Titel: Heinrichs' Maschine zum Schärfen der Mühlsteine.
Fundstelle: Band 150, Jahrgang 1858, Nr. XXVII., S. 93
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XXVII. Heinrichs' Maschine zum Schärfen der Mühlsteine. Patentirt für das Königreich Hannover den 9. December 1857. – Aus den Mittheilungen des hannoverschen Gewerbevereins, 1858 S. 163. Mit Abbildungen auf Tab. III. Heinrich's Maschine zum Schärfen der Mühlsteine. Zur Bildung der Rillen oder Furchen auf den ebenen Flächen der Mühlsteine hat man bekanntlich in neuester Zeit mehrfach Maschinen in Anwendung gebracht, bei welchen entweder ein einziger Meißel gesetzmäßig der herzustellenden Furche entsprechend fortbewegt wird, oder ein System von Meißeln, welches man in der Richtung der zu erzeugenden krummen Linien aufgestellt hat und gegen das man Hämmer oder Stampfen wirken läßt. Erstere Gattung von Maschinen findet sich u.a. vollständig abgebildet und beschrieben in Armengaud's Publication industrielle, Vol. III pag. 1, während von letzterer Gattung entweder gar nichts oder nur Unvollständiges (wie in der Description des Machines et Procédés consignés dans les Brevets expirés, t. LXXV p. 3) bekannt geworden ist. Da wir zugleich letzteres System für das bei weitem brauchbarere halten, so freuen wir uns, die Abbildung einer betreffenden Maschine hier liefern und durch Beschreibung erläutern zu können. Dieselbe ist von dem Müller H. Heinrichs zu Papenburgersyhl angegeben, hier im Lande patentirt und bereits im praktischen Gebrauche. Fig. 1 und 2 stellen beziehungsweise die Maschine im Grund- und Aufrisse dar, Fig. 3 und 4 sind entsprechende Details. Das hölzerne Gestell A der Maschine ruht mit drei Ecken auf Rollen B, mit der vierten Ecke C auf einem Bolzen D, der im Mittelpunkte des Steines vertical aufgestellt und überdieß so angeordnet ist, daß gehörige Stellungen und Drehungen um denselben vorgenommen werden können. Am äußeren Rande läuft die Maschine übrigens noch auf einem am Umfange gekerbten Rade E, welches in einen um den Stein zu legenden Mantel oder Kranz derartig greift, daß eine kreisförmige Fortbewegung der Maschine auf dem Steine während der Arbeit ermittelt und regulirt wird. Aus der Fläche des horizontalen Gestellbodens wird ein Stück von gehöriger Länge und Breite ausgeschnitten und dafür eine gußeiserne Platte eingesetzt, welche eine Reihe vierkantiger Löcher enthält, die dem auszuhauenden Furchenbogen entsprechen und in welchen die Arbeitsmeißel m Platz finden. Das Einsetzen der Meißel in die gedachten Löcher erfolgt von Unten, da ihre Stiele schmäler wie die Köpfe sind und letztere (bei 1 1/2 bis 2 Zoll breiten Schnittflächen) unmittelbar aneinander stoßen. Die Meißelstiele müssen derartig genau in die Bodenplattenlöcher passen, daß sie darin beim Auf- und Niederbewegen eine Senkrechtführung ohne die geringste Seitenbewegung erhalten. Im ruhenden Zustande muß sich ferner die eine ununterbrochen gekrümmte Linie bildende Schnittfläche sämmtlicher Meißel 1/4 bis 1/2 Zoll über der oberen Fläche des Mühlsteines befinden (man sehe Fig. 2, wo acht Meißel diese Stellung angenommen haben). Das In-die-Höhehalten der Meißel erfolgt übrigens durch am Gestell befestigte Federn z, wie Fig. 3 angegeben ist. Ueber jedem Meißel ist ein eiserner Stempel p derartig angeordnet, daß letzterer durch einen Daumen q mittelst Hebelatte r gehoben, sich selbst überlassen beim Niederfallen den Meißel trifft und diesen gegen den Stein treibt. Eine zweite Reihe auf derselben Welle W befindlicher kleinen Daumen t hebt die niedergefallenen Stempel sofort wieder um einige Zolle in die Höhe, überhaupt aber so weit, bis eine mit dem oberen Ende an einem Stifte x befestigte platte Eisenstange s über einen seitwärts am Stempel