Titel: | Goldprobirverfahren, welches fortan auf allen deutschen Münzstätten als Richtschnur zu gelten hat. |
Fundstelle: | Band 144, Jahrgang 1857, Nr. XVI., S. 42 |
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XVI.
Goldprobirverfahren, welches fortan auf allen
deutschen Münzstätten als Richtschnur zu gelten hat.
Hervorgegangen aus den gemeinsamen Berathungen der Münzdirectoren,
welche bei der allgemeinen Münz-Conferenz in Wien anwesend
waren.
Aus dem bayer. Kunst- und Gewerbeblatt, 1857, S. 139.
Goldprobirverfahren für die deutschen Münzstätten.
§. 1. Probirgewicht.
Als Probirgewicht kommt fortan das Tausendtheil des Münzpfundes (= 1/2 Gramm = 500
Milligrammen) in Anwendung, welche Einheit wiederum in 1000 Theile zerfällt. Der kleinste
Gewichtstheil bei der Goldgehalts-Bestimmung ist ein Tausendtheil dieser Probirgewichts-Einheit.
Die genaue Uebereinstimmung der Gewichtstheile unter sich und mit dem Ganzen ist
Sorge des Probirers und öfter zu controliren.
§. 2. Form des Probemetalls
(Probe).
Die Schöpfprobe bildet die Regel, da sie den Gehalt der ganzen Schmelzmasse am
richtigsten angibt. Sie besteht entweder aus Granalien, im Wasser mit der Ruthe
bereitet, oder aus einem kleinen Barren oder Zain, in einem kleinen Einguß gegossen.
Jene haben den Vorzug, da bei einem kleinen Barren oder Zain viel leichter
Veränderungen der Mischung durch die verschiedenen
Krystallisations-Verhältnisse der mit einander legirten Metalle zum Vorschein
kommen. Aus den gut getrockneten Granalien werden die geeignetsten ausgewählt und
auf dem rein gehaltenen Amboß, behufs des Einwägens, platt geschlagen.
Wird die Gehalt-Angabe von einem Goldbarren verlangt, der nicht geschmolzen
werden kann, so sind die Aushiebe aus der obern und untern Fläche des Barrens (nicht
von den Kanten oder Ecken) zu nehmen und für das Einwägen getrennt zu halten.
Bei dem oben bezeichneten Probirgewicht ist in der Regel 1 Gramm Probemetall für eine
Goldprobe mit vorzubehaltender Wiederholung ausreichend.
§. 3. Vorprobe.
Der ungefähre Gehalt des zu prüfenden Goldes muß wegen des Blei- und
Silberzusatzes bekannt seyn. Hat der Probirer davon keine Kenntniß, so wird eine
Vorprobe nöthig. Der Probirstein gibt selten den Gehalt nahe genug zu erkennen; man
wägt daher 1/2 Probir-Gewichts-Einheit = 1/4 Gramm oder 250
Milligramme ein und treibt diese mit ausreichend erachtetem Blei in hoher Hitze ab.
Aus dem Gewicht und der Farbe des erhaltenen Goldkorns beurtheilt man in den meisten
Fällen annähernd genug (bis auf 50 Tausendtheile) den zu erwartenden Goldgehalt, um
darnach das anzuwendende Treibblei und Beschickungssilber genügend bestimmen zu
können. Soll der Silbergehalt im Golde auch angezeigt werden, so kann man denselben
aus der Differenz zwischen dem doppelt zu rechnenden Gewicht dieses Korns und dem
der später erhaltenen Goldröllchen entnehmen. Das Goldkorn selbst wird zurückgelegt
und nicht zur Untersuchung auf den Goldgehalt (der zu arm ausfallen würde)
verwendet; es sey denn, daß man es, um den Goldgehalt bis auf einige Tausendtheile
für genaue
Silberbeschickung kennen zu lernen, als Vorprobe
quartirte und als ein Röllchen in Salpetersäure einmal kochen wollte.
§. 4. Einwägen der
Probe.
Von jeder anzustellenden Goldprobe sind zweimal 250 Milligramme, d. i. 500
Tausendtheile der Probir-Gewichts-Einheit einzuwägen, damit man für
jede Probe zwei Goldröllchen erhält und in deren Uebereinstimmung beim Auswiegen
eine Gewahr gegen zufällige Unregelmäßigkeiten oder Verluste findet. Obgleich
vorausgesetzt wird, daß die Goldprobirwaagen, bei der Belastung von einer
Probirgewichts-Einheit oder 500 Milligrammen auf jeder Schale, wenigstens 1/4
Tausendtheil sehr deutlich anzeigen, so ist doch das Umschalen der eingewogenen
Portionen sehr anzurathen, da die Waagen, je empfindlicher sie sind, um so leichter
durch Staub, Zugluft, ungleiche Erwärmung oder elektrische und magnetische
Einwirkungen einer Veränderung des Gleichgewichts ausgesetzt bleiben. Hat man zwei
Aushiebe aus einem Barren vor sich, so wägt man von jedem, dem obern wie dem untern Aushieb, 500 Tausendtheile ab, damit aus der
Vergleichung beider Röllchen beim Auswägen die Gehalts-Differenzen im Barren
erkannt werden können. Die eingewogenen Probehälften werden in ein Tütchen von nicht
zu starkem, auf dem Bleibade ruhig verbrennendem Papier geschüttet und vorläufig
lose eingewickelt.
Will man, bei mehreren anzustellenden Goldproben, noch mehr Sicherheit in das
Verfahren und das Resultat bringen, so behandelt man eine jede der zu einer Probe
gehörenden beiden Gewichtshälften in verschiedenen Treiben und kocht sie, gesondert,
in verschiedenen Kolben, woraus sie mit übereinstimmendem Gewicht hervorgehen
müssen.
§. 5. Silberbeschickung.
Zu den beiden eingewogenen Probirgewichts-Hälften des Goldes setzt man 2 1/2
Theile des zu erwartenden Goldgehalts von durchaus goldfreiem feinem Silber, welche
man, ohne nachtheiligen Einfluß, eher etwas reichlich als knapp nehmen kann. Zur
Erleichterung kann man folgende Tafel zur Hand legen:
Textabbildung Bd. 144, S. 44
Goldgehalt in Tausendtheilen;
Silberbeschickung für 500 Tausendtheile der Probirgewichts-Einheit;
Theile Tausendtheil
Das hiernach ohne weitere Berechnung einzuwägende Silberquantum erleidet natürlich
eine Modification, wenn das zu probirende Gold selbst Silber bei sich führt, welches
dabei in Abzug zu bringen ist. Man öffnet vorsichtig das Papiertütchen, worin die
eingewogene Portion Gold eingewickelt ist, und schüttet das Silber hinzu, worauf man
das Tütchen wieder schließt. Dieses Verfahren ist demjenigen vorzuziehen, wo man
Gold und Silber, jedes in ein besonderes Tütchen gewickelt, nach einander in das
Bleibad der Kapelle einträgt. Hat man häufig Gold von einem bestimmten Gehalt zu
Probiren, z.B. die Tiegel- und Stockproben von Goldmünzen, so kann die
Silberbeschickung, in Tütchen gewickelt, vorräthig gehalten und dann die Portion des
Goldes dieser hinzugefügt werden, wodurch während der Arbeit an Zeit gewonnen
wird.
§. 6. Bleischweren.
Zum Abtreiben des Goldes bedarf man in der Regel doppelt so viel reines Blei als zum
Abtreiben eines gleichhaltigen Silbers. Hiernach stellen sich die anzuwendenden
Bleischweren also:
feines Gold
8 Schweren
(4000/1000)
980 bis 920
Tausendtheile
12
„ (6000/1000)
920
„ 875 „
16
„ (8000/1000)
875
„ 750 „
20
„ (10000/1000)
750 bis 600
Tausendtheile
24 Schweren (12000/1000)
600 „ 350 „
28 „
(14000/1000)
350 „
0
„
32 „
(16000/1000)
Diese sieben Bleigewichte, am besten in Kugelform gegossen und vorräthig gehalten,
sind genügend für die Praxis.
