Titel: Verbesserte Construction der Eisenbahnwagenräder, welche sich Alfred Krupp zu Essen, am 8. März 1855 für England patentiren ließ.
Fundstelle: Band 140, Jahrgang 1856, Nr. XCIV., S. 409
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XCIV. Verbesserte Construction der Eisenbahnwagenräder, welche sich Alfred Krupp zu Essen, am 8. März 1855 für England patentiren ließ. Aus dem London Journal of arts, Jan. 1856, S. 25. Krupps' verbesserte Construction der Eisenbahnwagenräder. Das Rad besteht aus zwei Theilen, von welchen der eine das Innere des Rades mit der Nabe, und der andere den Kranz (Tyre) bildet. Der innere Theil des Rades und die Nabe bestehen aus Gußeisen und sind aus dem Ganzen gegossen; der die Nabe umgebende Theil ist wellenförmig gestaltet und zwar so, daß die Tiefe der radialen Wellen von innen nach außen abnimmt. Der Radkranz ist an jeder Seite mit einer Flansche versehen; die innere derselben ist höher als die äußere, weil sie zur Aufnahme der Schrauben dient, welche die Verbindung mit dem Tyre herstellen. Der mittlere Theil des Rades kann übrigens statt der Wellenform auch eine Anzahl radialer Rippen erhalten, deren Breite an der Nabe größer ist und sich gegen den äußeren Rand hin vermindert. In allen Fällen müssen aber die Dimensionen groß genug seyn, daß der Umfang des Radkranzes für die Aufnahme der Tyres abgedreht und die innere Oberfläche der Nabe zum Behuf ihres Aufschiebens auf die Achse ausgebohrt werden kann. Bei Locomotivrädern müssen die radialen Wellen oder Rippen in größerer Anzahl und Tiefe als bei den gewöhnlichen Rädern angebracht werden. – Die Tyres können aus Schmiedeisen oder aus geschmiedetem oder gewalztem Stahl bestehen und werden entweder in heißem Zustande aufgezogen, oder kalt durch hydraulischen Druck oder durch Schrauben und Muttern etc. befestigt.