befindlichen Bolzen (Arm) y einfällt und den Stempel so lange schwebend erhält, bis dieser durch den betreffenden Daumen q wieder zur vollen Höhe gehoben wird. Der Einschnitt der platten Schiene s ist übrigens so geformt und die Schiene selbst derartig angebracht, daß bei der vollständigen Hebung des Stempels durch die längeren Daumen der Welle W die Schiene s so hoch gehobelt wird, daß ihr Einschnitt nicht auf die Arme y einfallen und den Stempel im Niederfallen nicht aufhalten kann. Das Schwebend-Erhalten der Stempel während eines Theiles der Umdrehzeit der Welle ist deßhalb nothwendig, damit die Federn sowohl die Meißel aus den ausgeschlagenen Vertiefungen wieder in die Höhe heben können, als auch um die Seitenbewegung der Maschine möglich zu machen. Letztere Fortbewegung wird zugleich durch die Drehung der Welle (mittelst der Kurbel k) bewirkt, indem an dem äußeren (über dem Rande des Mühlsteins befindlichen) Ende der Welle ein Krummzapfen g angebracht ist, der mit einer Schiebstange h in Verbindung steht, welche letztere auf ein Sperrrad i wirkt und vermittelst desselben das bereits oben erwähnte auf dem Mantel des Mühlsteins laufende Rad l bei jeder Umdrehung der Welle W um einen Zahn, etwa 1/10 Zoll weiter schiebt. Eine zweite ähnliche Vorrichtung bewirkt die Versetzung der ganzen Maschine nach vollständiger Ausarbeitung einer Furche über den verbleibenden Zwischenraum in die nächstfolgende Furche.In der Original- (Patent-) Zeichnung ist diese Einrichtung derartig unverständlich und unvollkommen angegeben, daß es gerathener schien in unseren Abbildungen darauf gar nicht Rücksicht zu nehmen und zwar um so mehr, als es überhaupt vortheilhafter seyn dürfte, das Fortrücken der Maschine von einer Rille (Furche) bis zur andern durch Menschenhand (direct) zu verrichten. Ferner sind die Daumen an der Welle in einer so gewundenen Linie angebracht, daß sie nur etwa 3/4 des Umfanges einnehmen; während eines Viertheils der Umdrehzeit ruhen daher sämmtliche Stempel, sind alle Meißel gehoben und findet allein die fortrückende Bewegung statt. Da die auszuhauenden Furchen am äußeren Rande des Mühlsteines breiter sind als am inneren, dort also eine größere Kraft auf die Meißel wirken muß, um größere Stücke abzusprengen, so hat man die Stempel von verschiedenem Gewichte gemacht und zwar von Innen nach Außen zunehmend, von 3 bis 6 Pfund für den einzelnen. Zur Bearbeitung härterer oder weicherer Steine wird der jedesmalige betreffende Stempelsatz durch einige überzählige (sowohl von fortschreitend schwererem als leichterem Gewichte) vervollständigt, so wie auch für den Zweck der völlig genauen Ebenung und flachen Ausarbeitung der gehauenen Rillen, anstatt der scharfen Meißel ein Satz stumpfer oder platter Meißel mit gekerbter oder gereifter Grundfläche eingesetzt werden kann. Eine und dieselbe Maschine kann für Steine von verschiedenem Durchmesser und zur Ausarbeitung von Rillen verschiedener Krümmungen benutzt werden. Im ersteren Falle ist es nur nöthig, bei kleineren Steinen die überflüssigen Stempel entweder ganz zu entfernen oder durch Klinken, Preßschrauben, Bolzen etc. in gehöriger Höhe fest zu halten; im zweiten Falle würde das die Meißelstiellöcher enthaltene gußeiserne Einsatzstück durch ein anderes, mit der verlangten Krümmung der Löcherreihe ausgestattetes, ersetzt werden müssen. Die Stempel sind unten mit so breiten Enden versehen, daß sie die etwa gewünschte Veränderung in der Krümmung der Meißelreihe gestatten. Die Schärfung eines Steines, welche bei Bearbeitung mit der Hand 5 bis 6 Stunden in Anspruch nimmt, erfolgt mit Hülfe der Maschine in etwa einer halben Stunde und zwar genauer und gleichmäßiger als ohne dieselbe.

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