§. 7. Abtreiben.
Das Blei wird zuerst in die Kapelle gelegt und die eingewickelte, mit Silber
beschickte Probe in das Bleibad eingetragen, sobald dasselbe zu treiben angefangen
hat. Nachdem das Wert wieder zum Treiben gebracht ist, zieht man die Kapellen vor
auf die Stelle, wo Silber abzublicken pflegt, und schiebt sie wieder hinten in die
Muffel, wenn 2/3 des Bleies abgetrieben ist, so daß der Blick vollständig erfolgt,
dann aber, nach Beendigung des letzten Feinbrennens, das Korn auch gleich erstarrt.
Mit dem Herausnehmen der Kapellen muß man noch langsamer zu Werke gehen als beim
Silber, denn wenn auch das sogenannte Spritzen seltener bei Goldproben vorkommt, so
ist für die Dehnbarkeit des Korns eine zu schnelle Abkühlung oft von nachtheiligen
Folgen.
§. 8. Laminiren oder
Strecken.
Die mittelst einer inwendig glatten Drahtzange aus der Kapelle gehobenen Körner
werden von dem etwa anhaftenden Herd durch leises Zusammendrücken und Bürsten
gereinigt. Das gleichmäßige Andrücken des Randes ist überhaupt zu empfehlen, damit
die Plättchen nach dem Schlagen oder Strecken nicht zackig werden. Man glüht die
gereinigten Körner, ehe man sie mit dem sauber gehaltenen Laminirhammer auf reinem
Amboß platt schlägt, glüht dann die Plättchen zum zweitenmal und fährt entweder
fort, mit dem Laminirhammer sie bis zu einem kreisförmigen Plättchen von ungefähr 18
Millimeter Durchmesser gleichmäßig dünn auszuhämmern, oder besser, man streckt sie
auf einem kleinen Streckwerk zu einem ovalen Plättchen von ungefähr 25 Millimeter
Länge und 12 Millimeter Breite. Es ist mit diesem Maaß, das hier für ein
Probirgewicht von 500 Milligrammen und für feines Gold angegeben, übrigens von der
Masse abhängig ist, nicht so genau zu nehmen, indem es nur darauf ankommt, wie weit
man darin gehen kann, ohne ein Zerbrechen befürchten zu dürfen. Die geschlagenen
Plättchen macht man gewöhnlich so dünn, daß sie sich, schüsselförmig gehalten,
leicht mit den Fingern durchbiegen lassen. Vor dem Aufwickeln über eine geeignete
Spitzzange zwischen den trockenen Fingern werden die Goldröllchen mit Zahlenpunzen
und Hammer numerirt und
dann noch einmal durchgeglüht, jedoch nicht an zu heißer Stelle in der Muffel, damit
keine Blasen entstehen. Das Aufwickeln muß nicht zu fest geschehen; das
Dazwischenlegen von Papier oder Kartenblättchen ist dabei überflüssig.
§. 9. Kochung in
Salpetersäure.
Man übergießt eine einfache Probe von zwei Röllchen mit dem 12- bis 16fachen
Gewicht reiner Salpetersäure von 1,20 spec. Gewicht in einem Glaskolben von solcher
Größe, daß der Bauch damit reichlich zur Hälfte angefüllt wird, und stellt den
Kolben auf ein Kohlenfeuer oder auch über eine Gasflamme, auf einen siebartig
durchlöcherten Teller oder Träger. Will man mehrere Röllchen in einem Kolben kochen,
so hat es weiter keinen Anstand, als daß man die Fertigkeit besitzen muß, die leicht
zerbrechlichen Goldröllchen nach beendigtem Kochen unverletzt aus dem Kolben zu
bringen, wobei das Quantum Salpetersäure verhältnißmäßig verringert werden kann.
Dieser erste Aufguß kocht mit dem Röllchen so lange, bis alle rothen Dämpfe aus dem
Hals des Kolbens verschwunden sind. Gleich nachdem man die Röllchen auf das Feuer
gebracht hat, gießt man eine gleiche Quantität starker, reiner Salpetersäure von
1,30 spec. Gewicht in ein anderes Kölbchen mit engem, zum Ausgießen gut geformten
Hals und stellt dasselbe ebenfalls, zum allmählichen Erwärmen, auf Kohlenfeuer, so,
daß diese stärkere Säure nach beendigter erster Kochung ebenfalls siedend heiß
geworden ist. Man nimmt nun den von den rothen Dämpfen befreiten Kolben mit den
Goldröllchen mittelst Papier-, Zeug- oder Lederlappen vom Feuer, gießt
die kochende, salpetersaure Silberauflösung rasch und geschickt ab, ergreift den
zweiten Kolben mit siedender, stärkerer Säure auf dieselbe Weise mit der rechten
Hand, indem man den erstern der linken übergibt, und gießt rasch, aber vorsichtig,
die starke Salpetersäure auf die Goldröllchen, die man nun sogleich wieder aufs
Feuer stellt. Das Kochen wird alsbald seinen Fortgang nehmen und 10 Minuten lang
fortgesetzt. Ist der zu erwartende Goldgehalt über 750 Tausendtheile, so bereitet
man auf dieselbe Weise die zweite Kochung mit starker Säure von ebenfalls 1,30 spec.
Gewicht vor, die man dann abermals wenigstens 10 Minuten lang fortsetzen läßt.
Bei unregelmäßigem Kochen erleichtert ein hineingeworfenes Stückchen Kohle die
Dampfentwickelung und verhindert heftiges Aufwerfen der Flüssigkeit. In Schweden hat
man dieser oft eintretenden Erscheinung dadurch vorzubeugen gesucht, daß man die
einzelnen Röllchen an Platindrähten in der Salpetersäure aufhing. Diese
Vorsichtsmaßregel erscheint aber nicht nothwendig.
§. 10. Abspülen.
Nach Beendigung der letzten Kochung wird die Salpetersäure abgegossen und mit
erwärmtem destillirtem Wasser der Kolben ausgewaschen. Man läßt das Wasser langsam,
unter beständigem Umdrehen des Kolbens, einfließen, bis der Bauch desselben zu 2/3
des Raumes angefüllt ist, und wiederholt dieses, nach dem Abgießen des
Abspülwassers, noch zweimal, damit nicht bloß die Röllchen, sondern auch die Wände
des Kolbens ganz vom salpetersauren Silber befreit werden. Zum viertenmal gießt man
den Kolben ganz voll Wasser und indem man einen Thonscherben auf die Mündung hält,
kehrt man denselben langsam um, damit die Goldröllchen allmählich in den Scherben
gleiten. Ist das Abspülen auf diese Weise ausgeführt, dann wird das nach dem Abheben
des Kolbens in demselben bleibende Wasser nicht mehr auf Silber reagiren, welcher
Zweck erreicht werden muß.
§. 11. Ausglühen der
Goldröllchen.
Der unverglaste, das Wasser aufsaugende Thonscherben, worauf sich die Goldröllchen
befinden, hat am besten auf der einen Hälfte des flachen Bodens einige Rinnen, in
die man die Röllchen, ohne sie mit einer Klufe berühren zu müssen, unter Wasser
einrüttelt, so daß sie getrennt liegen und nicht in Berührung gerathen können. Auf
diese Weise sind sie am wenigsten einer Beschädigung und beim Glühen dem
Aneinandersintern ausgesetzt. Das Ausglühen erfolgt nach vorhergegangener völliger
Abtrocknung vor der Muffel, an deren hinterer Wand, und wird bis zum Weißglühen der
Röllchen fortgesetzt.
§. 12. Auswägen der
Goldröllchen.
