Titel: | Extraction und Separation des Goldes aus seinen Erzen, von Hrn. Low. |
Fundstelle: | Band 142, Jahrgang 1856, Nr. LXXIX., S. 334 |
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LXXIX.
Extraction und Separation des Goldes aus seinen
Erzen, von Hrn. Low.
Aus Armengaud's Génie industriel, April 1856, S.
181.
Low, über Extraction und Separation des Goldes aus seinen
Erzen.
Das Verfahren zur Gewinnung des Goldes aus seinen Erzen bestand bis jetzt im Waschen
und in der Amalgamation. Hr. Low hat gefunden, daß die
bei diesen Processen als unbrauchbar über die Halde gestürzten Materialien noch
einen bedeutenden Theil Gold in Verbindung mit Schwefel oder andern Substanzen
enthalten; letzteres Gold geht aber selbst bei den mit größter Sorgfalt ausgeführten
Processen verloren, wovon sich Hr. Low durch vielseitige
und sehr ausgedehnte Versuche überzeugt hat.
Sein Verfahren zur Gewinnung des Goldes ohne Verlust besteht im Rösten des
goldhaltigen Erzes und dem nachherigen Schmelzen desselben.
Vor dem Rösten muß das Erz durch ein Pochwerk oder andere mechanische Mittel in
Stückchen und Körnchen von 1/4 Zoll Durchmesser zerkleinert werden.
Die auf diese Weise aufbereiteten Erze werden alsdann in einer sehr dünnen Schicht
auf den Herd eines großen Röstofens, etwa von der Construction derjenigen worin man
in Wales die Kupfererze röstet, ausgebreitet.
Nachdem das Erz während der erforderlichen Zeit dem nöthigen Hitzgrade ausgesetzt und
dabei beständig umgerührt worden ist, um stets neue Oberflächen der Flamme
auszusetzen, gießt man Wasser darauf oder läßt Wasserdämpfe über und durch die Masse
strömen, während die Temperatur stets auf derjenigen eines Röstofens erhalten wird.
Auch muß während des Eingießens von Wasser oder Einströmens von Dampf die Masse
stets umgerührt werden. Sechs Stunden sind zur Ausführung dieses Processes
hinreichend.
Die nun vorzunehmende Reduction der gerösteten Erze wird auf folgende Weise
ausgeführt:
Zu diesem Schmelzproceß ist ein Flammofen von großer Räumlichkeit (wie man sie zum
Schmelzen des Kupfersteins anwendet) erforderlich, welcher eine Charge von
wenigstens 1 Tonne oder 20 Centnern aufnehmen kann. Dieser Charge wird etwa 1 Cntr.
Flußspath, der vorher in kleine Stückchen zerschlagen ist, zugesetzt.
Der Hitzgrad muß hinreichend seyn, daß die Masse in Fluß geräth; die Thüren des Ofens
werden alsdann geöffnet und man führt durch dieselben etwa 1 Cntr. Blei, Glätte oder
Bleiglanz, ferner 1/2 Cntr. Eisenschlacken von beliebiger Qualität, und endlich 22
Pfd. Braunstein nebst einigen Schaufeln voll kleiner Stein- oder Holzkohlen
ein; Kohle und Braunstein werden stets mit einander eingetragen.
Darauf wird der Ofen wieder verschlossen und die Hitze in demselben gesteigert, bis
die ganze Charge in vollkommenen Fluß gekommen ist. Die Dauer des Schmelzprocesses
kann man durchschnittlich zu drei Stunden annehmen.
Hernach, und dieß ist der letzte Abschnitt des Betriebes, muß der Ofen wieder
geöffnet werden, man zieht, wie gewöhnlich, die Schlacken ab, und findet alsdann das
Gold mit dem Blei verbunden; die Schlacken sind frei von Schwefelgold oder anderen
Goldverbindungen. Es ist nicht erforderlich nach beendigter Operation das Metall aus
dem Ofen abzustechen, sondern man kann eine neue Charge von geröstetem Erz
eintragen, die man mit dem flüssigen Metall gehörig vermengt und welcher man wieder
1 Cntr. Flußspath zusetzt. Nun muß der Ofen verschlossen und gehörig gefeuert
werden, bis die ganze Masse in Fluß gekommen ist. Dießmal setzt man aber nur die
Hälfte der Zuschläge zu, d.h. 1/2 Cntr. Blei, Glätte oder Bleiglanz, 1/4 Cntr.
Eisenschlacken und 10–11 Pfd. Braunstein. Der Ofen wird alsdann etwa drei
Stunden lang gefeuert, worauf man die Schlacken abzieht. Man kann nun wieder eine
neue Charge von 20 Cntrn. einsetzen und so fort, bis vier oder fünf Erzchargen
geschmolzen worden sind.
Nach Beendigung der letzten Schmelzung sticht man das Metall mittelst der zu diesem
Zweck angebrachten Oeffnung in eiserne Eingüsse ab. Das erhaltene Werkblei enthält
alle in dem Erze vorhandenen Goldtheilchen, die man durch Treibarbeit oder andere
geeignete Processe abscheidet.
Die angegebenen Verhältnisse von Fluß und von Zuschlägen müssen nach der
Beschaffenheit des zu behandelnden Erzes nothwendig abgeändert werden.