonweiß ist bis jetzt zu kostspielig, um als Malerfarbe benutzt werden zu können; auch ist es ein starkes Gift. Man verfälscht schon längst das Bleiweiß mit schwefelsaurem Baryt (Schwerspath) und mit dem schwefelsauren Blei, welches in den Kattundruckereien bei Bereitung der essigsauren Thonerde als Nebenprodukt gewonnen wird; durch diese Körper will ich das Bleiweiß ersetzen. Es fehlt denselben, um das Bleiweiß zu ersetzen, nur die Eigenschaft das Oel trocknend zu machen; nun macht aber schon eine kleine Menge von trockenem pulverförmigem Kalkhydrat das Leinöl schnell austrocknend, und diese Eigenschaft des Kalks benutze ich, um jene Körper als Malerfarbe anwenden zu können. Ich lasse die Wahl zwischen dem schwefelsauren Baryt und dem schwefelsauren Blei, ziehe aber jenen vor, weil man ihn zum niedrigsten Preise bekommen kann und er sich niemals schwärzt. Wir wollen nun die Eigenschaften beider Körper betrachten. Der schwefelsaure Baryt hat eine schönere weiße Farbe als das kohlensaure Blei, er deckt etwas weniger, macht das Oel nicht trocknend, er ist ohne alle Gefahr für die Gesundheit der Arbeiter und sein Weiß unveränderlich. Das schwefelsaure Blei hat eine sehr schöne weiße Farbe, es deckt eben so gut wie das Bleiweiß, macht das Oel nicht trocknend, ist für die Gesundheit fast unschädlich, aber es schwärzt sich fast eben so leicht wie das Bleiweiß. Es handelt sich also bloß darum, einen Körper zu finden, welcher das Oel trocknend macht, um durch jene beiden schwefelsauren Salze das Bleiweiß vortheilhaft ersetzen zu können; ein solcher Körper ist der zu einem trockenen Pulver gelöschte Kalk, von welchem man 1 Procent des Gewichts des schwefelsauren Baryts oder Bleies zusetzt. Man vermischt sämmtliche Substanzen kurz vor der Anwendung (damit der gelöschte Kalk nicht Zeit hat Kohlensäure aus der Luft anzuziehen) und das Leinöl trocknet dann eben so schnell als wenn es mit Bleiweiß verwendet wird. (Moniteur industriel, 1854, Nr. 1895.) Bouquet de Perron (Stubenfeuerwerk). Man nehme: Salpeter 15 Theile Schwefelblüthe 15     „ Leinöl 10     „ Schießpulver 30     „ Weingeist   8     „ Kampher   2     „ arabisches Gummi   4     „ Der Salpeter, und Kampher werden, aber jeder für sich allein, pulverisirt. Der Kampher wird in Weingeist, das Gummi in ein wenig Wasser gelöst. Der Salpeter, Schwefelblumen und das Pulver zusammengemischt, ein Teig daraus gemacht, indem das Leinöl, Kampher- und Gummilösung zugemischt werden. Dieser Teig wird stark zusammengeknetet, sodann ein Kuchen von beiläufig einer halben Linie Dicke daraus gefertigt, dieser durch Schneiden mit einem Messer in eckige Stückchen von etwa 3 bis 4 Linien getheilt, die dann getrocknet werden. Beim Verbrennen im Dunkeln bieten dieselben ein schönes Licht. (Neues Jahrbuch für Pharmacie, von Walz und Winckler, Bd. II S. 183.) Siegelwachs zu gerichtlichen Versiegelungen. Man nehme Colophonium, gereinigtes Fichtenharz, Hammelstalg, von jedem 3 Theile; venetianischen Terpenthin und gepulverte Kreide, von jedem 4 Theile; gepulverte Mennige, 41/2 Theile. Dieses Siegelwachs läßt sich, ohne an einem Licht anzubrennen, durch bloßes Erwärmen in der Hand anwenden. (A. a. O.) Mittel, um immer frische Butter zu haben. Nachdem man die Butter, sowie sie aus dem Butterfasse kommt, sehr rein gewaschen und vollkommen hergerichtet, auch in den Leinen gut abgetrocknet hat, zertheilt man sie in kleine Brocken und häuft dieselben in Töpfen auf solche Weise an, daß alle leeren Räume verschwinden. Die Töpfe stellt man in einen großen, halb mit Wasser angefüllten Kessel, das bis zum Kochen erhitzt wird. Hat das Wasser diese Temperatur erreicht, so läßt man es abkühlen und nimmt dann die Töpfe heraus. Auf solche Art bereitete Butter soll noch nach Verlauf von sechs Monaten eben so frisch seyn, als wenn sie eben aus dem Butterfaß käme. Durch das Schmelzen der Butter im heißen Bad werden alle in derselben noch enthaltenen Käsetheilchen so vollkommen auf den Boden des Gefäßes niedergeschlagen, daß man eine äußerst gereinigte Butter erhält, gut auf Brod zu genießen und vortrefflich für alle Erzeugnisse der Kochkunst. Weit entfernt, an Güte zu verlieren, soll sie vielmehr gewinnen und ihr Geschmack weit feiner, als der der frischen gewöhnlichen Butter seyn. (Polytechn. Centralhalle.) Ueber Anwendung des Broms gegen die Folgen der Insectenstiche. W. Knop wurde in Folge mehrerer Versuche mit Brom darauf geführt, dasselbe als Gegenmittel gegen das Gift der Mücken anzuwenden. Da sich Bromwasser nicht gut aufbewahren läßt, so rieb derselbe in den Stich unmittelbar nach einander zuerst eine mäßig verdünnte Mischung von 4 Theilen Bromwasserstoffsäure und 1 Theil Schwefelsäure und dann die etwas verdünnte Lösung von bromsaurem Kali ein. Der Schmerz legte sich darnach sehr bald und es trat später keine Geschwulst ein. Es ist hiernach wohl zu rathen, daß man bei Stichen von Ungeziefer, von Bienen, Wespen, Hornissen, besonders aber von Milzbrandstiegen, vielleicht auch bei Verwundungen beim Seciren von Leichen, das Brom (in der Form frisch bereiteten Bromwassers) als Gegengift erprobe. (Chem.-pharm. Centralblatt, 1854, S. 576.)