Nachdem man den Scherben hat aus der Muffel genommen und verglühen lassen, werden die
Goldröllchen, insofern mehrere auf einem Scherben liegen, nach der Nummer ausgesucht
und paarweise geordnet. Die beiden zu einer Probe gehörenden prüft man zunächst auf
das übereinstimmende Gewicht, welches bei gelungener Arbeit sich bestätigen wird.
Hiernach gibt das Gewicht beider Röllchen zusammen den Goldgehalt.
§. 13. Controlprobe.
Wenn nun auch eine nach dieser Vorschrift gemachte Goldprobe den richtigen Gehalt
erwarten läßt, so darf doch der Probirer niemals die Aufmerksamkeit weder auf die
zur Anwendung kommenden Mittel, als: Kapellen, Blei, Silber, Säuren, noch auf das
Verfahren selbst verlieren und muß deßhalb von Zeit zu Zeit Controlproben mit genau gekannten Goldlegirungen
oder mit chemisch reinem Golde anstellen, wie auch solche bei Prüfungen von
besonderer Wichtigkeit, als z.B. schiedsrichterlichen Proben, unerläßlich sind.
Diese bestehen gewöhnlich nur aus einer halben Gewichtseinheit = 250 Milligrammen
und begleiten die Probe durch alle Operationen.
Es ist wiederholt vorgekommen, daß ungenaue Gehaltsangaben von der Anwendung eines
nicht völlig reinen Goldes zur Controlprobe herrühren, und es ist daher hier auch
anzudeuten, was man für die Bereitung eines reinen Goldes zu beachten hat.
§. 14. Bereitung reinen
Goldes.
Die Fehler, welche bei Bereitung eines chemisch reinen Goldes gemacht werden, liegen
entweder in der Wahl des Goldes zur Auflösung oder in der Art und Weise, wie die
Auflösung bewerkstelligt wird. Man muß dazu Gold von dem höchsten Feingehalt, das
namentlich kein Kupfer enthält, wählen. Hat man daher nicht feine Röllchen oder
anderes Scheidegold oder auch sehr feine Münzen, z.B. Zechinen, Medaillen, Ducaten,
so muß man das Gold entweder vorher abtreiben oder durch vorläufige Auflösung und
Fällung reinigen, damit das in Arbeit zu nehmende Gold möglichst vom Kupfer befreit
wird und nur silberhaltig bleibt. Ein solches Gold streckt oder hämmert man zu
dünnen Platten und übergießt es mit Königswasser, am besten aus 2 Theilen
Chlorwasserstoffsäure und 1 Theil Salpetersäure bestehend, da ein Ueberschuß der
letzteren nachtheilig werden kann, welche Mischung man bei dem gewöhnlichen
specifischen Gewicht beider Säuren mit einer gleichen Menge destillirten Wassers
verdünnt. Die Auflösung muß nicht durch Wärme unterstützt werden, vielmehr an einen
kühlen Ort gestellt ruhig sich selbst überlassen bleiben. Man sucht es auch so
einzurichten, daß keine Säure in der beendigten Auflösung überschüssig bleibt, und
gießt zu dem Zweck Anfangs nicht zu viel Königswasser auf, sondern setzt nach und
nach mehr hinzu, wenn die Einwirkung auf das Gold aufgehört hat, woher denn auch
mehrere Tage dazu erfordert werden. Die Auflösung in der Kälte ist eine nothwendige
Bedingung; geschieht sie mit Hülfe des Feuers, so löst sich eine kleine Quantität
Chlorsilber mit auf, und man erhält kein reines Gold. Die auf diese Weise bereitete
Goldauflösung wird filtrirt, um das am Boden des Gefäßes sich zeigende Chlorsilber
zu trennen, und (da eine Abdampfung der Goldauflösung bis zur Verjagung der
überflüssigen Salpetersäure bei diesem Verfahren selten nöthig ist) mit dem
mehrfachen Gewichte destillirten Wassers versetzt, in welcher Verdünnung sie mehrere
Tage ruhig stehen bleibt,
wo sich am Boden bisweilen noch ein schwacher Niederschlag sammelt, den man durch
abermaliges Filtriren absondert. Die filtrirte schon verdünnte Goldauflösung wird
nun noch weiter mit vielem destillirten Wasser versetzt und das Gold daraus mittelst
einer Auflösung von schwefelsaurem Eisenoxydul (Eisenvitriol) in destillirtem Wasser
gefällt. Diese Eisenvitriol-Auflösung muß frisch bereitet und vor dem Zusatz
filtrirt werden, um sie klar und frei von Eisenoxyd zu erhalten. Wenn kein
Niederschlag mehr erfolgt, läßt man die ganze Flüssigkeit an einem warmen Orte
einige Zeit stehen, wodurch die gänzliche Fällung befördert wird, und zieht mittelst
eines Hebers die Flüssigkeit von dem fest am Boden liegenden Golde ab. An den Wänden
des zur Fällung gebrauchten Gefäßes (am besten ein hinlänglich großer Glascylinder)
bemerkt man häufig einen feinen Goldüberzug; dieser wird am leichtesten gesammelt,
wenn man, ehe er angetrocknet ist, den nassen Goldniederschlag, den Cylinder
drehend, an den Wänden herumgleiten läßt, wo er diese feinen Goldtheile mitaufnimmt.
Hiernach bringt man das gefällte Gold in eine Porzellanschale und digerirt es darin,
wegen einiger etwa vorhandenen Kupfer- und Eisentheilchen, mit verdünnter
Salzsäure. Das Gold wird gehörig ausgewaschen, getrocknet und mit etwas Borax und
Salpeter in einem reinen Tiegel zusammengeschmolzen, woraus ein chemisch reiner
Goldkönig hervorgeht.
Anhang.
Zum Schluß erscheint es zweckmäßig, die Aufmerksamkeit der Münzprobirer noch auf die
Legirungen des Goldes mit Platin, Rhodium und Iridium
zu lenken.
Was das Platin betrifft, so hat man es bei einiger Aufmerksamkeit nicht zu fürchten,
da es glücklicherweise die Eigenschaft besitzt, in Verbindung mit vielem Silber sich
in der Salpetersäure aufzulösen. Ist es also in einem kleinen Antheil mit dem Golde
verbunden, so löst es sich mit dem Silber leicht auf; wäre es aber in solcher Menge
im Golde enthalten, daß die Silberbeschickung nicht zu seiner vollständigen
Auflösung hinreicht, so würde man sein Daseyn schon vorher an den abgetriebenen
Körnern bemerken, die bei einigen Tausendtheilen Platin an der Oberfläche
krystallinisch oder rauh, bei großer Menge grau, nicht abgegangen, platt gedrückt
oder gar formlos ausgebreitet erscheinen. Die Röllchen, welche noch etwas Platin
enthalten, haben keine goldgelbe, sondern eine blasse und gelbgraue Farbe. Bei
solchen untrüglichen Anzeigen von der Gegenwart des Platins hat man die Goldröllchen
abermals mit Silber zu beschicken, zu kochen und zu glühen, und sie überhaupt so oft
dem Probirverfahren aufs Neue zu unterwerfen, bis die Röllchen keine ungewöhnliche
Gewichtsabnahme mehr zeigen, wo man dann sicher seyn kann, daß kein Platin mehr
darin enthalten ist. Die Auflösung der Platin-Silberverbindung in
Salpetersäure ist wasserhell; sie erhält aber bisweilen eine gelbliche Färbung durch
das in Salpetersäure lösliche, das Platin öfters begleitende Palladium, oder eine
braune, wenn in übermäßiger Silberlegirung das Gold zerfällt, wo einiges Gold und
ein nicht auflöslicher Theil des Platins in so feine Theilchen zerrissen werden, daß
sie in der Flüssigkeit schwimmen bleiben und ohne Filtrum nicht zu sammeln sind.
