Titel: Extraction und Separation des Goldes aus seinen Erzen, von Hrn. Low.
Fundstelle: Band 142, Jahrgang 1856, Nr. LXXIX., S. 334
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LXXIX. Extraction und Separation des Goldes aus seinen Erzen, von Hrn. Low. Aus Armengaud's Génie industriel, April 1856, S. 181. Low, über Extraction und Separation des Goldes aus seinen Erzen. Das Verfahren zur Gewinnung des Goldes aus seinen Erzen bestand bis jetzt im Waschen und in der Amalgamation. Hr. Low hat gefunden, daß die bei diesen Processen als unbrauchbar über die Halde gestürzten Materialien noch einen bedeutenden Theil Gold in Verbindung mit Schwefel oder andern Substanzen enthalten; letzteres Gold geht aber selbst bei den mit größter Sorgfalt ausgeführten Processen verloren, wovon sich Hr. Low durch vielseitige und sehr ausgedehnte Versuche überzeugt hat. Sein Verfahren zur Gewinnung des Goldes ohne Verlust besteht im Rösten des goldhaltigen Erzes und dem nachherigen Schmelzen desselben. Vor dem Rösten muß das Erz durch ein Pochwerk oder andere mechanische Mittel in Stückchen und Körnchen von 1/4 Zoll Durchmesser zerkleinert werden. Die auf diese Weise aufbereiteten Erze werden alsdann in einer sehr dünnen Schicht auf den Herd eines großen Röstofens, etwa von der Construction derjenigen worin man in Wales die Kupfererze röstet, ausgebreitet. Nachdem das Erz während der erforderlichen Zeit dem nöthigen Hitzgrade ausgesetzt und dabei beständig umgerührt worden ist, um stets neue Oberflächen der Flamme auszusetzen, gießt man Wasser darauf oder läßt Wasserdämpfe über und durch die Masse strömen, während die Temperatur stets auf derjenigen eines Röstofens erhalten wird. Auch muß während des Eingießens von Wasser oder Einströmens von Dampf die Masse stets umgerührt werden. Sechs Stunden sind zur Ausführung dieses Processes hinreichend. Die nun vorzunehmende Reduction der gerösteten Erze wird auf folgende Weise ausgeführt: Zu diesem Schmelzproceß ist ein Flammofen von großer Räumlichkeit (wie man sie zum Schmelzen des Kupfersteins anwendet) erforderlich, welcher eine Charge von wenigstens 1 Tonne oder 20 Centnern aufnehmen kann. Dieser Charge wird etwa 1 Cntr. Flußspath, der vorher in kleine Stückchen zerschlagen ist, zugesetzt. Der Hitzgrad muß hinreichend seyn, daß die Masse in Fluß geräth; die Thüren des Ofens werden alsdann geöffnet und man führt durch dieselben etwa 1 Cntr. Blei, Glätte oder Bleiglanz, ferner 1/2 Cntr. Eisenschlacken von beliebiger Qualität, und endlich 22 Pfd. Braunstein nebst einigen Schaufeln voll kleiner Stein- oder Holzkohlen ein; Kohle und Braunstein werden stets mit einander eingetragen. Darauf wird der Ofen wieder verschlossen und die Hitze in demselben gesteigert, bis die ganze Charge in vollkommenen Fluß gekommen ist. Die Dauer des Schmelzprocesses kann man durchschnittlich zu drei Stunden annehmen. Hernach, und dieß ist der letzte Abschnitt des Betriebes, muß der Ofen wieder geöffnet werden, man zieht, wie gewöhnlich, die Schlacken ab, und findet alsdann das Gold mit dem Blei verbunden; die Schlacken sind frei von Schwefelgold oder anderen Goldverbindungen. Es ist nicht erforderlich nach beendigter Operation das Metall aus dem Ofen abzustechen, sondern man kann eine neue Charge von geröstetem Erz eintragen, die man mit dem flüssigen Metall gehörig vermengt und welcher man wieder 1 Cntr. Flußspath zusetzt. Nun muß der Ofen verschlossen und gehörig gefeuert werden, bis die ganze Masse in Fluß gekommen ist. Dießmal setzt man aber nur die Hälfte der Zuschläge zu, d.h. 1/2 Cntr. Blei, Glätte oder Bleiglanz, 1/4 Cntr. Eisenschlacken und 10–11 Pfd. Braunstein. Der Ofen wird alsdann etwa drei Stunden lang gefeuert, worauf man die Schlacken abzieht. Man kann nun wieder eine neue Charge von 20 Cntrn. einsetzen und so fort, bis vier oder fünf Erzchargen geschmolzen worden sind. Nach Beendigung der letzten Schmelzung sticht man das Metall mittelst der zu diesem Zweck angebrachten Oeffnung in eiserne Eingüsse ab. Das erhaltene Werkblei enthält alle in dem Erze vorhandenen Goldtheilchen, die man durch Treibarbeit oder andere geeignete Processe abscheidet. Die angegebenen Verhältnisse von Fluß und von Zuschlägen müssen nach der Beschaffenheit des zu behandelnden Erzes nothwendig abgeändert werden.