Dieses Zerfallen einer Platingoldprobe muß man zu verhüten suchen, entweder durch
verminderte Silberbeschickung oder durch Zusatz von chemisch reinem Golde, welches
von dem Resultat dann wieder in Abzug zu bringen ist. Ein Zusatz von feinem Golde
und feinem Silber wird auch dann nöthig, wenn der Platingehalt so bedeutend ist, daß
die mit Salpetersäure behandelten, aus Gold, Platin und Silber bestehenden Röllchen
gar nicht von derselben angegriffen werden. Das zur Auflösung des Platins
erforderliche genaue Verhältniß an Silber ist noch nicht durch Versuche
festgestellt.
Die beiden andern Metalle, Iridium und Rhodium, sind für das gewöhnliche Verfahren
die schlimmsten Feinde. Sie sind in keiner Säure auflöslich und daher nicht anders
vom Golde zu trennen, als durch Auflösung des Goldes selbst in Königswasser und
Fällung desselben mit frisch bereiteter, reiner Eisenvitriolauflösung, nachdem die
beiden genannten Metalle, als unauflöslicher Rückstand, vorher durchs Filtriren
davon abgesondert worden sind. Chaudet gibt (L'art de l'essayeur, p. 181) ein anderes Verfahren an,
um der Auflösung des Goldes zu entgehen; es scheint aber noch nicht ausgemacht, ob
dadurch eine sichere Abscheidung ohne Goldverlust bewirkt wird. Die Beimischung
dieser Metalle erkennt man an den schwarzen Flecken auf der Oberfläche der
abgetriebenen Körner und der Goldröllchen (mit Hülfe eines Vergrößerungsglases),
welche bisweilen sogar aufgeplatzt erscheint und ein schwarzes Pulver unter der
Auflösung erblicken läßt. Man findet unter den aus Rußland kommenden Ducaten diese
Metalle in kleinen Blättchen und Körnern bisweilen eingestreut, die von der Feile
nicht angegriffen werden und eine Verarbeitung solchen Goldes fast unmöglich
machen.
Wien, am 5. Juni 1856.
Begründung des Goldprobirverfahrens und der bei dessen
Anwendung zu beachtenden Vorsichtsmaßregeln.
Das Verfahren, den Gehalt des Goldes in seinen Verbindungen mit andern Metallen zu
bestimmen, beruht hauptsächlich auf der Anwendung der Kapelle, der Silberbeschickung
und der Behandlung mit Salpetersäure, und ist seit Jahrhunderten bei den Münzstätten
schon in Ausübung gekommen. Wenn auch auf diesem Wege ein durchaus reines,
namentlich silberfreies Gold nicht erzielt werden kann, ist doch dieses
Goldprobirverfahren in Folge der Untersuchungen wissenschaftlich gebildeter Probirer
auf solche Regeln gestellt worden, daß bei deren sorgfältiger Beobachtung die
Resultate an Genauigkeit und Sicherheit den aus Analysen hervorgehenden nicht
nachstehen, worüber Chemiker, die dieses Verfahren selbst ausgeübt und mit Analysen
in Vergleichung gebracht haben, nicht zweifelhaft geblieben sind. Es hat dasselbe
aber in der Technik vor der Analyse den großen Vorzug, daß es leicht und in kurzer
Zeit ausführbar ist, daher, so sehr in neuerer Zeit die Bestrebungen der Chemiker
darauf gerichtet gewesen sind, es doch bis jetzt nicht gelingen wollte, ein anderes
zur Darstellung des Goldes in völliger Reinheit führendes, dabei aber sicheres und
praktisch anwendbares aufzufinden. Obgleich nun dieses Goldprobirverfahren bei den
Münzstätten als das zweckmäßigste so lange in Anwendung bleiben muß, bis ein neues
besseres an die Stelle treten kann, darf man indessen doch die Mängel desselben
nicht verhehlen, um deren Einwirkung auf die jedesmaligen Resultate auf das
möglichst geringste Maaß zurückzuführen.
Das Abtreiben des Goldes auf der Kapelle mit Hülfe des Bleies führt allemal, je nach
dem Verhältniß des Goldes in der Masse und nach der Natur der damit verbundenen
Metalle, einen größern oder geringern Goldverlust mit sich, nicht bloß wegen der
durch das Blei beförderten Oxydation oder Verschlackung der leicht oxydirbaren
Metalle und Aufsaugung dieser dünnflüssigen Schlacke durch den porösen Körper der
Kapelle, wobei nach Plattner's Ermittlungen das Gold mehr
mechanisch mit fortgeführt werden soll, sondern auch möglicherweise wegen der erst
in neuerer Zeit erkannten, wenn auch nur geringen Oxydirbarkeit und Verflüchtigung
des Goldes, welches man früher für durchaus feuerbeständig ansah. Andererseits
bleibt bei jeder Scheidung des Goldes mittelst Silberbeschickung und Behandlung in
Salpetersäure je nach dem Silberverhältniß ein mehr oder minder bedeutender Rückhalt
an Silber bei dem in Form von Röllchen, Stücken oder Staub daraus hervorgehenden
Golde, welcher Silberrückhalt wiederum von dem Verfahren selbst abhängig ist und
auch zu der Masse des
Goldes in einem gewissen Verhältnisse steht, so daß er bei reichen Goldgehalten mit
ins Gewicht fallen kann, während er bei geringen Goldgehalten zu klein wird, um für
die Probirwaage noch einen wägbaren Gewichtstheil zu bilden und auf die
Gehaltsangabe einen Einfluß zu üben. Diese Verhältnisse – der Kapellenraub,
wie der Silberrückhalt – sind selbst von Chemikern außer Acht gelassen
worden, wenn sie bei Versuchen mit chemisch reinem Golde oder genau gekannten
Goldlegirungen auf dem Wege des Abtreibens und Silberbeschickens daraus, daß sie das
in die Probirung gegebene Gewicht an feinem Golde wieder
fanden, folgerten, das Silber aus dem Golde völlig ausgeschieden zu haben. Mag auch
die Schwefelsäure auf die gänzliche Auflösung des mit dem Golde verbundenen Silbers
mehr einwirken, als die SalpetersäureSalpetersäre, der Goldverlust auf der Kapelle ist nicht wegzuläugnen; es müßte daher
bei Anwendung von Schwefelsäure, wenn letztere wirklich alles Silber aus dem Golde
zu ziehen vermag, der Goldgehalt um den Betrag des Kapellenraubs ärmer ausfallen,
das Gold mit Verlust aus der Probirung hervorgehen, insofern wirklich chemisch
reines und nicht etwa platinhaltiges zu den Versuchen verwendet worden, in welchem
letzteren Falle der Platingehalt den Kapellenraub ersetzen kann.
Schon in früheren Jahrhunderten war, zumal bei der damals üblichen einfachen
Abkochung der mit drei Theilen Silber beschickten Goldröllchen, aufmerksamen
Probirern der darin verbleibende Silberrückhalt nicht entgangen und hatte diese
Beobachtung Veranlassung gegeben, den Silberrückhalt durch syntethische Gegenproben
zu bestimmen und von dem Gewicht der Goldröllchen in Abzug zu bringen, wie denn noch
jetzt in England der Goldgehalt nach dem Ergebniß des zur Gegenprobe benutzten
Standardgoldes bestimmt, sogar mit „besser“ oder
„schlechter als Standard“ auf den Probescheinen angegeben
wird. Wenn man jedoch erwägt, daß der Goldverlust auf der Kapelle sowie der
Silberrückhalt von den mit dem Golde verbundenen Metallen und deren Verhältniß zur
Masse, wie auch von der Operation selbst abhängig ist, und wie sehr insbesondere die
in neueren Zeiten häufig bemerkten Beimischungen von Platin, Palladium, Iridium,
Rhodium, Nickel, Zink u.s.w., zumal bei einmaligem Kochen mit Salpetersäure, auf
Kapellenraub und Silberrückhalt einwirken, so kann man ein derartiges
Probirverfahren nicht für sicher genug ansehen. Aeltere französische Chemiker haben
daher zuerst diese Art der Goldgehaltsbestimmung ganz verworfen und sind durch
Versuche zu der Ansicht geleitet worden, daß man durch sorgfältige Silberbeschickung
und wiederholte Abkochung der Röllchen in schwacher und starker Salpetersäure das
Silber zu entfernen suchen müsse, was ihnen auch so weit gelungen war, daß durch das absolute Gewicht
der Goldröllchen, ohne Abzug für Silberrückhalt, der Goldgehalt mit größerer
Sicherheit bestimmt werden konnte. Das von Vauquelin, d'Arcet,
Gay-Lussac, Chaudet u.a. ausgeübte und empfohlene
Goldprobirverfahren ist demnach auch jetzt noch mit einigen Modificationen maßgebend
geblieben. Es bedarf jedoch immer großer Aufmerksamkeit von Seiten des Probirers, um
nicht – was eben oft genug vorgekommen ist – in fehlerhafte Angaben zu
verfallen, die von mancherlei Ursachen herbeigeführt werden können. Indem diese nun
zunächst ausgesucht und beleuchtet werden, ergeben sich daraus die Bedingungen für
das Probirverfahren.
In den meisten Fällen treten Fehler in zu hohen
Gehaltsangaben hervor, welche gewöhnlich daher rühren, daß der in den Goldröllchen
verbleibende kleine Silberantheil nicht bis zum Grade der Unwägbarkeit oder auch
nicht so weit abgeschieden wird, daß er nur den Kapellenraub compensirt. Eine zu
hohe Gehaltsangabe kann aber entstehen:
1. Aus einem unverhältnißmäßigen Probirgewicht.
2. Aus einem Mißverhältniß der Silberbeschickung.
3. Aus Anwendung nicht völlig goldfreien Bleies und Silbers.
4. Aus Anwendung unreiner nicht gehörig abgestimmter Säure.
5. Aus unregelmäßiger Kochung mit den Säuren.
6. Aus unzureichendem Abwaschen und Glühen der Goldröllchen.
7. Aus der Beimischung von Platin, Rhodium und Iridium.
Seltener findet man dagegen den Goldgehalt zu gering
angegeben. Wenn dieses vorkommt, kann es – abgesehen von Fehlern beim
Ein- und Auswägen, Verlusten an Goldtheilchen durch Abstoßen, Wegspülen
u.s.w. – seinen Grund haben:
a. In zu heißem Treiben oder
unverhältnißmäßigem Bleizusatz.
b. In Benutzung der ohne Silberzusatz
abgetriebenen Körner.
c. In Anwendung unreiner Säure,
namentlich mit Beimischung von Chlor oder salpetriger Säure.
Ueber diese Punkte ist nun folgendes zu bemerken:
Ad. 1. Das Probirgewicht muß sowohl beim Silber als auch
beim Golde in einem angemessenen Verhältnisse zu dem ganzen Probirapparat stehen.
Wie beim Abtreiben auf der Kapelle eine Veränderung des Probirgewichts schon deßhalb
auch auf die Resultate einwirkt, weil der Ofen, der Hitzgrad, die Kapelle etc. für
ein bestimmtes Quantum der Metalllegirung eingerichtet sind, und darüber hinaus der
Proceß unvollkommen von Statten geht und unrichtige Ergebnisse liefert, so kann beim
Golde ein zu schweres Probirgewicht oft auch die selbstständige Ursache eines
stärkeren Silberrückhalts und zwar um so leichter seyn, wenn es Jemand gar einfallen sollte, bald
größere, bald kleinere Mengen des zu probirenden Metalles zu verwenden. Man thut
deßhalb wohl, das Probirgewicht constant und nicht schwerer als nöthig zu nehmen,
damit eine gute Probirwaage im Stande ist, den kleinsten Gewichtstheil mit sehr
deutlichem Ausschlag anzugeben. Nach den bisherigen Erfahrungen sollte die
Gewichtseinheit (Probirmark) für Gold nicht schwerer als 400 bis höchstens 500
Milligr. gewählt und daher für ein Röllchen immer
gleichmäßig 200 bis höchstens 250 Milligramme vom Probemetall eingewogen
werden, wonach dann auch die Größe und Dicke des Plättchens, welches man durch
Aushämmern oder Auswalzen des mit Silber beschickten Goldkorns zum Aufwickeln in ein
Röllchen bereitet, sich zu richten hat. Eine solche Gleichmäßigkeit in der Anwendung
des Probirgewichts ist aber um so wünschenswerther, wenn man Uebereinstimmung der
Gehaltsangaben an verschiedenen Orten und von verschiedenen Personen erstreben will.
Die Engländer pflegen 12 Grains = 777 Milligrammen, in neueren Zeiten auch 10 Grains
= 648 Milligrammen für ein Goldröllchen vom Probemetall einzuwiegen und diese
Goldröllchen sind sehr viel dicker gehalten, als irgendwo. Hierin mag, obgleich jene
ein abweichendes Probirverfahren befolgen, – wie oben angedeutet worden
– zum Theil auch wohl der Grund liegen, daß die Feingehalte im Auslande
durchweg in den einzelnen Sovereigns, in deren Masse und in den aus England
kommenden Barren so arm, in jenen 1/2 bis 1 Tausendtheil zu gering und im Minder
mehr abweichend, als an anderen Goldmünzen gefunden worden.
Ad. 2. Die Silberbeschickung ist für die richtige
Gehaltsangabe von der größten Wichtigkeit und unumgänglich nöthig, um das in allen
Goldlegirungen vorkommende Silber abscheiden zu können, sogar bei silberfreiem Golde
deßhalb nicht zu entbehren, weil dieses ohne Silberzusatz auf der Kapelle
abgetrieben, einen zu starken Verlust erleidet. Unzählige Versuche haben ergeben,
daß der Feingehalt des Goldes am richtigsten und gleichmäßigsten auskommt, wenn man
zwei und einhalbmal so viel Silber als das Gold in der zu prüfenden Goldlegirung
beträgt, mit dieser auf der Kapelle abtreibt, indem alsdann unter Anwendung einer
dreifachen Kochung in Salpetersäure der Kapellenverlust am vollständigsten durch den
Silberrückhalt der Röllchen ausgeglichen wird. Eine geringere Silberbeschickung,
etwa zu 2 Theilen, obgleich hierbei der Kapellenraub größer ist, sowie eine stärkere
Silberbeschickung etwa von 3 Theilen, welche beiden von verschiedenen Seiten in
Vorschlag gebracht worden sind, geben schon dem Silberrückhalt das Uebergewicht,
veranlassen mithin eine zu hohe Gehaltsangabe. Wird die Silberbeschickung noch mehr
erhöht, d.h. setzt man Silber in vier- bis fünffachem Betrage des Goldgehaltes zu, so vermehrt
sich der Silberrückhalt und macht die Gehaltsangaben noch unrichtiger. Eine
Verminderung dieses Silberrückhalts tritt zwar dann wieder ein, wenn man so viel
Silber, etwa 8 Theile, zusetzt, daß die Goldröllchen beim Kochen in Salpetersäure zu
Staub zerfallen; die Behandlung einer so stark mit Silber beschickten Probe wird
aber unbequemer, zeitraubender und unsicherer, weil das Kochen, vorzüglich in
starker Salpetersäure, oftmals mit plötzlicher Dampfentwicklung oder Aufstoßen vor
sich geht und das Abspülen des Goldstaubes viel sorgfältiger ausgeführt werden
muß.
Die von Alters her üblich gewesene Beschickung von 3 Theilen Silber auf ein Theil
Gold (Quartation), welche in den meisten Lehrbüchern der Chemie und Docimasie als
die geeignetste empfohlen und auch in Frankreich bis in die neueste Zeit
festgehalten worden ist, kann daher, nach so vielfachen Erfahrungen, nicht mehr als
die richtigsten Resultate liefernd anerkannt werden. Man könnte zwar glauben, daß
die in Frankreich in Anwendung kommende Beinaschen-Kapelle mehr Gold raube,
als Kapellen aus Holzasche mit Zusatz von 1/3 oder 1/4 Beinasche oder etwas Thon,
wie sie in Deutschland fast allenthalben im Gebrauche sind, daß daher für jene
Beinaschen-Kapelle eine dreitheilige Silberbeschickung angemessener sey;
allein aus Vergleichung der französischen Gehaltsangaben mit den diesseitigen hat
sich dieses nicht ergeben und es haben auch in neuester Zeit französische Chemiker
und Probirer schon angefangen, einer 2 1/2theiligen Silberbeschickung den Vorzug
einzuräumen.
Einige Probirer haben es in Abrede gestellt, daß ihre Goldröllchen Silber enthalten
und dieses durch deren, in einem Kolben über dem Feuer bewirkte Auflösung in
Königswasser, wobei kein Chlorsilber im Rückstand verblieben, beweisen wollen. Es
ist aber bekannt, wenn auch in Lehrbüchern oft übergangen, daß etwas Chlorsilber im
erwärmten und noch mehr im kochenden Königswasser auflöslich ist, geringe
Quantitäten Silber im Golde daher nur aufgefunden werden können, wenn man die
Auflösung in verdünntem Königswasser in der Kälte langsam vor sich gehen läßt.
Hierbei wird sich in allen Goldröllchen mehr oder weniger Silber bemerkbar machen.
Beachtet man dieses Verfahren nicht, so kann man den Silbergehalt der Goldröllchen
leicht übersehen, überhaupt auch chemisch reines Gold nicht darstellen, dessen man
für synthetische Proben immer bedarf. Vielleicht hat dieser oft anzutreffende Mangel
an Vorsicht auch zu der Ansicht geleitet, daß die aus der Kochung mit concentrirter
Schwefelsäure hervorgegangenen Goldröllchen keine Spur von Silber enthalten.
Ad. 3. Eine dritte Ursache zu hoher Goldgehaltsangabe
kann in der Anwendung nicht vollkommen goldfreien Bleies zum Abtreiben, sowie nicht vollkommen
goldfreien Silbers zur Beschickung liegen. Der erste Fall ist selten; das reinste
Blei hat meistens eine Spur Silber bei sich, aber kein Gold. Der Probirer muß jedoch
auch hierauf seine Aufmerksamkeit gerichtet halten. Oefter findet sich dagegen in
dem zur Beschickung benutzten feinen Silber eine Spur Gold, selbst dann, wenn man es
sich selbst bereitet hat. Daß das Silber chemisch rein sey, ist nicht erforderlich;
es kann ohne Schaden etwas Kupfer und Blei enthalten, nur
kein Gold.
Einige Probirer nehmen das Silber, welches sie aus den salpetersauren
Silberauflösungen von Gold- und Güldischproben als Chlorsilber gefällt und
mit Flüssen reducirt haben, ohne vorherige Prüfung auf Gold in Gebrauch, indem sie
dabei völlig sicher vor einem Goldgehalte zu seyn glauben. Es kommt aber häufig vor,
daß der Zufall oder auch die Schmelzflüsse in solches Silber Gold bringen. Andere
nehmen sogar Silber aus gewissen Hütten ohne besondere Prüfung für goldfrei an, weil
die vorkommenden und die verarbeiteten Erze kein Gold enthalten sollen. Es ist
genug, wenn solches Silber nur eine unwägbare Spur von Gold zeigt; man legirt ja zu
einer Probirmark (Gewichtseinheit) 2 1/2, hat also das 2 1/2fache jener Spur und
dieses zu dem unwägbaren Silberrückhalt in den Röllchen addirt, gibt schon 1/4 oder
1/2 Tausendtheil Zuwachs oder trägt doch zur Ergänzung desselben bei. Das
Beschickungssilber muß also in einer wenigstens mit 3 Probirmark anzustellenden
Vorprüfung durchaus frei von Gold erscheinen.
Ad. 4. Eben so nöthig ist es, auf die Reinheit und den
Stärkegrad der zur Scheidung zu verwendenden Säuren zu achten.
Gewöhnlich bedient man sich zur Scheidung der Salpetersäure und man betrachtet diese
häufig als hinlänglich rein, wenn sie keine Beimischung von Chlor zu erkennen gibt.
Es ist dieses aber nicht genug; sie darf auch keine Schwefelsäure und keine
salpetrige Säure enthalten. Die Schwefelsäure soll nach Chaudet's Erfahrungen (L'art de l'essayeur p.
145) in dieser Verbindung dahin wirken, den Silberrückhalt zu vermehren, und ist
also deren Beimischung, die man daran erkennt, daß, nachdem man die Salpetersäure
mit destillirtem Wasser stark verdünnt hat, salpetersaurer Baryt einen weißen
Niederschlag bewirkt, hier besonders herauszuheben. Die Wirkung des Chlors und der
salpetrigen Säure gehört, wie weiter unten dargethan werden wird, unter die Ursachen
einer Verminderung des Goldgehalts.
Die Abstimmung der Stärke der Salpetersäure ist wesentlich nothwendig; sie geschieht
am leichtesten mit Hülfe eines Aräometers nach spec. Gewicht oder nach Baumé'schen Graden. Zu dem ersten Abkochen wird
eine Salpetersäure von 1,20 spec. Gewicht, zu dem zweiten und dritten Abkochen eine von 1,30 spec.
Gewicht in Anwendung gebracht und nach den gewöhnlichen Regeln der
Alligationsrechnung legirt. Chaudet empfiehlt für das
erste Kochen eine Salpetersäure von 22 Graden Baumé, = 1,18 spec. Gewicht und für das zweite und dritte eine von
32 Graden Baumé, = 1,29 spec. Gewicht. Auf eine
genaue Abstimmung kommt es bei der schwachen Säure weniger an; bei der stärkern muß
man jedoch dahin sehen, daß sie nicht unter 1,29 spec. Gewicht kommt, es zeigt sich
alsdann ein stärkerer Silberrückhalt; dagegen können einige Grade mehr hiebei gar
nicht schaden, denn Gold ist in starker, aber reiner Salpetersäure durchaus nicht
auflöslich. Die Säuremischungen müssen in deutlich bezeichneten, mit Glasstöpseln
verschlossenen Flaschen aufbewahrt werden, damit man nicht Gefahr läuft, die starke
Säure zum ersten Kochen zu nehmen und die schwache zu dem zweiten und dritten. Eine
solche Verwechslung wird nicht immer an der zerstörenden Einwirkung auf die Röllchen
bemerkt und hat die unausbleibliche Folge, daß die schwache Säure die letzten
Silberantheile nicht wegzuschaffen vermag und somit eine zu hohe Gehaltsangabe zum
Vorschein kommt. – Die Anwendung der Schwefelsäure, die hier nur beiläufige
Erwähnung verdient, bedingt ebenfalls Aufmerksamkeit auf deren Reinheit und Stärke.
Sie ist nur im concentrirten Zustande mit wenigstens 1,85 specifischem Gewicht und
– obgleich unbequem wegen des hohen Hitzegrades von 260° R. beim
Kochen – auch nur bei Goldlegirungen, die frei von Platin sind oder, da nach
Pettenkofer's Untersuchungen jede Goldlegirung etwas
Platin bei sich führen soll, eigentlich gar nicht zu gebrauchen, es sey denn um in
Vergleichung mit der Goldprobe durch Salpetersäure den Platingehalt zu
ermitteln.
Ad. 5. Nicht minder als der Stärkegrad der zum Scheiden
des Goldes verwendeten Säuren ist die Dauer der Einwirkung der Säuren zu
berücksichtigen, um den Silberrückhalt möglichst zu vermindern.
Eine einfache Kochung der mit 2 1/2 Theilen Silber beschickten Goldröllchen in
Salpetersäure gibt bedeutenden Silberrückhalt und wäre überhaupt nur in solchem Fall
anwendbar, wo man denselben nach einer Gegenprobe bestimmen und in Abzug bringen
wollte, was jedoch im Allgemeinen, wie oben bereits gesagt, zu unzuverlässig
erscheint. Man muß daher, wenn das absolute Gewicht der Goldröllchen den Gehalt
geben soll, die Kochung- und zwar mit stärkerer Salpetersäure, wie sie oben
angegeben, wiederholen. Ist der Goldgehalt unter 750 TausendtheilenTansendtheilen, so ist gewöhnlich ein einmaliges Kochen in schwacher und darauf in
stärkerer Salpetersäure ausreichend; geht er jedoch über 750 Tausendtheile hinaus
(wie bei den Goldmünzen), so muß man die Röllchen in einem zweiten Aufguß von stärkerer
Salpetersäure zum drittenmal kochen lassen. Es ist eine durch Gegenproben genugsam
bestätigte Erfahrung, daß, je höher die Gehalte des Goldes auskommen, desto mehr die
Silberantheile auf das Gewicht Einfluß üben, und man daher am häufigsten in den
höchsten Goldlegirungen den Gehalt zu hoch angegeben findet. So kam auch in der
Prüfung der üblichen alten Probirmethoden bei dem chemisch reinen Golde ein Resultat
von 1001 bis 1003 Millièmes zum Vorschein. Der Grund davon ist bei einem
zweckmäßigen Verfahren wieder hauptsächlich der, daß, wenn die zu untersuchende
Goldlegirung wenig oder gar kein Kupfer enthält, der Kapellenverlust an Gold weit
geringer erscheint als bei dem kupferhaltigen Golde, während der Silberrückhalt sich
nicht vermindert, wozu auch noch die größere Masse mitwirkt, die weder
verhältnißmäßig so viel auf den Kapellen einbüßt, noch auch so leicht vom Silber zu
befreien ist, als eine kleinere. Die Zeit einer jeden Kochung nimmt man gewöhnlich
zu 10 Minuten an, so daß also das feinere Gold bei dreimaligem Aufguß eine halbe
Stunde lang in der Salpetersäure kochend erhalten werden muß. Das erste Kochen kann
man allenfalls so viel abkürzen, daß man das Verschwinden der rothen Dämpfe
abwartet, darnach die salpetersaure Silberauflösung ab- und neue, stärkere
Säure aufgießt. Bei dem zweiten und dritten Kochen darf man aber, obgleich nur
einige Tausendtheile Silber noch fortzuschaffen sind, an der Zeit nichts abkürzen,
selbst dann nicht, wenn ein Aufstoßen im Kolben entsteht, welches am besten dadurch
unschädlich gemacht wird, daß man ein kleines Stückchen Kohle in die Flüssigkeit
wirft, die darauf schwimmt und an welcher die Dampfentwicklung leichter vor sich
geht.
Viele Probirer, die sich einer sonst guten Methode bedienen, halten es für
überflüssig und auch für zu umständlich, einen zweiten Aufguß mit starker
Salpetersäure, die dritte Kochung, vorzunehmen, und darin liegt häufig allein der
Grund, daß sie zu hohe Gehalte anzeigen. So ist es namentlich mit denen in
Frankreich, obgleich sie durch d'Arcet, Gay-Lussac
und Chaudet aufmerksam gemacht worden sind. Sie machen
hierin einen Unterschied zwischen dem gewöhnlichen und einem genauem Verfahren, und
es möchten wohl auch Andere darin einstimmen, daß dreimaliges Kochen zu weitläufig
sey. Tausende von Goldproben sämmtlich in dreifacher Kochung behandelt, haben
indessen gezeigt, daß es ausführbar ist und wenig mehr Zeitaufwand erfordert, da man
bis zu 12 Röllchen, welche alle numerirt seyn müssen, ohne Nachtheil in einem Kolben
zusammen kochen und die zum zweiten und dritten Aufguß erforderliche Salpetersäure
vorher in einem andern Kolben nebenbei bis zum Kochen erwärmen kann.
Ad. 6. Das Abwaschen und Glühen der Goldröllchen ist
einfach und wird wohl selten zu hohe Gehaltsangaben herbeiführen. Man glaubt aber
dennoch darauf aufmerksam machen zu müssen, daß dieses bisweilen sehr nachlässignächlässig betrieben wird. Als Abspülwasser ist erwärmtes destillirtes Wasser zu
empfehlen, was man in neueren Zeiten an vielen Orten wohlfeil kaufen oder auch in
den Münzwerkstätten durch Mitbenutzung eines Feuers leicht gewinnen kann. Erwärmtes
Wasser ist bei den meisten Aussüßungen und Abwaschungen wirksamer als kaltes, und
destillirtes Wasser sichert gegen Niederschläge der im gewöhnlichen, oft auch im
gesammelten Regenwasser aufgelöst enthaltenen Stoffe. Unter diesen ist wiederum das
Chlor, und bei Anwendung von Schwefelsäure auch noch der Kalk als nachtheilig
herauszuheben, welche sich durch eine milchige Trübung beim Abspülen zu erkennen
geben. Das Chlorsilber legt sich in die Poren der Röllchen an und ist nicht
wegzuwaschen, es vereinigt sich mit denselben natürlich beim Glühen noch mehr, kann
also das Gewicht erhöhen. Man muß aber auch bei reinem Wasser sorgfältig alles
salpetersaure Silber, von dem die Poren der Röllchen durchdrungen sind, auswaschen,
denn dieses kann ebenfalls das Gewicht vermehren; es wird dieses Auswaschen leichter
erfolgen, wenn das Wasser erwärmt ist. Um sich zu überzeugen, daß die angenommene
Abspülungsmanipulation genügend ist, wird man wohl thun, dann und wann das zuletzt
im Kolben bleibende Abspülwasser, woraus die Röllchen gefällt sind, mit einigen
Tropfen Kochsalzauflösung zu versetzen, ob etwa noch eine Trübung entstehen möchte.
Sollte sich diese einstellen, dann muß man die Manipulation des Abspülens so lange
fortsetzen, bis sie nicht mehr erscheint.
Das Glühen der Goldröllchen hat den Zweck, das in den Poren enthaltene und durch
bloßes Trocknen nicht mit Sicherheit zu entfernende Wasser zu verjagen. Daher
verlieren bloß getrocknete und noch braungefärbte Röllchen durchs Glühen noch am
Gewichte, weßhalb es nöthig ist darauf zu achten, daß dieses vollständig geschieht
und daß die Röllchen nach demselben nicht bräunlich, sondern schön goldgelb
erscheinen.
Ad. 7. Zu diesen auf zu hohe Gehaltsangabe des Goldes
einwirkenden Ursachen kommt nun endlich noch die Beimischung von Metallen, die weder
durch die Kapelle, noch durch die Salpetersäure oder Schwefelsäure von dem Golde bei
den gewöhnlichen Verfahren abgeschieden werden, und sind dahin vorzüglich Platin,
Rhodium und Iridium zu rechnen (siehe den Anhang zum Probir-Verfahren).
Nachdem die Ursachen, welche mehr oder weniger eine zu hohe Angabe des Goldgehalts veranlassen können, näher entwickelt worden
sind, wendet man sich zu denen die zum Gegentheil, einer zu
geringen Angabe des Goldgehalts führen. Es kann hierbei nicht von eigentlichen Fehlern
oder mechanischen Verlusten, als z.B. durch fehlerhaftes Einwägen, ungeschicktes
Eintragen in die Kapelle, Verletzungen der abgetriebenen Körner mit der Zange oder
dem Hammer, Zerbrechen der Röllchen in Folge ungeschickten Laminirens oder
Abwaschens u.s.w. die Rede seyn, die sich aus einem Mangel an
Gewichtsübereinstimmung der beiden, zu jeder Goldprobe gehörigen Röllchen beim
Auswiegen, wenn nicht schon während der Arbeit selbst entdecken lassen; sondern von
solchen Goldverlusten, die unbemerkt und durch den chemischen Proceß entstehen
können. Diese Goldverluste können daher nur auf der Kapelle durchs Abtreiben oder im
Kolben durch die Auflösung verursacht werden und sind oben in drei Abtheilungen
unterschieden.
Ad. a. Da, wie bereits ausgeführt worden, die Kapelle
etwas Gold raubt, wovon jeder Probirer durch analytische und synthetische Versuche
sich überzeugen wird, so folgt auch, daß dieser Goldraub mehr oder minder starken
Einwirkungen der zum Abtreiben verwendeten Mittel unterworfen seyn kann. Er wird
demnach durch die Beschaffenheit der Kapelle, durch die Reinheit und das Verhältniß
des Bleies und des Silbers, dann aber auch durch den Grad der Hitze vermehrt oder
vermindert. Eine Kapelle, die beim Treiben des Silbers einen starken Kapellenraub
bewirkt, sey es durch zu starkes Einsaugen, weil sie zu porös, oder durch Erzeugung
von Bleiglas in der Spur, weil sie zu fest ist oder Alkalien, zu viel Thon etc.
enthält, ist auch für das Gold nicht anwendbar. Der Probirer hat also auf gut
treibende Kapellen beim Golde zu achten. Dieses nun, wie auch die Reinheit des
Bleies und des Silbers vorausgesetzt, ist es vornehmlich ein erhebliches Uebermaaß
von Blei und von Treibhitze, welche den Goldraub auf der Kapelle vermehren können.
Man pflegt gewöhnlich, um die oxydirbaren Metalle vom Golde zu trennen und weil das
Kupfer eine größere Affinität zum Golde als zum Silber besitzt, mithin schwerer von
jenem als von diesem sich abscheidet, das Doppelte der zum Silber für gleiche
Gehalte erforderlichen Bleimengen anzuwenden, was am einfachsten mit einem
Gold-Probirgewicht, halb so schwer als das Silber-Probirgewicht,
erreicht wird. Es kommt darauf besonders an, das Kupfer vom Golde gänzlich
abzuscheiden und man nimmt daher gern die Bleimengen in jenem Verhältniß. Ob eine
Bleischwere mehr oder weniger in Anwendung kommt, ist zwar weniger als beim Silber
von Einfluß, nur ist dabei der Gehalt zu beachten und das feinere Gold nicht mit
eben so viel Blei abzutreiben, als das geringhaltige bedarf, in welchem Falle
Goldverluste um so mehr zu erwarten seyn werden, als das Gold schon zum Treiben und
mehr noch zum Abblicken eine viel größere Hitze nöthig hat. In der ersten Hälfte des
Treibens ist wenig mehr Hitze erforderlich, als beim Silber; man läßt aber immer etwas
wärmer gehen, damit die Oxyde recht dünnflüssig erhalten, von der Kapelle leicht
aufgenommen werden und nicht an der Oberfläche der Kapellenspur sich anlegen können,
wodurch dieselbe ein glasiges Ansehen erhält. Eine solche, bei guter Kapelle auch
aus zu kaltem Treiben entspringende Verglasung der Kapellenspur dringt größern
Gold- und Silberraub hervor. In der zweiten Hälfte des Abtreibens hat man die
Kapelle allmählich wärmer zu stellen, so daß das Abblicken der Perlen vollständig
und nach demselben bald die Erstarrung erfolgt. Bleibt
die Perle nach dem Blick noch längere Zeit flüssig, so ist man nicht sicher vor
einigem Verlust, den man jedoch bei vergleichenden Versuchen auf der
Holzaschenkapelle nicht immer gefunden hat.
Ad. b. Bei diesem Abtreiben des Goldes für die Probe ist
vorausgesetzt, daß die Silberbeschickung gleich im Anfang dem Golde zugesetzt worden
ist, denn ein alleiniges Abtreiben des Goldes für sich ist immer Verlust bringend.
In neue en Zeiten wird auch bei den Goldgehalten häufig der Gehalt des in den
Goldbarren befindlichen Silbers verlangt, und dadurch haben sich einige Probirer
veranlaßt gefunden, die eingewogene Goldprobe vorerst ohne Silberzusatz abzutreiben,
um das Gewicht des Goldes und Silbers zusammen zu erhalten, dann aber diese
Goldkörner mit 3 Theilen Silber zu beschicken und noch einmal mit wenigem Blei auf
der Kapelle abzutreiben, um die quartirten Körner zu bekommen. Dieses Verfahren ist
ganz unzulässig. Setzt man zu solchen Goldkörnern 2 Theile Silber, so erhält man
wohl, wegen eines größern Silberrückstandes in den Röllchen, bisweilen ein richtiges
Resultat; öfter aber ein zu armes und daher jedenfalls ein unzuverlässiges. Chemisch
reines Gold für sich allein abgetrieben, gibt häufig einen Gewichtsüberschuß; nach
der Quartirung und Abkochung zeigen aber die Röllchen doch einen Verlust; es hat
daher jener Ueberschuß beim ersten Abtreiben seinen Grund in dem Bleirückstand der
abgetriebenen Körner. Soll der Silbergehalt beim Golde mit angegeben werden, so muß
man ganz besonders dafür einwägen und abtreiben, wobei, beiläufig gesagt, der
Silbergehalt wegen des starken Bleirückhaltes in den Goldkörnern häufig zu hoch zum
Vorschein kommt; welches synthetische Proben darthun.
Ad. c. Es ist bereits oben darauf hingedeutet, daß die
zum Kochen zu verwendende Salpetersäure, außer Schwefelsäure, auch leicht durch
Chlorgehalt und Beimischung von salpetriger Säure verunreinigt vorkommt und die
letzteren beiden Bestandtheile eine zu geringe Angabe des Goldgehalts zur Folge
haben können. Nur selten ist die Salpetersäure, selbst die für chemisch rein
ausgegebene, so ganz frei von Chlor, daß nicht beim Zusatz von salpetersaurem Silber, wenn auch nicht
gleich, doch nach einigen Stunden oder am folgenden Tage, eine kleine Trübung zum
Vorschein kommen sollte. Der Probirer muß daher die neu in Gebrauch zu nehmende
Salpetersäure allemal prüfen, und nachdem sie auf das gehörige specifische Gewicht
abgestimmt worden, auch wenn keine Chlorwasserstoffsäure sich gleich zu erkennen
gegeben, einige Tropfen salpetersaures Silber, die ganz unschädlich sind,
hineinschütten, damit er ganz sicher vor dem Chlor seyn kann. Wollte man
chlorhaltige Salpetersäure anwenden, so würde ein Theil Gold sich auflösen und
dieses um so mehr zu spüren seyn, als die Röllchen dreimal in frische Salpetersäure
gebracht werden. Das auf dem Boden der Flaschen oft nach mehreren Tagen sich
anlegende Chlorsilber sondert man durch Filtriren von der Säure, damit kein
Chlorsilber in die Kolben kommt und sich an die Goldröllchen anlegt. Eine geringe
Fähigkeit zur Auflösung des Goldes hat ebenso auch die salpetrige Säure, die bei der
frisch bereiteten, insbesondere der concentrirten Salpetersäure ebenfalls häufig zu
finden ist und sich durch eine gelbliche Färbung der Flüssigkeit, so wie durch
Entwicklung rother Dämpfe aus derselben zu erkennen gibt. Wenn man Zeit hat, braucht
man nur die gelbliche Salpetersäure einige Wochen in einem offenen Gefäße stehen zu
lassen, wobei sich durch Verdunstung und Wasseranziehung aus der Luft die salpetrige
Säure von selbst verliert; will man aber bald davon Gebrauch machen, so kann man sie
durch Kochen in offenen Gefäßen oder auch durch Zusatz von destillirtem Wasser davon
befreien. Jedenfalls ist es anzurathen, die Flaschen, worin frische Salpetersäure
eingegossen ist, längere Zeit unverschlossen stehen zu lassen.